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Glossar der LMS — Buchstabe E

E‑Banking

Auch als Elec­tro­nic Ban­king, Online-Banking oder Home Ban­king bezeich­ne­tes elek­tro­ni­sches Bank­ge­schäft, bei dem die Abwick­lung des Geschäf­tes über Daten­lei­tun­gen mit Hil­fe von PCs, Smart­phones oder ande­ren elek­tro­ni­schen End­ge­rä­ten erfolgt. 2013 erle­dig­ten bereits 45 % der Deut­schen ihre Bank­ge­schäf­te online.

 

E‑book

Im wei­te­ren Sin­ne jede in digi­ta­ler Form vor­lie­gen­de Lite­ra­tur, im enge­ren Sin­ne mit­tels elek­tro­ni­schem Lese­ge­rät les­ba­res Buch in digi­ta­li­sier­ter Fassung.

 

E‑Brand

Mar­ke in der Online-Welt (zB Ama­zon, Goog­le, Yahoo)

 

E‑Business (Electronic Business)

Unter E‑Business wer­den in der Regel alle Metho­den der Abwick­lung von Geschäf­ten über elek­tro­ni­sche Kanä­le ver­stan­den, wobei das ->Inter­net oder zumin­dest die im Inter­net ver­wen­de­ten Tech­ni­ken und Pro­to­kol­le eine wesent­li­che Rol­le spie­len. Nach dem heu­ti­gen Begriffs­ver­ständ­nis könn­te ->E‑Commerce als Teil des umfas­sen­de­ren Berei­ches E‑Business ange­se­hen wer­den. Der Ober­be­griff E‑Business lässt sich nach Art der Teil­neh­mer kate­go­ri­sie­ren in

-              B2B Business-To-Business, Unter­neh­men zu Unternehmen

-              B2C Business-To-Consumer, Unter­neh­men zu Verbraucher

-              C2B Consumer-To-Business, Ver­brau­cher zu Unternehmen

-              B2A Business-To-Administration, Unter­neh­men zu öffentl. Verwaltung

-              B2E Business-To-Employee, Unter­neh­men zu Mitarbeiter

-              C2C Consumer-To-Consumer, Ver­brau­cher zu Verbraucher

-              B2G Business-To-Government, Unter­neh­men zu Behörden

-              G2B Government-To-Business, Behör­den zu Unternehmen

Logi­scher­wei­se gibt es auch elek­tro­nisch gestütz­te Geschäfts­pro­zes­se in ande­ren Kate­go­rien, bei­spiels­wei­se Ver­brau­cher zur öffent­li­chen Ver­wal­tung in Form der elek­tro­ni­schen Steu­er­erklä­rung, aber die Abkür­zung A2C oder ande­re sind (noch) nicht all­ge­mein verbreitet.

 

E‑Card ->Digitale Postkarte

 

E‑Cash (Electronic Cash)

Die elek­tro­ni­sche Bezah­lung im ->Inter­net über spe­zi­el­le Dienst­leis­ter, die in der Regel eine Art Kon­to für ihre Kun­den führen.

 

E‑Commerce (Electronic Commerce)

engl. com­mer­ce: “Handel(sverkehr)” zwi­schen Län­dern. Unter E‑Commerce ver­steht man den elek­tro­ni­schen Geschäfts­ver­kehr, die elek­tro­ni­sche Ver­mark­tung und den Ver­kauf und Kauf von Waren und Dienst­leis­tun­gen über elek­tro­ni­sche Medi­en wie das ->Inter­net. Der elek­tro­ni­sche Han­del ist ein wach­sen­der Markt, des­sen Attrak­ti­vi­tät sich vor allem aus inter­net­spe­zi­fi­schen Vor­tei­len wie Schnel­lig­keit in der Geschäfts­ab­wick­lung, Ange­bots­viel­falt und Unab­hän­gig­keit von Öff­nungs­zei­ten ergibt. 

 

E‑Commerce-Richtlinie

Zur Besei­ti­gung recht­li­cher Unsi­cher­hei­ten (z.B. Abschluss elek­tro­ni­scher Ver­trä­ge) und zur recht­li­chen Har­mo­ni­sie­rung der Rah­men­be­din­gun­gen des E‑commerce in der Euro­päi­schen Uni­on wur­de die Richt­li­nie 2000/31/EG vom 8. Juni 2000 über bestimm­te recht­li­che Aspek­te der Diens­te der Infor­ma­ti­ons­ge­sell­schaft, ins­be­son­de­re des elek­tro­ni­schen Geschäfts­ver­kehrs, im Bin­nen­markt (“Richt­li­nie über den elek­tro­ni­schen Geschäfts­ver­kehr”), die sog. E‑Commerce-Richtlinie der EG, erar­bei­tet. Sie ent­hält Rege­lun­gen zum Her­kunfts­lands­prin­zip, zur Form­wirk­sam­keit elek­tro­nisch geschlos­se­ner Ver­trä­ge, zu Haf­tungs­pri­vi­le­gi­en für bestimm­te Dienst­an­bie­ter wie z.B. Access- und Service-Provider sowie zu Infor­ma­ti­ons­pflich­ten der Betrei­ber elek­tro­ni­scher Diens­te. Die Richt­li­nie ist in Deutsch­land durch das ->TMG und den ->MStV umge­setzt und soll nun­mehr durch den >Digi­tal Ser­vices Act refor­miert werden.

 

E‑Government

Der Begriff E‑Government bezeich­net im wei­te­ren Sinn die Gesamt­heit von E‑Administration, E‑Democracy und E‑Justice. Häu­fi­ger aber wird der Begriff als Syn­onym für E‑Administration ver­wen­det, da die Begrif­fe E‑Democracy und E‑Justice bei staat­li­chen Insti­tu­tio­nen außer­halb der Exe­ku­ti­ve eta­bliert sind und ins­be­son­de­re in der Pra­xis das Haupt­au­gen­merk des E‑Governments seit lan­gem auf die Exe­ku­ti­ve gerich­tet ist. Unter E‑Administration oder E‑Government im enge­ren Sinn (elek­tro­ni­sches Regie­ren und Ver­wal­ten) ver­steht man die Ver­ein­fa­chung und Durch­füh­rung von Pro­zes­sen zur Infor­ma­ti­on, Kom­mu­ni­ka­ti­on und Trans­ak­ti­on inner­halb und zwi­schen Insti­tu­tio­nen der Exe­ku­ti­ve (Behör­den), sowie zwi­schen die­sen Insti­tu­tio­nen und Bür­gern (G2C), Unter­neh­men (G2B) und wei­te­ren staat­li­chen Insti­tu­tio­nen (G2G) durch den Ein­satz von Informations- und Kommunikationstechnologien.

 

E‑Government-Gesetz

Das 2013 in Kraft getre­te­ne „Gesetz zur För­de­rung der elek­tro­ni­schen Ver­wal­tung sowie zur Ände­rung wei­te­rer Vor­schrif­ten (E‑Government-Gesetz)“ dient dem Ziel, die elek­tro­ni­sche Kom­mu­ni­ka­ti­on mit der Ver­wal­tung zu erleich­tern und Bund, Län­dern und Kom­mu­nen zu ermög­li­chen, ein­fa­che­re, nut­zer­freund­li­che­re und effi­zi­en­te­re elek­tro­ni­sche Ver­wal­tungs­diens­te anzu­bie­ten. In dem Gesetz sind u.a. die Ver­pflich­tung der Ver­wal­tung zur Eröff­nung eines elek­tro­ni­schen Kanals und zusätz­lich der Bun­des­ver­wal­tung zur Eröff­nung eines De-Mail-Zugangs, Grund­sät­ze der elek­tro­ni­schen Akten­füh­rung und des erset­zen­den Scan­nens, Erleich­te­run­gen  bei der Erbrin­gung von elek­tro­ni­schen Nach­wei­sen und der elek­tro­ni­schen Bezah­lung in Ver­wal­tungs­ver­fah­ren, die Erfül­lung von Publi­ka­ti­ons­pflich­ten durch elek­tro­ni­sche Amts- und Ver­kün­dungs­blät­ter, die Ver­pflich­tung zur Doku­men­ta­ti­on und Ana­ly­se von Pro­zes­sen sowie die Bereit­stel­lung von maschi­nen­les­ba­ren Daten­be­stän­den durch die Ver­wal­tung (“open data”) geregelt.

