Pressemitteilung 06/2012

LMS veröffentlicht Hinweise zur Wahlwerbung im Saarland

Saar­brü­cken, 6. Febru­ar 2012: Mit Blick auf die am 25. März 2012 im Saar­land statt­fin­den­de Land­tags­wahl hat die LMS in ihrem Internet-Auftritt recht­li­che Hin­wei­se zu den Wahl­sen­de­zei­ten für poli­ti­sche Par­tei­en oder Ver­ei­ni­gun­gen, für die im Saar­land ein Wahl­vor­schlag zum Land­tag des Saar­lan­des zuge­las­sen wor­den ist, veröffentlicht.

Die Hin­wei­se berück­sich­ti­gen, dass im Saar­land kein pri­va­ter Rund­funk­ver­an­stal­ter zur Aus­strah­lung von Wahl­wer­bung ver­pflich­tet ist. Für den Fall der Aus­strah­lung von Wahl­wer­bung sind die par­tei­en­recht­li­chen Vor­ga­ben zur Gleich­be­hand­lung zu berücksichtigen.

Im Saar­land sind im Übri­gen Wahl­wer­be­spots unzu­läs­sig, die nach Inhalt und Gestal­tung die Wür­de des Men­schen sowie die sitt­li­chen und reli­giö­sen Über­zeu­gun­gen ande­rer Men­schen verletzen.

Die recht­li­chen Hin­wei­se der LMS bau­en auf einer gefes­tig­ten Auf­sichts­pra­xis der Lan­des­me­di­en­an­stal­ten auf, die sich seit 1994 ent­wi­ckelt hat.

Die Hin­wei­se sind abruf­bar unter https://www.lmsaar.de/die-lms/rechtsgrundlagen/I_6_Wahlsendezeiten_Stand_2012

 

Kon­takt für Presseanfragen:

Vio­la Betz

Pres­se­spre­che­rin / Lei­te­rin des Büros des Direktors

 

28. Februar 2012