PM 05/2017
Am 26. März 2017 findet die Wahl des 16. Saarländischen Landtages statt. Mit Blick darauf hat die Landesmedienanstalt Saarland Hinweise zu den Wahlsendezeiten für politische Parteien oder Vereinigungen veröffentlicht.
Saarbrücken, 10. Februar 2017: Am 26. März 2017 findet die Wahl des 16. Saarländischen Landtages statt. Mit Blick darauf hat die Landesmedienanstalt Saarland auf ihrem Internet-Auftritt rechtliche Hinweise zu den Wahlsendezeiten für politische Parteien oder Vereinigungen, für die im Saarland ein Wahlvorschlag zum Landtag des Saarlandes zugelassen worden ist, veröffentlicht.
Die Hinweise berücksichtigen, dass im Saarland kein privater Rundfunkveranstalter zur Ausstrahlung von Wahlwerbung verpflichtet ist. Für den Fall der Ausstrahlung von Wahlwerbung sind die parteienrechtlichen Vorgaben zur Gleichbehandlung zu berücksichtigen.
Im Saarland sind im Übrigen Wahlwerbespots unzulässig, die nach Inhalt und Gestaltung die Würde des Menschen sowie die sittlichen und religiösen Überzeugungen anderer Menschen verletzen. Die rechtlichen Hinweise der LMS bauen auf einer gefestigten Aufsichtspraxis der Landesmedienanstalten auf, die sich seit 1994 entwickelt hat.
Der Medienrat der Landesmedienanstalt Saarland hat die Hinweise in seiner gestrigen Sitzung zustimmend zur Kenntnis genommen.
Die Hinweise sind hier abrufbar.