 

E‑Health/eHealth (Electronic Health)

Ein­satz von digi­ta­len Informations- und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­tech­no­lo­gien zur Behand­lung und Betreu­ung von Patient:innen im Gesundheitswesen.

 

E‑learning (electronic learning)

Alle For­men von (elek­tro­ni­schem) Ler­nen, bei denen ->Tele­me­di­en für die Prä­sen­ta­ti­on und Ver­tei­lung von Lern­ma­te­ria­li­en und/oder zur Unter­stüt­zung des Lern­pro­zes­ses zum Ein­satz kommen

 

E‑Mail (Electronic Mail)

Über­mitt­lung von per­sön­li­chen Nach­rich­ten zwi­schen zwei Com­pu­ter­be­nut­zern über ein ->Netz­werk. Hier­für wird im ->Inter­net das ->Pro­to­koll ->SMTP ver­wen­det. MIME (Mul­ti­pur­po­se Inter­net Mail Exten­si­on) erwei­tert E‑Mail-Funktionen um Multimedia-Fähigkeiten. E‑Mail (elek­tro­ni­sche Post) ist der am meis­ten genutz­te Internet-Dienst. E‑Mail erlaubt die Über­mitt­lung von Nach­rich­ten und Datei­en von einem Sen­der an einen oder meh­re­re Emp­fän­ger. Ist eine Nach­richt erst ein­mal im Sys­tem, lässt sich der Text an belie­big vie­le ande­re Teil­neh­mer des Net­zes kopie­ren. So kann man Ver­tei­ler auf­bau­en, an die ein Schrift­stück ver­sandt wird. Per E‑Mail las­sen sich auch Gra­fi­ken und Pro­gram­me in Form von Binär­da­tei­en übermitteln.

 

E‑Mail-Adresse

Jeder Internet-Benutzer hat eine elek­tro­ni­sche Post­fach­adres­se, die sich aus sei­ner Postfach-bezeichnung, dem “Klam­mer­af­fen­sym­bol” (@) mit der Bedeu­tung “at” (eng­lisch: bei) und der Internet-Server-Adresse zusam­men­setzt. Bei­spiels­wei­se: info@LMSaar.de, wobei info die Post­fach­adres­se (->User) bezeich­net und LMSaar.de die ->Ser­ver-Adres­se (->Host und ->Domain). Die Ver­ga­be iden­ti­scher Domain-Namen wird durch die Anmel­dung über die soge­nann­ten natio­na­len Net­work Infor­ma­ti­on Cen­ters (NIC) aus­ge­schlos­sen. Somit ist welt­weit eine eine ein­deu­ti­ge E‑Mail-Zustellung möglich.

 

E‑Mercial

Online-Werbemittel

 

E‑Musik

Erns­te Musik. Beim Start des Hör­funks in den 1920er Jah­ren aus dem tra­di­tio­nel­len Kul­tur­le­ben über­nom­me­ne, bis heu­te in der Pro­gramm­pla­nung rele­van­te Kate­go­rie zur Grob­ein­tei­lung der Musik im Rund­funk, Gegen­satz von Leich­ter Musik bzw. Unter­hal­tungs­mu­sik (L- bzw. U‑Musik).

 

E‑Paper

Trag­ba­re elas­ti­sche Speicher- und Anzei­ge­me­di­en, die Daten/Dateien dar­stel­len können.

 

ePrivacy-Verordnung

Mit der ePrivacy-Verordnung soll die ->Datenschutz-Grundverordnung der EU ergänzt und das Daten­schutz­recht in Bezug auf den sen­si­blen Bereich der elek­tro­ni­schen Kom­mu­ni­ka­ti­on mit ihren zahl­rei­chen Anwen­dungs­be­rei­chen von Messenger-Diensten übers Tele­fo­nie­ren bis hin zum Steu­ern von Sprach­as­sis­ten­ten regu­liert wer­den. Kon­kret soll durch die ePrivacy-Verordnung die aktu­ell noch gel­ten­de Daten­schutz­richt­li­nie für elek­tro­ni­sche Kom­mu­ni­ka­ti­on (ePrivacy-Richtlinie) (2002/58/EG) sowie die Cookie-Richtlinie (2009/136/EG) abge­löst wer­den. Wesent­li­che Ände­run­gen durch die geplan­te ePrivacy-Verordnung betref­fen ins­be­son­de­re die Ver­wen­dung von ->Coo­kies – ihr Kern­punkt besteht in der gesetz­li­chen Regu­lie­rung des digi­ta­len Trackings. Kon­tro­vers dis­ku­tiert wird vor dem Hin­ter­grund bestehen­der Geschäfts­mo­del­le, die sich durch die Erhe­bung von Daten finan­zie­ren, u.a. wie strikt die Daten­schutz­ein­stel­lun­gen von Tracking-Diensten sein sol­len, wer berech­tigt sein soll Coo­kies zu set­zen und folg­lich ein Track­ing durch­zu­füh­ren (Erst­an­bie­ter oder auch Fol­ge­an­bie­ter), ob das bis­he­ri­ge Opt-out-Verfahren durch die Nutzer:innen – also die expli­zi­te Ableh­nung von Coo­kies – durch ein Opt-in-Verfahren ersetzt wer­den soll, das die Zustim­mung der Nutzer:innen zum Cookie-Einsatz vor­sieht, und wel­che Akti­vi­tä­ten Nutzer:innen zuzu­mu­ten sind, um ihre Pri­vat­sphä­re im Inter­net selbst zu schützen.

 

E‑Procurement

Ein­kauf von Waren via Internet

 

E‑Publishing

1. Elek­tro­nisch dis­tri­bu­ier­te Ver­lags­an­ge­bo­te auf Trä­ger­me­di­en oder im Internet.
2. Geschäfts­mo­dell, bei dem Zeitungs- und Zeit­schrif­ten­in­hal­te dem inter­es­sier­ten Leser online zur Ver­fü­gung gestellt werden.

 

e‑Sport

e‑Sport“ bedeu­tet elek­tro­ni­scher Sport und steht für das digi­ta­le Spie­len im Rah­men eines sport­li­chen Wettkampfs.

 

E‑Zine

In elek­tro­ni­scher Form ver­brei­te­tes Magazin.

 

EAPD ->Europäischer Aktionsplan für Demokratie

 

Easter Eggs

Bei Eas­ter Eggs han­delt es sich um ver­steck­te Beson­der­hei­ten inner­halb von Pro­gram­men, Spie­len, Fil­men oder Web­sei­ten. Meist sol­len die­se Funk­tio­nen den Nutzer:innen eine klei­ne Über­ra­schung bieten.

 

EBU -> Europäische Rundfunkunion

 

Echte Hörer pro Stunde -> Nettostundenreichweite

 

EDI (Electronic Data Interchange)

Ober­be­griff für den Daten­aus­tausch in elek­tro­ni­scher Form.

