Public-Value Bestimmungsverfahren erfolgreich abgeschlossen

Medienanstalten starten Branchendialog zur weiteren konkreten Umsetzung der leichten Auffindbarkeit von Public-Value Angeboten

Über­nah­me der Medienanstalten-Pressemitteilung 14/2022 | Ber­lin 02.06.2022

Die Medi­en­an­stal­ten haben die durch den Länder-Gesetzgeber fest­ge­schrie­be­ne Bestim­mung der Public-Value-Angebote in Rund­funk und Tele­me­di­en abge­schlos­sen. Bewegtbild- und Audio-Angebote, die in beson­de­rem Maße zur Mei­nungs­viel­falt bei­tra­gen, müs­sen zukünf­tig auf Benut­zer­ober­flä­chen für Nut­ze­rin­nen und Nut­zer leich­ter auf­find­bar gemacht werden.

Zur Demo­kra­tie­si­che­rung gehö­ren infor­mier­te Men­schen und eine viel­fäl­ti­ge Medi­en­land­schaft, zu der im dua­len Sys­tem öffentlich-rechtliche Anbie­ter und pri­va­te Medi­en bei­tra­gen. Bür­ge­rin­nen und Bür­ger wer­den zukünf­tig Ange­bo­te, die zur Mei­nungs­bil­dung und Ori­en­tie­rung die­nen, bes­ser fin­den und nut­zen kön­nen. Die leich­te Auf­find­bar­keit bringt eine höhe­re Auf­merk­sam­keit für die­se Ange­bo­te und erhöht zugleich den Anreiz für Medi­en­an­bie­ten­de, in ent­spre­chen­de Inhal­te zu inves­tie­ren,“ sagt Albrecht Bähr, Vor­sit­zen­der der Gre­mi­en­vor­sit­zen­den­kon­fe­renz (GVK) der Medienanstalten.

In einem umfang­rei­chen Ver­fah­ren haben wir sorg­fäl­tig und zügig die gesetz­li­chen Vor­ga­ben des Medi­en­staats­ver­trags umge­setzt und sind in der ers­ten Stu­fe zu einem ein­stim­mi­gen Ergeb­nis gekom­men. Dies ist ein wich­ti­ger Schritt für eine bes­se­re Auf­find­bar­keit von Inhal­ten, die in beson­de­rem Maße zur Mei­nungs­viel­falt bei­tra­gen. Nun geht es dar­um, mit der Bran­che und den Anbie­ten­den von Benut­zer­ober­flä­chen in einen kon­struk­ti­ven Dia­log zu kom­men und die Umset­zung auf den Weg zu brin­gen“, ergänzt Dr. Wolf­gang Krei­ßig, Vor­sit­zen­der der Direk­to­ren­kon­fe­renz der Medienanstalten.

Mit der Rege­lung, rele­van­ten Ange­bo­ten und vor allem jour­na­lis­ti­schen Inhal­ten eine pro­mi­nen­te Wahr­nehm­bar­keit in der Mas­se der Medi­en zu geben, hat der Länder-Gesetzgeber eine muti­ge und weg­wei­sen­de Ent­schei­dung getrof­fen. Wir haben dadurch als Medi­en­auf­sicht die Mög­lich­keit, enga­gier­te und demo­kra­ti­sche Medi­en in ihrer Arbeit zu unter­stüt­zen und damit einen Bei­trag zur Mei­nungs­viel­falt und gegen Des­in­for­ma­ti­on zu leis­ten. Von die­ser Mög­lich­keit haben wir sehr ger­ne Gebrauch gemacht“, ergänzt Dr. Tobi­as Schmid, Direk­tor der Lan­des­an­stalt für Medi­en NRW.

