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Gebäude der Landesmedienanstalt von außen

Über uns

Die Landesmedienanstalt Saarland (LMS) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts und eine von 14 Landesmedienanstalten.

Aufgaben

Die Aufgaben der LMS als unabhängiger Medienaufsicht richten sich nach ihrem gesetzlichen Auftrag, der insbesondere im Medienstaatsvertrag (MStV), Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) und im Saarländischen Mediengesetz (SMG) verankert ist. Die LMS wirkt darauf hin, dass in den Programmen und Angeboten der privaten Veranstalter:innen die Meinungsvielfalt gewahrt wird. Des Weiteren fördert sie den aktiven und bewussten Umgang der Saarländer:innen mit Medieninhalten.

Im Detail kümmert sie sich um

  • die Versorgung der Bevölkerung des Saarlandes mit lokalen, (inter)regionalen und bundesweiten Rundfunk- und Telemedienangeboten,
  • Sendekapazitäten und Zulassung für private Rundfunkveranstalter,
  • die Ermöglichung der Veranstaltung von Rundfunk und des Betriebs von Medienplattformen und Benutzeroberflächen,
  • die Einhaltung von Jugendschutzbestimmungen, Werberichtlinien, Sorgfaltspflichten und sonstigen Vorschriften in Privatrundfunk, Internet- und Social-Media-Angeboten,
  • die Untersagung unerlaubten Glücksspiels im Internet sowie der Werbung hierfür in Telemedien und Rundfunk,
  • die Förderung des Medien- und Digitalstandorts Saarland durch Veranstaltungen und Projekte,
  • die Aus- und Fortbildung von Fachkräften für den Medienbereich,
  • die Vermittlung von aktuellem Know How zum aktiven und kritischen Umgang mit Medien und Medieninhalten für unterschiedliche Zielgruppen durch Veranstaltungen, Projekte, Initiativen und Seminare,
  • die Fortentwicklung des Medien- und Medienforschungsstandorts Saarland sowie dessen Analyse durch Untersuchungen und Erhebungen,
  • die Beratung von politischen Entscheidern im Rahmen von Anhörungen und Stellungnahmen.

Organisation

Die Organe der LMS mit jeweils zugewiesenen Aufgaben sind der ehrenamtlich arbeitende Medienrat und die Direktorin mit der Verwaltung.

Die LMS beschäftigt rund 20 Mitarbeiter:innen. Zum Team gehören auch geringfügig Beschäftigte, Jahrespraktikant:innen und Bundesfreiwilligendienstler. Darüber hinaus bildet die LMS regelmäßig Mediengestalter Bild und Ton aus.

Stand: 04/2024

Petra Wolf-Müller und Ina Goedert übernehmen aktuell die Stellvertretung der Direktorin interimsmäßig.

Finanzierung

Die Landesmedienanstalt Saarland finanziert sich zum größten Teil aus Mitteln des Rundfunkbeitrags.

Auf Basis des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags erhalten die Landesmedienanstalten einen Anteil von 1,8989 % des Rundfunkbeitragsaufkommens. Hieraus erhält jede Medienanstalt vorab einen Sockelbetrag von 511.290 €. Der verbleibende Betrag wird den einzelnen Anstalten im Verhältnis des Aufkommens aus dem Rundfunkbeitragsaufkommen in ihren Ländern zugeteilt.

Für zusätzliche Aufgaben und Förderzwecke laut Saarländischem Mediengesetz (SMG) erhält die LMS Mittel des Landes und weiterer Partner.

Aufwände der LMS für das Jahr 2022
Erträge der LMS für das Jahr 2022
Bezüge der Direktorin/des stellv. Direktors (2023)

Gemäß § 43 Abs. 2 SMG sind die Bezüge des Direktors/der Direktorin sowie des/der stellvertretenden Direktors/Direktorin auf der Internetseite zu veröffentlichen:

  • Direktorin: 124.045,08 Euro brutto
  • Stellvertretender Direktor: 101.253,12 Euro brutto
INHALT

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Der Medi­en­rat der Lan­des­me­di­en­an­stalt Saar­land setzt sich aus ehren­amt­li­chen Ver­tre­tern gesell­schaft­lich rele­van­ter Grup­pen zusam­men. Vor­sit­zen­der in der 10. Amts­pe­ri­ode (01.01.2023 – 31.12.2026) ist Prof. Dr. Ste­phan Ory.

Seit dem 1. Mai 2020 leitet Ruth Meyer die saarländische Medienaufsichtsbehörde.

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