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Glossar der LMS — Buchstabe A

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Sprich “at”, ist das eng­li­sche Sym­bol für “zuge­hö­rig zu”, im deut­schen Volks­mund auch als “Klam­mer­af­fe” bezeich­net. Mit die­sem Zei­chen wird vor allem bei E‑Mail-Adressen die Ver­knüp­fung zwi­schen zwei Bezei­chun­gen her­ge­stellt. Mit die­sem Sym­bol wird z.B. der Name ein­zel­ner Computer-Nutzer:innen mit der welt­weit erreich­ba­ren Zen­tral­adres­se (Domain-Name) des­je­wei­li­gen Com­pu­ter­net­zes verbunden.

Bei­spiel: info@LMSaar.de

 

A/D‑Wandlung

Umwand­lung von ana­lo­gen Bild- oder Ton­si­gna­len in ein digi­ta­les Format.

 

AA (auto answer)

->Answer-Modus bei einem ->Modem.

 

AAA /Triple‑A

Bezeich­nung für die Block­bus­ter unter ->Games mit bedeu­ten­den Bud­gets, umfang­rei­chen Pro­duk­ti­ons­teams und ent­spre­chend hohen Erwar­tun­gen an den Markt­er­folg. Die­se Pro­duk­tio­nen stam­men in der Regel von gro­ßen Ent­wick­ler­stu­di­os oder gro­ßen Publishern, wie zum Bei­spiel Sony, EA, Ubi­s­oft, Micro­soft oder Nin­ten­do. Heut­zu­ta­ge haben AAA-Spiele Mil­lio­nen­bud­gets und wer­den zum Teil von meh­re­ren hun­dert Men­schen an welt­weit ver­teil­ten und eng ver­netz­ten Stand­or­ten entwickelt.

 

AAC (Advanced Audio Coding)

AAC ist ein Audio­da­ten­kom­pres­si­ons­ver­fah­ren, das als Wei­ter­ent­wick­lung von MPEG‑2 Mul­tich­an­nel im ->MPEG‑2-Stan­dard spe­zi­fi­ziert wur­de. AAC hat eine höhe­re Kom­pres­si­ons­ra­te als ver­gleich­ba­re For­ma­te (maxi­mal 1:16) und erreicht bereits ab 64 kbit/sec akzep­ta­ble, wenn auch ein­ge­schränk­te Stereo-Qualität. 96 kbit/sec ent­spre­chen guter UKW-Qualität, und 128 kbit/sec gel­ten als CD-nah. Bit­ra­ten ab 192 kbit/s bzw. 224 kbit/s sind ver­gleich­bar mit dem CD-Format. AAC kommt nicht nur bei MP3-Playern, Musik­web­sites und Inter­net­ra­di­os sowie beim Digi­tal­ra­dio DAB+ zum Ein­satz. Auch die Video-Containerformate 3GP, MP4, MPEG‑2 unter­stüt­zen die­ses Audiodatenkompressionsverfahren.

 

Abmoderation

Der Mode­ra­tor einer Rund­funk­sen­dung kann dazu die­nen, die Quint­essenz des Bei­tra­ges für den Zuschau­er oder Zuhö­rer zusam­men­zu­fa­sen. Sie kann aber auch Tipps und Hin­wei­se für wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen zum behan­del­ten The­ma enthalten.

 

Above-the-line

Im Unter­schied zu ->Below-the-Line Kom­mu­ni­ka­ti­ons­maß­nah­men im Bereich der klas­si­schen Wer­bung, die für eine gro­ße Ziel­grup­pe bestimmt sind. Hier­zu gehö­ren z.B. Print­wer­bung, Fern­seh­wer­bung, Hör­funk­wer­bung, Kino­wer­bung, Außen­wer­bung und Onlinewerbung.

 

Abrechnungsdaten

Per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten über die Inan­spruch­nah­me von ->Tele­me­di­en, die vom Diens­te­an­bie­ter erho­ben wer­den kön­nen, um die Nut­zung von Tele­me­di­en abzu­rechnen (s. § 15 Abs. 4 Satz 1 ->TMG). Der Diens­te­an­bie­ter darf Abrech­nungs­da­ten über das Ende des Nut­zungs­vor­gangs hin­aus ver­wen­den, soweit sie für Zwe­cke der Abrech­nung mit den Nut­zen­den erfor­der­lich sind. Zur Erfül­lung bestehen­der gesetz­li­cher, sat­zungs­mä­ßi­ger oder ver­trag­li­cher Auf­be­wah­rungs­fris­ten darf der Diens­te­an­bie­ter die Daten sper­ren. Der Diens­te­an­bie­ter darf an ande­re Diens­te­an­bie­ter oder Drit­te Abrech­nungs­da­ten über­mit­teln, soweit dies zur Ermitt­lung des Ent­gelts und zur Abrech­nung mit den Nut­zen­den erfor­der­lich ist. Hat der Diens­te­an­bie­ter mit einem Drit­ten einen Ver­trag über den Ein­zug des Ent­gelts geschlos­sen, so darf er die­sem Drit­ten Abrech­nungs­da­ten über­mit­teln, soweit es für die­sen Zweck erfor­der­lich ist. Zum Zwe­cke der Markt­for­schung ande­rer Diens­te­an­bie­ter dür­fen anony­mi­sier­te Abrech­nungs­da­ten über­mit­telt wer­den (§ 15 Abs. 3 Satz 2 und Absatz 5 TMG).

 

Abrufdienste

->Tele­me­di­en, bei denen Text‑, Ton- oder Bild­dar­bie­tun­gen auf Anfor­de­rung aus elek­tro­ni­schen Spei­chern zur Nut­zung über­mit­telt wer­den, mit Aus­nah­me von sol­chen Diens­ten, bei denen der indi­vi­du­el­le Leis­tungs­aus­tausch oder die rei­ne Über­mitt­lung von Daten im Vor­der­grund steht, fer­ner von Telespielen.

 

Abschattung

Beein­träch­ti­gung oder Ver­hin­de­rung des ter­res­tri­schen Rund­funk­emp­fangs durch Hin­der­nis­se wie Ber­ge oder Hochhäuser.

 

Abspann

End­ti­tel, der die Nen­nung der Mit­wir­ken­den und Ver­ant­wort­li­chen direkt im Anschluss an das For­mat umfasst.

 

Abspanntrailer

-> Trai­ler, der mit einem Hin­weis auf ein ande­res For­mat eines Fern­seh­ver­an­stal­ters zeit­gleich zum Abspann eines Films oder einer Serie gesen­det wird.

 

Abruffunktion

Mit der Abruf­funk­ti­on kann ein Fax­ge­rät ein Part­ner­ge­rät auf­for­dern, eine Fax­nach­richt zu sen­den (aktiv) oder selbst eine Nach­richt ver­sen­den (pas­siv).

 

AC ->Adult Contemporary

 

Access

Eng­lisch für „Zugang“. Begriff aus der Verschlüsselungs- bzw. Computertechnik.

1. Der Begriff Access wird im TV-Bereich oft im Zusam­men­hang mit “Zugang zu Abonnement-Diensten” (“on-Demand-Dienste”, ->Audio-on-Demand; ->Video-on-Demand) gebraucht.

2. Die Online-Verbindung zum ->Inter­net über einen ->Pro­vi­der.

 

Access Prime

Bezeich­net in der Fern­seh­bran­che die Zeit­span­ne vor Beginn der Hauptsendezeit
[->Prime Time], in der Regel 17:00 bis 20:00 Uhr.

 

Access-Provider

Diens­te­an­bie­ter (Pro­vi­der) , die zu frem­den Inhal­ten nur den Zugang zur Nut­zung ver­mit­teln. Sie haf­ten im Gegen­satz zum ->Content-Provider in der Regel über­haupt nicht für die Inhal­te von Ange­bo­ten (zu Ein­zel­hei­ten s. § 8 ->TMG).

 

Account

Zugangs­kon­to — gilt für Com­pu­ter, ->Netz­wer­ke, ->Mail­bo­xen, ->Online-Diens­te und Inter­net­an­ge­bo­te (z.B. ->eMail). Der Account besteht zumin­dest aus einem ->Benut­zer­na­men und einem per­sön­li­chen ->Pass­wort.

 

Acronym

Wort­kür­zel häu­fig gebrauch­ter Begrif­fe oder Rede­wen­dun­gen, mit denen man beim Ver­fas­sen von ->eMails oder ->Newsgroup-Artikeln Zeit spa­ren kann, indem die Zeit ein­ge­spart wird, Wör­ter voll aus­zu­schrei­ben. Dies gilt z.B. für ASAP [As soon as pos­si­ble; so schnell wie mög­lich], BTW [By the way; übri­gens], CU [See you; bis dann]; CUL [See you later; bis spä­ter], EOD [End of Dis­cus­sion; Ende der Dis­kus­si­on], FYI [For your infor­ma­ti­on; zu dei­ner Infor­ma­ti­on] oder THX [Thanks; Vie­len Dank].

 

ACT (Association of Commercial Television in Europe)

Die im Juli 1989 gegrün­de­te Asso­cia­ti­on of Com­mer­cial Tele­vi­si­on in Euro­pe, ACT, ver­tritt die Geschäfts­in­ter­es­sen des pri­va­ten Fern­seh­sek­tors bei den Orga­nen der Euro­päi­schen Uni­on. Die Mit­glieds­ge­sell­schaf­ten der ACT sind in 32 euro­päi­schen Staa­ten, u.a. auch in Deutsch­land, aktiv. Zu ihnen zäh­len Unter­neh­men aus dem Bereich des Free-TV eben­so wie Multimedia-Unternehmen und Betrei­ber digi­ta­ler Plattformen.

Link: www.acte.be

 

Action-Adventure

Ein eige­nes Gen­re bei -> Games, das sich vom klas­si­schen Adventure-Genre auf­grund sei­ner kämp­fe­ri­schen Antei­le deut­lich unter­schei­det. Der Action-Anteil in die­sen Spie­len bestimmt deren Alters­kenn­zeich­nung maß­geb­lich mit, wobei nament­lich Rea­lis­mus­ge­halt, Hand­lungs­druck und die sich ver­mit­teln­de Span­nung für die kon­kre­te Alters­be­schrän­kung bedeut­sam sind.

Ad

Abkür­zung für eng­lisch: “Adver­ti­se­ment”= deutsch: Wer­bung / Anzei­ge. Im Inter­net sind damit auch Pop-ups und Wer­be­ban­ner gemeint.

 

Ad Blocker

Soft­ware im Brow­ser, wel­che das Aus­spie­len von Wer­bung ver­hin­dert (Wer­be­blo­cker).

Die Zuläs­sig­keit von AdBlo­cking ist noch nicht abschlie­ßend geklärt. Ihr Ein­satz wirft wettbewerbs‑, kartell- und urhe­ber­recht­li­che Fra­gen auf. In Bezug auf einen mög­li­chen Ver­stoß gegen das Ver­bot unlau­te­ren Wett­be­werbs dadurch, dass Ad Blo­cker teil­wei­se die Anzei­gen ein­zel­ner „nicht stö­ren­der“ Wer­be­ein­blen­dun­gen auf Inter­net­sei­ten über eine sog. „White­list“ zulas­sen, hat der BGH einen sol­chen Ver­stoß rechts­kräf­tig verneint.

Ad Clicks

Anzahl der Klicks auf einen ->Link. Ande­re Arten um Zugrif­fe zu mes­sen sind

->Page Impres­si­ons und ->Visits.

 

Ad-Click-Rate

Die AdClick Rate gibt das pro­zen­tua­le Ver­hält­nis zwi­schen den
->AdViews/Page Impres­si­ons der jewei­li­gen ->HTML-Seite zu den AdClicks des jewei­li­gen Wer­be­trei­ben­den auf die­ser Sei­te an. Die Click Rate berech­net sich dem­nach durch: AdClicks auf den Wer­be­but­ton divi­diert durch die Sum­me der AdViews für einen Tag/Woche/Monat die­ser Sei­te mul­ti­pli­ziert mit 100.

 

Adden

Engl. Für „hin­zu­fü­gen“. Jeman­den im Inter­net (in sozia­len Netz­wer­ken) als Freund:in in einem sozia­len Netz­werk hinzufügen.

 

Add in

Eine Samm­lung von zusätz­li­chen Funk­tio­nen oder Optio­nen, die in ein Pro­gramm inte­griert wer­den. Die Pro­gram­me wer­den dadurch in ihrem Leis­tungs­um­fang ver­stärkt und erhal­ten zusätz­li­che Eigenschaften.

