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Bilanz 2017: Politische Berichterstattung, Werbepraxis und Jugendschutz dominierende Themen

PM 02/2018

Saar­brü­cken, 15. Janu­ar 2018: Eine erneu­te Zunah­me von schrift­li­chen Anfra­gen und Beschwer­den kann das Por­tal Programmbeschwerde.de für das Jahr 2017 ver­bu­chen. 1.150 schrift­li­che Anfra­gen und Beschwer­den erreich­ten die Lan­des­me­di­en­an­stalt Saar­land (LMS), die www.Programmbeschwerde.de auch als gemein­sa­mes Beschwer­de­por­tal der Medi­en­an­stal­ten anbie­tet. Domi­nie­ren­de The­men waren die poli­ti­sche Bericht­erstat­tung, die Wer­be­pra­xis der pri­va­ten Fern­seh­ver­an­stal­ter und Fra­gen zum Jugendschutz.

Das Jahr 2017 war bemer­kens­wert im Hin­blick auf Kri­tik und Beschwer­den zu poli­ti­schen The­men, ins­be­son­de­re bei der Bericht­erstat­tung und in Talk-Formaten des öffentlich-rechtlichen Fern­se­hens. Hier fand auch die Debat­te um die media­le Prä­senz der AfD ihren Nie­der­schlag, sowohl aus der Sicht der­je­ni­gen, die sie für unge­recht und ein­sei­tig nega­tiv dar­ge­stellt fan­den, als auch ande­ren, für die die­ser Par­tei eine zu gro­ße Auf­merk­sam­keit zuge­kom­men sei.

Dass sich Anre­gun­gen, Kri­tik und Beschwer­den zur poli­ti­schen Bericht­erstat­tung weit über­wie­gend auf öffentlich-rechtliche Pro­gram­me bezo­gen, könn­te auch ein Indi­ka­tor für man­geln­de Rele­vanz der pri­va­ten Ange­bo­te in die­sem Seg­ment für das Fern­seh­pu­bli­kum sein. Dies soll­te ins­be­son­de­re den pri­va­ten Voll­pro­gramm­ver­an­stal­tern und ihren Anspruch an den Public Value zu den­ken geben“, so der Direk­tor der LMS, Uwe Conradt.

Bei den pri­va­ten Fern­seh­pro­gram­men konn­te im Bereich Jugend­schutz im zwei­ten Halb­jahr ein Rück­gang der Beschwer­den zu Wer­bung für Ero­tik­ar­ti­kel im Tages­pro­gramm ver­zeich­net wer­den. Kri­ti­siert wur­de die Aus­strah­lung von Fil­men im Abend­pro­gramm, die teil­wei­se in Programmzeit-schriften mit FSK 16 oder 18 aus­ge­wie­sen waren, jedoch bereits ab 20 oder 22 Uhr gesen­det wur­den. Hier besteht Infor­ma­ti­ons­be­darf über Schnitt­fas­sun­gen und Ausnahmeregelungen.

Bemerk­bar in Beschwer­den nie­der­ge­schla­gen hat sich auch der ver­mehr­te Ein­satz von Pro­gramm­trai­lern mit Bewegt­bil­dern im Tages­pro­gramm zu Fil­men, die einer Sen­de­zeit­be­schrän­kung unter­lie­gen. Dies­be­züg­lich war Ende 2016 eine gesetz­li­che Libe­ra­li­sie­rung in Kraft getre­ten. Ins­be­son­de­re von Eltern und Erzie­hen­den wur­den etli­che Trai­ler als für Kin­der ängs­ti­gend und über­be­las­tend eingestuft.

Sons­ti­ge Beschwer­den bezo­gen sich wie in den ver­gan­ge­nen Jah­ren auf Inhal­te im Tages­pro­gramm, die als ver­stö­rend, dis­kri­mi­nie­rend oder unan­ge­mes­sen erach­tet wur­den, wie z. B. Gewalt­dar­stel­lun­gen in Nach­rich­ten­sen­dun­gen, ero­ti­sche Sze­nen, vul­gä­rer Sprach­ge­brauch oder über­zeich­ne­te Rol­len­bil­der in Reality-Formaten.

Die Wer­be­pra­xis bei pri­va­ten Fern­seh­pro­gram­men – ins­be­son­de­re in der Prime-Time – wird von zahl­rei­chen Zuschaue­rin­nen und Zuschau­ern teil­wei­se hef­tig kri­ti­siert: Dabei zeigt das Publi­kum Ver­ständ­nis für die Not­wen­dig­keit der Wer­be­fi­nan­zie­rung, hält aber bei eini­gen Pro­gram­men die Anzahl und Dau­er von Wer­be­blocks für über­zo­gen und die Art der Plat­zie­rung für auf­dring­lich. Fäl­le mög­li­cher Schleich­wer­bung oder unzu­läs­si­ger Pro­dukt­plat­zie­run­gen wur­den eben­falls gemel­det und an die zustän­di­gen Auf­sichts­an­stal­ten weitergeleitet.

Im Bereich der Tele­me­di­en gab es Beschwer­den haupt­säch­lich zu Fra­gen des Jugend­schut­zes und zum The­ma Wer­bung. Hier zeigt sich eine gewach­se­ne Sen­si­bi­li­tät des Publi­kums für die Not­wen­dig­keit der Kenn­zeich­nung werb­li­cher Inhal­te in Sozia­len Netz­wer­ken wie You­Tube, Face­book und Instagram.

