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Auch als Electronic Banking, Online-Banking oder Home Banking bezeichnetes elektronisches Bankgeschäft, bei dem die Abwicklung des Geschäftes über Datenleitungen mit Hilfe von PCs, Smartphones oder anderen elektronischen Endgeräten erfolgt. 2013 erledigten bereits 45 % der Deutschen ihre Bankgeschäfte online.
Im weiteren Sinne jede in digitaler Form vorliegende Literatur, im engeren Sinne mittels elektronischem Lesegerät lesbares Buch in digitalisierter Fassung.
Marke in der Online-Welt (zB Amazon, Google, Yahoo)
Unter E‑Business werden in der Regel alle Methoden der Abwicklung von Geschäften über elektronische Kanäle verstanden, wobei das ->Internet oder zumindest die im Internet verwendeten Techniken und Protokolle eine wesentliche Rolle spielen. Nach dem heutigen Begriffsverständnis könnte ->E‑Commerce als Teil des umfassenderen Bereiches E‑Business angesehen werden. Der Oberbegriff E‑Business lässt sich nach Art der Teilnehmer kategorisieren in
- B2B Business-To-Business, Unternehmen zu Unternehmen
- B2C Business-To-Consumer, Unternehmen zu Verbraucher
- C2B Consumer-To-Business, Verbraucher zu Unternehmen
- B2A Business-To-Administration, Unternehmen zu öffentl. Verwaltung
- B2E Business-To-Employee, Unternehmen zu Mitarbeiter
- C2C Consumer-To-Consumer, Verbraucher zu Verbraucher
- B2G Business-To-Government, Unternehmen zu Behörden
- G2B Government-To-Business, Behörden zu Unternehmen
Logischerweise gibt es auch elektronisch gestützte Geschäftsprozesse in anderen Kategorien, beispielsweise Verbraucher zur öffentlichen Verwaltung in Form der elektronischen Steuererklärung, aber die Abkürzung A2C oder andere sind (noch) nicht allgemein verbreitet.
Die elektronische Bezahlung im ->Internet über spezielle Dienstleister, die in der Regel eine Art Konto für ihre Kunden führen.
engl. commerce: “Handel(sverkehr)” zwischen Ländern. Unter E‑Commerce versteht man den elektronischen Geschäftsverkehr, die elektronische Vermarktung und den Verkauf und Kauf von Waren und Dienstleistungen über elektronische Medien wie das ->Internet. Der elektronische Handel ist ein wachsender Markt, dessen Attraktivität sich vor allem aus internetspezifischen Vorteilen wie Schnelligkeit in der Geschäftsabwicklung, Angebotsvielfalt und Unabhängigkeit von Öffnungszeiten ergibt.
Zur Beseitigung rechtlicher Unsicherheiten (z.B. Abschluss elektronischer Verträge) und zur rechtlichen Harmonisierung der Rahmenbedingungen des E‑commerce in der Europäischen Union wurde die Richtlinie 2000/31/EG vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt (“Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr”), die sog. E‑Commerce-Richtlinie der EG, erarbeitet. Sie enthält Regelungen zum Herkunftslandsprinzip, zur Formwirksamkeit elektronisch geschlossener Verträge, zu Haftungsprivilegien für bestimmte Dienstanbieter wie z.B. Access- und Service-Provider sowie zu Informationspflichten der Betreiber elektronischer Dienste. Die Richtlinie ist in Deutschland durch das ->TMG und den ->MStV umgesetzt und soll nunmehr durch den ‑>Digital Services Act reformiert werden.
Der Begriff E‑Government bezeichnet im weiteren Sinn die Gesamtheit von E‑Administration, E‑Democracy und E‑Justice. Häufiger aber wird der Begriff als Synonym für E‑Administration verwendet, da die Begriffe E‑Democracy und E‑Justice bei staatlichen Institutionen außerhalb der Exekutive etabliert sind und insbesondere in der Praxis das Hauptaugenmerk des E‑Governments seit langem auf die Exekutive gerichtet ist. Unter E‑Administration oder E‑Government im engeren Sinn (elektronisches Regieren und Verwalten) versteht man die Vereinfachung und Durchführung von Prozessen zur Information, Kommunikation und Transaktion innerhalb und zwischen Institutionen der Exekutive (Behörden), sowie zwischen diesen Institutionen und Bürgern (G2C), Unternehmen (G2B) und weiteren staatlichen Institutionen (G2G) durch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien.
Das 2013 in Kraft getretene „Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (E‑Government-Gesetz)“ dient dem Ziel, die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung zu erleichtern und Bund, Ländern und Kommunen zu ermöglichen, einfachere, nutzerfreundlichere und effizientere elektronische Verwaltungsdienste anzubieten. In dem Gesetz sind u.a. die Verpflichtung der Verwaltung zur Eröffnung eines elektronischen Kanals und zusätzlich der Bundesverwaltung zur Eröffnung eines De-Mail-Zugangs, Grundsätze der elektronischen Aktenführung und des ersetzenden Scannens, Erleichterungen bei der Erbringung von elektronischen Nachweisen und der elektronischen Bezahlung in Verwaltungsverfahren, die Erfüllung von Publikationspflichten durch elektronische Amts- und Verkündungsblätter, die Verpflichtung zur Dokumentation und Analyse von Prozessen sowie die Bereitstellung von maschinenlesbaren Datenbeständen durch die Verwaltung (“open data”) geregelt.