 

Add-ons

Pro­gram­me, die eine vor­han­de­ne Soft­ware um neue Funk­tio­nen erwei­tern und von den Her­stel­lern meist kos­ten­los zur Ver­fü­gung gestellt werden.

 

Address Spoofing

Adres­sen­schwin­del, bei dem jemand mit einer fal­schen Internet-Adresse vor­täuscht, ein ande­rer zu sein.

 

AdGame

Wer­be­spie­le im Inter­net, durch die sich der Nut­zer mit einer Mar­ke oder einem Unter­neh­men spie­lend beschäf­tigt und sie dadurch näher ken­nen­lernt. Gewinn­chan­cen oder der Ein­trag in eine “Hall of Fame” (Bes­ten­lis­te) erhö­hen den Anreiz, an einem AdGa­me teilzunehmen.

 

AdImpression

In Ergän­zung zu den ->Ad-Clicks zeigt die Anzahl der AdIm­pres­si­ons (deutsch: Wer­be­ein­blen­dung), wie oft ein Inter­net­nut­zer die enst­pre­chen­de Wer­be­ein­blen­dung (z. B. Ban­ner, Popup) ange­schaut hat bzw. wie oft die­se ange­for­dert wurde.

 

AdMail

Wer­be­bot­schaf­ten, die in Form von Tex­ten oder HTML-Dokumenten per
->eMail an Nut­zer ver­schickt wer­den. Die­se Wer­bung soll­te immer vom Nut­zer gewollt bzw. ange­for­dert sein, da sie sonst zu nega­ti­ven Reak­tio­nen füh­ren kann (->Spamming).

 

AdManagement

Ober­be­griff für die soft­ware­ge­stütz­te Ver­wal­tung von Online-Werbung

 

Admin

Kurz­form für Admi­nis­tra­tor, Ver­wal­ter eines ->Netz­werks oder ->Ser­vers.

 

Adolf Grimme Institut

Nach Adolf Grim­me, dem frü­he­ren Gene­ral­di­rek­tor des Nord­west­deut­schen Rund­funks benann­tes Medi­en­in­sti­tut mit Sitz in Marl. Zu den Gesell­schaf­tern der »Adolf Grim­me Insti­tut mbH – Gesell­schaft für Medi­en, Bil­dung und Kul­tur« gehö­ren neben dem Deut­schen Volks­hoch­schul­ver­band e.V. (DVV) der WDR, das ZDF, die Lan­des­an­stalt für Rund­funk Nordrhein-Westfalen, die NRW Medi­en GmbH und die Stadt Marl.  Das Insti­tut unter­sucht und beob­ach­tet in For­schungs­pro­jek­ten und Ver­an­stal­tun­gen die Zusam­men­hän­ge zwi­schen Bil­dung und Medi­en­ent­wick­lung. In dem vom Insti­tut her­aus­ge­ge­be­nen »Jahr­buch Fern­se­hen« wer­den Ana­ly­sen, Kom­men­ta­re und Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen zur Pro­gramm­ent­wick­lung publi­ziert. Ein wei­te­res Arbeits­feld ist die 1996 gegrün­de­te Adolf Grim­me Aka­de­mie mit Sitz in Marl. Sie stellt Wei­ter­bil­dungs­an­ge­bo­te im audio­vi­su­el­len Bereich bereit, die auf Qua­li­täts­si­che­rung und Qua­li­täts­ent­wick­lung zie­len. Zu den Auf­ga­ben des Insti­tuts gehö­ren auch die Kon­zep­ti­on und Orga­ni­sa­ti­on des seit 1964 jähr­lich ver­ge­be­nen Adolf-Grimme-Preises, der renom­mier­tes­ten deut­schen Aus­zeich­nung für Fernsehproduktionen.

Link: www.grimme-institut.de

 

ADR

ADR (Astra Digi­tal Radio) war ein Sys­tem für die digi­ta­le Über­tra­gung von Hör­funk­pro­gram­men via Satel­lit. Es wur­de durch den ->DVB-S-Standard abgelöst.

 

Adresse

Jeder Anbie­ter im Netz hat eine bestimm­te Kenn­num­mer. Die­se weist auf das loka­le Netz hin, über das der Anbie­ter erreich­bar ist. Dies kann eine bestimmte
->Web­site sein. Mit Adres­se ist auch die eMail-Adresse gemeint.

 

AdServer

Die Auf­ga­be eines AdSer­vers besteht dar­in, für ein Web-Angebot die
->Wer­be­ban­ner zu steuern.

 

ADSL (Asymmetric Digital Subscriber Line)

ADSL ist eine inter­na­tio­nal stan­dar­di­sier­te rück­ka­nal­fä­hi­ge Tech­nik zur Über­tra­gung eines hoch­ra­ti­gen Bit­stroms (2–6 Mbit/s) auf nor­ma­len (Kupfer-) Tele­fon­lei­tun­gen. Anwen­dung fin­det ADSL bei TV via Tele­fon­lei­tung, Hoch­ge­schwin­dig­keits­mo­dems, etc. In Deutsch­land wird die­se Tech­nik von meh­re­ren Inter­net Ser­vice Pro­vi­dern (ISP) zur Rea­li­sie­rung von schnel­len Kun­den­zu­gän­gen ein­ge­setzt. Die Deut­sche Tele­kom nennt die­se Tech­nik bei­spiels­wei­se “T‑DSL”. Da ADSL nur eine Ent­fer­nung von weni­gen Kilo­me­tern über­brü­cken kann, kön­nen nur Kun­den ange­bun­den wer­den, die sich im Umkreis weni­ger Kilo­me­ter von einer Ver­mitt­lungs­stel­le befin­den. Die Tech­nik wird als “Asym­me­tric” bezeich­net, da pro User ca. 768‑1500 kbit/s Daten­ra­te aus dem Netz (Down­load) und ca. 128 kbit/s in das Netz (Upload) zur Ver­fü­gung gestellt werden.

Link: www.dslforum.org

 

Adult Check ->Altersverifikationssystem

 

Adult Contemporary (AC)

Auch in Deutsch­land geläu­fi­ges und erfolg­rei­ches Hör­funk ->For­mat US-amerikanischer Her­kunft. AC meint die musi­ka­li­sche Aus­rich­tung eines Pro­gramms an den Vor­lie­ben der mitt­le­ren Gene­ra­ti­on, die zugleich die kauf­kräf­tigs­te Kund­schaft ist, d. h. der 25- bis 49-Jährigen. Das For­mat umfasst haupt­säch­lich Titel aus der Jugend die­ser Gene­ra­ti­on, also Hits aus den letz­ten Jahr­zehn­ten, ergänzt um aktu­el­le Hits und Titel aus den letz­ten fünf Jah­ren (»recurr­ents«). Den Zuhö­rern wird melo­di­scher Rock und Pop ohne extre­me Töne, ohne Ecken und Kan­ten ange­bo­ten: Pop­mu­sik­stan­dards der letz­ten Jahr­zehn­te bis heu­te. Das For­mat zeich­net sich durch eine Aus­wahl melo­disch gepräg­ter, leicht durch­hör­ba­rer Titel aus; drei oder vier Titel wer­den ohne Unter­bre­chung gespielt, umrahmt von kur­zen, posi­tiv ver­lau­fen­den Mode­ra­tio­nen. Oft­mals fin­den sich in die­sem For­mat auf­wen­di­ge Gewinn­spiel­ak­tio­nen zur Fes­ti­gung und Stei­ge­rung der Hörer­bin­dung, der Infor­ma­ti­ons­an­teil ist viel­fach auf kur­ze Service-Berichte beschränkt.

 

Advanced Television Systems Committee (ATSC)

ATSC ist das US-amerikanische Komi­tee für ver­bes­ser­tes Fern­se­hen. Es ent­wi­ckel­te den ame­ri­ka­ni­schen HDTV-Sendestandard der seit 1997 in eini­gen US-Bundesstaaten im Ein­satz ist.

 

Advertiser:in

Per­son, die einem/einer Drit­ten (Publisher:in) Wer­be­mit­tel anbie­tet, damit diese/r seine/ihre Waren und Dienst­leis­tun­gen bewer­ben kann. Der/Die Advertiser:in legt dabei fest, in wel­cher Form die Platt­form des/der Publisher:in genutzt wird (Text­links, Anzei­gen, Ban­ner, etc.). Zugleich wer­den die Regeln des Ver­gü­tungs­sys­tems bestimmt. Zumeist erhal­ten die Publisher:innen Pro­vi­sio­nen. Der/Die Advertiser:in bestimmt dabei, ob die­se per Klick, Lead oder Sale aus­ge­zahlt wer­den. Zusätz­lich kön­nen Vor­ga­ben dar­über gemacht wer­den, bei wel­cher Ver­dienst­schwel­le eine Aus­zah­lung erfolgt.

 

Advertising Awareness

Kam­pa­gnen­be­kannt­heit, meist erho­ben in Kampagnentrackings.

 

AdVoD

Abkür­zung für Advertiser-supported-Video-on-Demand. Dies sind Videostreaming-Angebote, in denen Wer­be­blö­cke plat­ziert sind und die daher meist kos­ten­los sind.

 

Adware

Eine Kom­bi­na­ti­on aus den Wor­ten adver­ti­sing (Wer­bung) und Soft­ware. Der Begriff bezeich­net Soft­ware, die dem Benut­zer zusätz­lich zur eigent­li­chen Funk­tio­na­li­tät Wer­be­ban­ner oder Werbe-Pop-ups zeigt und ggf. auch wei­te­re Soft­ware instal­liert, die auf dem Sys­tem Daten sam­melt oder Wer­bung anzeigt.

 

AER (Association of European Radios)

Die Asso­cia­ti­on of Euro­pean Radi­os (AER) ist ein euro­päi­scher Zusam­men­schluss von Radio­ver­bän­den. Ins­ge­samt sind im AER 4500 Radio­sen­der aus zehn EU-Staaten und der Schweiz (asso­zi­iert) orga­ni­siert. Die AER ist Mit­glied im World DAB Forum, der Adver­ti­sing Infor­ma­ti­on Group (AIG) und der Euro­pean Adver­ti­sing Stan­dards Alli­ance (EASA).

Link: www.aereurope.org

 

AEUV

Ver­trag über die Arbeits­wei­se der Euro­päi­schen Uni­on; neben dem ->EUV eine der bei­den pri­mä­ren Rechts­quel­len für die Tätig­keit der EU mit den grund­le­gen­den Rege­lun­gen zu den Grund­frei­hei­ten des ->Bin­nen­mark­tes, zum ->Wett­be­werbs­recht der EU sowie zu deren Kom­pe­ten­zen u.a. im Bereich der Kultur.

 

Äußerungsfreiheit ->Meinungs(äußerungs)freiheit

 

Affiliate

Der Begriff beschreibt die Teil­nah­me von Web­mas­tern mit einer Web­sei­te an einem Part­ner­pro­gramm. Sie sind dabei Partner:innen von Mer­chants (“Verkäufer:innen”) und bin­den von die­sen unter­schied­li­che Wer­be­mit­tel auf der eige­nen Platt­form ein. Dazu gehö­ren z.B. Anzei­gen oder Ban­ner. Die hier ver­bor­ge­nen Links füh­ren zum Shop der Mer­chants. Ziel von Affi­lia­te Pro­gram­men ist es, die Zahl der Klicks, Leads und Sales zu optimieren.

 

Affiliate-Link

Anbieter:innen (z. B. Produzent:innen von Waren oder Dienst­leis­tun­gen) stel­len einem Affi­lia­te (Partner:in) Con­tent oder Wer­be­mit­tel zur Ver­fü­gung, die mit einem Link ver­se­hen sind und den Affi­lia­te ein­deu­tig iden­ti­fi­zie­ren. Die Anbieter:innen pro­vi­sio­nie­ren den Affi­lia­te nach ver­schie­de­nen Model­len, z.B. ->Pay per Click oder ->Pay-per-Lead.

 

Affiliate-Marketing

Mar­ke­ting­in­stru­ment, bei dem ein Online-Händler ver­sucht, über die Web­site eines Part­ners — des Affi­lia­te — neue Ver­triebs­ka­nä­le zu eröff­nen. Für Nut­zer, die über Affi­lia­tes auf die Web­site des Händ­lers wei­ter­ge­lei­tet wer­den oder über Affi­lia­tes ein­kau­fen, erhält der Part­ner eine Provision.

