Saarbrücken, 6. Februar 2012: Mit Blick auf die am 25. März 2012 im Saarland stattfindende Landtagswahl hat die LMS in ihrem Internet-Auftritt rechtliche Hinweise zu den Wahlsendezeiten für politische Parteien oder Vereinigungen, für die im Saarland ein Wahlvorschlag zum Landtag des Saarlandes zugelassen worden ist, veröffentlicht.
Die Hinweise berücksichtigen, dass im Saarland kein privater Rundfunkveranstalter zur Ausstrahlung von Wahlwerbung verpflichtet ist. Für den Fall der Ausstrahlung von Wahlwerbung sind die parteienrechtlichen Vorgaben zur Gleichbehandlung zu berücksichtigen.
Im Saarland sind im Übrigen Wahlwerbespots unzulässig, die nach Inhalt und Gestaltung die Würde des Menschen sowie die sittlichen und religiösen Überzeugungen anderer Menschen verletzen.
Die rechtlichen Hinweise der LMS bauen auf einer gefestigten Aufsichtspraxis der Landesmedienanstalten auf, die sich seit 1994 entwickelt hat.
Die Hinweise sind abrufbar unter https://www.lmsaar.de/die-lms/rechtsgrundlagen/I_6_Wahlsendezeiten_Stand_2012
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Viola Betz
Pressesprecherin / Leiterin des Büros des Direktors