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Gemeinschaftsantennen-Anlage.
Bei einem Gadget handelt es sich um einen technischen Gegenstand, der meist recht klein und handlich ist und entweder eine Funktion oder ein Design hat, welches es in dieser Form bisher nicht gab. Ein weiteres Merkmal von Gadgets ist ein gewisser Spaßfaktor.
Eine ->Webseite mit Kommentaren, Lob und Kritik zu einem Web-Angebot. Meist in ->CGI geschrieben.
Abkürzung aus den Initialen der US-amerikanischen Internetgiganten ->Google, ->Apple, ‑>Facebook und ->Amazon, mit der auf die Vorherrschaft dieser Unternehmen im Internet aufmerksam gemacht werden soll. Ihr addierter Börsenwert betrug im August 2020 rund 5,3 Billionen US-Dollar; Umsatz wie Gewinn dieser Unternehmen haben sich insbesondere auch während der Corona-Pandemie massiv gesteigert.
Bezeichnung für ein Computer- oder Videospiel.
Die Gamescom in Köln ist die weltweit größte Messe für Computer- und Videospiele, gemessen nach Ausstellungsfläche und Besuchszahl. Träger ist seit 2018 der game – Verband der deutschen Games-Branche. Die Messe besteht aus einem öffentlichen Bereich für das allgemeine Publikum (Entertainment Area) und einem geschlossenen Teil für Fachbesucher:innen wie Händler:innen und Entwickler:innen (Business Area).
So wird ein unverbindlicher und kostenfreier Zugang zu einem ->Server oder einer ->Mailbox bezeichnet. Um sich als Gast anzumelden, muss als Benutzername und ->Passwort “Gast”, “Guest” oder “Anonymus” eingegeben werden.
Als Gatekeeper (deutsch: Torwächter) bezeichnet man in den Sozialwissenschaften metaphorisch einen (meist personellen) Einflussfaktor, der eine wichtige Position bei einem Entscheidungsfindungsprozess einnimmt.
Der ->Digital Markets Act der EU legt eine Reihe eng definierter objektiver Kriterien für die Einstufung einer großen Online-Plattform als „Gatekeeper“ fest. Die Gatekeeper-Kriterien sind erfüllt, wenn ein Unternehmen (a) eine starke wirtschaftliche Position mit erheblichen Auswirkungen auf den Binnenmarkt innehat und in mehreren EU-Ländern aktiv ist, (b) über eine starke Vermittlungsposition verfügt, d. h. eine große Basis von Nutzenden mit einer großen Anzahl von Unternehmen verbindet und © eine gefestigte und dauerhafte Marktstellung hat (oder bald haben wird), d. h. langfristig stabil ist.
Ein System, das mit mehreren physischen ->TCP/IP-Netzwerken verbunden ist und ->IP-Pakete innerhalb dieser ->Netzwerke zuordnen und zustellen kann. Ein Gateway übersetzt zwischen unterschiedlichen Transportprotokollen oder Datenformaten (beispielsweise ->IPX und ->IP) und wird üblicherweise aufgrund dieser Übersetzungsfunktionen in einem ->Netzwerk aufgenommen.
Das Allgemeine Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen ist ein internationales, multilaterales Handelsabkommen der ->WTO, das den grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen zum Gegenstand hat und auf dessen sukzessive Liberalisierung zielt. Das Abkommen baut – wie das ->GATT, an dem es sich orientiert– auf dem sog. Meistbegünstigungs-prinzip und dem sog. Prinzip der Inländerbehandlung auf, wobei letzteres allerdings nur abhängig von sog. Verpflichtungslisten der Vertragsstaaten gilt. Zwar ist das GATS grundsätzlich relevant für Rundfunk- und Internet-Angebote – allerdings hat die EU in die Länderlisten des GATS eintragen lassen, dass „Dienstleistungen, die auf nationaler oder örtlicher Ebene als öffentliche Aufgaben betrachtet werden, staatlichen Monopolen oder ausschließlichen Rechten privater Betreiber unterliegen“ können, wodurch z.B. der öffentlich-rechtliche Rundfunk weitreichend geschützt ist. Zudem wird ein Schutz des Rundfunks insgesamt durch den bisherigen Verzicht auf die Einbeziehung in die Verpflichtungslisten erreicht.
Das 1947 abgeschlossene Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen bildete den Grundstein für die Gründung der ->WTO 1995. Im Rahmen des GATT wurden sukzessive Zölle und andere Handelshemmnisse abgebaut. Benachteiligungen beim Handel sollen im Wesentlichen durch drei Prinzipien verhindert werden:
Art. XX GATT regelt allgemeine Ausnahmen. Unter dem Vorbehalt, dass es nicht willkürlich stattfindet oder zu einer verschleierten Beschränkung des internationalen Handels führt, dürfen die Vertragsparteien unter anderem Maßnahmen zum Schutz nationalen Kulturgutes von künstlerischem, geschichtlichem oder archäologischem Wert durchführen. Art. XXIV regelt Ausnahmen von den drei Prinzipien mit Blick auf Freihandelszonen und Zollunionen wie die EU.
