Klare Kante zeigen und Grenzen ziehen

Aktionsbündnis bezieht Stellung zum Internationalen Aktionstag gegen Hasskriminalität

PM 20/2021

Saar­brü­cken, 21. Juli 2021: Anläss­lich des Inter­na­tio­na­len Akti­ons­tags für die Betrof­fe­nen von Hass­kri­mi­na­li­tät bezieht das inter­dis­zi­pli­nä­re Akti­ons­bünd­nis gegen Hass und Het­ze im Saar­land – bestehend aus dem Minis­te­ri­um für Inne­res, Bau­en und Sport/Landespolizeipräsidium, dem Minis­te­ri­um für Sozia­les, Gesund­heit, Frau­en und Familie/Landesjugendamt, dem Minis­te­ri­um der Jus­tiz, ver­tre­ten durch den Gene­ral­staats­an­walt, und der Lan­des­me­di­en­an­stalt Saar­land – Stel­lung gegen Hass­kri­mi­na­li­tät jeder Art im Inter­net und im All­tag. Die Projektpartner:innen pla­nen eine res­sort­über­grei­fen­de Koope­ra­ti­on nach dem Vor­bild der nordrhein-westfälischen Initia­ti­ve „Ver­fol­gen statt nur Löschen“. Die Initia­ti­ve soll im Saar­land zum schnel­le­ren Voll­zug auf­sichts­recht­li­cher Tätig­kei­ten und einem effek­ti­ve­ren Jugend­me­di­en­schutz bei­tra­gen und noch in die­sem Jahr starten.

Klaus Bouil­lon, Minis­ter für Inne­res, Bau­en und Sport erläu­tert, dass der Gesetz­ge­ber mit dem Geset­zes­pa­ket gegen Hass und Het­ze bereits deut­lich gemacht hat, dass das Inter­net kein rechts­frei­er Raum ist. „Mit der Initia­ti­ve ‚Ver­fol­gen statt nur Löschen‘ wol­len die betei­lig­ten Pro­jekt­part­ne­rin­nen und Pro­jekt­part­ner nun gewähr­leis­ten, dass den teil­neh­men­den Medi­en­un­ter­neh­men und Ein­rich­tun­gen der Kinder- und Jugend­ar­beit direk­te und ein­fa­che Wege zur Anzei­gen­er­stat­tung bei der Poli­zei eröff­net wer­den. Dies soll über die Online-Wache des Lan­des­po­li­zei­prä­si­di­ums erfol­gen. Durch den direk­ten Draht zur Poli­zei wer­den die Chan­cen erhöht, Tat­ver­däch­ti­ge zu iden­ti­fi­zie­ren und Bewei­se zu sichern, was Grund­vor­aus­set­zung für eine effek­ti­ve Ver­fol­gung der Hass­kri­mi­na­li­tät im Netz ist.“

Moni­ka Bach­mann, Minis­te­rin für Sozia­les, Gesund­heit, Frau­en und Fami­lie: „Als Jugend- und Fami­li­en­mi­nis­te­rin ist es mir ein beson­de­res Anlie­gen, gegen Hate-Speech vor­zu­ge­hen. Tätern, die Wor­te und Bil­der als Waf­fe ein­set­zen, bewusst und gezielt Men­schen abwer­ten oder angrei­fen, wol­len wir mit die­ser gemein­sa­men Initia­ti­ve Ein­halt gebie­ten. Wir müs­sen moder­ne und gute Rah­men­be­din­gun­gen für ein siche­res Auf­wach­sen mit dem Inter­net und den sozia­len Medi­en schaf­fen, um unse­re Kin­der aber auch alle Saar­län­de­rin­nen und Saar­län­der zu schützen.“

Peter Stro­bel, Minis­ter der Jus­tiz: „Das Inter­net ist kein rechts­frei­er Raum, auch wenn vie­le dies offen­bar glau­ben und sich dadurch ermu­tigt füh­len, dort straf­ba­re Hass- und Hetz­pa­ro­len, her­ab­wür­di­gen­de Belei­di­gun­gen, ein­schüch­tern­de Bedro­hun­gen bis hin zu wüs­ten Gewalt­auf­ru­fen und Volks­ver­het­zun­gen zu ver­brei­ten. Die Initia­ti­ve, alle Taten im Bereich der saar­län­di­schen Medi­en­un­ter­neh­men zur Anzei­ge zu brin­gen, die Anzei­ge­er­stat­tung zu erleich­tern und die Beweis­si­che­rung zu ver­bes­sern, ist ein wich­ti­ger Bei­trag zum Schutz unse­res rechts­staat­li­chen Gemein­we­sens. Tat­ver­däch­ti­ge kön­nen so bes­ser iden­ti­fi­ziert und einer gerech­ten Bestra­fung zuge­führt werden.“

