Glücksspiel im Spannungsfeld von Angebot, Suchtgefahr und Jugendschutz

 PM 17/2014

ReferentenSaar­brü­cken, 9. Okto­ber 2014: „Glücks­spiel kann süch­tig machen!“ lau­te­te der Titel einer Fach­ver­an­stal­tung, die in Zusam­men­ar­beit mit dem Lan­des­in­sti­tut für Prä­ven­ti­ves Han­deln (LPH) und der Lan­des­fach­stel­le Glücks­spiel­sucht Saar am 08. Okto­ber 2014 in der Lan­des­me­di­en­an­stalt Saar­land (LMS) stattfand.

In sei­ner Begrü­ßung ver­wies Dr. Jörg Ukrow, Stell­ver­tre­ten­der Direk­tor der LMS, auf deren beson­de­re Posi­ti­on als Medi­en­auf­sicht, Ein­rich­tung zur För­de­rung der Medi­en­kom­pe­tenz sowie – bun­des­weit ein­ma­lig – Auf­sicht über Glücks­spiel­an­ge­bo­te in Rund­funk und Inter­net. „Schüt­zen und Infor­mie­ren der Bevöl­ke­rung begrei­fen wir als wesent­li­che Auf­ga­be, der wir uns auch mit sol­chen Ver­an­stal­tun­gen widmen.“

Der Sozio­lo­ge Hart­mut Gör­gen infor­mier­te in sei­ner Ein­füh­rung über die Ent­wick­lung der Spiel­sucht­prä­ven­ti­on in den letz­ten zehn Jah­ren. Ins­be­son­de­re im Bereich der Auto­ma­ten­spie­le habe es eine dra­ma­ti­sche Ent­wick­lung der Dich­te von Spiel­an­ge­bo­ten gege­ben, die erst ab 2012 zu einem Still­stand auf hohem Niveau gekom­men sei. Eine neue Gene­ra­ti­on von Auto­ma­ten kon­fron­tie­re über­dies die Spie­ler mit Spiel­ab­läu­fen, deren Schnel­lig­keit und Ereig­nis­fre­quenz kein Nach­den­ken über das eige­ne Spiel­ver­hal­ten zulie­ßen und die den Kon­troll­ver­lust för­der­ten. „Bei patho­lo­gi­schen Spie­lern wird so aus dem Zah­lungs­mit­tel Geld ein Rausch­mit­tel“, so Gör­gen. „Die Brut­to­spie­ler­trä­ge an Geld­spiel­au­to­ma­ten belie­fen sich 2012 auf 4,4 Mil­li­ar­den €, die Erträ­ge im Bereich der ille­ga­len Online Casino- und Poker­spie­le sowie Online-Sportwetten auf ca. eine Mil­li­ar­de €. Volks­wirt­schaft­lich betrach­tet han­delt es sich hier­bei um Güter mit nega­ti­vem Nut­zen“, d. h. sie ver­ur­sa­chen Kos­ten und Schä­den. Die Anzahl der Spie­ler mit pro­ble­ma­ti­schem Spiel­ver­hal­ten im Saar­land bezif­fer­te Gör­gen mit 3.000, die mit patho­lo­gi­schem Spiel­ver­hal­ten auf ca. 2.500 Personen.

Kris­ti­na Wey­er und Mar­kus Arand von der Lan­des­fach­stel­le Glücks­spiel­sucht berich­te­ten aus ihrer Arbeit und zum aktu­el­len Stand von Bera­tungs­an­ge­bo­ten und Spiel­sucht­pro­ble­ma­tik im Saar­land. Anhand von Fall­bei­spie­len wur­den exem­pla­ri­sche Sucht­kar­rie­ren geschil­dert. Dabei wur­de auch der Ein­satz bekann­ter Per­sön­lich­kei­ten aus dem Sport wie z.B. Oli­ver Kahn in der Glücks­spiel­wer­bung kri­ti­siert, die mit ihrer Vor­bild­funk­ti­on ins­be­son­de­re im Bereich der Sport­wet­ten den Ein­druck all­ge­mei­ner Akzep­tanz und Nor­ma­li­tät von Glücks­spie­len erweck­ten. Das Hil­fe­sys­tem im Saar­land sei ein Gefü­ge u. a. aus Psy­cho­so­zia­len Bera­tungs­stel­len, Kli­ni­ken und Selbst­hil­fe­grup­pen. Das Ange­bot wer­de sowohl von Betrof­fe­nen als auch deren Ange­hö­ri­gen in allen Land­krei­sen genutzt. Aus­lö­ser für die Kon­takt­auf­nah­me sei­en oft auch hohe Verschuldungsprobleme.