Im Bereich der Medienregulierung ist das GATT bedeutsam für ->Trägermedien.
Kurz für Gigabyte (s.auch ->Byte). 1024 ->MByte.
Einer der drei Nachrichtendienste des Vereinigten Königreichs (zusammen mit MI5 und Secret Intelligence Service (MI6)). Nach Informationen des ->Whistleblowers Edward Snowden soll er, zusammen mit der ->NSA, umfassend u.a. auch den Kommunikationsverkehr von Journalisten ausgespäht und damit die Freiheit der Medien beeinträchtigt haben.
Entgegnung aus Sicht des Betroffenen in dem Medium, in dem eine beanstandete Darstellung veröffentlicht wurde. Sie dient dem Interesse der Allgemeinheit, auch die andere Seite zu hören. Ihr Gegenstand können nur Tatsachenbehauptungen, nicht aber Meinungen und Werturteile sein.
Geistiges Eigentum bezieht sich auf durch den Staat gewährte Exklusivrechte auf immaterielle Güter. Dabei werden jedem außer dem Rechteinhaber oder Lizenznehmer Verbote bezüglich Verwendung, Nachahmung oder Kopie auferlegt. Der Begriff wurde aus dem US-amerikanischen übersetzt (engl.: Intellectual Property) und von der ->WIPO geprägt. In der juristischen Lehre wird von Immaterialgüterrecht gesprochen. Folgende sehr unterschiedliche und miteinander konkurrierende Rechte werden unter geistigem Eigentum vereinigt:
- ->Urheberrecht, das dem Inhaber u.a. ein Exklusivrecht zur Kontrolle der Vervielfältigung von Werken wie Büchern oder Musik für einen bestimmten Zeitraum gewährt.
- Patente, staatlich verliehene Monopolrechte, die dem Erfinder oder in anderen Rechtsordnungen dem ersten Anmelder ein Exklusivrecht zur Benutzung einer Erfindung für einen bestimmten Zeitraum gewähren.
- Marken (Handelsmarken, ‑namen oder Phrasen), die zur eindeutigen Identifikation von Produkten und Dienstleistungen durch Konsumenten eingesetzt werden.
- Geschütztes Design (in Deutschland: Geschmacksmuster)
- Geschäftsgeheimnisse, bei denen ein Unternehmen Informationen geheim hält, etwa aufgrund eines Vertrages, der die Weitergabe von Informationen an Dritte untersagt.
Diese Rechte oder sich daraus ergebende Rechte, die teilweise durch Gesetze und internationale Abkommen geschützt sind, werden in der Regel lizenziert, manchmal auch auf andere Weise weitergegeben, was den Vorgängen Verkauf, Vermietung oder in manchen Ländern sogar Erbe nahe kommt. Typischerweise unterliegen diese Rechte Einschränkungen durch Rechte der Allgemeinheit, wie etwa das Zitierrecht für urheberrechtlich geschützte Werke, das Recht, Forschung ohne patentrechtliche Einschränkungen betreiben zu dürfen, das Recht von Künstlern auf Parodien oder das Grundrecht der Informationsfreiheit.
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) ist ein wirtschaftlicher, dank staatlicher Verleihung rechtsfähiger Verein zur kollektiven Wahrnehmung bestimmter urheberrechtlicher Nutzungsrechte von Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern mit mehr als 60.000 Mitgliedern. Die GEMA schließt mit diesem Personenkreis Berechtigungsverträge ab, mit denen ihr u.a. die Aufführungs- und Senderechte für Hörfunk und Fernsehen an allen Werken der Musik – außer dramatisch-musikalischen Werken – übertragen werden. Für die Inanspruchnahme dieser Rechte erhebt die Gesellschaft Gebühren. Für die Nutzungspraxis bedeutet das z.B., dass für die öffentliche Vorführung von urheberrechtlich geschützten Werken ein GEMA-Meldebogen ausgefüllt und entsprechende Lizenzbeträge entrichtet werden müssen. Diese fließen dann durch die GEMA an die Urheber weiter.
Link: www.gema.de
Für technische Geräte, die dem Abspielen oder der Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Werken dienen können, werden an die ->GEMA über den Verkaufspreis der Geräte bestimmte Pauschalabgaben gezahlt. Solche Pauschalabgaben gibt es u. a. für Kopiergeräte, Kassettenrekorder, CD-Brenner und Scanner. Ähnliche Pauschalabgaben gibt es auch für Bild- und Tonträger (Audio- oder Video-Leerkassetten, CD-Rohlinge etc.).
