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Glossar der LMS — Buchstabe M

M‑Commerce

Der Mobi­le Com­mer­ce wird – als Teil bzw. Fort­ent­wick­lung von (klas­si­schem) ->E‑Commerce – über Han­dys und sons­ti­ge Hand­helds abgewickelt.

MA ->Media-Analyse

 

mabb

Medi­en­an­stalt Berlin-Brandenburg

Link: www.mabb.de

 

MA HSH

Medi­en­an­stalt Ham­burg / Schleswig-Holstein

Link: www.ma-hsh.de

 

Mail ->eMail

 

Mail-Bomben

Mail-Bomben kön­nen den ->Mail-Account des Opfers oder den ->Ser­ver des
->Pro­vi­ders blo­ckie­ren und sogar zum Absturz bringen.

 

Mailbox

1. Bezeich­nung für ein Post­fach bei einem ->Online­dienst oder ->Pro­vi­der.
2. Oft­mals von Pri­vat­per­so­nen betrie­be­ner Rech­ner mit spe­zi­el­ler Soft­ware, zu dem man sich ent­we­der gegen eine Gebühr oder kos­ten­los mit­tels eines
->Modems oder ->ISDN ver­bin­den kann, um mit ande­ren Anwen­dern Nach­rich­ten und Daten aus­zu­tau­schen (s. auch ->BBS).

 

Mail-Gateway

Ein Com­pu­ter, der zwei oder meh­re­re Mail­sys­te­me mit­ein­an­der ver­bin­det und Nach­rich­ten wei­ter­lei­tet, z. B. von ->Com­pu­Ser­ve zu ->AOL.

 

Mailing-Liste/Mailing List

Mai­ling Lis­ten sind Ver­tei­ler im Inter­net. User, die sich in einer Mai­ling List ein­tra­gen, erhal­ten die dar­über ver­sand­ten Mit­tei­lun­gen per ->E‑Mail. Mai­ling Lists gibt es in drei Grundformen:

(1) Infor­ma­ti­ons­diens­te: Die Nut­zer set­zen sich auf einen Ver­tei­ler, um an alle Neu­ig­kei­ten der ver­trei­ben­den Stel­len zu gelangen.

(2) Unmo­de­riert: Die Mai­ling List dient dazu, alle ein­ge­hen­den Mails an alle ande­ren Teil­neh­mer der Lis­te weiterzugeben.

(3) Mode­riert: Die ein­ge­hen­den Mails der Lis­te wer­den vom Mode­ra­tor selek­tiert und sor­tiert. Die Teil­neh­mer erhal­ten dann mehr oder min­der regel­mä­ßig ein soge­nann­tes Digest, die Zusam­men­stel­lung der wich­tigs­ten ein­ge­gan­ge­nen Mails.

 

Mail-Server

Pro­gramm, das ->eMails auto­ma­tisch verarbeitet.

 

Mainzer Medien-Institut

1999 mit dem Ziel gegrün­det, Wis­sen­schaft, For­schung und Bil­dung auf dem Gebiet des Medi­en­rechts zu för­dern. Das Insti­tut erforscht alle prak­tisch und poli­tisch rele­van­ten Fra­ge­stel­lun­gen des Medi­en­rechts, auch im Hin­blick auf des­sen euro­päi­sche Dimen­sio­nen. Zu den Kern­auf­ga­ben des Insti­tuts gehö­ren: For­schung im natio­na­len und euro­päi­schen Umfeld, Ver­an­stal­tun­gen und Publi­ka­tio­nen zum The­ma Rund­funk­ent­wick­lung sowie Gut­ach­ten, Bera­tung und Stel­lung­nah­men. In Koope­ra­ti­on mit der Johan­nes Gutenberg-Universität in Mainz bie­tet das Medi­en­in­sti­tut einen Wei­ter­bil­dungs­stu­di­en­gang Medi­en­recht an. Getra­gen wird das Insti­tut von einem gemein­nüt­zi­gen Ver­ein, dem Ver­tre­ter von SWR und ZDF sowie des Lan­des Rheinland-Pfalz und der Lan­des­zen­tra­le für pri­va­te Rund­funk­ver­an­stal­ter (LPR) angehören.

Link: www.mainzer-medieninstitut.de

 

Makro

Makros auto­ma­ti­sie­ren häu­fig wie­der­keh­ren­de manu­el­le Bedie­nungs­schrit­te in einer Anwendung.

 

Malware

Aus den Ele­men­ten „malicious“ (zu deutsch: „bös­wil­lig“ bzw. „arg­lis­tig“) und „Software“ zusam­men­ge­setz­ter Begriff, der Com­pu­ter­pro­gram­me bezeich­net, die vom Nut­zer uner­wünsch­te und ggf. schäd­li­che Funk­tio­nen aus­füh­ren. Bei letz­te­rem kann es sich z.B. um die Mani­pu­la­ti­on oder das Löschen von Datei­en oder die tech­ni­sche Kom­pro­mit­tie­rung von Sicher­heits­ein­rich­tun­gen (wie z. B. ->Fire­walls und ->Anti­vi­ren­pro­gram­men) eines Com­pu­ters han­deln. Als Mal­wa­re kom­men ins­be­son­de­re ein ->Virus, ein ->Wurm oder ein ->Tro­ja­ner / Tro­ja­ni­sches Pferd in Betracht.

 

MAN (Metropolitan Area Network)

Eng­li­scher Sam­mel­be­griff für regio­na­le Com­pu­ter­net­ze in Ballungsräumen.

 

Manifest

Die for­ma­le Beschrei­bung der Rei­hen­fol­ge der ->Medi­en­seg­men­te und ihrer tech­ni­schen Aus­prä­gun­gen in einem Video-Stream. Ein Mani­fest lie­fert die für einen Video Play­er zur Wie­der­ga­be eines Vide­os benö­tig­ten Informationen.

 

Mantel

Teil eines (Fernseh- oder Hörfunk-) Pro­gramms. Inner­halb die­ses „Mantel-Programms“ wer­den ande­re, in der Regel kür­ze­re loka­le oder regio­na­le Pro­gramm­tei­le eingeblendet.

 

Marktanteil

Wert, der den rela­ti­ven Anteil der Seh‑, Hör­dau­er einer Sen­dung oder eines Pro­gramms an der Gesamtseh‑, Hör­dau­er aller Sen­dun­gen oder aller Pro­gram­me zum jewei­li­gen Zeit­in­ter­vall angibt. Der Markt­an­teil bezieht sich immer auf ein bestimm­tes Zeit­in­ter­vall und eine bestimm­te Zuschau­er­grup­pe in einem bestimm­ten Gebiet.

 

Maschinelles Lernen

Teil­ge­biet der ->Künst­li­chen Intel­li­genz. Com­pu­ter ler­nen Auf­ga­ben zu lösen, indem ihnen Daten zur Ver­fü­gung gestellt wer­den, aus denen sie ler­nen. Dies geschieht, indem sie Mus­ter und Gesetz­mä­ßig­kei­ten in den Daten­sät­zen erken­nen. Com­pu­ter wer­den also nicht mehr für spe­zi­el­le Auf­ga­ben pro­gram­miert, son­dern ler­nen selbst­stän­dig Pro­ble­me zu lösen.

 

Massenkommunikation

Als Mas­sen­kom­mu­ni­ka­ti­on bezeich­net man in der Kom­mu­ni­ka­ti­ons­wis­sen­schaft einen Kom­mu­ni­ka­ti­ons­typ bzw. eine Kom­mu­ni­ka­ti­ons­form, bei der Aus­sa­gen öffent­lich (also ohne begrenz­te und per­so­nell defi­nier­te Emp­fän­ger­schaft), durch tech­ni­sche Ver­brei­tungs­mit­tel (Medi­en), indi­rekt (also bei räum­li­cher oder zeit­li­cher oder raum­zeit­li­cher Distanz der Kom­mu­ni­ka­ti­ons­part­ner) und ein­sei­tig (also ohne Rol­len­wech­sel zwi­schen Aus­sa­gen­den und Auf­neh­men­den) an ein
->disper­ses Publi­kum gege­ben wer­den. Mas­sen­kom­mu­ni­ka­ti­on fin­det nament­lich in, mit und über ->Mas­sen­me­di­en statt; der Begriff ist ins­be­son­de­re abzu­gren­zen von der Indi­vi­du­al­kom­mu­ni­ka­ti­on (z. B. einem Gespräch).

 

Massenmedien

Unter Mas­sen­me­di­en sind in einem wei­te­ren Sin­ne alle publi­zis­ti­schen Ange­bo­te zu ver­ste­hen, die zur viel­fa­chen (mas­sen­haf­ten) Über­mitt­lung von Infor­ma­tio­nen die­nen. Das sind neben Pres­se, ->Rund­funk und Film auch Thea­ter, Bücher, Flug­blät­ter, nicht zuletzt aber auch neue elek­tro­ni­sche Medi­en wie das
->Inter­net, wenn und soweit Infor­ma­tio­nen über­mit­telt werden.

 

Masterband

(engl.) Haupt­band. Aus­gangs­band, von dem wei­te­re Band­ko­pien gezo­gen werden.

 

Maus

Neben Tas­ta­tur und Pen (elek­tro­ni­scher Schreib­stift) wich­tigs­tes Ein­ga­be­instru­ment bei Per­so­nal Com­pu­tern; in „Bild­schirm­fens­tem” wer­den Schrif­ten oder Sym­bo­le mit dem maus­ge­steu­er­ten Cur­sor (Schreib­mar­ke) „ange­fah­ren” und per Maus­schal­ter („Klick”) aktiviert.