Einsatz von digitalen Informations- und Kommunikationstechnologien zur Behandlung und Betreuung von Patient:innen im Gesundheitswesen.
Alle Formen von (elektronischem) Lernen, bei denen ->Telemedien für die Präsentation und Verteilung von Lernmaterialien und/oder zur Unterstützung des Lernprozesses zum Einsatz kommen
Übermittlung von persönlichen Nachrichten zwischen zwei Computerbenutzern über ein ->Netzwerk. Hierfür wird im ->Internet das ->Protokoll ->SMTP verwendet. MIME (Multipurpose Internet Mail Extension) erweitert E‑Mail-Funktionen um Multimedia-Fähigkeiten. E‑Mail (elektronische Post) ist der am meisten genutzte Internet-Dienst. E‑Mail erlaubt die Übermittlung von Nachrichten und Dateien von einem Sender an einen oder mehrere Empfänger. Ist eine Nachricht erst einmal im System, lässt sich der Text an beliebig viele andere Teilnehmer des Netzes kopieren. So kann man Verteiler aufbauen, an die ein Schriftstück versandt wird. Per E‑Mail lassen sich auch Grafiken und Programme in Form von Binärdateien übermitteln.
Jeder Internet-Benutzer hat eine elektronische Postfachadresse, die sich aus seiner Postfach-bezeichnung, dem “Klammeraffensymbol” (@) mit der Bedeutung “at” (englisch: bei) und der Internet-Server-Adresse zusammensetzt. Beispielsweise: info@LMSaar.de, wobei info die Postfachadresse (->User) bezeichnet und LMSaar.de die ->Server-Adresse (->Host und ->Domain). Die Vergabe identischer Domain-Namen wird durch die Anmeldung über die sogenannten nationalen Network Information Centers (NIC) ausgeschlossen. Somit ist weltweit eine eine eindeutige E‑Mail-Zustellung möglich.
Online-Werbemittel
Ernste Musik. Beim Start des Hörfunks in den 1920er Jahren aus dem traditionellen Kulturleben übernommene, bis heute in der Programmplanung relevante Kategorie zur Grobeinteilung der Musik im Rundfunk, Gegensatz von Leichter Musik bzw. Unterhaltungsmusik (L- bzw. U‑Musik).
Tragbare elastische Speicher- und Anzeigemedien, die Daten/Dateien darstellen können.
Mit der ePrivacy-Verordnung soll die ->Datenschutz-Grundverordnung der EU ergänzt und das Datenschutzrecht in Bezug auf den sensiblen Bereich der elektronischen Kommunikation mit ihren zahlreichen Anwendungsbereichen von Messenger-Diensten übers Telefonieren bis hin zum Steuern von Sprachassistenten reguliert werden. Konkret soll durch die ePrivacy-Verordnung die aktuell noch geltende Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (ePrivacy-Richtlinie) (2002/58/EG) sowie die Cookie-Richtlinie (2009/136/EG) abgelöst werden. Wesentliche Änderungen durch die geplante ePrivacy-Verordnung betreffen insbesondere die Verwendung von ->Cookies – ihr Kernpunkt besteht in der gesetzlichen Regulierung des digitalen Trackings. Kontrovers diskutiert wird vor dem Hintergrund bestehender Geschäftsmodelle, die sich durch die Erhebung von Daten finanzieren, u.a. wie strikt die Datenschutzeinstellungen von Tracking-Diensten sein sollen, wer berechtigt sein soll Cookies zu setzen und folglich ein Tracking durchzuführen (Erstanbieter oder auch Folgeanbieter), ob das bisherige Opt-out-Verfahren durch die Nutzer:innen – also die explizite Ablehnung von Cookies – durch ein Opt-in-Verfahren ersetzt werden soll, das die Zustimmung der Nutzer:innen zum Cookie-Einsatz vorsieht, und welche Aktivitäten Nutzer:innen zuzumuten sind, um ihre Privatsphäre im Internet selbst zu schützen.
Einkauf von Waren via Internet
1. Elektronisch distribuierte Verlagsangebote auf Trägermedien oder im Internet.
2. Geschäftsmodell, bei dem Zeitungs- und Zeitschrifteninhalte dem interessierten Leser online zur Verfügung gestellt werden.
„e‑Sport“ bedeutet elektronischer Sport und steht für das digitale Spielen im Rahmen eines sportlichen Wettkampfs.
In elektronischer Form verbreitetes Magazin.
Bei Easter Eggs handelt es sich um versteckte Besonderheiten innerhalb von Programmen, Spielen, Filmen oder Webseiten. Meist sollen diese Funktionen den Nutzer:innen eine kleine Überraschung bieten.
Oberbegriff für den Datenaustausch in elektronischer Form.