 

Affinität

Maß­stab für die Ziel­grup­pen­nä­he eines Medi­ums. Hier wird der Anteil einer bestimm­ten Ziel­grup­pe an der Nut­zer­schaft eines Medi­ums ins Ver­hält­nis gesetzt zum Anteil die­ser Ziel­grup­pe an der Gesamt­be­völ­ke­rung. Die Affi­ni­tät ist ein Index (Schwel­len­wert 100). Je höher der Affi­ni­täts­in­dex über 100 liegt, des­to stär­ker nutzt die betrach­te­te Ziel­grup­pe das betref­fen­de Medi­um über­pro­por­tio­nal. Bei Spar­ten­pro­gram­men oder ‑sen­dun­gen, die auf ein beson­de­res Publi­kum aus­ge­rich­tet sind, kön­nen daher sehr hohe Affi­ni­tä­ten zustan­den kom­men, obwohl die erziel­ba­re Net­to­r­eich­wei­te gering aus­fällt. Eine hohe Affi­ni­tät gilt als Zei­chen von hoher Publikumsbindung.

 

Agent

Bei der Anwen­dung eines ->Cli­ents (Client-Applikation) ist der Agent für Infor­ma­ti­ons­fin­dung, ‑auf­be­rei­tung und ‑tausch zuständig.

 

AG DigiMig

Arbeits­grup­pe in der Schweiz mit Vertreter:innen der Pri­vat­ra­dio­ver­bän­de sowie von SRG und ->Bakom, die am 1. Dezem­ber 2014 ihren Schluss­be­richt „Von ->UKW zu ->DAB+“ vor­stell­te. Dar­in sprach sich die AG Dig­i­Mig für einen Umstieg auf DAB+ in zwei Pha­sen aus: In einer ers­ten Pha­se von 2014 bis 2019 soll­ten alle UKW-Veranstalter die DAB+-Verbreitung auf­neh­men. Dies soll­te ein­her­ge­hen mit einer wir­kungs­vol­len finan­zi­el­len Unter­stüt­zung der DAB+-Verbreitung, mas­si­ven Ver­mark­tungs­an­stren­gun­gen, der Erschlie­ßung der wich­ti­gen Stra­ßen­tun­nel mit DAB+, einer Locke­rung der UKW-Verbreitungspflicht, einem Ver­bleib still­ge­leg­ter UKW-Frequenzen beim BAKOM , dem Ver­zicht auf die Aus­schrei­bung von UKW-Konzessionen, unver­än­der­ten  Ver­sor­gungs­ge­bie­ten sowie einer Ver­län­ge­rung der UKW-Funkfrequenzzuteilungen um höchs­tens 5 Jah­re bei Simulcast-Betrieb. In einer zwei­ten Pha­se, die von 2020 bis 2024 reicht, soll suk­zes­si­ve eine Umschal­tung von UKW auf DAB+ erfol­gen. Hier­für ist in dem Bericht der AG Dig­i­Mig unter ande­rem eine von den pri­va­ten Ver­an­stal­tern und der SRG koor­di­nier­te Abschal­tung wich­ti­ger UKW-Sender, eine Gewäh­rung von Berg­hil­fe nur noch für DAB+-Verbreitung, eine all­mäh­li­che Reduk­ti­on der Tech­no­lo­gie­för­de­rung sowie eine koor­di­nier­te Abschal­tung der rest­li­chen UKW-Sender bis spä­tes­tens Ende 2024 vor­ge­se­hen. Bereits heu­te ver­brei­ten die SRG und alle Pri­vat­ra­di­os ihre Radio­pro­gram­me par­al­lel zu UKW auch über DAB+; mehr als die Hälf­te der rund 125 DAB+-Radioprogramme sind sogar aus­schließ­lich digi­tal empfangbar.

Die AG Dig­i­Mig ver­folgt zwei Vari­an­ten: (1.) Abschal­tung 2022/23 (SRG vor Pri­vat­ra­di­os) (2.) Abschal­tung Ende 2024 (SRG und Pri­vat­ra­di­os gleich­zei­tig). Die Kom­mu­ni­ka­ti­on des defi­ni­ti­ven Vari­an­ten­ent­scheids soll Anfang 2021 erfolgen.

Link:
https://www.bakom.admin.ch/bakom/de/home/elektronische-medien/technologie/digitale-verbreitung/digimig.html

 

AGF – Arbeitsgemeinschaft Fernsehforschung

Zusam­men­schluss der Sen­der ARD, ProSiebenSat.1 Media AG, RTL und ZDF zur gemein­sa­men Durch­füh­rung und Wei­ter­ent­wick­lung der kon­ti­nu­ier­li­chen quan­ti­ta­ti­ven Fern­seh­zu­schau­er­for­schung in Deutsch­land. Die AGF stellt die von der GfK Fern­seh­for­schung in ihrem Auf­trag ermit­tel­ten Daten auf Basis eines Lizenz­ver­tra­ges (AGF-Lizenz) auch ande­ren Sen­dern, die nicht Mit­glie­der sind (Lizenz­sen­der), zur Verfügung.

Link: www.agf.de

 

Aggregierte Daten

Ent­ste­hen durch die Zusam­men­fas­sung von Ein­zel­wer­ten zu grö­ße­ren Ein­hei­ten, z.B. von sekun­den­ge­nau gemes­se­nen Nut­zungs­wer­tern für Sen­der zu grö­ße­ren Zeitschienen.

 

AG.MA — Arbeitsgemeinschaft Media-Analyse e.V.

Zusam­men­schluss von Wer­be­trei­ben­den in der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land mit dem Ziel, Daten über die Leser­schaft von Zei­tun­gen und Zeit­schrif­ten sowie Zuschauer- und Hörer­da­ten in demo­sko­pi­schen Unter­su­chun­gen zu ermit­teln. Die AG.MA för­dert Grund­la­gen­for­schung im Bereich der Wer­be­trä­ger­ana­ly­sen und führt jähr­lich die Media-Analyse (MA) durch. Mit­glie­der sind neben der ARD-Werbung, dem ZDF und wich­ti­gen kom­mer­zi­el­len Hörfunk- und Fern­seh­ver­an­stal­tern bedeu­ten­de Tageszeitungs- und Zeit­schrif­ten­ver­la­ge sowie maß­ge­ben­de Werbeagenturen.

Link: www.agma-mmc.de

 

AGOF — Arbeitsgemeinschaft Online-Forschung e.V.

Die AGOF zielt dar­auf, Wer­bung im Inter­net trans­pa­rent zu machen — ins­be­son­de­re für die direk­ten Ziel­grup­pen wie Wer­be­trei­ben­de und Wer­be­agen­tu­ren, aber auch für Markt­part­ner und Nut­zer. Um die­ses Ziel zu errei­chen, setzt die AGOF auf die Stan­dar­di­sie­rung des gesam­ten Wer­be­pro­zes­ses, vor allem aber die Pha­se der Kam­pa­gnen­pla­nung. Mit der Ent­wick­lung einer aner­kann­ten ein­heit­li­chen Online-Reichweitenwährung soll die AGOF-Studie die bis­lang dort vor­han­de­ne Stan­dar­di­sie­rungs­lü­cke schlie­ßen und damit nach­hal­tig zur Eta­blie­rung des Wer­be­trä­gers Inter­net im Media-Mix beitragen.

Link: www.agof.de

 

AGP (Accelerated Graphics Port)

AGP steht für einen leis­tungs­fä­hi­gen PC-internen Daten­bus (32bit breit, Takt­fre­quenz 66 MHz) für Video/Graphik-Karten mit drei­di­men­sio­na­len Darstellungsmodi.

 

Agent

Bezeich­nung für benut­zer­ge­steu­er­te Software-Routinen zur Infor­ma­ti­ons­be­schaf­fung, ‑aus­wer­tung, und ‑zusam­men­fas­sung, z.B. ->Such­ma­schi­nen im Inter­net, die auto­ma­tisch meh­re­re Such­ma­schi­nen nach Ergeb­nis­sen absuchen.

 

AI ->Artificial Intelligence (AI)

 

Aircheck

Ein Air­check ist ein Mit­schnitt einer Radio­sen­dung, der meis­tens dazu dient, die Bei­trä­ge von Kor­re­spon­den­ten und Mode­ra­tio­nen zu bewer­ten und zu verbessern.

 

Akronym ->Acronym

 

Aktionsplan „Europas Medien in der digitalen Dekade“ der EU

Die Kom­mis­si­on hat am 3. Dezem­ber 2020 einen Akti­ons­plan ange­nom­men, um die Erho­lung der Medi­en und des audio­vi­su­el­len Sek­tors und ihren Wan­del zu unter­stüt­zen. Der Akti­ons­plan kon­zen­triert sich auf drei Tätig­keits­be­rei­che (Erho­lung, Wan­del, Befä­hi­gung und Stär­ken). Ziel ist es, dem Medi­en­sek­tor zu hel­fen, sich von der Corona-Krise zu erho­len – indem der Zugang zu Finan­zie­rung erleich­tert und erwei­tert wird –, einen Wan­del zu voll­zie­hen – indem Inves­ti­tio­nen zuguns­ten des öko­lo­gi­schen und digi­ta­len Wan­dels ange­kur­belt wer­den, wäh­rend gleich­zei­tig die künf­ti­ge Wider­stands­fä­hig­keit des Sek­tors gesi­chert wird – und die euro­päi­schen Bürger:innen und Unter­neh­men zu stärken.

Im Rah­men der Aufbau- und Resi­li­enz­fa­zi­li­tät wer­den in jedem natio­na­len Aufbau- und Resi­li­en­z­plan min­des­tens 20 % der Aus­ga­ben für Digi­ta­les vor­ge­se­hen. Maß­nah­men zur För­de­rung von Pro­duk­ti­on und Ver­brei­tung digi­ta­ler Inhal­te wie digi­ta­ler Medi­en fal­len unter die­se Zweck­be­stim­mung. Dar­über hin­aus zielt der Akti­ons­plan auf (1.) die Erleich­te­rung des Zugangs zur EU-Hilfe dank eines eigens für Medi­en­un­ter­neh­men bestimm­ten Instru­ments, über das sie alle ein­schlä­gi­gen Finan­zie­rungs­mög­lich­kei­ten fin­den kön­nen, (2.) die För­de­rung von Inves­ti­tio­nen in den audio­vi­su­el­len Sek­tor über die neue Initia­ti­ve MEDIA INVEST, mit der inner­halb eines Zeit­raums von 7 Jah­ren Inves­ti­tio­nen in Höhe von 400 Mio. EUR mobi­li­siert wer­den sol­len, (3.) den Start der Initia­ti­ve „NEWS“ zur Bün­de­lung von Maß­nah­men und Unter­stüt­zung für den Nach­rich­ten­me­di­en­sek­tor. Mit dem Akti­ons­plan sol­len der öko­lo­gi­sche und der digi­ta­le Wan­del in die­sem Sek­tor unter­stützt wer­den durch die För­de­rung euro­päi­scher Daten­räu­me für Daten­aus­tausch und Inno­va­ti­on in der Medi­en­bran­che, die För­de­rung einer Euro­päi­schen Indus­trie­ko­ali­ti­on für ->AR und ->vir­tu­el­le Rea­li­tät sowie die Erleich­te­rung von Aus­tausch und Maß­nah­men, um die Bran­che bis 2050 kli­ma­neu­tral zu machen. Fer­ner soll ein Dia­log mit dem audio­vi­su­el­len Sek­tor auf­ge­nom­men wer­den, um den Zugang zu audio­vi­su­el­len Inhal­ten und ihre Ver­füg­bar­keit in der gesam­ten EU zu ver­bes­sern; es sol­len zudem euro­päi­sche Medi­en­ta­len­te und ->Medi­en­kom­pe­tenz geför­dert und der Auf­bau unab­hän­gi­ger alter­na­ti­ver Nach­rich­ten­ag­gre­ga­ti­ons­diens­te unter­stützt sowie die Zusam­men­ar­beit in der ->ERGA gestärkt werden.

Die­ser Akti­ons­plan für die Medi­en und den audio­vi­su­el­len Sek­tor geht Hand in Hand mit dem ->Euro­päi­schen Akti­ons­plan für Demo­kra­tie sowie dem geplan­ten ->Digi­tal Mar­kets Act und ->Digi­tal Ser­vices Act der EU.

