PM 26/2021
Saarbrücken, 17. September 2021: Im Mittelpunkt der 157. Sitzung des Medienrats der Landesmedienanstalt Saarland (LMS) am 16. September 2021 standen die Beratung und die Verabschiedung einer Resolution für ein starkes duales Rundfunksystem im Saarland. Des Weiteren wurden die gemeinsamen Ausschreibungen der Medienanstalten im Rahmen des Public-Value-Verfahrens erörtert sowie weitere Richtlinien und Satzungen zur Ausgestaltung des neuen Medienstaatsvertrages (MStV) verabschiedet.
Resolution „Für Demokratie, Vielfalt und Innovation in unserer Heimat: Ein starkes duales Rundfunksystem im Saarland — fit für digitalen Wandel“
Der LMS-Medienrat spricht sich für ein starkes duales Rundfunksystem im Saarland aus, um Phänomenen wie Desinformation und einer gesellschaftlichen Spaltung entgegenzuwirken. In der Resolution heißt es u.a.: Das duale Rundfunksystem hat sich auch im Saarland als einer der wichtigsten Faktoren für Meinungsvielfalt und gesellschaftlichen Zusammenhalt bewährt. Ein funktionsfähiges duales Rundfunksystem ist unverzichtbar für eine gesellschaftliche Ordnung, die freie Meinungsbildung sichert, publizistische Vielfalt schützt und fördert und zugleich freiheitliche Demokratie stabilisiert und stärkt. Ein ausbalanciertes duales Rundfunksystem ist im Interesse der Gattung Rundfunk insgesamt.
Der private Rundfunk sollte gemeinsam mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk als belebende Kraft von Wettbewerb und Innovation sowie für die grundgesetzlich verankerte Meinungs- und Rundfunkfreiheit wirken können. Die Informationsvielfalt im dualen Rundfunksystem zu stärken und Desinformation, Hass- und Hetzkampagnen entgegen zu wirken sind Aufgaben, die ebenso wie der technologische Wandel nur im Miteinander von öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk einschließlich der Landesmedienanstalten gemeinwohlverträglich bewältigt werden können.
Die 10 Punkte umfassende Resolution kann unter hier abgerufen werden.
Start des Public-Value-Verfahrens erfolgt
Als weiteren Beitrag zur Vielfaltssicherung in der digitalen Medienwelt sieht der Medienstaatsvertrag die Privilegierung von Public-Value-Angeboten vor. Die Landesmedienanstalten adressieren Rundfunk- und Telemedienangebote privater Anbieter, die in besonderem Maß einen Beitrag zur Meinungs- und Angebotsvielfalt im Bundesgebiet leisten. Die Auffindbarkeit solcher Inhalteangebote im digitalen Dschungel ist auch von Bedeutung, um die zur Refinanzierung notwendige Aufmerksamkeit für kostenintensive journalistische Angebote zu generieren. Die Public-Value Satzung legt fest, wie eine leichte Auffindbarkeit von für die öffentliche Meinungsbildung besonders relevanten Angebote sichergestellt werden soll. Sie regelt unter anderem das Anerkennungsverfahren als Public-Value-Angebot. Medienhäuser können sich bis zum 30. September mit ihren Angeboten bewerben, Internetplattformen müssen dann später die technischen Voraussetzungen schaffen, damit diese Angebote auf ihren Benutzeroberflächen leicht auffindbar sind.
Weitere Ergebnisse: Verabschiedung von Richtlinien und Satzungen
Bereits in den vergangenen Monaten sind die meisten Satzungen der Medienanstalten zur Konkretisierung des Medienstaatsvertrags in Kraft getreten. Der Medienrat der LMS hat in seiner September-Sitzung weitere drei Richtlinien und die Finanzierungssatzung verabschiedet. Der Medienstaatsvertrag (MStV) sieht eine Ermächtigung zum Erlass von gemeinsamen Richtlinien zur näheren Ausgestaltung der vielfaltssichernden Maßnahmen hinsichtlich der Regionalfensterprogramme (§ 59 Abs. 4 MStV), Drittsendezeitenfenster (§ 65 MStV) und der Einrichtung von Programmbeiräten (§ 66 MStV) vor.
Alle Satzungen und Richtlinien finden Sie nach ihrem Inkrafttreten hier.
Kontakt für Presseanfragen:
Pressestelle
E‑Mail: LMS-Pressestelle@LMSaar.de
Tel.: 0681 38988–52