Saarbrücken, 3. Mai 2013: Wer beaufsichtigt Internet-Angebote im Saarland? Wofür ist ein Anbieter von Telemedien, wofür ein Service-Provider verantwortlich? Und wann begeht ein Anbieter von Telemedien eine Ordnungswidrigkeit, wann eine Straftat?
Diese und andere Fragen wurden heute bei einer Fachtagung für Juristen diskutiert, zu der die Landesmedienanstalt Saarland (LMS) Strafrichterinnen und Strafrichter sowie Staatsanwältinnen und Staatanwälte eingeladen hat.
„In der juristischen Praxis spielen Fälle mit Bezug zum Internet zunehmend eine größere Rolle. Insbesondere auch ein wirksamer Jugendmedienschutz setzt ein nachhaltiges Zusammenwirken von Medienaufsicht und Strafverfolgung voraus. Dem diente unsere heutige Tagung“, erläuterte Dr. Jörg Ukrow, stellvertretender Direktor der LMS.
Ukrow stellte in der Veranstaltung u. a. die Zuständigkeiten der LMS im Bereich der Telemedienaufsicht dar und erläuterte, wie genau Prüfverfahren zu Telemedien bei der Kommission für Jugendmedienschutz ablaufen. Die LMS ist ab September dieses Jahres für ganz Deutschland fachlich federführend für Fragen des Jugendmedienschutzes bei Glücksspielangeboten.
Nach einer kurzen Einführung in die Arbeit des Unabhängigen Datenschutzzentrum Saarland durch die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Frau Judith Thieser, erläuterte deren Mitarbeiter Mathias Gisch, wie das Internet aus technischer Sicht funktioniert und welche Grundsatzfragen zum Datenschutz zu beachten sind.
Beim Vortrag von Mark Bootz von jugendschutz.net standen Altersverifikationssysteme und Jugendschutzfilter fürs Internet im Vordergrund. Er erläuterte, wie diese funktionieren, aber auch wo die Grenzen derartiger Systeme liegen.
„Mit unserer heutigen Tagung wollen wir den Einstieg in eine noch engere Zusammenarbeit zwischen LMS und Strafverfolgungsbehörden schaffen. Je besser Aufsicht vernetzt ist, um so mehr gelingt Abschreckung vor Jugendschutzverstößen im Netz“, betonte Dr. Ukrow abschließend.
Zum Hintergrund:
Neben der Aufsicht über den privaten Rundfunk im Saarland ist die Landesmedienanstalt Saarland laut Jugendmedienschutz-Staatsvertrag auch für die Aufsicht von Telemedien im Saarland zuständig. Um diese Aufgaben zu erfüllen, arbeitet sie u. a. mit der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), jugendschutz.net sowie mit der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit des Saarlandes zusammen.
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Viola Betz
Pressesprecherin / Leiterin des Büros des Direktors