Sammelbegriff für Gemeinschafts- bzw. Großgemeinschafts-Antennenanlagen (z. B. in Wohnvierteln, Hochhäusern, etc.) im Gegensatz zum Einzelempfang (Individualempfang). Gemeinschafts-Antennenanlagen bilden oft die Keimzelle für lokale, privatwirtschaftlich organisierte TV-Kabelverteilnetze (z. B. von Wohngesellschaften etc.). Der Empfang von TV- oder Rundfunkprogrammen erfolgt entweder über eine zentral stationierte Antenne, Satellitenempfangsschüssel oder via Anschluss an das Kabelnetz der ->Netzebene 3.
Empfang ausländischer Rundfunk- und Fernsehprogramme sowie deren Transport über ein antennen-separates Richtstrahl-Verbindungsnetz bis zu den Kopfstationen oder zu konzessionierten Umsetzern.
Eine Klassifikation, mit der verschiedene Ausprägungen von Kunst, aber auch journalistische Darstellungsformen und Programmgattungen eingeteilt werden, z.B.
Digitale Freizeitaktivität in Form einer Schatzsuche im Gelände mittels GPS-Empfängern (z.B. Handys).
Satelliten bewegen sich in einer Höhe von ca. 36.000 km Höhe über dem Äquator und in der gleichen Geschwindigkeit wie die Erde, sodass sie genau über einer bestimmten Position “stehen”.
Hierbei werden Fotos und Videos mit geografischen Koordinaten versehen, um bei der Verknüpfung mit einem digitalen geografischen Suchdienst den Ort der Aufnahme bestimmen zu können.
Beim Geo-Targeting (GT) werden die einzelnen Besucher:innen einer Website anhand ihrer IP-Adresse bestimmten geografischen Regionen zugeordnet. In der Werbung deshalb interessant, weil man dadurch Werbekampagnen gezielt auf einzelne geografische Regionen begrenzen und somit Streuverluste vermeiden kann
Die Gesamtkonferenz der ->ALM tagt mindestens zwei Mal jährlich und behandelt Angelegenheiten, die für das ->duale Rundfunksystem von grundsätzlicher medienpolitischer Bedeutung sind. Dazu gehören insbesondere Fragen der Programmentwicklung des privaten Rundfunks. An der Gesamtkonferenz nehmen die Mitglieder der ->DLM und der ->Gremienvorsitzendenkonferenz teil. Den Vorsitz führen der/die Vorsitzende der DLM und der Gremienvorsitzendenkonferenz gemeinsam.
Link: www.die-medienanstalten.de/fileadmin/Download/Rechtsgrundlagen/Satzungen/ALM-Statut_20.11.2013.pdf
In geschlossenen Benutzergruppen dürfen gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 ->JMStV bei ->Telemedien bestimmte sonst unzulässige Inhalte, soweit sie nicht schwer jugendgefährdend sind, verbreitet werden, wenn von Seiten des Anbieters des Telemediums sichergestellt ist, dass die Angebote nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden, mithin Kinder und Jugendliche keinen Zugang dazu haben.
Nach § 131 StGB ist das Zugänglichmachen von Darstellungen strafbar, “die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt”. Solche gewaltverherrlichenden Darstellungen sind zugleich nach Maßgabe des § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 ->JMStV absolut unzulässig in Rundfunk und Telemedien.
statistisches Verfahren, bei dem einzelnen Variablen einer Stichprobe ein Gewicht gegeben wird, das dem Umfang oder der Bedeutung der Variablen in der ->Grundgesamtheit entspricht. So werden über- oder unterrepräsentierte Teilstichproben gemäß ihrer Ausprägung in der Grundgesamtheit korrigiert.
sind Merkmale zur ->Gewichtung von Personen oder Haushalten in einem ->Panel. In die Gewichtung des Fernsehforschungspanels der ->AGF werden Bundesland, Gemeindegröße, Zu-gehörigkeit zur Empfangsebene und eine Reihe von soziodemographischen Haushalts– und Personenmerkmalen einbezogen.
Gewinnspiel ist nach § 2 Nr. 1 der Gewinnspielsatzung der ->Landesmedienanstalten ein Bestandteil eines Rundfunkprogramms oder eines Telemedienangebotes, der den Nutzerinnen und Nutzern im Falle der Teilnahme die Möglichkeit auf den Erhalt eines Vermögenswertes, insbesondere in Form von Geld, Waren oder Dienstleistungen, bietet.
Eine Gewinnspielsendung ist nach § 2 Nr. 2 der Gewinnspielsatzung der ->Landesmedienanstalten ein inhaltlich zusammenhängender, nicht durch andere Programmelemente unterbrochener, zeitlich begrenzter Teil eines Rundfunkprogramms oder eines Telemedienangebots von mehr als 3 Minuten Länge, bei dem die Durchführung eines oder mehrerer Gewinnspiele, insbesondere unter Berücksichtigung des zeitlichen Umfangs dieser Spiele, den Schwerpunkt darstellt. Gewinnspielsendungen und Gewinnspiele sind nach § 8a Abs. 1 Satz 1 ->RStV zulässig. Sie unterliegen dem Gebot der Transparenz und des Teilnehmerschutzes. Sie dürfen nicht irreführen und den Interessen der Teilnehmer nicht schaden. Insbesondere ist im Programm über die Kosten der Teilnahme, die Teilnahmeberechtigung, die Spielgestaltung sowie über die Auflösung der gestellten Aufgabe zu informieren. Die Belange des Jugendschutzes sind zu wahren. Für die Teilnahme darf nur ein Entgelt bis zu 0,50 Euro verlangt werden.