Bedeutet Datenaustausch in elektronischer Form für Verwaltung, Handel und Transport und ist ein Standard der Vereinten Nationen. Damit lässt sich der firmenübergreifende elektronische Geschäftsverkehr international einheitlich organisieren. Arbeitsabläufe zwischen Firmen, wie Bestellungen und Fakturierungen, werden nicht mehr mit Papier und Post, sondern elektronisch abgewickelt.
Vereinigung, die sich mit politischen, juristischen und sozialen Aspekten des Computereinsatzes und der Datenkommunikation befasst.
Link: www.eff.org
Computerspiel, bei dem mit einer virtuellen Schusswaffe eine Vielzahl virtueller Gegner:innen getötet wird, wobei das Geschehen aus der Perspektive des/der Akteur:in dargestellt wird.
Sendung, deren Herstellung und Bearbeitung von dem ausstrahlenden Rundfunkveranstalter mit eigenen Produktionsmitteln durchgeführt und finanziert wurde.
Eigenwerbekanäle sind eigenständig lizenzierte Angebote, deren Inhalte der Eigendarstellung eines Unternehmens in der Öffentlichkeit dienen. Sie dienen nicht der unmittelbaren Förderung des Absatzes von Waren oder Dienstleistungen. Durch die Präsentation und Programmkennung ist zu gewährleisten, dass Eigenwerbekanäle als solche zu erkennen sind.
Im Rundfunkrecht eine besondere Form der Werbung, bei der der Veranstalter seine eigenen Produkte, Dienstleistungen, Programme oder Sender vertreibt
Eine gemeinsame, im Juni 2019 beendete Initiative von Politik, Wirtschaft und Institutionen des Jugendmedienschutzes, die von der Überzeugung getragen war , dass eine Vielzahl qualitätsvoller, altersgerechter und interessanter Angebote für Kinder der beste Jugendmedienschutz ist. Die Initiative wollte einen sicheren Surfraum für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren ermöglichen. Kinder sollten dort zum einen gute Angebote finden, zum anderen innerhalb des Surfraums erfahren, wie das Internet funktioniert und welche Strukturen ihm zugrunde liegen. Die Initiative bestand aus zwei Säulen: dem sicheren Surfraum fragFINN.de und der Förderung neuer Kinderseiten. Die Webseite der Initiative verlinkt insbesondere auf kindgerechte Webseiten Dritter.
Link: https://www.fragfinn.de/
Indikator der Fernsehnutzung. Gibt in Prozent oder Millionen an, wieviele Fernsehgeräte in den TV-Haushalten eines definierten Gebiets innerhalb eines definierten Zeitintervalls durchschnittlich eingeschaltet waren. Die Einschaltquote ist nach Programmen und Sendungen differenzierbar. Einschaltquoten entsprechen
->Reichweiten auf Haushaltsebene.Der Wert wird in der Bundesrepublik in einem repräsentativen Panel von Haushalten mit Messgeräten der ->GfK kontinuierlich erhoben. Er ist nach Programmen und Sendungen differenzierbar.
Einleiten von Femseh- oder Hörfunkprogrammen in ein Kabelnetz.
(Kurzer) Film, der das laufende Geschehen (z.B. im Studio) unterbricht.
Computersystem, das als Zugangsmöglichkeit zu einem ->Provider oder
->Online-Dienst genutzt wird.
Event Information Table — Tabelle mit Programminformationen für die übertragenen Programme und Programme auf anderen Transpondern, die im Datenstrom mitgeführt wird. Die Informationen in der EIT werden für den ->EPG genutzt.
Bezeichnet meist den Einfluss von Funkwellen auf elektrische Geräte (aktive EMV) bzw. die Abschirmung elektrischer Geräte gegen interne und externe Funkstörungen (passive EMV).
Bezeichnung für die mögliche „Umweltverschmutzung” durch elektromagnetische Wellen. Der messtechnische Nachweis von Elektrosmog ist schwierig, weil die Intensität der elektromagnetischen Umweltstrahlung (elektrische und magnetische Feldstärke) in der Regel äußerst gering ist und das gesamte Frequenzspektrum schrittweise durchgemessen werden muss.
Neigungseinstellung der Satellitenantenne zum Satelliten.
Da das ->5G-Netz um ein Vielfaches schneller ist als sein Vorgänger ->LTE, ermöglicht es neue Anwendungen wie eMBB. Dieser Anwendungsbereich stellt eine extrem hohe Datenrate zur Verfügung. Somit unterstützt das 5G-Mobilfunknetz Dienste mit hohen Breitbandanforderungen. Zu diesen zählen ->Augmented Reality (AR) und ->Virtual Reality (VR).
engl.: Einbettung. Darunter versteht man das Einbinden von Dokumenten anderer Programme, z. B. Bildern, Texten oder Videos, in ein ->Dokument (s. auch
->OLE)
Kunstwort aus den englischen Begriffen “emotion” und “icon”. Unter Online-Nutzern gebräuchliches Symbol (->Smileys — Grinsegesichter), die Gefühle und Ironie in ->Chats, ->eMail, ->Foren etc. zum Ausdruck bringen sollen.