EDIFACT (Electronic Data Interchange for Administration, Commerce and Transport)

Bedeu­tet Daten­aus­tausch in elek­tro­ni­scher Form für Ver­wal­tung, Han­del und Trans­port und ist ein Stan­dard der Ver­ein­ten Natio­nen. Damit lässt sich der fir­men­über­grei­fen­de elek­tro­ni­sche Geschäfts­ver­kehr inter­na­tio­nal ein­heit­lich orga­ni­sie­ren. Arbeits­ab­läu­fe zwi­schen Fir­men, wie Bestel­lun­gen und Fak­tu­rie­run­gen, wer­den nicht mehr mit Papier und Post, son­dern elek­tro­nisch abgewickelt.

 

EDTV ->Enhanced Definition Television

 

EECC ->Europäischer Kodex für elektronische Kommunikation

 

EFF (Electronic Frontier Foundation)

Ver­ei­ni­gung, die sich mit poli­ti­schen, juris­ti­schen und sozia­len Aspek­ten des Com­pu­ter­ein­sat­zes und der Daten­kom­mu­ni­ka­ti­on befasst.

Link: www.eff.org

 

Egoshooter

Com­pu­ter­spiel, bei dem mit einer vir­tu­el­len Schuss­waf­fe eine Viel­zahl vir­tu­el­ler Gegner:innen getö­tet wird, wobei das Gesche­hen aus der Per­spek­ti­ve des/der Akteur:in dar­ge­stellt wird.

 

Eigenproduktion

Sen­dung, deren Her­stel­lung und Bear­bei­tung von dem aus­strah­len­den Rund­funk­ver­an­stal­ter mit eige­nen Pro­duk­ti­ons­mit­teln durch­ge­führt und finan­ziert wurde.

 

Eigenwerbekanäle

Eigen­wer­be­ka­nä­le sind eigen­stän­dig lizen­zier­te Ange­bo­te, deren Inhal­te der Eigen­dar­stel­lung eines Unter­neh­mens in der Öffent­lich­keit die­nen. Sie die­nen nicht der unmit­tel­ba­ren För­de­rung des Absat­zes von Waren oder Dienst­leis­tun­gen. Durch die Prä­sen­ta­ti­on und Pro­gramm­ken­nung ist zu gewähr­leis­ten, dass Eigen­wer­be­ka­nä­le als sol­che zu erken­nen sind.

 

Eigenwerbung

Im Rund­funk­recht eine beson­de­re Form der Wer­bung, bei der der Ver­an­stal­ter sei­ne eige­nen Pro­duk­te, Dienst­leis­tun­gen, Pro­gram­me oder Sen­der vertreibt

 

Ein Netz für Kinder

Eine gemein­sa­me, im Juni 2019 been­de­te Initia­ti­ve von Poli­tik, Wirt­schaft und Insti­tu­tio­nen des Jugend­me­di­en­schut­zes, die von der Über­zeu­gung getra­gen war , dass eine Viel­zahl qua­li­täts­vol­ler, alters­ge­rech­ter und inter­es­san­ter Ange­bo­te für Kin­der der bes­te Jugend­me­di­en­schutz ist. Die Initia­ti­ve woll­te einen siche­ren Sur­f­raum für Kin­der zwi­schen 6 und 12 Jah­ren ermög­li­chen. Kin­der soll­ten dort zum einen gute Ange­bo­te fin­den, zum ande­ren inner­halb des Sur­f­raums erfah­ren, wie das Inter­net funk­tio­niert und wel­che Struk­tu­ren ihm zugrun­de lie­gen. Die Initia­ti­ve bestand aus zwei Säu­len: dem siche­ren Sur­f­raum fragFINN.de und der För­de­rung neu­er Kin­der­sei­ten. Die Web­sei­te der Initia­ti­ve ver­linkt ins­be­son­de­re auf kind­ge­rech­te Web­sei­ten Dritter.

Link: https://www.fragfinn.de/

 

Einloggen (->Logon)

 

Einschaltquote

Indi­ka­tor der Fern­seh­nut­zung. Gibt in Pro­zent oder Mil­lio­nen an, wie­vie­le Fern­seh­ge­rä­te in den TV-Haushalten eines defi­nier­ten Gebiets inner­halb eines defi­nier­ten Zeit­in­ter­valls durch­schnitt­lich ein­ge­schal­tet waren. Die Ein­schalt­quo­te ist nach Pro­gram­men und Sen­dun­gen dif­fe­ren­zier­bar. Ein­schalt­quo­ten entsprechen
->Reich­wei­ten auf Haushaltsebene.Der Wert wird in der Bun­des­re­pu­blik in einem reprä­sen­ta­ti­ven Panel von Haus­hal­ten mit Mess­ge­rä­ten der ->GfK kon­ti­nu­ier­lich erho­ben. Er ist nach Pro­gram­men und Sen­dun­gen differenzierbar.

 

Einspeisung

Ein­lei­ten von Femseh- oder Hör­funk­pro­gram­men in ein Kabelnetz.

 

Einspieler

(Kur­zer) Film, der das lau­fen­de Gesche­hen (z.B. im Stu­dio) unterbricht.

 

Einwahlknoten

Com­pu­ter­sys­tem, das als Zugangs­mög­lich­keit zu einem ->Pro­vi­der oder
->Online-Dienst genutzt wird.

 

EIT

Event Infor­ma­ti­on Table — Tabel­le mit Pro­gramm­in­for­ma­tio­nen für die über­tra­ge­nen Pro­gram­me und Pro­gram­me auf ande­ren Trans­pon­dern, die im Daten­strom mit­ge­führt wird. Die Infor­ma­tio­nen in der EIT wer­den für den ->EPG genutzt.

 

Elektro-Magnetische Verträglichkeit (EMV)

Bezeich­net meist den Ein­fluss von Funk­wel­len auf elek­tri­sche Gerä­te (akti­ve EMV) bzw. die Abschir­mung elek­tri­scher Gerä­te gegen inter­ne und exter­ne Funk­stö­run­gen (pas­si­ve EMV).

 

Electronic Program Guide ->EPG

 

Electronic Publishing -> E‑Publishing

Elektronische Signatur ->Digitale Signatur

 

Elektronischer Programmführer -> EPG

 

Elektrosmog

Bezeich­nung für die mög­li­che „Umwelt­ver­schmut­zung” durch elektromagne­tische Wel­len. Der mess­tech­ni­sche Nach­weis von Elek­tro­smog ist schwie­rig, weil die Inten­si­tät der elek­tro­ma­gne­ti­schen Umwelt­strah­lung (elek­tri­sche und magne­ti­sche Feld­stär­ke) in der Regel äußerst gering ist und das gesam­te Fre­quenz­spek­trum schritt­wei­se durch­ge­mes­sen wer­den muss.

 

Elevation

Nei­gungs­ein­stel­lung der Satel­li­ten­an­ten­ne zum Satelliten.

 

eMBB – Enhanced Mobile Broadband

Da das ->5G-Netz um ein Viel­fa­ches schnel­ler ist als sein Vor­gän­ger ->LTE, ermög­licht es neue Anwen­dun­gen wie eMBB. Die­ser Anwen­dungs­be­reich stellt eine extrem hohe Daten­ra­te zur Ver­fü­gung. Somit unter­stützt das 5G-Mobilfunknetz Diens­te mit hohen Breit­band­an­for­de­run­gen. Zu die­sen zäh­len ->Aug­men­ted Rea­li­ty (AR) und ->Vir­tu­al Rea­li­ty (VR).