Einzelheiten regelt die Gewinnspielsatzung der ->Landesmedienanstalten.
Die 1973 gegründete Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (GEZ) war eine Gemeinschaftseinrichtung von ->ARD und ->ZDF. Als gemeinsames Rechen- und Servicezentrum der Rundfunkanstalten nahm die GEZ u.a. An- und Abmeldungen der Rundfunkteilnehmer:innen entgegen, verwaltete den Bestand der Teilnehmenden, und leitete ggf. Beitreibungsmaßnahmen ein. Sie wurde im Rahmen der Ablösung der Rundfunkgebühren- durch eine Rundfunkbeitragsfinanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten durch den ->Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio abgelöst.
Die Gesellschaft für Konsum‑, Markt- und Absatzforschung (GfK) untersucht im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft Fernsehforschung (->AGF) das Fernsehverhalten der Deutschen. Sie ermittelt derzeit kontinuierlich die Fernsehnutzung von mehr als 5.600 repräsentativ ausgewählten bundesdeutschen Haushalten, in denen insgesamt fast 13.000 Personen ab drei Jahren leben, mit Hilfe spezieller Messgeräte (->GfK-Meter), und eigens dafür konzipierter Fernbedienungen.
Die über das Fernsehpanel gesammelten tagesaktuellen Daten werden nachts per Telefonleitung an den Zentralrechner geschickt und können dann am nächsten Morgen von den AGF-Mitgliedern und den Lizenznehmern abgerufen werden. Die von der GfK gemessenen Daten dienen als Grundlage für die Berechnung von Werbepreisen und für programmbezogene Analysen.
Link: www.gfk.de
Um das Einschaltverhalten der Personen des Fernsehzuschauerpanels der ->GfK registrieren zu können, wird das GfK-Meter, ein Mikrocomputer eingesetzt. Das GFK-Meter erfasst neben dem Ein‑, Aus- und Umschalten des Fernsehgerätes auch die Nutzung von Videorecordern und Videotext. Die in den Panelhaushalten lebenden Personen ab 3 Jahren melden sich, wenn sie fernsehen, über die Personentasten auf der Fernbedienung an und ab. Dadurch ist es möglich, die Fernsehnutzung individuell abzubilden. Neben dem Ein- Aus- und Umschalten des Fernsehgerätes wird über das GfK-Meter auch die Nutzung von Videorecordern und Videotext gemessen. Das Gerät registriert die Aufnahme und Wiedergabe von selbstaufgezeichneten Videokassetten sowie das Abspielen von Fremdkassetten. Alle Nutzungsvorgänge werden sekundengenau festgehalten. Die gesammelten tagesaktuellen Daten werden im GfK-Meter gespeichert und nachts über die Telefonleitung an den Nürnberger Zentralrechner der GfK geschickt.
Derzeit wichtigstes Standardformat im ->WWW zum Austausch von Grafikdateien (Bildern) und Erstellung kleiner Animationen (->animated Gifs).
Maßeinheit für eine Milliarde Schwingungen pro Sekunde (Bsp.: Frequenzbereich der Satellitenübertragungstechnik).
Frequenzbereich elektromagnetischer Wellen, in Europa derzeit zwischen 10,7 und 12,75 GHz für die Ausstrahlung von Radio- und TV-Programmen über Satelliten genutzt. In diesem Bereich senden sowohl die Satelliten der ->ASTRA-Familie als auch z. B. die Hotbird-Satelliten von ->Eutelsat. Ab dem Jahr 2007 hat die Nutzung durch Rundfunkdienste außerdem im Bereich von 21,4 bis 22,0 GHz Vorrang. Dieser Bereich soll primär für »breitbandiges ->HDTV« (High Definition Television) herangezogen werden. Zudem steht ein Bereich knapp unter 1,5 GHz für digitalen Hörfunk zur Verfügung.
