Übernahme der Pressemitteilung der DLM 15/2021 vom 10. August 2021
Private Angebote, die in besonderem Maße zur Angebots- und Meinungsvielfalt beitragen, müssen auf Benutzeroberflächen zukünftig leicht auffindbar sein. Die Erstellung gesellschaftlich relevanter Inhalte soll sich für den Anbieter lohnen und muss refinanzierbar sein. Mit der Einführung der leichten Auffindbarkeit im Rahmen des neuen Medienstaatsvertrags werden nun solche Angebote honoriert, die für die öffentliche Meinungsbildung besonders relevant sind. Privaten Anbietern soll mit einer höheren Aufmerksamkeit ein Anreiz geboten werden, auch weiterhin gesellschaftlich relevante Inhalte bereitzustellen, wie zum Beispiel nachrichtliche Berichterstattungen, lokale oder regionale Informationen und eigenproduzierte, in Europa hergestellte, barrierefreie oder speziell auf eine junge Zielgruppe ausgerichtete Inhalte. Weitere Kriterien, wie zum Beispiel die Qualifikationen der Mitarbeitenden, können sich zusätzlich auf die Bestimmung als Public-Value-Angebot auswirken.