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Damit werden unerwünschte eMail-Botschaften mit kommerziellen Inhalten bezeichnet.
Am Übergabepunkt endet ein Netz (z. B. das Breitbandkabelnetz der Kabel Deutschland) und es beginnt ein privates Netz (z. B. die private Kabelanlage eines Hausbesitzers).
Verbindungsstück, beispielsweise Ansage, zwischen Fernsehsendungen.
Sendung/Beitrag, die/der von einer Rundfunkanstalt oder ‑organisation im In- oder Ausland, ggf. auch innerhalb der eigenen Rundfunkanstalt von einer anderen (Hörfunk-)Welle, übernommen und gleichzeitig – im Direktanschluss – oder zeitversetzt ausgestrahlt wird.
Bitkombination bei ->asynchroner Datenübertragung. Durch zusätzliche ->Bits wird Anfang (->Startbit) und Ende (->Stopbit) eines Datenworts markiert. Weitere ->Bits (->Paritätsbits) können der Fehlererkennung dienen.
Damit sich verschiedene Computertypen auch untereinander verstehen, müssen sie sich beim Austausch von Daten auf ein ganz bestimmtes Verfahren einigen.
Der ->Prozessor eines PCs kann direkt nur mit Daten im Hauptspeicher arbeiten und muss dazu Daten von und zur Festplatte schnell kopieren. Die Geschwindigkeit, mit der das Kopieren vor sich geht, nennt man Übertragungsrate. Sie wird in ->MByte pro Sekunde angegeben. Gut sind Werte über 10 ->MByte/s.
Frequenzbereich elektromagnetischer Wellen, in Deutschland zwischen 470 und 790 MHz für die terrestrische Ausstrahlung von Fernsehprogrammen genutzt (Bereich IV von Kanal 21 bis 34 und Bereich V von Kanal 35 bis 60), vor allem für die Sendernetze des ZDF und der Dritten Programme sowie für Füllsender des Ersten Programms.
Elektromagnetischer Frequenzbereich von 30 bis 300 MHz. In Deutschland spezieller Radio-Frequenzbereich von 87,5 MHz bis 108,0 MHz für lokale/regionale Radio-Ausstrahlungen in Stereo-Qualität. Guter Empfang nur bei “Sichtkontakt” zwischen Sender und Empfänger.
Ein internationaler Standard in Weiterentwicklung von ->HDTV. Gegenüber HDTV weist Ultra HD eine vierfach höhere Auflösung auf: Mit 3840 x 2160 Pixeln hat ein Ultra HD-Signal in der Höhe und in der Breite doppelt so viele Bildpunkte wie das Full HDFormat. Von der höheren Pixelzahl profitieren vor allem Nutzer:innen großer Fernseher: ab 55 Zoll Bilddiagonale (140 Zentimeter).
Weltweiter, digitaler Funkübertragungsstandard der dritten Generation (3G) für die mobile, terrestrische Sprach- und Datenübertragung (auch Bewegtbild/Videokonferenz). Mit diesem Standard können deutlich höhere Datenübertragungsraten (bis zu 42 Mbit/s mit HSPA+, sonst max. 384 kbit/s) als mit dem Mobilfunkstandard der zweiten Generation (2G), dem GSM-Standard (bis zu 220 kbit/s bei EDGE, sonst max. 55 kbit/s bei GPRS) erreicht werden.
Übermittlung eines ->IP-Pakets an genau einen Empfänger.
Pfadangabe, die auf einen anderen PC im ->Netz verweist. Ein UNC-Pfad, der auf ein Verzeichnis Vermerke auf dem PC “LMS” verweist, sieht so aus: LMSVermerke. Groß-/Kleinschreibung spielt dabei keine Rolle. Der UNC-Pfad wird bspw. im Windows Explorer für die Einstellung “Netzlaufwerk verbinden wählen” benötigt.
Messgröße für die Nutzung einer Webseite, die angibt, wie viele einzelne Nutzer:innen ein Webangebot in einer bestimmten Zeit hatte.
Ein Mindestangebot an öffentlichen Telekommunikationsdienstleistungen, zu denen alle Nutzer:innen unabhängig von ihrem Wohn- oder Geschäftsort zu einem erschwinglichen Preis Zugang haben müssen.
Universal Low Noise Block. Eine Empfangseinheit an der Satellitenantenne, die sowohl den 11-GHz-Bereich, als auch den für digitale Übertragungen genutzten 12-GHz-Bereich empfängt.
Multiuser-Betriebssystem, das im Internet eine wichtige Rolle spielt, seitdem
->TCP/IP-Funktionen darin integriert sind.