Abk.: GFK; auch als Lichtwellenleiter(LwL) bezeichnet. Ein opto-elektronisches Medium zur Übermittlung von Information in der optischen Nachrichtentechnik. Durchmesser je Faser kleiner als 0,1 mm. Mit Hilfe von GFK oder LwL werden elektrische Signale mit Halbleiterlaser in optische Signale umgewandelt, übertragen und durch Fotodioden wieder in elektrische Signale zurückverwandelt. Die Sprach- und Signalübermittlung geschieht bei den Lichtleitersystemen also nicht mehr über elektrische Impulse sondern über Lichtblitze. Als Sender für die Lichtblitze dienen Lumineszens-Dioden (LEDT) und Halbleiterlaser (Laserdioden, LD). Bei den Glasfaserkabeln besteht der Kern des Kabels aus einer Glassorte mit höherem Brechungsindex, der von einer Glassorte mit einem niedrigeren Brechungsindex umgeben ist. Auf diese Weise wird erreicht, dass der Lichtstrahl immer nach innen abgelenkt wird und deshalb in der Kernfaser bleibt. In der Lichtleitfaser wird das Licht, das an der Stirnfläche eintritt, durch mehrfache totale Reflexion innerhalb der Faser weitergeleitet, bis es bei nur geringen Intensitätsverlusten am anderen Ende der Ader austritt. Grundstoffe zur Herstellung von Glasfasern für die Nachrichtenübertragung sind Weichglas oder Quarzsand.
Die Digitalisierung der Rundfunkübertragung ermöglicht die Abstrahlung eines Signals von mehreren verschiedenen Standorten auf derselben Frequenz. In der Analogtechnik würde dies zu starken Störungen führen. Im digitalen Bereich hingegen kann so der Empfang sogar verbessert werden. Zudem trägt das SFN (Single Frequency Network) zur Frequenzökonomie und zur Verringerung von Spitzenwerten der erforderlichen Sendeleistung bei.
Digitale Aussendungen in gleicher Phasenlage über alle Sender. GWÜ hat den Vorteil, dass im UKW-Band etwa doppelt so viele Sender untergebracht werden können; außerdem können digitale Zusatzinformationen — z. B. Verkehrsfunk — in jedem Sendesignal mit übertragen werden.
Sammelbegriff für weltumspannende (meist satellitengestützte) Computernetze, im Gegensatz zu lokalen Computernetzen (bezeichnet als Local Area Network = LAN).
Das sind Firmen, die weltweit operieren und Geschäftsbeziehungen pflegen. Solche Unternehmen haben jedoch nicht unbedingt auch Niederlassungen im Ausland. Sie machen bzw. bestimmen Standards. Dies fördert ihre Marktposition (->Microsoft).
Engl.: Globales Dorf. Eine unter dem Eindruck des ->Internet entstandene Metapher, die die schwindende Bedeutung örtlicher Entfernungen durch die Netzkommunikation beschreibt.
Der Begriff Globalisierung bezeichnet die Entwicklung einer nach dem Ende des II. Weltkrieges (neu) beginnenden und seit den 1980er Jahren zunehmenden internationalen Verflechtung in vielen Bereichen wie Politik, Wirtschaft und Umwelt, aber auch bei Kultur sowie Individual- und Massenkommunikation – und zwar zwischen Menschen, Unternehmen, Institutionen, Gesellschaften und Staaten. Als wesentliche Ursache der Globalisierung gilt neben regulatorischen Maßnahmen zur Liberalisierung des Welthandels, wie z.B. dem ->GATT und dem ->GATS, nicht zuletzt die ->digitale Revolution.
Journalistische Darstellungsform; zeichnet sich durch kurze, pointierte, oft polemische Meinungsäußerung aus.
Ein Glücksspiel liegt nach § 3 Abs. 1 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) vor, wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt. Die Entscheidung über den Gewinn hängt in jedem Fall vom Zufall ab, wenn dafür der ungewisse Eintritt oder Ausgang zukünftiger Ereignisse maßgeblich ist. Um solche Glücksspiele handelt es sich z.B. bei ->Lotterien, ->Pferdewetten, anderen ->Sportwetten und sonstigen Wetten gegen Entgelt auf den Eintritt oder Ausgang eines zukünftigen Ereignisses.
Ein öffentliches Glücksspiel liegt nach § 3 Abs. 2 GlüStV vor, wenn für einen größeren, nicht geschlossenen Personenkreis eine Teilnahmemöglichkeit besteht oder es sich um gewohnheitsmäßig veranstaltete Glücksspiele in Vereinen oder sonstigen geschlossenen Gesellschaften handelt.
Das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet ist nach § 4 Abs. 4 GlüStV grundsätzlich verboten; Ausnahmen von diesem Verbot, die nicht zuletzt einen hinreichenden Jugendschutz sicherstellen sollen, regelt § 4 Abs. 5 dieses Vertrages.
Werbung für öffentliches Glücksspiel ist im Fernsehen, im Internet sowie über Telekommunikationsanlagen nach § 5 Abs. 3 GlüStV grundsätzlich verboten. Davon abweichend können die Länder Werbung für Lotterien und Sport- und Pferdewetten im Internet und im Fernsehen nach Maßgabe dieser Bestimmung erlauben. Werbung für unerlaubte Glücksspiele ist nach § 5 Abs. 5 GlüStV generell verboten.
