Viele geplante Medienveranstaltungen, wie beispielsweise Filmfestivals, suchen aufgrund der Corona-Krise ihren Weg von der realen Welt in die virtuelle. Das Streamen von solchen Onlineveranstaltungen könnte unter verschiedenen Voraussetzungen rechtlich als Rundfunksendung eingestuft werden, weswegen die Medienanstalten nun ein vereinfachtes Anzeigeverfahren für solche Streaming-Angebote bereit stellen. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Medienanstalten.
Ein Formular zur Online-Anzeige von Live-Streaming-Angeboten kann hier abgerufen werden.