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Glossar der LMS — Buchstabe B

B2A

B2A ist die Abkür­zung für Business-To-Administration und steht – als Ele­ment von ->E‑Government — für (elek­tro­ni­sche) Kom­mu­ni­ka­ti­ons­be­zie­hun­gen zwi­schen Unter­neh­men und Behörden.

 

B2B

B2B ist die Abkür­zung für Business-To-Business und steht für (elek­tro­ni­sche) Kom­mu­ni­ka­ti­ons­be­zie­hun­gen zwi­schen Unter­neh­men. B2B ist der ältes­te und ein gro­ßer Teil des ->E‑Business.

 

B2C

B2C ist die Abkür­zung für Business-To-Consumer und steht für (elek­tro­ni­sche) Kom­mu­ni­ka­ti­ons­be­zie­hun­gen zwi­schen Unter­neh­men und Pri­vat­per­so­nen (Kon­su­mie­ren­den).

 

B2E

B2E ist die Abkür­zung für Business-To-Employee und steht für (elek­tro­ni­sche) Kom­mu­ni­ka­ti­ons­be­zie­hun­gen zwi­schen einem Unter­neh­men und sei­nen Mitarbeiter:innen, im Gegen­satz zu Kom­mu­ni­ka­ti­ons­be­zie­hun­gen zu ande­ren Unter­neh­men, Behör­den oder Privatpersonen.

 

B2G

B2G ist die Abkür­zung für Business-To-Government und ein ande­rer Aus­druck für ->B2A.

 

Back from break

Redak­tio­nel­ler Ein­stieg nach einer Werbeunterbrechung.

 

Backbone

engl.: Rück­grat. Zusam­men­hän­gen­de Lei­tungs­stre­cke der rela­tiv höchs­ten Kapa­zi­tät in einem ->Netz­werk.

 

Backdoor

Nament­lich von ->Tro­ja­nern auf einem Com­pu­ter oder Ser­ver instal­lier­tes Ein­falls­tor, das das Ein­drin­gen Frem­der in die­ses Sys­tem ermöglicht.

 

Backlink (engl.: Rückverweis)

Aus Sicht einer Web­sei­te sind Back­links ->Links, die auf die­se Sei­te ver­wei­sen. In vielen
->Such­ma­schi­nen wird die Anzahl der Back­links als Indiz für die Link­po­pu­la­ri­tät oder Wich­tig­keit der Web­sei­te ver­wen­det. Hat eine Inter­net­sei­te beson­ders hohe Besu­cher­zah­len, und wird zudem von vie­len ande­ren Sei­ten auf die­se ver­linkt, steigt ihr Gewicht im Netz — ihr Page-Rank — und sie wird von Such­ma­schi­nen höher klassifiziert.

 

Backseller

Beim Back­sel­ler wirbt ein Radio­sen­der in eige­ner Sache um die Gunst sei­ner Hörer:innen. Indem die bes­ten und wit­zigs­ten Pro­gramm­mo­men­te wäh­rend des abge­lau­fe­nen Tages zusam­men­ge­schnit­ten und en bloc prä­sen­tiert wer­den, soll dazu ange­regt wer­den, auch am nächs­ten Tag „seinen/ihren Sen­der“ wie­der einzuschalten.

 

Backup


Ein Back­up ist eine tech­ni­sche Ein­rich­tung oder eine Maß­nah­me, auf die im Not­fall zurück­ge­grif­fen wer­den kann. Ins­be­son­de­re die regel­mä­ßi­ge Kopie aller Daten­be­stän­de auf ein ande­res Spei­cher­me­di­um wird als Back­up bezeichnet.

 

BAKOM

Das schwei­ze­ri­sche Bun­des­amt für Kom­mu­ni­ka­ti­on (BAKOM) befasst sich als Regu­lie­rungs­be­hör­de mit Telekommunikations‑, Rundfunk- und Post­fra­gen. Es wid­met sich dabei nament­lich der Gewähr­leis­tung der Qua­li­tät der Grund­ver­sor­gung und dem Ser­vice public. Das Amt berei­tet die Ent­schei­de des Bun­des­ra­tes, des Eid­ge­nös­si­schen Depar­te­men­tes für Umwelt, Ver­kehr, Ener­gie und Kom­mu­ni­ka­ti­on (UVEK) und der Eid­ge­nös­si­schen Kom­mu­ni­ka­ti­ons­kom­mis­si­on (Com­Com) vor. Auch auf inter­na­tio­na­ler Ebe­ne ist das BAKOM tätig.

Link: www. bakom.admin.ch

 

Ballungsraum

Eine räum­lich klar abge­grenz­te Regi­on mit defi­nier­ter Bevöl­ke­rungs­dich­te (bei den Stu­di­en der
->AGF min­des­tens 750.000 Einwohner:innen). Es gibt in Deutsch­land unter Zugrun­de­le­gung des AGF-Wertes 13 Bal­lungs­räu­me, die knapp 10% der Kom­mu­nen und rd. 27% der Bevöl­ke­rung umfassen.

 

Ballungsraumfernsehen

TV-Programmangebote, die sich in ihrer Ver­brei­tung auf einen ->Bal­lungs­raum beschränken.

 

Band I

Als Teil des ->VHF-Ban­des Fre­quenz­be­reich von 47- 87,5 MHz, der in der Ver­gan­gen­heit für ana­lo­ge ter­res­tri­sche Fern­seh­über­tra­gun­gen ein­ge­setzt wurde.

 

Band II

Als Teil des ->VHF-Ban­des Fre­quenz­be­reich von 87,5- 108,0 MHz, der welt­weit für Sen­der­net­ze bei der UKW-Übertragung ein­ge­setzt wird.

 

Band III

Als Teil des ->VHF-Ban­des Fre­quenz­be­reich von 174–240 MHz, der für groß­flä­chi­ge Sen­der­net­ze bei der Über­tra­gung von Fern­se­hen sowie digi­ta­lem ter­res­tri­schem  Hör­funk ein­ge­setzt wird.

 

Band IV

Als Teil des ->UHF-Ban­des Fre­quenz­be­reich von 470–582 MHz, der ins­be­son­de­re für die Über­tra­gung von ana­lo­gem und digi­ta­lem ter­res­tri­schem Fern­se­hen ein­ge­setzt wird.

 

Band V

Als Teil des ->UHF-Ban­des Fre­quenz­be­reich von 582–862 MHz, der ins­be­son­de­re für die Über­tra­gung von ana­lo­gem und digi­ta­lem ter­res­tri­schem Fern­se­hen ein­ge­setzt wird. Die sog. ->700 MHz-Frequenzen waren Gegen­stand der ->Digi­ta­len Divi­den­de II. In der tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­recht­li­chen Dis­kus­si­on ist, die sog. ->600 MHz-Frequenzen zum Gegen­stand einer ->Digi­ta­len Divi­den­de III zu machen.

 

Bandbreite


Zur Dar­stel­lung und Über­tra­gung von Ton‑, Bild- oder ande­ren Signa­len mit Hil­fe elek­tro­ma­gne­ti­scher Wel­len benö­tigt jedes elek­tri­sche Signal einen mehr oder weni­ger brei­ten Aus­schnitt aus dem gesam­ten elek­tro­ma­gne­ti­schen Fre­quenz­spek­trum, eine bestimm­te Frequenz- oder Kanal­band­brei­te. Je höher die Band­brei­te, des­to höher der ‑>Daten­durch­satz. Je hö­herqualifiziert das zu über­mit­teln­de Signal ist, je mehr Infor­ma­ti­ons­in­hal­te es also zu trans­por­tie­ren hat, des­to höher ist die benö­tig­te Band­brei­te. Für ein Tele­fon­ge­spräch bei­spiels­wei­se genügt eine Band­brei­te von etwa 3.000 ->Hertz, für eine Fern­seh­über­tra­gung wer­den dage­gen ->7 MHz, also eine Band­brei­te, die mehr als ein­tau­send­fünf­hun­dert­mal so groß ist, benötigt.

 

Bandscan

Absu­chen eines Fre­quenz­ban­des nach allen emp­fang­ba­ren Sendern

 

Banner


(Werbe-) Anzei­gen im WWW, klei­ne Gra­fi­ken, die als ->GIF- oder ->JPEG-Datei­en in
->HTML-Doku­men­te ein­ge­bun­den wer­den. Meist sind Ban­ner anklick­bar, d.h. per ‑>Hyper­link mit einer Sei­te des bewor­be­nen Pro­duk­tes oder der Fir­ma verbunden.

 

Banner Rotation

Der Aus­druck bezeich­net ein Sys­tem dyna­mi­scher Wer­be­ein­blen­dun­gen. Dabei geht es dar­um, dass die Besucher:innen, die eine Web­sei­te betre­ten, die mit Ban­ner Wer­bung arbei­tet, nicht immer die glei­chen Wer­be­mit­tel sehen, weil sie ohne­hin bes­ten­falls ein­mal auf den Ban­ner kli­cken wür­den. Aus die­sem Grund lässt es sich mit Hil­fe von Ad Ser­vern ein­stel­len, dass immer wie­der ande­re Ban­ner ein­ge­blen­det werden.

