Allgemeine Programmgrundsätze
Neben den besonderen Regularien für Jugendschutz, Werbung und Gewinnspiele hat der Gesetzgeber die sogenannten Allgemeinen Programmgrundsätze festgeschrieben. Zu diesen Allgemeinen Programmgrundsätzen zählen vor allem:
Achtung und Schutz der Menschenwürde
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Achtung der sittlichen, weltanschaulichen und religiösen Überzeugung
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Die Achtung der Menschenwürde ist das höchste Gut unserer Verfassung. Nach Artikel 1 unseres Grundgesetzes ist sie unantastbar. Eine Verletzung ist daher in jedem Fall unzulässig.
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Andersgläubige und -denkende Menschen dürfen nicht in Rundfunksendungen herabgewürdigt oder verunglimpft werden. Die Rundfunkveranstalter haben vielmehr auf ein diskriminierungsfreies Miteinander hinzuwirken.
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Achtung der Rechtsordnung |
Journalistische Sorgfaltsgebote |
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Alle Rundfunkveranstalter müssen sich an die geltenden Bestimmungen halten. |
Informationssendungen unterliegen bestimmten journalistischen Sorgfaltsstandards, die im sogenannten Pressekodex festgelegt sind. |
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