 

Mauspad/ Mousepad

Als Maus­pad wird eine spe­zi­el­le Unter­la­ge bezeich­net, die das Arbei­ten mit der Maus erleichtert.

Max-Ophüls-Preis

Das Film­fes­ti­val Max Ophüls Preis in Saar­brü­cken ist das wich­tigs­te Fes­ti­val für den jun­gen deutsch­spra­chi­gen Film. Es steht seit 1980 für die Ent­de­ckung jun­ger Talen­te aus Öster­reich, Deutsch­land und der Schweiz. Das Fes­ti­val ver­steht sich als größ­tes Forum für Film­schaf­fen­de, die am Anfang ihrer Kar­rie­re stehen.

Link: www.max-ophuels-preis.de

 

MAZ

Magne­ti­sche Auf­zeich­nung von AV-Signalen, die im Zuge der ->Digi­ta­li­sie­rung zuneh­mend an Bedeu­tung verliert.

 

MBit

Kurz für Mega­bit — 1024 ->Kbit, (s. auch ->Bit).

 

MBit/s (Mega Bit pro Sekunde)

Daten­strom mit einer Mil­li­on Infor­ma­ti­ons­ein­hei­ten pro Sekunde.

 

MBMS

Mul­ti­me­dia Broad­cast Mul­ti­cast Ser­vice (MBMS) ist eine Tech­nik, mit­tels derer Multimedia‑, nament­lich Rundfunk-Inhalte über das ->UMTS-Netz an vie­le Nutzer:innen gleich­zei­tig ver­tei­len wer­den können.

 

MBONE (Multicast Backbone)

Teil­netz des ->Inter­net, in dem IP-Multicast unter­stützt wird. Über das MBONE wer­den Video­kon­fe­ren­zen, Video- und Audio­r­und­sen­dun­gen u.a. realisiert.

 

Mbps (Megabit per second)

Anga­be der Über­tra­gungs­leis­tung einer Lei­tung. Mit 1 Mbps las­sen sich etwas über 95 ->KByte pro Sekun­de übertragen.

 

MByte

Kurz für Mega­byte — 1024 ->KByte (s. auch ->Byte).

 

MDStV ->Mediendienste-Staatsvertrag

 

Media-Analyse (MA)

Die Media-Analyse (MA) ist eine von der Arbeits­ge­mein­schaft Media-Analyse e.V. (->AG.MA) getra­ge­ne Stan­dard­un­ter­su­chung zur Ehe­bung von Nut­zungs­da­ten für Hör­funk, Fern­se­hen und die Print­me­di­en. Für den bun­des­deut­schen Hör­funk­markt stellt die MA die wich­tigs­te und größ­te Reich­wei­ten­er­he­bung dar. In zwei Befra­gungs­wel­len pro Jahr wer­den in Viertelstunden-Intervallen Tages­ab­lauf, ver­schie­de­ne Tätig­kei­ten und Radio­nut­zung der Befrag­ten am Tag vor der Befra­gung ermit­telt. Die Zah­len der Media-Analyse die­nen als Grund­la­ge für die Berech­nung der Wer­be­prei­se im Hör­funk und für pro­gramm­be­zo­ge­ne Ana­ly­sen. Neben der detail­lier­ten Abfra­ge der Hör­funk­nut­zung im beson­de­ren und der Medi­en­nut­zung im All­ge­mei­nen ent­hält die MA auch Fra­gen zum Frei­zeit­ver­hal­ten und zur tech­ni­schen Aus­stat­tung der Haus­hal­te sowie Anga­ben zum Alter, Geschlecht, Ein­kom­men, Bil­dungs­ab­schluss etc. der befrag­ten Per­so­nen. Die in einem Tages­ab­lauf­sche­ma erfass­ten Daten zur Medi­en­nut­zung wer­den für z. B. das Radio hören zu Kenn­zah­len wie ->Hörer ges­tern, ->Hör­dau­er,
->Ver­weil­dau­er oder ->Reich­wei­te verrechnet.

 

Media Control

Ein­rich­tung mit Sitz in Baden-Baden, die Aus­strah­lun­gen von Musik­ti­teln und Kino-Besucherzahlen erfasst und Daten der AGF/GfK-Fernsehforschung an Drit­te, wie z. B. an Pres­se und Hoch­schu­len, vermarktet.

Link: www.media-control.com

 

Media-Mix-Kampagne

Ist eine Wer­be­kam­pa­gne, die den Ein­satz ver­schie­de­ner Wer­be­trä­ger zur Erhö­hung der Effi­zi­enz der Kam­pa­gne kom­bi­niert. Da ein Wer­be­me­di­um allein in aller Regel die vor­be­stimm­te Ziel-gruppe nicht opti­mal abdeckt, benutzt man bei Wer­be­kam­pa­gnen unter­schied­li­che Wer­be­trä­ger. Das kann ein Mix aus Zeitschriften‑, Radio‑, TV- und/oder Online-Werbung sein.

 

Media Objects

Datei­en, die nicht Teil von HTML-Dokumenten sind, aber inner­halb von HTML-Dokumenten gezeigt oder aus­ge­führt wer­den kön­nen, bei­spiels­wei­se Audio-Dateien oder QuickTime.

 

Media Smart

Ein­ge­tra­ge­ner Ver­ein zur För­de­rung von ->Medien‑, insbesondere
->Wer­be­kom­pe­tenz bei Kin­dern. Die Initia­ti­ve möch­te Kin­der dazu anre­gen, Wer­be­bot­schaf­ten und – absich­ten kri­tisch zu hin­ter­fra­gen und mit ihnen umzu­ge­hen. Auf Anfra­ge stellt der Ver­ein, der 2004 von Medi­en und wer­be­be­trei­ben­den Unter­neh­men gegrün­det wur­de, kos­ten­lo­ses Unter­richts­ma­te­ri­al zur Verfügung.

Link: www.mediasmart.de

 

Media&Me

Das Pro­jekt Media & Me wur­de von der Lan­des­me­di­en­an­stalt Saar­land ins Leben geru­fen und wird vom ->Medi­en­Netz­werk Saar­Lor­Lux durch­ge­führt. Ziel ist es, Ange­bo­te in der Groß­re­gi­on Saar-Lor-Lux zu bün­deln und Medi­en­nach­wuchs­kräf­ten mit einem umfas­sen­den Qua­li­fi­zie­rungs­pro­gramm grund­le­gen­de journalistisch-technische Fer­tig­kei­ten zu ver­mit­teln. Dabei wer­den nicht nur tech­ni­sche Medi­en­kom­pe­tenz, jour­na­lis­ti­sche Fähig­kei­ten und Kennt­nis­se im Medi­en­recht ver­mit­telt, son­dern gleich­zei­tig für regio­na­le und inter­re­gio­na­le Bericht­erstat­tung und Mar­ke­ting­aspek­te sen­si­bi­li­siert. Das Beson­de­re an dem Pro­jekt ist die grenz­über­schrei­ten­de Zusam­men­ar­beit der betei­lig­ten Medi­en­un­ter­neh­men aus Deutsch­land, der deutsch­spra­chi­gen Gemein­schaft Bel­gi­ens, Frank­reich, Rheinland-Pfalz und Luxemburg.

Link: https://www.media-and-me.de

 

Mediazielgruppen

Umfas­sen Ziel­grup­pen von Wer­be­maß­na­men, die anhand von sozio­de­mo­gra­fi­schen, psy­cho­lo­gi­schen und medi­en­be­zo­ge­nen Merk­ma­len defi­niert wer­den. Dies ermög­licht eine genaue Ziel­grup­pen­be­stim­mung und damit die Ver­mei­dung von Streuverlusten.

 

Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern

Link: www.medienstalt-mv.de

 

Medienanstalt Rheinland-Pfalz

Link: https://medienanstalt-rlp.de/

 

Medienbildung

Bezeich­net den (schu­li­schen) Bil­dungs­pro­zess zum Erwerb von ->Medi­en­kom­pe­tenz und umfasst Leh­ren und Ler­nen mit und über Medien.

 

Mediendidaktik

Beschäf­tigt sich mit der Funk­ti­on und Bedeu­tung von Medi­en in Lehr- und Lern­pro­zes­sen und umfasst den Ein­satz von Medi­en ins­be­son­de­re im Unterricht.

 

Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV)

Der Staats­ver­trag über ->Medi­en­diens­te regel­te Rech­te und Pflich­ten der Anbie­ter, Daten­schutz sowie Auf­sicht für Abruf­diens­te, Tele­shop­ping (Fern­seh­ein­kauf), Fern­seh­text (Video­text) u. ä. Der Mediendienste-Staatsvertrag ent­hielt ergän­zen­de Rege­lun­gen zum ->Tel­e­dien­ste­ge­setz (TDG) und ->Teledienste­datenschutzgesetz (TDDSG) des Bun­des. Der Staats­ver­trag ist mit dem In-Kraft-Treten des 9. Rund­funk­än­de­rungs­staats­ver­tra­ges am 1. März 2007 auf­ge­ho­ben wor­den. Wesent­li­che Rege­lun­gen des Staats­ver­tra­ges fin­den sich nun­mehr im VI. Abschnitt des ->Rund­funk­staats­ver­tra­ges.

 

Medienethik

Hat die ethi­sche Ori­en­tie­rung im Medi­en­be­reich, nicht zuletzt auch die Aus­wir­kun­gen der Digi­ta­li­sie­rung der Medi­en auf gesell­schaft­li­che Werte- und Nor­men­sys­te­me zum Gegenstand.

Link: www.netzwerk-medienethik.de

 

Mediengattungen

Nament­lich Tages­zei­tun­gen, Publi­kums­zeit­schrif­ten, Fach­zeit­schrif­ten, Kino, Hör­funk, TV, Tele­text, Online, mobi­le Medien.