 

Embedding

engl.: Ein­bet­tung. Dar­un­ter ver­steht man das Ein­bin­den von Doku­men­ten ande­rer Pro­gram­me, z. B. Bil­dern, Tex­ten oder Vide­os, in ein ->Doku­ment (s. auch
->OLE)

 

Emoticon

Kunst­wort aus den eng­li­schen Begrif­fen “emo­ti­on” und “icon”. Unter Online-Nutzern gebräuch­li­ches Sym­bol (->Smi­leys — Grin­se­ge­sich­ter), die Gefüh­le und Iro­nie in ->Chats, ->eMail, ->Foren etc. zum Aus­druck brin­gen sollen.

 

Empfangbarkeit

Gibt an, wie vie­le Per­so­nen oder Haus­hal­te einen Sen­der ter­res­trisch, über Kabel oder über Satel­lit emp­fan­gen kön­nen. Im AGF/GfK- Fern­seh­pa­nel ist die Emp­fang­bar­keit bezie­hung­wei­se das Emp­fangs­po­ten­zi­al eines Sen­ders gege­ben, wenn er an min­des­tens einem Fern­seh­ge­rät im Panel­haus­halt ein­ge­stellt ist.

 

Empfangsebenen

Die ->AGF unter­schei­det vier ver­schie­de­ne Emp­fangs­ebe­nen: ->IPTV, ->Satel­lit, Kabel und Ter­re­strik. Die Zuord­nung eines Haus­halts zu einer Ebe­ne erfolgt hier­ar­chisch, d.h. ein Haus­halt wird bei meh­re­ren Emp­fangs­ebe­nen immer der höchs­ten Ebe­ne zuge­ord­net – wobei IPTV die höchs­te Ebe­ne dar­stellt, gefolgt von Satel­lit, Kabel und Ter­re­strik. Ein Haus­halt, der Pro­gram­me über IPTV emp­fängt, wird somit immer der Ebe­ne IPTV zuge­ord­net, auch wenn ande­re Emp­fangs­mög­lich­kei­ten im Haus­halt vor­han­den sind. Zu der Ebe­ne Satel­lit gehö­ren nach AGF-Definition alle Haus­hal­te, die über Satel­lit emp­fan­gen, aber nicht über IPTV. Ein Haus­halt wird der Ebe­ne Kabel zuge­wie­sen, sofern er über Kabel emp­fängt, aber nicht über IPTV oder Satel­lit. Die Ebe­ne Ter­re­strik umfasst somit ledig­lich alle Haus­hal­te, die aus­schließ­lich eine ->DVB‑T-Emp­fangs­mög­lich­keit besitzen.

 

Empfangspotenzial

Das Emp­fangs­po­ten­zi­al gibt in der For­schung der ->AGF an, wie vie­le Per­so­nen oder Haus­hal­te ein Fern­seh­pro­gramm ->ter­res­trisch, über Kabel, ->Satel­lit oder ->IPTV emp­fan­gen. Die Emp­fang­bar­keit eines Pro­gramms ist gege­ben, wenn er min­des­tens ein­mal eine Sekun­de in einem ->Panel­haus­halt ein­ge­schal­tet war. Das Emp­fangs­po­ten­zi­al eines Sen­ders ist auf­grund die­ser Defi­ni­ti­on immer klei­ner als sei­ne ->tech­ni­sche Reich­wei­te, weil beim Emp­fangs­po­ten­zi­al der tat­säch­li­che Emp­fang zu Grun­de gelegt wird und nicht alle poten­ti­el­len Haus­hal­te im Verbreitungsgebiet.

 

Empfangspotenzial 60/60

Begriff aus der For­schung der ->AGF, der angibt, wie vie­le Per­so­nen oder Haus­hal­te in den letz­ten 60 Tagen ein Fern­seh­pro­gramm min­des­tens 60 Sekun­den kon­se­ku­tiv ein­ge­schal­tet haben.

 

Empfehlung der EU

Im Unter­schied zu ->Richt­li­nie und ->Ver­ord­nung recht­lich unver­bind­li­che Rege­lung der Euro­päi­schen Uni­on. Für den Jugend­schutz im audio­vi­su­el­len Bereich bedeut­sam sind z.B. die Emp­feh­lung (98/560/EG) des Rates zur Stei­ge­rung der Wett­be­werbs­fä­hig­keit des euro­päi­schen Indus­trie­zweigs der audio­vi­su­el­len Diens­te und Infor­ma­ti­ons­diens­te durch die För­de­rung natio­na­ler Rah­men­be­din­gun­gen für die Ver­wirk­li­chung eines ver­gleich­ba­ren Niveaus in bezug auf den Jugend­schutz und den Schutz der Men­schen­wür­de sowie die Emp­feh­lung (2014/478/EU) der Kom­mis­si­on vom 14. Juli 2014 mit Grund­sät­zen für den Schutz von Ver­brau­chern und Nut­zern von Online-Glücksspieldienstleistungen und für den Aus­schluss Min­der­jäh­ri­ger von Online-Glücksspielen.

 

EMR – Institut für Europäisches Medienrecht

Unab­hän­gi­ger Dienst­leis­ter im Bereich des natio­na­len und euro­päi­schen Medi­en­rechts mit Sitz in Saar­brü­cken sowie Ver­bin­dungs­bü­ros in Bern und Brüs­sel, gegrün­det 1990. Das EMR hat eine plu­ra­le Mit­glie­der­struk­tur. Die Dienst­leis­tun­gen des EMR umfas­sen das Erstel­len von Rechts­gut­ach­ten zu medi­en­recht­li­chen Fra­ge­stel­lun­gen sowohl für öffentlich-rechtliche als auch für pri­va­te Auf­trag­ge­ben­de, die Durch­füh­rung von Fach­ver­an­stal­tun­gen, die Erstel­lung von Publi­ka­tio­nen zu For­schungs­er­geb­nis­sen und Ver­an­stal­tun­gen, Auf­trags­for­schung und den Auf­bau medi­en­recht­li­cher Informationssysteme.

Link: https://emr-sb.de/

 

EMRK ->Europäische Menschenrechtskonvention

 

EMS (Enhanced Message Service)

Ein Dienst für die Kom­mu­ni­ka­ti­on zwi­schen Mobil­te­le­fo­nen, der  die übli­che Infra­st­uk­tur der ->SMS nutzt, zusätz­lich aber auch ermög­licht, Logos, Bil­der und Klin­gel­tö­ne mit­zu­sen­den. Fast alle heu­te aktu­el­len ->GSM- oder ->UMTS-Mobil­te­le­fo­ne unter­stüt­zen EMS.

 

EMV ->Elektro-Magnetische Verträglichkeit

 

EMVG

Gesetz über die elek­tro­ma­gne­ti­sche Ver­träg­lich­keit von Gerä­ten. In Kraft seit dem 13. Novem­ber 1992.

 

Encoder

Gerät zur Ver­schlüs­se­lung und Kom­pri­mie­rung meist digi­ta­ler Infor­ma­tio­nen. Beim ->Inter­ak­ti­ven Fern­se­hen wird der Enco­der beim Dienste-Betreiber ver­wen­det, um die zu über­tra­gen­den digi­ta­len Daten (Signa­le) für die Über­sen­dung an den Zuschau­er zu komprimieren.

 

Encoding

Der Pro­zess des Umwan­delns einer ->Binär­da­tei in Text­for­mat wird als Enco­ding bezeich­net. Der rever­se Pro­zess wird Deco­ding genannt. Wird eine
->Binär­da­tei per ->eMail ver­schickt, muss die­se Datei im Text­for­mat der ->eMail ange­hängt wer­den. Das Enco­ding und Deco­ding über­nimmt dabei das Mail-Programm automatisch.

