# A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X,Y Z

 

Glossar der LMS — Buchstabe F

Facebook

ist ein 2004 gegrün­de­tes sozia­les Netz­werk, das als ->glo­bal play­er welt­weit ope­riert und inzwi­schen mehr als eine Mil­li­ar­de Mit­glie­der hat. Face­book gehört nach unter­schied­li­chen Sta­tis­ti­ken zu den fünf am häu­figs­ten besuch­ten Web­sites der Welt, in Deutsch­land liegt es auf dem zwei­ten Rang hin­ter ->Goog­le. Face­book wird viel­fach wegen sei­nes Umgangs mit dem ->Daten­schutz der Nut­zer kritisiert.

Link: www.facebook.com

 

Fachausschüsse

Seit dem 1. Janu­ar 2014 Orga­ni­sa­ti­ons­ein­hei­ten in den Arbeits­struk­tu­ren von ->DLM und
->ZAK. Dort gibt es zwei Fach­aus­schüs­se für fol­gen­de Schwerpunktthemen:

Fach­aus­schuss 1 — Regulierung

Fach­aus­schuss 2 — Net­ze, Tech­nik, Konvergenz

Der Fach­aus­schuss für die The­men Medi­en­kom­pe­tenz, Nutzer- und Jugend­schutz und loka­le Viel­falt wur­de im Zuge einer Reform der Orga­ni­sa­ti­ons­truk­tur im Zuge des Inkraft­tre­tens des ->MStV zum 01.01.2021 auf­ge­löst. Die­ser The­men­kom­plex und wird seit­her durch eine/n Themenbeauftragte/n koordiniert.

Die Fach­aus­schüs­se sol­len Ent­schei­dun­gen der Kom­mis­si­on für Zulas­sung und Auf­sicht (ZAK) und der Direk­to­ren­kon­fe­renz (DLM) vorbereiten.

 

Fading

Z.b. durch ->Inter­fe­ren­zen oder ->Abschat­tun­gen ver­ur­sach­te Schwan­kun­gen der Emp­fangs­feld­stär­ke bei Rundfunkübertragungen.

Fake

Engl.: vor­täu­schen. Bei ->eMail bspw. die Anga­be einer fal­schen Adres­se. Beim ->Chat u.a. das        ->Ein­log­gen mit einem fal­schen Geschlecht.

 

Fallzahl

Die unge­wich­te­te Anzahl der Per­so­nen (Test­per­so­nen, Panel-Teilnehmer u.ä.), die einer Erhe­bung und/oder Aus­wer­tung zugrun­de liegen.

 

Familienprogramm

Bei Hör­funk wie Fern­se­hen ver­wen­de­ter Sam­mel­be­griff für Kinder‑, Jugend- und Frau­en­sen­dun­gen, zum Teil auch Ange­bo­te für älte­re Menschen.

 

FAQ (Frequently Asked Questions)

Engl.: häu­fig gestell­te Fra­gen. Häu­fig gestell­te Fra­gen in News­groups oder an eine WWW-Site wer­den oft durch einen FAQ-Bereich beant­wor­tet. Dabei han­delt es sich um eine Datei, in der zu einem bestimm­ten The­ma häu­fig gestell­te Fra­gen und deren Ant­wor­ten auf­ge­lis­tet wer­den. Bevor man in einer News­group oder einer Web-SiteFragen stellt, soll­te man über­prü­fen, ob sie bereits durch die FAQ beant­wor­tet sind.

 

FAV

Abkür­zung für ->Favo­ri­ten

 

Favoriten

Favo­ri­ten im Sin­ne von ->Win­dows sind Ord­ner, Datei­en und Inter­net­sei­ten, die man häu­fig braucht. Bei Net­scape hei­ßen sie ->Book­marks (Lese­zei­chen).
->Win­dows legt sie in einem eige­nen Ver­zeich­nis ab.

 

Fax-to-Mail (Fax2Mail)

Mit einem nor­ma­len Fax­ge­rät wird ein Fax an einen Rech­ner ver­schickt, der den Inhalt dann als Gra­fik­da­tei per ->eMail an den Emp­fän­ger ver­schickt (s. auch
->Mail2Fax).

 

Fbw -> Filmbewertung

 

FCC

Fede­ral Com­mu­ni­ca­ti­ons Com­mis­si­on. Regu­lie­rungs­be­hör­de für Tele­kom­mu­ni­ka­ti­on und Rund­funk in den USA. Sie ver­gibt wich­ti­ge Radio- und TV-Sendelizenzen und über­wacht die Ein­hal­tung der (indus­trie­ori­en­tier­ten, äußerst libe­ra­len) Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­set­ze. Die deut­schen Äqui­va­len­te sind die
->BZT, die ->RegTP und die ->Lan­des­me­di­en­an­stal­ten.

Link: www.fcc.gov

 

FDDI (Fiber Distributed Data Interface)

->Back­bone auf Glas­fa­ser­ba­sis, der Daten mit max. 100 ->MBit/s transferiert.

 

FDM

Am 10. Febru­ar 2006 wur­de in Anknüp­fung an die ->IDR wur­de das Forum Digi­ta­le Medi­en  ‑Akti­on für Rund­funk und Neue Medi­en (FDM) – unter Betei­li­gung des Bun­des, der Län­der, des öffentlich-rechtlichen Rund­funks, der Lan­des­me­di­en­an­stal­ten, des pri­va­ten Rund­funks und des Mobil­funks gegrün­det. Als aktu­el­le Kern­auf­ga­ben des Forums wur­den zunächst mobi­le Anwen­dun­gen, ins­be­son­de­re des “Handy-TV”, die Lösung noch offe­ner Rechts­fra­gen sowie Fra­gen beim wei­te­ren Fort­gang der Umstel­lung auf digi­ta­les ter­res­tri­sches Fern­se­hen identifiziert.

 

FDX

Full Duplex. Es steht gleich­zei­tig je ein Über­tra­gungs­ka­nal für die Hin- und Rück­rich­tung der Infor­ma­ti­ons­über­tra­gung zur Ver­fü­gung (s. auch ->duplex).