 

Aktive Inhalte

Wenn ein Nut­zer die Grund­ein­stel­lung sei­nes Brow­sers unver­än­dert lässt, erlaubt die­se meist die Aus­füh­rung nicht sicht­ba­rer Funk­tio­nen, die in den besuch­ten Inter­net­sei­ten ver­bor­gen sein kön­nen. Sol­che ver­steck­ten Pro­gramm­tei­le oder Skrip­te wer­den als “Akti­ve Inhal­te” bezeich­net. Die bekann­tes­ten sind: Java-Applets, ActiveX-Controls, Java­Script und VBScript.

Über “Akti­ve Inhal­te” kön­nen Spio­na­ge­pro­gram­me oder ille­ga­le Dia­ler auf einem Rech­ner instal­liert wer­den. Aber auch ein­ma­li­ge Aktio­nen kön­nen beim Besuch einer Web­sei­te mit Akti­ven Inhal­ten aus­ge­führt wer­den, die die Daten des Nut­zers in Mit­lei­den­schaft zie­hen kön­nen. Des­halb emp­fiehlt das ->BSI, Akti­ve Inhal­te prin­zi­pi­ell auszuschalten.

 

Aktualität

Neu­wer­tig­keit (eines Ereig­nis­ses); neben Publi­zi­tät wich­tigs­tes Defi­ni­ti­ons­kri­te­ri­um der öffent­li­chen Kommunikation.

 

Algorithmus


Eine Rechen­vor­schrift oder ein Ver­fah­ren um z.B. Daten zu ver- und ent­schlüs­seln oder durch eine Ite­ra­ti­on (Annä­he­rung) die Wur­zel einer Zahl zu bestim­men. All­ge­mein drückt ein Algo­rith­mus eine Vor­ge­hens­wei­se zur Pro­blem­lö­sung aus. Algo­rith­men wer­den vor allem in der Infor­ma­tik ver­wen­det, da sie die Grund­la­ge der Pro­gram­mie­rung dar­stel­len. Dabei sind sie unab­hän­gig von einer kon­kre­ten Pro­gram­mier­spra­che. Algo­rith­men bestim­men immer mehr den All­tag der Men­schen, z.B. im Inter­net oder in den Sozia­len Medi­en. Auf­grund gro­ßer Daten­men­gen und gestie­ge­ner Rechen­leis­tung von Com­pu­tern kön­nen Algo­rith­men gro­ße Daten­men­gen nach Mus­tern und Zusam­men­hän­gen durch­su­chen. Dies fin­det Anwen­dung im Bereich ->Big Data.

 

ALIA

Die luxem­bur­gi­sche unab­hän­gi­ge Behör­de für audio­vi­su­el­le Medi­en (Auto­ri­té luxem­bour­geoi­se indé­pen­dan­te de l’audiovisuel – ALIA) über­wacht die ord­nungs­ge­mä­ße Anwen­dung von Regu­lie­rungs­vor­ga­ben (nament­lich in den Berei­chen Jugend­schutz und Wer­bung) in Bezug auf Fern­se­hen, On-Demand-Dienste (VOD) sowie natio­na­le, regio­na­le und loka­le Radio­sen­der. Der/die für die Medi­en zustän­di­ge Minister:in kon­sul­tiert die Behör­de im Rah­men der Ertei­lung einer Kon­zes­si­on oder Geneh­mi­gung für natio­na­le oder inter­na­tio­na­le Medi­en­diens­te. ALIA ent­schei­det direkt über die Ertei­lung und den Wider­ruf von Berech­ti­gun­gen für regio­na­le und loka­le Audio-Radio-Dienste. Zudem über­nimmt die ALIA För­der­auf­ga­ben z.B. für Bar­rie­re­frei­heit der Medi­en und über­wacht das Klas­si­fi­zie­rungs­sys­tem der in Kinos gezeig­ten Fil­me. Im Fal­le eines Kon­flikts mit den Grund­sät­zen zum Schutz Min­der­jäh­ri­ger kann die Behör­de die­se erfor­der­li­chen­falls neu klassifizieren.

Link: https://www.alia.lu/fr/

Alias

Name oder Bezeich­nung, der/die anstel­le des Ori­gi­nals ver­wen­det wird. Fin­det man häu­fig bei ->eMail-Adressen und zuneh­mend bei ->Homepage-Adressen. Gren­zen der Ver­wend­bar­keit erge­ben sich nament­lich aus den Infor­ma­ti­ons­pflich­ten nach ->TMG und ->RStV, dem sog. Impressum.

 

Allgemeine Gesetze

Nur „all­ge­mei­ne“ Geset­ze sind nach Art. 5 Abs. 2 GG im Stan­de, die Rund­funk­frei­heit ein­zu­schrän­ken. Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt bezeich­net als „all­ge­mei­ne Geset­ze“ i.S. des Art. 5 Abs. 2 GG all die­je­ni­gen Geset­ze, die nicht eine bestimm­te Mei­nung ver­hin­dern, sich auch nicht spe­zi­ell gegen die Mei­nungs­äu­ße­rung als sol­che rich­ten, viel­mehr dem Schut­ze eines schlecht­hin, ohne Rück­sicht auf eine bestimm­te Mei­nung zu schüt­zen­den Rechts­gu­tes die­nen, dem Schut­ze eines Gemein­schafts­werts, der gegen­über der Mei­nungs­frei­heit Vor­rang hat. Es darf sich bei den Geset­zen zudem nicht um Son­der­recht gegen den Pro­zess frei­er Mei­nungs­bil­dung handeln.

 

Allgemeintrailer

->Trai­ler, der im Unter­schied zum Ein­zel­trai­ler nicht die Bewer­bung einer ein­zel­nen Aus­strah­lung zum Inhalt hat, son­dern sich all­ge­mein auf ein Gen­re, eine Spiel­film­rei­he oder eine Serie bezieht.

 

ALM — Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten

Die 14 Medi­en­an­stal­ten der Län­der (Ber­lin und Bran­den­burg sowie Ham­burg und Schleswig-Holstein haben jeweils eine gemein­sa­me Lan­des­me­di­en­an­stalt) haben sich in einer Arbeits­ge­mein­schaft zusam­men­ge­schlos­sen. Dort wer­den auf der Grund­la­ge gemein­sa­mer Richt­li­ni­en und Sat­zun­gen die­je­ni­gen medi­en­recht­li­chen Ange­le­gen­hei­ten behan­delt, die meh­re­re oder alle Län­der betreffen.

Die Zusam­men­ar­beit inner­halb der ALM erfolgt über die Kom­mis­si­on für Zulas­sung und Auf­sicht (->ZAK), die Direk­to­ren­kon­fe­renz (->DLM), die ->Gre­mi­en­vor­sit­zen­den­kon­fe­renz und die ->Gesamt­kon­fe­renz,. Die Kom­mis­si­on für Jugend­me­di­en­schutz (->KJM) ist die zen­tra­le Auf­sichts­stel­le für den Jugend­schutz in Rund­funk und Tele­me­di­en (Inter­net). Zur Siche­rung der Mei­nungs­viel­falt prüft die Kom­mis­si­on zur Ermitt­lung der Kon­zen­tra­ti­on im Medi­en­be­reich (->KEK) die Betei­li­gun­gen ver­schie­de­ner Medi­en­grup­pen an pri­va­ten Rundfunkveranstaltern.

Die­se gemein­sa­me Arbeit gewähr­leis­tet eine ein­heit­li­che Rechts­aus­le­gung und Rechts­an­wen­dung der für die pri­va­ten Ver­an­stal­ter gel­ten­den Gesetze.

Ein­zel­hei­ten der Koope­ra­ti­on sind in dem Ver­trag über die Zusam­men­ar­beit der Arbeits­ge­mein­schaft der Lan­des­me­di­en­an­stal­ten in der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land (ALM) — ALM-Statut — vom 20. Novem­ber 2013 geregelt.

Link:

https://www.die-medienanstalten.de/fileadmin/user_upload/Rechtsgrundlagen/Satzungen_ Geschaefts_Verfahrensordnungen/ALM-Statut.pdf

 

Alpha-Version

Vor­ab­ver­si­on einer ->Soft­ware, die noch nicht den vol­len Funk­ti­ons­um­fang hat (s. auch ->Beta-Version).

 

Alphabet

Alpha­bet Inc. ist eine bör­sen­no­tier­te US-amerikanische Hol­ding der vor­ma­li­gen ->Goog­le LLC, die jedoch als Toch­ter­un­ter­neh­men wei­ter exis­tiert. Die Gesell­schaft mit Sitz in Moun­tain View im kali­for­ni­schen Sili­con Val­ley erziel­te 2019 einen Jah­res­um­satz von 161,9 Mrd. US-Dollar und einen Jah­res­ge­winn von 34,3 Mrd. US-Dollar und zählt zu den nach Markt­ka­pi­ta­li­sie­rung 20 größ­ten Unter­neh­men weltweit.

 

Altersfreigaben

Die Alters­frei­ga­ben regeln die Anwe­sen­heit von Kin­dern und Jugend­li­chen bei öffent­li­chen Film­ver­an­stal­tun­gen sowie die Abga­be von Video­kas­set­ten und ande­ren Bild­trä­gern sowie (seit 1. April 2003) Com­pu­ter­spie­len an die jewei­li­ge Alters­grup­pe. Die Stu­fen der Alters­frei­ga­ben sind im Jugend­schutz­ge­setz (JuSchG) festgeschrieben:

1. “Frei­ge­ge­ben ohne Altersbeschränkung”

2. “Frei­ge­ge­ben ab sechs Jahren”

3. “Frei­ge­ge­ben ab zwölf Jahren”

4. “Frei­ge­ge­ben ab sech­zehn Jahren”

5. “Kei­ne Jugendfreigabe”

Zustän­dig für die Ver­ga­be der Alters­frei­ga­ben für Fil­me ist die Frei­wil­li­ge Selbst­kon­trol­le der Film­wirt­schaft (->FSK). Für die Aus­strah­lung von Pro­gram­men im Fern­se­hen sind nach § 5 Abs. 4 ->Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) mit den FSK-Freigaben bestimm­te Sen­de­zei­ten ver­bun­den: Bei­trä­ge mit einer Frei­ga­be bis 12 Jah­ren kön­nen zu jeder Tages- und Nacht­zeit gesen­det wer­den, bei der Pro­gram­mie­rung von Fil­men mit einer 12er-Freigabe ist laut JMStV “dem Wohl jün­ge­rer Kin­der Rech­nung zu tra­gen” . In der Pra­xis wird davon aus­ge­gan­gen, dass die­se Vor­ga­be mit einer Sen­de­zeit ab 20.00 Uhr mit Sicher­heit erfüllt wird. Fes­te Sen­de­zei­ten gel­ten hin­ge­gen für die Frei­ga­ben ab 16 (ab 22.00 Uhr) und ab 18 Jah­ren (ab 23.00 Uhr). Möch­te ein pri­va­ter Sen­der von die­sen an die FSK-Freigaben gebun­de­nen Sen­de­zei­ten abwei­chen, muss er bei der KJM oder einer von die­ser aner­kann­ten Ein­rich­tung der Frei­wil­li­gen Selbst­kon­trol­le einen Aus­nah­me­an­trag stellen.

 

Altersverifikationssystem (AVS)

Sys­te­me zur Sicher­stel­lung der Voll­jäh­rig­keit der Nutzer:innen eines Medi­en­an­ge­bo­tes, nament­lich im ->Inter­net, im Hin­blick auf die Ver­mei­dung des Zugangs von Kin­dern und Jugend­li­chen zu jugend­ge­fähr­den­den Ange­bo­ten. Alters­ve­ri­fi­ka­ti­on spielt sowohl im Jugend­me­di­en­schutz als auch bei der Glücks­spiel­re­gu­lie­rung eine bedeu­ten­de Rol­le: Nach § 4 Abs. 2 Satz 2 ->Jugendmedienschutz-Staatsvertrag sind in Tele­me­di­en bestimm­te por­no­gra­fi­sche, indi­zier­te und (sons­ti­ge) offen­sicht­lich schwer jugend­ge­fähr­den­de Ange­bo­te nur dann aus­nahms­wei­se zuläs­sig, wenn von Sei­ten des Anbie­ters sicher­ge­stellt ist, dass sie nur Erwach­se­nen zugäng­lich gemacht wer­den (->geschlos­se­ne Benut­zer­grup­pe). Nach § 4 Abs. 4 ->Glücks­spiel­staats­ver­trag (GlüStV) ist das Ver­an­stal­ten und das Ver­mit­teln öffent­li­cher Glücks­spie­le im Inter­net zwar grund­sätz­lich ver­bo­ten. Abwei­chend hier­von kön­nen die Län­der zur bes­se­ren Errei­chung der Zie­le des § 1 GlüStV aller­dings den Eigen­ver­trieb und die Ver­mitt­lung von Lot­te­rien sowie die Ver­an­stal­tung und Ver­mitt­lung von Sport­wet­ten im Inter­net erlau­ben, wenn kei­ne Ver­sa­gungs­grün­de nach § 4 Abs. 2 GlüStV vor­lie­gen und u.a. der Aus­schluss min­der­jäh­ri­ger Spieler:innen durch Iden­ti­fi­zie­rung und Authen­ti­fi­zie­rung gewähr­leis­tet ist.

