Medienstaatsvertrag (MStV) löst Rundfunkstaatsvertrag ab

Moderne Medienlandschaft verlangt neue Medienordnung — diese enthält zahlreiche neue Aufgaben für die Landesmedienanstalt Saarland

PM 20/2020

Saar­brü­cken, 24. Juni 2020: Nach­dem alle Ministerpräsidenten*innen der Bun­des­län­der ihre Unter­schrift unter den „Staats­ver­trag zur Moder­ni­sie­rung der Medi­en­ord­nung in Deutsch­land“ gesetzt haben, erfolgt nun das par­la­men­ta­ri­sche Rati­fi­zie­rungs­ver­fah­ren in den ein­zel­nen Land­ta­gen. Der Medi­en­staats­ver­trag (MStV) soll zukünf­tig den seit 1991 gel­ten­den Rund­funk­staats­ver­trag ablö­sen und nicht mehr nur Radio- und Fern­seh­sen­der erfas­sen, son­dern zusätz­lich auch Tele­me­di­en, Medi­en­platt­for­men und Medi­en­in­ter­me­diä­re. Hier­zu zäh­len etwa Onlineaudio- und –video­the­ken, Internet-Suchmaschinen, Streaming-Anbieter oder sozia­le Online-Netzwerke.

Mit dem neu­en Medi­en­staats­ver­trag wer­den die Vor­ga­ben aus der „EU-Richtlinie für audio­vi­su­el­le Medi­en­diens­te (AVMD)“ in natio­na­les Recht umge­setzt. Die­se Rege­lun­gen, sowohl auf EU- als auch auf natio­na­ler Ebe­ne, stär­ken den Jugend­me­di­en­schutz, gewähr­leis­ten mehr Trans­pa­renz im Hin­blick auf den Mei­nungs­bil­dungs­pro­zess und sichern den Medi­en­plu­ra­lis­mus und somit die Mei­nungs­viel­falt. Zen­tra­ler Punkt ist die dis­kri­mi­nie­rungs­freie Auf­find­bar­keit und Prä­sen­ta­ti­on von Ange­bo­ten oder Inhal­ten, d.h., dass Algo­rith­men von Inter­me­diä­ren bestimm­te Online­an­ge­bo­te bei deren Anzei­ge nicht gezielt bevor­zu­gen oder benach­tei­li­gen dür­fen. Die Direk­to­rin der LMS, Ruth Mey­er, erklärt in die­sem Zusam­men­hang: „Die neu­en Auf­ga­ben bei der Zulas­sung und Auf­sicht im Bereich der nicht linea­ren Ange­bo­te stel­len uns vor gro­ße Her­aus­for­de­run­gen. Wir müs­sen dort – etwa unter ord­nungs­po­li­ti­schen Gesichts­punk­ten – ver­gleich­ba­re Bedin­gun­gen gewähr­leis­ten, wie wir sie vom ter­res­tri­schen Radio und Fern­se­hen ken­nen. Dies dient dem Schutz der Nutzer*innen genau­so wie Gleich­heits­ge­bo­ten. Die Lan­des­me­di­en­an­stalt im Saar­land stellt sich die­ser Aufgabe.“

Im Rah­men der heu­ti­gen Ple­nar­sit­zung des saar­län­di­schen Land­ta­ges, fand die ers­te Lesung des von der Regie­rung ein­ge­brach­ten Geset­zes zur Zustim­mung zum MStV statt. Minis­ter­prä­si­dent Tobi­as Hans beschrieb den neu­en MStV als „medi­en­po­li­ti­schen Mei­len­stein“, mit dem der Medi­en­ge­setz­ge­ber tra­dier­te Pfa­de ver­lässt und allen Medi­en­schaf­fen­den, wie etwa Influencer*innen, Gamer*innen, YouTuber*innen und der Digi­tal­pres­se eine dis­kri­mi­nie­rungs­freie und chan­cen­glei­che Auf­find­bar­keit gewähr­leis­tet. Der vor­ge­leg­te Gesetz­ent­wurf wur­de mit Stim­men­mehr­heit ange­nom­men. Mey­er begrüßt die Ent­schei­dung des Land­tags: „Die Annah­me des Gesetz­ent­wur­fes ist ein kla­res Zei­chen dafür, dass die Poli­tik ihren Blick in Rich­tung einer moder­nen, digi­ta­len Zukunft wei­tet. Die LMS sieht sich hier­bei in der Ver­ant­wor­tung, gemäß ihrem gesetz­li­chen Auf­trag, wei­ter­hin die Mei­nungs­viel­falt saar­län­di­scher Bürger*innen zu berück­sich­ti­gen sowie den Jugend­me­di­en­schutz über den klas­si­schen Rund­funk hin­aus zu garantieren.“

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25. Juni 2020