 

Feature

Bezeich­nung für künstlerisch-journalistische Rund­funk­sen­dun­gen zumeist doku­men­ta­ri­scher Art, für die der Ein­satz von Ori­gi­nal­tö­nen oder Auf­nah­men an Ori­gi­nal­schau­plät­zen prä­gend ist.

 

FEC (Forward Error Connection)

FEC, d. h. Vor­wärts­feh­ler­kor­rek­tur, ist ein Feh­ler­schutz, der dazu dient, die Feh­ler­ra­te bei der Über­tra­gung digi­ta­ler Daten zu sen­ken. Wenn in einem Über­tra­gungs­sys­tem Vor­wärts­feh­ler­kor­rek­tur ein­ge­setzt wird, kodiert der Sen­der die zu über­tra­gen­den Daten in red­un­dan­ter Wei­se, so dass der Emp­fän­ger Feh­ler erken­nen und kor­ri­gie­ren kann.

 

Feedback-Formular

Vor­ge­ge­be­nes Ant­wort­fens­ter auf einer Web­sei­te, in das der Nut­zer Fra­gen, Kom­men­ta­re und Wün­sche ein­tra­gen kann.

 

Fensterprogramm

Zeit­lich begrenz­tes Radio- oder Fern­seh­an­ge­bot für einen klei­ne­ren Teil eines Sen­de­ge­biets (Lan­des­pro­gramm, Regio­nal­pro­gramm, Lokal­pro­gramm), für des­sen Aus­strah­lung die Sen­der­ket­te des jewei­li­gen Gesamt­pro­gramms zeit­wei­lig auf­ge­teilt (gesplit­tet) wird.

In den bei­den bun­des­weit ver­brei­te­ten reich­wei­ten­stärks­ten Fernseh-->Voll­pro­gram­men sind gemäß § 59 Abs. 4 ->MStV min­des­tens im zeit­li­chen und regio­nal dif­fe­ren­zier­ten Umfang der Pro­gramm­ak­ti­vi­tä­ten zum 1. Juli 2002 nach Maß­ga­be des jewei­li­gen Lan­des­rechts Fens­ter­pro­gram­me zur aktu­el­len und authen­ti­schen Dar­stel­lung der Ereig­nis­se des poli­ti­schen, wirt­schaft­li­chen, sozia­len und kul­tu­rel­len Lebens in dem jewei­li­gen Land auf­zu­neh­men. Der Haupt­pro­gramm­ver­an­stal­ter hat dabei orga­ni­sa­to­risch sicher­zu­stel­len, dass die redak­tio­nel­le Unab­hän­gig­keit des Fens­ter­pro­gramm­ver­an­stal­ters gewähr­leis­tet ist. Dem Fens­ter­pro­gramm­ver­an­stal­ter ist eine geson­der­te Zulas­sung zu ertei­len. Fens­ter­pro­gramm­ver­an­stal­ter und Haupt­pro­gramm­ver­an­stal­ter sol­len zuein­an­der nicht im Ver­hält­nis eines ver­bun­de­nen Unter­neh­mens nach § 62 MStV ste­hen, es sei denn, zum 31. Dezem­ber 2009 bestehen­de lan­des­recht­li­che Rege­lun­gen stel­len die Unab­hän­gig­keit in ande­rer Wei­se sicher. Zum 31. Dezem­ber 2009 bestehen­de Zulas­sun­gen blei­ben unbe­rührt. Eine Ver­län­ge­rung ist zuläs­sig. Mit der Orga­ni­sa­ti­on der Fens­ter­pro­gram­me ist zugleich deren Finan­zie­rung durch den Haupt­pro­gramm­ver­an­stal­ter sicher­zu­stel­len. Die ‑>Lan­des­me­di­en­an­stal­ten stim­men die Orga­ni­sa­ti­on der Fens­ter­pro­gram­me in zeit­li­cher und tech­ni­scher Hin­sicht unter Berück­sich­ti­gung der Inter­es­sen der betrof­fe­nen Ver­an­stal­ter ab.

Link:

https://www.die-medienanstalten.de/fileadmin/user_upload/Rechtsgrundlagen/Richtlinien_Leitfaeden/Fernsehfensterrichtlinie_FFR.pdf

 

Fernsehähnliche Telemedien

Sie sind eine beson­de­re Kate­go­rie ->rund­funk­ähn­li­cher Tele­me­di­en. Für Ange­bo­te die aus ‑>Sen­dun­gen bestehen, die jeweils gegen Ein­zel­ent­gelt frei­ge­schal­tet wer­den, und sons­ti­ge line­ar ver­brei­te­te fern­se­h­ähn­li­che Tele­me­di­en gel­ten die all­ge­mei­nen Bestim­mun­gen für Rund­funk (§§ 3 bis 16 MStV) mit Aus­nah­me des Zulas­sungs­ver­fah­rens ent­spre­chend. Für fern­se­h­ähn­li­che Tele­me­di­en gilt zudem das Kurz­be­richt­erstat­tungs­recht nach § 14 MStV ent­spre­chend, wenn die glei­che Sen­dung von dem­sel­ben Fern­seh­ver­an­stal­ter zeit­ver­setzt ange­bo­ten wird. Fer­ner gilt für die­se auch das Gebot der Bar­rie­re­frei­heit nach § 7 MStV ent­spre­chend. Für Anbie­ter fern­se­h­ähn­li­cher Tele­me­di­en gilt schließ­lich auch eine beson­de­re ->Quo­ten­re­ge­lung.

Fernsehen

In Abgren­zung vom ->Hör­funk audio­vi­su­el­ler Teil des ->Rund­funks, in Deutsch­land regel­mä­ßi­ger Pro­gramm­be­trieb ab 22. März 1935, zunächst für den Gemein­schafts­emp­fang in so genann­ten Fern­seh­stu­ben, am 25. Dezem­ber 1952 Neu­be­ginn für den Indi­vi­du­al­emp­fang durch den Nord­west­deut­schen Rund­funk (NWDR), seit 1. Novem­ber 1954 – her­vor­ge­gan­gen aus dem NWDR-Programm – das gemein­sam von den Lan­des­rund­funk­an­stal­ten der ARD betrie­be­ne (Ers­te) Deut­sche Fernsehen/Das Ers­te, seit 1. April 1963 zusätz­lich das Zwei­te Deut­sche Fern­se­hen, seit 22. Sep­tem­ber 1964 nach und nach die Drit­ten Pro­gram­me der Lan­des­rund­funk­an­stal­ten, seit 1984 auch Pro­gramm­an­ge­bo­te des Pri­va­ten Rund­funks, spä­ter zusätz­li­che öffentlich-rechtliche Pro­gram­me wie 3sat (1984), EINS PLUS (1986–1993), ARTE (1992), Der Kinderkanal/KI.KA und PHOENIX (1997) sowie BR-alpha (1998), seit 1997 zusätz­li­che Ange­bo­te im Rah­men digi­ta­ler Programmpakete.