Gibt an, wie viele Personen oder Haushalte einen Sender terrestrisch, über Kabel oder über Satellit empfangen können. Im AGF/GfK- Fernsehpanel ist die Empfangbarkeit beziehungweise das Empfangspotenzial eines Senders gegeben, wenn er an mindestens einem Fernsehgerät im Panelhaushalt eingestellt ist.
Die ->AGF unterscheidet vier verschiedene Empfangsebenen: ->IPTV, ->Satellit, Kabel und Terrestrik. Die Zuordnung eines Haushalts zu einer Ebene erfolgt hierarchisch, d.h. ein Haushalt wird bei mehreren Empfangsebenen immer der höchsten Ebene zugeordnet – wobei IPTV die höchste Ebene darstellt, gefolgt von Satellit, Kabel und Terrestrik. Ein Haushalt, der Programme über IPTV empfängt, wird somit immer der Ebene IPTV zugeordnet, auch wenn andere Empfangsmöglichkeiten im Haushalt vorhanden sind. Zu der Ebene Satellit gehören nach AGF-Definition alle Haushalte, die über Satellit empfangen, aber nicht über IPTV. Ein Haushalt wird der Ebene Kabel zugewiesen, sofern er über Kabel empfängt, aber nicht über IPTV oder Satellit. Die Ebene Terrestrik umfasst somit lediglich alle Haushalte, die ausschließlich eine ->DVB‑T-Empfangsmöglichkeit besitzen.
Das Empfangspotenzial gibt in der Forschung der ->AGF an, wie viele Personen oder Haushalte ein Fernsehprogramm ->terrestrisch, über Kabel, ->Satellit oder ->IPTV empfangen. Die Empfangbarkeit eines Programms ist gegeben, wenn er mindestens einmal eine Sekunde in einem ->Panelhaushalt eingeschaltet war. Das Empfangspotenzial eines Senders ist aufgrund dieser Definition immer kleiner als seine ->technische Reichweite, weil beim Empfangspotenzial der tatsächliche Empfang zu Grunde gelegt wird und nicht alle potentiellen Haushalte im Verbreitungsgebiet.
Begriff aus der Forschung der ->AGF, der angibt, wie viele Personen oder Haushalte in den letzten 60 Tagen ein Fernsehprogramm mindestens 60 Sekunden konsekutiv eingeschaltet haben.
Im Unterschied zu ->Richtlinie und ->Verordnung rechtlich unverbindliche Regelung der Europäischen Union. Für den Jugendschutz im audiovisuellen Bereich bedeutsam sind z.B. die Empfehlung (98/560/EG) des Rates zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Industriezweigs der audiovisuellen Dienste und Informationsdienste durch die Förderung nationaler Rahmenbedingungen für die Verwirklichung eines vergleichbaren Niveaus in bezug auf den Jugendschutz und den Schutz der Menschenwürde sowie die Empfehlung (2014/478/EU) der Kommission vom 14. Juli 2014 mit Grundsätzen für den Schutz von Verbrauchern und Nutzern von Online-Glücksspieldienstleistungen und für den Ausschluss Minderjähriger von Online-Glücksspielen.
Unabhängiger Dienstleister im Bereich des nationalen und europäischen Medienrechts mit Sitz in Saarbrücken sowie Verbindungsbüros in Bern und Brüssel, gegründet 1990. Das EMR hat eine plurale Mitgliederstruktur. Die Dienstleistungen des EMR umfassen das Erstellen von Rechtsgutachten zu medienrechtlichen Fragestellungen sowohl für öffentlich-rechtliche als auch für private Auftraggebende, die Durchführung von Fachveranstaltungen, die Erstellung von Publikationen zu Forschungsergebnissen und Veranstaltungen, Auftragsforschung und den Aufbau medienrechtlicher Informationssysteme.
Link: https://emr-sb.de/
Ein Dienst für die Kommunikation zwischen Mobiltelefonen, der die übliche Infrastuktur der ->SMS nutzt, zusätzlich aber auch ermöglicht, Logos, Bilder und Klingeltöne mitzusenden. Fast alle heute aktuellen ->GSM- oder ->UMTS-Mobiltelefone unterstützen EMS.
Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten. In Kraft seit dem 13. November 1992.
Gerät zur Verschlüsselung und Komprimierung meist digitaler Informationen. Beim ->Interaktiven Fernsehen wird der Encoder beim Dienste-Betreiber verwendet, um die zu übertragenden digitalen Daten (Signale) für die Übersendung an den Zuschauer zu komprimieren.
Der Prozess des Umwandelns einer ->Binärdatei in Textformat wird als Encoding bezeichnet. Der reverse Prozess wird Decoding genannt. Wird eine
->Binärdatei per ->eMail verschickt, muss diese Datei im Textformat der ->eMail angehängt werden. Das Encoding und Decoding übernimmt dabei das Mail-Programm automatisch.
Engl.: Motor. Der Begriff wird für zentrale Teile eines Computerprogramms verwendet, die für das Programm wichtige Aufgaben erfüllen. Spiele-Engines sind das technische Rückgrat eines Spieles und stellen u.a. die Spielgrafik dar. Sie können auch als Entwicklungsumgebung genutzt werden. Oft greifen Programmierer:innen auf bestehende Engines zurück.
