Saarbrücken, 12. August 2021: In einer Dringlichkeitssitzung hat der Hauptausschuss des Medienrates der Landesmedienanstalt Saarland (LMS) das private Rundfunkangebot im Saarland in die Zukunft gesichert und erweitert.
TOP 1 Verlängerung medienrechtlicher Zuweisungen
Auf Antrag privater Hörfunkveranstalterinnen im Saarland wurden die bestehenden UKW-Frequenzzuweisungen bis zum 12.08.2031 verlängert. Hintergrund ist die anstehende Änderung der Frequenzgebührenverordnung (FrequenzGebVO) der Bundesnetzagentur, welche für Zuweisungsverlängerungen erstmals eine erhebliche Gebühr vorsieht. Durch diesen Beschluss hat die LMS die Grundlage geschaffen, dass für die saarländischen Veranstalter diese Kosten erst einmal nicht anfallen sollten. Voraussetzung ist eine zügige Antragstellung und die Bedarfsbestätigung des Landes.
TOP 2 Zulassung der The Radio Group Holding GmbH zur Veranstaltung und Verbreitung des Programms „RADIO HOLIDAY“
Landesweit wird die Radio Group Holding GmbH demnächst ein touristisches Radioprogramm für die saarländische Bevölkerung ausstrahlen. „Radio Holiday“ wird vielfältige Themen rund um Urlaub und Reisen redaktionell aufbereiten — eingebettet in die schönsten Urlaubshits der letzten 40 Jahre. Der Hauptausschuss des Medienrats hat antragsgemäß die Zulassung erteilt.
TOP 3 Verschiedenes
Ausdrücklich wurde am Rande der Sitzung auch die nunmehr durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts erfolgte Erhöhung der Rundfunkgebühren positiv gewürdigt. Die moderaten Mehreinnahmen für die Landesmedienanstalt werden dringend benötigt, um neue gesetzliche Aufgaben in der Aufsicht über digitale Medien sowie die wachsenden Bedarfe für Medienkompetenzförderung erfüllen zu können.
Weitere Sitzungsunterlagen:
Tagesordnung der 13. Sitzung des Hauptausschusses des LMS-Medienrats