Teilnahmebedingungen für Medienkompetenz-Veranstaltungen
der Landesmedienanstalt Saarland im MedienKompetenzZentrum (MKZ)

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Hier kön­nen Sie die Teil­nah­me­be­din­gun­gen als .pdf-Datei herunterladen.

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§ 1 Anmeldung

(1) Die Anmel­dung zu einer Medienkompetenz-Veranstaltung der Lan­des­me­di­en­an­stalt Saar­land (LMS) kann auf tele­fo­ni­schem Weg (0681 – 38 988 12), online durch Aus­fül­len des Anmel­de­for­mu­lars auf der Inter­net­sei­te der LMS unter der Rubrik Medi­en­kom­pe­tenz oder auch per E‑Mail (mkz@LMSaar.de) erfol­gen.

(2) Die Teil­nah­me an den Medienkompetenz-Veranstaltungen ist grund­sätz­lich für Alle offen, es sei denn, dass die Teil­nah­me nur einer ein­ge­schränk­ten Ziel­grup­pe zur Ver­fü­gung steht oder die begrenz­te Teil­nah­me­zahl erreicht wurde.

(3) Für die Ange­bo­te wird ein Teil­nah­me­ge­bühr erho­ben, wenn sie nicht im Ver­an­stal­tungs­pro­gramm als kos­ten­frei aus­ge­wie­sen sind. Die Teil­nah­me­ge­bühr ist nach Erhalt der Rech­nung der LMS inner­halb der gesetz­ten Zah­lungs­frist in vol­ler Höhe zu überweisen.

Kon­to­ver­bin­dung für die Zahlung:
Kon­to­in­ha­ber: Lan­des­me­di­en­an­stalt Saarland
Kre­dit­in­sti­tut: Spar­kas­se Saarbrücken
IBAN: DE08 5905 0101 0000 7007 99
BIC: SAKSDE55XXX
Ver­wen­dungs­zweck: Rech­nungs­num­mer, Name Kursteilnehmer:in und Kurs­be­zeich­nung (z.B. IN-205).

Bei Prä­senz­ver­an­stal­tun­gen kann die Teil­nah­meg­bühr am Tag der Ver­an­stal­tung — bei mehr­tä­gi­gen Ver­an­stal­tun­gen am 1. Ver­an­stal­tungs­tag — vor Ort in bar oder bar­geld­los per Karten- oder per Smartphone-Zahlung am Zah­lungs­ter­mi­nal ent­rich­tet wer­den. Die bar­geld­lo­sen Zah­lungs­mög­lich­kei­ten kön­nen der aktu­el­len Fas­sung der Web­sei­te des Netz­be­trei­bers “PAYONE” unter https://www.payone.com/DE-de/payment-loesungen/zahlungsarten/point-of-sale ent­nom­men werden

(4) Die Anmel­dung ist ver­bind­lich. Für Absa­gen, die nicht spä­tes­tens 7 Tage vor Kurs­be­ginn ein­ge­gan­gen sind, wird eine Bear­bei­tungs­ge­bühr von 50 % des Unkos­ten­bei­trags, min­des­tens jedoch von 10 €, erhoben.

 

§ 2 Absa­gen, Aus­fall oder Ver­le­gung der Veranstaltung

(1) Die LMS ist berech­tigt, jeder­zeit aus wich­ti­gen Grün­den (z.B. Unter­schrei­tung der Min­dest­teil­neh­mer­zahl, Krank­heit des/der Referent:in) eine Ver­an­stal­tung abzu­sa­gen bzw. sie auf einen ande­ren Ter­min zu verlegen.

(2) Über eine Absa­ge wer­den die ange­mel­de­ten Per­so­nen schnellst­mög­lich informiert.

(3) Eine bereits ent­rich­te­te Teil­nah­me­ge­bühr wird im Fal­le des Aus­falls der Ver­an­stal­tung, einer frist­ge­rech­ten Absa­ge durch die Ange­mel­de­te Per­son oder wenn der neu ange­setz­te Ter­min durch die­se nicht wahr­ge­nom­men werd­ne kann, zurückerstattet.

 

§ 3 Foto‑, Video- und Audioaufnahmen

(1) it der Anmel­dung erklärt sich der/die Teil­neh­men­de damit ein­ver­stan­den, dass für die Öffent­lich­keits­ar­beit der LMS im Rah­men von Ver­an­stal­tun­gen oder von Aktio­nen von ihm/ihr Foto‑, Video- und Audio­auf­nah­men erstellt, vor­be­halt­lich des Wider­rufs der Ein­wil­li­gung durch den/die Betroffene(n) auf unbe­stimm­te Zeit zweck­ge­bun­den in der Medi­en­da­ten­bank der LMS gespei­chert und auf der Inter­net­sei­te der LMS (www.LMSaar.de), den dazu gehö­ri­gen Social-Media-Kanälen (www.twitter.com/mkzLMSaar; www.twitter.com/lms_direkt; www.facebook.com/landesmedienanstalt; www.instagram.com/lmsaarland; www.youtube.com/lmsaar), und in Ver­an­stal­tungs­do­ku­men­ta­tio­nen sowie Druckerzeug­nis­sen der LMS (wie z.B. Fly­er, Bro­schü­ren, Pla­ka­te, Pres­se­mit­tei­lun­gen) ver­wen­det wer­den dür­fen. Wei­ter­hin erklärt sich der/die Teil­neh­men­de mit der Anmel­dung damit ein­ver­stan­den, dass die Auf­nah­men Journalist:innen für redak­tio­nel­le Ver­öf­fent­li­chun­gen in Online-Medien, Pres­se­be­rich­ten, Rund­funk und Fern­se­hen für den oben­ge­nann­ten Zweck zur Ver­fü­gung gestellt wer­den dürfen.