Die Län­der haben den Medi­en­an­stal­ten zur Stär­kung der Meinungs- und Ange­bots­viel­falt mit dem Medi­en­staats­ver­trag (MStV) den Auf­trag gege­ben, für die Mei­nungs­viel­falt rele­van­te Public-Value-Angebote zu bestim­men. Ins­ge­samt sind 325 Anträ­ge bei der ver­fah­rens­füh­ren­den Lan­des­an­stalt für Medi­en NRW ein­ge­gan­gen. Über alle Anträ­ge wur­de nach der Sich­tung im Rah­men einer Prüf­grup­pe von der Kom­mis­si­on für Zulas­sung und Auf­sicht (ZAK) als zustän­di­gem Organ der Medi­en­an­stal­ten ein­stim­mig entschieden.

Am 1. Juni 2022 sind die Beschei­de an die Antrag­stel­le­rin­nen und Antrag­stel­ler ver­sandt wor­den. Nach Ein­tritt der Rechts­kraft der Beschei­de endet damit das gesetz­lich vor­ge­se­he­ne Bestim­mungs­ver­fah­ren für Public-Value-Angebote von pri­va­ten Anbie­tern. Die­se Fest­le­gung gilt für einen Zeit­raum von drei Jah­ren. In den kom­men­den Wochen wer­den in Form eines Bran­chen­dia­logs von der Lan­des­an­stalt für Medi­en NRW gemein­sam mit den öffentlich-rechtlichen Sen­dern und den Ver­bän­den der pri­va­ten Anbie­ter wei­te­re Gesprä­che zu den Ergeb­nis­sen des Bestim­mungs­ver­fah­rens geführt.

Gleich­zei­tig wer­den die Medi­en­an­stal­ten unter Feder­füh­rung des Fach­aus­schus­ses Net­ze, Tech­nik, Kon­ver­genz mit den von der Regu­lie­rung adres­sier­ten Anbie­tern der Benut­zer­ober­flä­chen Gesprä­che zu einer zeit­na­hen Umset­zung der leich­ten Auf­find­bar­keit auf Benut­zer­ober­flä­chen führen.

Die Ver­öf­fent­li­chung der Ange­bo­te, die zukünf­tig von der leich­ten Auf­find­bar­keit pro­fi­tie­ren sol­len, wird in Form von Lis­ten (jeweils geson­dert für Bewegt­bild­an­ge­bo­te und Audio) auf der Web­site der Medi­en­an­stal­ten erfol­gen. Die Ange­bo­te in den Lis­ten sind dann von den Anbie­tern von Benut­zer­ober­flä­chen bei der Umset­zung der leich­ten Auf­find­bar­keit zu berücksichtigen.

Gemäß § 84 Abs. 3 bis 6 Medi­en­staats­ver­trag (MStV) soll pri­va­ten Anbie­tern mit einer höhe­ren Auf­merk­sam­keit ein Anreiz gebo­ten wer­den, auch wei­ter­hin gesell­schaft­lich rele­van­te Inhal­te bereit­zu­stel­len, wie nach­richt­li­che Bericht­erstat­tun­gen, loka­le oder regio­na­le Infor­ma­tio­nen und eigen­pro­du­zier­te, in Euro­pa her­ge­stell­te, bar­rie­re­freie oder spe­zi­ell auf eine jun­ge Ziel­grup­pe aus­ge­rich­te­te Inhal­te. Ein wei­te­res Kri­te­ri­um ist bei­spiels­wei­se die Qua­li­fi­ka­ti­on der Mit­ar­bei­ten­den. Die Kri­te­ri­en und Grund­sät­ze für die Bestim­mung sind in §7 und § 8 der Public-Value-Satzung konkretisiert.

Die Public-Value-Satzung steht auf der Web­sei­te der Medi­en­an­stal­ten zum Down­load zur Ver­fü­gung: https://www.die-medienanstalten.de/fileadmin/user_upload/Rechtsgrundlagen/Satzungen_Geschaefts_Verfahrensordnungen/Public_Value_Satzung.pdf

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen über die medi­en­an­stal­ten fin­den Sie unter: www.die-medienanstalten.de

Kon­takt bei Medien-Rückfragen

Dr. Anja Bundschuh
Gemein­sa­me Geschäfts­stel­le der Medienanstalten
Tele­fon: +49 30 2064690–22
Mail: presse@die-medienanstalten.de
www.die-medienanstalten.de

 

3. Juni 2022