PM 22/2022
Änderungen in den Kabelnetzen der Vodafone im Saarland
In den letzten Wochen wurden von der Kabelanlagenbetreiberin Vodafone im Fernsehbereich sukzessive Änderungen vorgenommen, auf welche die Landesmedienanstalt Saarland (LMS) von betroffenen Mitbürger:innen aufmerksam gemacht wurde. Die hiermit verbundenen Problemlagen werden voraussichtlich zum 12. Januar 2022 bzw. spätesten im April 2023 weitere Vodafone-Kund:innen betreffen.
Notwendiger Sendersuchlauf nach Frequenzumstellung im Vodafone-Kabelnetz
Vodafone nimmt, nachdem sie die Kabelnetzbetreiberin Unitymedia übernommen hat, eine Netzzusammenlegung vor, die eine Frequenzumbelegung im saarländischen Kabelnetz zur Folge hat. Die Umstellung erfolgt hierbei nach und nach an den jeweiligen Einspeisestellen. Sie hat zur Folge, dass Vodafone-Kund:innen, je nach Empfangsgerät, einen Sendersuchlauf ggf. manuell durchführen müssen, um die Fernsehsender, wie gewohnt, wieder empfangen zu können. TV-Sender-Favoritenlisten bzw. eine eigens festgelegte Programmreihenfolge oder programmierte Aufnahmen sind nach durchgeführtem Sendersuchlauf ggf. neu einzurichten. Auf Vodafone TV-Boxen sollte der Sendersuchlauf nach Frequenzumstellung hingegen automatisch erfolgen.
Zu welchem Zeitpunkt der eigene Wohnort von der Frequenzumlegung betroffen ist, wann dadurch bedingt ggf. ein Sendersuchlauf durchgeführt werden muss und weitere Informationen und Hilfestellungen sind unter: www.vodafone.de/frequenzumbelegung zu finden.
Empfangbarkeit von französischen Fernsehprogrammen im Vodafone-Kabelnetz
Weiterhin sind seit dem 9. November die französischen Fernsehprogramme France 2, France 3 und France 5 nur noch bei Buchung eines kostenpflichtigen Zusatzpakets über das Vodafone-Kabelnetz empfangbar. Da die Weiterverbreitung dieser Programme im Saarland mit Kosten für Vodafone verbunden ist und sich die französischen Rundfunkveranstalter seit längerem weigern, der Kabelnetzbetreiberin diese Kosten durch Zahlung einer Einspeisevergütung auszugleichen, war Vodafone leider nicht mehr länger bereit, den Empfang ohne Zusatzkosten für die Nutzer:innen aufrechtzuerhalten. Eine rechtliche Beanstandung dieser unternehmerischen Entscheidung ist, so die Justitiarin der Landesmedienanstalt, Petra Wolf-Müller, auf der Grundlage des geltenden Rechts nicht möglich.
Gleichwohl habe sich die LMS in den letzten Jahren stets unter Ausschöpfung ihrer Einwirkungsmöglichkeiten dafür eingesetzt, dass Saarländer:innen weiterhin französisch-sprachige Programme ohne Buchung kostenpflichtiger Zusatzpakete empfangen können. Letztendlich konnte diese Zielsetzung, die in unserer grenznahen Region, aufgrund der Frankreichstrategie des Landes, der deutsch-französischen Partnerschaft sowie im Hinblick auf die französischsprachige Gemeinschaft von großer Bedeutung ist, aber immer nur dank des freiwilligen Verzichts der Kabelbetreiberin auf Einspeiseentgelte erreicht werden. Die LMS bedauert sehr, dass mangels Bereitschaft der benachbarten französischen Sender, durch die Zahlung eines Einspeiseentgelts weiterhin den freien Empfang ihrer Programme zu ermöglichen, nun Zusatzkosten für Buchung eines entsprechenden Programmpaketes entstehen und wird das Thema in Hintergrundgesprächen weiterverfolgen. Der Interregionale Parlamentarier-Rat der Großregion wurde jüngst über die Entwicklung informiert und signalisierte Offenheit, die Problematik einer Schwächung des interregionalen Kommunikationsraums aufzugreifen.
Kontakt für Presseanfragen:
Julia Kaiser
Pressesprecherin
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