 

Banning


Wenn ein ->Ser­ver eine/n Nutzer:in ver­bannt, kann sich diese/r nicht mehr auf die­sem ‑>Ser­ver ein­log­gen. Wei­te­re ->Log­in-Ver­su­che sind zweck­los, da die ->Online-Ken­nung nicht akzep­tiert wird. Ver­bann­te ->User müs­sen sich einen neu­en ->Account beschaffen.

 

Barrierefreiheit

Um Men­schen, ins­be­son­de­re auch sol­chen mit Behin­de­rung, ein bar­rie­re­frei­es Arbei­ten in der digi­ta­len Welt zu ermög­li­chen, sind ver­schie­de­ne Aspek­te zu betrach­ten: Zum einen müs­sen media­le Ange­bo­te wie auch Soft­ware bar­rie­re­frei gestal­tet wer­den. Zum ande­ren muss eini­gen Men­schen mit Behin­de­rung über­haupt erst die Bedie­nung eines Radi­os, Fern­se­hers oder Com­pu­ters ermög­licht wer­den durch unter­stüt­zen­de Technologien.

Nach § 7 ->MStV sol­len ARD, ZDF, Deutsch­land­ra­dio und alle Ver­an­stal­ter bun­des­weit ver­brei­te­ter Rund­funk­pro­gram­me über ihr bereits bestehen­des Enga­ge­ment hin­aus im Rah­men ihrer tech­ni­schen und finan­zi­el­len Mög­lich­kei­ten bar­rie­re­freie Ange­bo­te auf­neh­men und den Umfang sol­cher Ange­bo­te ste­tig und schritt­wei­se aus­wei­ten. Anbie­ter von ->Tele­me­di­en sol­len nach § 21 MStV im Rah­men der tech­ni­schen und ihrer finan­zi­el­len Mög­lich­kei­ten den bar­rie­re­frei­en Zugang zu Fern­seh­pro­gram­men und fern­se­h­ähn­li­chen Tele­me­di­en unter­stüt­zen. Bei­de Rege­lun­gen sind in Umset­zung der ->AVMD-Richtlinie ergangen.

 

Bartering

engl.: to bar­ter — Tausch­han­del betrei­ben. Bei dem „Bar­te­ring“ bzw. “Bar­ter Busi­ness” wer­den Pro­gramm­zei­ten im Rund­funk gegen Wer­be­zei­ten getauscht, d.h. die Wer­bung­trei­ben­den pro­du­zie­ren ein fer­ti­ges Pro­gramm vor und lie­fern es einem Rund­funk­ver­an­stal­ter, wobei sie im Ver­lauf die­ses Pro­gramms im Gegen­zug kos­ten­frei wer­ben dürfen.

 

Basis

Der Begriff „Basis“ bezeich­net in der Medi­en­nut­zungs­for­schung die Anzahl aller Per­so­nen, die einer Erhe­bung oder Aus­wer­tung zu Grun­de lie­gen. Die Basis kann die Grund­ge­samt­heit abbil­den, aber auch je nach Defi­ni­ti­on nur eine Teil­grup­pe davon.

 

Basismedium

Das Medi­um, mit dem man den größ­ten Teil des Ziel­pu­bli­kums erreicht.

 

Basis-Navigator

Als Grund­an­wen­dung auf jeder ->Set-Top-Box ver­füg­bar ist der meist von Sei­ten des Her­stel­lers instal­lier­te Basis-Navigator, der es unter Aus­wer­tung der Ser­vice Infor­ma­tio­nen (Sl) ermög­licht, in einem Ver­zeich­nis aus den ver­füg­ba­ren Pro­gram­men zu wäh­len. Da die Zahl der Pro­gram­me für das ->Digi­ta­le Fern­se­hen erheb­lich grö­ßer ist als das bis­he­ri­ge ana­lo­ge Ange­bot, wird der Basis Navi­ga­tor zum Auf­fin­den der Pro­gram­me benö­tigt, ein Auf­fin­den anhand von pro­gram­mier­ten Num­mern wür­de zu unüber­sicht­lich wer­den. Schon auf der Ebe­ne des Basis-Navigators hat der Ver­trei­ber der Set-Top-Box ver­schie­de­ne, medi­en­recht­lich bedeut­sa­me Gestaltungs­möglichkeiten. Zum einen bestimmt der Basis-Navigator den Platz eines Pro­gramms, z.B. ganz am Ende der Lis­te, zum ande­ren kann er aber auch Pro­gram­me aus Grün­den der Inkom­pa­ti­bi­li­tät bestimm­ter, den Pro­gram­men zuge­hö­ri­ger Service-Informationen die­se mög­li­cher­wei­se über­haupt nicht auf­lis­ten, was jene Pro­gram­me auf der ent­spre­chen­den Set-Top-Box trotz der tech­ni­schen Ver­füg­bar­keit prak­tisch nicht auf­find­bar und damit nicht emp­fang­bar macht.

Im Hin­blick auf die damit ver­bun­de­nen Gefähr­dungs­la­gen für die Mei­nungs­viel­falt ent­hält § 84
->MStV Vor­ga­ben zur Auf­find­bar­keit in ->Benut­zer­ober­flä­chen und § 85 MStV Vor­ga­ben zur Transparenz.

 

BAT

Bou­quet Asso­cia­ti­on Table — Tabel­le im digi­ta­len Daten­strom, die Pro­gramm­in­for­ma­tio­nen eines Anbie­ters enthält.

 

Batch-File (engl.: Stapeldatei)

Das ist eine Datei, die meh­re­re Befehls­auf­ru­fe ent­hält, die hin­ter­ein­an­der abge­spielt wer­den. Batch-Dateien sind an der Datei­endung “.bat” oder “.cmd” zu erken­nen. Batch-Dateien spa­ren Zeit, da meh­re­re Aktio­nen auto­ma­tisch hin­ter­ein­an­der aus­ge­führt werden.

 

Bauchbinde

Schrift­ein­blen­dung am unte­ren Bild­rand des Fernsehbildes.

 

BCC (Blind Carbon Copy)

Im Gegen­satz zu ->CC sieht der/die Empfänger:in einer Mail nicht, an wen noch Kopien geschickt wurden.

 

Beam

(engl.) Strahl. Das von einem Satel­li­ten auf die Erd­ober­flä­che abge­strahl­te Strahlenbündel.

 

Beamer

Video-Großbildprojektor.

 

Beauftragte/r der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Zu den Auf­ga­ben der/des BKM, der/die im Ran­ge einer/s Staatsminister:in direkt dem/der Bundeskanzler:in zuge­ord­net ist,  gehört es, kul­tu­rel­le Ein­rich­tun­gen und Pro­jek­te von natio­na­ler und gesamt­staat­li­cher Bedeu­tung zu för­dern. Dane­ben ist er/sie dafür zustän­dig, die Rah­men­be­din­gun­gen von Kunst und Kul­tur kon­ti­nu­ier­lich wei­ter­zu­ent­wi­ckeln und zu ver­bes­sern. Er/Sie ver­ant­wor­tet fer­ner den Medien- und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­be­richt der Bun­des­re­gie­rung, för­dert den deut­schen Film und die deut­sche Film­wirt­schaft unter­stützt die Deut­sche Wel­le in der Wahr­neh­mung ihrer Aufgaben.

Link: https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/staatsministerin-fuer-kultur-und-medien

 

Begleitmedium

Bezeich­nung für ein Medi­um, das zeit­gleich mit ande­ren Tätig­kei­ten genutzt wird. Ins­be­son­de­re das Radio ist zum wich­ti­gen Begleit­me­di­um z.B. beim Auto­fah­ren sowie wäh­rend der Arbeit geworden.

 

Behaviour Targeting

Durch Beha­viour Tar­ge­ting wird das Ver­hal­ten eines Nut­zers auf einer Web­site mit dem Ziel ana­ly­siert, kon­tex­tu­el­le Wer­bung anzuzeigen.

 

Beihilfe

Eine Bei­hil­fe ist nach dem Recht der Euro­päi­schen Uni­on (vgl. Art. 107 ->AEUV) eine staat­li­che oder aus staat­li­chen Mit­teln gewähr­te Bei­hil­fe gleich wel­cher Art, die durch die Begüns­ti­gung bestimm­ter Unter­neh­men oder Pro­duk­ti­ons­zwei­ge den Wett­be­werb ver­fälscht oder zu ver­fäl­schen droht. Sie ist mit dem ->Bin­nen­markt grund­sätz­lich unver­ein­bar, soweit sie den Han­del zwi­schen Mit­glied­staa­ten beein­träch­tigt. Als mit dem Bin­nen­markt ver­ein­bar kön­nen aller­dings u.a. Bei­hil­fen zur För­de­rung der Kul­tur und der Erhal­tung des kul­tu­rel­len Erbes ange­se­hen wer­den, soweit sie die Handels- und Wett­be­werbs­be­din­gun­gen in der Uni­on nicht in einem Maß beein­träch­ti­gen, das dem gemein­sa­men Inter­es­se zuwi­der­läuft. Vor­aus­set­zung hier­für ist u.a. die Beach­tung eines Notifizierungs- und Geneh­mi­gungs­ver­fah­rens. Als euro­pa­rechts­wid­rig wur­den in der Ver­gan­gen­heit wegen Ver­let­zung die­ser Vor­ga­ben u.a. ein­zel­ne Bei­hil­fen zur För­de­rung der Ein­füh­rung von ->DVB‑T ange­se­hen. Auch der ->Rund­funk­bei­trag zur Finan­zie­rung des öffentlich-rechtlichen Rund­funks wird durch die EU-Kommission als Bei­hil­fen­auf­sichts­be­hör­de grund­sätz­lich als Bei­hil­fe ein­ge­stuft. Im Zuge der Corona-Pandemie wur­de die Bei­hil­fe­auf­sicht deut­lich gelo­ckert – auch zum Schutz von Kul­tur und Medi­en vor den Fol­gen von Lockdowns.

