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fernbedienungFür die Aus­strah­lung eines pri­va­ten Fern­seh­pro­gramms benö­tigt ein Ver­an­stal­ter zum einen eine medi­en­recht­li­che Zulas­sung, zum ande­ren ent­spre­chen­de Über­tra­gungs­ka­pa­zi­tä­ten. Die Zulas­sung ist in  der Regel ein rein for­ma­les Ver­fah­ren, Über­tra­gungs­ka­pa­zi­tä­ten sind jedoch je nach Über­tra­gungs­weg Man­gel­wa­re. Ein Ver­an­stal­ter hat die Mög­lich­keit sein Pro­gramm über Anten­ne (DVB‑T), Kabel (ana­log oder digi­tal) und/oder über Satel­lit (digi­tal) zu senden.

Freie DVB-T-Plätze für pri­va­te Ver­an­stal­ter wer­den von der LMS im Amts­blatt des Saar­lan­des aus­ge­schrie­ben. Auf die Aus­schrei­bung hin kön­nen bei der LMS inner­halb der fest­ge­leg­ten Antrags­frist Bewer­bun­gen ein­ge­reicht wer­den. Gehen auf eine Aus­schrei­bung hin meh­re­re Anträ­ge ein, wird ein Ver­stän­di­gungs­ver­fah­ren zwi­schen allen durch­ge­führt. Ist eine Eini­gung nicht erziel­bar, trifft der Medi­en­rat der LMS eine Auswahlentscheidung.

Was das ana­lo­ge Kabel­pro­gramm im Saar­land betrifft, so stimmt der Kabel­netz­be­trei­ber (im Saar­land ist das vor allem die Kabel Deutsch­land GmbH) nach bestimm­ten gesetz­li­chen Vor­ga­ben sei­nen Kabel­be­le­gungs­plan mit der LMS ab. Über das digi­ta­le Kabel­pro­gramm ent­schei­det der Kabel­netz­be­trei­ber selbst.

Ein Pro­gramm­ver­an­stal­ter, der über Satel­lit sen­den möch­te, bean­tragt nach erfolg­ter Zulas­sung ent­spre­chen­de Kapa­zi­tä­ten direkt beim Satellitenbetreiber.