Wer Medien im Netz anbietet, muss sich als Anbieter zu erkennen geben. Die Anbieterkennzeichnung bzw. Impressumspflicht stärkt die Transparenz im Internet und ist Ausdruck der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Die LMS ist für Kontrolle der Einhaltung der Impressumspflicht saarländischer Anbieter von Telemedien zuständig. Dienstanbieter, die geschäftsmäßig angebotene Telemedien betreiben, unterliegen gemäß § 5 TMG der Allgemeinen Informationspflicht. Anbieter von Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten haben darüber hinaus weitere Informationen laut § 18 Abs. 2 MStV anzugeben.
Unser Leitfaden gibt eine Orientierung, für wen das Bereithalten eines Impressums verpflichtend ist und gibt praktische Tipps zur Umsetzung.