 

Beitrag (gebaut):

Der gebau­te Bei­trag ist ein Bericht mit O‑Tönen (O‑Ton-Bericht oder BmO).

 

Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio

Der Bei­trags­ser­vice von ARD, ZDF und Deutsch­land­ra­dio ist zustän­dig für alle Fra­gen rund um den ->Rund­funk­bei­trag. Er erhebt den Rund­funk­bei­trag und ver­wal­tet die Bei­trags­kon­ten von Bür­ge­rin­nen und Bür­gern, Unter­neh­men, Insti­tu­tio­nen und Ein­rich­tun­gen des Gemein­wohls. Der Bei­trags­ser­vice erfasst und bear­bei­tet z.B. Anmel­dun­gen, Ände­rungs­mel­dun­gen sowie Anträ­ge auf Ermä­ßi­gung und Befrei­ung. Dar­über hin­aus berät er in allen Fra­gen rund um den Rundfunkbeitrag

Der Bei­trags­ser­vice setzt sich aus der zen­tra­len Ser­vice­stel­le in Köln sowie den regio­na­len Ser­vice­stel­len bei den ->Lan­des­rund­funk­an­stal­ten zusammen.

Grund­la­ge für die Erhe­bung des Rund­funk­bei­trags und die Arbeit des Bei­trags­ser­vice von ARD, ZDF und Deutsch­land­ra­dio ist der ->Rund­funk­bei­trags­staats­ver­trag.

Link: www.rundfunkbeitrag.de

 

Below-the-Line

Kom­mu­ni­ka­ti­ons­maß­nah­men außer­halb der klas­si­schen Wer­bung, mit denen z.B. durch geziel­te Pro­mo­ti­on, spe­zi­el­le Events oder Spon­so­ring eine bestimm­te Ziel­grup­pe erreicht wer­den soll.

 

Benutzerkennung


Der Name, mit dem der/die Benutzer:in sich dem Com­pu­ter­sys­tem gegen­über iden­ti­fi­ziert. Auch Benut­zer­na­me. Dies kann ein ->Real­na­me, ein ->Pseud­onym oder eine Abkür­zung sein.

 

Benutzeroberfläche

Eine Benut­zer­ober­flä­che ist nach der Begriffs­be­stim­mung in § 2 Abs. 2 Nr. 15 Satz 1 ->MStV „die text­lich, bild­lich oder akus­tisch ver­mit­tel­te Über­sicht über Ange­bo­te oder Inhal­te ein­zel­ner oder meh­re­rer ->Medi­en­platt­for­men, die der Ori­en­tie­rung dient und unmit­tel­bar die Aus­wahl von Ange­bo­ten, Inhal­ten oder soft­ware­ba­sier­ten Anwen­dun­gen, wel­che im Wesent­li­chen der unmit­tel­ba­ren Ansteue­rung von ->Rund­funk, ->rund­funk­ähn­li­chen Tele­me­di­en oder ->Tele­me­di­en nach § 19 Abs. 1 (MStV) die­nen, ermöglicht.“

Dabei sind Tele­me­di­en nach § 19 Abs. 1 MStV (1.) Tele­me­di­en mit journalistisch-redaktionell gestal­te­ten Ange­bo­ten, in denen ins­be­son­de­re voll­stän­dig oder teil­wei­se Inhal­te peri­odi­scher Druckerzeug­nis­se in Text oder Bild wie­der­ge­ge­ben wer­den und (2.) ande­re geschäfts­mä­ßig ange­bo­te­ne, journalistisch-redaktionell gestal­te­te Tele­me­di­en, in denen regel­mä­ßig Nach­rich­ten oder poli­ti­sche Infor­ma­tio­nen ent­hal­ten sind und die nicht unter (1.) fallen.

Benut­zer­ober­flä­chen sind nach § 2 Abs. 2 Nr. 15 Satz 2 ->MStV „ins­be­son­de­re a) Angebots- oder Pro­gramm­über­sich­ten einer Medi­en­platt­form, b) Angebots- oder Pro­gramm­über­sich­ten, die nicht zugleich Teil einer Medi­en­platt­form sind, c) visu­el­le oder akus­ti­sche Prä­sen­ta­tio­nen auch gerä­te­ge­bun­de­ner Medi­en­platt­for­men, sofern sie die Funk­ti­on nach Satz 1 erfüllen.“

Anbie­ter einer Benut­zer­ober­flä­che ist nach § 2 Abs. 2 Nr. 20 MStV, „wer über die Gestal­tung der Über­sicht abschlie­ßend entscheidet“.

Für Benut­zer­ober­flä­chen gel­ten ins­be­son­de­re Auf­find­bar­keits­re­geln (§ 84 MStV) und Trans­pa­renz­pflich­ten (§ 85 MStV).

 

Benutzerprofile


Indi­vi­du­el­le Ein­stel­lun­gen der Desktop-Umgebung der ein­zel­nen ->User.

 

BER – Bit Error Rate

Die Bit-Fehlerrate bezeich­net die Qua­li­tät eines emp­fan­ge­nen digi­ta­len Signals. Je gerin­ger die Rate ist, umso bes­ser ist das Signal.

 

Berechtigungen


Art und Umfang, wie ein­zel­ne ->User auf Res­sour­cen zugrei­fen darf.

Berech­ti­gun­gen von Apps geben an, wel­che Funk­tio­nen eine App auf einem Smart­phone ver­wen­den darf. Berech­ti­gun­gen las­sen sich meist in den Ein­stel­lun­gen akti­vie­ren oder deaktivieren.

 

Bereitschaftsmodus

Im Bereit­schafts­mo­dus wird der Ener­gie­ver­brauch eines Geräts auf das Mini­mum re­duziert. Es reagiert aber z.B. noch auf die Signa­le der Fern­be­die­nung. Moder­ne Gerä­te ver­brau­chen im Standby-Betrieb kei­nen mess­ba­ren Strom.

 

Berlinale

Die Inter­na­tio­na­len Film­fest­spie­le Ber­lin (Ber­li­na­le) sind ein jähr­lich in Ber­lin statt­fin­den­des Film­fes­ti­val von inter­na­tio­na­lem Rang.

Link: www.berlinale.de

 

Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst (RBÜ)

Die­ses völ­ker­recht­li­che Abkom­men in sei­ner sog. Pari­ser Fas­sung von 1971 ist auch heu­te noch das maß­geb­li­che inter­na­tio­na­le Instru­ment zum Schutz der Urheber:innen. (RBÜ). Die wich­tigs­ten Grund­sät­ze der RBÜ sind

-    Inlän­der­be­hand­lung (Art 5 Abs 1): “Die Urhe­ber genie­ßen für die Wer­ke, für die sie durch die RBÜ geschützt sind, in allen Ver­bands­län­dern mit Aus­nah­me des Ursprungs­lan­des des Wer­kes die Rech­te, wel­che die ein­schlä­gi­gen Geset­ze den inlän­di­schen Urhe­bern gewäh­ren oder gewäh­ren wer­den”. Als Aus­nah­me der Inlän­der­be­hand­lung ist Art 7 Abs 8 zu sehen, der den Schutz­fris­ten­ver­gleich ein­führt: Die Schutz­frist kann in dem Land, in dem der Schutz bean­sprucht wird, nicht län­ger sein als im Ursprungs­land des Wer­kes. Inner­halb der EU ist solch eine Dis­kri­mi­nie­rung aller­dings nicht zuläs­sig. Dies bestimmt die EG- Richt­li­nie “zur Har­mo­ni­sie­rung der Schutz­dau­er des Urhe­ber­rechts und bestimm­ter ver­wand­ter Schutz­rech­te”. Art 7 Abs 8 der RBÜ wird dadurch inner­halb der EU obsolet.

-    Form­frei­heit: Der Schutz darf nicht an die Erfül­lung irgend­wel­cher Förm­lich­kei­ten gebun­den sein. (Art 5 Abs 2)

-    Min­dest­rech­te: Bevor ein Staat der RBÜ bei­tre­ten kann, muss er den Urheber:innen ein Min­dest­maß an Rech­ten zubil­li­gen. Die­se ste­hen den Urheber:innen auch dann zu, wenn die inlän­di­sche Gesetz­ge­bung sol­che Rech­te nicht vor­sieht. Dazu zählt die Aner­ken­nung von Min­dest­stan­dards des Urhe­ber­per­sön­lich­keits­rech­tes (Art 6 bis), eine Min­dest­schutz­frist von 50 Jah­ren ab dem Tod des Urhe­bers (Art 7 Abs 1; anders für anony­me Wer­ke Art 7 Abs 3), aus­schließ­li­ches Über­set­zungs­recht (Art 8), Ver­viel­fäl­ti­gungs­recht (Art 9), Auf­füh­rungs­recht (Art 11), Sen­de­recht (Art 11 bis ), Vor­trags­recht (Art 11 ter), Bear­bei­tungs­recht (Art 12) und Ver­fil­mungs­recht (Art 14). Zwar gel­ten die­se Vor­schrif­ten wie erwähnt nur für Ausländer:innen im Inland, um aber eine Dis­kri­mi­nie­rung der eige­nen Bürger:innen zu ver­mei­den, haben die Mit­glied­staa­ten ihren natio­na­len Schutz angepasst.