 

Mediengestalter Bild und Ton

Seit 1. Sep­tem­ber 1997 besteht im Saar­land der Aus­bil­dungs­gang “Medi­en­ge­stal­ter Bild und Ton”. Die Aus­bil­dung qua­li­fi­ziert umfas­send für die elek­tro­ni­sche Gestal­tung von Bild- und Ton­me­di­en, d. h. für die Erstel­lung und Bear­bei­tung z. B. von Nach­rich­ten, Hör­spie­len, Wer­be­spots und Multimediaprodukten.

 

Medienintermediär

Medi­en­in­ter­me­di­är ist nach der Begriffs­be­stim­mung in § 2 Abs. 2 Nr. 16 ->MStV „jedes               ->Tele­me­di­um, das auch journalistisch-redaktionelle Ange­bo­te Drit­ter agg­re­giert, selek­tiert und all­ge­mein zugäng­lich prä­sen­tiert, ohne die­se zu einem Gesamt­an­ge­bot zusammenzufassen“.

Die Negativ-Definition „ohne die­se zu einem Gesamt­an­ge­bot zusam­men­zu­fas­sen“ grenzt den Medi­en­in­ter­me­di­är von der ->Medi­en­platt­form nach § 2 Abs. 2 Nr. 14 ab. Die Tri­as „agg­re­gie­ren, selek­tie­ren und all­ge­mein zugäng­lich prä­sen­tie­ren“ ist nach der Begrün­dung zum MStV funk­tio­nal zu betrach­ten. „Die Tri­as beschreibt die Haupt­we­sens­merk­ma­le von Medi­en­in­ter­me­diä­ren. Die drei Bestand­tei­le müs­sen in der Regel kumu­la­tiv vor­lie­gen. Dabei sind die ein­zel­nen Tei­le aber weit und offen aus­zu­le­gen, um der Funk­ti­on des Auf­fang­tat­be­stan­des gegen­über Medi­en­platt­for­men gerecht zu wer­den. Das Merk­mal „agg­re­gie­ren“ beschreibt den im Regel­fall ers­ten Schritt der Infor­ma­ti­ons­ver­ar­bei­tung, den der Infor­ma­ti­ons­ge­win­nung bzw. — samm­lung. „Selek­tie­ren“ beschreibt den not­wen­di­gen Zwi­schen­schritt der Aus­wahl von Infor­ma­tio­nen. Das Merk­mal „all­ge­mein zugäng­lich prä­sen­tie­ren“ beschreibt schließ­lich den zunächst letz­ten Schritt vor der Wahr­neh­mung durch den/die Nutzer:in: die Prä­sen­ta­ti­on des Ergeb­nis­ses von Aggre­ga­ti­on und Selek­ti­on. Die all­ge­mei­ne Zugäng­lich­keit der Prä­sen­ta­ti­on ist immer schon dann erfüllt, wenn grund­sätz­lich jeder­mann ohne grö­ße­ren Auf­wand von der Prä­sen­ta­ti­on Kennt­nis neh­men kann. Eine Regis­trie­rung, uner­heb­lich ob kos­ten­pflich­tig oder nicht, steht dem in der Regel nicht entgegen“.

Fol­gen­de Diens­te sind nach der genann­ten Begrün­dung „im Regel­fall“ als Medi­en­in­ter­me­di­är im Sin­ne die­ser Vor­schrift ein­zu­stu­fen: „Such­ma­schi­nen, Sozia­le Netz­wer­ke, User Gene­ra­ted Con­tent Por­ta­le, Blog­ging Por­ta­le und News Aggre­ga­to­ren. Je nach kon­kre­ter Aus­ge­stal­tung kön­nen auch App-Portale dar­un­ter­fal­len, ins­be­son­de­re wenn das Por­tal nicht als Gesamt­an­ge­bot ein­zu­ord­nen ist. Dies ist ins­be­son­de­re dann der Fall, wenn ohne wesent­li­che Hin­der­nis­se jeder­mann Apps in das Por­tal ein­stel­len kann. Auch Sprach­as­sis­ten­ten mit ihren unter­schied­li­chen Funk­tio­nen kön­nen von der Defi­ni­ti­on erfasst sein.“

Anbie­ter eines Medi­en­in­ter­me­di­ärs ist nach § 2 Abs. 2 Nr. 21 MStV, „wer die Ver­ant­wor­tung für die Aggre­ga­ti­on, Selek­ti­on und all­ge­mein zugäng­li­che Prä­sen­ta­ti­on von Inhal­ten trägt“.

Die Medi­en­in­ter­me­diä­re tref­fen­den Pflich­ten, ins­be­son­de­re Dis­kri­mi­nie­rungs­ver­bo­te und Trans­pa­renz­pflich­ten, sind im Aus­gangs­punkt in den §§ 91 ff. MStV gere­gelt. Ein­zel­hei­ten regeln die Lan­des­me­di­en­an­stal­ten durch gemein­sa­me Satzung.

 

Medienkompetenz

Die Ver­mitt­lung von Medi­en­kom­pe­tenz bezieht sich auf ein­zel­ne oder meh­re­re der fol­gen­den Aspekte:

-              Medi­en­kun­de: Medi­en­kun­de bedeu­tet zum einen theo­re­ti­sches Wis­sen über Medi­en und Medi­en­sys­te­me und zum ande­ren prak­ti­sches Wis­sen über tech­ni­sche Hand­ha­bung von Medien

-              Medi­en­nut­zung: Medi­en­nut­zung bezieht sich einer­seits auf die pas­si­ve Nut­zung von Medi­en (als Kon­su­ment) und ande­rer­seits auf die akti­ve Nut­zung von Medi­en (als Produzent)

-              Medi­en­kri­tik: Medi­en­kri­tik befä­higt zur Refle­xi­on und Ana­ly­se des vor­han­de­nen Wis­sens, um das eige­ne Ver­hal­ten hin­sicht­lich der Medi­en­nut­zung und des Medi­en­an­ge­bots zu kontrollieren.

-              Medi­en­ge­stal­tung : Medi­en­ge­stal­tung betrifft die Fähig­keit, Medi­en und Medi­en­sys­te­me aktiv, krea­tiv und inno­va­tiv zu gestalten

 

Medienkonzentration

Art und Umfang, mit dem ein­zel­ne Unter­neh­men oder Unter­neh­mens­grup­pen eine (zuschauer-) markt­be­herr­schen­de Stel­lung im Medi­en­be­reich ein­neh­men. Medi­en­kon­zen­tra­ti­on ist wett­be­werbs­recht­lich ggf. Gegen­stand von Ent­schei­dun­gen der Kar­tell­be­hör­den (EU-Kommission, ->Bun­des­kar­tell­amt, Lan­des­kar­tell­be­hör­den), medi­en­recht­lich ggf. Gegen­stand von Ent­schei­dun­gen der ->KEK.

 

MedienNetzwerk SaarLorLux

In den letz­ten Jah­ren haben sich die Medi­en und somit auch die gesam­te Medi­en­bran­che sehr ver­än­dert. Die­ser Wan­del ist auf die neu­en Tech­no­lo­gien zurück­zu­füh­ren, die aus den Medi­en einen Bereich mit „enor­men Wirt­schafts­po­ten­ti­al“ mach­ten. Den­noch zeigt die Rea­li­tät in der euro­päi­schen Groß­re­gi­on Saar­Lor­Lux, zu der neben dem Saar­land, Loth­rin­gen und Luxem­burg inzwi­schen auch Rheinland-Pfalz, die Wal­lo­nie sowie die Fran­zö­si­sche und Deutsch­spra­chi­ge Gemein­schaft Bel­gi­ens gehö­ren, dass Koope­ra­ti­on in der Medi­en­bran­che immer noch kaum statt­fin­det. Die Vor­tei­le einer ver­stärk­ten, inter­re­gio­na­len Medi­en­ko­ope­ra­ti­on lie­gen aller­dings auf der Hand: Immer mehr Men­schen grei­fen auf Medi­en zurück und die­se neh­men dadurch eine wich­ti­ge Rol­le in der Gesell­schaft ein. Zusätz­lich ermög­licht die heu­ti­ge Tech­nik eine ver­ein­fach­te Zusam­men­ar­beit durch neue Kom­mu­ni­ka­ti­ons­mög­lich­kei­ten. Eine zusam­men­wach­sen­de Groß­re­gi­on ist ohne enger koope­rie­ren­de Medi­en in der Groß­re­gi­on eben­so wenig vor­stell­bar wie eine euro­päi­sche Öffent­lich­keit ohne grenz­über­schrei­ten­de Ori­en­tie­rung auch der Medi­en. Das Medi­en­Netz­werk – ein Ver­ein mit Sitz in Saar­brü­cken — hat sich daher die För­de­rung einer enge­ren und effi­zi­en­te­ren Koope­ra­ti­on der Medi­en zum Ziel gesetzt um möch­te damit einen Bei­trag zum Auf­bau eines regio­na­len Medi­en­stand­or­tes  leis­ten. Das Medi­en­Netz­werk möch­te daher allen Inter­es­sier­ten als Platt­form die­nen und dadurch neue Kon­tak­te ent­ste­hen las­sen. Sei­ne Zie­le sind:

  • die Ver­bes­se­rung des Infor­ma­ti­ons­flus­ses in  Saar­lor­lux durch   Nut­zung neu­er Informationstechnologien
  • die Betreu­ung und Rea­li­sie­rung von gemein­sa­men, grenz­über­schrei­ten­den Projekten
  • die Inten­si­vie­rung der grenz­über­grei­fen­den Medi­en­ko­ope­ra­ti­on  zur Schaf­fung eines posi­ti­ven Images der Region
  • die För­de­rung und Koor­di­na­ti­on der grenz­über­schrei­ten­den Aus- und Wei­ter­bil­dung im Medienbereich
  • die Stär­kung der inter­re­gio­na­len Medi­en­kom­pe­tenz und
  • grenz­über­grei­fen­de Medienforschung

Dem Ver­ein gehö­ren aktu­ell 19 Mit­glie­der an. Zu ihnen zäh­len pri­va­te Wirt­schafts­un­ter­neh­men eben­so wie Ein­rich­tun­gen der öffent­li­chen Hand aus allen Tei­len der Groß­re­gi­on an (Stand Okto­ber 2021: Bank1 Saar, Deutsch­spra­chi­ge Gemein­schaft Bel­gi­ens, Euro­pe 1, Forum – Das Wochen­ma­ga­zin, Hit­ra­dio 100,5 Eupen, Lan­des­me­di­en­an­stalt Saar­land, Medi­en­zen­trum der DG Bel­gi­ens, New­kom AG, Pro­Sa­ar GmbH, RADIO SALÜ — Euro Radio Saar GmbH, Radio Saar­brü­cken GmbH, Regie­rung des Saar­lan­des, Saar Con­nect GmbH , Saar­brü­cker Zei­tung, Saar­län­di­scher Rund­funk, Saar­län­di­scher Wochen­blatt­ver­lag, Saar­land Ver­si­che­run­gen, Sky­line Medi­en Saar­land GmbH (Big FM), und Wer­be­funk Saar.

Als im Wesent­li­chen von dem Medi­en­netz­werk getra­ge­ne Initia­ti­ve ver­dient nicht zuletzt das Pro­jekt -> „Onliner­land Saar“ Beach­tung.

Link: www.netzwerk-mns.de

 

 

Medienpädagogik

Teil­be­reich der Päd­ago­gik, der sich in Theo­rie und Pra­xis mit allen päd­ago­gi­schen bzw. erzie­he­ri­schen Fra­gen, Pro­ble­men oder The­men beschäf­tigt, die mit Medi­en zusam­men­hän­gen. Ziel ist es, die Medi­en in ihren Eigen­schaf­ten, Funk­ti­ons­wei­sen und Wir­kungs­zu­sam­men­hän­gen ver­ste­hen und nut­zen zu ler­nen. Dazu gehört das kri­ti­sche Hin­ter­fra­gen dar­ge­bo­te­ner Inhal­te eben­so wie die Refle­xi­on der eige­nen Nut­zung oder die Fähig­keit, Medi­en selbst (mit-)zu gestal­ten. Zur Medi­en­päd­ago­gik zählt auch die -> Medi­en­di­dak­tik.

 

Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest

Der Medi­en­päd­ago­gi­sche For­schungs­ver­bund Süd­west (mpfs) erhebt, doku­men­tiert und ver­brei­tet Daten und Infor­ma­tio­nen zur Nut­zung, Funk­ti­on und den Inhal­ten von Medi­en. Er ist ein Koope­ra­ti­ons­pro­jekt der Lan­des­an­stalt für Kom­mu­ni­ka­ti­on Baden-Württemberg und der Lan­des­zen­tra­le für Medi­en und Kom­mu­ni­ka­ti­on Rheinland-Pfalz. Die >FIM-, ->JIM- und ->KIM-Stu­di­en des mpfs bie­ten reprä­sen­ta­ti­ves Daten­ma­te­ri­al zur Medi­en­nut­zung von Fami­li­en, Kin­dern und Jugend­li­chen. Bei den Stu­di­en­rei­hen koope­riert der mpfs mit der SWR Medienforschung.

Link: www.mpfs.de

 

Medienplattform

Eine Medi­en­platt­form ist nach der Begriffs­be­stim­mung in § 2 Abs: 2 Nr. 14 ->MStV „jedes            ->Tele­me­di­um, soweit es ->Rund­funk, ->rund­funk­ähn­li­che Tele­me­di­en oder Tele­me­di­en nach § 19 Abs. 1 (MStV) zu einem vom Anbie­ter bestimm­ten Gesamt­an­ge­bot zusam­men­fasst“. Dabei sind Tele­me­di­en nach § 19 Abs. 1 MStV (1.) Tele­me­di­en mit journalistisch-redaktionell gestal­te­ten Ange­bo­ten, in denen ins­be­son­de­re voll­stän­dig oder teil­wei­se Inhal­te peri­odi­scher Druckerzeug­nis­se in Text oder Bild wie­der­ge­ge­ben wer­den und (2.) ande­re geschäfts­mä­ßig ange­bo­te­ne, journalistisch-redaktionell gestal­te­te Tele­me­di­en, in denen regel­mä­ßig Nach­rich­ten oder poli­ti­sche Infor­ma­tio­nen ent­hal­ten sind und die nicht unter (1.) fal­len. Die Zusam­men­fas­sung von Rund­funk, rund­funk­ähn­li­chen Tele­me­di­en oder Tele­me­di­en nach § 19 Abs. 1 MStV ist auch die Zusam­men­fas­sung von soft­ware­ba­sier­ten Anwen­dun­gen, wel­che im Wesent­li­chen der unmit­tel­ba­ren Ansteue­rung von Rund­funk, rund­funk­ähn­li­chen Tele­me­di­en, Tele­me­di­en nach § 19 Abs. 1 MStV oder Tele­me­di­en im Sin­ne des Satz 1 dienen.

Kei­ne Medi­en­platt­for­men in die­sem Sin­ne sind

  1. a) Ange­bo­te, die ana­log über eine Kabel­an­la­ge ver­brei­tet werden,
  2. b) das Gesamt­an­ge­bot von Rund­funk, rund­funk­ähn­li­chen Tele­me­di­en oder Tele­me­di­en nach § 19 Abs. 1 MStV, wel­ches aus­schließ­lich in der inhalt­li­chen Ver­ant­wor­tung einer oder meh­re­rer öffentlich-rechtlicher Rund­funk­an­stal­ten oder eines pri­va­ten Anbie­ters von Rund­funk, rund­funk­ähn­li­chen Tele­me­di­en oder Tele­me­di­en nach § 19 Abs. 1 MStV oder von Unter­neh­men, deren Pro­gram­me ihm nach § 62 MStV zuzu­rech­nen sind, ste­hen; Inhal­te aus nach § 59 Abs. 4 MStV auf­ge­nom­me­nen ->Fens­ter­pro­gram­men oder ->Dritts­en­de­zei­ten im Sin­ne des § 65 MStV sind unschädlich.

Für Medi­en­platt­for­men gel­ten die Bestim­mun­gen des 2. Unter­ab­schnitts des V. Abschnitts des Medi­en­staats­ver­trags (§§ 78 ff. MStV), die ins­be­son­de­re die Bele­gung von Medi­en­platt­for­men, den Zugang zu Medi­en­platt­for­men und Zugangs­be­din­gun­gen zu Medi­en­platt­for­men zum Gegen­stand haben. Ziel ist v.a., Chan­cen­gleich­heit sicher­zu­stel­len. So dür­fen Anbie­ter von Pro­gram­men und Diens­ten nicht durch zu hohe Ent­gel­te für die Nut­zung der Medi­en­platt­for­men unbil­lig behin­dert wer­den. Die Ent­gel­te und Tari­fe sind offen­zu­le­gen und so aus­zu­ge­stal­ten, dass auch loka­le und regio­na­le Ange­bo­te zu ange­mes­se­nen und chan­cen­glei­chen Bedin­gun­gen ver­brei­tet wer­den kön­nen. Staats­ver­trag­lich gibt es fer­ner detail­lier­te Bele­gungs­vor­schrif­ten für den ->Must-carry-Bereich (öffentlich-rechtlicher Rund­funk, pri­va­te Voll­pro­gram­me mit Regio­nal­fens­tern sowie lokal-regionale Ange­bo­te) und für den soge­nann­ten Can-carry-Bereich, wobei hier die Inter­es­sen der ange­schlos­se­nen Teilnehmer:innen zu berück­sich­ti­gen sind.

Anbie­ter einer Medi­en­platt­form ist nach § 2 Abs. 2 Nr. 19 MStV, wer die Ver­ant­wor­tung für die Aus­wahl der Ange­bo­te einer Medi­en­platt­form trägt. Der Anbie­ter einer Medi­en­platt­form wird in der Regel auch der Anbie­ter der zur Bedie­nung der Medi­en­platt­form erfor­der­li­chen ‑>Benut­zer­ober­flä­che sein; die Ver­ant­wort­lich­kei­ten kön­nen jedoch auch auseinanderfallen.

 

Medienpolitik

Gesamt­heit aller Ein­rich­tun­gen, Pro­zes­se, Prak­ti­ken und Inhal­te, die die Ein­rich­tung und Regu­lie­rung von ->Mas­sen­me­di­en betref­fen. Medi­en­po­li­tik ist unver­zicht­bar zum Schutz der Informations- und Mei­nungs­frei­heit vor staat­li­chen Gefah­ren wie vor Gefähr­dun­gen durch poli­ti­sche und wirt­schaft­li­che Macht­bal­lun­gen. Medi­en­po­li­tik ist zugleich Kultur‑, Wirtschafts- und Tech­no­lo­gie­po­li­tik, und muss daher auf meh­re­ren poli­ti­schen Ebe­nen und Fel­dern in und zwi­schen den Län­dern, dem Bund und der EU balan­ciert werden.

