Schutz vor übermässiger Teilnahmen
Um die Teilnehmer an Gewinnspielen und Gewinnspielsendungen vor unüberschaubaren Telefonkosten zu schützen darf nicht
- zur wiederholten Teilnahme aufgefordert werden,
- zwischen Anrufkosten und Gewinnsumme verglichen werden,
- auf höhere Gewinnchancen durch mehrfache Anrufe hingewiesen werden,
- der Gewinn als Lösung für private Notsituationen angepriesen werden,
- durch Vergünstigungen ein Anreiz für wiederholte Anrufe geschaffen werden.
weitere Informationen: § 8 Gewinnspielsatzung