In Bezug auf die Ver­mitt­lung urhe­ber­recht­lich geschütz­ter Wer­ke mit Hil­fe des Inter­nets sind die Art. 9, 11, 11bis und 11ter von Bedeu­tung. Sie gewäh­ren ein exklu­si­ves Recht zur Zustim­mung der Ver­brei­tung, Sen­dung oder Auf­füh­rung bei “any means or pro­cess”; das bedeu­tet, dass nicht auf die tech­ni­sche Art der Ver­brei­tung abge­stellt wird. Aller­dings muss in jedem ein­zel­nen Staat Kla­ge erho­ben wer­den. Dass die­se Vor­gangs­wei­se in Bezug auf das Inter­net sehr schnell sehr kom­pli­ziert wer­den kann, liegt auf der Hand.

 

Bestands- und Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Nach der Recht­spre­chung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts kann der öffentlich-rechtliche Rund­funk die ihm auf­er­leg­te Pflicht zur ->Grund­ver­sor­gung der Bevöl­ke­rung mit Hörfunk- und Fern­se­hen nur erfül­len, wenn er nicht allein in sei­nem gegen­wär­ti­gen Bestand, son­dern auch in sei­ner zukünf­ti­gen Ent­wick­lung gesi­chert ist. Die­se Bestands- und Ent­wick­lungs­ga­ran­tie ist in der Prä­am­bel des ->Medi­en­staats­ver­tra­ges ver­an­kert. Die jeweils zustän­di­gen Bun­des­län­der sind ihret­we­gen ver­pflich­tet, eine funktions- und bedarfs­ge­rech­te Finan­zie­rung der Rund­funk­an­stal­ten zu gewähr­leis­ten. Der Umfang die­ser Pflicht könn­te ggf. im Zusam­men­hang mit Rechts­strei­tig­kei­ten wegen der Nicht-Ratifikation des 1. Medi­en­än­de­rungs­staats­ver­tra­ges in Sachsen-Anhalt 2021 und dem damit ver­bun­de­nen Schei­tern der von der ->KEF vor­ge­schla­ge­nen Erhö­hung des ->Rund­funk­bei­tra­ges ver­fas­sungs­ge­richt­lich geklärt werden.

 

Beta-Version


Ver­si­on einer ->Soft­ware, die vor dem Ver­kauf an ein aus­ge­wähl­tes Publi­kum ver­teilt wird, so dass noch vor­han­de­ne Feh­ler in die­sem Feld­test gefun­den werden.

 

Betriebsstätte

ist in § 6 Abs. 1 ->Rund­funk­bei­trags­staats­ver­trag als Anknüp­fungs­punkt für den ‑>Rund­funk­bei­trag im nicht-privaten Bereich defi­niert als „jede zu einem eigen­stän­di­gen, nicht aus­schließ­lich pri­va­ten Zweck bestimm­te oder genutz­te orts­fes­te Raum­ein­heit oder Flä­che inner­halb einer Raum­ein­heit. Dabei gel­ten meh­re­re Raum­ein­hei­ten auf einem Grund­stück oder auf zusam­men­hän­gen­den Grund­stü­cken, die dem/der sel­ben Inhaber:in zuzu­rech­nen sind, als eine Betriebs­stät­te. Auf den Umfang der Nut­zung zu den jewei­li­gen nicht pri­va­ten Zwe­cken sowie auf eine Gewinn­erzie­lungs­ab­sicht oder eine steu­er­li­che Ver­an­la­gung der Bei­trags­schul­den­den kommt es nicht an.

 

Betriebssystem


Ein Pro­gramm, das die Grund­funk­tio­nen eines Com­pu­ters steu­ert (z.B. ->DOS, ->Linux, ‑>Mac­in­tosh (Mac OS/OS), ->Win­dows).

 

Bewegtbildinhalte

sind Inhal­te oder Wer­bung, bei denen mit fil­mi­schen Mit­teln unter Ein­satz von Video und Audio Sach­ver­hal­te berich­tet, Geschich­ten erzählt oder Fak­ten dar­ge­stellt werden.

 

Bewegungsprofil

Samm­lung von Stand­ort­da­ten eines mobi­len Geräts (z.B. Smart­phone). Das Bewe­gungs­pro­fil gibt Aus­kunft über Ort und Dau­er des Auf­ent­halts. Die Ortung erfolgt z.B. über das Mobil­funk­netz­werk, GPS oder WLAN.

 

BiB ->Bild-in-Bild-Funktion

 

Big Data

Ein aktu­el­les Phä­no­men, das im Wesent­li­chen auf drei Wachstums-Faktoren zurück­geht:  das Wachs­tum (1.) an gesam­mel­ter und gespei­cher­ter Daten­men­ge, (2.) an Viel­falt die­ser Daten hin­sicht­lich Struk­tur und For­ma­ten sowie (3.) an Geschwin­dig­keit der Daten­be­ar­bei­tung und –ana­ly­se. Berech­nun­gen aus dem Jahr 2011 zufol­ge ver­dop­pelt sich das welt­wei­te Daten­vo­lu­men alle 2 Jah­re. Big Data eröff­net nicht nur Chan­cen im Zusam­men­hang z.B. mit dem ->Inter­net der Din­ge, son­dern birgt auch Risi­ken wie z.B. einen infor­ma­tio­nel­len Macht­miss­brauch durch Mani­pu­la­ti­on und Dis­kri­mi­nie­rung sowie eine Ver­let­zung der infor­ma­tio­nel­len Grund­rech­te der Menschen.

 

Bildauflösung

Die Bild­auf­lö­sung bezieht sich auf die Zahl der Punk­te pro Bild, die in Zei­len und Spal­ten ange­ord­net sind. Sie wird in Zahl der Bild­punk­te pro Zei­le x Zahl der Zei­len pro Voll­bild ange­ge­ben. Zumeist wird zur Beschrei­bung der tech­ni­schen Leis­tungs­kraft eines Bild­schirms auch die ->Bild­wie­der­hol­fre­quenz angegeben.

 

Bild(schirm)format

Sei­ten­ver­hält­nis von Brei­te zu Höhe des Fern­seh­bil­des. Das frü­he­re Bild­for­mat 4:3 ist im Wesent­li­chen abge­löst durch das For­mat 16:9.

 

Bild­schirm­nut­zung
Als Bild­schirm­nut­zung wird tra­di­tio­nell im Zusam­men­hang mit elek­tro­ni­scher TV-Reichweitenmessung jede über den Bild­schirm eines TV-Gerätes lau­fen­de Nut­zung bezeich­net. Dazu zählt neben der klas­si­schen Fern­seh­nut­zung bei­spiels­wei­se auch das Anse­hen von Video­text, das Abspie­len von DVDs und Blu Rays sowie die Nut­zung des TV-Bildschirms für Online-Aktivitäten. Im Zuge der Kon­ver­genz hat sich auch das Bildschirm-Nutzungsverhalten ver­än­dert. Heu­te ist der Fern­se­her nicht mehr das ein­zi­ge Medi­um, auf dem sich Video-Inhalte abspie­len und anse­hen las­sen. Kon­kur­renz erfährt der Fern­se­her sowohl vom PC, aber ins­be­son­de­re auch durch das Smartphone.

Aller­dings ist in der Corona-Krise das Bedürf­nis nach Infor­ma­ti­on und Ablen­kung ange­stie­gen, was sich auch in der TV-Nutzung zeigt. Vor allem jün­ge­re Ziel­grup­pen keh­ren auf der Suche nach qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­ger Infor­ma­ti­on zum linea­ren Fern­se­hen zurück. Der lang­fris­ti­ge Abwärts­trend, das Abwan­dern jun­ger Ziel­grup­pen in ande­re Medi­en­ka­nä­le, ist vor­erst gestoppt.

 

Bild-in-Bild-Funktion (BiB)

Mög­lich­keit, wäh­rend eines lau­fen­den Kon­sums eines bestimm­ten Video-Contents, z.B. eines Fern­seh­pro­gramms, in einem bestimm­ten Bereich des TV-Bildschirms oder Smart­phones gleich­zei­tig einen ande­ren Video-Content anzu­zei­gen. Auch als PiP bzw. Picture-in-Picture bezeichnet.

 

Bildlaufleiste ->Scrollbar

 

Bildung

Inhalt­li­cher Bestand­teil des Auf­tra­ges zur ->Grund­ver­sor­gung des öffentlich-rechtlichen Rund­funks bzw. eines ->Voll­pro­gramms eines pri­va­ten Rund­funk­ver­an­stal­ters. Unter Bil­dung ist nach der Begriffs­be­stim­mung in § 2 Abs. 2 Nr. 26 ->Medi­en­staats­ver­trag „ins­be­son­de­re Fol­gen­des zu ver­ste­hen: Wis­sen­schaft und Tech­nik, All­tag und Rat­ge­ber, Theo­lo­gie und Ethik, Tie­re und Natur, Gesell­schaft, Kin­der und Jugend, Erzie­hung, Geschich­te und ande­re Länder“.

