Programmbeschwerde.de bietet Service, Information und Orientierung in 2122 Fällen

Höchster Zuspruch seit Bestehen

PM 04/2019

Saar­brü­cken, 15. Janu­ar 2019: Das Por­tal www.programmbeschwerde.de der für pri­va­ten Rund­funk und die Auf­sicht über Online-Angebote zustän­di­gen Medi­en­an­stal­ten erfuhr im Jahr 2018 den höchs­ten Zuspruch seit Bestehen. Das Beschwer­de­team bei der Lan­des­me­di­en­an­stalt Saar­land (LMS), die das Por­tal seit sei­ner Grün­dung 2004 für die Gemein­schaft der Medi­en­an­stal­ten in Deutsch­land betreibt, bear­bei­te­te ins­ge­samt 2.122 Fäl­le, im Vor­jahr waren es noch 1.185.

Die­ser Anstieg ver­deut­licht einen stei­gen­den Bedarf des Fern­seh­pu­bli­kums, der Radio­hö­rer­schaft aber auch von Nut­ze­rin­nen und Nut­zern Sozia­ler Medi­en an einer über­grei­fend agie­ren­den Anlauf­stel­le für Beschwer­den und Fra­gen zu Medi­en­in­hal­ten. Audio­vi­su­el­le Inhal­te wer­den zuneh­mend als kon­ver­gen­te Medi­en­öf­fent­lich­keit begrif­fen, unab­hän­gig von bestimm­ten Ver­brei­tungs­we­gen, der Her­kunft von ver­schie­de­nen Anbie­tern (pri­va­te Ver­an­stal­ter, Platt­form­be­trei­ber oder öffentlich-rechtliche Anstal­ten) oder von der Art der End­ge­rä­te. Die Ent­wick­lung des Por­tals Programmbeschwerde.de spie­gelt damit ein­drucks­voll die Wahr­neh­mung des Medi­en­wan­dels aus der Sicht des Publi­kums“, so LMS-Direktor Uwe Conradt.

Im Ein­zel­nen gin­gen 500 Ein­ga­ben ein zum Pro­gramm pri­va­ter Fern­seh­sen­der und zum Pri­vat­ra­dio, 196 betra­fen Online-Inhalte ins­be­son­de­re bei Insta­gram und You­Tube, 146 über­grei­fen­de Fra­gen wur­den direkt beant­wor­tet. Beschwer­den zu mög­li­chen medi­en­recht­li­chen Ver­stö­ßen gehen an die zustän­di­gen Medi­en­an­stal­ten, rei­ne Pro­gramm­kri­tik direkt an die Redak­tio­nen der pri­va­ten Sen­der. 1.101 Beschwer­den betra­fen die Auf­sicht im dua­len Sys­tem oder Pro­gramm­in­hal­te öffentlich-rechtlicher Rund­funk­an­stal­ten. Letz­te­re wur­den ohne wei­te­re Bear­bei­tung an die Rund­funk­an­stal­ten wei­ter­ge­lei­tet, da die Medi­en­an­stal­ten nur für den pri­va­ten Rund­funk zustän­dig sind. Es wer­den auch Fra­gen zum Ord­nungs­rah­men gestellt oder Infor­ma­tio­nen zu medi­en­recht­li­chen Grund­la­gen und Zustän­dig­kei­ten gewünscht. Dies­be­züg­lich wur­den 179 Kor­re­spon­den­zen geführt, auch bie­tet das Por­tal selbst ein über­sicht­li­ches Infor­ma­ti­ons­an­ge­bot. Nicht zuletzt wird in Ein­zel­fäl­len auch auf die Frei­wil­li­gen Selbst­kon­trol­len, den Pres­se­rat und den Deut­schen Wer­be­rat verwiesen.

Wie in den Vor­jah­ren lag ein inhalt­li­cher Schwer­punkt der Zuschrif­ten im Bereich des Jugend­schut­zes, hier wur­den beson­ders Erotik-Werbung und für Kin­der über­be­las­ten­de Trai­ler im Tages­pro­gramm kri­ti­siert. Diver­se „Nackt-Shows“ stie­ßen an Geschmacks­gren­zen und ein­zel­ne Maga­zin­bei­trä­ge wur­den von Ein­zel­per­so­nen oder bestimm­ten Grup­pen als jour­na­lis­tisch ein­sei­tig betrach­tet. Ein Ärger­nis im Bereich des Fern­se­hens blie­ben aus Sicht des Publi­kums zu lan­ge Wer­be­blö­cke und als auf­dring­lich emp­fun­de­ne Plat­zie­run­gen. Nicht gekenn­zeich­ne­te Wer­bung in Instagram-Profilen und YouTube-Kanälen waren Haupt­ge­gen­stand der Beschwer­den zu Online-Inhalten. „Hier ist teil­wei­se ein erheb­li­cher Recher­che­auf­wand not­wen­dig, um die Anbie­ter zu iden­ti­fi­zie­ren, damit in der Fol­ge die zustän­di­ge Auf­sicht infor­miert wer­den kann. In zahl­rei­chen Fäl­len konn­ten die zustän­di­gen Anstal­ten dann erfolg­reich auf eine rechts­kon­for­me Aus­ge­stal­tung der Inhal­te hin­wir­ken. Nicht zuletzt auf Grund die­ser Erfah­run­gen wird die LMS auch 2019 ihre Anstren­gun­gen ver­stär­ken, bei Platt­form­be­trei­bern Informations- und Aus­kunfts­pflich­ten ein­zu­for­dern und gegen­über Akteu­ren öffent­li­cher Kom­mu­ni­ka­ti­on Impres­sums­ge­bo­te durch­zu­set­zen“, so Uwe Conradt.

Die Vor­sit­zen­de der Direk­to­ren­kon­fe­renz der Medi­en­an­stal­ten (DLM), Cor­ne­lia Hols­ten, erklär­te: „Die Zahl der Beschwer­den in Sachen Influencer-Marketing hat sich im Ver­gleich zum Vor­jahr um ein Deut­li­ches ver­viel­facht. Das zeigt, wie viel sen­si­bler die Ver­brau­cher bei Wer­be­kenn­zeich­nung im Netz mitt­ler­wei­le sind. Unse­re Informations- und Auf­klä­rungs­ar­beit zur Wer­be­kenn­zeich­nung im Bereich Sozia­ler Medi­en hat offen­sicht­lich nicht nur die Influen­cer erreicht, son­dern auch die Nut­zer. Programmbeschwerde.de leis­tet einen wich­ti­gen Bei­trag dazu, die Wirk­sam­keit regu­la­to­ri­schen Han­delns zu erken­nen und dabei auch die Bedürf­nis­se und Wahr­neh­mun­gen des Medi­en­pu­bli­kums zu berücksichtigen.“

Die Jah­res­bi­lanz 2018 im Überblick:

Pro­gramm­in­hal­te pri­va­ter Veranstalter 500
Auf­sicht im dua­len Sys­tem und Sen­dun­gen und Ange­bo­te öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten1.101
Beschwer­den zu Online-Angeboten196
Ange­bots­über­grei­fen­de Fragen146
Sons­ti­ge Korrespondenzen179
Anlie­gen ins­ge­samt2.122

Kon­takt für Presseanfragen:
Vio­la Betz
Pres­se­spre­che­rin / Lei­te­rin des Büros des Direktors
E‑Mail: betz@LMSaar.de
Tel.: 0681 38988–11

15. Januar 2019