Engine

Engl.: Motor. Der Begriff wird für zen­tra­le Tei­le eines Com­pu­ter­pro­gramms ver­wen­det, die für das Pro­gramm wich­ti­ge Auf­ga­ben erfül­len. Spiele-Engines sind das tech­ni­sche Rück­grat eines Spie­les und stel­len u.a. die Spiel­gra­fik dar. Sie kön­nen auch als Ent­wick­lungs­um­ge­bung genutzt wer­den. Oft grei­fen Programmierer:innen auf bestehen­de Engi­nes zurück.

 

Enhanced Definition Television (EDTV)

Ame­ri­ka­ni­sche Defi­ni­ti­ons­klas­se für digi­ta­les Fern­se­hen mit rela­tiv hoher Qua­li­tät (ca. 12 MBit/s).

 

Ensemble

Kom­plet­ter Daten­strom in einem bestimm­ten Frequenzblock.

 

Entbündelung

Ent­bün­de­lung ist ein im Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­setz (TKG) von 1996 und in der Netz­zu­gangs­ver­ord­nung (NZV) von 1996 ver­wen­de­ter Begriff, der dar­auf abhebt, dass TK-Dienste (z. B. Sprach­te­le­fon­dienst) eines markt­be­herr­schen­den Netz­be­trei­bers in eine Viel­zahl von Ein­zel­leis­tun­gen oder “Pro­duk­ti­ons­schrit­te” unter­glie­der­bar sind (z. B. Übertragungs- vs. Vermittlungs- vs. Signalisierungsleistungen.

Unter der Ent­bün­de­lung der Teil­neh­mer­an­schluss­lei­tung ist die Ver­pflich­tung für markt­be­herr­schen­de Unter­neh­men zu ver­ste­hen, jene Lei­tungs­seg­men­te des Anschluss­net­zes, die von der loka­len Ver­mitt­lungs­stel­le zum Teil­neh­mer füh­ren, ande­ren Betrei­bern gegen Ent­gelt zur Ver­fü­gung zu stellen.

 

Ente

In der Jour­na­lis­ten­spra­che Bezeich­nung für eine (bewuss­te oder unbe­wuss­te) Falschmeldung.

 

Enter

o.k.-, abschicken‑, return-Taste.

 

Enthüllungsjournalismus

Jour­na­lis­mus, der dar­auf abzielt, Miss­stän­de und Skan­da­le aufzudecken.

 

Entities

Als Enti­ties bezeich­net man die spe­zi­el­le ->HTML-Codierung von Zei­chen, die nicht Teil des ->ASCII sind. Da die­ser Code nur 128 Zei­chen umfasst und Son­der­zei­chen nicht ent­hal­ten sind, wird zum Bei­spiel das ü als ü im
->Quell­text eines ->HTML-Dokumentes geschrieben.

 

Entwicklungsbeeinträchtigende Angebote

Das sind sol­che Inhal­te, die zwar die Ent­wick­lung von Kin­dern und Jugend­li­chen beein­träch­ti­gen kön­nen, aber noch nicht als jugend­ge­fähr­dend bewer­tet wer­den. Die Ent­wick­lung von Kin­dern und Jugend­li­chen zu eigen­ver­ant­wort­li­chen und gemein­schafts­fä­hi­gen Per­sön­lich­kei­ten kann z.B. durch Ängs­ti­gun­gen oder sozial-ethische Des­ori­en­tie­run­gen beein­träch­tigt wer­den. In sol­cher Wei­se beein­träch­ti­gen­de Ange­bo­te kön­nen je nach Alters­stu­fe Gewalt­dar­stel­lun­gen, unge­eig­ne­te sexu­el­le oder ande­re pro­ble­ma­ti­sche Inhal­te sein. Im Inter­net müs­sen die Anbie­ter dafür Sor­ge tra­gen, dass ein aner­kann­tes Jugend­schutz­pro­gramm (Fil­ter­soft­ware) die Nut­zung die­ser Inhal­te durch Kin­der und Jugend­li­che wesent­lich erschwert. Im digi­ta­len Fern­se­hen ent­spricht die soge­nann­te Vor­sper­re die­ser Maß­nah­me. Rund­funk­ver­an­stal­ter kön­nen im Übri­gen auch durch die Beach­tung von ->Sen­de­zeit­be­schrän­kun­gen dafür Sor­ge tra­gen, dass Kin­der und Jugend­li­che die beein­träch­ti­gen­den Ange­bo­te übli­cher­wei­se nicht wahr­neh­men können.

 

EPG — Electronic Program Guide

Der Elek­tro­ni­sche Pro­gramm­füh­rer dient im digi­ta­len Fern­se­hen als Weg­wei­ser durch die ver­schie­de­nen Pro­gramm­an­ge­bo­te, wobei je nach Aus­ge­stal­tung auch Zusam­men­stel­lun­gen nach nut­zer­de­fi­nier­ten oder vor­ge­ge­be­nen Kri­te­ri­en erfol­gen kön­nen. Außer­dem lie­fert er Kurz­in­hal­te und Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen zu den über­tra­ge­nen Pro­gram­men. Bei der Pro­gramm­viel­falt des Digital-TV mit über 200 Pro­gramm­ka­nä­len erhal­ten die elek­tro­ni­schen Pro­gramm­füh­rer eine zen­tra­le Schlüs­sel­rol­le bei der Benut­zer­füh­rung bzw. Bedie­nung. Der EPG kann so aber auch — wie eine Pro­gramm­zeit­schrift — das Nut­zungs­ver­hal­ten beeinflussen.

 

EPRA (European Platform of Regulatory Authorities)

Vor dem Hin­ter­grund der ->Glo­ba­li­sie­rung und ->Kon­ver­genz wur­de im April 1995 die­ses Forum euro­päi­scher Regu­lie­rungs­be­hör­den für audio­vi­su­el­le Medi­en gegrün­det. Es bie­tet eine Platt­form für einen infor­mel­len Mei­nungs­aus­tausch zwi­schen Regu­lie­rungs­be­hör­den im Rund­funk­be­reich; für den Aus­tausch von Infor­ma­tio­nen über gemein­sa­me Pro­ble­me der natio­na­len und euro­päi­schen Rund­funk­re­gu­lie­rung sowie für die Erör­te­rung prak­ti­scher Lösun­gen für recht­li­che Pro­ble­me bei der Aus­le­gung und Anwen­dung der Rund­funk­re­gu­lie­rung. Bis­her sind 52 Regu­lie­rungs­be­hör­den in Euro­pa Mit­glie­der der EPRA. Die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on, der Euro­pa­rat, die Euro­päi­sche Audio­vi­su­el­le Infor­ma­ti­ons­stel­le und das Büro des OSZE-Beauftragten für Medi­en­frei­heit haben bei EPRA Beobachter-Status.