 

Fernsehen ohne Grenzen ->Fernsehrichtlinie der EG

 

Fernsehnorm

In unter­schied­li­chen Regio­nen der Welt wer­den unter­schied­li­che tech­ni­sche Nor­men bei der ana­lo­gen Aus­strah­lung von Fern­se­hen benutzt: In West­eu­ro­pa ist es über­wie­gend ->PAL, in Ost­eu­ro­pa über­wie­gend ->SECAM und in Amerika
->NTSC. Zudem unter­schei­den sich Zei­len­zahl und Ver­ti­kal­fre­quenz. So basiert das Fern­se­hen in Euro­pa auf einem Bild von 625 Zei­len und 50 Bild­wech­seln je Sekun­de, in Nord­ame­ri­ka und Japan auf 525 Zei­len und 60 Bild­wech­seln je Sekunde.

 

Fernsehpanel

Ein Panel ist ein Kreis von Per­so­nen, des­sen Mit­glie­der in fest­ge­leg­ten Zeit­ab­stän­den kon­ti­nu­ier­lich zu bestimm­ten Fra­gen berich­ten. Das Fern­seh­pa­nel der ->AGF/->GfK Fern­seh­for­schung umfasst im Jahr 2001 5.500 reprä­sen­ta­tiv aus­ge­wähl­te deut­sche Haus­hal­te mit rund 12.000 Per­so­nen. 2001 wur­den wei­te­re 140 Haus­hal­te, deren Mit­glie­der aus einem ande­ren Land der euro­päi­schen Uni­on stam­men, in das Fern­seh­pa­nel ein­be­zo­gen. Somit ste­hen ins­ge­samt 5.640 Haus­hal­te für Aus­wer­tun­gen zur Ver­fü­gung, die reprä­sen­ta­ti­ve Fern­seh­nut­zungs­da­ten für die ins­ge­samt 34,3 Mil­lio­nen deut­schen und EU-Haushalte in der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land lie­fern. Die Aus­wahl der Panel­haus­hal­te erfolgt anhand von Vor­ga­ben, die aus der jähr­lich erho­be­nen amt­li­chen Sta­tis­tik, dem Mikro­zen­sus stam­men. Das Fern­seh­pa­nel stellt somit ein ver­klei­ner­tes Abbild der bun­des­deut­schen Wohn­be­völ­ke­rung mit min­des­tens einem Fern­seh­ge­rät dar.

 

Fernsehrat

->Auf­sichts­gre­mi­um des ->ZDF, par­al­lel zum ->Rund­funk­rat in ->ARD-Anstal­ten.

Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat in einem Urteil vom 25. März 2014 fest­ge­hal­ten, dass die der­zei­ti­gen Rege­lun­gen zur Zusam­men­set­zung des Fern­seh­rates nicht zur Gän­ze mit dem Grund­ge­setz ver­ein­bar sind, da sie das Gebot der Staats­fer­ne der Auf­sicht über öffentlich-rechtliche Rund­funk­an­stal­ten nicht umfas­send beachten.

 

Fernseh-Richtlinie der EG

Richt­li­nie (89/552/EWG) des Rates zur Koor­di­nie­rung bestimm­ter Rechts- und Verwaltungs-vorschriften der Mit­glied­staa­ten über die Aus­übung der Fern­seh­tä­tig­keit vom 3. Okto­ber 1989, Vor­läu­fer­re­ge­lung zur ->AVMD-Richtlinie.

 

Fernsehtext ->Videotext

 

Fernsehurteile

Im Zusam­men­hang mit der Fort­ent­wick­lung des Rundfunksy­stems in der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land wur­de in einer Anzahl von grund­sätz­li­chen Fra­gen das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt ange­ru­fen. Die dar­auf­hin ergan­ge­nen Urtei­le wur­den als „Fern­seh­ur­tei­le” bezeich­net, auch wenn sie von Fall zu Fall den Hör­funk betra­fen. Als grund­le­gend gel­ten BVerfGE 12, 205 (Deutschland-Fernsehen), BVerfGE 31, 173 (Umsatz­steu­er), BVerfGE 57, 295 (FRAG), BVerfGE 73, 118 (Nie­der­sach­sen), BVerfGE 74, 297 (Baden-Württemberg), BVerfGE 83, 238 (Nordrhein-Westfalen), BVerfGE 87, 181 (Hes­sen 3), BVerfGE 90, 60 (Rund­funk­ge­büh­ren), BVerfGE 92, 203 ff. (EG-Fernsehrichtlinie), BVerfGE 97, 228 ff. (Kurz­be­richt­erstat­tung), BVerfGE 97, 298 ff. (Rund­funk­un­ter­neh­mer­frei­heit), BVerfGE 119, 181 ff. (Rund­funk­ge­büh­ren II), BVerfGE 121, 30 ff. (Betei­li­gung von Par­tei­en an pri­va­ten Rund­funk­ver­an­stal­tern), Urteil des Ers­ten Senats vom 25. März 2014, — 1 BvF 1/11 — - 1 BvF 4/11 – (ZDF).

 

Festplattenrekorder

PVRs (Per­so­nal Video Recor­der), DVRs (Digi­tal Video recor­der) oder HDRs (Hard Disc Recor­der) sind Fest­plat­ten­re­kor­der, die z.B. in TV-Geräten oder Recei­vern inte­griert sein kön­nen. Sie beinhal­ten eine Fest­plat­te zum Auf­zeich­nen von Pro­gram­men, die den Start der Wie­der­ga­be eines Pro­gram­mes noch wäh­rend der Auf­nah­me ermög­licht. Dies wird als ->Time Shift bezeichnet.