 

Bildungszentrum Bürgermedien (BZBM)

Das Bil­dungs­zen­trum Bür­ger­Me­di­en e.V. ist eine 1985 gegrün­de­te Ein­rich­tung, die von den
->Lan­des­me­di­en­an­stal­ten der Län­der Rheinland-Pfalz, Hes­sen, Baden-Württemberg sowie der Regie­rung der Deutsch­spra­chi­gen Gemein­schaft Bel­gi­ens und der Stadt Lud­wigs­ha­fen getra­gen wird. Ziel des Ver­eins ist es, die Aus- und Wei­ter­bil­dung in und mit ->Offe­nen Kanä­len (OK) und Nicht­kom­mer­zi­el­len Radi­os (NKL) zu ver­net­zen und wei­ter zu ent­wi­ckeln. Hier­zu bie­tet das BZBM unter­schied­li­che Semi­na­re und Work­shops an, die auf die Bedürf­nis­se der jewei­li­gen Ein­rich­tun­gen zuge­schnit­ten sind. Der Ver­ein koope­riert bei dem Ziel nach­fra­ge­ori­en­tier­ter Bil­dungs­an­ge­bo­te mit zahl­rei­chen Insti­tu­tio­nen des gesell­schaft­li­chen und poli­ti­schen Lebens.

Link: www.bz-bm.de

 

Bildwiederholfrequenz


Die Bild­wie­der­hol­fre­quenz wird in ->Hertz (Hz) gemes­sen und gibt an, wie oft der Moni­tor das Bild pro Sekun­de neu anzeigt. Abhän­gig von der Beleuch­tung und der Ver­schmel­zungs­fre­quenz des Auges ist eine Bild­wie­der­hol­fre­quenz zwi­schen 75 und 100 Hz für eine flim­mer­freie Dar­stel­lung erfor­der­lich. Üblich sind bei Bewegtbild-Angeboten für Kino­fil­me 24 und beim Fern­se­hen, je nach Qua­li­täts­stan­dard, 25, 50 oder 60 Bil­der pro Sekunde.

 

Binär


Grund­sätz­lich ver­weist binär auf das binä­re Zah­len­sys­tem, in dem man nur mit Nul­len und Ein­sen rech­net. Im ->Inter­net ist damit eine Über­tra­gungs­form gemeint, die not­wen­dig ist, um aus­führ­ba­re Pro­gram­me (auch Binär-Dateien genannt) über­tra­gen zu können.

 

Binärtransfer


Daten­trans­fer zwi­schen Com­pu­tern, bei dem die ->binä­ren Daten erhal­ten blei­ben. Das Ver­fah­ren ist üblich für den Trans­fer von ->Soft­ware und Grafikdateien.

 

Binaries


In Binär­da­tei­en kon­ver­tier­te Bil­der, Soft­ware, Spie­le usw.

 

Binge-Watching

Binge-Watching beschreibt einen exzes­si­ven Kon­sum von TV- oder VoD-Serien – z.B. indem (min­des­tens) eine kom­plet­te Staf­fel einer Serie an einem Abend kon­su­miert wird.

 

Binnenmarkt

Der Bin­nen­markt der EU umfasst nach Art. 26 Abs. 2 ->AEUV einen Raum ohne Bin­nen­gren­zen zwi­schen den inzwi­schen 28 Mit­glied­staa­ten der EU, in dem der freie Ver­kehr von Waren, Per­so­nen, Dienst­leis­tun­gen und Kapi­tal gemäß den Bestim­mun­gen der Ver­trä­ge gewähr­leis­tet ist.

Wesent­li­cher Teil des Bin­nen­mark­tes soll auch ein ->digi­ta­ler Bin­nen­markt werden.

 

Binnenpluralismus

Die­ser rund­funk­recht­li­che Begriff meint die Her­stel­lung und Gewähr­leis­tung der ver­fas­sungs­recht­lich gefor­der­ten Viel­falt des Pro­gramm­an­ge­bots und des Mei­nungs­spek­trums inner­halb des Pro­gramms bzw. des gesam­ten Ange­bots eines Rund­funk­ver­an­stal­ters. Bin­nen­plu­ra­lis­mus ist ein grund­le­gen­des Prin­zip für die Orga­ni­sa­ti­on und Pro­gramm­ge­stal­tung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

 

BIOS (Basic Input Output System)

Beinhal­tet die dau­er­haft in einem Com­pu­ter gespei­cher­ten Sys­tem­rou­ti­nen, ohne die der Rech­ner nicht lau­fen würde.

 

BIT (Binary digIT)

Die kleins­te in einem Com­pu­ter dar­stell­ba­re Daten­ein­heit. Ein Bit hat ent­we­der den Wert 0 oder 1 (Strom = 1, kein Strom = 0). Acht Bit bil­den ein ->Byte.

 

Bitcoin

Bezeich­nung für ein glo­bal ver­füg­ba­res dezen­tra­les Zah­lungs­sys­tem und Name einer vir­tu­el­len Geldeinheit.

 

Bitrate

Über­tra­gungs­ra­te [in Mbit/s] von seri­el­len digi­ta­len Informationen.

 

Bits/s (Bits pro Sekunde ->Bps

 

BK-Netz

Breitbandkabel-Verteilnetz. Kabel­fern­seh­netz.

 

BKM ->Beauftragte/r der Bundesregierung für Kultur und Medien

Black Hat

Bezeich­nung für destruk­ti­ve ->Hacker:innen.

 

Blacklist

Eine sol­che schwar­ze Lis­te rsp. Nega­tiv­lis­te erlaubt es, nicht zuletzt im Inter­es­se des Jugend­schut­zes Web­sei­ten zu sper­ren, noch bevor Daten auf einen Com­pu­ter über­tra­gen werden.

 

Blend-Banner

Bewe­gen Internetnutzer:innen ihre Maus über die­se Form des Ban­ners, wird das Motiv der Wer­be­flä­che von einem ande­ren überblendet.

 

Blended Learning

Ein Lehr- und Lern­kon­zept, das – im Unter­schied zum E‑Learning — eine Ver­knüp­fung von Prä­senz­ver­an­stal­tun­gen und vir­tu­el­lem Ler­nen auf der Basis neu­er Informations- und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­me­di­en vor­sieht. Dabei sol­len die Stär­ken der jeweils ein­ge­setz­ten Lern­for­men opti­mal genutzt wer­den – ein Methoden- und Medi­en­mix also.

 

BLM

Baye­ri­sche Lan­des­zen­tra­le für neue Medi­en, dor­ti­ge ->Lan­des­me­di­en­an­stalt

Link: www.blm.de

 

Blockbuster

Film­pro­duk­ti­on, die ein beson­ders hohes Ein­spiel­ergeb­nis erzielt

 

Blockieren in sozialen Netzwerken

Über die Privatsphäre-Einstellungen in sozia­len Netz­wer­ken kann man dafür sor­gen, dass man nicht mehr durch Nach­rich­ten oder Noti­zen einer geblock­ten Per­son an der Pinn­wand beläs­tigt wird.

 

Blog

Blogs (bzw. Web­logs) sind aus der Pra­xis ent­stan­den, befreun­de­ten Per­so­nen und Bekann­ten E‑Mails mit inter­es­san­ten Sites zu schi­cken. Sol­che Web­logs sind i.d.R. eine Mischung aus News­group, Mes­sa­ge­board und pri­va­ter Home­page. Blogs erfül­len eine ähn­li­che Funk­ti­on wie Zeit­schrif­ten und selek­tie­ren Lesens­wer­tes für ande­re. Neue Ein­trä­ge ste­hen chro­no­lo­gisch sor­tiert meist an obers­ter Stel­le eines Web­logs. Aus die­ser umge­kehr­ten zeit­li­chen Anord­nung der Bei­trä­ge lässt sich auch der Begriff Web­log ablei­ten: ein Log­buch der eige­nen Akti­vi­tä­ten im WWW. Vie­le Blogs lie­fern inzwi­schen Nach­rich­ten und beför­dern poli­ti­sche und gesell­schaft­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen. Auch die tra­di­tio­nel­len Medi­en haben den Wert der Blogs erkannt, Tages­zei­tun­gen und Nach­rich­ten­an­ge­bo­te, aber auch Rund­funk­ver­an­stal­ter betrei­ben mitt­ler­wei­le selbst Blogs.

 

Bloggen

Das Schrei­ben in einem ->Blog.

 

Blogger

Autor:in eines ->Blogs.

 

Blogosphäre

Bezeich­nung für die eige­ne Welt der ->Blogs mit ent­spre­chen­den Regeln und Gepflogenheiten.

 

Blue-Box

Das Blue-Box-Verfahren, auch als Chromakey-Verfahren bekannt, ermög­licht es per elek­tro­ni­schem Trick, ein­far­bi­ge Flä­chen eines Kame­ra­bil­des (bevor­zugt die Far­be Blau bei der Bluescreen-Technik sowie die Far­be Grün bei der ->Green­screen-Tech­nik) durch einen ande­ren Hin­ter­grund zu ersetzen.

