LMS-Direktor sieht in Medienrat einen Garant für Vielfalt in der Medienordnung

Uwe Conradt: „Medienordnung steht vor großen Herausforderungen — Freiheit der Berichterstattung muss unangetastet bleiben“

PM 12/2016

5O0A8469 kleinSaar­brü­cken, 23. Mai 2016: In der jüngs­ten Sit­zung des Medi­en­rats der Lan­des­me­di­en­an­stalt Saar­land (LMS) hat der neue Direk­tor der LMS, Uwe Con­radt, in einer Antritts­re­de die Ent­wick­lungs­li­ni­en der Arbeit der Lan­des­me­di­en­an­stalt skiz­ziert und in die­sem Zusam­men­hang die Bedeu­tung des Medi­en­rats hervorgehoben.

Er erin­ner­te dar­an, dass das Saar­land das ers­te Bun­des­land war, das ein Rund­funk­ge­setz vor­wei­sen konn­te, das die Ver­an­stal­tung von pri­va­tem Rund­funk zuließ und Aus­gangs­punkt für die Zulas­sung von pri­va­tem Rund­funk in ganz Deutsch­land war. Die föde­ra­le und staats­fer­ne Aus­ge­stal­tung von Medi­en­re­gu­lie­rung und Rund­funk­ord­nung habe sich bewährt und sei auch wei­ter­hin jedem rein zen­tra­lis­ti­schen Ansatz weit über­le­gen, um die Frei­heit des Rund­funk und die umfas­sen­de Mei­nungs­bil­dung durch Medi­en zu gewährleisten.

Im Zeit­al­ter der Digi­ta­li­sie­rung und der Glo­ba­li­sie­rung steht die Medi­en­ord­nung ins­ge­samt vor gro­ßen Her­aus­for­de­run­gen. Glo­bal agie­ren­de Unter­neh­men wie Goog­le, Apple, Ama­zon und Co. neh­men zuneh­mend eine Schlüs­sel­stel­lung bei der Auf­find­bar­keit von und Zugang zu Inhal­ten auch von Drit­ten ein. Gate­kee­per müs­sen in einer kon­ver­gen­ten Medi­en­welt von einer kon­ver­gen­ten Regu­lie­rung erfasst wer­den. Gleich­zei­tig gilt es, die her­aus­ge­ho­be­ne Stel­lung des Rund­funks, der nach wie vor eine Leit­rol­le ein­nimmt, auch wei­ter­hin im Blick zu behal­ten“, so Conradt.

Ein wesent­li­cher Teil die­ser Auf­ga­be fällt nach wie vor den Lan­des­me­di­en­an­stal­ten und ins­be­son­de­re ihren plu­ral zusam­men­ge­setz­ten Gre­mi­en, den Medi­en­rä­ten, zu. Wäh­rend in der Ver­gan­gen­heit maß­geb­lich die Zutei­lung von Über­tra­gungs­ka­pa­zi­tä­ten zu deren Auf­ga­ben gehör­te, ver­schie­ben sich die Arbeits­schwer­punk­te in Rich­tung Viel­falts­si­che­rung, Zugang und Auf­find­bar­keit. Auch wei­ter­hin gilt es, die Ein­hal­tung von Men­schen­wür­de, Jugend- und Nut­zer­schutz, jour­na­lis­ti­schen Sorg­falts­pflich­ten sowie die Tren­nung von Wer­bung und Pro­gramm ein­zu­for­dern und durch­zu­set­zen. Inso­fern ist der Medi­en­rat mit sei­nen ehren­amt­li­chen Ver­tre­tern aus gesell­schaft­lich rele­van­ten Grup­pen ein Garant für Viel­falt in der Medi­en­ord­nung. Ich stre­be daher eine gute und kon­struk­ti­ve Zusam­men­ar­beit an“, so Con­radt. Abschlie­ßend beton­te der Direk­tor auch die Bedeu­tung der Medi­en­kom­pe­tenz­för­de­rung für die Arbeit der Lan­des­me­di­en­an­stalt Saarland.

Der Vor­sit­zen­de des Medi­en­rats, Prof. Dr. Ste­phan Ory, dank­te dem neu­en Direk­tor für die grund­sätz­li­chen Aus­füh­run­gen, die eine „Prä­am­bel“ für sei­ne Amts­zeit dar­stell­ten. Er freue sich auf eine gute Zusammenarbeit.

Der Medi­en­rat beschäf­tig­te sich in sei­ner nach­fol­gen­den Sit­zung mit dem Sach­stand des Ver­fah­rens „Fre­quenz 100,9 MHz“ und der Ein­füh­rung von DVB-T2 HD im Saarland.

 

Hin­ter­grund­in­for­ma­ti­on zum Medi­en­rat der Lan­des­me­di­en­an­stalt Saarland

Der Medi­en­rat ist eine Art „Par­la­ment der Gesell­schaft“. Zur­zeit setzt er sich aus 39 Ver­tre­tern ver­schie­de­ner gesell­schaft­lich rele­van­ter Grup­pen zusam­men. Er orga­ni­siert sich in vier Aus­schüs­sen, in denen das Fach­wis­sen gebün­delt wird, und einem Haupt­aus­schuss, der bei drin­gen­den Fra­gen ein­be­ru­fen wird. Sein Vor­sit­zen­der lei­tet nicht nur die Sit­zun­gen des Medi­en­rats, son­dern ist auch Mit­glied in der Gre­mi­en­vor­sit­zen­den­kon­fe­renz der Lan­des­me­di­en­an­stal­ten, in der über grund­sätz­li­che Ange­le­gen­hei­ten der bun­des­wei­ten Medi­en­re­gu­lie­rung bera­ten wird.

Der Medi­en­rat lässt pri­va­te Rund­funk­ver­an­stal­ter zu, ent­schei­det über Ver­stö­ße gegen medi­en­recht­li­che Vor­schrif­ten und kann die Wei­ter­ver­brei­tung von Rund­funk­pro­gram­men unter­sa­gen. Er stimmt Ver­stän­di­gungs­ver­ein­ba­run­gen über die Zuord­nung von neu­en Rund­funk­fre­quen­zen zu und weist die­se Ver­an­stal­tern zu. Eben­so ent­schei­det er über die Pro­gramm­be­le­gung im ana­lo­gen TV-Kabel.

Dar­über hin­aus setzt er der Ver­wal­tung durch die Fest­stel­lung des jähr­li­chen Wirt­schafts­plans einen Rah­men, über­wacht des­sen Ein­hal­tung, beauf­tragt den unab­hän­gi­gen Abschluss­prü­fer und berät den geprüf­ten Jahresabschluss.

Er erlässt die Geschäfts­ord­nung und die Finanz­ord­nung der LMS und Richt­li­ni­en und Sat­zun­gen wie bei­spiels­wei­se die Kabelbelegungs‑, die Beanstandungs- oder die Beschwerdesatzung.

Eine wei­te­re Auf­ga­be besteht dar­in Unter­su­chun­gen zu Pro­gram­men und deren Qua­li­tät zu beschließen.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen unter Der Medi­en­rat.

 

Kon­takt für Presseanfragen:

Vio­la Betz
Pres­se­spre­che­rin / Lei­te­rin des Büros des Direktors

23. Mai 2016