Radio im Saarland

MikrofonFür die Aus­strah­lung eines pri­va­ten Hör­funk­pro­gramms benö­tigt ein Ver­an­stal­ter zum einen eine medi­en­recht­li­che Zulas­sung, zum ande­ren ent­spre­chen­de Über­tra­gungs­ka­pa­zi­tä­ten. Die Zulas­sung ist in der Regel ein rein for­ma­les Ver­fah­ren, Über­tra­gungs­ka­pa­zi­tä­ten sind jedoch, zumin­dest was UKW-Frequenzen betrifft, Man­gel­wa­re. Die Lan­des­me­di­en­an­stalt wirkt daher stets dar­auf hin, dass zusätz­li­che Kapa­zi­tä­ten für das Saar­land ver­füg­bar gemacht werden.

 

TV im Saarland

FernbedienungFür die Aus­strah­lung eines pri­va­ten Fern­seh­pro­gramms benö­tigt ein Ver­an­stal­ter zum einen eine medi­en­recht­li­che Zulas­sung, zum ande­ren ent­spre­chen­de Über­tra­gungs­ka­pa­zi­tä­ten. Die Zulas­sung ist in der Regel ein rein for­ma­les Ver­fah­ren, Über­tra­gungs­ka­pa­zi­tä­ten sind jedoch je nach Über­tra­gungs­weg Mangelware.

Ein Ver­an­stal­ter hat die Mög­lich­keit sein Pro­gramm über Anten­ne (DVB‑T), Kabel und/oder über Satel­lit zu senden.

Freie DVB-T-Plätze für pri­va­te Ver­an­stal­ter wer­den von der LMS im Amts­blatt des Saar­lan­des aus­ge­schrie­ben. Auf die Aus­schrei­bung hin kön­nen bei der LMS inner­halb der fest­ge­leg­ten Antrags­frist Bewer­bun­gen ein­ge­reicht wer­den. Gehen auf eine Aus­schrei­bung hin meh­re­re Anträ­ge ein, wird ein Ver­stän­di­gungs­ver­fah­ren zwi­schen allen durch­ge­führt. Ist eine Eini­gung nicht erziel­bar, trifft der Medi­en­rat der LMS eine Auswahlentscheidung.

Über das Kabel­pro­gramm (seit Janu­ar 2019 aus­schließ­lich digi­tal) ent­schei­det der Kabel­netz­be­trei­ber — im Saar­land ist das vor allem die Voda­fone Kabel Deutsch­land GmbH.

Ein Pro­gramm­ver­an­stal­ter, der über Satel­lit sen­den möch­te, bean­tragt nach erfolg­ter Zulas­sung ent­spre­chen­de Kapa­zi­tä­ten direkt beim Satellitenbetreiber.