Link: www.epra.org

 

ERC

Euro­pean Radio Conference

 

ERGA (European Regulators Group for Audiovisual Media Services)

Die Grup­pe euro­päi­scher Regu­lie­rungs­stel­len für audio­vi­su­el­le Medi­en­diens­te (ERGA) setzt sich nach Art. 30b Abs. 2 der ->AVMD-Richtlinie zusam­men aus Vertreter:innen natio­na­ler Regu­lie­rungs­be­hör­den oder ‑stel­len für den Bereich der audio­vi­su­el­len Medi­en­diens­te mit Haupt­zu­stän­dig­keit für die Auf­sicht über ->audio­vi­su­el­le Medi­en­diens­te oder – wenn es kei­ne natio­na­le Regu­lie­rungs­be­hör­de oder –stel­le gibt – aus ande­ren Vertreter:innen, die im Wege der dafür vor­ge­se­he­nen Ver­fah­ren aus­ge­wählt wer­den. Die ERGA hat nach Art. 30b Abs. 3 der AVMD-Richtlinie fol­gen­de Aufgaben:

(a) Bereit­stel­lung von tech­ni­schem Sach­ver­stand für die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on in Bezug auf

– ihre Auf­ga­be, eine kohä­ren­te Umset­zung der AVMD-Richtlinie in allen EU-Mitgliedstaaten

sicher­zu­stel­len, sowie

– Ange­le­gen­hei­ten, die audio­vi­su­el­le Medi­en­diens­te betref­fen und in ihre Zustän­dig­keit fallen;

(b) den Aus­tausch von Erfah­run­gen und bewähr­ten Ver­fah­ren in Bezug auf die Anwen­dung des Rechts­rah­mens für audio­vi­su­el­le Medi­en­diens­te, ein­schließ­lich ->Bar­rie­re­frei­heit und ‑>Medi­en­kom­pe­tenz;

© Zusam­men­ar­beit und Ver­sor­gung ihrer Mit­glie­der mit den erfor­der­li­chen Infor­ma­tio­nen für die Anwen­dung der AVMD-Richtlinie;

(d) auf Anfra­ge der Kom­mis­si­on – Abga­be von Stel­lung­nah­men zu den tech­ni­schen und fak­ti­schen Aspek­ten zu aus­ge­wähl­ten Fra­gen die­ser Richt­li­nie. Deutsch­land wird in der Grup­pe durch den Euro­pa­be­auf­trag­ten der ->Lan­des­me­di­en­an­stal­ten vertreten.

Link: https://erga-online.eu/

 

Ermes

Euro­pean Radio Mes­sa­ging Sys­tem; Stan­dard für einen euro­pa­wei­ten Funk­rufdienst (radio paging service).

 

ERP (Effective radiated power)

Effek­tiv abge­strahl­te Leistung.

 

ESBD

Der eSport-Bund Deutsch­land ist die Inter­es­sen­ver­tre­tung des eSports in Deutsch­land. Haupt­ziel des Ver­ban­des ist die Aner­ken­nung des eSports als Sport­art in Deutsch­land. Zudem setzt sich der Ver­band all­ge­mein für eSport und des­sen Orga­ni­sa­ti­on ein.

 

eSIM

eSIM steht für „embedded SIM“ (Engl.: inte­grier­te SIM) und bezeich­net eine neue Gene­ra­ti­on von ->SIM-Kar­ten, die fest im Gerät ver­baut ist. Sie bie­tet einen Ersatz für die klas­si­sche SIM-Karte. Die inte­grier­te SIM kann jeder­zeit von einem Anbie­ter umge­schrie­ben wer­den und soll schnel­le Ver­trags­wech­sel und ver­ein­fach­te Anwen­dung ermög­li­chen. Bis­her ist die eSIM erst in weni­gen Gerä­ten verbaut.

 

ESDI (Enhanced Small Device Interface)

Ein Stan­dard für Hoch­leis­tungs­fest­plat­ten, Disketten- und Band­lauf­wer­ke, der die schnel­le Kom­mu­ni­ka­ti­on mit einem Com­pu­ter ermöglicht.

 

Eskapismus

Vom Eng­li­schen „escape (= ent­flie­hen)“ abge­lei­te­te Bezeich­nung für eine sog. Wirk­lich­keits­flucht oder Welt­flucht, d.h. eine angeb­li­che Flucht aus oder vor der rea­len Welt mit ihren Anfor­de­run­gen zuguns­ten einer Schein­welt: Ins­be­son­de­re in der Welt der Medi­en soll den Sor­gen des All­tags ent­flo­hen wer­den. In der Medi­en­psy­cho­lo­gie gilt Eska­pis­mus als wich­ti­ges Motiv der Medi­en­nut­zung. Nach der „Eskapismus-These“ in der Medi­en­psy­cho­lo­gie wer­den Medi­en nicht nur zur Befrie­di­gung kogni­ti­ver Bedürf­nis­se (Wis­sens­er­wei­te­rung) son­dern auch zur Befrie­di­gung affek­ti­ver Bedürf­nis­se (Eska­pis­mus) genutzt.

 

Ethernet

Eines der meist­ver­brei­te­ten Netz­werk­sys­te­me, das Über­tra­gungs­ge­schwin­dig­kei­ten von bis zu 10 ->Mbit pro Sekun­de erlaubt. Vie­le loka­le Netz­werk­ver­bin­dun­gen in ->Intra­nets oder im ->Inter­net wer­den über Ether­net geknüpft.

Erwei­te­run­gen:

Fast-Ethernet = 100 Mbit/s,

Gigabit-Ethernet = 1000 Mbit/s.

Stan­dar­di­siert als IEEE 802.3.

 

 

ETSI

Euro­pean Tele­com­mu­ni­ca­ti­ons Stan­dard Insti­tu­te. Euro­päi­sches Insti­tut für Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­stan­dar­di­sie­rung. Auf­ga­be des Insti­tuts ist die Har­mo­ni­sie­rung der im euro­päi­schen Raum ein­ge­setz­ten Telekommunikationstechnik.

Link: www.etsi.org

 

EU-Empfehlung ->Empfehlung der EU

EU-Richtlinie ->Richtlinie der EU

EU-Verordnung ->Verordnung der EU

 

EULA (End User License Agreement)

Das ist ein Ver­trag, dem ein Benut­zer vor dem Ein­satz einer ->Soft­ware zustim­men soll. Übli­cher­wei­se wird dar­in der Haf­tungs­aus­schluss des Her­stel­lers und die zeit­wei­se Über­las­sung des Nut­zungs­rechts an der ->Soft­ware (die dem Her­stel­ler gehört) bestimmt.

 

Euro-AV

Auch als SCART bezeich­ne­tes 21poliges Ste­cker­sys­tem, das Fernseh‑, Video- und HiFi-Geräte mit­ein­an­der ver­bin­det, aber nur ana­lo­ge Signal­über­tra­gung ermöglicht.

 

Euro-Filetransfer

Kom­mu­ni­ka­ti­ons­pro­to­koll für den Aus­tausch von Datei­en zwi­schen zwei Rech­nern über ->ISDN.

 

Euro-ISDN

In Euro­pa stan­dar­di­sier­tes ->ISDN.

 

Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)

Art. 10 der Euro­päi­schen Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on (EMRK) gewährt jeder­mann Anspruch auf freie Mei­nungs­äu­ße­rung. Die­ser Anspruch umfasst das Recht, Nach­rich­ten und Ideen ohne Ein­grif­fe öffent­li­cher Behör­den und ohne Rück­sicht auf Lan­des­gren­zen zu emp­fan­gen und mit­zu­tei­len. In Bezug auf audio­vi­su­el­le Medi­en legt Art. 10 Abs. 1 Satz 3 EMRK fest, dass „die Staa­ten Rundfunk‑, Lichtspiel- und Fern­seh­un­ter­neh­men einem Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren unter­wer­fen (dür­fen)“.  Art. 10 Abs. 2 EMRK regelt, in wel­cher Wei­se der Anspruch auf freie Mei­nungs­äu­ße­rung ein­ge­schränkt wer­den darf: Ein­schrän­kun­gen müs­sen gesetz­lich vor­ge­se­hen sein, einem der in Art 10 Abs 2 EMRK auf­ge­zähl­ten Zie­le die­nen (natio­na­le Sicher­heit, ter­ri­to­ria­le Unver­sehrt­heit, öffent­li­che Sicher­heit, Auf­recht­erhal­tung der Ord­nung, Ver­bre­chens­ver­hü­tung, Schutz der Gesund­heit und der Moral, Schutz des guten Rufes und der Rech­te ande­rer) und in einer demo­kra­ti­schen Gesell­schaft im Inter­es­se die­ses Ziels unent­behr­lich sein.