Amerikanische Definitionsklasse für digitales Fernsehen mit relativ hoher Qualität (ca. 12 MBit/s).
Kompletter Datenstrom in einem bestimmten Frequenzblock.
Entbündelung ist ein im Telekommunikationsgesetz (TKG) von 1996 und in der Netzzugangsverordnung (NZV) von 1996 verwendeter Begriff, der darauf abhebt, dass TK-Dienste (z. B. Sprachtelefondienst) eines marktbeherrschenden Netzbetreibers in eine Vielzahl von Einzelleistungen oder “Produktionsschritte” untergliederbar sind (z. B. Übertragungs- vs. Vermittlungs- vs. Signalisierungsleistungen.
Unter der Entbündelung der Teilnehmeranschlussleitung ist die Verpflichtung für marktbeherrschende Unternehmen zu verstehen, jene Leitungssegmente des Anschlussnetzes, die von der lokalen Vermittlungsstelle zum Teilnehmer führen, anderen Betreibern gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen.
In der Journalistensprache Bezeichnung für eine (bewusste oder unbewusste) Falschmeldung.
o.k.-, abschicken‑, return-Taste.
Journalismus, der darauf abzielt, Missstände und Skandale aufzudecken.
Als Entities bezeichnet man die spezielle ->HTML-Codierung von Zeichen, die nicht Teil des ->ASCII sind. Da dieser Code nur 128 Zeichen umfasst und Sonderzeichen nicht enthalten sind, wird zum Beispiel das ü als ü im
->Quelltext eines ->HTML-Dokumentes geschrieben.
Das sind solche Inhalte, die zwar die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen können, aber noch nicht als jugendgefährdend bewertet werden. Die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten kann z.B. durch Ängstigungen oder sozial-ethische Desorientierungen beeinträchtigt werden. In solcher Weise beeinträchtigende Angebote können je nach Altersstufe Gewaltdarstellungen, ungeeignete sexuelle oder andere problematische Inhalte sein. Im Internet müssen die Anbieter dafür Sorge tragen, dass ein anerkanntes Jugendschutzprogramm (Filtersoftware) die Nutzung dieser Inhalte durch Kinder und Jugendliche wesentlich erschwert. Im digitalen Fernsehen entspricht die sogenannte Vorsperre dieser Maßnahme. Rundfunkveranstalter können im Übrigen auch durch die Beachtung von ->Sendezeitbeschränkungen dafür Sorge tragen, dass Kinder und Jugendliche die beeinträchtigenden Angebote üblicherweise nicht wahrnehmen können.
Der Elektronische Programmführer dient im digitalen Fernsehen als Wegweiser durch die verschiedenen Programmangebote, wobei je nach Ausgestaltung auch Zusammenstellungen nach nutzerdefinierten oder vorgegebenen Kriterien erfolgen können. Außerdem liefert er Kurzinhalte und Hintergrundinformationen zu den übertragenen Programmen. Bei der Programmvielfalt des Digital-TV mit über 200 Programmkanälen erhalten die elektronischen Programmführer eine zentrale Schlüsselrolle bei der Benutzerführung bzw. Bedienung. Der EPG kann so aber auch — wie eine Programmzeitschrift — das Nutzungsverhalten beeinflussen.
Vor dem Hintergrund der ->Globalisierung und ->Konvergenz wurde im April 1995 dieses Forum europäischer Regulierungsbehörden für audiovisuelle Medien gegründet. Es bietet eine Plattform für einen informellen Meinungsaustausch zwischen Regulierungsbehörden im Rundfunkbereich; für den Austausch von Informationen über gemeinsame Probleme der nationalen und europäischen Rundfunkregulierung sowie für die Erörterung praktischer Lösungen für rechtliche Probleme bei der Auslegung und Anwendung der Rundfunkregulierung. Bisher sind 52 Regulierungsbehörden in Europa Mitglieder der EPRA. Die Europäische Kommission, der Europarat, die Europäische Audiovisuelle Informationsstelle und das Büro des OSZE-Beauftragten für Medienfreiheit haben bei EPRA Beobachter-Status.
Link: www.epra.org
European Radio Conference
Die Gruppe europäischer Regulierungsstellen für audiovisuelle Mediendienste (ERGA) setzt sich nach Art. 30b Abs. 2 der ->AVMD-Richtlinie zusammen aus Vertreter:innen nationaler Regulierungsbehörden oder ‑stellen für den Bereich der audiovisuellen Mediendienste mit Hauptzuständigkeit für die Aufsicht über ->audiovisuelle Mediendienste oder – wenn es keine nationale Regulierungsbehörde oder –stelle gibt – aus anderen Vertreter:innen, die im Wege der dafür vorgesehenen Verfahren ausgewählt werden. Die ERGA hat nach Art. 30b Abs. 3 der AVMD-Richtlinie folgende Aufgaben:
(a) Bereitstellung von technischem Sachverstand für die Europäische Kommission in Bezug auf
– ihre Aufgabe, eine kohärente Umsetzung der AVMD-Richtlinie in allen EU-Mitgliedstaaten
sicherzustellen, sowie
– Angelegenheiten, die audiovisuelle Mediendienste betreffen und in ihre Zuständigkeit fallen;
(b) den Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren in Bezug auf die Anwendung des Rechtsrahmens für audiovisuelle Mediendienste, einschließlich ->Barrierefreiheit und ‑>Medienkompetenz;
© Zusammenarbeit und Versorgung ihrer Mitglieder mit den erforderlichen Informationen für die Anwendung der AVMD-Richtlinie;
(d) auf Anfrage der Kommission – Abgabe von Stellungnahmen zu den technischen und faktischen Aspekten zu ausgewählten Fragen dieser Richtlinie. Deutschland wird in der Gruppe durch den Europabeauftragten der ->Landesmedienanstalten vertreten.
