Für die Ausstrahlung eines privaten Hörfunkprogramms benötigt ein Veranstalter zum einen eine medienrechtliche Zulassung, zum anderen entsprechende Übertragungskapazitäten. Die Zulassung ist in der Regel ein rein formales Verfahren, Übertragungskapazitäten sind jedoch, zumindest was UKW-Frequenzen betrifft, Mangelware. Die Landesmedienanstalt wirkt daher stets darauf hin, dass zusätzliche Kapazitäten für das Saarland verfügbar gemacht werden.
Für die Ausstrahlung eines privaten Fernsehprogramms benötigt ein Veranstalter zum einen eine medienrechtliche Zulassung, zum anderen entsprechende Übertragungskapazitäten. Die Zulassung ist in der Regel ein rein formales Verfahren, Übertragungskapazitäten sind jedoch je nach Übertragungsweg Mangelware.
Ein Veranstalter hat die Möglichkeit sein Programm über Antenne (DVB‑T), Kabel und/oder über Satellit zu senden.
Freie DVB-T-Plätze für private Veranstalter werden von der LMS im Amtsblatt des Saarlandes ausgeschrieben. Auf die Ausschreibung hin können bei der LMS innerhalb der festgelegten Antragsfrist Bewerbungen eingereicht werden. Gehen auf eine Ausschreibung hin mehrere Anträge ein, wird ein Verständigungsverfahren zwischen allen durchgeführt. Ist eine Einigung nicht erzielbar, trifft der Medienrat der LMS eine Auswahlentscheidung.
Über das Kabelprogramm (seit Januar 2019 ausschließlich digital) entscheidet der Kabelnetzbetreiber — im Saarland ist das vor allem die Vodafone Kabel Deutschland GmbH.
Ein Programmveranstalter, der über Satellit senden möchte, beantragt nach erfolgter Zulassung entsprechende Kapazitäten direkt beim Satellitenbetreiber.