Bürgerportal „programmbeschwerde.de“ bricht Rekorde

Mehr als doppelt so viele Meldungen als im vorherigen Jahr

PM 04/2022

Saar­brü­cken, 04. Febru­ar 2022: Über die Inter­net­sei­te des Bür­ger­por­tals „programmbeschwerde.de“ kön­nen poten­zi­el­le Ver­stö­ße gegen Jugendschutz‑, Werbe- und Gewinn­spiel­richt­li­ni­en oder unan­ge­brach­te Inhal­te im pri­va­ten und öffentlich-rechtlichen Rund­funk sowie in Online-Angeboten gemel­det werden.

Die Lan­des­me­di­en­an­stalt Saar­land sorgt für die Gemein­schaft der Lan­des­me­di­en­an­stal­ten dafür, dass Beschwer­den – etwa über aggres­si­ve Wer­be­prak­ti­ken, gewalt­tä­ti­ge Sze­nen im Pro­gramm oder Bei­trä­ge, die die Gren­zen des guten Geschmacks weit über­schrei­ten – den zustän­di­gen Stel­len zuge­lei­tet und dort bear­bei­tet wer­den kön­nen. Im Jahr 2021 erreich­ten die LMS mit 5.596 Mel­dun­gen mehr als dop­pelt so vie­le Hin­wei­se als im vor­an­ge­gan­ge­nen Jahr (2.613 Meldungen).

Die offen­sicht­lich gestie­ge­ne Sen­si­bi­li­tät gera­de für jugend­me­di­en­schutz­recht­li­che Fra­ge­stel­lun­gen hal­te ich für eine erfreu­li­che Ent­wick­lung. Sie stützt auch die täg­li­che Arbeit der Lan­des­me­di­en­an­stal­ten. Die von den Bürger:innen ange­brach­ten Beschwer­den und Kri­ti­ken bie­ten aber auch Anstö­ße für eine kon­ver­gen­te Medi­en­welt der Zukunft. Denn neben werbe- und jugend­schutz­recht­li­che Beden­ken wur­de etwa auch Kri­tik an der Neu­tra­li­tät der Bericht­erstat­tung jour­na­lis­ti­scher Ange­bo­te geäu­ßert – dies über­wie­gend im Online-Bereich. Die Lan­des­me­di­en­an­stal­ten sind mit dem Medi­en­staats­ver­trag (MStV) für die Über­prü­fung der Ein­hal­tung der jour­na­lis­ti­schen Sorg­falts­pflich­ten in Online-Angeboten nach § 19 MStV zustän­dig und haben neben den gesetz­li­chen auch einen gesell­schaft­li­chen Auf­trag“, erläu­tert LMS-Direktorin Ruth Meyer.

Zu Pro­gramm­in­hal­ten pri­va­ter Ver­an­stal­ter gin­gen 1.223 Ein­ga­ben ein (Vor­jahr: 513), Beschwer­den zu Online-Angeboten lagen der LMS ins­ge­samt 215 vor (186 im vor­he­ri­gen Jahr). Die übri­gen Rück­mel­dun­gen betra­fen öffentlich-rechtliche Ange­bo­te (2021: 3711 – 2020: 1446). Beschwer­den, die den öffentlich-rechtlichen Rund­funk betref­fen, wer­den ohne wei­te­re Bear­bei­tung an die ent­spre­chen­den Rund­funk­an­stal­ten wei­ter­ge­lei­tet, da die Medi­en­an­stal­ten nur für die Auf­sicht über den pri­va­ten Rund­funk zustän­dig sind.

Auch rei­ne Pro­gramm­kri­tik zu pri­va­ten oder Online­me­di­en wird direkt an die ver­ant­wort­li­chen Redak­tio­nen über­ge­ben. Sofern eine Beschwer­de dar­über hin­aus medi­en­recht­li­che Ver­stö­ße offen­bart, wer­den die Medi­en­an­stal­ten auf­sichts­recht­lich aktiv.

Programmbeschwerde.de“ ver­deut­licht somit nicht nur die Bedürf­nis­se des Medi­en­pu­bli­kums, son­dern leis­tet auch einen wich­ti­gen Bei­trag zum regu­la­to­ri­schen Han­deln, indem es Mel­dun­gen zu mög­li­chen medi­en­recht­li­chen Ver­stö­ßen den zustän­di­gen Lan­des­me­di­en­an­stal­ten zuleitet.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen über die Medi­en­an­stal­ten fin­den Sie unter: www.die-medienanstalten.de

Kon­takt bei Medien-Rückfragen

Julia Kai­ser
Lan­des­me­di­en­an­stalt Saarland
Tele­fon: +49 0681 38988–11
Mail: kaiser@LMSaar.de
www.programmbeschwerde.de
www.LMSaar.de

4. Februar 2022