Über „Glücks­spiel: Spiel­hal­len, Spiel­ca­fés und Sport­wet­ten“ berich­te­te Jür­gen Trüm­per, Geschäfts­füh­rer des Arbeits­krei­ses gegen Spiel­sucht e. V. aus Unna. Auf der Grund­la­ge von Daten­er­he­bun­gen und Unter­su­chun­gen des Glücks­spiel­mark­tes sowie anschau­li­chen Schil­de­run­gen der Ange­bots­struk­tu­ren in den Städ­ten wur­den bun­des­weit Ange­bots­ent­wick­lung, Glücks­spiel­ar­ten und

Nut­zungs­ver­hal­ten beleuch­tet. Für das Auto­ma­ten­spiel stell­te Trüm­per bis 2012 einen enor­men Anstieg der Spiel­hal­len­kon­zes­sio­nen fest, seit­dem erfolgt eine Abfla­chung. Im Saar­land bestehen aktu­ell 249 Spiel­hal­len­kon­zes­sio­nen. Bun­des­weit Vor­bild­cha­rak­ter habe dabei die Durch­set­zung und Kon­trol­le des Betrie­bes nach gel­ten­dem Recht. Sor­ge berei­te aber gene­rell die nicht kon­trol­lier­te Auf­stel­lung von Spiel­ge­rä­ten in Gas­tro­no­mie und Scheingastronomie.

In jün­ge­rer Zeit stel­le der Arbeits­kreis gegen Spiel­sucht eine Ver­la­ge­rung der Glücks­spiel­prä­fe­ren­zen vor allem jün­ge­rer Alters­grup­pen vom Auto­ma­ten­spiel in den Bereich der Sport­wet­ten fest. Es han­de­le sich hier­bei um einen noch unre­gu­lier­ten Markt, der aber bereits mit Online-Sportwetten ca. 3,65 Mil­li­ar­den € und in Wett­bü­ros ca. 2,94 Mil­li­ar­den € umset­ze. Die Spiel­an­rei­ze von Sport­wet­ten beson­ders für ein jun­ges Publi­kum bewer­te­te Trüm­per als geprägt durch eine hohe Ereig­nis­dich­te, hohe Ver­füg­bar­keit, star­ke Emo­tio­na­li­tät und sozia­le Dyna­mik. Varia­ble Ein­sät­ze sowie ver­meint­li­che Kom­pe­tenz bei Wet­ten auf Sport­er­eig­nis­se erzeug­ten zudem die Illu­si­on einer Kon­trol­le, die bei nähe­rer Betrach­tung nicht gege­ben sei. Trüm­per appel­lier­te ein­dring­lich, offe­ne Regu­lie­rungs­fra­gen zügig zu regeln und struk­tu­rel­le Prä­ven­ti­ons­maß­nah­men zu entwickeln.

In sei­nem Vor­trag zu Glücks­spiel­wer­bung und Jugend­schutz griff Dr. Jörg Ukrow das The­ma Regu­lie­rung auf und stell­te es in den Kon­text euro­päi­scher, natio­na­ler und föde­ra­ler Rechts­krei­se. Es sei durch­aus mög­lich, auf euro­päi­scher Ebe­ne und davon abge­lei­tet auch natio­nal kon­trol­lie­rend in die Markt­ent­wick­lung ein­zu­grei­fen und eine Ein­däm­mung ille­ga­ler Ange­bo­te zu errei­chen. Zwar exis­tie­re bis­lang kei­ne bereichs­spe­zi­fi­sche Recht­set­zung der EU auf dem Sek­tor der Glücks­spiel­wer­bung und des dies­be­züg­li­chen Jugend­schut­zes, aber auch für die Glücks­spiel­wer­bung kön­ne die Richt­li­nie über audio­vi­su­el­le Medi­en­diens­te der EU bedeut­sam sein. Z.B. dür­fe Audio­vi­su­el­le Kom­mu­ni­ka­ti­on schon jetzt kei­ne Ver­hal­tens­wei­sen för­dern, die die Gesund­heit oder Sicher­heit gefähr­den oder zur kör­per­li­chen oder see­li­schen Beein­träch­ti­gung Min­der­jäh­ri­ger füh­ren. Auch sei der Judi­ka­tur des Euro­päi­schen Gerichts­hofs zu ent­neh­men, dass es durch­aus Ziel eines natio­na­len Gesetz­ge­bers sein kann, einer Aus­nut­zung von Glücks­spiel­tä­tig­kei­ten zu kri­mi­nel­len oder betrü­ge­ri­schen Zwe­cken dadurch vor­zu­beu­gen, dass eine Poli­tik der kon­trol­lier­ten Expan­si­on sie in kon­trol­lier­ba­re Bah­nen lenkt, was auch den Zie­len des aktu­el­len Glücksspiel-Staatsvertrages entspricht.

Dr. Ukrow: „Die Glücks­spiel­re­gu­lie­rung bewegt sich in einem Span­nungs­feld von Ver­mei­dung und Bekämp­fung von Glücks­spiel­sucht und Begren­zung und Kana­li­sie­rung des Glücks­spiel­an­ge­bots. Bei der Wei­ter­ent­wick­lung die­ser Regu­lie­rung ist eine Kohä­renz der Regu­lie­rung unab­ding­bar und ein Dia­log zwi­schen allen betei­lig­ten Regu­lie­rern unverzichtbar.“

 

Kon­takt:
Vio­la Betz
Pressesprecherin

9. Oktober 2014