 

FFA Filmförderungsanstalt

Die FFA ist eine Bun­des­an­stalt des öffent­li­chen Rechts. Sie hat u.a. die Auf­ga­ben, Maß­nah­men zur För­de­rung des deut­schen Films und zur Ver­bes­se­rung der Struk­tur der deut­schen Film­wirt­schaft durch­zu­füh­ren, die gesamt­wirt­schaft­li­chen Belan­ge der Film­wirt­schaft in Deutsch­land zu unter­stüt­zen, die Grund­la­gen für die Ver­brei­tung und markt­ge­rech­te Aus­wer­tung des deut­schen Films im Inland und sei­ne wirt­schaft­li­che und kul­tu­rel­le Aus­strah­lung im Aus­land zu ver­bes­sern sowie auf eine Abstim­mung und Koor­di­nie­rung der Film­för­de­rung des Bun­des und der Län­der hin­zu­wir­ken. Zur Finan­zie­rung ihrer Auf­ga­ben erhebt die FFA sowohl von Film­thea­ter­be­trei­bern und Video­pro­gramm­an­bie­tern, als auch von Fern­seh­ver­an­stal­tern sowie Pro­gramm­ver­mark­tern, eine Film­ab­ga­be nach dem Filmförderungsgesetz.

Link: www.ffa.de

 

File

file:// ist der Hin­weis auf eine loka­le Datei in einem Brow­ser. Die Datei ist nur auf dem loka­len Daten­trä­ger verfügbar.

 

File-Server

Ein Com­pu­ter, der sei­ne Datei­en und Pro­gram­me allen ande­ren im Netz zur Ver­fü­gung stellt. Somit kann in einem ->Netz­werk jeder auf ein und die­sel­ben Datei­en zugreifen.

 

Filesharing

Begriff für die Wei­ter­ga­be von (Musik- oder Film-) Datei­en über spe­zi­el­le Inter­net­sei­ten oder Netz­wer­ke. Ein sol­ches Tei­len von urhe­ber­recht­lich geschütz­ten Wer­ken ist rechtswidrig.

 

File Transfer Protocol ->FTP

 

Filmbewertung

Die deut­schen Bun­des­län­der eta­blier­ten in Wies­ba­den eine zen­tra­le Filmbe­wertungsstelle als Anstalt des öffent­li­chen Rechts. Dort wer­den auf Antrag Film­pro­duk­tio­nen kate­go­ri­siert und bewer­tet. Die Bewer­tung erstreckt sich auf die Prä­di­ka­te „kein Prä­di­kat”, „wert­voll” oder „beson­ders wert­voll”. Fil­me mit Prä­di­kat wer­den u. a. nach dem Film­för­de­rungs­ge­setz, aber auch steu­er­lich geför­dert. Die­se Film­be­wer­tung ist von der Film­frei­ga­be durch die ->FSK zu unterscheiden.

 

Filmrecht

Film­rech­te sind die öffent­lich­recht­li­chen und pri­vat­recht­li­chen Vor­schrif­ten, die für die Her­stel­lung und Aus­wer­tung von Film­wer­ken von Bedeu­tung sind.

 

Filterprogramm/-system

Anwen­dung, die den Zugriff auf Infor­ma­tio­nen oder Diens­te des Inter­nets – ins­be­son­de­re im Inter­es­se des ->Jugend­schut­zes nach vor­ge­ge­be­nen Kri­te­ri­en regelt. Fil­ter­sys­te­me basie­ren im wesent­li­chen auf einem oder meh­re­ren fol­gen­der drei Kon­zep­te: ->Keyword-Blocking; ->Site-Blocking; ->Page-Labelling. Fil­ter­sys­te­me soll­ten nicht einen Schutz Min­der­jäh­ri­ge sug­ge­rie­ren, den sie zu leis­ten nicht imstan­de sind. Weder Fil­ter­lis­ten mit Kate­go­ri­sie­rung, noch Selbst­be­wer­tung (Self Rating) noch eine maschi­nel­le Kate­go­ri­sie­rung kön­nen lücken­lo­sen Schutz ver­mit­teln – aber der Schutz kann durch sie ver­bes­sert werden.

 

FIM-Studie

Neben der ->KIM-Stu­die und der ->JIM-Stu­die hat der ->Medi­en­päd­ago­gi­sche For­schungs­ver­bund Süd­west 2012 zum ers­ten Mal die FIM-Studie („Fami­lie, Inter­ak­ti­on & Medi­en“) her­aus­ge­ge­ben, die sich mit dem Medi­en­nut­zungs­ver­hal­ten von Fami­li­en beschäftigt.

Link:www.mpfs.de/fileadmin/FIM/FIM2011.pdf

 

Fingerprint

Eine Tech­no­lo­gie, die Audio­si­gna­le anhand von cha­rak­te­ris­ti­schen Merk­ma­len ein­deu­tig iden­ti­fi­zie­ren kann.

 

FinTS

Finan­cial Tran­sac­tion Ser­vices (FinTS) ist – in Wei­ter­ent­wick­lung von ->HBCI — ein deut­scher Stan­dard für den Betrieb von ->E‑Banking, der u.a. von den Spar­kas­sen, den Genossenschafts-banken und der Deut­schen Bank unter­stützt wird. FinTS beinhal­tet Sicher­heits­ver­fah­ren mit ->elek­tro­ni­scher Signa­tur sowie das Sicher­heits­ver­fah­ren ->PIN/->TAN.

 

Firewall

Engl.: Brand­schutz­mau­er. ->Soft­ware, die IP-Segmente (z. B. eines internen
->Netz­wer­kes) vom ->Inter­net trennt, um sie vor uner­laub­tem Zugriff zu schüt­zen. Die­se Soft­ware regelt dann den Daten­ver­kehr zwi­schen den Seg­men­ten. Durch Fire­walls schüt­zen ->Pro­vi­der auch ihre Rech­ner, wäh­rend die­se ->online sind.