Engl.: abbestellen. Wird bei der Abmeldeprozedur bei ->Mailing-Listen verwandt. (s. auch ->Subscription)
Werbeblock, der innerhalb einer Sendung oder eines Spielfilms geschaltet wird und der das laufende Programm in mehrere Teile aufgliedert oder “unterbricht”.
Inhaltlicher Bestandteil des Auftrages zur ->Grundversorgung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bzw. eines ->Vollprogramms eines privaten Rundfunkveranstalters. Unter Unterhaltung ist nach der Begriffsbestimmung in § 2 Abs. 2 Nr. 28 ->Medienstaatsvertrag „insbesondere Folgendes zu verstehen: Kabarett und Comedy, Filme, Serien, Shows, Talk-Shows, Spiele, Musik“.
Ins Fernsehbild eingeblendete Schriftleisten, vor allem in drei Funktionen gebräuchlich: 1) um fremdsprachige, nicht synchronisierte Sendungen, etwa Spielfilme in Originalfassung, dem deutschen Publikum verständlich zu machen, 2) generell als Verständigungshilfe für Gehörgeschädigte, 3) um während laufender Sendungen Informationen durchzugeben. Untertitel können heute sowohl direkt, d.h. für alle Zuschauer:innen sichtbar, eingeblendet oder nur für Interessierte per ->Videotext angeboten werden.
Absolut unzulässig sind gemäß § 4 ->Jugendmedienschutz-Staatsvertrag u.a. Angebote im ‑>Rundfunk und in ->Telemedien mit folgenden Inhalten:
- Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
- Aufstachelung zum Rassenhass
- Verharmlosung von Handlungen, die unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangen wurden
- harte ->Pornografie (Gewalt‑, Kinderpornografie, Sodomie)
- Kriegsverherrlichung
- Darstellung von Kindern und Jugendlichen in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung (auch bei virtuellen Darstellungen)
- Verletzung der Menschenwürde, insbesondere durch die Darstellung von Menschen, die sterben oder schweren körperlichen oder seelischen Leiden ausgesetzt sind.
Folgende Kriterien sind für die Beurteilung einer Verletzung der Menschenwürde relevant:
- Degradierung einer Person oder Personengruppe zum Objekt
- Darstellung einer Person in einem Zustand, in dem sie ihre Handlungen nicht mehr steuern kann
- Herabwürdigung einer Person in der Art und Weise der Darstellung.
Im Rundfunk und – außerhalb ->geschlossener Benutzergruppen – in Telemedien sind ferner Angebote mit folgenden Inhalten unzulässig:
Ein Update ist die Aktualisierung von einer alten auf eine neue Programmversion (s. auch ->Upgrade).
Bei einem Upgrade handelt es sich, im Gegensatz zum ->Update, nicht um eine komplette Aktualisierung einer Programmversion. Damit werden häufig Programmfehler bereinigt, indem bspw. einzelne Dateien ausgetauscht werden (s. auch ->Patch).
Englische Bezeichnung für eine Verbindung zwischen einer Erdfunkstelle und einem Satelliten (Aufwärts-Strecke). Oft auch Bezeichnung für (größere) professionelle Satelliten-Sendeanlagen.
Engl.: Hinaufladen. Upload einer Datei vom eigenen Rechner auf den fernen Rechner mit einem ->Übertragungsprotokoll. Die Umkehrung dieses Vorganges wird ->Download genannt.
Der Datenfluss vom ->Client oder Kunden zum ->Server oder ->Provider.
5G ermöglicht auch zeitkritische Anwendungen mit geringster Latenzzeit. Ultra-Reliable and Low-Latency Communications schafft eine unverzichtbare Voraussetzung für Dienste, die besonders kurze Antwortzeiten von 1 ms benötigen und nicht ausfallen dürfen, wie z.B. bei autonomem Fahren oder bei Predictive Maintenance, das der proaktiven Instandhaltung von Maschinen dient.
Ein Urheber ist der Schöpfer eines Werkes. Der Begriff bezeichnet in der Regel diejenige Person oder Institution, die hauptsächlich die Verantwortung für die Erstellung des Werkes trägt. Das ->Urheberrechtsgesetz unterscheidet außerdem Miturheber und Teilurheber.