 

Medienprivileg

Hin­ter­grund des Medi­en­pri­vi­legs ist die Siche­rung der in Art. 5 Abs. 1 ->GG, Art. 10 Abs. 1 Satz 2 ->EMRK und Art. 11 Abs. 1 Satz 1 der ->Grund­rech­te­char­ta der EU gewähr­leis­te­ten Frei­heit und garan­tier­ten Auf­ga­ben der Medi­en. Aus­for­schung und staat­li­che Ein­fluss­nah­me auf die Massen-medien soll (auch) über das Medi­en­pri­vi­leg ver­hin­dert wer­den. So sieht z.B. das Bundesdaten-schutzgesetz (BDSG) in § 41 zur Absi­che­rung vor, dass die aus­schließ­lich journalistisch-redaktionelle und lite­ra­ri­sche Erhe­bung, Ver­ar­bei­tung und Nut­zung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten weit­ge­hend von den ansons­ten ein­zu­hal­ten­den Daten­schutz­be­stim­mun­gen aus­ge­nom­men ist. § 57 Abs. 1 ->RStV sichert dies rund­funk­recht­lich zusätz­lich ab.

Unter Medi­en­pri­vi­leg wer­den in einem wei­te­ren Sin­ne auch sons­ti­ge Vor­schrif­ten ver­stan­den, die Medi­en­schaf­fen­den einen Son­der­sta­tus ein­räu­men (z.B. beson­de­re Aus­kunfts­an­sprü­che ge­genüber Behör­den oder Zeug­nis­ver­wei­ge­rungs­rech­te von Jour­na­lis­ten vor Gericht).

 

Medienrat

Organ und „Par­la­ment“ der ->Lan­des­me­di­en­an­stalt. Zustän­dig u. a. für die Lizen­zie­rung von pri­va­ten Rund­funk­ver­an­stal­tern, die Pro­gramm­auf­sicht über pri­va­te Rund­funk­ver­an­stal­ter die Zuwei­sung von Über­tra­gungs­ka­pa­zi­tä­ten an Rund­funk­ver­an­stal­ter, den Haus­halt bzw. Wirt­schafts­plan der Lan­des­me­di­en­an­stalt. Dem Medi­en­rat gehö­ren Ver­tre­ter ver­schie­dens­ter gesell­schaft­lich rele­van­ter Grup­pen an. Damit sol­len die Ent­schei­dun­gen der Lan­des­me­di­en­an­stalt “plu­ral” gestal­tet wer­den, d. h. Ergeb­nis des Mei­nungs­aus­tauschs zwi­schen mög­lichst vie­len unter­schied­li­chen Grup­pen der Gesell­schaft sein.

 

Medienrecht

Medi­en­recht ist der Ober­be­griff für die Teil­ge­bie­te des öffent­li­chen Rechts und des Zivil­rechts, wel­che Pres­se, Radio, Fern­se­hen sowie den neu­en Medi­en des Inter­nets einen recht­li­chen Rah­men geben.

 

Mediensegment

Die Unter­tei­lung eines Video-Streams in kur­ze Abschnit­te, wel­che im Video Play­er lücken­los hin­ter­ein­an­der in einer defi­nier­ten Rei­hen­fol­ge abge­spielt werden.

 

Medienstaatsvertrag (MStV)

Rund­funk ist Sache der jewei­li­gen Bun­des­län­der. Da es aber zahl­rei­che Aspek­te des Rund­funks gibt, die sinn­voll ein­heit­lich für ganz Deutsch­land gere­gelt wer­den, ver­stän­di­gen sich die Län­der im Rah­men eines Ver­trags auf gemein­sa­me Rege­lun­gen. Gel­ten­des Recht wer­den sie, wenn und soweit die Par­la­men­te der Län­der die­se staats­ver­trag­li­chen Rege­lun­gen in Lan­des­recht umset­zen. Not­wen­di­ge Ände­run­gen füh­ren zum jeweils nächs­ten Ände­rungs­staats­ver­trag. Der Medi­en­staats­ver­trag (MStV) hat zum 7. Novem­ber 2020 den bis­he­ri­gen ->Rund­funk­staats­ver­trag (RStV) abgelöst.

Mit dem Medi­en­staats­ver­trag ant­wor­ten die Län­der als Gesetz­ge­ber auf die tief­grei­fen­den Ver­än­de­run­gen der Medi­en­welt durch die Digi­ta­li­sie­rung. Dabei wird die Ver­ant­wor­tung neu­er Anbie­ter im Inter­net gestärkt, der Rund­funk­be­griff den tat­säch­li­chen tech­ni­schen Gege­ben­hei­ten ange­passt sowie medi­en­spe­zi­fi­sche und viel­falts­be­zo­ge­ne Regu­lie­rung für Medi­en­platt­for­men, Benut­zer­ober­flä­chen und Medi­en­in­ter­me­diä­re und damit nament­lich auch für Such­ma­schi­nen, Smart-TVs, Sprach­as­sis­ten­ten, App-Stores geschaf­fen. Mit einer straf­fe­ren und ver­ein­heit­lich­ten Medi­en­auf­sicht soll dafür gesorgt wer­den, dass die­se Regeln auch ein­ge­hal­ten, zum Bei­spiel social bots gekenn­zeich­net werden.

 

Mega Hertz ->MHz

 

Mehrwegeempfang

Durch Refle­xio­nen an Gebäu­den oder natür­li­chen Hin­der­nis­sen gelangt ein Rundfunk-Signal auf meh­re­ren Wegen von der Sen­de­an­ten­ne zum Emp­fän­ger. Bei ana­lo­gen Sys­te­men wie UKW führt dies zu Emp­fangs­stö­run­gen, wäh­rend bei Digi­tal­ra­dio eine Ver­bes­se­rung der Emp­fangs­qua­li­tät mög­lich ist.

 

Mehrwertdienste

Im All­ge­mei­nen Bezeich­nung für Dienst­leis­tun­gen der Anbie­ter, die über die rei­ne Über­tra­gungs­leis­tung hin­aus­ge­hen. Im Tele­fon­dienst z. B. eine im Netz ange­bo­te­ne Sprach­box oder ein Infor­ma­ti­ons­dienst im Ruf­num­mern­be­reich (0)900 ggf. bis hin zum kom­plet­ten Call-Center.

 

Meinungs(äußerungs)freiheit

Arti­kel 5 Abs. 1 Satz 1 GG gewähr­leis­tet jeder Per­son das Recht, ihre Mei­nung frei zu äußern. Es ist der Sinn von Mei­nungs­äu­ße­run­gen, geis­ti­ge Wir­kung auf die Umwelt aus­ge­hen zu las­sen, mei­nungs­bil­dend und über­zeu­gend zu wir­ken. Wert­ur­tei­le sind danach geschützt, ohne dass es dar­auf ankä­me, ob die Äuße­rung wert­voll oder wert­los, rich­tig oder falsch, emo­tio­nal oder ratio­nal ist. Auch Tat­sa­chen­be­haup­tun­gen sind durch das Grund­recht der Mei­nungs­äu­ße­rungs­frei­heit jeden­falls inso­weit geschützt, als sie Vor­aus­set­zung für die Bil­dung von Mei­nun­gen sind. Nur die bewusst unwah­re Tat­sa­chen­be­haup­tung fällt von vorn­her­ein aus dem Schutz­be­reich des Grund­rechts her­aus, weil sie zur ver­fas­sungs­mä­ßig vor­aus­ge­setz­ten Mei­nungs­bil­dung nicht bei­tra­gen kann.

Das Grund­recht der Mei­nungs­frei­heit sichert, dass jede Per­son frei sagen kann, was sie denkt, auch wenn sie kei­ne nach­prüf­ba­ren Grün­de für ihr Urteil angibt oder ange­ben kann. Es ist schlecht­hin kon­sti­tu­ie­rend für die frei­heit­lich demo­kra­ti­sche Grund­ord­nung eines Gemeinwesens.

Gegen­stand der Mei­nungs­frei­heit ist zunächst das Äußern und Ver­brei­ten der eige­nen Mei­nung aber auch die Wei­ter­ga­be von Infor­ma­tio­nen. Die­se grund­recht­li­che Frei­heit im Sin­ne des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG ist dem­entspre­chend als umfas­sen­de Rede- und Mit­tei­lungs­frei­heit zu ver­ste­hen. Die­se Mei­nungs­frei­heit ver­wirk­licht sich durch Mei­nungs­äu­ße­run­gen und ist von Tat­sa­chen­be­haup­tun­gen abzu­gren­zen. Die Prü­fung der Fra­ge, ob eine bestimm­te Äuße­rung eine Tat­sa­chen­be­haup­tung oder eine Mei­nungs­äu­ße­rung ist, die ein Wert­ur­teil ent­hält, muss mit der Aus­le­gung der Äuße­rung, das heißt mit der Fest­stel­lung ihres Inhalts, ihres Sinn­ge­halts, beginnen.

Für die Abgren­zung von Mei­nungs­äu­ße­rung und Tat­sa­chen­be­haup­tung kommt es ins­be­son­de­re auf den objek­ti­ven Sinn der Äuße­rung an.

Die Mei­nungs­äu­ße­rungs­frei­heit ist auch auf euro­päi­scher Ebe­ne (in

 

Memes

Memes sind ein Inter­net­phä­no­men, bei dem meist ein bekann­tes Bild mit einem Text kom­bi­niert wird, um z.B. einen Insi­der­witz zu erzeu­gen. Es wer­den meist Aus­schnit­te aus bekann­ten Bil­dern, Tex­ten oder Vide­os ver­wen­det, um eine humor­vol­le, sati­ri­sche oder gesell­schafts­kri­ti­sche Aus­sa­ge zu ver­brei­ten. Memes wer­den meist über Inter­net­platt­for­men geteilt.