(2) Der/die Teil­neh­men­de erklärt, dass das Ein­ver­ständ­nis in Kennt­nis der Tat­sa­che erfolgt, dass Foto‑, Video- und Audio­auf­nah­men von belie­bi­gen Per­so­nen abge­ru­fen wer­den kön­nen und trotz tech­ni­scher Vor­keh­run­gen nicht aus­ge­schlos­sen wer­den kann, dass sol­che Per­so­nen die vor­ge­nann­ten Auf­nah­men wei­ter­ver­wen­den oder an ande­re Per­so­nen weitergeben.

(3) Die vor­ge­nann­te Ein­ver­ständ­nis­er­klä­rung ist frei­wil­lig und kann gegen­über der LMS jeder­zeit mit Wir­kung für die Zukunft wider­ru­fen wer­den. Sind die Auf­nah­men im Inter­net ver­füg­bar, erfolgt im Fal­le des Wider­rufs die Ent­fer­nung, soweit dies der LMS mög­lich ist.


§ 4 Rech­te­ein­räu­mung an erstell­ten Werken

(1) Der/die Teil­neh­men­de gestat­tet der LMS die Ver­wen­dung seiner/ihrer im Rah­men der Ver­an­stal­tung oder Akti­on her­ge­stell­ten Wer­ke (Video­clips, Hör­spie­le, Zeich­nun­gen, Audio­auf­nah­men etc.) zum Zwe­cke der Archi­vie­rung und Öffent­lich­keits­ar­beit der LMS und räumt ihr das allei­ni­ge, zeit­lich und räum­lich unbe­grenz­te Recht an die­sen Wer­ken zur Ver­viel­fäl­ti­gung, Ver­brei­tung, Ver­öf­fent­li­chung, Sen­dung und öffent­li­chen Zugäng­lich­ma­chung ein. Hier­von unbe­rührt bleibt das Recht des/der Urheber:in zur nicht-kommerziellen Nut­zung. Die Wer­ke der/des Teil­neh­men­den dür­fen auch für lan­des­wei­te und bun­des­wei­te Wett­be­wer­be mit Medi­en­kom­pe­tenz­be­zug wei­ter­ge­ge­ben wer­den. Hier­über wer­den die Teil­neh­men­den vor der Wei­ter­ga­be informiert.

(2) Alle Teil­neh­men­den haben das Recht, ihre nach Absatz 1 ein­ge­räum­ten Nut­zungs­rech­te jeder­zeit gegen­über der LMS mit Wir­kung für die Zukunft zu widerrufen.

 

§ 5 Haftungsausschluss

(1) Die LMS haf­tet nicht für Schä­den am Eigen­tum der Teil­neh­men­den, soweit die­se nicht durch ein ihr zure­chen­ba­res vor­sätz­li­ches oder grob fahr­läs­si­ges Ver­hal­ten ver­ur­sacht werden.

(2) Für vor­sätz­li­che oder grob fahr­läs­si­ge Beschä­di­gun­gen und den Ver­lust von tech­ni­schen Gerä­ten und Anla­gen der LMS haf­tet der Nutzer/die Nut­ze­rin. Beschä­di­gun­gen sind der LMS unver­züg­lich anzuzeigen.

(3) Zur Ver­mei­dung tech­ni­scher Stö­run­gen und Män­gel darf nur Mate­ri­al ver­wen­det wer­den, das von der LMS gestellt wird. Aus­nah­men hier­von bedür­fen der Genehmigung.

(4) Für min­der­jäh­ri­ge Teil­neh­men­de haf­ten die Erziehungsberechtigten.

(5) Ent­gelt­an­sprü­che von Ver­wer­tungs­ge­sell­schaf­ten, die durch die Ver­wen­dung geschütz­ter Wer­ke durch Teil­neh­men­de ent­ste­hen, haben die­se selbst zu tra­gen. Die LMS über­nimmt inso­weit kei­ne Haftung.

 

§ 6 Datenschutz

Für die Nut­zung der Web­sei­te www.LMSaar.de gilt die all­ge­mein Daten­schutz­er­klä­rung der Lan­des­me­di­en­an­stalt Saar­land (www.LMSaar.de/service/datenschutzrichtlinien)

Für die Nut­zung des Anmel­de­sys­tems für Ver­an­stal­tun­gen wird auf die Daten­schutz­in­for­ma­ti­on zur Anmel­dung für Medienkompetenz-Veranstaltungen der Lan­des­me­di­en­an­stalt Saar­land (LMS) im Medi­en­Kom­pe­tenz­Zen­trum (MKZ) (www.LMSaar.de/wp-content/uploads/2023/01/Datenschutzinformationen_MK-Veranstaltungen_LMS_230103_WEB.pdf) ver­wie­sen.

 

§ 7 Sal­va­to­ri­sche Klausel

Sofern eine oder meh­re­re Bedin­gun­gen ganz oder teil­wei­se unwirk­sam sein soll­ten, bleibt die Wirk­sam­keit der übri­gen Rege­lun­gen hier­von unberührt.

 

Saar­brü­cken, 05.01..2023

 

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