Neben­ef­fekt: die inter­nen Nut­zer wer­den nach außen anony­mi­siert und oft­mals abge­ru­fe­ne Inhal­te wer­den lokal zwi­schen­ge­spei­chert und meh­re­ren Nut­zern gleich­zei­tig zur Ver­fü­gung gestellt (Proxy-Funktionalität).

 

Firmware

Soft­ware, die in tech­ni­schen Gerä­ten ver­baut ist und für den Betrieb des Geräts not­wen­dig ist. Die Firm­ware wird vom Her­stel­ler instal­liert und steu­ert die Grund­funk­tio­nen des Geräts. Gewöhn­lich haben Nut­zen­de kei­nen direk­ten Zugriff auf die Firmware.

 

Flame / Flamen / Flaming

Abge­lei­tet vom engl.: “in Wut gera­ten”. Belei­di­gun­gen bzw. Beschimp­fun­gen von ande­ren Teilnehmer:innen in ->News­groups und ->Foren oder bei ->Multiplayer-Spielen. Zuneh­mend auch in ->eMails und Gäs­te­bü­chern. Wird häu­fig als Reak­ti­on auf Ver­stö­ße gegen die ‑>Neti­quet­te (z.B. ->Spam) ver­sandt. Fla­ming ist regel­mä­ßig in Spiele-Communities nicht erwünscht und kann ggf. bestraft wer­den. Mitt­ler­wei­le besit­zen vie­le Multiplayer-Spiele etwa Report-Funktionen, wodurch Spieler*innen nach einem Spiel direkt ange­ben kön­nen, wer ande­re belei­digt hat. Wenn sich die­se Reports mit den Anga­ben ande­rer Spieler:innen decken, wer­den die ent­spre­chen­den Per­so­nen abge­mahnt und kön­nen bei Wie­der­ho­lung z.B. mit einem (ggf. zeit­lich begrenz­ten) Spiel­ver­bot bestraft werden.

 

Flash

Engl. “auf­leuch­ten, auf­blin­ken”; Soft­ware zur Erstel­lung von mul­ti­me­dia­len und inter­ak­ti­ven Ani­ma­tio­nen, die in Web­sei­ten ein­ge­bun­den wer­den können

 

flat fee / flat rate

Eini­ge Internet-Provider bie­ten Pau­schal­ta­ri­fe an: So zahlt man z. B. nur eine monat­li­che Grund­ge­bühr an den Pro­vi­der und kann ohne zeit­li­che bzw. men­gen­mä­ßi­ge Begren­zun­gen sur­fen. Manch­mal wer­den Tari­fe auch als “flat” bezeich­net, wenn ihre Höhe unab­hän­gig von der Tages­zeit und vom Wochen­tag ist.

 

Flimmo: Programmberatung für Eltern

FLIMMO ist ein Pro­jekt des Ver­eins Pro­gramm­be­ra­tung für Eltern e.V. Des­sen Mit­glie­der sind elf Lan­des­me­di­en­an­stal­ten, die Stif­tung Medi­en­päd­ago­gik Bay­ern und das Inter­na­tio­na­le Zen­tral­in­sti­tut für das Jugend- und Bil­dungs­fern­se­hen (IZI) beim Baye­ri­schen Rund­funk. Der Pro­gramm­rat­ge­ber bie­tet Eltern und Erzie­hen­den kon­kre­te Ori­en­tie­rungs­hil­fe bei der Fern­se­h­er­zie­hung von Kin­dern. Er ent­hält Ein­zel­be­spre­chun­gen kin­der­re­le­van­ter Sen­dun­gen und Kurz­bei­trä­ge zu medi­en­päd­ago­gi­schen The­men. Bespro­chen wird nicht nur das Kin­der­pro­gramm, son­dern auch sol­che Sen­dun­gen, die sich zwar an Erwach­se­ne rich­ten, aber bei Kin­dern zwi­schen drei und 13 Jah­ren eben­falls beliebt sind. Bewer­tet wird, wie Kin­der mit bestimm­ten Fern­sehin­hal­ten umge­hen und wel­che Ver­ar­bei­tungs­pro­zes­se je nach Alter zu erwar­ten sind. Mit der Durch­füh­rung des Pro­jekts FLIMMO wur­de das JFF – Insti­tut für Medi­en­päd­ago­gik in For­schung und Pra­xis aus Mün­chen betraut, das sei­ne jahr­zehn­te­lan­ge For­schungs­er­fah­rung im Bereich Kin­der und Fern­se­hen einbringt.

Link: www.flimmo.de

 

Flood

Gro­ße Text­men­gen, die in ->Chats ->gepos­tet werden.

 

Flugmodus

Der Flug­mo­dus, auch Offline-Modus genannt, deak­ti­viert alle kabel­lo­sen Ver­bin­dun­gen eines elek­tro­ni­schen Geräts. Hier­zu zäh­len unter ande­rem GPS, WLAN, Mobil­funk und Blue­tooth Ver­bin­dun­gen. Damit wird ver­hin­dert, dass ande­re elek­tro­ni­sche Gerä­te in ihrer Funk­ti­on gestört wer­den. Wich­tig ist dies z.B. in Flug­zeu­gen, daher hat die Funk­ti­on auch ihren Namen.

 

FM

Frequenz-Modulation

 

Folksonomy

Begriff, der aus “Folk” (zu deutsch: Leu­ten) und “Taxo­no­my” (zu deutsch: Klas­si­fi­zie­rung) gebil­det wur­de und das Ent­ste­hen eines gemein­schaft­lich pro­du­zier­ten Wort­schat­zes und des­sen sinn­vol­le Anord­nung in Blogs und Wikis beschreibt. Bekann­te Bei­spie­le für eine Folk­so­no­my sind das Online­pro­jekt Wiki­pe­dia oder das Foto­por­tal Flickr. Die Grund­idee hin­ter die­sem Sys­tem ist eine selbst­re­geln­de, demo­kra­ti­sche Struk­tur, die, ohne Fremd­be­stim­mung, durch alle User gemein­schaft­lich wach­sen soll.