Link: https://erga-online.eu/
European Radio Messaging System; Standard für einen europaweiten Funkrufdienst (radio paging service).
Effektiv abgestrahlte Leistung.
Der eSport-Bund Deutschland ist die Interessenvertretung des eSports in Deutschland. Hauptziel des Verbandes ist die Anerkennung des eSports als Sportart in Deutschland. Zudem setzt sich der Verband allgemein für eSport und dessen Organisation ein.
eSIM steht für „embedded SIM“ (Engl.: integrierte SIM) und bezeichnet eine neue Generation von ->SIM-Karten, die fest im Gerät verbaut ist. Sie bietet einen Ersatz für die klassische SIM-Karte. Die integrierte SIM kann jederzeit von einem Anbieter umgeschrieben werden und soll schnelle Vertragswechsel und vereinfachte Anwendung ermöglichen. Bisher ist die eSIM erst in wenigen Geräten verbaut.
Ein Standard für Hochleistungsfestplatten, Disketten- und Bandlaufwerke, der die schnelle Kommunikation mit einem Computer ermöglicht.
Vom Englischen „escape (= entfliehen)“ abgeleitete Bezeichnung für eine sog. Wirklichkeitsflucht oder Weltflucht, d.h. eine angebliche Flucht aus oder vor der realen Welt mit ihren Anforderungen zugunsten einer Scheinwelt: Insbesondere in der Welt der Medien soll den Sorgen des Alltags entflohen werden. In der Medienpsychologie gilt Eskapismus als wichtiges Motiv der Mediennutzung. Nach der „Eskapismus-These“ in der Medienpsychologie werden Medien nicht nur zur Befriedigung kognitiver Bedürfnisse (Wissenserweiterung) sondern auch zur Befriedigung affektiver Bedürfnisse (Eskapismus) genutzt.
Eines der meistverbreiteten Netzwerksysteme, das Übertragungsgeschwindigkeiten von bis zu 10 ->Mbit pro Sekunde erlaubt. Viele lokale Netzwerkverbindungen in ->Intranets oder im ->Internet werden über Ethernet geknüpft.
Erweiterungen:
Fast-Ethernet = 100 Mbit/s,
Gigabit-Ethernet = 1000 Mbit/s.
Standardisiert als IEEE 802.3.
European Telecommunications Standard Institute. Europäisches Institut für Telekommunikationsstandardisierung. Aufgabe des Instituts ist die Harmonisierung der im europäischen Raum eingesetzten Telekommunikationstechnik.
Link: www.etsi.org
Das ist ein Vertrag, dem ein Benutzer vor dem Einsatz einer ->Software zustimmen soll. Üblicherweise wird darin der Haftungsausschluss des Herstellers und die zeitweise Überlassung des Nutzungsrechts an der ->Software (die dem Hersteller gehört) bestimmt.
Auch als SCART bezeichnetes 21poliges Steckersystem, das Fernseh‑, Video- und HiFi-Geräte miteinander verbindet, aber nur analoge Signalübertragung ermöglicht.
Kommunikationsprotokoll für den Austausch von Dateien zwischen zwei Rechnern über ->ISDN.
In Europa standardisiertes ->ISDN.
Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) gewährt jedermann Anspruch auf freie Meinungsäußerung. Dieser Anspruch umfasst das Recht, Nachrichten und Ideen ohne Eingriffe öffentlicher Behörden und ohne Rücksicht auf Landesgrenzen zu empfangen und mitzuteilen. In Bezug auf audiovisuelle Medien legt Art. 10 Abs. 1 Satz 3 EMRK fest, dass „die Staaten Rundfunk‑, Lichtspiel- und Fernsehunternehmen einem Genehmigungsverfahren unterwerfen (dürfen)“. Art. 10 Abs. 2 EMRK regelt, in welcher Weise der Anspruch auf freie Meinungsäußerung eingeschränkt werden darf: Einschränkungen müssen gesetzlich vorgesehen sein, einem der in Art 10 Abs 2 EMRK aufgezählten Ziele dienen (nationale Sicherheit, territoriale Unversehrtheit, öffentliche Sicherheit, Aufrechterhaltung der Ordnung, Verbrechensverhütung, Schutz der Gesundheit und der Moral, Schutz des guten Rufes und der Rechte anderer) und in einer demokratischen Gesellschaft im Interesse dieses Ziels unentbehrlich sein.
