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Glossar der LMS — Buchstabe U

UCE (Unsolicited Commercial eMail)

Damit wer­den uner­wünsch­te eMail-Botschaften mit kom­mer­zi­el­len Inhal­ten bezeichnet.

 

Übergabepunkt

Am Über­ga­be­punkt endet ein Netz (z. B. das Breit­band­ka­bel­netz der Kabel Deutsch­land) und es beginnt ein pri­va­tes Netz (z. B. die pri­va­te Kabel­an­la­ge eines Hausbesitzers).

 

Überleitung

Ver­bin­dungs­stück, bei­spiels­wei­se Ansa­ge, zwi­schen Fernsehsendungen.

 

Übernahme

Sendung/Beitrag, die/der von einer Rund­funk­an­stalt oder ‑orga­ni­sa­ti­on im In- oder Aus­land, ggf. auch inner­halb der eige­nen Rund­funk­an­stalt von einer ande­ren (Hörfunk-)Welle, über­nom­men und gleich­zei­tig – im Direkt­an­schluss – oder zeit­ver­setzt aus­ge­strahlt wird.

 

Übertragungsformate

Bit­kom­bi­na­ti­on bei ->asyn­chro­ner Daten­über­tra­gung. Durch zusätz­li­che ->Bits wird Anfang (->Start­bit) und Ende (->Stop­bit) eines Daten­worts mar­kiert. Wei­te­re ->Bits (->Pari­täts­bits) kön­nen der Feh­ler­er­ken­nung dienen.

 

Übertragungsprotokoll

Damit sich ver­schie­de­ne Com­pu­ter­ty­pen auch unter­ein­an­der ver­ste­hen, müs­sen sie sich beim Aus­tausch von Daten auf ein ganz bestimm­tes Ver­fah­ren einigen.

 

Übertragungsrate

Der ->Pro­zes­sor eines PCs kann direkt nur mit Daten im Haupt­spei­cher arbei­ten und muss dazu Daten von und zur Fest­plat­te schnell kopie­ren. Die Geschwin­dig­keit, mit der das Kopie­ren vor sich geht, nennt man Über­tra­gungs­ra­te. Sie wird in ->MByte pro Sekun­de ange­ge­ben. Gut sind Wer­te über 10 ->MByte/s.

 

UGC ->User Generated Content

 

UHD ->Ultra HD

 

UHF (Ultra High Frequency)

Fre­quenz­be­reich elek­tro­ma­gne­ti­scher Wel­len, in Deutsch­land zwi­schen 470 und 790 MHz für die ter­res­tri­sche Aus­strah­lung von Fern­seh­pro­gram­men genutzt (Bereich IV von Kanal 21 bis 34 und Bereich V von Kanal 35 bis 60), vor allem für die Sen­der­net­ze des ZDF und der Drit­ten Pro­gram­me sowie für Füll­sen­der des Ers­ten Programms.

 

UI ->User Interface 

 

UKW (Ultrakurzwelle)

Elek­tro­ma­gne­ti­scher Fre­quenz­be­reich von 30 bis 300 MHz. In Deutsch­land spe­zi­el­ler Radio-Frequenzbereich von 87,5 MHz bis 108,0 MHz für lokale/regionale Radio-Ausstrahlungen in Stereo-Qualität. Guter Emp­fang nur bei “Sicht­kon­takt” zwi­schen Sen­der und Empfänger.

 

Ultra HD (UHD)

Ein inter­na­tio­na­ler Stan­dard in Wei­ter­ent­wick­lung von ->HDTV.  Gegen­über HDTV weist Ultra HD eine vier­fach höhe­re Auf­lö­sung auf: Mit 3840 x 2160 Pixeln hat ein Ultra HD-Signal  in der Höhe und in der Brei­te dop­pelt so vie­le Bild­punk­te wie das Full HDFor­mat. Von der höhe­ren Pixel­zahl pro­fi­tie­ren vor allem Nutzer:innen gro­ßer Fern­se­her: ab 55 Zoll Bild­dia­go­na­le (140 Zentimeter).