Der Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland (GlüStV) vom 15. Dezember 2011 ist ein Staatsvertrag zwischen den deutschen Ländern, der bundeseinheitliche Rahmenbedingungen für die Veranstaltung von ->Glücksspielen schafft.
Ziele des Staatsvertrages sind gleichrangig: (1.) das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen, (2.) durch ein begrenztes, eine geeignete Alternative zum nicht erlaubten Glücksspiel darstellendes Glücksspielangebot den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken sowie der Entwicklung und Ausbreitung von unerlaubten Glücksspielen in Schwarzmärkten entgegenzuwirken, (3.) den Jugend- und den Spielerschutz zu gewährleisten, (4.) sicherzustellen, dass Glücksspiele ordnungsgemäß durchgeführt, die Spieler:innen vor betrügerischen Machenschaften geschützt, die mit Glücksspielen verbundene Folge- und Begleitkriminalität abgewehrt werden und (5.) Gefahren für die Integrität des sportlichen Wettbewerbs beim Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten vorzubeugen.
Um diese Ziele zu erreichen, sind differenzierte Maßnahmen für die einzelnen Glücksspielformen vorgesehen, um deren spezifischen Sucht‑, Betrugs‑, Manipulations- und Kriminalitätsgefährdungspotentialen Rechnung zu tragen.
Hierzu sieht der Staatsvertrag auch medienrelevante Regelungen wie z.B. Werbe-und Veranstaltungsverbote im Fernsehen bzw. im Internet für öffentliches Glücksspiel vor.
Link: www.landtag-saar.de/Dokumente/Drucksachen/Gs15_0015.pdf
Die Ministerpräsident:innenkonferenz hat sich am 12. März 2020 auf den Entwurf einer Anschlussregelung für den ->Glücksspielstaatsvertrag verständigt. Mit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021(GlüStV 2021) soll die Verwirklichung der auch heute schon in § 1 GlüStV genannten Ziele erreicht werden. Er sieht dabei und hierzu u.a. folgende bedeutende Änderungen vor:
– Legalisierung von Online-Casino-Spielen:
Durch den GlüStV 2021 soll grundsätzlich der Markt der Online-Casino-Spiele und Poker im Internet legalisiert werden.
– Änderung des Werberechts
U.a. werden Sendezeitgrenzen für die Werbung für legale Online-Casino-Spiele eingeführt. Die Regelungen für Werbung und Sponsoring werden angeglichen.
– Schaffung einer zentralen Glücksspielbehörde der Länder:
Zum 1. Januar 2023 soll die zentrale Glücksspielbehörde ihre Arbeit in Sachsen-Anhalt in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts der Länder aufnehmen.
– Verbesserung des Spielerschutzes durch zentrale Spielerschutzsysteme:
Der Spielerschutz soll durch neuartige Spielerschutz IT Systeme verbessert werden.
Für die Ratifizierung des GlüStV 2021 müssen 13 Länder ihre Ratifikationsurkunden bis zum 30. März 2021 hinterlegt haben.
Link: http://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/9/03989.pdf
Konzept zur Verteilung und Anwendung von ->UNIX — ->Freeware.
Die zurzeit in Deutschland wie weltweit führende ->Suchmaschine. Neben diese Suchmaschine treten zunehmend weitere unternehmerische Aktivitäten des ->global player, die sowohl auf Privatkunden als auch auf Unternehmen zielen. Wie ->Facebook steht auch Google in jüngster Zeit vermehrt in der Kritik von Datenschützern.
Link: www.google.de
Engl.: Maulwurf — ist aber ein Kunstwort, gebildet aus “Go” und “For”, was soviel wie “etwas holen” bedeutet. Menüorientiertes Suchsystem im Internet. Über dieses System lassen sich die Internet-Server mit Gopher-Unterstützung abfragen. Gopher kennt nur Listen (die Menüs) und Dateien (die Informationen). In Deutschland ist im Unterschied zu den USA die Anzahl der Gopher-Server nicht sehr hoch, deshalb findet man hier nur wenige deutschsprachige Informationen.
General Packet Radio Service (GPRS) (engl. „Allgemeiner paketorientierter Funkdienst“) ist ein paketorientierter Übertragungsdienst, der innerhalb des GSM-Netzes für multimediale Bild- und Datendienste (namentlich im Bereich des Mobilfunks) mit einer Datenübertragungsrate bis zu 171,2 kbit/s eingesetzt werden kann.
Der Überbegriff für Satelliten-Navigationssysteme. Die Basis bildet jeweils ein Netz von über 24 “Medium Earth Orbit” — Navigationssatelliten, die von jedem Standort auf der Erde aus immer zu mehreren über dem Horizont “sichtbar” sind. GPS lässt im Standard-Modus durch einen Signal-Laufzeitvergleich über die “sichtbaren” Satelliten eine Positionsbestimmung bis zu 100 m genau zu. Im, vor allem militärisch genutzten, Präzisions-Modus ist eine Positionsbestimmung bis auf 20 m genau möglich. Die Verfügbarkeit des Präzisions-Modus kann allerdings vom Satellitenbetreiber künstlich verschlechtert werden (z. B. im Golfkrieg 1991). GPS wird in der Telekommunikation auch zur kostengünstigen Präzisions-Synchronisierung von Weitverkehrsnetzen eingesetzt.
