Rundfunk- und Telemedien-Prüffälle der KJM im vierten Quartal 2011
23.01.2012
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat im vierten Quartal 2011 insgesamt 19 Verstöße gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) festgestellt. Neun davon kommen aus dem Rundfunk-, zehn aus dem Telemedienbereich.>> mehr
ZAK-Pressemitteilung 01/2012: Unzulässige Werbung für Glücksspiel: Beanstandung gegen Sat.1, ZAK-Vorsitzender Fuchs: Werbeverbot gilt fort
17.01.2012
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) hat bei ihrer Sitzung in Hannover unzulässige Werbung für „Tipico“ und „wetten.de“ im Programm von Sat.1 beanstandet. Der Sender strahlte die Werbung für öffentliches Glücksspiel im vergangenen Jahr aus.>> mehr
Rundfunk- und Telemedien-Prüffälle der KJM im dritten Quartal 2011
21.11.2011
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat im dritten Quartal 2011 insgesamt 27 Verstöße gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) festgestellt. 24 davon kommen aus dem Rundfunk-, drei aus dem Telemedienbereich. >> mehr
ZAK-Pressemitteilung 23/2011 (korrigierte Fassung): Fußball Europa League Finale: ZAK beanstandet unzulässige Produktplatzierung bei Sat.1
22.11.2011
Produkte, die in unterhaltenden Sendungen platziert werden, dürfen nicht zu stark heraus gestellt sein. Einen Verstoß gegen diese Vorschrift im Programm von Sat.1 hat die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) heute in ihrer Sitzung in Stuttgart beanstandet. >> mehr
ZAK-Pressemitteilung 21/2011: Untersagung von Glücksspielwerbung bei Sport1 – Beanstandung gegen Sky
18.10.2011
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) hat dem Sender Sport1 die Ausstrahlung von Werbung für den Sportwettenanbieter „bet-at-home.com“ untersagt. Der geltende Glücksspielstaatsvertrag verbietet Fernsehwerbung für öffentliches Glücksspiel. >> mehr
ZAK-Pressemitteilung 20/2011: ZAK beanstandet Verstoß gegen journalistische Grundsätze bei RTL
18.10.2011
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) hat in ihrer heutigen Sitzung in München eine Folge der Reihe „Mietprellern auf der Spur“ bei RTL beanstandet. In der Sendung vom 4. Juli 2011 hatte die Moderatorin Vera Int-Veen die offenkundig verwahrloste Wohnung eines vermeintlichen „Mietprellers“ betreten. Für die Zuschauer entstand der Eindruck, der Bewohner habe das Fernsehteam hereingelassen. Tatsächlich hatte der noch minderjährige Mann seine Zustimmung nicht erteilt. Die verfälschende, nachträgliche Bearbeitung des Filmmaterials war ein Verstoß gegen journalistische Grundsätze. RTL hat den Verstoß eingestanden.
Über die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK)
Die ZAK ist abschließend zuständig für die Zulassung und Kontrolle bundesweiter Rundfunkveranstalter. Darüber hinaus werden Fragen der Plattformregulierung sowie der Entwicklung des Digitalen Rundfunks bearbeitet. Die Aufgaben im Einzelnen hat der Gesetzgeber in § 36 Abs. 2 RStV vorgeschrieben. Mitglieder der ZAK sind die gesetzlichen Vertreter (Direktoren, Präsidenten) der 14 Landesmedienanstalten.
Vorsitz: Thomas Fuchs (Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein)
Beauftragter Programm und Werbung: Thomas Langheinrich (Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg)
Beauftragter Plattformregulierung und Digitaler Zugang: Dr. Hans Hege (Medienanstalt Berlin-Brandenburg)

