Übernahme der Medienanstalten-Pressemitteilung 16/2022 | Berlin 12.07.2022
Nun ist es offiziell: Anbieter von Rundfunksendern und Zugangsdiensten in Deutschland müssen ihre barrierefreien Angebote weiter ausbauen. Der zweite Medienänderungsstaatsvertrag (MÄStV) zur Stärkung der Barrierefreiheit in Medien ist am 30. Juni in Kraft getreten. Damit ist der Begriff „barrierefreies Angebot“ erstmals gesetzlich verankert.
Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier.
Der LMS-Medienrat hat angekündigt, sich zukünftig verstärkt dem Thema Barrierefreiheit anzunehmen.
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