Die ->KJM spricht, anders als bei ->Jugend­schutz­pro­gram­men, für AV-Systeme kei­ne Aner­ken­nung aus. Sie bewer­tet aus Grün­den der Rechts­si­cher­heit ledig­lich Kon­zep­te im Hin­blick auf die gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen, wenn sie von Unter­neh­men frei­wil­lig vor­ge­legt wer­den. Die KJM hat inso­weit klar­ge­stellt, dass sie Alters­ve­ri­fi­ka­ti­ons­sys­te­me nicht akzep­tie­ren wird, die vor­ge­ben, die Voll­jäh­rig­keit der Nutzer:innen ledig­lich an Hand einer anonym ein­ge­ge­be­nen Per­so­nal­aus­weis­num­mer fest­stel­len zu können.

Die von der KJM auf­ge­stell­ten Eck­wer­te zu den Anfor­de­run­gen an Geschlos­se­ne Benut­zer­grup­pen — Voll­jäh­rig­keits­prü­fung durch per­sön­li­chen Kon­takt sowie Authen­ti­fi­zie­rung bei jedem Nut­zungs­vor­gang, um den Zugriff durch Min­der­jäh­ri­ge zu ver­hin­dern — wur­den von ver­schie­de­nen AVS-Betreibern erfolg­reich umgesetzt.

Eine Über­sicht über posi­tiv bewer­te­te Kon­zep­te für geschlos­se­ne Benut­zer­grup­pen fin­det sich im Internet-Auftritt der KJM.

Link:

https://www.kjm-online.de/aufsicht/technischer-jugendmedienschutz/unzulaessige-angebote/altersverifikationssysteme

 

AM

Ampli­tu­de Modu­la­ti­on; Modu­la­ti­ons­ver­fah­ren im Bereich der Lang- und Mittelwelle.

 

Analog

Dar­stel­lung und Über­tra­gung von Signa­len in Form von Tönen oder Bil­dern in kon­ti­nu­ier­li­cher Form. Wenn Ton- und Bild­si­gna­le ana­log über­tra­gen wer­den, ent­spre­chen die Spannungs- bzw. Strom­schwan­kun­gen genau den Signalschwankungen.

 

Anamorph

Ein Film im 16:9‑Format kann auf zwei Arten auf einer DVD gespei­chert wer­den: Im                 ->Let­ter­box-For­mat wer­den die schwar­zen Bal­ken, die auf einem 4:3‑Fernsehgerät zu sehen sind, mit­ge­spei­chert. Dadurch ver­schlechtert sich die Bild­qua­li­tät bei der Wie­dergabe auf 16:9‑Fernsehgeräten. Bei ei­nem ana­mo­rph gespei­cher­ten Film sind die schwar­zen Bal­ken abge­schnit­ten. Dadurch ist auch bei einer Wie­der­ga­be auf 16:9‑Fernsehgeräten die opti­ma­le Bild­qua­li­tät mög­lich. Der Nach­teil: Der DVD-Player oder das Fern­seh­ge­rät muss das Bild ents­tau­chen, da es sonst ver­zerrt dar­ge­stellt wird.

 

Anbieter

1. s. ->Pro­vi­der. Im Sin­ne von § 2 Nr. l ->TMG ist (Dienste-)Anbieter „jede natür­li­che oder juris­ti­sche Per­son oder Per­so­nen­ver­ei­ni­gung, die eige­ne oder frem­de ->Tele­me­di­en zur Nut­zung bereit­hält oder den Zugang zur Nut­zung vermittelt“.

2. Im Sin­ne des ->Jugendmedienschutz-Staatsvertrages sind Anbie­ter ->Rund­funk­ver­an­stal­ter oder Anbie­ter von ->Tele­me­di­en.

 

Android

Betriebs­sys­tem von Google.

 

Anbieterverband Gemeinschaftsanlagen (s. ->ANGA)

 

ANGA

ANGA (Anbie­ter­ver­band Gemein­schafts­an­la­gen) ist ein Ver­band von Breitbandkabel-Netzbetreibern in Deutsch­land. Mit­glie­der sind v.a. „freie“, d. h. von den gro­ßen Kabel­re­gio­nal­ge­sell­schaf­ten unab­hän­gi­ge Kabel­netz­be­trei­ber. Pri­va­te Kabel­net­ze fin­den sich meist in grö­ße­ren Wohn­sied­lun­gen (z. B. VEBA-TeleColumbus) oder in abge­le­ge­nen länd­li­chen Gemeinden.

Link: www.anga.de

 

Animation

Die Illu­si­on eines beweg­ten Bil­des, die durch die Aus­ga­be einer Auf­ein­an­der­fol­ge sta­ti­scher Ein­zel­bil­der her­vor­ge­ru­fen wird. Ver­gleich­bar mit dem Her­stel­len von Trickfilmen.

 

Animated GIF (animierte Gif)

->GIF-Variante, bei der meh­re­re Ein­zel­bil­der in einer Datei gespei­chert sind und qua­si wie bei einem Film hin­ter­ein­an­der ablaufen.

 

Anker

Wird in ->HTML für eine Text- oder Bild­ver­knüp­fung zu einem anderen
->Doku­ment benutzt.

 

Ankündigungstrailer

->Trai­ler, der den Start eines For­ma­tes ankündigt.

 

Anmoderation

Die Anmo­de­ra­ti­on ist die Ein­lei­tung z.B. eines Bei­tra­ges. Sie soll zu ihm hin­füh­ren und Inter­es­se am Bei­trag wecken. Anmo­de­ra­ti­on wer­den wie ->Abmo­de­ra­tio­nen vom Mode­ra­tor gesprochen.

 

Anonymizer

Ein Anony­mi­zer (bzw. Anony­mi­sie­rer) ist ein Sys­tem, das Nut­zern die Mög­lich­keit eröff­net, ihre Anony­mi­tät im Inter­net, vor allem im World Wide Web zu wah­ren. Es soll damit hel­fen, Daten­schutz und Daten­si­cher­heit beim Sur­fen abzu­si­chern. In ihrer Funk­ti­on ähneln Anony­mi­zer Remailern, wel­che zur Anony­mi­sie­rung von E‑Mails die­nen. Anony­mi­zer ver­schlei­ern z.B. die wah­re Iden­ti­tät des Sur­fers, indem Sie die Anfra­ge an einen Web­ser­ver nicht direkt, son­dern über meh­re­re zwi­schen­ge­schal­te­te Proxy-Server wei­ter­lei­ten. So ist es den Sei­ten­be­trei­bern ange­wähl­ter Web­sei­ten nicht mehr mög­lich, die über den Brow­ser über­mit­tel­ten Daten wie die IP-Adresse des Nutzer-Rechners nachzuvollziehen.

 

Anonymous FTP

Spe­zi­el­le Form des FTP-Dienstes, der ohne eige­nen ->Account dem Benut­zer Zugang zu den welt­wei­ten ->Anony­mous FTP-Servern gewährt.

 

ANSI (American National) Standards Institute

1. Die­se Ein­rich­tung defi­niert die Stan­dards in den USA und ist Mit­glied der
->ISO.

2. ANSI ist ein genorm­ter Satz aus 256 Zei­chen (Buch­sta­ben, Zif­fern, Inter­punktionszeichen und Son­der­zei­chen). Jedem der 256 dar­stell­ba­ren Zei­chen ist eine Zahl zwi­schen 0 und 255 zuge­wie­sen. Der ANSI-Code wird von
->Win­dows und Windows-Programmen zur Zei­chen­dar­stel­lung ver­wen­det. Nicht-Windows-Programme ver­wen­den zur Dar­stel­lung in der Regel den
->ASCII-Zeichensatz. Die Bele­gung des ANSI- und des ->ASCII-Zeichensatzes ist für die Zei­chen mit den Num­mern 32 bis 127 iden­tisch und ent­hält das latei­ni­sche Alpha­bet sowie Satz- und Wäh­rungs­zei­chen. In den Wer­ten 128 bis 255 fin­den sich Son­der­zei­chen wie deut­sche Umlau­te, fran­zö­si­sche Akzent­zei­chen etc.

 

ANSI Standard

In der Fach­spra­che der Daten­kom­mu­ni­ka­ti­on ist damit ein Stan­dard für die Über­mitt­lung von Bild­schirm­dar­stel­lun­gen gemeint. Es wird nicht ein­fach nur ein “Foto” des aktu­el­len Bild­schirms über­mit­telt, was ja bei jeder klei­nen Ände­rung erneut pas­sie­ren müss­te. Statt des­sen wird jede Bewe­gung der Ein­ga­be­po­si­ti­on (des Cur­sors), jedes neue Bild­schirm­at­tri­but und jede Farb­än­de­rung mit Befeh­len (ANSI-Codes) übermittelt.

 

Anstalt des öffentlichen Rechts

Rechts­form aller ->ARD-Anstal­ten, des ->ZDF und der ->Lan­des­me­di­en­an­stal­ten, nicht zuletzt auch zur Absi­che­rung der ->Staats­frei­heit des Rund­funks in Deutschland

 

Antenne

Gebil­de zum Aus­sen­den oder Emp­fan­gen elek­tro­ma­gne­ti­scher Wel­len, also bei­spiels­wei­se Rund­funk­sen­dun­gen, zur bes­se­ren Wirk­sam­keit meist in eini­ger Höhe über dem Erd­bo­den mon­tiert (Sen­de­mast, Dach­an­ten­ne). Für die Über­mitt­lung und Aus­strah­lung von Hörfunk- und Fern­seh­pro­gram­men spie­len neben Sen­der­net­zen auf der Erde zuneh­mend auf Satel­li­ten sta­tio­nier­te ->Trans­pon­der eine Rol­le. Zum Emp­fang von Satel­li­ten aus­ge­strahl­ter Pro­gram­me wer­den Para­bol­an­ten­nen benötigt.

 

Antennenschwerpunkt

bezeich­net die Höhe der Anten­ne über dem Boden (in m). Hier­aus lässt sich (nach der For­mel 3,57 x Wur­zel aus Anten­nen­schwer­punkt) die theo­re­ti­sche Reich­wei­te eines Sen­ders in km errech­nen. Die tat­säch­li­che Reich­wei­te ist aber noch abhän­gig von der Leis­tung des Sen­ders (in Watt) und den jewei­li­gen geo­gra­fi­schen Bedingungen.

 

Anti-Spionage-Programm

Ein Pro­gramm, das einen Com­pu­ter vor ->Spy­wa­re schützt.

 

Antiviren-Programm

In den ver­gan­ge­nen Jah­ren hat die Anzahl von Viren, Wür­mern, Tro­ja­nern etc. rasant zuge­nom­men. Um einen PC vor sol­chen Atta­cken zu schüt­zen, soll­te ein Antiviren-Programm instal­liert wer­den. Min­des­tens ein­mal in der Woche soll­te man die Viren­soft­ware upda­ten. Die meis­ten Pro­gram­me kön­nen dies selbst, teil­wei­se auch automatisiert.

 

AoD (->Audio-on-Demand)

 

AOR (“album oriented rock”)

Kern­ziel­grup­pe die­ses Hör­funk ->For­mats sind Zuhö­rer zwi­schen 18 und 34 Jah­ren. AOR-Sender spre­chen haupt­säch­lich das männ­li­che Publi­kum an. Es han­delt sich um ein musik­in­ten­si­ves For­mat mit brei­ter, auf Rock­mu­sik aus­ge­rich­te­tet Play­list. Nach­rich­ten und Infor­ma­tio­nen sind zweit­ran­gig. Musik ist nicht “hit­ori­en­tiert”. Es kom­men vie­le LP/CD-Tracks zum Ein­satz, die nicht als Sin­gle­aus­kopp­lung erschie­nen sind.