 

Memorandum of Understanding ->MoU

 

Menü

Programm- oder Funk­ti­ons­über­sicht, aus der man die gewünsch­ten Pro­gram­me oder Funk­tio­nen aus­wäh­len kann.

Merchandising

Engl.: Han­del trei­ben. Ver­mark­tung von Neben­rech­ten bei Film‑, TV- und Video­pro­duk­tio­nen. Typi­sche Merchandising-Produkte sind Begleit­bü­cher, Video­kas­set­ten und Ton­trä­ger. Unter den Begriff Mer­chan­di­sing fällt auch der Han­del mit Lizenz­rech­ten [Licen­sing], d.h. die Ver­ga­be von Nut­zungs­rech­ten an Pro­gram­men und geschütz­ten Mar­ken­na­men, Sym­bo­len, Figu­ren oder Logos.

 

Merchant

Im Rah­men eines ->Affi­lia­te Netz­werks sucht ein Mer­chant Web­sei­ten­be­trei­ben­de (Publisher:innen), die bereit sind, auf ihrer Sei­te gegen eine Bezah­lung sei­ne Wer­be­mit­tel ein­zu­bin­den. Ein Mer­chant legt dabei die Zah­lungs­mo­da­li­tä­ten fest: Der/die Publisher:in erhält von ihm in der Regel eine fes­te Pro­vi­si­on pro Klick, Lead oder Sale.

 

Message

Engl.: Bot­schaft. Die ein­zel­ne Nach­richt in einer ->News­group, auch ->Arti­kel genannt.

 

Messenger

Nach­rich­ten­so­fort­ver­sand“ in pri­va­ten Chat­rooms. Vie­le ->Cli­ents unter­stüt­zen zusätz­lich die Über­tra­gung von Datei­en sowie von Audio- und Video-Streams (z.B. bei ->Sky­pe). Benutzer:innen kön­nen sich gegen­sei­tig in ihrer Kon­takt­lis­te füh­ren und sehen dann an der Prä­sen­z­in­for­ma­ti­on, ob der ande­re zu einem Gespräch bereit ist. Der­zeit beson­ders belieb­ter Mes­sen­ger, ins­be­son­de­re auch bei Kin­dern und Jugend­li­chen, ist ->Whats­App.

 

Meta

Seit Okto­ber 2021 neu­er Name des Kon­zern ->Face­book. Die Dach­ge­sell­schaft von Face­book, Insta­gram und Whats­app ver­bin­det mit dem neu­en Namen eine neue Unter­neh­mens­vi­si­on. Die Bün­de­lung der Apps und Tech­no­lo­gien zu der neu­en Mar­ke Meta nimmt Bezug auf das Meta­ver­sum, ein Ort, den das Unter­neh­men schaf­fen will, an dem die phy­si­sche und digi­ta­le Welt zusam­men­kom­men. Meta setzt hier­für auf ->vir­tu­el­le Rea­li­tät und ‑>Aug­men­ted Reality.

 

Metadaten

Infor­ma­tio­nen, die im Start­be­reich von ->HTML-Dokumenten ste­hen. Mit der Hil­fe von Meta-Daten wer­den bestimm­te Eigen­schaf­ten von ->Internet-Seiten beschrie­ben, ohne dass ein ->Brow­ser sie dar­stellt. ->Such­ma­schi­nen kön­nen die­se Daten inter­pre­tie­ren und spei­chern die ->Web-Seiten nach die­sen Vor­ga­ben in ihrer ->Daten­bank.

 

Meta Indices

Ver­zeich­nis­se, die ähn­lich Schlag­wort­ver­zeich­nis­sen Sites oder Pages im WWW grup­pie­ren. Der inter­na­tio­nal bekann­tes­te Meta­in­dex ist Goog­le! (www.google.com).

 

Meta-Suchmaschinen

Meta-Suchmaschinen erlau­ben die gleich­zei­ti­ge Suche mit mehreren
->Such­ma­schi­nen.

 

Meta-Tags

Meta-Tags wer­den in den Head-Bereich des ->HTML-Dokuments ein­ge­fügt. Sie sind für den Betrach­ter der Sei­te nicht sicht­bar und kön­nen nur von den ->Robots der ->Such­ma­schi­nen erkannt wer­den. Sie die­nen der Kata­lo­gi­sie­rung der
->Web­sei­ten in der Daten­bank der ->Such­ma­schi­nen.

 

Metrik

Eine Metrik ist eine Kenn­zif­fer, anhand derer quan­ti­ta­ti­ve Bewer­tun­gen von Ziel­vor­ga­ben vor­ge­nom­men wer­den können.

 

Metropolitan Area Network ->MAN

 

MHP (Multimedia Home Platform)

Software-Ergänzung im euro­päi­schen Digi­tal­fern­se­hen (DVB) zur Rea­li­sie­rung von dis­kri­mi­nie­rungs­frei­en Pro­gramm­na­vi­ga­to­ren und Daten­diens­ten. MHP ist ein offen­ge­leg­tes Appli­ca­ti­on Pro­gramming Inter­face (API) mit einer an JAVA ange­lehn­ten Syn­tax. Es erfüllt qua­si die Funk­ti­on eines Hardware-über­greifenden Betriebs­sys­tems (Midd­le­wa­re). Erklär­tes Ziel von MHP ist es, DVB-Anwendungen unab­hän­gig von der jewei­li­gen Hardware-Plattform zu machen. Die von der euro­päi­schen Indus­trie ent­wi­ckel­te “Mul­ti­me­dia Home Plat­form” (MHP) soll von allen Pro­gramm­an­bie­tern, End­ge­rä­te­her­stel­lern und Netz­be­trei­bern ein­ge­setzt wer­den, um eine gemein­sa­me inter­ak­ti­ve Basis lie­fern zu kön­nen. Denn bis­lang ver­füg­ba­re Emp­fän­ger kön­nen zumeist nur die digi­ta­len Pro­gramm­an­ge­bo­te und Zusatz­diens­te des jewei­li­gen Anbie­ters der ->Set-Top-Box emp­fan­gen, nicht aber die viel­fäl­ti­gen Zusatz­an­ge­bo­te ande­rer Anbie­ter. Mit dem MHP-Standard wird es mög­lich sein, alle Ange­bo­te der ver­schie­de­nen Anbie­ter mit nur einer Set-Top-Box zu empfangen.

 

MHz (Mega Hertz)

Eine Mil­li­on Schwin­gun­gen pro Sekun­de (Fre­quenz­be­reich der UKW-Übertragungstechnik).

 

Microtargeting / Mikrotargeting

Der Begriff Mikro­tar­ge­ting oder Micro­tar­ge­ting bezeich­net eine aus den USA stam­men­de Kom­mu­ni­ka­ti­ons­stra­te­gie – vor allem im Bereich der poli­ti­schen Kom­mu­ni­ka­ti­on oder des Marketings.

Beim Mikro­tar­ge­ting wird durch sys­te­ma­ti­sche Ana­ly­se die Bevöl­ke­rung in ein­zel­ne Ziel­grup­pen ein­ge­teilt. Hier­bei wird die Kom­mu­ni­ka­ti­ons­stra­te­gie auf jede Ziel­grup­pe spe­zi­fisch aus­ge­legt und somit ein hoher Erfolg generiert.

 

MIDI (Music Instruments Digital Interface)

Stan­dar­di­sier­tes Software-Protokoll für die Daten­kom­mu­ni­ka­ti­on zwi­schen elek­tro­ni­schen Musik­in­stru­men­ten und PCs. Kommt im ->WWW dank des gerin­gen Daten­vo­lu­mens für Hin­ter­grund­mu­sik zum Ein­satz. Die Qua­li­tät ist aller­dings nicht berauschend.

 

Mid-Roll

Wer­be­spot im Online­be­reich, der zwi­schen dem Video Con­tent geschal­tet wird. Mid-Rolls gehö­ren zu den ->Line­ar Video Ads und lau­fen somit nie zeit­gleich zum Video Content.

 

MIME (Multipurpose Internet Mail Extension)

Bezeich­net ein Ver­fah­ren zum Kodieren/Dekodieren von ->eMail. Damit kön­nen auch Bil­der, Vide­os und ande­re Mul­ti­me­dia­kom­bi­na­tio­nen via ->eMail ver­schickt werden.

 

Minderjährige

Per­so­nen, die ihr 18. Lebens­jahr noch nicht voll­endet haben.

 

Minutenkosten

Betriebs­wirt­schaft­li­che Grö­ße, die angibt, wie­viel im Durch­schnitt die Her­stel­lung einer Sen­de­mi­nu­te eines Sen­dungs­ele­ments, einer bestimm­ten Sen­dung oder eines Pro­gramms kos­tet; dazu wer­den die Gesamt­kos­ten (direk­te und indi­rek­te Produktions‑, Personal- und sons­ti­ge Kos­ten) z. B. einer Sen­dung durch die Anzahl der Sen­de­mi­nu­ten geteilt.

 

Mirror

Engl.: Spie­gel. ->Ser­ver, der den Inhalt eines ande­ren spie­gelt, d. h. eine Kopie der Daten die­ses ->Ser­vers zur Ver­fü­gung stellt.