 

Blue Ribbon

Sym­bol der Free Speech Cam­paign der ->EFF im ->Inter­net. Sie tritt für eine freie, das heißt voll­kom­men unzen­sier­te, Ver­öf­fent­li­chung im ->Inter­net ein. Gren­zen der Ver­öf­fent­li­chung im Inter­net fol­gen in Deutsch­land aus den §§ 4 ff. ->JMStV.

 

Blue Screen

Damit wird ein beson­ders schwe­rer Programm- oder Sys­tem­feh­ler bezeich­net. Viele
->Betriebs­sys­te­me zei­gen sol­che Feh­ler ganz­sei­tig auf blau­em Hin­ter­grund an.

 

Bluetooth

Blue­tooth (nach König Blue­tooth [“Blau­zahn”] aus Däne­mark, der vor rund tau­send Jah­ren mit den Nor­we­gern eine Ver­bin­dung ein­ge­gan­gen ist) wur­de spe­zi­ell für kos­ten­güns­ti­ge Kurzstrecken-Funkverbindungen zwi­schen Lap­tops, Smart­phones und ande­ren (mobi­len) Gerä­ten ent­wi­ckelt. Bluetooth-Geräte erken­nen sich auto­ma­tisch unter­ein­an­der und bau­en eine Netz­werk­ver­bin­dung auf. Jede der “Pico­net” genann­ten Bluetooth-Funkzellen kann bis zu acht “Teilnehmer:innen” auf­neh­men. Auf einer Trä­ger­fre­quenz im 2,4‑GHz-Bereich (2,402 ->GHz bis 2,480 GHz) gelan­gen die Daten von einem Gerät zum anderen.

 

Blu-ray Disc (BD)

Die Blu-ray Disc ist, in Wei­ter­ent­wick­lung der ->DVD, ein digi­ta­ler Daten­trä­ger. Sie kommt ins­be­son­de­re bei der Spei­che­rung von Bei­trä­gen in hoch­auf­lö­sen­der Qua­li­tät (HD-Qualität) zum Einsatz.

 

BmO

->Bei­trag mit O(riginal)-Tönen

 

BNetzA (Bundesnetzagentur)

Die Bun­des­netz­agen­tur für Elek­tri­zi­tät, Gas, Tele­kom­mu­ni­ka­ti­on, Post und Eisen­bah­nen ist eine selb­stän­di­ge Bun­des­ober­be­hör­de mit Haupt­sitz in Bonn. Sie hat die Auf­ga­be, durch Libe­ra­li­sie­rung und Dere­gu­lie­rung für die wei­te­re Ent­wick­lung auf dem Elektrizitäts‑, Gas‑, Telekommunikations‑, Post- und seit dem 01. Janu­ar 2006 auch auf dem Eisen­bahn Infra­struk­tur­markt zu sor­gen. Zur Durch­set­zung der Regu­lie­rungs­zie­le ist sie mit wirk­sa­men Ver­fah­ren und Instru­men­ten aus­ge­stat­tet wor­den, die auch Informations- und Unter­su­chungs­rech­te sowie abge­stuf­te Sank­ti­ons­mög­lich­kei­ten ein­schlie­ßen. Die BNetzA ist im Bereich der Tele­kom­mu­ni­ka­ti­on ver­gleich­bar mit der ame­ri­ka­ni­schen ->FCC (Fede­ral Com­mu­ni­ca­ti­on Com­mis­si­on), sie ist aller­dings sehr viel stär­ker “regu­la­to­risch” ausgerichtet.

Link: www.bundesnetzagentur.de

 

Body

Haupt­teil eines ->Arti­kels bzw. einer ->E‑Mail.

 

Bookmark

engl.: Lese­zei­chen. Eine in einer Datei abge­leg­te Samm­lung von WWW-Adressen, die per Mou­se­klick erneut ange­wählt wer­den kön­nen. Sie wird benutzt, um Sei­ten auf ->WWW- und

->Ftp-Servern wiederzufinden.

 

Boolescher Operator

Ein Ope­ra­tor, der zur Ver­ar­bei­tung von Boole­schen Wer­ten, wie »wahr« und »falsch«, dient. Die gebräuch­lichs­ten Boole­schen Ope­ra­to­ren sind AND (und), OR (oder) und NOT (nicht). Sie wer­den auch bei Daten­bank­re­cher­chen ver­wen­det (z.B. ->Such­ma­schi­nen).

 

Booten

Das (erneu­te) Star­ten eines (Computer-)Systems.

 

Bootsektor


Ist der Bereich auf einer Fest­plat­te oder Dis­ket­te, der beim For­ma­tie­ren in den ers­ten Sek­tor des ->Daten­trä­gers geschrie­ben wird. Er ent­hält alle sys­tem­wich­ti­gen Daten zum Boo­ten eines ->PCs.

 

Bootviren

->Viren, die bereits beim ->Boo­ten des Betriebs­sys­tems aus­ge­führt wer­den und anschlie­ßend im Arbeits­spei­cher ver­blei­ben. Sie wer­den in der Regel dadurch über­tra­gen, dass von einer infi­zier­ten Dis­ket­te oder CD-ROM geboo­tet wird.

 

Bot


Kurz­form von ->Robot. Bezeich­nung für ein Com­pu­ter­pro­gramm, das weit­ge­hend selbst­stän­dig sich wie­der­ho­len­de Auf­ga­ben abar­bei­tet, ohne dabei auf eine Inter­ak­ti­on mit mensch­li­chen Benutzer:innen ange­wie­sen zu sein. Bei­spie­le für Bots sind die Web­craw­ler von Internet-Suchmaschinen, die selbst­tä­tig Web­sei­ten besuchen.

 

Botnet

Bezeich­nung für ein fern­steu­er­ba­res Netz­werk von PCs im Inter­net, das aus unter­ein­an­der kom­mu­ni­zie­ren­den ->Robots besteht. Die­se Kon­trol­le wird z.B. durch Wür­mer (-> Wurm) bzw.

->Tro­ja­ni­sche Pfer­de erreicht, die den Com­pu­ter infi­zie­ren und dann auf Anwei­sun­gen war­ten. Die­se Netz­wer­ke kön­nen z.B. für ->Spam-Ver­brei­tung und wei­te­re oft­mals ille­ga­le Aktio­nen ver­wen­det wer­den, zum Teil ohne dass die betrof­fe­nen PC-Nutzer:innen etwas davon erfahren.

 

Bottleneck

(aus dem Engl. für Fla­schen­hals) bezeich­net an der Schnitt­stel­le von Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­in­fra­struk­tur und Inhal­ten die Situa­ti­on, in der durch struk­tu­rel­le und/oder tech­ni­sche Maß­ga­ben ein bestimm­tes Netz oder eine bestimm­te Tech­no­lo­gie unabding­bar genutzt wer­den muss, um als Anbie­ter von Medi­en­in­hal­ten Zugang zu den Nutzer:innen zu erlan­gen, und umge­kehrt. Um am Wett­be­werb effek­tiv teil­neh­men zu kön­nen, bedarf ein neu­es Unter­neh­men des (offe­nen, chan­cen­glei­chen und dis­kri­mi­nie­rungs­frei­en) Zu­gangs zu Netz­kom­po­nen­ten und zugehö­rigen Ein­rich­tun­gen. Dem dient u.a. die Regu­lie­rung der Anbie­ter von ->Medi­en­platt­for­men durch den ‑>Medi­en­staats­ver­trag.

 

Bounce

->E‑Mail, die an den/die Absender:in auto­ma­tisch zurück­ge­sandt wird, weil ein Daten­über­tra­gungs­feh­ler vor­liegt (ins­be­son­de­re eine feh­ler­haf­te oder nicht bestehen­de Adresse).

 

Bouncing

engl.: Auf­prall, Rück­prall. Rück­sen­dung einer ->E‑Mail wegen eines Fehlers.

 

Bouquet ->Programmbouquet

 

BPjM ->Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien

 

Bps (Bit per Second)

Maß­ein­heit für die Über­tra­gungs­ge­schwin­dig­keit der Daten pro Sekunde.

 

Brand

Mar­ke.

 

Brand Awareness

Bekannt­heits­grad einer Marke.

 

Brand Loyalty

Mar­ken­loya­li­tät, Mar­ken­ver­trau­en, Markenbindung.

 

Branded Entertainment

Wei­ter­ent­wick­lung des klas­si­schen ->pro­duct pla­ce­ment. Pro­gram­me, Sen­dun­gen und For­ma­te wer­den unter den Namen einer Mar­ke gestellt. Die Wer­be­bot­schaft steht so nicht iso­liert für sich, son­dern ist in die Dra­ma­tur­gie und Erzäh­lung des inhaltlich-redaktionellen Ange­bots integriert.

 

Branded Player

Bezeich­nung für eine Wer­be­form der ->Non-Linear Video Ads. Dabei wird der redak­tio­nel­le Inhalt einer Web­sei­te durch einen Rah­men umfasst, in dem Ani­ma­tio­nen bzw. Ban­ner­wer­bun­gen gezeigt wer­den. Durch das Kli­cken auf eine Wer­bung in dem Rah­men kön­nen die Nutzer:innen z.B. direkt auf die Sei­te der Wer­bung­trei­ben­den wei­ter­ge­lei­tet werden.