 

Follower

Vom eng­li­schen “to fol­low”, d.h. fol­gen, abge­lei­tet. Ein Fol­lower ist eine Per­son, die einer ande­ren Per­son im Inter­net folgt, also ihren Kanal oder Account auf einer Social Media Platt­form abon­niert. Somit wird ein Fol­lower stets über die Neu­ig­kei­ten der Per­son infor­miert, der er folgt. Die Anzahl an Fol­lo­wern wird oft als Kenn­grö­ße für den Erfolg in sozia­len Netz­wer­ken gesehen.

 

Follow Up

Eine Ant­wort auf einen vor­aus­ge­gan­ge­nen ->Arti­kel im ->Use­net.

 

FOMO (Fear Of Missing Out)

Bezeich­net die Angst, etwas zu ver­pas­sen, und wird häu­fig als ein Grund für exzes­si­ve Handy- bzw. Smart­phonen­ut­zung rsp. für einen inten­si­ven Ver­kehr in sozia­len Netz­wer­ken angegeben.

 

Font

Ande­res Wort für Schriftart.

 

Footprint

Eng­li­sche Bezeich­nung für die Aus­leucht­zo­ne. Mit die­sen Aus­drü­cken wird jenes Gebiet auf der Erde bezeich­net, in dem die vom Satel­li­ten aus­ge­strahl­ten Fernseh- und Radio­pro­gram­me emp­fan­gen wer­den können.

 

Forging

engl.: fäl­schen. Ver­sen­der von (Massen-) Werbe-eMails (->Spam­mer) geben fal­sche ->eMail-Adressen an und kön­nen sich so anonymisieren.

 

Form/Formular

Bereich einer ->HTML-Seite, in dem sich akti­ve Ele­men­te zur Daten­über­mitt­lung an den ->Ser­ver befinden.

 

Format

Jen­seits der tech­ni­schen Bedeu­tung, bei­spiels­wei­se im Sin­ne von Bild­for­mat, im Rund­funk Fach­be­griff mit unter­schied­li­chen Aus­deu­tun­gen. For­mat meint im Hör­funk meist das Gesamt­pro­fil eines Pro­gramms, das in den meis­ten Fäl­len durch die Inhal­te und die Wahl der Musik defi­niert ist. Im Fern­se­hen bezeich­net der Begriff gleich­ar­ti­ge Sen­dun­gen glei­cher Län­ge, bei­spiels­wei­se Seri­en mit Fol­gen von 45 Minu­ten Dau­er.  Die For­ma­tie­rung von Hör­funk­pro­gram­men ist – in Anleh­nung an US-amerikanische Vor­bil­der (Adult Con­tem­po­ra­ry (->AC), Con­tem­po­ra­ry Hit Radio (->CHR)) – ein das jewei­li­ge Pro­gramm ganz durch­drin­gen­der Pro­zess, der die Musik­aus­wahl, die Abfol­ge der Musik und die Mode­ra­ti­on sowie ggf. die übri­gen Wort­bei­trä­ge erfasst. Ähn­lich rigi­de ist die For­ma­tie­rung von Wort­pro­gram­men, etwa bei der Fest­le­gung von Stun­den­ab­läu­fen für einen Nachrichtenkanal.

 

Formatradio

Auf­ein­an­der abge­stimm­tes, in allen Sen­dun­gen wie­der­erkenn­ba­res Erschei­nungs­bild eines Radio­pro­gramms. Prä­gen­de For­mat­merk­ma­le sind Musik­sti­le und Moderationen.

 

Forum

Eine Dis­kus­si­ons­platt­form für Besu­cher einer ->Web-Seite. Es las­sen sich z. B. jeder­mann zugäng­li­che ->News­groups und anmel­de­be­dürf­ti­ge sog.
->Com­mu­ni­ties unterscheiden.

 

Forum Digitale Medien ->FDM

 

Forum/Message Board

Nachrichten- bzw. Dis­kus­si­ons­be­reich auf einer Website.

 

fragFINN

frag­FINN bie­tet einen geschütz­ten Sur­f­raum, der spe­zi­ell für Kin­der geschaf­fen wur­de und in dem sie sich frei im Inter­net bewe­gen kön­nen, ohne auf für sie unge­eig­ne­te Inhal­te zu sto­ßen. Der Sur­f­raum basiert auf einer soge­nann­ten ->White­list. Der Trä­ger die­ser Such­ma­schi­ne für Kin­der, frag­FINN e.V., enga­giert sich auch dar­über hin­aus für einen posi­ti­ven Jugendmedien-schutz sowie die Stär­kung der Medi­en­kom­pe­tenz von Kindern.

Link: www.fragfinn.de

 

Frame

Engl.: Rah­men. Kon­zept zur Unter­tei­lung einer ->HTML-Seite, mit deren Hil­fe das Fens­ter eines Brow­sers in meh­re­re unter­schied­li­che Berei­che auf­ge­teilt wer­den kann. Jeder die­ser Berei­che kann unab­hän­gig von den ande­ren Berei­chen HTML-Dokumente darstellen.

 

Frame Relay

Spe­zi­el­ler Über­tra­gungs­mo­dus in Daten­pa­ket­net­zen mit schnel­le­rem Daten­durchsatz und ver­ein­fach­ter Fehlerkorrektur.

 

Freemail

Bezeich­nung für ->E‑Mail-Dienste, deren Nut­zung kos­ten­frei erfolgt. Meist wer­den die­se Diens­te durch Wer­bung für die betref­fen­de oder eine drit­te Fir­ma finan­ziert, die dem Text der E‑Mail auto­ma­tisch ange­fügt wird; wei­te­re Funk­tio­nen sind ggf. kos­ten­pflich­tig verfügbar.

 

Freemium

Geschäfts­mo­dell, das in Zusam­men­hang mit ->Apps für mobi­le End­ge­rä­te häu­fig zum Ein­satz kommt. Die Grund­aus­stat­tung des Pro­dukts wird kos­ten­los ange­bo­ten, um das vol­le Ange­bot nut­zen zu kön­nen, muss jedoch eine Gebühr gezahlt werden.

 

Freespace

Bezeich­nung für kos­ten­frei­en ->Web­space für (pri­va­te) ->Home­pages, deren Betrei­ber als Gegen­leis­tung ggf. Wer­bung des Anbie­ters die­ses Web­spaces oder eines Drit­ten auf der Home­page dul­den müssen

 

Free-To-Air (FTA)

Digi­ta­ler Emp­fän­ger ohne Conditional-Access-Modul, für den Emp­fang frei­er Radio- und Fernsehprogramme.