 

API (Application Programming Interface)

Ober­be­griff für: Software-Schnittstelle, wel­che das Auf­set­zen von unter­schied­li­chen (indi­vi­du­el­len) Pro­gramm­an­wen­dun­gen auf ein Betriebs­sys­tem erlaubt. API’s sind die Schlüs­sel­funk­tio­nen eines jeden Betriebs­sys­tems und spie­geln die jewei­li­ge Fir­men­po­li­tik des Betriebssystem-Herstellers wider (“pro­hi­bi­tiv” oder “offen”). Im Medi­en­be­reich sind der­ar­ti­ge Schnitt­stel­len ins­be­son­de­re beim Ein­satz von soge­nann­ter Midd­le­wa­re für den ‑>HbbTV-Stan­dard rele­vant. Sol­che Sys­te­me spe­zi­fi­zie­ren die Über­tra­gung und Dar­stel­lung ins­be­son­de­re inter­ak­ti­ver Inhal­te im digi­ta­len Fern­se­hen, die einen Rück­ka­nal benö­ti­gen, wie z. B. Umfra­gen, Abstim­mun­gen, Quiz oder unmit­tel­ba­res Homeshopping.

 

App

(von engl. Appli­ca­ti­on = Anwen­dung). Apps (auch Mobile-App oder Mobi­le Appli­ka­ti­on genannt) bezeich­nen für spe­zi­el­le End­ge­rä­te (z. B. Smart­phones) down­load­ba­re, spe­zi­fi­sche Pro­gram­me und Anwen­dun­gen, wel­che i.d.R. auto­ma­tisch Mobile- oder WLAN-Internetverbindungen für Aktua­li­sie­run­gen und Inhal­te­ab­ru­fe auslösen.

 

Apple

Einer der vier als ->GAFA bezeich­ne­ten US-amerikanischen Internet-Giganten. Hard- und Soft­ware­ent­wick­ler und Tech­no­lo­gie­un­ter­neh­men, das Com­pu­ter, Smart­phones und Unter­hal­tungs­elek­tro­nik sowie Betriebs­sys­te­me und Anwen­dungs­soft­ware ent­wi­ckelt und ver­treibt. Zudem betreibt Apple ein Internet-Vertriebsportal für Musik, Fil­me und Software.

 

Applet

Ein klei­nes ->Java-Programm, das in ein HTML-Dokument ein­ge­bun­den ist. Beim Auf­ruf der Web­sei­te wird das App­let mit dem HTML-Dokument auf den Com­pu­ter gela­den. Typi­sche App­lets sind z. B. klei­ne Ani­ma­tio­nen auf Webseiten.

 

Application

Anwen­dung, Pro­gramm, Software

 

Application Programming Interface (->API)

 

Application Service Provider (ASP)

Ein Appli­ca­ti­on Ser­vice Pro­vi­der stellt im Kun­den­auf­trag Dienstleistungen
(->WWW-Sites, ->Video-/Audio-Streaming, ->E‑Mail etc.) ins Inter­net ein (engl. ->Hos­ting). Dazu wird ein Rechen­zen­trum mit vie­len leis­tungs­star­ken, aus­fall­si­che­ren Rech­nern und hoher Über­tra­gungs­leis­tung in das Inter­net benö­tigt. Vor­teil für die ASP-Kunden: Sie brau­chen sich nur noch um ihre Inhal­te, nicht aber um die tech­ni­sche Betreu­ung und Ver­brei­tung zu kümmern.

 

Application-Sharing

Die Mög­lich­keit bspw. bei Konferenz-Programmen Anwen­dun­gen gemein­sam zu nutzen.

 

Applikation

1. Zusätz­lich zu TV- und Radio­pro­gram­men kann ein digi­ta­ler Recei­ver (Set-Top-Box) wei­te­re Anwen­dun­gen emp­fan­gen, die als Appli­ka­tio­nen bezeich­net wer­den. Dazu zäh­len z. B. Pro­gramm­füh­rer (EPG) eben­so wie Com­pu­ter­spie­le oder Videotext-Funktionen. Auch eine E‑Mail-Funktion ist als Appli­ka­ti­on im Digital-Fernsehen möglich.

2. im Bereich der Com­pu­ter­tech­nik Anwen­dungs­pro­gramm zur Lösung bestimm­ter Auf­ga­ben und zum Erstel­len von ->Doku­men­ten, wie z. B. Textverarbeitungs- oder Tabellenkalkulationsprogramme.

 

APR

Die Arbeits­ge­mein­schaft Pri­va­ter Rund­funk (APR) wur­de 1990 gegrün­det, um die Inter­es­sen loka­ler und regio­na­ler Pri­vat­ra­di­os zu ver­tre­ten. Inzwi­schen gehö­ren auch loka­le und regio­na­le TV-Veranstalter zum Kreis der von der APR reprä­sen­tier­ten Sen­de­un­ter­neh­men. Ins­ge­samt ver­tritt die APR 183 Unter­neh­men. Die APR küm­mert sich um wirt­schaft­li­che, medi­en­po­li­ti­sche, tech­ni­sche und recht­li­che Belan­ge der Lokal­sen­der. Die APR hat Gesamt­ver­trä­ge mit den urhe­ber­ge­setz­li­chen ->Ver­wer­tungs­ge­sell­schaf­ten ->GEMA, ->GVL und Ver­wer­tungs­ge­sell­schaft WORT abge­schlos­sen. Die­se Ver­trä­ge regeln die Kon­di­tio­nen des Rech­te­er­werbs durch die Sendeunternehmen.

Link: www.privatfunk.de

 

APS (Automatic Programming System)

Eine Tech­nik in (TV-)Empfängern, die bei ers­ten Ein­schal­ten des Geräts die vor Ort emp­fang­ba­ren Sen­der erkennt und die Pro­gramm­spei­cher­plät­ze (Tas­ten 1,2,3.…… auf der Fern­be­die­nung) ent­spre­chend “pro­gram­miert”.

 

AR ->Augmented Reality

 

Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk ->APR

 

Arbeitsspeicher

Der Teil eines elek­tro­ni­schen Daten­spei­chers, der (auf einem oder meh­re­ren Chips) Daten und Arbeits­an­wei­sun­gen aufnimmt.

 

Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten ->ALM

 

Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland ->ARD

 

Arbeitsgemeinschaft Fernsehforschung ->AGF

 

Arbeitsgemeinschaft Media-Analyse e.V. ->AG.MA

 

Archiv

Datei, die kom­pri­mier­te Datei­en [eine oder meh­re­re] ent­hält, um Spei­cher­platz zu spa­ren und teu­re Download-Zeiten [Down­load] so kurz wie mög­lich zu hal­ten. Archiv­da­tei­en haben ent­spre­chend dem benutz­ten Pack­pro­gramm Endun­gen wie .zip, .lha, arc., .zoo, .vgl. oder .tar.

 

ARD — Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland

1950 gegrün­de­te, nicht rechts­fä­hi­ge Arbeits­ge­mein­schaft, deren Mit­glie­der heu­te alle neun Lan­des­rund­funk­an­stal­ten (BR, HR, MDR, NDR, RB, RBB, SR, SWR, WDR) und die Deut­sche Wel­le als Rund­funk­an­stalt des Bun­des sind. Der Rund­funk­staats­ver­trag ver­pflich­tet die ARD-Mitglieder u.a. zur Durch­füh­rung eines Finanzausgleichs.

Link: www.ard.de

 

ARD Digital

Das Pro­gramm­pa­ket (“Bou­quet”) von ARD Digi­tal umfasst 18 TV‑, sämt­li­che Radio­pro­gram­me der Lan­des­rund­funk­an­stal­ten sowie zahl­rei­che inter­ak­ti­ve Diens­te wie z. B. einen Elek­tro­ni­schen Programm-Führer (->EPG).

 

ARI

Autofahrer-Rundfunk-Informationssystem. Zusätz­li­che Kenn­si­gna­le ermög­li­chen bei bestimm­ten UKW-Sendern das Auf­fin­den und das auto­ma­ti­sche Ein­schal­ten von Ver­kehrs­nach­rich­ten im Autoradio.

 

ARTE (Association Relative à la Télévision Européenne)

Euro­päi­scher Fern­seh­kul­tur­ka­nal, seit 30. 5. 1992 emp­fang­bar, gemein­sam getra­gen von ARD und ZDF als Gesell­schaf­ter der ARTE Deutsch­land TV GmbH sowie dem fran­zö­si­schen Part­ner ARTE France, in der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land via Kabel, ana­log über das ASTRA-Satellitensystem und im Rah­men von ARD Digi­tal und von ZDF.vision, dem digi­ta­len Pro­gramm­pa­ket des ZDF, zu emp­fan­gen – der­zeit in rund 89 Pro­zent aller Fern­seh­haus­hal­te –, in Frank­reich auch terrestrisch.

Link: www.arte-tv.com

 

Artefakte

Arte­fak­te sind Dar­stel­lungs­feh­ler bei der Bild­wie­der­ga­be, die durch ein schlecht auf­be­rei­te­tes digi­ta­les Signal ver­ur­sacht wer­den. Bei­spiels­wei­se kann ein klei­ner Teil des Bil­des kurz „ste­hen blei­ben”. Dann sind stö­ren­de „Klötz­chen“ zu sehen.

 

Artificial Intelligence (AI)

Engl. für ->Künst­li­che Intel­li­genz (KI)

 

Artikel

Eine Nach­richt an eine ->News­group im ->Use­net wird Arti­kel genannt. Wird ein Arti­kel an den ->News­ser­ver geschickt, wird vom ->pos­ten gespro­chen. Erscheint ein Arti­kel gleich­zei­tig in meh­re­ren ->News­groups, so wird vom ->cross-posting gespro­chen. Der Text eines Arti­kels heißt body, die Über­schrift ->sub­ject, der Ver­fas­ser des Arti­kels aut­hor und der Kopf wird ->hea­der genannt.

 

ASCII (American Standard Code for Information Interchange)

ASCII wur­de 1968 mit der Absicht ent­wi­ckelt, Daten­über­tra­gung zwi­schen diver­gie­ren­den Hardware- und Software-Systemen zu stan­dar­di­sie­ren. Das Codie­rungs­sche­ma ord­net jedem Zei­chen aus dem stan­dar­di­sier­ten Zei­chen­satz eine Zahl zu. Zur Codie­rung wer­den 7 oder 8 Bit (erwei­ter­ter ASCII) ver­wen­det, wodurch bis zu 256 Zei­chen (Buch­sta­ben, Zif­fern, Satz­zei­chen, Steu­er­zei­chen und ande­re Sym­bo­le) dar­stell­bar sind. Die ers­ten 32 Zei­chen sind für Steu­er­zei­chen reser­viert. Ein erwei­ter­ter ASCII-Code ist ein Satz von Zei­chen, der den ASCII- Wer­ten zwi­schen dezi­mal 128 und 255 (hexa­de­zi­mal: 80hex bis FFhex) zuge­ord­net ist. Er kommt beim PC zum Einsatz.

 

ASP ->Application Service Provider

 

Association of European Radios ->AER

 

Asterisk

Aus dem Eng­li­schen für “Stern”, ein Son­der­zei­chen auf der Tas­ta­tur. Der * wird bei Anfra­gen in ->Such­ma­schi­nen ver­wen­det. Z. B.: “Jugend­schutz*” fin­det zusam­men­ge­setz­te Wör­ter mit Jugend­schutz, also auch Begrif­fe wie “Jugendschutz-Beauftragter ” oder “Jugend­schutz­richt­li­ni­en”.

 

ASTRA

Bezeich­nung für Satel­li­ten der pri­va­ten Luxem­bur­ger Betrei­ber­ge­sell­schaft Socié­té Euro­pé­en­ne des Satel­li­tes (SES)

Link: www.astra.de

 

Astra Digital Radio (->ADR)

 

Asymmetrische Verschlüsselung

Das Kon­zept der asym­me­tri­schen ->Kryp­to­gra­phie soll das Pro­blem des Schlüs­sel­ma­nage­ments (der Begriff umfasst das Erzeu­gen, die Über­tra­gung und das Spei­chern des Schlüs­sels) lösen. Nach dem Kon­zept hat jeder Betei­lig­te zwei Schlüs­sel — einen öffent­li­chen und einen pri­va­ten, der geheim bleibt. Jede Kom­mu­ni­ka­ti­on umfasst nur öffent­li­che Schlüs­sel, pri­va­te wer­den nie über­tra­gen oder geteilt. Der Absen­der chif­friert mit dem öffent­li­chen Schlüs­sel, das Chif­frat kann jedoch nur mit dem pri­va­ten Schlüs­sel dechif­friert wer­den, der sich aus­schließ­lich in der Hand des Emp­fän­gers befin­det. Sen­der und Emp­fän­ger einer ver­schlüs­sel­ten Nach­richt ver­wen­den unter­schied­li­che Schlüs­sel (lan­ge Zah­len, meis­tens mehr als 300 Dezi­mal­stel­len), zwi­schen denen ein mathe­ma­ti­scher Zusam­men­hang besteht. Dar­über hin­aus ist asym­me­tri­sche ->Kryp­to­gra­phie auch zur Authen­ti­fi­ka­ti­on (digi­ta­le Unter­schrif­ten) verwendbar.

