Ergebnisse der Medienratssitzung

Frequenzausschreibung, Datenschutzbeauftragte, Kostensatzung der Landesmedienanstalten — Ergebnisse der Medienratssitzung

PM 21/2018

Saar­brü­cken, 22. Juni 2018: Der Medi­en­rat der Lan­des­me­di­en­an­stalt Saar­land (LMS) hat in sei­ner Sit­zung vom 21. Juni 2018 fol­gen­de Beschlüs­se gefasst (Fre­quenz­aus­schrei­bung, Daten­schutz­be­auf­trag­te, Kos­ten­sat­zung der Lan­des­me­di­en­an­stal­ten ). :

Aus­schrei­bung der UKW-Frequenzkette 101,7 MHz u. a. (der­zeit „Radio Salü“)

Die saar­land­wei­te UKW-Frequenzkette (101,7 MHz u. a.), über die der­zeit das Pro­gramm „Radio Salü“ aus­ge­strahlt wird, wird ent­spre­chend einem Grund­satz­be­schluss des Medi­en­ra­tes der LMS aus 2017 neu aus­ge­schrie­ben. Die Aus­schrei­bung star­tet am 30. August 2018, der Aus­schrei­bungs­text wird auf der Web­site der LMS (www.lmsaar.de) ver­öf­fent­licht. Die Antrags­frist wird am 27. Sep­tem­ber 2018, 12 Uhr enden. Die Ent­schei­dung über die zukünf­ti­ge Nut­zung der Fre­quen­zen soll noch im lau­fen­den Jahr fallen.

In sei­ner Sit­zung vom 31. August 2017 hat­te der Medi­en­rat beschlos­sen, dass aus Grün­den der Viel­falts­si­che­rung die Zuwei­sung von UKW-Hörfunkfrequenzen künf­tig nur noch ein­mal ohne neue Aus­schrei­bung ver­län­gert wird.

Daten­schutz­be­auf­tra­ge der LMS

Der Medi­en­rat hat im Ein­ver­neh­men mit dem Direk­tor die Voll­ju­ris­tin Danie­la Mar­ka­tos zur Daten­schutz­be­auf­trag­ten der LMS ernannt. Als Daten­schutz­be­auf­trag­te über­wacht sie u. a. bei der LMS und bei den von der LMS zuge­las­se­nen pri­va­ten Rund­funk­ver­an­stal­tern die Ein­hal­tung der gesetz­li­chen Daten­schutz­vor­schrif­ten. Außer­dem unter­stützt sie die betrieb­li­chen Daten­schutz­be­auf­trag­ten der pri­va­ten Rund­funk­ver­an­stal­ter bei der Erfül­lung ihrer Aufgaben.

Kos­ten­sat­zung der Medi­en­an­stal­ten für bun­des­wei­te Rundfunkangebote

Der Medi­en­rat hat der von der Kom­mis­si­on für Zulas­sung und Auf­sicht (ZAK) im Febru­ar beschlos­se­nen Ände­rung der Sat­zung zur Erhe­bung von Kos­ten im Bereich des bun­des­wei­ten pri­va­ten Rund­funks zuge­stimmt. Die Ände­run­gen sen­ken den Gebüh­ren­rah­men für die Zulas­sung von Fern­se­hen, wel­ches aus­schließ­lich im Inter­net ver­brei­tet wird, ab und schaf­fen einen Gebüh­ren­rah­men für die Zulas­sung von aus­län­di­schen Wer­be­fens­tern. Die Kos­ten­sat­zung tritt in Kraft, wenn alle Lan­des­me­di­en­an­stal­ten ihr zuge­stimmt und die Sat­zung in den jewei­li­gen Ver­kün­di­gungs­blät­tern der Län­der ver­öf­fent­licht haben.

 

Kon­takt für Presseanfragen:

Vio­la Betz

Pres­se­spre­che­rin / Lei­te­rin des Büros des Direktors

22. Juni 2018