Illegales Online-Glücksspiel wird immer konsequenter bekämpft“

LMS-Direktor weist Kritik der Drogenbeauftragten der Bundesregierung an vermeintlicher Untätigkeit der Länder zurück

PM 02/2019

Saar­brü­cken, 3. Janu­ar 2019: Als „bedau­er­li­chen Aus­druck feh­len­der Recher­che“ hat der Direk­tor der LMS, Uwe Con­radt, die jüngs­te Kri­tik der Dro­gen­be­auf­trag­ten der Bun­des­re­gie­rung, Mar­le­ne Mor­tler, an der Glücks­spiel­auf­sicht der Län­der ein­ge­stuft. Mor­tler hat­te in einem Gespräch mit dem Redak­ti­ons­netz­werk Deutsch­land zum Jah­res­wech­sel aus­ge­führt: „Im Moment ist das Online-Glücksspiel in Deutsch­land ver­bo­ten – und doch wird im Netz wie ver­rückt gespielt, ohne dass irgend­je­mand etwas dage­gen tut.“

Hier­zu führ­te der Direk­tor der LMS, die im Saar­land auch für die Auf­sicht über ille­ga­les Glücks­spiel im Inter­net zustän­dig ist, aus:

Auch die LMS bedau­ert die wach­sen­de Bedeu­tung ille­ga­len Online-Glückspiels in Deutsch­land. Sie ist aller­dings selbst in eine gan­ze Rei­he von Akti­vi­tä­ten ein­ge­bun­den, um die­ser gesell­schaft­li­chen Fehl­ent­wick­lung entgegenzuwirken.

Schon bis­lang ist die LMS, auch in Abstim­mung mit den Glücks­spiel­auf­sichts­be­hör­den drit­ter Län­der, gegen eine Viel­zahl von Anbie­tern ille­ga­len Glücks­spiels vor­ge­gan­gen und hat in ihrem Vor­ge­hen dabei immer wie­der auch eine Bestä­ti­gung durch die saar­län­di­sche Ver­wal­tungs­ge­richts­bar­keit erfahren.

Unter Feder­füh­rung der LMS ist es im abge­lau­fe­nen Jahr erst­ma­lig gelun­gen, in einer kon­zer­tier­ten Akti­on von Glücks­spiel­auf­sicht und Medi­en­auf­sicht gegen die Wer­bung für ille­ga­les Glück­spiel, im kon­kre­ten Fall für den markt­stärks­ten Anbie­ter ille­ga­ler Zweit­lot­te­rien im Inter­net, vor­zu­ge­hen. Auch die betref­fen­den Unter­sa­gungs­ver­fü­gun­gen haben sich bis­lang in einer Viel­zahl von Län­dern als gerichts­fest erwiesen.

Die LMS ist aktu­ell an Arbei­ten auf Fach­ebe­ne der Län­der betei­ligt, durch eine ver­bes­ser­te Unter­bind­bar­keit von Zah­lungs­strö­men für ille­ga­les Glücks­spiel sowie durch die Mög­lich­keit, Inter­net­sper­ren für ille­ga­les Online-Glückspiel auch in Deutsch­land ein­zu­füh­ren, die Bedin­gun­gen für einen wirk­sa­men Voll­zug gel­ten­der Ver­bo­te auch gegen­über Anbie­tern ille­ga­len Glück­spiels im Aus­land nach­hal­tig zu verbessern.

Vor die­sem Hin­ter­grund geht die Fun­da­men­tal­kri­tik der Dro­gen­be­auf­trag­ten erkenn­bar an der bestehen­den Sach- und Rechts­la­ge vorbei.
Die Äuße­run­gen zei­gen, dass die Zusam­men­ar­beit zwi­schen Bundes- und Lan­des­be­hör­den auch im Bereich des Glück­spiels wei­ter ver­bes­se­rungs­be­dürf­tig ist. Die LMS ist zu einem ver­bes­ser­ten Infor­ma­ti­ons­aus­tausch jeder­zeit bereit.“

Kon­takt für Presseanfragen:
Dr. Jörg Ukrow
Stell­ver­tre­ten­der Direktor

3. Januar 2019