 

Ultrakurzwelle ->UKW

 

UMTS (Universal Mobile Telecommunication System)

Welt­wei­ter, digi­ta­ler Funk­über­tra­gungs­stan­dard der drit­ten Gene­ra­ti­on (3G) für die mobi­le, ter­res­tri­sche Sprach- und Daten­über­tra­gung (auch Bewegtbild/Videokonferenz). Mit die­sem Stan­dard kön­nen deut­lich höhe­re Daten­über­tra­gungs­ra­ten (bis zu 42 Mbit/s mit HSPA+, sonst max. 384 kbit/s) als mit dem Mobil­funk­stan­dard der zwei­ten Gene­ra­ti­on (2G), dem GSM-Standard (bis zu 220 kbit/s bei EDGE, sonst max. 55 kbit/s bei GPRS) erreicht werden.

 

Unicast

Über­mitt­lung eines ->IP-Pakets an genau einen Empfänger.

 

UNC-Pfad (Universal Naming Convention)

Pfad­an­ga­be, die auf einen ande­ren PC im ->Netz ver­weist. Ein UNC-Pfad, der auf ein Ver­zeich­nis Ver­mer­ke auf dem PC “LMS” ver­weist, sieht so aus: LMS­Ver­mer­ke. Groß-/Kleinschreibung spielt dabei kei­ne Rol­le. Der UNC-Pfad wird bspw. im Win­dows Explo­rer für die Ein­stel­lung “Netz­lauf­werk ver­bin­den wäh­len” benötigt.

 

Unique User/Unique Visitor

Mess­grö­ße für die Nut­zung einer Web­sei­te, die angibt, wie vie­le ein­zel­ne Nutzer:innen ein Web­an­ge­bot in einer bestimm­ten Zeit hatte.

 

Universaldienst

Ein Min­dest­an­ge­bot an öffent­li­chen Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­dienst­leis­tun­gen, zu denen alle Nutzer:innen unab­hän­gig von ihrem Wohn- oder Geschäfts­ort zu einem erschwing­li­chen Preis Zugang haben müssen.

 

Universal LNB

Uni­ver­sal Low Noi­se Block. Eine Emp­fangs­ein­heit an der Satel­li­ten­an­ten­ne, die sowohl den 11-GHz-Bereich, als auch den für digi­ta­le Über­tra­gun­gen genutz­ten 12-GHz-Bereich empfängt.

 

UNIX

Multiuser-Betriebssystem, das im Inter­net eine wich­ti­ge Rol­le spielt, seitdem
->TCP/IP-Funktionen dar­in inte­griert sind.

 

Unsubscribe

Engl.: abbe­stel­len. Wird bei der Abmel­de­pro­ze­dur bei ->Mailing-Listen ver­wandt. (s. auch ->Sub­scrip­ti­on)

 

Unterbrecherwerbung

Wer­be­block, der inner­halb einer Sen­dung oder eines Spiel­films geschal­tet wird und der das lau­fen­de Pro­gramm in meh­re­re Tei­le auf­glie­dert oder “unter­bricht”.

 

Unterhaltung

Inhalt­li­cher Bestand­teil des Auf­tra­ges zur ->Grund­ver­sor­gung des öffentlich-rechtlichen Rund­funks bzw. eines ->Voll­pro­gramms eines pri­va­ten Rund­funk­ver­an­stal­ters. Unter Unter­hal­tung ist nach der Begriffs­be­stim­mung in § 2 Abs. 2 Nr. 28 ->Medi­en­staats­ver­trag „ins­be­son­de­re Fol­gen­des zu ver­ste­hen: Kaba­rett und Come­dy, Fil­me, Seri­en, Shows, Talk-Shows, Spie­le, Musik“.

 

Untertitel

Ins Fern­seh­bild ein­ge­blen­de­te Schrift­leis­ten, vor allem in drei Funk­tio­nen gebräuch­lich: 1) um fremd­spra­chi­ge, nicht syn­chro­ni­sier­te Sen­dun­gen, etwa Spiel­fil­me in Ori­gi­nal­fas­sung, dem deut­schen Publi­kum ver­ständ­lich zu machen, 2) gene­rell als Ver­stän­di­gungs­hil­fe für Gehör­ge­schä­dig­te, 3) um wäh­rend lau­fen­der Sen­dun­gen Infor­ma­tio­nen durch­zu­ge­ben. Unter­ti­tel kön­nen heu­te sowohl direkt, d.h. für alle Zuschauer:innen sicht­bar, ein­ge­blen­det oder nur für Inter­es­sier­te per ->Video­text ange­bo­ten werden.