Ruth Mey­er, LMS-Direktorin, betont die frei­heit­li­chen und sozia­len Grund­wer­te unse­rer Gesell­schaft: „Hass und Het­ze bedro­hen die Basis unse­rer ent­wi­ckel­ten Demo­kra­tie. Hier gilt es eine kla­re Kan­te zu zei­gen und Gren­zen zu zie­hen, die nicht über­schrit­ten wer­den dür­fen. Die Wer­te unse­rer Gesell­schaft gel­ten inner­halb des Inter­nets genau­so wie außer­halb und müs­sen auch im Netz durch­ge­setzt wer­den. Anlie­gen ist es uns als Akti­ons­bünd­nis, das öffent­li­che Bewusst­sein für Pro­ble­ma­ti­ken wie Hate­Speech, Des­in­for­ma­ti­on und die Ver­ro­hung des öffent­li­chen Dis­kur­ses zu wecken und eine Kul­tur der Aner­ken­nung, des Respekts und der Men­schen­wür­de in der digi­ta­len Welt zu schärfen.“

Hin­ter­grund:
Die Initia­ti­ve „Ver­fol­gen statt nur Löschen“ hat sich dem Schutz von Frei­heit und Demo­kra­tie im Netz ver­schrie­ben. Die Her­aus­for­de­rung im Umgang mit Hass­re­de im Inter­net besteht für die Medi­en­häu­ser und Ein­rich­tun­gen der Kinder- und Jugend­ar­beit dar­in, dass sie sich auf­grund der erhöh­ten Anzahl von Hass­kom­men­ta­ren und ihres Haf­tungs­ri­si­kos für Kom­men­ta­re auf den eige­nen Inter­net­sei­ten oder Social Media Auf­trit­ten gezwun­gen sehen, unzu­läs­si­ge Kom­men­ta­re ihrer Nutzer:innen zu löschen. Alter­na­tiv bleibt den Redak­tio­nen nur die Opti­on, die Kom­men­tar­funk­ti­on abzu­schal­ten oder vor­sorg­lich gan­ze The­men­blö­cke zu ver­mei­den. Damit ver­kürzt sich Medien- und Mei­nungs­viel­falt. Recht­li­che Schrit­te wer­den jedoch auf­grund des auf­wän­di­gen Pro­ze­de­re nur sel­ten ergrif­fen. Dies führt zwar dazu, dass die zum Teil straf­recht­lich rele­van­ten Inhal­te nicht mehr öffent­lich ein­seh­bar sind, eine Rück­mel­dung an den/die Verfasser:in der Hass­pos­tings bleibt jedoch aus. Die feh­len­de Sank­tio­nie­rung einer straf­ba­ren Äuße­rung führt dazu, dass sich ein even­tu­ell bestehen­der Ein­druck des/der Verfasser:in von „System- und Lügen­pres­se“ sogar wei­ter ver­stärkt, weil straf­ba­re Äuße­run­gen mit­un­ter als zuläs­si­ge eige­ne Mei­nung miss­ver­stan­den wer­den. Hier greift der Ansatz von Ver­fol­gen statt nur Löschen: Indem ange­zeig­te Inhal­te sorg­fäl­tig juris­tisch geprüft und Mei­nungs­äu­ße­run­gen von straf­ba­ren Aus­sa­gen abge­grenzt wer­den, gewin­nen Unter­neh­men an Rechts­si­cher­heit und die Mei­nungs­viel­falt im Inter­net wird geschützt.

Das Bestre­ben der Initia­ti­ve ist es daher, den teil­neh­men­den Medi­en­un­ter­neh­men und Ein­rich­tun­gen der Kinder- und Jugend­ar­beit kla­re Ansprechpartner:innen und effi­zi­en­te Ver­fah­rens­ab­läu­fe bei der Anzei­gen­er­stel­lung zur Ver­fü­gung zu stel­len und den Pro­zess ins­ge­samt zu ver­ein­fa­chen. Ziel der Initia­ti­ve ist es, durch die kon­se­quen­te Sank­tio­nie­rung von Rechts­ver­stö­ßen eine gene­ral­prä­ven­ti­ve Wir­kung zu erzie­len. Um die­sen Effekt zu ver­grö­ßern, sol­len Prä­ze­denz­fäl­le und Ver­ur­tei­lun­gen außer­dem öffent­lich­keits­wirk­sam beglei­tet werden.

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21. Juli 2021