 

Mittelwelle (MW)

Fre­quenz­be­reich elek­tro­ma­gne­ti­scher Wel­len, in Euro­pa für den Hör­funk begrenzt auf Fre­quen­zen von 526,5 bis 1.606,5 kHz, bis Ende der 40er Jah­re nicht nur in Deutsch­land der für Radio­pro­gram­me wich­tigs­te Fre­quenz­be­reich, dann nach und nach abge­löst von der                    ->Ultra­kurz­wel­le (UKW).  Ana­lo­ger MW-Rundfunk erlaubt nur eine rela­tiv gerin­ge (mon­au­ra­le) Über­tra­gungs­qua­li­tät und ist stör­an­fäl­lig gegen Über­la­ge­run­gen durch Nach­bar­sen­der. In Deutsch­land zeich­net sich mit der Ein­stel­lung der letz­ten MW-Sender des ->Deutsch­land­ra­dio Ende 2015 ein Ende der Hörfunk-Nutzung die­ses Fre­quenz­be­reichs ab.

 

M‑JPEG-Verfahren

Von der Joint Pho­to­gra­phic Expert Group (JPEG) ent­wi­ckel­ter Daten­kom­pres­si­ons­stan­dard. Auf­bau­end auf dem Einzelbild-Kompressionsstandard JPEG.

Beim Motion-JPEG-Verfahren wird jedes Ein­zel­bild des Vide­os kom­pri­miert. Dabei lässt sich der Kom­pres­si­ons­fak­tor je nach gewünsch­ter Daten­men­ge und Bild­qua­li­tät ein­stel­len. Je gerin­ger der Kom­pres­si­ons­fak­tor, des­to höher ist die resul­tie­ren­de Bild­qua­li­tät, aber auch der Spei­cher­platz­be­darf des Videos.

 

mMTC – Massive Machine Type Communications

Der neue ->5G-Mobil­funk­stan­dard ver­bes­sert die Machine-to-Machine-Kommunikation und das ->Inter­net der Din­ge (IoT). Mit­tels mMTC (Mas­si­ve Machi­ne Type Com­mu­ni­ca­ti­on) kann eine immense Anzahl von Gerä­ten oder Kom­po­nen­ten mit­ein­an­der ver­netzt wer­den. Damit wer­den zB. Kon­zep­te wie Smart Cities und Smart Agri­cul­tu­re befördert.

 

MMORPG (Massively Multiplayer Online Role-Playing Game)

ein aus­schließ­lich über das Inter­net spiel­ba­res Computer-Rollenspiel, bei dem gleich­zei­tig meh­re­re tau­send Spie­ler eine sich ver­än­dern­de vir­tu­el­le Online-Spielwelt bevöl­kern kön­nen. Bekann­te Bei­spie­le sind Final Fan­ta­sy und World of War­craft. Die Spie­le kön­nen ent­we­der mit­tels ->Cli­ent, als soge­nann­tes Cli­ent­ga­me, oder im ->Brow­ser, als soge­nann­tes Brow­ser­game, gespielt wer­den. Neben kos­ten­lo­sen MMORPG-Spielen gibt es die kos­ten­pflich­ti­gen Online­spie­le, wel­che ent­we­der durch einen ein­ma­li­gen Kauf, monat­li­che Abo­ge­büh­ren oder einer Kom­bi­na­ti­on aus bei­dem finan­ziert wer­den. Für MMORPG- Spie­le wird in beson­de­rer Wei­se Computerspiel-Suchtpotential behauptet.

 

MMS (Multimedia Messaging Service)

Eine Wei­ter­ent­wick­lung von ->SMS und ->EMS, die die Mög­lich­keit eröff­net, mit einem Mobil­te­le­fon mul­ti­me­dia­le Nach­rich­ten an ande­re mobi­le End­ge­rä­te oder an E‑Mail-Adressen zu schi­cken. MMS ist nicht kom­pa­ti­bel zu SMS oder EMS, End­ge­rä­te müs­sen MMS expli­zit unterstützen.

 

Mobile TV

Mobi­les Fern­se­hen, d.h. die Über­tra­gung von Bewegt­bild­in­hal­ten auf mobi­len End­ge­rä­ten wie z.B. Smart­phones oder Lap­tops. Die Sen­dun­gen kön­nen dabei über Inter­net oder Rund­funk auf die Gerä­te über­tra­gen werden.

 

Modem

Kunst­wort aus den Begrif­fen MOdu­la­tor (ein Gerät, das Com­pu­ter­si­gna­le in Tele­fon­si­gna­le umsetzt, um die­se dann über das Tele­fon­netz zu sen­den) und DEMo­du­la­tor (Ein­rich­tung, die die­se Tele­fon­si­gna­le wie­der in Com­pu­ter­si­gna­le zurück­ver­wan­delt). Modems die­nen also dazu, Com­pu­ter über das ana­lo­ge Tele­fon­netz zu ver­bin­den. Sie unter­schei­den sich in der Bau­form (intern als Steck­kar­te, extern in einem eige­nen Gehäu­se) und durch die Band­brei­te, mit der Daten über die Tele­fon­lei­tung über­mit­telt wer­den. Modems errei­chen Über­tra­gungs­men­gen von 56.000 ->Bps.

 

moderieren

Durch eine Sendung/Veranstaltung füh­ren. Im Inter­net bedeu­tet z. B. ein mode­rier­ter Chat, dass die Mode­ra­to­rin nicht rele­van­te oder unpas­sen­de Nach­rich­ten aus­sor­tiert und nur Bei­trä­ge von all­ge­mei­nem Inter­es­se in Bezug auf das jewei­li­ge The­ma zulässt.

 

Modulation

Die Ver­än­de­rung einer elek­tri­schen Trä­ger­wel­le, die eine bestimm­te Wellen­länge (Fre­quenz) und eine bestimm­te Ampli­tu­de (Schwin­gungs­wei­te) hat, mit einer zwei­ten (Informations-)Welle der­ge­stalt, dass sich die Trä­ger­wel­le im Rhyth­mus der Infor­ma­ti­ons­wel­le ver­formt. Bei der Ampli­tu­den­mo­du­la­ti­on (AM) wird der Schwin­gungs­aus­schlag der Trä­ger­wel­le modu­liert, wäh­rend bei der Fre­quenz­mo­du­la­ti­on (FM) die Schwin­gungs­häu­fig­keit modu­liert wird.

 

Monitoring

Per­ma­nen­te Beob­ach­tung und Doku­men­ta­ti­on. Es ist ein Ober­be­griff für alle Arten von sys­te­ma­ti­schen Erfas­sun­gen (Pro­to­kol­lie­run­gen), Mes­sun­gen oder Beob­ach­tun­gen eines Vor­gangs oder Pro­zes­ses mit­tels tech­ni­scher Hilfs­mit­tel oder ande­rer Beobachtungssysteme.

 

MOR (“middle of the Road”)

Kern­ziel­grup­pe die­ses Hör­funk ->For­mats sind die 30- bis 45-Jährigen. Das For­mat ist geprägt durch ruhi­ge melo­di­sche Pop­songs eng­li­scher und deut­scher Her­kunft. MOR bie­tet ein klas­si­sches Voll­pro­gramm mit einer aus­ge­wo­ge­nen Mischung von Musik und Infor­ma­ti­on; natio­na­le und inter­na­tio­na­le mög­lichst harmonisch-melodiöse Musik. Die Titel sind nicht zu neu und nicht zu alt, weder zu ruhig noch zu schnell. Dazu gibt es ein brei­tes Spek­trum an Nach­rich­ten und Infor­ma­tio­nen, zum Teil auch anspruchs­vol­le redak­tio­nel­le Inhal­te. Die Mode­ra­ti­on ist ruhig und sachlich.

 

Morphen

Mit dem Morph-Effekt kön­nen zwei ähn­li­che Moti­ve inein­an­der über­blen­det wer­den. Sehr beliebt ist das Mor­phen mit Hil­fe von Com­pu­tern und digi­ta­len Schrittsystemen.

 

Motherboard

Bezeich­net die Haupt­pla­ti­ne des PCs. Sie ist das Rück­grat des Rech­ners. Auf der Haupt­pla­ti­ne wer­den alle wei­te­ren Kom­po­nen­ten wie ->Pro­zes­sor und Spei­cher pla­ziert. Auf ihr fin­det sich auch die gesam­te Elek­tro­nik zur Steue­rung von Fest­plat­ten, CD-ROM-Laufwerken, Disketten-Laufwerk und den ->Schnitt­stel­len.

 

MoU (Memorandum of Understanding)

Nicht-rechtsverbindliche Ein­ver­ständ­nis­er­klä­rung meh­re­rer Geschäfts­part­ner über ein gemein­sa­mes Pro­jekt (meist: Ein­füh­rung eines neu­en Systems/Verfahrens/Standards).

 

Mouseover

Bezeich­nung für den Effekt, dass sich Text- oder Bild­be­stand­tei­le einer Web­sei­te ver­än­dern, wenn man mit der ->Maus über die­se fährt.

 

Mouse-Potatoe

Im Unter­schied zum ->Couch-Potatoe ist er/sie nicht pas­siv, son­dern ver­bringt ihre/seine Frei­zeit lie­ber aktiv am Com­pu­ter und im Internet.

 

MP3

Ver­fah­ren, das die Daten in digi­ta­len Audio­si­gna­len der­art redu­ziert, dass sie wirt­schaft­lich gespei­chert und in zeit­lich akzep­ta­blem Rah­men per E‑Mail ver­sandt oder aus dem Inter­net her­un­ter­ge­la­den wer­den kön­nen. Die Daten­re­duk­ti­on — wenn man so will: die erziel­ba­re ‚Erspar­nis’ an Daten — liegt in der Grö­ßen­ord­nung von bis zu 1:20. Bei­spiel: Die ursprüng­lich 35 MB (Mil­lio­nen Byte) umfas­sen­de Datei eines etwa drei­ein­halb Minu­ten lan­gen Musik­ti­tels kommt nach der MP3-Datenreduktion mit etwa 1,5 MB aus (Daten­re­duk­ti­on).