 

Europäische Rundfunkunion

Deutsch für Euro­pean Broad­cas­ting Uni­on (EBU)/Union Euro­pé­en­ne de Radio­dif­fu­si­on (UER). 1950 zum Zweck der inter­na­tio­na­len Zusam­men­ar­beit und des Pro­gramm­aus­tauschs gegrün­de­te Ver­ei­ni­gung euro­päi­scher Rund­funk­ver­an­stal­ter. Von deut­scher Sei­te aus sind die öffentlich-rechtlichen Sen­der der ARD und das ZDF betei­ligt. Die in Genf ange­sie­del­te Orga­ni­sa­ti­on unter­hält Eurovisions- und Euroradio-Netzwerke und orga­ni­siert den Aus­tausch von Nach­rich­ten, Repor­ta­gen und Sport­pro­gram­men. Sie koor­di­niert Kopro­duk­tio­nen wie den Grand Prix Euro­vi­si­on und unter­stützt die Ent­wick­lung gemein­sa­mer tech­ni­scher Stan­dards bei den Mit­glie­dern. Die in der EBU zusam­men­ge­schlos­se­nen Rund­funk­an­stal­ten bie­ten im Eurovisions-Netzwerk ein­an­der mehr­mals täg­lich Fern­seh­auf­nah­men mit frei­em Copy­right an.

Link: www.ebu.ch

 

Europäischer Aktionsplan für Demokratie

Die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on hat am 3. Dezem­ber 2020 ihren Euro­päi­schen Akti­ons­plan für Demo­kra­tie (Euro­pean Action Plan for Demo­cra­cy, EAPD) vor­ge­legt, mit dem die Hand­lungs­fä­hig­keit der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger und die Wider­stands­fä­hig­keit der Demo­kra­tien in der gesam­ten EU gestärkt wer­den sol­len. Ange­sichts der Her­aus­for­de­run­gen für die demo­kra­ti­schen Sys­te­me in der EU – auf­grund von zuneh­men­dem Extre­mis­mus und der gefühl­ten Distanz zwi­schen den Men­schen und den Poli­ti­kern – sieht der Akti­ons­plan Maß­nah­men zur För­de­rung frei­er und fai­rer Wah­len, zur Stär­kung der Medi­en­frei­heit und zur Bekämp­fung von Des­in­for­ma­ti­on vor. Ganz kon­kret wird die Kom­mis­si­on Rechts­vor­schrif­ten zu poli­ti­scher Wer­bung vor­schla­gen, die sich an Spon­so­ren bezahl­ter Inhal­te und Produktions- und Ver­triebs­ka­nä­le, dar­un­ter Online-Plattformen, Wer­be­trei­ben­de und poli­ti­sche Bera­tungs­fir­men, rich­ten, wobei ihre jewei­li­gen Zustän­dig­kei­ten geklärt wer­den sol­len. Sie wird des Wei­te­ren Maß­nah­men zur Ver­bes­se­rung der Sicher­heit von Jour­na­lis­ten emp­feh­len und eine Initia­ti­ve vor­le­gen, um die­se vor stra­te­gi­schen Kla­gen gegen die Betei­li­gung der Öffent­lich­keit zu schüt­zen (SLAPP-Klagen). Zudem wird sie wei­te­re Maß­nah­men zur För­de­rung des ->Medi­en­plu­ra­lis­mus und zur Erhö­hung der Trans­pa­renz der Eigen­tums­ver­hält­nis­se im Medi­en­be­reich und der staat­li­chen Wer­bung vor­schla­gen, unter ande­rem durch den neu­en Über­wa­chungs­me­cha­nis­mus für die Eigen­tums­ver­hält­nis­se im Medi­en­be­reich. Schließ­lich wird die Kom­mis­si­on die Bemü­hun­gen um eine Über­ar­bei­tung des bestehen­den Ver­hal­tens­ko­dex zur Bekämp­fung von ‑>Des­in­for­ma­ti­on len­ken, mit dem die Anfor­de­run­gen an Online-Plattformen ver­schärft und stren­ge Überwachungs- und Auf­sichts­vor­schrif­ten ein­ge­führt wer­den sollen.

Der Euro­päi­sche Akti­ons­plan für Demo­kra­tie geht Hand in Hand mit dem ->Akti­ons­plan „Euro­pas Medi­en in der digi­ta­len Deka­de“ der EU sowie dem geplan­ten ->Digi­tal Ser­vices Act der EU.

 

Elektronischer Kodex für elektronische Kommunikation (EECC)

Mit der Richt­li­nie (EU) 2018/1972 über den euro­päi­schen Kodex für die elek­tro­ni­sche Kom­mu­ni­ka­ti­on (EECC) hat die Euro­päi­sche Uni­on den recht­li­chen Rah­men für elek­tro­ni­sche Kom­mu­ni­ka­ti­ons­net­ze und ‑diens­te, zuge­hö­ri­ger Ein­rich­tun­gen und zuge­hö­ri­ger Diens­te sowie bestimm­ter Aspek­te der End­ein­rich­tun­gen neu geord­net. Der Kodex, der als Richt­li­nie einer Umset­zung in natio­na­les Recht bedarf, die in Deutsch­land durch eine Novel­le des TKG erfol­gen soll, legt die Auf­ga­ben der natio­na­len Regu­lie­rungs­be­hör­den und gege­be­nen­falls der ande­ren zustän­di­gen Behör­den sowie eine Rei­he von Ver­fah­ren fest, die uni­ons­weit die har­mo­ni­sier­te Anwen­dung des Rechts­rah­mens gewähr­leis­ten sol­len. Der EECC soll der För­de­rung des Wett­be­werbs die­nen, eine Anre­gung von Inves­ti­tio­nen in Net­ze sein, einen bes­se­ren Ver­brau­cher­schutz ermög­li­chen und ein öffent­li­ches Warn­sys­tems der „umge­kehr­ten 112“ auf natio­na­ler Ebe­ne ein­füh­ren. Durch den EECC wird die För­de­rung des Zugan­ges zu und die Nut­zung von soge­nann­ten „Net­zen mit sehr hoher Kapa­zi­tät″ als neu­es Regu­lie­rungs­ziel ein­ge­führt. Fer­ner beinhal­tet der EECC auch eine neue und erwei­ter­te Defi­ni­ti­on des Begriffs des –grund­sätz­lich regu­lier­ba­ren – „elek­tro­ni­schen Kom­mu­ni­ka­ti­ons­diens­tes″. Hier­zu zäh­len jetzt u.a. auch Diens­te wie Whats­App, iMes­sa­ge und Sky­pe. Eben­falls neu ist, dass Anbie­ter mit beträcht­li­cher Markt­macht ihre Regu­lie­rung durch Ver­pflich­tungs­zu­sa­gen begren­zen bzw. ver­mei­den kön­nen. Die Prei­se für Anru­fe inner­halb der EU (genau­er Anru­fe von einem Mobil- oder Festnetz-Telefon aus dem Hei­mat­land eines/einer Verbraucher:in in ein ande­res EU-Land) wer­den gede­ckelt (19 Cent/Min., 6 Cent/SMS).