Deutsch für European Broadcasting Union (EBU)/Union Européenne de Radiodiffusion (UER). 1950 zum Zweck der internationalen Zusammenarbeit und des Programmaustauschs gegründete Vereinigung europäischer Rundfunkveranstalter. Von deutscher Seite aus sind die öffentlich-rechtlichen Sender der ARD und das ZDF beteiligt. Die in Genf angesiedelte Organisation unterhält Eurovisions- und Euroradio-Netzwerke und organisiert den Austausch von Nachrichten, Reportagen und Sportprogrammen. Sie koordiniert Koproduktionen wie den Grand Prix Eurovision und unterstützt die Entwicklung gemeinsamer technischer Standards bei den Mitgliedern. Die in der EBU zusammengeschlossenen Rundfunkanstalten bieten im Eurovisions-Netzwerk einander mehrmals täglich Fernsehaufnahmen mit freiem Copyright an.
Link: www.ebu.ch
Die Europäische Kommission hat am 3. Dezember 2020 ihren Europäischen Aktionsplan für Demokratie (European Action Plan for Democracy, EAPD) vorgelegt, mit dem die Handlungsfähigkeit der Bürgerinnen und Bürger und die Widerstandsfähigkeit der Demokratien in der gesamten EU gestärkt werden sollen. Angesichts der Herausforderungen für die demokratischen Systeme in der EU – aufgrund von zunehmendem Extremismus und der gefühlten Distanz zwischen den Menschen und den Politikern – sieht der Aktionsplan Maßnahmen zur Förderung freier und fairer Wahlen, zur Stärkung der Medienfreiheit und zur Bekämpfung von Desinformation vor. Ganz konkret wird die Kommission Rechtsvorschriften zu politischer Werbung vorschlagen, die sich an Sponsoren bezahlter Inhalte und Produktions- und Vertriebskanäle, darunter Online-Plattformen, Werbetreibende und politische Beratungsfirmen, richten, wobei ihre jeweiligen Zuständigkeiten geklärt werden sollen. Sie wird des Weiteren Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit von Journalisten empfehlen und eine Initiative vorlegen, um diese vor strategischen Klagen gegen die Beteiligung der Öffentlichkeit zu schützen (SLAPP-Klagen). Zudem wird sie weitere Maßnahmen zur Förderung des ->Medienpluralismus und zur Erhöhung der Transparenz der Eigentumsverhältnisse im Medienbereich und der staatlichen Werbung vorschlagen, unter anderem durch den neuen Überwachungsmechanismus für die Eigentumsverhältnisse im Medienbereich. Schließlich wird die Kommission die Bemühungen um eine Überarbeitung des bestehenden Verhaltenskodex zur Bekämpfung von ‑>Desinformation lenken, mit dem die Anforderungen an Online-Plattformen verschärft und strenge Überwachungs- und Aufsichtsvorschriften eingeführt werden sollen.
Der Europäische Aktionsplan für Demokratie geht Hand in Hand mit dem ->Aktionsplan „Europas Medien in der digitalen Dekade“ der EU sowie dem geplanten ->Digital Services Act der EU.
Mit der Richtlinie (EU) 2018/1972 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (EECC) hat die Europäische Union den rechtlichen Rahmen für elektronische Kommunikationsnetze und ‑dienste, zugehöriger Einrichtungen und zugehöriger Dienste sowie bestimmter Aspekte der Endeinrichtungen neu geordnet. Der Kodex, der als Richtlinie einer Umsetzung in nationales Recht bedarf, die in Deutschland durch eine Novelle des TKG erfolgen soll, legt die Aufgaben der nationalen Regulierungsbehörden und gegebenenfalls der anderen zuständigen Behörden sowie eine Reihe von Verfahren fest, die unionsweit die harmonisierte Anwendung des Rechtsrahmens gewährleisten sollen. Der EECC soll der Förderung des Wettbewerbs dienen, eine Anregung von Investitionen in Netze sein, einen besseren Verbraucherschutz ermöglichen und ein öffentliches Warnsystems der „umgekehrten 112“ auf nationaler Ebene einführen. Durch den EECC wird die Förderung des Zuganges zu und die Nutzung von sogenannten „Netzen mit sehr hoher Kapazität″ als neues Regulierungsziel eingeführt. Ferner beinhaltet der EECC auch eine neue und erweiterte Definition des Begriffs des –grundsätzlich regulierbaren – „elektronischen Kommunikationsdienstes″. Hierzu zählen jetzt u.a. auch Dienste wie WhatsApp, iMessage und Skype. Ebenfalls neu ist, dass Anbieter mit beträchtlicher Marktmacht ihre Regulierung durch Verpflichtungszusagen begrenzen bzw. vermeiden können. Die Preise für Anrufe innerhalb der EU (genauer Anrufe von einem Mobil- oder Festnetz-Telefon aus dem Heimatland eines/einer Verbraucher:in in ein anderes EU-Land) werden gedeckelt (19 Cent/Min., 6 Cent/SMS).