 

Unzulässige Angebote

Abso­lut unzu­läs­sig sind gemäß § 4 ->Jugendmedienschutz-Staatsvertrag u.a. Ange­bo­te im ‑>Rund­funk und in ->Tele­me­di­en mit fol­gen­den Inhalten:

-    Ver­wen­dung von Kenn­zei­chen ver­fas­sungs­wid­ri­ger Organisationen

-    Auf­sta­che­lung zum Rassenhass

-    Ver­harm­lo­sung von Hand­lun­gen, die unter der Herr­schaft des Natio­nal­so­zia­lis­mus began­gen wurden

-    har­te ->Por­no­gra­fie (Gewalt‑, Kin­der­por­no­gra­fie, Sodomie)

-    Kriegs­ver­herr­li­chung

-    Dar­stel­lung von Kin­dern und Jugend­li­chen in unna­tür­lich geschlechts­be­ton­ter Kör­per­hal­tung (auch bei vir­tu­el­len Darstellungen)

-    Ver­let­zung der Men­schen­wür­de, ins­be­son­de­re durch die Dar­stel­lung von Men­schen, die ster­ben oder schwe­ren kör­per­li­chen oder see­li­schen Lei­den aus­ge­setzt sind.

Fol­gen­de Kri­te­ri­en sind für die Beur­tei­lung einer Ver­let­zung der Men­schen­wür­de relevant:

-    Degra­die­rung einer Per­son oder Per­so­nen­grup­pe zum Objekt

-    Dar­stel­lung einer Per­son in einem Zustand, in dem sie ihre Hand­lun­gen nicht mehr steu­ern kann

-    Her­ab­wür­di­gung einer Per­son in der Art und Wei­se der Darstellung.

Im Rund­funk und – außer­halb ->geschlos­se­ner Benut­zer­grup­pen – in Tele­me­di­en sind fer­ner Ange­bo­te mit fol­gen­den Inhal­ten unzulässig:

  • sons­ti­ge Pornografie
  • bestimm­te indi­zier­te Angebote
  • Ange­bo­te, die offen­sicht­lich geeig­net sind, die Ent­wick­lung von Kin­dern und Jugend­li­chen oder ihre Erzie­hung zu einer eigen­ver­ant­wort­li­chen und gemein­schafts­fä­hi­gen Per­sön­lich­keit unter Berück­sich­ti­gung der beson­de­ren Wir­kungs­form des Ver­brei­tungs­me­di­ums schwer zu gefährden.

Update

Ein Update ist die Aktua­li­sie­rung von einer alten auf eine neue Pro­gramm­ver­si­on (s. auch ->Upgrade).

 

Upgrade

Bei einem Upgrade han­delt es sich, im Gegen­satz zum ->Update, nicht um eine kom­plet­te Aktua­li­sie­rung einer Pro­gramm­ver­si­on. Damit wer­den häu­fig Pro­gramm­feh­ler berei­nigt, indem bspw. ein­zel­ne Datei­en aus­ge­tauscht wer­den (s. auch ->Patch).

 

Uplink

Eng­li­sche Bezeich­nung für eine Ver­bin­dung zwi­schen einer Erd­funk­stel­le und einem Satel­li­ten (Aufwärts-Strecke). Oft auch Bezeich­nung für (grö­ße­re) pro­fes­sio­nel­le Satelliten-Sendeanlagen.

 

Upload

Engl.: Hin­auf­la­den. Upload einer Datei vom eige­nen Rech­ner auf den fer­nen Rech­ner mit einem ->Über­tra­gungs­pro­to­koll. Die Umkeh­rung die­ses Vor­gan­ges wird ->Down­load genannt.

 

Upstream

Der Daten­fluss vom ->Cli­ent oder Kun­den zum ->Ser­ver oder ->Pro­vi­der.