 

Europäisches Fernsehübereinkommen

Par­al­lel zur ->Fernseh-Richtlinie der EG wur­de im Europa-Rat das “Euro­päi­sche Über­ein­kom­men über das grenz­über­schrei­ten­de Fern­se­hen” vor­be­rei­tet, das am 5. Mai 1989 ver­ab­schie­det wur­de, in Deutsch­land aber erst am 1. Novem­ber 1994 in Kraft trat. Die Inhal­te ent­spre­chen im wesent­li­chen denen der frü­he­ren ->Fern­seh­richt­li­nie der EG. Im Bereich der EU besitzt die ->AVMD-Richtlinie Vor­rang vor dem Euro­päi­schen Fernsehübereinkommen.

 

European Broadcasting Union (EBU) ->Europäische Rundfunkunion

 

Eurovision

Über­tra­gungs­netz für den direk­ten Fern­seh­pro­gramm­aus­tausch zwi­schen den Län­dern, die der ->Euro­päi­schen Rund­funk­uni­on (EBU) ange­schlos­sen sind.

 

Eutelsat

Satel­li­ten­be­trei­ber­or­ga­ni­sa­ti­on der euro­päi­schen Fern­mel­de­be­hör­den, die unter dem Namen Eutel­sat (Euro­pean Tele­com­mu­ni­ca­ti­ons Satel­li­te) eige­ne Satel­li­ten zur euro­pa­wei­ten und inter­kon­ti­nen­ta­len TV‑, Audio- und Daten­über­tra­gung im Orbit sta­tio­niert hat.

Link: www.eutelsat.com

 

EUV

Ver­trag über die Euro­päi­sche Uni­on; neben dem ->AEUV eine der bei­den pri­mä­ren Rechts­quel­len für die Tätig­keit der EU mit u.a. grund­le­gen­den Rege­lun­gen (a) zur Abgren­zung der Zustän­dig­kei­ten zwi­schen EU und Mit­glied­staa­ten, ins­be­son­de­re dem Prin­zip der begrenz­ten Ermäch­ti­gung, dem Subsidiaritäts- und dem Ver­hält­nis­mä­ßig­keits­grund­satz sowie (b) zum Grund­rechts­schutz inner­halb der EU.

 

EVA-Prinzip

Abkür­zung für Ein­ga­be, Ver­ar­bei­tung und Aus­ga­be. Kon­zept in der EDV, nach dem die Daten­ver­ar­bei­tung in den Schrit­ten ->Ein­ga­be ->Ver­ar­bei­tung
->Aus­ga­be
abläuft.

 

Exklusivvertrag

Exklu­siv­ver­trä­ge sind bei der media­len Ver­wer­tung von Rech­ten etwa an bestimm­ten Fil­men, Kultur- oder Sport­er­eig­nis­sen hoher wirt­schaft­li­cher Bedeu­tung. Sie ver­mit­teln inso­weit das allei­ni­ge Recht zur Über­tra­gung unter Aus­schluss ande­rer Rund­funkveranstalter. Die ->AVMD-Richtlinie der EU ermög­licht es, die­sen Exklu­siv­ver­trä­gen bestimm­te Gren­zen zu set­zen, um sicher zu stel­len, dass Groß­ereig­nis­se von gesell­schaft­lich erheb­li­cher Bedeu­tung für die Bevöl­ke­rung frei emp­fang­bar sind, um den frei­en Wett­be­werb und die Grund­frei­hei­ten im Bin­nen­markt zu schüt­zen. Dar­über hin­aus kann mit Ex­klusivverträgen das Recht auf sog. ->Kurz­be­richt­erstat­tung nicht aus­ge­schlos­sen werden.

 

Exklusiv-Werbeblock

TV-Sonderwerbeform. Ein­zel­s­pot z. B. vor einem Programm-Highlight

 

Expanding Banner

Sobald ein Internet-Nutzer mit der Maus den Ban­ner berührt, klappt er groß­flä­chig auf. Wird die Maus vom Ban­ner weg­be­wegt, nimmt der Ban­ner wie­der sei­ne ursprüng­li­che Form an. Durch die über­ra­schend ver­grö­ßer­te Wer­be­flä­che sowie die Inter­ak­ti­vi­tät kann ein hoher Auf­merk­sam­keits­grad für die Wer­be­bot­schaft erzielt werden.

 

Explorer

Micro­soft nennt sei­nen Datei­ma­na­ger “Win­dows Explo­rer” und seinen
->Brow­ser “Internet-Explorer”, des­sen schärfs­ter Kon­kur­rent Netscape’s
->Navi­ga­tor ist.

 

Extended Digital Subscriber Line (xDSL)

Eng­li­scher Sam­mel­be­griff für Tech­ni­ken zur Leis­tungs­stei­ge­rung des Standard-Kupfer-Telefonnetzes. Dahin­ter ver­ber­gen sich ver­schie­de­ne Ver­fah­ren zur Über­tra­gung von breit­ban­di­gen Bit­strö­men (der­zeit bis zu 52 Mbit/s) auf nor­ma­len Kupfer-Telefonleitungen (inkl. Rück­ka­nal). xDSL-Netze funk­tio­nie­ren aller­dings nur in Orts­net­zen mit digi­ta­len, glas­fa­ser­ge­kop­pel­ten Ver­mitt­lungs­stel­len und sind somit vor­erst auf Bal­lungs­räu­me beschränkt.

 

Extensible HyperText Markup Language (XHTML)

->HTML war der ers­te Ansatz, inter­ak­ti­ve Infor­ma­ti­ons­an­ge­bo­te im Inter­net zu erzeu­gen, indem die Infor­ma­ti­on als defi­nier­tes Hypertext-Dokument beschrie­ben und über­tra­gen wird.

Die­ses Ver­fah­ren bringt jedoch star­ke Ein­schrän­kun­gen bei der Infor­ma­ti­ons­prä­sen­ta­ti­on mit sich, da die Infor­ma­ti­on für jede Dar­stel­lungs­wei­se neu mit erzeugt wer­den muss. Sinn­vol­ler­wei­se soll­ten also Inhalt und Dar­stel­lung von­ein­an­der getrennt wer­den. Die­ser Ansatz wird als XML (Exten­si­ble Mark­up Lan­guage) bezeich­net. XHTML ist dazu ein ers­ter Zwi­schen­schritt, indem es kon­se­quent unter­schei­det zwi­schen der eigent­li­chen Infor­ma­ti­on und ihrer Dar­stel­lung mit den bekann­ten HTML-Gestaltungsmöglichkeiten (Tags, Cas­ca­ding Style Sheets). Die Infor­ma­ti­on kann somit spä­ter auch für ande­re Prä­sen­ta­ti­ons­for­men (sog. XML-Doctypes) wei­ter­ver­wen­det werden.

 

Extension

Endung eines Datei­na­mens, z. B. .html. Die­se Endung wird in Datei­sys­te­men, die kei­ne Typ­in­for­ma­tio­nen für Datei­en spei­chern kön­nen, für die Zuord­nung von Datei­en und Pro­gram­men ver­wen­det. Im ->Inter­net wird häu­fig eine Zuord­nung nach ->MIME verwendet.

 

Externe Überschneidung

Begriff aus der Wer­be­for­schung, der dar­auf abstellt, dass Per­so­nen – z.B. im Rah­men von ->Media-Mix-Kampagnen — von meh­re­ren Medi­en bzw. Media­ga­t­tun­gen erreicht werden.

 

Extranet

So wird der ->Intra­net-Daten­trans­fer über das ->Inter­net bezeich­net. Damit kön­nen weit ent­fern­te Filia­len via Extra­net ver­bun­den werden.