LMS veröffentlicht Hinweise zu Wahlwerbung im Saarland

PM 05/2017

Am 26. März 2017 fin­det die Wahl des 16. Saar­län­di­schen Land­ta­ges statt. Mit Blick dar­auf hat die Lan­des­me­di­en­an­stalt Saar­land Hin­wei­se zu den Wahl­sen­de­zei­ten für poli­ti­sche Par­tei­en oder Ver­ei­ni­gun­gen veröffentlicht. 

Saar­brü­cken, 10. Febru­ar 2017: Am 26. März 2017 fin­det die Wahl des 16. Saar­län­di­schen Land­ta­ges statt. Mit Blick dar­auf hat die Lan­des­me­di­en­an­stalt Saar­land auf ihrem Internet-Auftritt recht­li­che Hin­wei­se zu den Wahl­sen­de­zei­ten für poli­ti­sche Par­tei­en oder Ver­ei­ni­gun­gen, für die im Saar­land ein Wahl­vor­schlag zum Land­tag des Saar­lan­des zuge­las­sen wor­den ist, veröffentlicht.

Die Hin­wei­se berück­sich­ti­gen, dass im Saar­land kein pri­va­ter Rund­funk­ver­an­stal­ter zur Aus­strah­lung von Wahl­wer­bung ver­pflich­tet ist. Für den Fall der Aus­strah­lung von Wahl­wer­bung sind die par­tei­en­recht­li­chen Vor­ga­ben zur Gleich­be­hand­lung zu berücksichtigen.

Im Saar­land sind im Übri­gen Wahl­wer­be­spots unzu­läs­sig, die nach Inhalt und Gestal­tung die Wür­de des Men­schen sowie die sitt­li­chen und reli­giö­sen Über­zeu­gun­gen ande­rer Men­schen ver­let­zen. Die recht­li­chen Hin­wei­se der LMS bau­en auf einer gefes­tig­ten Auf­sichts­pra­xis der Lan­des­me­di­en­an­stal­ten auf, die sich seit 1994 ent­wi­ckelt hat.

Der Medi­en­rat der Lan­des­me­di­en­an­stalt Saar­land hat die Hin­wei­se in sei­ner gest­ri­gen Sit­zung zustim­mend zur Kennt­nis genommen.

Die Hin­wei­se sind hier abrufbar.

10. Februar 2017