Grafische Benutzeroberfläche für eine Anwendung oder ein Computersystem, wie Microsoft Windows 95, 98 oder NT, OS/2, Apple Macintosh etc.
Die Verwendung eines Green Screens, also einer grünen Leinwand, ist eine Methode der Film- und Fernsehtechnik. Die Aufnahmen eines Gegenstands oder einer Person werden vor einem grünen Hintergrund produziert, der anschließend in der Videonachbearbeitung durch einen beliebigen Hintergrund ausgetauscht werden kann. Dieses Verfahren wird auch ‑>Blue-Box Verfahren oder Chromakey-Verfahren genannt.
An der Gremienvorsitzendenkonferenz der ->ALM nehmen in regelmäßigen Abständen die Vorsitzenden der plural zusammengesetzten Beschlussgremien (Landesrundfunkausschüsse, Medienräte) der Landesmedienanstalten teil. Hier werden Angelegenheiten der Medienpolitik, der inhaltlichen Programmentwicklung und übergreifende Fragen der Zusammenarbeit beraten. Den
Vorsitz führt der/die Gremienvorsitzende der Geschäftsführenden Anstalt der ALM.
(U. a.) Bezeichnung für die Anbahnung von sexuellem Missbrauch von Minderjährigen im Internet. So nehmen Pädophile z. B. in ->Chatrooms über zunächst unbedenklich erscheinende Fragen nach Alter, Hobby oder Wohnort Kontakt zu den Minderjährigen auf und fragen im Anschluss nach deren Kontaktdaten, wie z. B. ihrer Handynummer, oder stellen sexuell ausgerichtete Fragen. Für Pädophile sind die virtuellen Kommunikationsräume ein idealer Ort, um Kontakt zu potenziellen Opfern zu gewinnen: Denn unter fiktiven Benutzernamen, den sogenannten ->Nicknames, können sie ihre Identität verbergen.
Link: www.chatten-ohne-risiko.net
Software zum Verwalten der Arbeiten einer Arbeitsgruppe bestehend aus Dokumentenverwaltung, ->eMail, ->Multimedia-Konferenzen und Zeitmanagement.
Der Gross Rating Point entspricht der Brutto-Reichweite in Prozent oder der durchschnittlichen Sehbeteiligung in Prozent und ist ein Maß für den Werbedruck.Die Berechnung von GRP ermöglicht den Vergleich und die Zusammenrechnung von Media-Leistung aus unterschiedlichen Plänen und/oder verschiedenen Medien. GRP‘ s gelten auch als Maß für Werbedruck und werden zur Festlegung von Leistungszielen oder zum Vergleich mit den Mitbewerbern herangezogen.
Eine Art Diskussionspapier, in dem die Europäische Kommission bestimmte, aus ihrer Sicht ggf. regelungsbedürftige Sachverhalte darstellt und vor der Einleitung förmlicher Rechtsetzungsverfahren öffentlich zur Diskussion stellt. Markante, für den Rundfunk relevante Beispiele sind
Zudem verdienen z.B. die Grünbücher zur Frequenzpolitik, sowie zur Zugänglichkeit von Informationen des öffentlichen Sektors, Beachtung für den Mediensektor.
Der ->EUV und der ->AEUV als Gründungsverträge der Europäischen Union regeln u.a. deren Zuständigkeiten und die Zusammensetzung ihrer Organe.
Alle Personen oder Haushalte, aus denen eine Stichprobe gezogen wird und die durch diese Stichprobe repräsentiert werden [z. B. Gesamtbevölkerung ab 14 Jahren].
