Saarbrücken, 13. Dezember 2013: In der jüngsten Sitzung des Medienrates der LMS informierte der Vorsitzende des Medienrates der LMS, Prof. Dr. Stephan Ory, über die Ergebnisse der vom Medienrat eingesetzten Arbeitsgruppe Struktur. Diese hatte sich in vier Sitzungen mit den Beteiligungen der LMS an Einrichtungen zur Förderung des Medienstandortes, mit der Fortentwicklung des Saarländischen Mediengesetzes sowie mit dem Verhältnis zwischen Medienrat und Direktor der LMS beschäftigt.
Die AG Struktur kam dabei zu folgenden Empfehlungen:
I. Beteiligungen der LMS
II. Änderung des Saarländischen Mediengesetzes (SMG)
Die AG Struktur empfahl, § 52 SMG in der Weise zu präzisieren, dass Kriterien der Standortförderung bei Auswahlentscheidungen sich auf die Erreichung des Vielfaltzwecks durch das jeweils zur Auswahl anstehende Programm beziehen, etwa durch die Erstellung des Programmes beziehungsweise von Programmteilen vor Ort im Saarland. § 53 soll in der Weise abgeändert werden, dass die Kabelbelegung zum Aufgabenkreis des Medienrates gehört.
Darüber hinaus regte die AG an, weitere Aspekte im SMG zu bearbeiten wie etwa das Zusammenwirken des Medienrechts des Landes mit dem Telekommunikationsrecht des Bundes bei der Nutzung von Frequenzen für Zwecke des Rundfunks. Auch die Vielfaltsicherung im Netz über die rein technisch verstandene Netzneutralität hinaus soll Gegenstand der weiteren Diskussion sein.
III. Änderung der Geschäftsordnung der LMS
Die AG Struktur sprach sich für eine Überarbeitung der Geschäftsordnung mit dem Ziel einer höheren Transparenz und einer Verbesserung der internen Abläufe aus. Auch soll die Ausschussarbeit den in einem Jahrzehnt gewonnenen Erfahrungen und neuen medien- und netzpolitischen Herausforderungen angepasst werden. Ein Entwurf wurde an die Ausschüsse des Medienrates zur weiteren Beratung überwiesen.
Der Medienrat nahm die Ergebnisse der Arbeit der AG Struktur zustimmend zur Kenntnis. Er will sich an den weiteren Diskussionen um eine Novelle des SMG mit seinen Erfahrungen einbringen. Die Änderung der Geschäftsordnung soll nach Diskussion in den Ausschüssen im 1. Halbjahr 2014 vollzogen werden.
Im Zusammenhang mit dem fortdauernden Ermittlungsverfahren gegen den Direktor der LMS bekräftigte der Medienrat der LMS die für Dr. Bauer geltende Unschuldsvermutung. Auf der Grundlage der Informationen durch den Direktor bestehen aus Sicht des Medienrates weiterhin keine Anhaltspunkte für eine persönliche Bereicherung von Dr. Bauer. Im Übrigen stehe es dem Medienrat nicht zu, rechtliche Bewertungen zu den strafrechtlichen Vorwürfen gegen Dr. Bauer abzugeben. Der Medienrat erwartet allerdings im Interesse aller Beteiligten, dass die Staatsanwaltschaft möglichst zeitnah zu einem Abschluss des Ermittlungsverfahrens gelangt.
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Viola Betz
Pressesprecherin / Leiterin des Büros des Direktors