Neue Rolle in der Gemeinschaft der Landesmedienanstalten
PM 17/2023
Saarbrücken, 16.11.2023: In der gestrigen Gesamtkonferenz der Landesmedienanstalten wurde der LMS-Direktorin Ruth Meyer die Verantwortung für das neue Thema Künstliche Intelligenz (KI) übertragen. Sie vertritt damit die Interessen der 14 Landesmedienanstalten bei einer transparenten, diskriminierungsfreien und vielfaltssichernden Ausrichtung, insbesondere in der Medienaufsicht und ‑regulierung in diesem Bereich.
Bedeutung der Themenbeauftragung
KI gilt als zukünftige Schlüsseltechnologie und birgt Potenziale, aber auch Risiken, die die Landesmedienanstalten verstärkt in den Blick nehmen. Die Medienanstalten der Länder als staatsfern organisierte Regulierungsbehörden sind in der Pflicht, die möglichen Auswirkungen technologischer KI-Innovationen auf die Produktion, Verbreitung und Nutzung von Medien zu analysieren, zu bewerten und Ableitungen für eine zukünftige Mediengesetzgebung aufzustellen.
Verknüpfung von KI-Tools und Medienkompetenz
Auch zum Schutz der Bürger:innen vor gezielter KI-basierter Desinformation, z.B. mittels Deep Fakes, ist es essentiell, die Schnittstelle zwischen Medienforschung, Medienaufsicht und Medienpolitik zu stärken, um gemeinsam notwendige Rahmenbedingungen und zielgruppenorientierte Angebote für eine sichere Nutzung der digitalen Medienwelt zu erarbeiten. Im Sinne der Meinungs- und Vielfaltssicherung gilt es, im Rahmen der Medienkompetenzförderung, Vertrauen in neue Technologien zu schaffen und ebenso für Risiken durch den Einsatz von KI in Medien zu sensibilisieren.
„Ich freue mich, die Entwicklungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz aktiv mitgestalten zu können. Es ist entscheidend, in einer sich ständig wandelnden Medienlandschaft gemeinsam die Chancen und Herausforderungen von KI zu verstehen und anzugehen“, betont Ruth Meyer anlässlich ihrer Themenbeauftragung. „Ziel ist ein struktureller Wissensaufbau sowie eine Positionierung der Medienanstalten zu dieser Schlüsseltechnologie im Sinne des Aufzeigens von klaren Regulierungs- und Aufsichtsfeldern im Sinne eines funktionierenden Mediensystems.“
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