Mit 49 ist noch lange nicht Schluss“

Stellvertretender Direktor der LMS, Dr. Jörg Ukrow, gegen fortdauernde Altersdiskriminierung in der Werbewirtschaft

PM 29/2019

Saar­brü­cken, 1. Okto­ber 2019: Anläss­lich des heu­ti­gen, von der UNO aus­ge­ru­fe­nen „Tages der älte­ren Men­schen“ hat sich der stell­ver­tre­ten­de Direk­tor der LMS, Dr. Jörg Ukrow, gegen die fort­dau­ern­de Miss­ach­tung älte­rer Men­schen in der deut­schen Wer­be­wirt­schaft ausgesprochen.

Die Gleich­set­zung der soge­nann­ten ‚wer­be­re­le­van­ten Ziel­grup­pe‘ im Fern­se­hen und im Radio mit der Alters­grup­pe 14 bis 49 Jah­re ist ein fort­dau­ern­der Skan­dal in der deut­schen Wer­be­wirt­schaft. Denn auch Men­schen ab 50 kon­su­mie­ren und neh­men Dienst­leis­tun­gen in Anspruch. Gera­de älte­re berufs­tä­ti­ge Per­so­nen ver­fü­gen über die höchs­te Kauf­kraft. Lang­fris­ti­ge Ver­glei­che zei­gen, dass älte­re Men­schen gegen­über frü­her deut­lich offe­ner für Inno­va­tio­nen gewor­den sind. Auch die Akzep­tanz der Wer­bung ist kei­ne Fra­ge der Altersgruppe.

Ende 2017 waren 40 Pro­zent der Bevöl­ke­rung 14–49 Jah­re alt. Men­schen ab 50 mach­ten hin­ge­gen 44 Pro­zent der Ein­woh­ner Deutsch­lands aus. Pro­gnos­ti­ziert wird, dass im Jahr 2060 knapp die Hälf­te der Deut­schen über 50 ist, wäh­rend die Grup­pe der 18- bis 49-Jährigen nur noch 35 Pro­zent aus­macht. Es ist also längst an der Zeit, das gesam­te Öko­sys­tem des wer­be­fi­nan­zier­ten Rund­funks aus der bis­he­ri­gen Alters­dis­kri­mi­nie­rung hin­aus­zu­füh­ren und ent­spre­chen­de Schrit­te zu erwei­tern und zu ver­tie­fen. Dafür spricht auch das Inter­es­se an einer fort­dau­ern­den Wett­be­werbs­fä­hig­keit natio­na­ler Rund­funk­an­ge­bo­te gegen­über den US-amerikanischen Internet-Giganten im Wer­ben um Auf­merk­sam­keit für Inhalte.

Auch im Inter­es­se einer nach­hal­ti­gen Stär­kung inhalt­li­cher Viel­falt im Rund­funk braucht es einen Abschied vom 14–49-Dogma. Denn nur dann kön­nen pri­va­te Ange­bo­te, die sich spe­zi­ell auch an älte­res Publi­kum rich­ten, auf eine bes­se­re finan­zi­el­le Basis hof­fen. Ein 70-jähriger Zuschau­er darf im Rundfunk-Finanzierungssystem nicht wei­ter weni­ger zäh­len als ein 30-jähriger Zuschau­er, eine 65-jährige Zuhö­re­rin nicht weni­ger als eine 45-jährige Zuhö­re­rin“, betont der stell­ver­tre­ten­de LMS-Direktor.

Die fort­dau­ern­de Alters­dis­kri­mi­nie­rung wirft im Übri­gen nicht nur rund­fun­k­öko­no­mi­sche und demo­gra­phi­sche Fra­gen auf, son­dern stellt sich auch als ver­fas­sungs­recht­li­ches Pro­blem dar: Denn das Ver­bot der Alters­dis­kri­mi­nie­rung wirkt auch in pri­va­ten Rechts­be­zie­hun­gen. Und das 14–49-Dogma beein­träch­tigt zudem die Ver­mark­tungs­mög­lich­kei­ten von ter­res­tri­schem Digi­tal­ra­dio, für das die LMS wei­ter­hin in einer beson­de­ren bun­des­wei­ten Ver­ant­wor­tung steht. Auch des­halb brau­chen wir eine Öff­nung der Wer­be­re­le­vanz in Rich­tung auf Älte­re“, hob Dr. Ukrow abschlie­ßend hervor.

Kon­takt für Presseanfragen:
Vio­la Betz
Pres­se­spre­che­rin / Lei­te­rin des Büros des Direktors

1. Oktober 2019