Medienrat bestätigt medienrechtliche Unbedenklichkeit

von angezeigten Programmstrukturveränderungen bei „RADIO SALÜ“ und
„CLASSIC ROCK RADIO“ und verlängert Frequenzzuweisungen für
„City Radio Homburg“ und „City Radio Neunkirchen“

PM 08/2020

Saar­brü­cken, 6. März 2020: Der Medi­en­rat der Lan­des­me­di­en­an­stalt Saar­land hat in sei­ner Sit­zung vom 5. März 2020 von der RADIO SALÜ – Euro Radio Saar GmbH ange­zeig­te beab­sich­tig­te pro­gramm­li­che Ände­run­gen bei den Pro­gram­men „RADIO SALÜ“ und „CLASSIC ROCK RADIO“ als medi­en­recht­lich unbe­denk­lich bestätigt.

Die geplan­ten Ver­än­de­run­gen sol­len mit Blick auf die Ent­wick­lun­gen des Hör­funk­mark­tes dazu die­nen, durch den opti­ma­len Ein­satz per­so­nel­ler und inhalt­li­cher Kapa­zi­tä­ten die Eigen­stän­dig­keit der bei­den Pro­gram­me zu erhal­ten, zu opti­mie­ren und nach Mög­lich­keit wei­ter aus­zu­bau­en und damit dem Anspruch nach unab­hän­gi­ger Bericht­erstat­tung sowie hoher jour­na­lis­ti­scher Qua­li­tät auch in wirt­schaft­lich schwie­ri­gen Zei­ten wei­ter­hin gerecht zu werden.

Bei­de Pro­gram­me sol­len künf­tig von einer zen­tra­len Nach­rich­ten­re­dak­ti­on in den Stu­di­os von RADIO SALÜ belie­fert wer­den. Damit sol­len bei einer gleich­blei­ben­den Mit­ar­bei­ter­zahl zusätz­li­che Kapa­zi­tä­ten für Recher­chen geschaf­fen wer­den. Die inhalt­li­chen Schwer­punk­te der Nach­rich­ten­sen­dun­gen bei­der Pro­gram­me sol­len davon unbe­rührt blei­ben, vor allem auch im Hin­blick auf die Pro­duk­ti­on von Nach­rich­ten­in­hal­ten mit Schwer­punk­ten aus der Groß­re­gi­on (Saar-Lor-Lux-Report und Saar-Lor-Lux-Live).

Der Medi­en­rat hat zudem die Zuwei­sung der UKW-Frequenz Neun­kir­chen 94,6 MHz zur täg­lich 24-stündigen Aus­strah­lung des Hör­funk­voll­pro­gramms „Radio Neun­kir­chen“ sowie die Zuwei­sung der UKW-Frequenz Hom­burg 89,6 MHz zur täg­lich 24-stündigen Aus­strah­lung des Hör­funk­voll­pro­gramms „Radio Hom­burg” an die Funk­haus Saar GmbH bis zum 04. März 2030 verlängert.

Die­se Zuwei­sun­gen erlö­schen vor­zei­tig, wenn durch eine lan­des­ge­setz­li­che Rege­lung ein Zeit­punkt für die end­gül­ti­ge Umstel­lung von der ana­lo­gen auf eine aus­schließ­lich digi­ta­le ter­res­tri­sche Hör­funk­ver­brei­tung im Saar­land bestimmt wird, der vor dem Ablauf der Zuwei­sungs­frist liegt.

Kon­takt für Presseanfragen:
Dr. Jörg Ukrow
stv. Direktor
E‑Mail: ukrow@LMSaar.de
Tel.: 0681 38988–50

6. März 2020