 

Breadcrumb Navigation

Engl. für Brot­krü­mel­na­vi­ga­ti­on. Eine Art der Navi­ga­ti­on auf einer Web­site, bei der nach­voll­zo­gen wer­den kann, wel­che Sei­ten zuvor besucht wur­den, was die Navi­ga­ti­on auf einer Web­site erleich­tern kann. Die­se Navi­ga­ti­on zeigt den logi­schen Pfad von der Anfangs­sei­te bis zur aktu­el­len Posi­ti­on auf der Website. 

 

Breitbandanschluss

Zugang zum Inter­net mit rela­tiv hoher Daten­über­tra­gungs­ra­te. Die schnel­le Über­tra­gung gro­ßer Daten­men­gen via Breit­band (z.B. DSL oder Kabel­in­ter­net) ist z.B. Vor­aus­set­zung für die Nut­zung von inter­net­fä­hi­gen TV-Geräten und für den TV-Standard ->HbbTV.

 

Breitbandkabelnetz (BK-Netz)

Das Kup­fer­ko­axi­al­ka­bel­netz, mit dem Rund­funk­si­gna­le über­tra­gen werden.

Die Frequenz-Bandbreite liegt bei bis zu 500–640 MHz. Das Breit­band­ka­bel ist nach ent­spre­chen­der Auf­rüs­tung auch rückkanalfähig.

 

Breitbandnetz/Breitbandverteilnetz

Breit­band­ver­teil­net­ze bezeich­nen Über­tra­gungs­net­ze mit einer ->Band­brei­te, die über dem des Fern­sprech­net­zes liegt. Sie die­nen der Über­tra­gung von Hörfunk- und Fern­seh­pro­gram­men von zen­tra­len Ver­teil­stel­len zu den Teilnehmer:innen. Breit­band­ver­teil­net­ze erfor­dern einen ein­sei­ti­gen Fluss von Nach­rich­ten von einer Quel­le (dem Sen­der) zu einem Ziel (dem Emp­fän­ger, in der Regel also dem Haus­halt). Im Gegen­satz zur Breit­band­kom­mu­ni­ka­ti­on in Breit­band­ver­mitt­lungs­net­zen kann der Emp­fän­ger hier nicht zum Sen­der wer­den. Das bekann­tes­te Breit­band­ver­teil­netz ist das Kabel­fern­se­hen. Die Netz­struk­tur eines ört­li­chen Breit­band­ver­teil­net­zes besteht aus zen­tra­len Ein­rich­tun­gen, dem eigent­li­chen Breit­band­ver­teil­netz mit akti­ven und pas­si­ven Kom­po­nen­ten sowie den ange­schlos­se­nen Haus­über­ga­be­punk­ten mit den dahin­ter­lie­gen­den pri­va­ten Hausverteilnetzen.

 

Breitbild

Fern­seh­bild­for­mat im Sei­ten­ver­hält­nis 16:9 (Brei­te zu Höhe). Es passt sich dem natür­li­chen Gesichts­feld des Men­schen an, das eben­falls erheb­lich brei­ter als hoch ist.

 

brema

Bre­mi­sche Landesmedienanstalt

Link: www. bremische-landesmedienanstalt.de

 

Bridge (engl.: Brücke)

Netz­werk­ge­rät, das zwei oder mehr Com­pu­ter­net­ze (->LANs) mit­ein­an­der verbindet.

 

Broadband ->Breitbandnetz

 

Broadcast


1. Point-to-Multipoint-Verteilung von Con­tent, ins­be­son­de­re Rundfunk

  1. Das Ver­tei­len von Nach­rich­ten an alle Teilnehmer:innen, z. B. ein ->Arti­kel im ->Use­net.

 

Browser

Engl.: Her­um­stö­be­rer. Pro­gramm, das benutzt wird, um sich in einem Daten­sys­tem oder ‑netz zu bewe­gen und zurecht­zu­fin­den. Ein WWW-Browser ermög­licht den Zugang zu und das Betrach­ten von ->Hyper­text­do­ku­men­ten im ->HTML-For­mat aus dem ->Internet/WWW, dem ->Intra­net oder loka­len Spei­cher­me­di­en. Es gibt aber auch ->FTP- und ->News-Brow­ser. Die gebräuch­lichs­ten Web-Browser sind Goog­le Chro­me und Micro­soft Edge (die­se Lis­te ist weder abschlie­ßend noch voll­stän­dig). Will ein/e Anwender:in auf eine bestimm­te Sei­te im WWW zugrei­fen, gibt er/sie die Adres­se im Brow­ser ein. Der Brow­ser holt das Doku­ment vom ent­spre­chen­den Ser­ver, inter­pre­tiert es und stellt es als Text, Bild oder Video­se­quenz auf dem Bild­schirm dar.

 

Browser-Games

Online-Spiele, die unmit­tel­bar mit­tels eines Brow­sers gespielt wer­den können

 

Brutto-Kontakte/Bruttoreichweite

Jede Per­son aus der (Werbe-) Ziel­grup­pe wird so oft gezählt, wie sie mit der Wer­be­kam­pa­gne bzw. dem Ange­bot Kon­takt hat­te. Aus den Kon­takt­häu­fig­kei­ten der Zielgruppen-Personen wird ein Mit­tel­wert berech­net, der Durchschnittskontakt.

 

BSI

Abkür­zung für das Bun­des­amt für Sicher­heit in der Infor­ma­ti­ons­tech­nik. Das Bun­des­amt für Sicher­heit in der Infor­ma­ti­ons­tech­nik (BSI) ist der zen­tra­le IT-Sicherheitsdienstleister des Bun­des. Es ist für IT-Sicherheit in Deutsch­land ver­ant­wort­lich. Das BSI unter­sucht und bewer­tet bestehen­de Sicher­heits­ri­si­ken und schätzt vor­aus­schau­end die Aus­wir­kun­gen neu­er Ent­wick­lun­gen ab. Auf Grund­la­ge die­ses Wis­sens bie­tet es sei­nen Kund:innen Dienst­leis­tun­gen in den vier Kern­be­rei­chen Infor­ma­ti­on, Bera­tung, Ent­wick­lung und Zer­ti­fi­zie­rung an.

Link: www.bsi.de

 

Buddy-Liste


Zeigt den Sur­fen­den, wer von den in der Lis­te ein­ge­tra­ge­nen Per­so­nen gera­de ->online ist. Nutzt man die­ses Tool, wird nach dem Ein­wäh­len ins ->Inter­net die aktu­el­le ->IP-Adresse gespei­chert. Das erleich­tert das ->Chat­ten oder Tele­fo­nie­ren im Inter­net, weil sich die Teilnehmer:innen dann unter­ein­an­der anwäh­len können.

 

Buffering

Vor­gang beim Video-Streaming, bei dem Medi­en­seg­men­te vom End­ge­rät emp­fan­gen und für das Abspie­len meist im Spei­cher vor­ge­hal­ten werden.

 

Bug

Pro­gram­mier­feh­ler

 

Bulk-Mail 


Werbe-eMails (auch ->Spam oder ->Junk-Mail genannt). Suchro­bo­ter sam­meln auf Inter­net­sei­ten oder in ->Newsgroups-Artikeln ->eMail-Adressen. An die­se wer­den dann Wer­be­sen­dun­gen verschickt.

Bully

Eine Per­son, die ande­re mobbt.

 

Bund-Länder-Kommission zum Thema Medienkonvergenz

Durch Beschluss von Bund und Län­dern 2014 errich­te­te gemein­sa­me Kom­mis­si­on zum The­ma Medi­en­kon­ver­genz und regu­la­to­ri­sche Fol­gen, mit der Deutsch­land sich für eine der ‑>Kon­ver­genz ange­mes­se­ne Medi­en­ord­nung auf natio­na­ler und inter­na­tio­na­ler Ebe­ne ein­set­zen woll­te. The­men die­ser Kom­mis­si­on, die an Vor­er­fah­run­gen mit der ->IDR und dem ->FDM anknüp­fen konn­te, waren nament­lich die Über­ar­bei­tung der ->AVMD-Richtlinie, eine Abgren­zung der Schnitt­stel­len zwi­schen Bund- und Län­der­recht beson­ders mit Blick auf Kartell- und Wett­be­werbs­recht des Bun­des und Recht der Viel­falts­si­che­rung der Län­der, eine Aktua­li­sie­rung der Regu­lie­rung von ->Platt­form­an­bie­tern und ->Medi­en­in­ter­me­diä­ren sowie die Novel­lie­rung des Jugend­me­di­en­schut­zes. Der Bericht der Kom­mis­si­on wur­de im Juni 2016 verabschiedet.

Link: https://www.bundesregierung.de/resource/blob/997532/473870/07ba875e860ada4556526641bd9151b6/2016–06-14-medienkonvergenz-bericht-blk-data.pdf?download=1

 

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Das Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz stellt eine Kon­kre­ti­sie­rung des all­ge­mei­nen Per­sön­lich­keits­rechts im Bezug auf den Umgang mit per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten dar (Recht auf infor­ma­tio­nel­le Selbst­be­stim­mung). Es ist auf alle Daten­er­he­bun­gen anwend­bar, die im Hoheits­be­reich der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land statt­fin­den. “Statt­fin­den” bedeu­tet im ‑>Inter­net, dass die Daten aus Deutsch­land oder nach Deutsch­land mit­ge­teilt wer­den. Das BDSG ist im Wesent­li­chen vor­ge­prägt durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU.

