PM 04/2019
Saarbrücken, 15. Januar 2019: Das Portal www.programmbeschwerde.de der für privaten Rundfunk und die Aufsicht über Online-Angebote zuständigen Medienanstalten erfuhr im Jahr 2018 den höchsten Zuspruch seit Bestehen. Das Beschwerdeteam bei der Landesmedienanstalt Saarland (LMS), die das Portal seit seiner Gründung 2004 für die Gemeinschaft der Medienanstalten in Deutschland betreibt, bearbeitete insgesamt 2.122 Fälle, im Vorjahr waren es noch 1.185.
„Dieser Anstieg verdeutlicht einen steigenden Bedarf des Fernsehpublikums, der Radiohörerschaft aber auch von Nutzerinnen und Nutzern Sozialer Medien an einer übergreifend agierenden Anlaufstelle für Beschwerden und Fragen zu Medieninhalten. Audiovisuelle Inhalte werden zunehmend als konvergente Medienöffentlichkeit begriffen, unabhängig von bestimmten Verbreitungswegen, der Herkunft von verschiedenen Anbietern (private Veranstalter, Plattformbetreiber oder öffentlich-rechtliche Anstalten) oder von der Art der Endgeräte. Die Entwicklung des Portals Programmbeschwerde.de spiegelt damit eindrucksvoll die Wahrnehmung des Medienwandels aus der Sicht des Publikums“, so LMS-Direktor Uwe Conradt.
Im Einzelnen gingen 500 Eingaben ein zum Programm privater Fernsehsender und zum Privatradio, 196 betrafen Online-Inhalte insbesondere bei Instagram und YouTube, 146 übergreifende Fragen wurden direkt beantwortet. Beschwerden zu möglichen medienrechtlichen Verstößen gehen an die zuständigen Medienanstalten, reine Programmkritik direkt an die Redaktionen der privaten Sender. 1.101 Beschwerden betrafen die Aufsicht im dualen System oder Programminhalte öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten. Letztere wurden ohne weitere Bearbeitung an die Rundfunkanstalten weitergeleitet, da die Medienanstalten nur für den privaten Rundfunk zuständig sind. Es werden auch Fragen zum Ordnungsrahmen gestellt oder Informationen zu medienrechtlichen Grundlagen und Zuständigkeiten gewünscht. Diesbezüglich wurden 179 Korrespondenzen geführt, auch bietet das Portal selbst ein übersichtliches Informationsangebot. Nicht zuletzt wird in Einzelfällen auch auf die Freiwilligen Selbstkontrollen, den Presserat und den Deutschen Werberat verwiesen.
Wie in den Vorjahren lag ein inhaltlicher Schwerpunkt der Zuschriften im Bereich des Jugendschutzes, hier wurden besonders Erotik-Werbung und für Kinder überbelastende Trailer im Tagesprogramm kritisiert. Diverse „Nackt-Shows“ stießen an Geschmacksgrenzen und einzelne Magazinbeiträge wurden von Einzelpersonen oder bestimmten Gruppen als journalistisch einseitig betrachtet. Ein Ärgernis im Bereich des Fernsehens blieben aus Sicht des Publikums zu lange Werbeblöcke und als aufdringlich empfundene Platzierungen. Nicht gekennzeichnete Werbung in Instagram-Profilen und YouTube-Kanälen waren Hauptgegenstand der Beschwerden zu Online-Inhalten. „Hier ist teilweise ein erheblicher Rechercheaufwand notwendig, um die Anbieter zu identifizieren, damit in der Folge die zuständige Aufsicht informiert werden kann. In zahlreichen Fällen konnten die zuständigen Anstalten dann erfolgreich auf eine rechtskonforme Ausgestaltung der Inhalte hinwirken. Nicht zuletzt auf Grund dieser Erfahrungen wird die LMS auch 2019 ihre Anstrengungen verstärken, bei Plattformbetreibern Informations- und Auskunftspflichten einzufordern und gegenüber Akteuren öffentlicher Kommunikation Impressumsgebote durchzusetzen“, so Uwe Conradt.
Die Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Medienanstalten (DLM), Cornelia Holsten, erklärte: „Die Zahl der Beschwerden in Sachen Influencer-Marketing hat sich im Vergleich zum Vorjahr um ein Deutliches vervielfacht. Das zeigt, wie viel sensibler die Verbraucher bei Werbekennzeichnung im Netz mittlerweile sind. Unsere Informations- und Aufklärungsarbeit zur Werbekennzeichnung im Bereich Sozialer Medien hat offensichtlich nicht nur die Influencer erreicht, sondern auch die Nutzer. Programmbeschwerde.de leistet einen wichtigen Beitrag dazu, die Wirksamkeit regulatorischen Handelns zu erkennen und dabei auch die Bedürfnisse und Wahrnehmungen des Medienpublikums zu berücksichtigen.“
Die Jahresbilanz 2018 im Überblick:
Programminhalte privater Veranstalter | 500 |
Aufsicht im dualen System und Sendungen und Angebote öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten | 1.101 |
Beschwerden zu Online-Angeboten | 196 |
Angebotsübergreifende Fragen | 146 |
Sonstige Korrespondenzen | 179 |
Anliegen insgesamt | 2.122 |
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