Radio

mikrofonFür die Aus­strah­lung eines pri­va­ten Hör­funk­pro­gramms benö­tigt ein Ver­an­stal­ter zum einen eine medi­en­recht­li­che Zulas­sung, zum ande­ren ent­spre­chen­de Über­tra­gungs­ka­pa­zi­tä­ten. Die Zulas­sung ist in der Regel ein rein for­ma­les Ver­fah­ren, Über­tra­gungs­ka­pa­zi­tä­ten sind jedoch, zumin­dest was UKW-Frequenzen betrifft, Man­gel­wa­re. Die Lan­des­me­di­en­an­stalt wirkt daher stets dar­auf hin, dass zusätz­li­che Kapa­zi­tä­ten für das Saar­land ver­füg­bar gemacht werden.

Neue“ UKW-Frequenzen wer­den von der Lan­des­re­gie­rung ent­we­der dem öffentlich-rechtlichen Rund­funk (SR/Deutschlandradio) oder aber der LMS zuge­wie­sen, die die­se dann im Amts­blatt des Saar­lan­des aus­schreibt. Auf die Aus­schrei­bung hin kön­nen bei der LMS inner­halb der fest­ge­leg­ten Antrags­frist Bewer­bun­gen ein­ge­reicht wer­den. Die LMS kann von einer Aus­schrei­bung einer frei­en Über­tra­gungs­ka­pa­zi­tät abse­hen, wenn die­se die wirt­schaft­li­che Grund­la­ge eines bereits exis­tie­ren­den Ver­an­stal­ters ver­bes­sern soll.

Hier fin­den Sie unser Infor­ma­ti­ons­blatt für pri­va­te Hör­funk­ver­an­stal­ter, die sich auf lan­des­wei­ten oder loka­len UKW-Übertragungskapazitäten bewer­ben möchten.

Gehen auf eine Aus­schrei­bung hin meh­re­re Anträ­ge ein, wird ein Ver­stän­di­gungs­ver­fah­ren zwi­schen allen durch­ge­führt. Ist eine Eini­gung nicht erziel­bar, trifft der Medi­en­rat der LMS eine Auswahlentscheidung.

Pro­gramm­ver­an­stal­ter, die ihre Pro­gram­me über Kabel bzw. Satel­lit aus­strah­len möch­ten, bean­tra­gen nach erfolg­ter Zulas­sung ent­spre­chen­de Kapa­zi­tä­ten direkt beim Kabel- bzw. Satellitenbetreiber.

Inter­net­ra­di­os sind seit dem 1. Juni 2009 zulas­sungs­frei, aber anmel­del­de­pflich­tig. Das ent­spre­chen­de For­mu­lar fin­den Sie hier. Per­so­nen, die kei­ne Rund­funk­zu­las­sung erhal­ten kön­nen (vgl. § 20a RStV), dür­fen auch kein Inter­net­ra­dio ver­an­stal­ten. Eine Lis­te der ange­zeig­ten saar­län­di­schen Hör­funk­pro­gram­me im Inter­net nach § 20b RStV fin­den Sie hier.

 

Für Infor­ma­tio­nen zum Hör­funk­markt in Deutsch­land, zur Ver­flech­tung von Fernseh- und Hör­funk­ver­an­stal­tern sowie zur Anzahl pri­va­ter und öffentlich-rechtlicher Hör­funk­an­ge­bo­te emp­feh­len wir Ihnen fol­gen­de Website:

http://www.kek-online.de/Inhalte/hoerfunk.html