 

Bundeskartellamt

Das Bun­des­kar­tell­amt ist eine unab­hän­gi­ge Wett­be­werbs­be­hör­de, deren Auf­ga­be der Schutz des Wett­be­werbs in Deutsch­land ist. Dies betrifft auch den Wett­be­werb auf Medi­en­märk­ten. Nur ein funk­tio­nie­ren­der Wett­be­werb gewähr­leis­tet größt­mög­li­che Wahl­frei­heit und Pro­dukt­viel­falt, damit Verbraucher:innen ihre Bedürf­nis­se stets befrie­di­gen und Unter­neh­men ihre Ange­bo­te stets opti­mie­ren können.

Link: www.bundeskartellamt.de

 

Bundesnetzagentur ->BNetzA

 

Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM)

Die Bun­des­prüf­stel­le für jugend­ge­fähr­den­de Medi­en (BPjM) ist eine Ver­wal­tungs­ein­rich­tung in Deutsch­land, die dem Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Fami­lie, Senio­ren, Frau­en und Jugend nach­ge­ord­net ist. Die Bun­des­prüf­stel­le für jugend­ge­fähr­den­de Schrif­ten wur­de am 18. Mai 1954 gebil­det, nach­dem am 1953 das Gesetz über die Ver­brei­tung jugend­ge­fähr­den­der Schrif­ten ver­ab­schie­det wor­den war. Im Juni 2002 wur­de nach dem Amok­lauf von Erfurt das neue Jugend­schutz­ge­setz ver­ab­schie­det, das das Gesetz über die Ver­brei­tung jugend­ge­fähr­den­der Schrif­ten und das Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffent­lich­keit ersetz­te und am 1. April 2003 in Kraft trat. Die Geset­zes­no­vel­le stell­te die Kom­pe­ten­zen der Bun­des­prüf­stel­le klar. Ihrer Prüf­kom­pe­tenz unter­lie­gen auch die neu­en Medi­en wie z.B. Web­sei­ten. Aus die­sem Grund wur­de sie in Bun­des­prüf­stel­le für jugend­ge­fähr­den­de Medi­en umbe­nannt. Der Prüf­auf­trag ent­steht — wie schon in den Jah­ren zuvor — durch einen Antrag einer Jugend­schutz­be­hör­de oder auf Anre­gung eines aner­kann­ten Trä­gers der frei­en Jugendhilfe.

Die Bun­des­prüf­stel­le beschäf­tigt sich vor­ran­gig mit fol­gen­den Aufgaben:

-    Jugend­ge­fähr­den­de Medi­en auf Antrag von Jugend­mi­nis­tern und ‑ämtern straf­be­wehr­ten Ver­bo­ten zu unter­wer­fen, damit sie nur noch Erwach­se­nen, nicht aber Kin­dern zugäng­lich sind.

-    För­de­rung wert­ori­en­tier­ter Medienerziehung.

-    Sen­si­bi­li­sie­rung der Öffent­lich­keit für Pro­ble­me des Jugendmedienschutzes.

Nach § 18 Absatz 1 JSchG sind jugend­ge­fähr­dend sol­che Medi­en, “die geeig­net sind, die Ent­wick­lung von Kin­dern oder Jugend­li­chen oder ihre Erzie­hung zu einer eigen­ver­ant­wort­li­chen und gemein­schafts­fä­hi­gen Per­sön­lich­keit zu gefähr­den.” Bei­spiel­haft hier­zu nennt das Gesetz sol­che, die “unsitt­lich sind, ver­ro­hend wir­ken, oder zu Gewalt­tä­tig­keit, Ver­bre­chen oder Ras­sen­hass anreizen”.

Nach § 15 Absatz 2 JSchG unter­lie­gen bestimm­te Medi­en­in­hal­te wegen ihrer offen­sicht­li­chen Jugend­ge­fähr­dung schon kraft Geset­zes einer beschränk­ten Ver­brei­tung, ohne dass es einer Auf­nah­me in die Lis­te der jugend­ge­fähr­den­den Schrif­ten bedürf­te. Dazu zäh­len z.B.

-    die nach Straf­ge­setz­buch ver­bo­te­nen Inhal­te wie Volks­ver­het­zung, Anlei­tung zu Straf­ta­ten, Gewalt­ver­herr­li­chung und ‑ver­harm­lo­sung, Auf­sta­che­lung zum Ras­sen­hass, Pornographie,

-    Medi­en, die den Krieg ver­herr­li­chen oder

-    Kin­der oder Jugend­li­che in unna­tür­li­cher, geschlechts­be­ton­ter Kör­per­hal­tung darstellen.

Da indes­sen einem Medi­um nicht ohne wei­te­res ange­se­hen wer­den kann, dass es einen nach § 15 Absatz 2 JSchG beschrie­be­nen Inhalt hat, kann die Bun­des­prüf­stel­le zur Klar­stel­lung auch sol­che Medi­en indizieren.

Die BPjM prüft auf Antrag eines Jugend­amts oder auf Anre­gung eines aner­kann­ten Trä­gers der frei­en Jugend­hil­fe, ob eine Schrift, ein Film, ein Com­pu­ter­spiel oder sons­ti­ges Medi­um die in § 18 oder § 15 JSchG bezeich­ne­ten jugend­ge­fähr­den­den Inhal­te hat. Hat ein Objekt eine Alters­kenn­zeich­nung durch die ->FSK oder die ->USK erhal­ten, stellt dies ein Ver­fah­rens­hin­der­nis dar, die Bun­des­prüf­stel­le darf dann kein Indi­zie­rungs­ver­fah­ren durch­füh­ren. Die eigent­li­che Prü­fung von Indi­zie­rungs­an­trä­gen dar­auf­hin, ob eine Jugend­ge­fähr­dung vor­liegt, erfolgt in den Ent­schei­dungs­gre­mi­en der Bun­des­prüf­stel­le. In die­sen Gre­mi­en sind sowohl Beisitzer:innen aus Ein­rich­tun­gen des Jugend­schut­zes wie auch aus dem Kreis der Kunst bzw. dem Bereich der Wirt­schaft beteiligt.

Liegt eine Jugend­ge­fähr­dung vor, wer­den sol­che Medi­en in die Lis­te der jugend­ge­fähr­den­den Schrif­ten ein­ge­tra­gen und dür­fen gemäß Jugend­schutz­ge­setz im Han­del nur an Kund­schaft ab 18 Jah­ren abge­ge­ben wer­den, nicht impor­tiert oder expor­tiert wer­den, nicht im Ver­sand­han­del ver­trie­ben wer­den, und nicht in Jugend­li­chen zugäng­li­chen Medi­en bewor­ben wer­den. Die Lis­te der jugend­ge­fähr­den­den Schrif­ten (umgangs­sprach­lich: Index) wird nur bei so genann­ten Trä­ger­me­di­en (also sol­chen, deren Inhalt nicht vir­tu­ell, son­dern gegen­ständ­lich gespei­chert ist) ver­öf­fent­licht. Bei so genann­ten Tele­me­di­en unter­bleibt eine Ver­öf­fent­li­chung, um einen Wer­be­ef­fekt zu vermeiden.

Link: www.bundespruefstelle.de

 

Bus


All­ge­mei­ne Bezeich­nung für eine Daten­lei­tung, an der meh­re­re Empfänger/Sender ange­schlos­sen sind. Je mehr Lei­tun­gen der Bus ent­hält um so mehr Daten kön­nen par­al­lel über­tra­gen wer­den, des­to höher ist also der Datendurchsatz.

 

Business-TV

Auch als Cor­po­ra­te TV bezeich­net. Fir­men­fern­se­hen als Mit­tel zur Infor­ma­ti­on, Moti­va­ti­on, Aus- und Wei­ter­bil­dung nament­lich der Mitarbeiter:innen.

 

Button


Schalt­flä­chen von Pro­gram­men, bei denen bestimm­te Funk­tio­nen aus­ge­führt wer­den. Auf           ->Web-Seiten sind But­tons meist mit einem ->Link verknüpft.

 

BVDW

Bun­des­ver­band Digi­ta­le Wirt­schaft. Der 1995 als Deut­scher Multimedia-Verband (DMMV) gegrün­de­te Ver­band (2004 in BVDW umbe­nannt) ist nach eige­nen Anga­ben die mit­glie­der­stärks­te Ver­tre­tung für Multimedia-Dienstleister, Software- und Internet-Unternehmen in Europa.

Link: www.bvdw.de

 

BYOD

Abkür­zung für „Bring Your Own Device“. Bezeich­net die Mög­lich­keit, pri­va­te Gerä­te wie Smart­phones, Tablets oder Note­books für die Arbeit in einem Unter­neh­men oder ande­ren Orga­ni­sa­tio­nen zu ver­wen­den. Die Nut­zung eige­ner Gerä­te fin­det meist auf frei­wil­li­ger Basis statt. Oft unter­lie­gen die Gerä­te hohen Sicher­heits­an­for­de­run­gen, da auf geschütz­te Daten zuge­grif­fen wird.

 

Byte


Daten­block aus 8 ->Bits, es sind Zah­len von 0 bis 255 dar­stell­bar. 1024 Bytes fasst man zu einem ->KByte zusam­men. Wei­te­re Abstu­fun­gen sind: ->MByte=1024 KByte, ->GByte=1024 MByte und ->TByte=1024 GByte.

 

BZBM ->Bildungszentrum Bürgermedien