Finanzen
Die Landesmedienanstalten finanzieren sich vor allem aus Mitteln der Rundfunkgebühr. Der Anteil der Landesmedienanstalten beträgt 1,9275 Prozent an der Grundgebühr und 1,8818 % an der Fernsehgebühr. Aus dem jährlichen Gesamtbetrag des Anteils aller Landesmedienanstalten erhält jede Landesmedienanstalt vorab einen Sockelbetrag von 511.290 Euro. Der verbleibende Betrag steht den einzelnen Landesmedienanstalten im Verhältnis des Aufkommens aus der Rundfunkgebühr in ihren Ländern zu.