 

uRLLC – Ultra-Reliable and Low-Latency Communications

5G ermög­licht auch zeit­kri­ti­sche Anwen­dun­gen mit gerings­ter Latenz­zeit. Ultra-Reliable and Low-Latency Com­mu­ni­ca­ti­ons schafft eine unver­zicht­ba­re Vor­aus­set­zung für Diens­te, die beson­ders kur­ze Ant­wort­zei­ten von 1 ms benö­ti­gen und nicht aus­fal­len dür­fen, wie z.B. bei auto­no­mem Fah­ren oder bei Pre­dic­ti­ve Main­ten­an­ce, das der pro­ak­ti­ven Instand­hal­tung von Maschi­nen dient.

 

Urheber

Ein Urhe­ber ist der Schöp­fer eines Wer­kes. Der Begriff bezeich­net in der Regel die­je­ni­ge Per­son oder In­stitution, die haupt­säch­lich die Ver­ant­wor­tung für die Erstel­lung des Wer­kes trägt. Das ->Urhe­ber­rechts­ge­setz unter­schei­det außer­dem Mit­ur­he­ber und Teilurheber.

 

Urheberrecht

Als Urhe­ber­recht bezeich­net man das aus­schließ­li­che Recht eines/r Urheber:in an seinem/ihrem Werk. Es gehört zum ->geis­ti­gen Eigen­tum. Wer ein Buch schreibt, ein Lied kom­po­niert oder einen  (Fernseh-) Film  dreht, will, dass das Pro­dukt sei­ner geis­ti­gen Schöp­fung in den eige­nen Hän­den bleibt. Hier hilft das Urhe­ber­recht. Es for­mu­liert das einem/r Verfasser:in (Autor:in, Bearbeiter:in, Übersetzer:in etc.) eines Wer­kes der Wis­sen­schaft, Lite­ra­tur oder Kunst zuste­hen­de Recht an seiner/ihrer geisti­gen Schöp­fung. Die­ses Recht ist ein abso­lu­tes Recht und wirkt infol­ge des­sen gegen jeder­mann. Das Urhe­ber­recht ent­steht mit der Schaf­fung eines Wer­kes. Dem/der Ur­heber:in ste­hen vor allem das Veröffentlichungs- und das Verwertungs­recht zu. Das Ver­öf­fent­li­chungs­recht garan­tiert, dass der/die Urheber:in allein dar­über bestimmt, ob, wann und in wel­cher Form sein/ihr Werk der Öffent­lichkeit zugäng­lich gemacht wird. Das Ver­wer­tungs­recht schützt die mate­ri­el­len Rech­te: Der/die Urheber:in ent­schei­det allein über die Verwer­tung seines/ihres Wer­kes durch Verviel­fältigung, Ver­brei­tung und Ausstel­lung. In Deutsch­land ist das Urhe­ber­recht durch das Gesetz über das Urhe­ber­recht und ver­wand­te Schutz­rech­te (‑>Urhe­ber­rechts­ge­setz — UrhG) gere­gelt.

 

Urheberrechtsgesetz (UrhG)

All­ge­mein wird der Schutz des/der Urheber:in in § 1 UrhG gere­gelt: “Die Urhe­ber von Wer­ken der Lite­ra­tur, Wis­sen­schaft und Kunst genie­ßen für ihre Wer­ke Schutz nach Maß­ga­be die­ses Geset­zes”. Wer der/die Urheber:in ist, regelt § 7 UrhG: “Urhe­ber ist der Schöp­fer des Wer­kes“. Was das Gesetz unter einem “Werk” ver­steht, prä­zi­siert § 2 Abs. 2 UrhG: “Wer­ke im Sin­ne die­ses Geset­zes sind nur per­sön­li­che geis­ti­ge Schöp­fun­gen”. Die Ent­ste­hung eines Urhe­ber­rechts an einem Werk ist nach deut­schem Recht an kei­ne bestimm­te Form gebun­den. Aus­rei­chend ist die Äuße­rung des Wer­kes in irgend­ei­ner Form, Trade­mark oder Copyright-Kennzeichnungen sind nicht erfor­der­lich. Für das Inter­net bedeu­tet das, dass bereits die blo­ße ->Online-Schal­tung einer ->Home­page genügt, um urhe­ber­recht­li­che Wir­kun­gen zu erzielen.

