1. Die Ausschreibung von Übertragungskapazitäten im Standard DAB+ durch Amtliche Bekanntmachung der LMS vom 16. April 2019 auf der Webseite der LMS — lmsaar.de – wird korrigiert, indem folgende rein informatorische Passagen zum Sendernetzbetrieb für den Digitalradio-Betrieb im DAB+ Frequenzblock 11C gestrichen werden:
(1) „Der Sendernetzbetrieb für den Digitalradio-Betrieb im DAB+ Frequenzblock 11C wird auf Grundlage einer entsprechenden telekommunikationsrechtlichen Zuteilung der BNetzA durch die Media Broadcast erfolgen. Diese Zuteilung ist befristet bis zum 31. Dezember 2030. Auskunftsersuchen zu den Kosten je CU sind an die Sendernetzbetreiberin zu richten.
(2) „Hinzuweisen ist ferner auf den Ausbauplan des Netzes, der für die Media Broadcast GmbH als telekommunikationsrechtliche Lizenznehmerin verpflichtend ist. Diese Ausbauplanung hat ihren Ursprung in der Bedarfsanmeldung des Saarlandes. Über Einzelheiten der Ausbaustufen informiert der Sendernetzbetreiber, die Media Broadcast GmbH, Erna-Scheffler-Str. l, 51103 Köln“.
2. Zur Begründung fristgerecht eingereichter Anträge können nach Ablauf der Antragsfrist Ergänzungen eingereicht werden.
PM 13/2019
Saarbrücken, 16. April 2019: Für die digitale terrestrische Verbreitung von landesweiten privaten Angeboten im Standard DAB+ schreibt die Landesmedienanstalt Saarland (LMS) Übertragungskapazitäten im Umfang von 864 CU auf dem DAB+ Frequenzblock 11C aus.
Bewerben können sich private Hörfunkveranstalter, Anbieter von Telemedien und Plattformanbieter.
Ende der Bewerbungsfrist ist der 16. Mai 2019, 12 Uhr.
Der Ausschreibungstext kann unter https://www.lmsaar.de/die-lms/ausschreibungen/ abgerufen werden.
Zuweisungsverfahren landesweiter DAB+ Frequenzblock ‑Ergänzende Hinweise
1. Antragstellung eines Anbieters auf Zuweisung von Übertragungskapazitäten für mehr als ein Angebot
Will ein Antragsteller die Bewerbung auf die Zuweisung von Übertragungskapazitäten für mehr als ein von ihm veranstaltetes Angebot richten, kann dies in einem Antrag erfolgen.
Dabei ist Folgendes zu beachten:
2. Fristwahrende Antragstellung
Zur Fristverwahrung genügt der fristgerechte Eingang des vollständigen Antrages per E‑Mail bei der LMS (info@lmsaar.de).
Kontakt für Presseanfragen:
Viola Betz
Pressesprecherin / Leiterin des Büros des Direktors