Als Urheberrecht bezeichnet man das ausschließliche Recht eines/r Urheber:in an seinem/ihrem Werk. Es gehört zum ->geistigen Eigentum. Wer ein Buch schreibt, ein Lied komponiert oder einen (Fernseh-) Film dreht, will, dass das Produkt seiner geistigen Schöpfung in den eigenen Händen bleibt. Hier hilft das Urheberrecht. Es formuliert das einem/r Verfasser:in (Autor:in, Bearbeiter:in, Übersetzer:in etc.) eines Werkes der Wissenschaft, Literatur oder Kunst zustehende Recht an seiner/ihrer geistigen Schöpfung. Dieses Recht ist ein absolutes Recht und wirkt infolge dessen gegen jedermann. Das Urheberrecht entsteht mit der Schaffung eines Werkes. Dem/der Urheber:in stehen vor allem das Veröffentlichungs- und das Verwertungsrecht zu. Das Veröffentlichungsrecht garantiert, dass der/die Urheber:in allein darüber bestimmt, ob, wann und in welcher Form sein/ihr Werk der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Das Verwertungsrecht schützt die materiellen Rechte: Der/die Urheber:in entscheidet allein über die Verwertung seines/ihres Werkes durch Vervielfältigung, Verbreitung und Ausstellung. In Deutschland ist das Urheberrecht durch das Gesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (‑>Urheberrechtsgesetz — UrhG) geregelt.
Allgemein wird der Schutz des/der Urheber:in in § 1 UrhG geregelt: “Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes”. Wer der/die Urheber:in ist, regelt § 7 UrhG: “Urheber ist der Schöpfer des Werkes“. Was das Gesetz unter einem “Werk” versteht, präzisiert § 2 Abs. 2 UrhG: “Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen”. Die Entstehung eines Urheberrechts an einem Werk ist nach deutschem Recht an keine bestimmte Form gebunden. Ausreichend ist die Äußerung des Werkes in irgendeiner Form, Trademark oder Copyright-Kennzeichnungen sind nicht erforderlich. Für das Internet bedeutet das, dass bereits die bloße ->Online-Schaltung einer ->Homepage genügt, um urheberrechtliche Wirkungen zu erzielen.
Einheitliche und eindeutige Form, um Resourcen im Netz zu benennen. Eine URL ist eine Internet-Adresse im ->World Wide Web. Der generelle Aufbau einer URL-Adresse ist Protokolltyp://Internet-Server/Verzeichnis, z. B. http://www.LMSaar.de/.
Von Microsoft und Intel seit 1996 unterstützte serielle Schnittstelle zur allgemeinen Anbindung von Peripheriegeräten, mit der Zusatzgeräte, wie Drucker, Lautsprecher, ->Monitor, ->Scanner, Digital-Kameras, ->Modems etc. am PC angeschlossen werden können. Der USB wird mittelfristig die parallele und serielle ->Schnittstelle verdrängen.
Die Bezeichnung der weltweit zusammengefassten ->Newsgroups. Der Zugriff erfolgt über ein ->Client-Programm, den sogenannten ->Newsreader.
engl.: Benutzer. So werden Computer- und Internetnutzer genannt.
Überprüfung von Benutzer- (->Account) und Zugriffsrechten, um bestimmte Serverbereiche vor nicht erlaubten Zugriffen zu schützen.
Bezeichnung für Inhalte (Content) einer Webseite, z.B. Texte, Bilder, Audio- oder Videodateien, die von einem/r Nutzer:in (User) selbst erzeugt (generiert) wurden. Diese Inhalte werden anderen Interessierten – regelmäßig unentgeltlich – zur Verfügung gestellt.
Bezeichnung für die Benutzerschnittstelle, mit der eine Person Software oder Hardware steuern kann. Sie dient der Kommunikation zwischen Mensch und Computer. Das User Interface hat großen Einfluss darauf, wie gut und einfach ein Programm verwendet werden kann.
Engl.: ->Benutzerkennung. Name eines Abrechnungskontos eines Benutzers auf einem Rechner.
Gutachterliche Stelle für die Prüfung interaktiver Medien und freiwillige Selbstkontrolle der Unterhaltungssoftware-Wirtschaft. Die USK führt gemeinsam mit den Obersten Landesjugendbehörden (OLJB) das Verfahren zur Alterskennzeichnung von Computerspielen durch. Ein Vertreter der OLJB wirkt in den Gutachtergremien der USK mit und erteilt auf dieser Grundlage die Altersfreigaben. Die USK wird nur auf Antrag von Produzent:innen aktiv. Sie prüft interaktive Medien, speziell Computer- und Videospiele. Die Mitglieder des Verbands der
Unterhaltungssoftware haben sich verpflichtet, Unterhaltungssoftware vor Veröffentlichung auf dem deutschen Markt einzureichen. In der USK geprüfte Produkte stellen heute 90% des Marktes der Unterhaltungssoftware (umsatzbezogen für den PC) dar.
Link: www.usk.de