 

Free-to-play

Free-to-play (eng­lisch für ‚kos­ten­los spiel­bar‘; alter­na­ti­ve Schreib­wei­sen: Free2Play, F2P) ist ein Geschäfts­mo­dell in der Com­pu­ter­spiel­bran­che. Es beschreibt Com­pu­ter­spie­le, bei denen min­des­tens die grund­le­gen­den Spiel­in­hal­te kos­ten­los genutzt wer­den kön­nen. Der Her­stel­ler ver­dient meist an Wer­bung und kos­ten­pflich­ti­gen Zusatz­an­ge­bo­ten, die dem/der Spieler:in Vor­tei­le gegen­über ande­ren Spieler:innen ver­schaf­fen, das Spiel für Spieler:innen indi­vi­dua­li­sie­ren oder vom Her­stel­ler geschal­te­te Wer­bung entfernen.

 

Free-TV

Ober­be­griff für unver­schlüs­sel­tes, frei emp­fang­ba­res Fernsehen.

 

Freeware

Kos­ten­lo­se ->Soft­ware, die belie­big wei­ter­ge­ge­ben wer­den darf. Das
->Urhe­ber­recht ver­bleibt beim Autor. Der Autor über­nimmt in der Regel weder Funk­ti­ons­ga­ran­tie noch Haf­tung für durch die Nut­zung der ->Soft­ware ent­ste­hen­de Schäden.

 

Freiwillige Selbstkontrolle Unterhaltungssoftware online (USKonline)

Im Sep­tem­ber 2011 hat die ->KJM USK.online als neue Ein­rich­tung der Frei­wil­li­gen Selbst­kon­trol­le für den Bereich der Tele­me­di­en nach dem ->JMStV anerkannt.

 

Frequenz

Anzahl von Schwin­gun­gen pro Zeit­ein­heit. Üblich ist ein Bezug pro Sekunde.
Die Maß­ein­heit ist ->“Hertz” (Hz). Viel­fa­che davon wer­den mit Kilo‑, Mega-
oder Terra-Hertz bezeichnet.

Eini­ge Teil­be­rei­che elek­tro­ma­gne­ti­scher Wel­len (Wel­len­be­rei­che) wer­den auf Basis inter­na­tio­na­ler Ver­ein­ba­run­gen für Rund­funk­zwe­cke genutzt: für den ana­lo­gen ter­res­tri­schen Hör­funk bei­spiels­wei­se Mit­tel­wel­len, Lang­wel­len, Kurz­wel­len und Ultra­kurz­wel­len, für das ana­lo­ge ter­res­tri­sche Fern­se­hen Ultrakurz- und Dezimeter-Wellen (VHF-Bereich, UHF-Bereich). Inter­na­tio­nal koor­di­nier­te  Wel­len­plä­ne, auf (welt­wei­ten) Funk­kon­fe­ren­zen (World Radio­com­mu­ni­ca­ti­on Con­fe­rence) ver­ab­schie­det, sor­gen dafür, dass es bei der Nut­zung ein­zel­ner Fre­quen­zen der jewei­li­gen Wel­len­be­rei­che durch Sen­der an bestimm­ten Orten sowie bei der Ver­brei­tung von Pro­gram­men via Satel­lit nicht zu gegen­sei­ti­gen Stö­run­gen kommt.  Die Fernmelde- und Rund­funk­sa­tel­li­ten, die in den letz­ten Jah­ren für die Rund­funk­ver­sor­gung immer wich­ti­ger gewor­den sind, arbei­ten in einem Gigahertz-Bereich, der inter­na­tio­nal bereits 1997 für die Rund­funk­nut­zung reser­viert wor­den ist.

Die kon­kre­te Zuwei­sung von Fre­quen­zen für den Inlands­rund­funk zählt in Deutsch­land zu den Rund­funk­kom­pe­ten­zen der Bun­des­län­der und ist zumeist in den jewei­li­gen Lan­des­me­di­en­ge­set­zen gere­gelt. Dies hat die Fre­quenz­ver­ga­be seit dem Auf­kom­men pri­va­ten Rund­funks auch zu einem Instru­ment der Stand­ort­po­li­tik wer­den lassen.

 

Frequenzen, gepaarte/ungepaarte

Jene Fre­quenz­bän­der, die als gepaar­te Fre­quenz­bän­der zur Ver­fü­gung ste­hen, haben einen Hin- und einen Rück­ka­nal. Bei unge­paar­ten Fre­quenz­bän­dern läuft der Ver­kehr in bei­de Rich­tun­gen in einem Kanal und wird über Zeit­schlit­ze geregelt.

 

FSF — Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen

Gemein­nüt­zi­ger Ver­ein von pri­va­ten Fern­seh­ver­an­stal­tern in Deutsch­land, um den Jugend­schutz (zunächst) im Fern­se­hen und (spä­ter auch) im Inter­net zu ver­bes­sern und einen bewuss­te­ren Umgang mit dem Medi­um zu för­dern. Im Bereich der Pro­gramm­prü­fung begut­ach­te­te die FSF zunächst Fern­seh­pro­gram­me vor ihrer Aus­strah­lung und leg­te Sen­de­zei­ten fest. Dar­stel­lun­gen von Gewalt und Sexua­li­tät wer­den auf die­se Wei­se begrenzt, damit Kin­der und Jugend­li­che in ihrer Ent­wick­lung nicht beein­träch­tigt wer­den. Die FSF wur­de 2003 durch die ->KJM als Ein­rich­tung der fei­wil­li­gen Selbst­kon­trol­le i.S. des ‑>JMStV anerkannt.