Fazit und Ausblick:
Die Vor­sit­zen­de der Direk­to­ren­kon­fe­renz der Lan­des­me­di­en­an­stal­ten, Cor­ne­lia Hols­ten, dankt dem Beschwer­de­team der LMS für sei­ne enga­gier­te Arbeit: „Die Ent­wick­lung der letz­ten Jah­re zeigt, dass sich Programmbeschwerde.de als Anlauf­stel­le für Fra­gen und Anlie­gen zur Medi­en­welt bewährt hat – und das gilt auch für Inhal­te auf You­Tube & Co. Die Lan­des­me­di­en­an­stal­ten wer­den sich mit die­sem Ser­vice­por­tal wei­ter­hin als Sprach­rohr für das Publi­kum posi­tio­nie­ren. Dem Zuschau­er Ori­en­tie­rung zu bie­ten wird in Zei­ten rasan­ten Medi­en­wan­dels wich­ti­ger als je zuvor.“

LMS-Direktor Uwe Con­radt: „Das Por­tal konn­te nicht nur zahl­rei­che Ein­zel­fäl­le der Prü­fung und teil­wei­se Sank­tio­nie­rung durch die zustän­di­ge Auf­sicht zufüh­ren, es lie­fert auch einen Beleg dafür, dass die Stim­men von Pri­vat­per­so­nen in unse­rer Gesell­schaft auch gegen­über ‚den Medi­en‘ nicht ohne Gehör blei­ben. Wir wer­den des­halb im Jahr 2018 die Web­site über­ar­bei­ten und schritt­wei­se dia­log­ori­en­tier­ter gestalten.“

Wei­ter­füh­ren­de Links:
www.programmbeschwerde.de/
www.die-medienanstalten.de/ueber-uns/organisation/personen/cornelia-holsten/
www.die-medienanstalten.de/ueber-uns/organisation/personen/uwe-conradt/

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Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen:
Das Ser­vice­por­tal lei­tet in ers­ter Linie Pro­gramm­be­schwer­den zum pri­va­ten Rund­funk und Tele­me­di­en, die mög­li­che medi­en­recht­li­che Ver­stö­ße zum Inhalt haben, an die jeweils zustän­di­gen Medi­en­an­stal­ten wei­ter. Pro­gramm­kri­tik wird den Zuschau­er­re­dak­tio­nen der Sen­der zuge­lei­tet. Zuschrif­ten zu öffentlich-rechtlichen Pro­gram­men gehen direkt an die Rund­funk­an­stal­ten der ARD und an das ZDF. Seit sei­nem Bestehen dient das Por­tal auch der Infor­ma­ti­on der Öffent­lich­keit zu über­grei­fen­den Fra­gen des dua­len Rund­funk­sys­tems und der Medi­en­ord­nung in Deutsch­land. Es infor­miert auch über Ein­zel­be­rei­che wie z. B. Jugend­me­di­en­schutz, Wer­be­re­gu­lie­rung und Pro­gramm­grund­sät­ze. Oft erfol­gen hier­zu auch indi­vi­du­el­le Aus­künf­te oder wer­den wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen vermittelt.

Sta­tis­tik 2017:
Im Jahr 2017 gin­gen per E‑Mail 1.150 schrift­li­che Anfra­gen und Beschwer­den ein, die sich haupt­säch­lich auf die Berei­che Jugend­schutz, Pro­gramm­grund­sät­ze, Gewinnspiel- und Wer­be­re­geln bezo­gen. 568 Anlie­gen betra­fen kon­kre­te Pro­gramm­in­hal­te pri­va­ter Ver­an­stal­ter bzw. Online-Angebote, 582 bezo­gen sich auf Sen­dun­gen und Ange­bo­te öffentlich-rechtlicher Rund­funk­an­stal­ten bzw. die Auf­sicht im dua­len Sys­tem ins­ge­samt. Ver­ein­zelt waren dar­un­ter auch Fra­gen zur Emp­fang­bar­keit von Pro­gram­men über unter­schied­li­che Verbreitungswege.
Damit hat sich die Zahl der schrift­li­chen Beschwer­den, Hin­wei­se und Anfra­gen (ohne tele­fo­ni­sche Kon­tak­te und Kor­re­spon­denz) im Jahr 2017 gegen­über 2016 (1.048) erneut erhöht.
118 in die­sen Zuschrif­ten ent­hal­te­ne indi­vi­du­el­le oder über­grei­fen­de Fra­gen wur­den direkt beant­wor­tet. Das Beschwer­de­por­tal wird auch als Anlauf­stel­le genutzt von Rat­su­chen­den, die nicht wis­sen, an wen sie sich gene­rell im Bereich der Medi­en bei Pro­ble­men wen­den kön­nen. Dies betrifft zuneh­mend auch Online-Angebote und Social-Media-Plattformen. Hier bie­tet Programmbeschwerde.de Ori­en­tie­rung, infor­miert über Mög­lich­kei­ten und Gren­zen der Medi­en­re­gu­lie­rung und ver­weist bei Bedarf auch auf ande­re Insti­tu­tio­nen wie z. B. Frei­wil­li­ge Selbst­kon­trol­len, den Deut­schen Wer­be­rat, den Pres­se­rat oder Ver­brau­cher­be­ra­tun­gen. Dies­be­züg­lich und in Reak­ti­on auf Wei­ter­lei­tun­gen wur­den 89 Kor­re­spon­den­zen geführt.

Kon­takt für Presseanfragen:
Vio­la Betz
Pres­se­spre­che­rin / Lei­te­rin des Büros des Direktors

 

15. Januar 2018