 

URL (Universal Resource Locator)

Ein­heit­li­che und ein­deu­ti­ge Form, um Resour­cen im Netz zu benen­nen. Eine URL ist eine Internet-Adresse im ->World Wide Web. Der gene­rel­le Auf­bau einer URL-Adresse ist Protokolltyp://Internet-Server/Verzeichnis, z. B. http://www.LMSaar.de/.

 

USB (Universal Serial Bus)

Von Micro­soft und Intel seit 1996 unter­stütz­te seri­el­le Schnitt­stel­le zur all­ge­mei­nen Anbin­dung von Peri­phe­rie­ge­rä­ten, mit der Zusatz­ge­rä­te, wie Dru­cker, Laut­spre­cher, ->Moni­tor, ->Scan­ner, Digital-Kameras, ->Modems etc. am PC ange­schlos­sen wer­den kön­nen. Der USB wird mit­tel­fris­tig die par­al­le­le und seri­el­le ->Schnitt­stel­le verdrängen.

 

USENET (USEer NETwork)

Die Bezeich­nung der welt­weit zusam­men­ge­fass­ten ->News­groups. Der Zugriff erfolgt über ein ->Client-Programm, den soge­nann­ten ->News­rea­der.

 

User

engl.: Benut­zer. So wer­den Computer- und Inter­net­nut­zer genannt.

 

User Authentication

Über­prü­fung von Benutzer- (->Account) und Zugriffs­rech­ten, um bestimm­te Ser­ver­be­rei­che vor nicht erlaub­ten Zugrif­fen zu schützen.

 

User Generated Content

Bezeich­nung für Inhal­te (Con­tent) einer Web­sei­te, z.B. Tex­te, Bil­der, Audio- oder Video­da­tei­en, die von einem/r Nutzer:in (User) selbst erzeugt (gene­riert) wur­den. Die­se Inhal­te wer­den ande­ren Inter­es­sier­ten – regel­mä­ßig unent­gelt­lich – zur Ver­fü­gung gestellt.

 

User Interface (UI)

Bezeich­nung für die Benut­zer­schnitt­stel­le, mit der eine Per­son Soft­ware oder Hard­ware steu­ern kann. Sie dient der Kom­mu­ni­ka­ti­on zwi­schen Mensch und Com­pu­ter. Das User Inter­face hat gro­ßen Ein­fluss dar­auf, wie gut und ein­fach ein Pro­gramm ver­wen­det wer­den kann.

 

UserID

Engl.: ->Benut­zer­ken­nung. Name eines Abrech­nungs­kon­tos eines Benut­zers auf einem Rechner.

 

USK — Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle

Gut­ach­ter­li­che Stel­le für die Prü­fung inter­ak­ti­ver Medi­en und frei­wil­li­ge Selbst­kon­trol­le der Unterhaltungssoftware-Wirtschaft. Die USK führt gemein­sam mit den Obers­ten Lan­des­ju­gend­be­hör­den (OLJB) das Ver­fah­ren zur Alters­kenn­zeich­nung von Com­pu­ter­spie­len durch. Ein Ver­tre­ter der OLJB wirkt in den Gut­ach­ter­gre­mi­en der USK mit und erteilt auf die­ser Grund­la­ge die Alters­frei­ga­ben. Die USK wird nur auf Antrag von Produzent:innen aktiv. Sie prüft inter­ak­ti­ve Medi­en, spe­zi­ell Computer- und Video­spie­le. Die Mit­glie­der des Ver­bands der
Unter­hal­tungs­soft­ware haben sich ver­pflich­tet, Unter­hal­tungs­soft­ware vor Ver­öf­fent­li­chung auf dem deut­schen Markt ein­zu­rei­chen. In der USK geprüf­te Pro­duk­te stel­len heu­te 90% des Mark­tes der Unter­hal­tungs­soft­ware (umsatz­be­zo­gen für den PC) dar.

Link: www.usk.de

 

USKonline ->Freiwillige Selbstkontrolle Unterhaltungssoftware online