Zugang für alle: Barrierefreie Medienangebote müssen ausgebaut werden

Neue Berichtspflichten für Medienanbieter ab sofort

Über­nah­me der Medienanstalten-Pressemitteilung 16/2022 | Ber­lin 12.07.2022

Nun ist es offi­zi­ell: Anbie­ter von Rund­funk­sen­dern und Zugangs­diens­ten in Deutsch­land müs­sen ihre bar­rie­re­frei­en Ange­bo­te wei­ter aus­bau­en. Der zwei­te Medi­en­än­de­rungs­staats­ver­trag (MÄStV) zur Stär­kung der Bar­rie­re­frei­heit in Medi­en ist am 30. Juni in Kraft getre­ten. Damit ist der Begriff „bar­rie­re­frei­es Ange­bot“ erst­mals gesetz­lich verankert.

Die voll­stän­di­ge Pres­se­mit­tei­lung fin­den Sie hier.

Der LMS-Medienrat hat ange­kün­digt, sich zukünf­tig ver­stärkt dem The­ma Bar­rie­re­frei­heit anzunehmen.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen über die medi­en­an­stal­ten fin­den Sie hier.

 

13. Juli 2022