 

ATM (Asynchronous Transfer Mode)

Eng­lisch­spra­chi­ger Aus­druck für ein Ver­fah­ren, mit dem eine gro­ße Anzahl von Netzwerkteilnehmer:innen digi­ta­li­sier­te Infor­ma­tio­nen in kur­ze Abschnit­te por­tio­niert und adres­siert über die­sel­be breit­ban­di­ge Daten­lei­tung schi­cken kann, ursprüng­lich für Breitband-ISDN ent­wi­ckelt. ATM-Netze sind dank ihrer Fle­xi­bi­li­tät und Wirt­schaft­lich­keit beson­ders für Multimedia-Anwendungen geeignet.

Bei immer mehr Anwen­dun­gen kom­men aller­dings ande­re, oft Ethernet-basierte Tech­no­lo­gien statt ATM zum Einsatz.

 

Atmo

Atmos sind Hin­ter­grund­ge­räu­sche, die dem Zuschau­er oder Zuhö­rer einer Sen­dung eine bestimm­te Atmo­sphä­re ver­mit­teln sollen.

 

ATSC (->Advanced Television Systems Committee)

 

Attachement

engl.: “Anhang”, an E‑Mails ange­häng­te und mit­ver­sand­te Datei.

 

ATVEF (Advanced Television Enhancement Forum)

Kon­sor­ti­um von Hard­ware­her­stel­lern und Pro­gramm­an­bie­tern, das aus unter­schied­li­chen Ver­fah­ren zur Ver­bin­dung von Fern­se­hen und Inter­net eine Norm schaf­fen will. Dar­über hin­aus sind in den vor­lie­gen­den Norm­ent­wür­fen des ATVEF Anschlüs­se defi­niert, über die weit mehr als nur Fern­se­her und Com­pu­ter gesteu­ert wer­den können.

 

Audience Flow

Bei der Ana­ly­se des Audi­ence Flow wird die iden­ti­sche Seher­schaft auf­ein­an­der­fol­gen­der Sen­dun­gen eines Pro­gramms berech­net, also wel­cher Anteil der Seher­schaft einer unter­such­ten Sen­dung von der vor­he­ri­gen Sen­dung über­nom­men wer­den oder an die an die anschlie­ßen­de Sen­dung über­ge­ben wer­den konn­te. Der Audi­ence Flow ist somit ein Maß für die “Kun­den­bin­dung”, einem wich­ti­gen Ziel der Pro­gramm­pla­nung der Fernsehsender.

 

Audio

Von lat. aud­ire = hören. Im Zusam­men­hang mit inter­ak­ti­ven AV-Medien alle akus­ti­schen Signa­le, die in eine Multimedia-Anwendung ein­ge­bun­den wer­den können.

 

Audio-Datei

Datei, deren Inhalt mit einer Sound­kar­te als etwas Hör­ba­res aus­ge­ge­ben wird, z. B. Geräu­sche, Musik, Stimmen.

 

Audiodeskription

Auch als akus­ti­sche Bild­be­schrei­bung bezeich­ne­tes Ver­fah­ren, das blin­den und seh­be­hin­der­ten Men­schen ermög­li­chen soll, visu­el­le Vor­gän­ge bes­ser wahr­neh­men zu kön­nen. Dabei wird die Hand­lung mit einem akus­ti­schen Kom­men­tar ver­se­hen, um sie für das Publi­kum erfass­bar zu machen. Bei fil­men und in Fern­seh­sen­dun­gen ergänzt sie die ->Unter­ti­telung oder Pber­set­zung in Gebär­den­spra­che für Gehörlose.

 

Audioformate

Bezeich­nung für Metho­den (For­ma­te), Töne – ins­be­son­de­re Musik — digi­tal zu spei­chern. Sol­che Ton­for­ma­te sind z. B. ->AAC und ->MP3.

 

Audio-on-Demand (AoD)

AoD bezeich­net den indi­vi­du­el­len Abruf von Audio-/Hörfunkbeiträgen aus einem vir­tu­el­len Musik- und Wort­ar­chiv auf den hei­mi­schen Computer.

 

Audio-Player

Soft­ware, die erfor­der­lich ist, um an einem PC Audio-Dateien wie­der­ge­ben zu kön­nen, braucht man eine spe­zi­el­le Soft­ware, näm­lich einen Audio Play­er. Weit ver­brei­te­te Audio Play­er wie Real Play­er, Win­amp oder der Win­dows Media Play­er kön­nen kos­ten­los im Inter­net her­un­ter gela­den wer­den. Neben rei­nen Audio­da­tei­en kön­nen die meis­ten Play­er auch Bild- und Video­da­tei­en abspielen.

 

Audiostream

Daten­strö­me digi­ta­ler Audio­da­ten. Der Pro­zes­sor schickt die Audio­streams von der Fest­plat­te zur Sound­kar­te, um sie dort ver­ar­bei­ten zu las­sen, in ein Ana­log­si­gnal umzu­wan­deln und über die Laut­spre­cher wiederzugeben.

 

Audio Video Interleaved (AVI)

Das von der Fir­ma Micro­soft ent­wi­ckel­te Datei­for­mat für Bewegt­bild­se­quen­zen komprimiert/codiert Bild- und Ton­si­gna­le getrennt, spei­chert sie aber ver­schach­telt ab. Das Ziel sind unter­bre­chungs­freie Lese- und Schreib­zy­klen, auch bei lang­sa­men Fest­plat­ten und hohem Datentransfer.

 

Audiovision (AV)

Auf­zeich­nung, Spei­che­rung und Wie­der­ga­be von Bild- und Ton­si­gna­len mit Hil­fe von elek­tro­ni­schen oder opti­schen Ver­fah­ren auf oder von mate­ri­el­len Trägern.

 

Audiovisuelle kommerzielle Kommunikation

Nach der Begriffs­be­stim­mung in Art. 1 Abs. 1 Buchst. h) der ->AVMD-Richtlinie sind audio­vi­su­el­le kom­mer­zi­el­le Kom­mu­ni­ka­ti­on „Bil­der mit oder ohne Ton, die der unmit­tel­ba­ren oder mit­tel­ba­ren För­de­rung des Absat­zes von Waren und Dienst­leis­tun­gen oder des Erschei­nungs­bilds natür­li­cher oder juris­ti­scher Per­so­nen, die einer wirt­schaft­li­chen Tätig­keit nach­ge­hen, die­nen; die­se Bil­der sind einer Sen­dung oder einem nut­zer­ge­ne­rier­ten Video gegen Ent­gelt oder eine ähn­li­che Gegen­leis­tung oder als Eigen­wer­bung bei­gefügt oder dar­in ent­hal­ten. Zur audio­vi­su­el­len kom­mer­zi­el­len Kom­mu­ni­ka­ti­on zäh­len unter ande­rem ‑>Fern­seh­wer­bung, ->Spon­so­ring, ->Tele­shop­ping und ->Pro­dukt­plat­zie­rung.“ Im MStV wird audio­vi­su­el­le kom­mer­zi­el­le Kom­mu­ni­ka­ti­on als ->Wer­bung verstanden.

 

Audiovisueller Mediendienst

Anknüp­fung der Rege­lun­gen der ->AVMD-Richtlinie, ent­we­der (a) als eine Dienst­leis­tung, für die ein Medi­en­diens­te­an­bie­ter die redak­tio­nel­le Ver­ant­wor­tung trägt und deren Haupt­zweck die Berei­stel­lung von Sen­dun­gen zur Infor­ma­ti­on, Unter­hal­tung oder Bil­dung der all­ge­mei­nen Öffent­lich­keit über elek­tro­ni­sche Kom­mu­ni­ka­ti­ons­net­ze ist (sei es als ->Fern­seh­pro­gramm oder als ->audio­vi­su­el­ler Medi­en­dienst auf Abruf oder (b) als ->audio­vi­su­el­ler kom­mer­zi­el­le Kom­mu­ni­ka­ti­on.

 

Audiovisueller Mediendienst auf Abruf

Ein nicht­li­nea­rer ->audio­vi­su­el­ler Medi­en­dienst, d.h. ein audio­vi­su­el­ler Medi­en­dienst, der von einem Medi­en­diens­te­an­bie­ter für den Emp­fang zu dem vom Nut­zer gewähl­ten Zeit­punkt und auf des­sen indi­vi­du­el­len Abruf hin aus einem vom Medi­en­diens­te­an­bier­ter fest­ge­leg­ten Pro­gramm­ka­ta­log bereit­ge­stellt wird.

 

Aufführungsrecht

Das Vertrags- und Auf­füh­rungs­recht ist in § 19 ->UrhG gere­gelt und bestimmt, unter wel­chen Bedin­gun­gen Wer­ke von Autoren öffent­lich wahr­nehm­bar gemacht wer­den dür­fen. Dabei wird zwi­schen Vor­trags­recht, Auf­füh­rungs­recht und Vor­führ­recht unter­schie­den. In der Regel sind die­se Rech­te geschützt und vergütungspflichtig.

 

Auflösung

Maß­an­ga­be für die Bild­schär­fe. Je grö­ßer die Zahl der Lini­en, Zei­len oder Bild­punk­te (->Pixel), die je Zeit­ein­heit über­tra­gen oder je Flä­chen­ein­heit wie­der­ge­ge­ben wer­den, des­to höher ist die Auflösung.

 

Aufsager

Auf­sa­ger sind kur­ze State­ments von Repor­tern, die vor Ort von einem Ereig­nis berich­ten. In der Regel wer­den sie in den Nach­rich­ten eingesetzt.

 

Aufsichtsgremien

Sam­mel­be­zeich­nung für jene Kol­lek­tiv­or­ga­ne, die ein­zel­ne Rund­funk­an­stal­ten pro­gramm­lich und wirt­schaft­lich kon­trol­lie­ren (Rundfunkrat/Fernsehrat/Hör­funkrat und Ver­wal­tungs­rat für den Bereich des öffentlich-rechtlichen Rund­funks; Medienrat/Versammlung bzw. ver­gleich­ba­res Organ der Lan­des­me­di­en­an­stal­ten für den Bereich des pri­va­ten Rundfunks).

 

Aufstockung

Bezeich­net bei der Rund­funk­nut­zungs­for­schung die Erhö­hung der Zahl der Panel­haus­hal­te. Damit lässt sich zum einen die Vali­di­tät der Daten im loka­len und regio­na­len Bereich ver­bes­sern, zum ande­ren ste­hen mehr Fäl­le für die Ana­ly­se von tie­fer geglie­der­ten Ziel­grup­pen zur Verfügung.

Aufzeichnungspflicht

Die Ver­an­stal­ter von Hör­funk und Fern­se­hen sind gesetz­lich ver­pflich­tet, jede aus­ge­strahl­te Sen­dung auf­zu­zeich­nen und eine bestimm­te Zeit­lang auf­zu­be­wah­ren. Die Auf­be­wah­rungs­fris­ten sind in den jewei­li­gen Lan­des­rund­funk­ge­set­zen festgelegt.

 

Augmented Reality

Bedeu­tet “erwei­ter­te Rea­li­tät” und beschreibt Diens­te für Smart­phones, Net­books und ande­re Gerä­te, wel­che die Wahr­neh­mung der direk­ten Umge­bung erwei­tern kön­nen (z.B. das Ein­blen­den der Abseits­li­nie bei Fuß­ball­über­tra­gun­gen oder das Ein­blen­den von Infor­ma­tio­nen, wäh­rend mit der Kame­ra eines Smart­phones ein Kunst­werk in einem Muse­um anzeigt wird).

 

Ausgewogenheit

In nahe­zu allen Lan­des­rund­funk­ge­set­zen ist die inhalt­li­che Aus­ge­wo­gen­heit von Hörfunk- und Fern­seh­pro­gram­men vor­ge­schrie­ben. Dabei muss nicht jede ein­zel­ne Sen­dung alle Mei­nun­gen wider­spie­geln (aus­ge­wo­gen sein), son­dern das jewei­li­ge Gesamt­pro­gramm eines Sen­ders oder die Gesamt­heit aller Pro­gramm­an­bie­ter sor­gen für Ausgewogenheit.

