Saarbrücken, 30. September 2022: Die aktuelle Amtszeit des Medienrates der Landesmedienanstalt Saarland (LMS) endet mit Ablauf des 31. Dezember 2022. Für die folgende Amtsperiode können die im Saarländischen Mediengesetz festgelegten Organisationen jeweils ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied entsenden.
Die im Gesetz namentlich bestimmten Organisationen werden von der LMS direkt angeschrieben und zur Neuentsendung aufgefordert. Für die namentlich nicht bestimmten Organisationen hat die LMS diese Woche eine Bekanntmachung zur Entsendung von Mitgliedern auf ihrer Website veröffentlicht.
Betroffen hiervon sind:
• die saarländische Lehrerschaft,
• die saarländischen Familienverbände,
• die saarländischen Journalistenverbände, wobei die Entsendung durch die organisierten, hauptberuflich tätigen Journalist:innen erfolgt,
• die saarländischen Natur- und Umweltschutzvereinigungen und
• die Behindertenverbände im Saarland.
Verbände und Organisationen, die im Saarland in diesen Bereichen tätig sind, werden aufgefordert, ihr Interesse an einer Entsendung schriftlich innerhalb von vier Wochen bei der LMS einzureichen. Sollten mehrere interessierte Verbände und Organisationen im jeweiligen Bereich entsendungsberechtigt sein, werden diese vom Vorsitzenden des Medienrates der LMS aufgefordert, sich auf ein ordentliches und ein stellvertretendes Mitglied zu einigen.
Die Bekanntmachung zur Ansicht oder zum Download finden Sie hier. Den Auszug aus dem SMG zum Verfahren des Medienrates und dessen Zusammensetzung können Sie hier abrufen.
Kontakt für Presseanfragen:
Julia Kaiser
Pressesprecherin
E‑Mail: pressestelle@LMSaar.de
Tel.: 0681 38988–11