Filmförderung neu aufgelegt

Richtlinie eröffnet neue Möglichkeiten — Saarland Medien stellt 60.000,00 Euro für Filmförderung bereit.

Saarland Medien - LogoSaar­brü­cken, 22. Juli 2014: Die saar­län­di­sche Film­för­de­rung stellt in die­sem Jahr eine För­der­sum­me von 60.000,00 Euro für die Berei­che Stoff­ent­wick­lung, Pro­jekt­ent­wick­lung, Pro­duk­ti­ons­ent­wick­lung und Präsentation/Verarbeitung bereit. Anträ­ge kön­nen ab sofort bei der Saar­land Medi­en GmbH ein­ge­reicht wer­den. Ein­sen­de­schluss ist der 26. Sep­tem­ber 2014. Die not­wen­di­gen Anträ­ge sowie wei­te­re Infor­ma­tio­nen zur För­de­rung ste­hen auf www.saarlandmedien.de zum Down­load bereit.

Die Ver­ga­be wird in die­sem Jahr erst­mals nach der neu ver­ab­schie­de­ten Film­för­der­richt­li­nie orga­ni­siert wer­den, mit der sich auch das Spek­trum der För­der­mög­lich­kei­ten erwei­tert. Film­schaf­fen­de kön­nen nun nicht mehr wie bis­her Zuschüs­se aus­schließ­lich für Film­pro­duk­ti­on und Film­mu­sik bean­tra­gen, son­dern haben die Mög­lich­keit, För­de­run­gen je nach Ent­wick­lungs­stand der Pro­duk­ti­on zu erhal­ten, und das ab 2015 sogar zwei­mal jähr­lich. Mit der neu­en Dif­fe­ren­zie­rung der För­de­rung in Stoff­ent­wick­lung, Pro­jekt­ent­wick­lung, Pro­duk­ti­on und Präsentation/Vermittlung ori­en­tiert sich das Saar­land am bun­des­wei­ten Stan­dard ande­rer Film­för­de­run­gen und bie­tet Anküp­fungs­punk­te für eine För­de­rung über das Saar­land hin­aus. „Trotz unse­res rela­tiv klei­nen Bud­gets kann das Saar­land so den­noch eine essen­ti­el­le Rol­le bei der Rea­li­sie­rung von Film­pro­jek­ten ein­neh­men, da den saar­län­di­schen Film­schaf­fen­den die Bewer­bung bei ande­ren För­der­insti­tu­ten erleich­tert wird. Die Eröff­nung die­ses Spiel­raums stärkt den Film­stand­ort Saar­land unge­mein“, äußer­te sich Dr. Gerd Bau­er, Geschäfts­füh­rer der Saar­land Medi­en GmbH.

Neben der Unter­stüt­zung für Film­schaf­fen­de ermög­licht die neue Richt­li­nie auch diver­se För­de­run­gen für Kinos sowie für wei­te­re Insti­tu­tio­nen. Auf die­se Wei­se kön­nen bei­spiels­wei­se Kino­be­trei­bern auch För­de­run­gen für Neu- bzw. Ersatz­in­ves­ti­tio­nen und für Maß­nah­men zur Siche­rung der Bar­rie­re­frei­heit bewil­ligt werden.

 

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22. Juli 2014