Für die Ausstrahlung eines privaten Fernsehprogramms benötigt ein Veranstalter zum einen eine medienrechtliche Zulassung, zum anderen entsprechende Übertragungskapazitäten. Die Zulassung ist in der Regel ein rein formales Verfahren, Übertragungskapazitäten sind jedoch je nach Übertragungsweg Mangelware. Ein Veranstalter hat die Möglichkeit sein Programm über Antenne (DVB‑T), Kabel (analog oder digital) und/oder über Satellit (digital) zu senden.
Freie DVB-T-Plätze für private Veranstalter werden von der LMS im Amtsblatt des Saarlandes ausgeschrieben. Auf die Ausschreibung hin können bei der LMS innerhalb der festgelegten Antragsfrist Bewerbungen eingereicht werden. Gehen auf eine Ausschreibung hin mehrere Anträge ein, wird ein Verständigungsverfahren zwischen allen durchgeführt. Ist eine Einigung nicht erzielbar, trifft der Medienrat der LMS eine Auswahlentscheidung.
Was das analoge Kabelprogramm im Saarland betrifft, so stimmt der Kabelnetzbetreiber (im Saarland ist das vor allem die Kabel Deutschland GmbH) nach bestimmten gesetzlichen Vorgaben seinen Kabelbelegungsplan mit der LMS ab. Über das digitale Kabelprogramm entscheidet der Kabelnetzbetreiber selbst.
Ein Programmveranstalter, der über Satellit senden möchte, beantragt nach erfolgter Zulassung entsprechende Kapazitäten direkt beim Satellitenbetreiber.