 

Auskunftsanspruch gegenüber Behörden

Behör­den sind nach dem Medi­en­recht der Län­der ver­pflich­tet, Ver­tre­tern der Pres­se und des Rund­funks Aus­künf­te zu ertei­len. Die­se Aus­kunfts­pflicht soll es Jour­na­lis­ten ver­ein­fa­chen, ihrer öffent­li­chen Auf­ga­be gerecht zu wer­den, die Bür­ger zu infor­mie­ren. Der Aus­kunfts­an­spruch rich­tet sich dabei aus­schließ­lich gegen den Staat, nicht gegen Pri­vat­leu­te. Eine Behör­de darf die Aus­kunft ver­wei­gern, wenn

- die Durch­füh­rung eines schwe­ben­den Ver­fah­rens gefähr­det ist,

- die Aus­künf­te geheim sind,

- die Rech­te von Pri­vat­leu­ten beein­träch­tigt wer­den kön­nen oder

- der Umfang der Aus­kunft nicht zumut­bar ist.

 

Auslandsrundfunk ->Deutsche Welle

 

Ausleuchtzone ->Footprint

Ausnahmeregelungen im Jugendmedienschutzrecht

Aus­nah­me­an­trä­ge kön­nen die Inten­dan­ten der öffentlich-rechtlichen Rund­funk­an­stal­ten gemäß § 9 Abs. 1 ->JMStV beim zustän­di­gen Organ (i.d.R. dem ->Rundfunk- bzw. ->Fern­seh­rat), die pri­va­ten Rund­funk­ver­an­stal­ter bei der ->KJM oder einer aner­kann­ten Frei­wil­li­gen Selbst­kon­troll­ein­rich­tung stel­len, um für Spiel­fil­me eine Aus­nah­me von den Sen­de­zeit­be­schrän­kun­gen zu errei­chen, z.B. , um die Sen­de­zeit für einen FSK-16-Film auf 20.15 Uhr vorzuverlegen.

 

Ausnahmeregelungen im Urheberrecht

Das ->Urhe­ber­recht ver­bie­tet es, Kopier­schutz­sys­te­me zu umge­hen. Es lässt aber Aus­nah­men zuguns­ten von Schü­lern, Stu­den­ten, Leh­rern und Uni­ver­si­täts­an­ge­hö­ri­gen zu. Für die­se Grup­pen muss zu bestimm­ten Zwe­cken auch der Zugang zu kopier­ge­schütz­ten Wer­ken mög­lich sein, z. B. wenn For­schungs­ar­bei­ten dies erfor­dern. In Fäl­len des Gemein­wohls ist die Nut­zung von Wer­ken unab­hän­gig von der Zustim­mung der Urhe­ber erlaubt. Die Inter­es­sen von Unter­richt und For­schung, von öffent­li­che Biblio­the­ken, aber auch von Behin­der­ten gehen vor (§ 45a; § 46; § 52; § 95b UrhG).

 

Austastlücke

Zeit, in wel­cher der Elek­tro­nen­strahl in der Bild­röh­re eines Fern­seh­ge­rä­tes “dun­kel” gesteu­ert vom Ende einer Fern­seh­zei­le am rech­ten Bild­rand zum Anfang der Fol­ge­zei­le am lin­ken Bild­rand springt bzw. nach dem Abtas­ten eines Halb­bil­des von rechts unten zum Aus­gangs­punkt links oben zurück­kehrt. In die­ser Zeit ist die Über­tra­gung der Bild­mo­du­la­ti­on unter­bro­chen (aus­ge­tas­tet). Die dadurch ent­ste­hen­de Lücke wird ohne Beein­träch­ti­gung des Fern­seh­bil­des teil­wei­se genutzt, um Zusatz­in­for­ma­tio­nen zu über­tra­gen, Steu­er­si­gna­le für den Fern­seh­emp­fang etwa, oder — in der ver­ti­ka­len Lücke — Tex­te, Gra­fi­ken oder Daten wie ins­be­son­de­re beim ->Video­text.

 

Außenpluralität

Gesetz­lich fest­ge­schrie­be­ne Pro­gramm­viel­falt im Rund­funk durch unter­schied­li­che Anbie­ter. Im ->Rund­funk­staats­ver­trag ist Außen­plu­ra­li­tät durch die §§ 25 ff. vorgegeben.

 

Authentifizierung

Nach­weis der Iden­ti­tät eines Sen­ders oder Emp­fän­gers. Bestand­teil z. B. des Ver­schlüs­se­lungs­ver­fah­rens RSA.

 

Authorisation (->Berechtigung)

 

Autor:in / Autor

Ein Autor ist in der Regel der Ver­fas­ser eines Wer­kes (z. B. Buch­au­tor, Bild­au­tor, Foto­graf, Regis­seur). Er hat bei Fremd­nut­zung sei­nes Wer­kes einen Anspruch auf Schutz sei­ner Urhe­ber­rech­te und eine dar­aus­fol­gen­de ent­spre­chen­de Vergütung.

 

Autoritäts-Zone

Teil vom Domänen-Namensraum, für den ein bestimm­ter ->Namens­ser­ver ver­ant­wort­lich ist. Eine Autoritäts-Zone beinhal­tet min­des­tens eine ->Domä­ne.

 

autostereoskopischer Bildschirm

Bild­schirm, bei dem ->3D-Bil­der ohne spe­zi­el­le Bril­len betrach­tet wer­den kön­nen. Dabei kommt Lin­sen­ras­ter­tech­no­lo­gie oder Barriere-Technologie zum Einsatz

Avatar

Vir­tu­el­le, gele­gent­lich auch drei­di­men­sio­na­le Dar­stel­lung von Per­so­nen, vor­zugs­wei­se in Com­pu­ter­spie­len, in gra­fi­schen ->Chats und in der Wer­bung. Bekann­te Ava­tare sind die Science-Fiction-Amazone Lara Croft, der Telekom-Werbemann Robert T. Online.

 

AV ->Audiovision

 

AVC

Abkür­zung für Advan­ced Video Coding. Ein Stan­dard zur hoch­ef­fi­zi­en­ten Video-Kompression.

 

AVI ->Audio Video Interleaved

 

AVMD-Richtlinie — Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste

Nach­fol­ge­re­ge­lung zur ->Fern­seh­richt­li­nie der EG. Die Richt­li­nie (2010/13/EU) in der zuletzt durch die Richt­li­nie (EU) 2018/1808 geän­der­ten Fas­sung gilt nicht mehr allein für Fern­se­hen, son­dern für alle ->audio­vi­su­el­len Medi­en­diens­te in der EU, auch für Abruf­diens­te, sowie für ‑>Video-Sharing-Dienste. Da die Nutzer:innen von audio­vi­su­el­len Medi­en­diens­ten auf Abruf und von Video-Sharing-Diensten unter­schied­li­che Auswahl- und Kon­troll­mög­lich­kei­ten haben, und Video-Sharing-Dienste-Anbieter zudem nur eine begrenz­te Kon­troll­mög­lich­keit über die auf die­sen Platt­for­men bereit­ge­stell­ten Inhal­te haben, gel­ten für die­se Diens­te i.S. einer „abge­stuf­ten Rege­lungs­dich­te“ aller­dings nur eini­ge grund­le­gen­de Regeln. Für Fern­seh­sen­dun­gen gel­ten dage­gen stren­ge­re Vor­schrif­ten bezüg­lich der Wer­bung und des Schut­zes von Kin­dern. Ihre Zie­le sind die Erhal­tung der kul­tu­rel­len Viel­falt, der Schutz von Kin­dern und Verbraucher:innen, die Bewah­rung des Medi­en­plu­ra­lis­mus und die Bekämp­fung von Ras­sis­mus und reli­giö­sem Fana­tis­mus. Fer­ner soll sie die Unab­hän­gig­keit der ein­zel­staat­li­chen Medi­en­re­gu­la­to­ren gewährleisten.

Diens­te­an­bie­ter unter­lie­gen nach der Richt­li­nie grund­sätz­lich nur den Vor­schrif­ten, die in dem Sitz­staat ihrer Nie­der­las­sung anwend­bar sind (Her­kunfts­lands­prin­zip). Aller­dings kön­nen EU-Mitgliedstaaten für ihren Bereich die Wei­ter­ver­brei­tung bestimm­ter unge­eig­ne­ter Inhal­te, die in ihrem Her­kunfts­land nicht ver­bo­ten sind (z.B. neo­na­zis­ti­sche Pro­pa­gan­da) über einen audio­vi­su­el­len Medi­en­dienst auf Abruf oder einen Video-Sharing-Dienst beschrän­ken. Die Anbie­ter audio­vi­su­el­ler Medi­en­diens­te müs­sen alle erfor­der­li­chen Anga­ben machen, um zu gewähr­leis­ten, dass die Urheber:innen redak­tio­nel­ler Ent­schei­dun­gen haft­bar gemacht wer­den können.

Zur För­de­rung der Infor­ma­ti­ons­frei­heit erhält jeder in der EU nie­der­ge­las­se­ne Fern­seh­ver­an­stal­ter garan­tier­ten Zugang zu exklu­siv über­tra­ge­nen Ereig­nis­sen von gro­ßem öffent­li­chen Inter­es­se, um dar­über Kurz­be­rich­te sen­den zu kön­nen. Dane­ben wer­den qua­li­ta­ti­ve Wer­be­be­schrän­kun­gen (z.B. bei Wer­bung für Tabak­er­zeug­nis­se, Alko­hol und sons­ti­ge unge­sun­de Lebens­mit­tel (etwa durch Auf­ru­fe zur Selbst­re­gu­lie­rung der Wirt­schaft und zu Ver­hal­ten­ko­di­zes) gere­gelt. Zeit­li­che Wer­be­be­schrän­kun­gen sind nun fle­xi­bler gestal­tet, was den Zeit­punkt der Wer­be­un­ter­bre­chung betrifft. In der AVMD-Richtlinie ist zudem u.a. fest­ge­legt, unter wel­chen Bedin­gun­gen eine Pro­dukt­plat­zie­rung zuläs­sig ist (z. B. in wel­chen Pro­gram­men, Kenn­zeich­nung, kei­ne zu star­ke Her­aus­stel­lung usw.).

Den EU-Mitgliedstaaten steht es frei, für Medi­en­un­ter­neh­men unter ihrer Rechts­ho­heit stren­ge­re Vor­schrif­ten fest­zu­le­gen, sofern die­se mit dem EU-Recht ver­ein­bar sind. Bestehen­de Vor­schrif­ten zum Schutz von Verbraucher:innen und Kin­dern sowie der Men­schen­wür­de gel­ten weiterhin.

Audio­vi­su­el­le Inhal­te sol­len Seh- und/oder Hör­be­hin­der­ten – z. B. durch Unter­ti­tel und Audio­be­schrei­bung – zuneh­mend zugäng­lich gemacht wer­den. Gemäß den neu­en Bestim­mun­gen müs­sen die Mit­glied­staa­ten in bestimm­ten Berei­chen die Selbst­re­gu­lie­rung – ggf. kom­bi­niert mit behörd­li­cher Regu­lie­rung („Kore­gu­lie­rung“) – för­dern, sofern ihre Rechts­sys­te­me dies zulas­sen. Der­ar­ti­ge Regu­lie­rungs­sys­te­me müs­sen von den Haupt­be­tei­lig­ten all­ge­mein aner­kannt wer­den und eine wirk­sa­me Durch­set­zung gewährleisten.

Link zum Text der Richtlinie:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:02010L0013-20181218&from=EN

 

AVS ->Altersverifikationssystem

 

AWA

Allens­ba­cher Wer­be­trä­ger­ana­ly­se. Dabei han­delt es sich um eine jähr­lich vom Insti­tut für Demo­sko­pie in Allens­bach durch­ge­führ­te Unter­su­chung mit dem Ziel, die Medi­en­nut­zung, das Kon­sum­ver­hal­ten sowie Ein­stel­lun­gen oder Ver­hal­tens­for­men der deut­schen Bevöl­ke­rung ab 14 Jah­re zu erfor­schen. Wesent­li­che Unter­schie­de zur ->MA lie­gen in einer nied­ri­ge­ren Fall­zahl [ca. 20.000] sowie einem brei­te­ren Spek­trum von Fra­gen zu Life­style, Produkt- und Markenverwendung.

 

Awareness

Bekann­heit einer Kampagne.