Verfassungsrechtliches Fundament der Bundesrepublik Deutschland auch in Rundfunkfragen und Fragen des Internet, Ausgangspunkt für alle einschlägigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Artikel 5 Abs. 1 GG gibt jedem das Recht, »sich aus allgemein zugänglichen Quellen zu unterrichten« und sich eine eigene Meinung zu bilden, betrachtet es als Aufgabe des Rundfunks und anderer Medien, den Bürgern eine freie und umfassende Meinungsbildung zu ermöglichen, und gewährleistet deswegen »die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk« (verfassungsrechtliche Rundfunkfreiheit). Das Bundesverfassungsgericht sieht den Rundfunk seit seinem Fernsehurteil von 1961 in einer Sondersituation, bedingt dadurch, dass Frequenzmangel und hoher Kostenaufwand die Anzahl der Rundfunkveranstalter relativ klein halten. Diese Situation und die besondere Aufgabe des Rundfunks nicht nur als »Medium«, sondern auch als »Faktor« der öffentlichen Meinungsbildung, erfordern es, ihn von staatlicher Beherrschung und Einflussnahme frei zu halten, das Entstehen vorherrschender Meinungsmacht zu verhindern und sicherzustellen, dass die Vielfalt der bestehenden Meinungen möglichst breit, ja vollständig in den Hörfunk- und Fernsehprogrammen Ausdruck findet. Das Grundgesetz regelt auch die rundfunkrechtlichen Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern. So gründet sich die vom Verfassungsgericht bestätigte Zuständigkeit des Bundes für die sendetechnische Seite des Rundfunks auf die in Artikel 73 Nr. 7 geregelte Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Postwesen und die Telekommunikation. Die Zuständigkeit des Bundes für den Auslandsrundfunk (Deutsche Welle) wird aus Artikel 73 Nr. 1 hergeleitet. Im übrigen gilt für die Ordnung des Rundfunks im verfassungsrechtlichen Sinne, d.h. von Rundfunk wie von massenkommunikativ wirksamen Internet-Angeboten, in Deutschland die Zuständigkeit der Länder nach Art. 30, 70 GG.
Sender höherer Leistung für UKW-Radio und Fernsehen. Versorgt ein größeres Gebiet (s. auch ->Füllsender).
Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union vom 7. Dezember 2000 in der am 12. Dezember 2007 angepassten Fassung legt verbindlich Grund- und Menschenrechte im Rahmen der EU fest. Mit der Charta sind die EU-Grundrechte erstmals umfassend schriftlich und in einer verständlichen Form niedergelegt. Dabei orientiert sie sich insbesondere an der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Europäischen Sozialcharta, den Grundrechtskatalogen der Mitgliedstaaten der EU und internationalen Übereinkünften zum Schutz der Menschenrechte, aber auch an der Rechtsprechung des Gerichtshofs der EU und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
Nach Art. 6 Abs. 1 EUV erkennt die EU die Rechte, Freiheiten und Grundsätze an, die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union niedergelegt sind; die Charta der Grundrechte und die Verträge, d.h. ->EUV und ->AEUV sind rechtlich gleichrangig.
Für den Medienbereich bedeutsam ist insbesondere Art. 11 Abs. 2 der Charta: Danach werden die Freiheit der Medien und ihre Pluralität geachtet.
Bei einer Grundverschlüsselung werden auch Free-TV Programme verschlüsselt, aber im Unterschied zu Pay-TV im Empfangsgerät automatisch entschlüsselt, sofern das Gerät über ein passendes Entschlüsselungssystem verfügt. Grundverschlüsselung kann z. B. gegen unberechtigtes Schwarzsehen eingesetzt werden.
Ein Begriff aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Festschreibung der Hauptaufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Grundversorgung umfasst »die essentiellen Funktionen des Rundfunks für die demokratische Ordnung ebenso wie für das kulturelle Leben in der Bundesrepublik. Darin finden der öffentlich-rechtliche Rundfunk und seine besondere Eigenart ihre Rechtfertigung. Der Begriff der Grundversorgung bezeichnet weder eine Mindestversorgung, auf die der öffentlich-rechtliche Rundfunk beschränkt ist, noch nimmt er eine Grenzziehung oder Aufgabenteilung zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Veranstaltern etwa in dem Sinne vor, dass erstere für den informierenden und bildenden, letztere für den unterhaltenden Teil des Programmangebots zuständig wären. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss vielmehr für die Bevölkerung Programme anbieten, die die ganze Breite des Rundfunkauftrages umfassen, also informieren, bilden und unterhalten.
Die Gruppen sind die Diskussionsforen des ->Usenet. Jede ->Usenet-Gruppe ist einem ganz bestimmten Thema gewidmet. Die einzelnen Gruppen sind geordnet, z. B. gibt es die Kategorie “comp” (für Computer) mit der Unterbezeichnung “os” (für das Betriebssystem), die in Windows, OS/2 usw. gegliedert ist.
(Derzeit vorherrschender,) aus einer Zusammenarbeit von 26 europäischen Telekommunikationsunternehmen hervorgegangener, 1992 eingeführter technischer Standard für die digitale Funktelefonie. Damit lassen sich auch Daten übertragen. Neuerdings werden Mobiltelefone mit integriertem PC samt Internet- und Faxsoftware angeboten.
Bezeichnung für eine allgemeine, länderübergreifende ->Top Level Domain.
Die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) ist eine von der Deutschen Orchestervereinigung e.V. und der deutschen Landesgruppe der International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) getragene GmbH, deren Zweck die Wahrnehmung von Rechten und Ansprüchen ist, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz für ausübende Künstler, Hersteller von Bild- und/oder Tonträgern und Veranstalter im Sinne von Paragraph 81 dieses Gesetzes ergeben.
Link: www.gvl.de