Im März 2012 wur­de dem Antrag der FSF ent­spro­chen, ihre Tätig­keits­fel­der auf fern­se­h­ähn­li­che Tele­me­di­en aus­zu­deh­nen. Damit ist die FSF auch als Selbst­kon­troll­ein­rich­tung für Inhal­te im Inter­net aner­kannt. Im Zuge der erwei­ter­ten Aner­ken­nung und im Sin­ne einer ein­heit­li­chen Infor­ma­ti­on der Öffent­lich­keit über Jugend­schutz­ent­schei­dun­gen hat die FSF ihre Prüf­ent­schei­dun­gen erwei­tert: Neben den bis­her übli­chen Sen­de­zeit­be­schrän­kun­gen wer­den Sen­dun­gen nun auch mit Alters­frei­ga­ben ver­se­hen. Die Alters­stu­fen sind: ab 0 Jah­ren, ab 6 Jah­ren, ab 12 Jah­ren, ab 16 Jah­ren und ab 18 Jahren.

Link: www.fsf.de

 

FSK — Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft

Frei­wil­li­ge Prü­fun­gen für Fil­me, Video­kas­set­ten und ver­gleich­ba­re Bild­trä­ger, die in der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land für die öffent­li­che Vor­füh­rung und Ver­brei­tung vor­ge­se­hen sind. Ent­spre­chend den Grund­la­gen der FSK im Jugend­schutz­ge­setz wird eine Frei­ga­be für eine bestimm­te Alters­klas­se beschlos­sen. Für Fil­me wie Unter­hal­tungs­soft­ware (->USK) gel­ten die Kenn­zeich­nungs­stu­fen: Frei­ge­ge­ben ohne Alters­be­schrän­kung, ab 6 Jah­ren, ab 12 Jah­ren, ab 16 Jah­ren und Kei­ne Jugend­frei­ga­be (frü­her: nicht unter 18 Jah­ren). Außer­dem gilt, dass Kin­dern ab 6 Jah­ren der Besuch von ab 12 Jah­ren frei­ge­ge­be­nen Fil­men gestat­tet ist, wenn sie von einer sorgeberechtig­ten Per­son beglei­tet wer­den. FSK-Freigaben stel­len nicht bloß Emp­feh­lun­gen dar. Sie sind viel­mehr recht­lich ver­pflich­tend, d.h. ein etwa ab 16 Jah­ren frei­ge­ge­be­ner Film darf jün­ge­ren Kin­dern und Jugend­li­chen nicht gezeigt wer­den. Dar­über hin­aus prüft die FSK auch die Eig­nung von Fil­men für die Vor­füh­run­gen an Fei­er­ta­gen. Eine Vor­la­ge­pflicht bei der FSK besteht nicht, aller­dings haben die Wirt­schafts­ver­bän­de der Film­wirt­schaft sich ver­pflich­tet, nur von der FSK geprüf­te Pro­duk­te öffent­lich anzubieten.

Link: www.fsk.de

 

FSM — Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter

Die FSM ist ein ein­ge­tra­ge­ner Ver­ein, der 1997 von Medi­en­ver­bän­den und Unter­neh­men der Online-Wirtschaft gegrün­det wur­de. Die Selbst­kon­troll­orga­ni­sa­ti­on bie­tet jeder­mann die Mög­lich­keit, sich über straf­ba­re oder jugend­ge­fähr­den­de Inhal­te im Netz zu beschwe­ren oder Fra­gen zum The­ma Jugend­schutz im Inter­net zu stel­len. Dar­über hin­aus berät die FSM Mit­glie­der und Nicht­mit­glie­der in Fra­gen des Jugend­schut­zes. Für sei­ne Mit­glie­der nimmt der Ver­ein außer­dem die Auf­ga­ben des Jugend­schutz­be­auf­trag­ten wahr. Die FSM wur­de durch die ->KJM als Ein­rich­tung der frei­wil­li­gen Selbst­kon­trol­le i.S. des ->JMStV anerkannt.

Link: www.fsm.de

 

FTA ->Free-To-Air

 

FTH

Fib­re to the Home; Tech­nik für die Instal­la­ti­on von Licht­wel­len­lei­tern im Teil­neh­mer­an­schluss­be­reich; bei FTH wird die Glas­fa­ser bis ins Haus ver­legt und die opti­schen Signa­le wer­den dort in elek­tri­sche umge­setzt und über her­kömm­li­che Kup­fer­ka­bel zu den End­ge­rä­ten gelei­tet; bei FTB (Fib­re to the Buil­ding) wird der Anschluss in ein Mehr­par­tei­en­haus gelegt; bei FTC (Fib­re to the Curb) geht die Glas­fa­ser nur bis zum Ver­tei­ler­kas­ten auf der Stra­ße und wird dann elek­trisch über her­kömm­li­che Kup­fer­net­ze zu den Häu­sern und End­ge­rä­ten übertragen.

 

FTP (File Transfer Protocol)

1. Stan­dar­di­sier­tes Pro­to­koll, das die sys­tem­un­ab­hän­gi­ge Über­tra­gung belie­bi­ger Datei­en zwi­schen zwei Rech­nern ermög­licht. Über FTP ist der Zugriff auf Daten­ar­chi­ve jeder Art im ->Inter­net mög­lich. Beson­de­re Bedeu­tung hat dabei der sog. “Anony­me FTP-Zugang”.

2. Der eben­falls mit FTP bezeich­ne­te Inter­net­dienst stellt neben dem Pro­to­koll einen Satz von Befeh­len zur Ver­fü­gung, mit denen die Über­tra­gung gesteu­ert wer­den kann.

 

FTP-Server

Dies ist ein Internet-Rechner, der über das ->File­trans­fer­pro­to­koll Datei­en, Ver­zeich­nis­se und sogar den Inhalt gan­zer Fest­plat­ten zum ->Down­load zur Ver­fü­gung stellt.

 

Füllsender

Sen­der gerin­ge­rer Leis­tung in Regio­nen, in denen die Emp­fangs­stär­ke der umlie­gen­den stär­ke­ren Sen­der wegen Abschat­tung ter­res­tri­schen Rund­funk­emp­fang nicht aus­rei­chend ermög­li­chen. Der Füll­sen­der wirkt wie eine Relais­sta­ti­on, d. h. er emp­fängt das Fern­seh­si­gnal von einem ande­ren Sen­der, ver­stärkt es, setzt es in einen ande­ren Fern­seh­ka­nal um und strahlt es wie­der aus.

 

Full-HD

Voll­stän­dig hoch­auf­lö­send bei ->HDTV (max. 1920 x 1080 ->Pixel).