Parallel zur ->Fernseh-Richtlinie der EG wurde im Europa-Rat das “Europäische Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen” vorbereitet, das am 5. Mai 1989 verabschiedet wurde, in Deutschland aber erst am 1. November 1994 in Kraft trat. Die Inhalte entsprechen im wesentlichen denen der früheren ->Fernsehrichtlinie der EG. Im Bereich der EU besitzt die ->AVMD-Richtlinie Vorrang vor dem Europäischen Fernsehübereinkommen.
Übertragungsnetz für den direkten Fernsehprogrammaustausch zwischen den Ländern, die der ->Europäischen Rundfunkunion (EBU) angeschlossen sind.
Satellitenbetreiberorganisation der europäischen Fernmeldebehörden, die unter dem Namen Eutelsat (European Telecommunications Satellite) eigene Satelliten zur europaweiten und interkontinentalen TV‑, Audio- und Datenübertragung im Orbit stationiert hat.
Link: www.eutelsat.com
Vertrag über die Europäische Union; neben dem ->AEUV eine der beiden primären Rechtsquellen für die Tätigkeit der EU mit u.a. grundlegenden Regelungen (a) zur Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen EU und Mitgliedstaaten, insbesondere dem Prinzip der begrenzten Ermächtigung, dem Subsidiaritäts- und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz sowie (b) zum Grundrechtsschutz innerhalb der EU.
Abkürzung für Eingabe, Verarbeitung und Ausgabe. Konzept in der EDV, nach dem die Datenverarbeitung in den Schritten ->Eingabe ->Verarbeitung
->Ausgabe abläuft.
Exklusivverträge sind bei der medialen Verwertung von Rechten etwa an bestimmten Filmen, Kultur- oder Sportereignissen hoher wirtschaftlicher Bedeutung. Sie vermitteln insoweit das alleinige Recht zur Übertragung unter Ausschluss anderer Rundfunkveranstalter. Die ->AVMD-Richtlinie der EU ermöglicht es, diesen Exklusivverträgen bestimmte Grenzen zu setzen, um sicher zu stellen, dass Großereignisse von gesellschaftlich erheblicher Bedeutung für die Bevölkerung frei empfangbar sind, um den freien Wettbewerb und die Grundfreiheiten im Binnenmarkt zu schützen. Darüber hinaus kann mit Exklusivverträgen das Recht auf sog. ->Kurzberichterstattung nicht ausgeschlossen werden.
TV-Sonderwerbeform. Einzelspot z. B. vor einem Programm-Highlight
Sobald ein Internet-Nutzer mit der Maus den Banner berührt, klappt er großflächig auf. Wird die Maus vom Banner wegbewegt, nimmt der Banner wieder seine ursprüngliche Form an. Durch die überraschend vergrößerte Werbefläche sowie die Interaktivität kann ein hoher Aufmerksamkeitsgrad für die Werbebotschaft erzielt werden.
Microsoft nennt seinen Dateimanager “Windows Explorer” und seinen
->Browser “Internet-Explorer”, dessen schärfster Konkurrent Netscape’s
->Navigator ist.
Englischer Sammelbegriff für Techniken zur Leistungssteigerung des Standard-Kupfer-Telefonnetzes. Dahinter verbergen sich verschiedene Verfahren zur Übertragung von breitbandigen Bitströmen (derzeit bis zu 52 Mbit/s) auf normalen Kupfer-Telefonleitungen (inkl. Rückkanal). xDSL-Netze funktionieren allerdings nur in Ortsnetzen mit digitalen, glasfasergekoppelten Vermittlungsstellen und sind somit vorerst auf Ballungsräume beschränkt.
->HTML war der erste Ansatz, interaktive Informationsangebote im Internet zu erzeugen, indem die Information als definiertes Hypertext-Dokument beschrieben und übertragen wird.
Dieses Verfahren bringt jedoch starke Einschränkungen bei der Informationspräsentation mit sich, da die Information für jede Darstellungsweise neu mit erzeugt werden muss. Sinnvollerweise sollten also Inhalt und Darstellung voneinander getrennt werden. Dieser Ansatz wird als XML (Extensible Markup Language) bezeichnet. XHTML ist dazu ein erster Zwischenschritt, indem es konsequent unterscheidet zwischen der eigentlichen Information und ihrer Darstellung mit den bekannten HTML-Gestaltungsmöglichkeiten (Tags, Cascading Style Sheets). Die Information kann somit später auch für andere Präsentationsformen (sog. XML-Doctypes) weiterverwendet werden.
Endung eines Dateinamens, z. B. .html. Diese Endung wird in Dateisystemen, die keine Typinformationen für Dateien speichern können, für die Zuordnung von Dateien und Programmen verwendet. Im ->Internet wird häufig eine Zuordnung nach ->MIME verwendet.
Begriff aus der Werbeforschung, der darauf abstellt, dass Personen – z.B. im Rahmen von ->Media-Mix-Kampagnen — von mehreren Medien bzw. Mediagattungen erreicht werden.
So wird der ->Intranet-Datentransfer über das ->Internet bezeichnet. Damit können weit entfernte Filialen via Extranet verbunden werden.