 

MP3-Player

MP3-Player spei­chern MP3-codierte Musik­stü­cke in Spei­cher­chips und geben sie über Laut­spre­cher, Kopf­hö­rer oder eine ange­schlos­se­ne HiFi-Anlage wie­der. Abspie­len las­sen sich MP3-Dateien auch über spe­zi­ell aus­ge­stat­te­te CD-Player oder mit Hil­fe von Computerprogrammen.

 

MP4

MP4 ist eine Kurz­form für den von der MPEG vor­ge­se­he­nen Con­tai­ner für
->MPEG-4-Inhalte. In MP4-Dateien kön­nen mul­ti­me­dia­le Inhal­te in Gestalt von Audio- und Video­da­ten sowie Unter­ti­tel, 2D- und 3D-Grafiken abge­spei­chert wer­den. Die­se Inhal­te las­sen sich dann mit Hil­fe geeig­ne­ter Soft­ware lokal abspie­len oder über ein Netz­werk strea­men. Aller­dings ist es nicht üblich, alle ver­füg­ba­ren For­ma­te in MP4 ein­zu­bin­den, um eine Kom­pa­ti­bi­li­tät zwi­schen ver­schie­de­nen Anwen­dun­gen gewähr­leis­ten zu können.

 

MPAA

Moti­on Pic­tu­re Asso­cia­ti­on of Ame­ri­ca. Ame­ri­ka­ni­scher Filmverband.

 

MPEG (Motion Picture Entertainment Group)

Ein Gre­mi­um von Expert:innen der Unter­hal­tungs­in­dus­trie, das für die Ent­wick­lung des Stan­dard­for­ma­tes für digi­ta­le Video- und Audio­auf­zeich­nun­gen zustän­dig ist. Bei dem von die­sem Gre­mi­um ent­wi­ckel­ten For­mat wer­den Video- und Audio­auf­zeich­nun­gen in einer leicht kom­pri­mier­ten Datei gespei­chert. Jeder MPEG-Standard unter­teilt sich in “Audio”, “Video” und “Sys­tems”. In der wich­tigs­ten Unter­grup­pe “Video” gibt es noch­mals ver­schie­de­ne Per­mu­ta­tio­nen von “Pro­files” (Anwen­dungs­ge­bie­ten) und “Levels” (Qua­li­täts­stu­fen).

 

MPEG-Kompression

Bei digi­ta­lem Video fal­len enor­me Infor­ma­ti­ons­men­gen an. Ohne Maß­nah­men zur Daten­re­duk­ti­on füllt ein 90-Minuten-Spielfilm über 120 GByte (1 GByte = 1000 MByte, 120 GByte sind ca. 200 vol­le CDs) — für heu­ti­ge CD-ROM-Laufwerke unmög­lich. Um der Daten­flut Herr zu wer­den, spei­chert ->MPEG nicht jedes Ein­zel­bild, son­dern nur die Ver­än­de­run­gen von Bild zu Bild. Dadurch ergibt sich eine Reduk­ti­on auf nur etwa 0,7 Pro­zent der ursprüng­li­chen Datenmenge.

 

MPEG‑1

Kom­pres­si­ons­stan­dard für Multimedia-Anwendungen bis zu einer Daten­ra­te von 1,5 Mbit/s.

 

MPEG‑2

Kom­pres­si­ons­stan­dard zur Daten­re­du­zie­rung von Bewegt­bil­dern und Ton als Erwei­te­rung von MPEG‑1 bis zu einer Daten­ra­te von 100 Mbit/s (Gesamt­da­ten­ra­te). Der Stan­dard wird heu­te welt­weit für digi­ta­le Fern­seh­sys­te­me eingesetzt.

 

MPEG‑3

Par­al­lel zu MPEG‑2 wur­de an MPEG‑3 gear­bei­tet – ein Stan­dard, der für
->HDTV bestimmt sein soll­te. Im Lau­fe der Ent­wick­lungs­ar­beit erkann­te man, dass die­se Auf­ga­be auch MPEG‑2 über­neh­men könn­te und leg­te es ent­spre­chend dafür aus. MPEG‑3 wur­de dar­auf hin als eigen­stän­di­ges Kom­pres­si­ons­for­mat eingestellt.

 

MPEG‑4

Ein MPEG-Standard (ISO/IEC-14496), der unter ande­rem Ver­fah­ren zur Video- und Audio­da­ten­kom­pres­si­on beschreibt. Ursprüng­lich war das Ziel von MPEG‑4, Sys­te­me mit gerin­gen Res­sour­cen oder schma­len Band­brei­ten wie z. B. Mobil­te­le­fon bei rela­tiv gerin­gen Qua­li­täts­ein­bu­ßen zu unter­stüt­zen. Da H.263, ein Stan­dard der ->ITU zur Video­de­ko­die­rung und ‑kom­pres­si­on, die­se Vor­aus­set­zun­gen bereits sehr gut ver­wirk­licht hat, wur­de er ohne wesent­li­che Ände­run­gen in MPEG‑4 ein­ge­bun­den. Zusätz­lich zur Video­de­ko­die­rung wur­den auch noch eini­ge Audio­stan­dards, wie das bereits in MPEG‑2 stan­dar­di­sier­te Advan­ced Audio Coding (->AAC) sowie die Unter­stüt­zung für Digi­tal Rights Manage­ment (->DRM), in den Stan­dard auf­ge­nom­men. MPEG 4 ist u. a. als Stan­dard für
->DVB‑H sowie für ->HDTV-Übertragungen vorgesehen.

 

MPEG‑7

Ein MPEG-Standard (ISO/IEC-15938), der zur Beschrei­bung von mul­ti­me­dia­len Daten mit­hil­fe von Meta­in­for­ma­tio­nen dient. Unter ande­rem stan­dar­di­siert MPEG‑7 Meta­da­ten für das Manage­ment der Erzeu­gung, Pro­duk­ti­on und Nut­zung von Inhal­ten, die Beschrei­bung und Orga­ni­sa­ti­on von Inhal­ten, benut­zer­spe­zi­fi­sche Daten wie Benut­zer­pro­fi­le und Aspek­te des Zugriffs auf die Daten wie Ansich­ten und Zusammenfassungen.

 

MPEG‑H.265

->DVB-T2 soll in Deutsch­land mit HEVC (High Effi­ci­en­cy Video Coding), auch H.265 genannt, arbei­ten. Die­ses Kom­pres­si­ons­ver­fah­ren steht im Ver­gleich zu ->MPEG‑2 für eine noch­mals deut­lich ver­bes­ser­te Effi­zi­enz der Video­da­ten­kom­pres­si­on: Umfasst ein HDTV-Programm in MPEG‑2 etwa 16 Mega­bit je Sekun­de, kommt eine HEVC-Version schon mit 4 Mega­bit je Sekun­de aus.

 

MSA

Medi­en­an­stalt Sachsen-Anhalt

Link: www.msa-online.de

 

MSN (Multiple Subscriber Number)

Kom­plet­te Tele­fon­num­mer, die im ->Euro-ISDN das geziel­te Anspre­chen eines End­ge­rä­tes erlaubt (s. auch ->EAZ).

 

MUD (Multi User Dungeon)

Bezeich­nung für Rol­len­spiel, bei dem sich meh­re­re Nut­zer in einen zen­tra­len Rech­ner ein­wäh­len, um z. B. Nach­rich­ten aus­zu­tau­schen oder an Online-Spielen teilzunehmen.

 

Multicast

Mög­lich­keit, einem ->IP-Paket meh­re­re Emp­fän­ger­adres­sen mit­zu­ge­ben. Die­se Punkt-zu-Mehrpunkt-Verbindung wird z. B. für Video­kon­fe­ren­zen benö­tigt, um das Daten­vo­lu­men zu begrenzen.

 

Multicrypt

Ein Ver­fah­ren im Rah­men der ->DVB-Stan­dards, um Deco­der uni­ver­sel­ler ver­wend­bar zu machen. Bei dem Mul­ticrypt­ver­fah­ren muss die mehr­fa­che Ver­wend­bar­keit der ->Set-Top-Boxen für ver­schie­de­ne, unter­schied­lich ver­schlüs­sel­te Ange­bo­te in den Boxen selbst her­ge­stellt wer­den. Die Pro­gram­me wer­den nur unter jeweils einem Ver­schlüs­se­lungs­sys­tem aus­ge­strahlt. Um ein Pro­gramm emp­fan­gen zu kön­nen, braucht der/die Empfänger:in genau das zu die­sem zuge­hö­ri­ge Ent­schlüs­se­lungs­sys­tem. Solan­ge eine Set-Top-Box nur ein fest instal­lier­tes Ent­schlüs­se­lungs­mo­dul beinhal­tet, wür­de dies bedeu­ten, dass der/die Empfänger:in für jedes wei­te­re Pro­gramm, das einem ande­ren Ver­schlüs­se­lungs­sys­tem als sei­ne bis­her emp­fan­ge­nen Pro­gram­me unter­liegt, zur Ent­schlüs­se­lung eine wei­te­re Set-Top-Box anschaf­fen müss­te. Die hin­ter dem Mul­ticrypt­ver­fah­ren ste­hen­de Idee ist jedoch, das ‑>CA-Modul der Set-Top-Box aus­tausch­bar zu gestal­ten oder die Ver­wen­dung meh­re­rer CA-Module in der Set-Top-Box zu ermög­li­chen, so dass die Set-Top-Box nur erwei­tert oder ledig­lich ein Teil aus­ge­tauscht wer­den muss. Hier­bei, d.h. bei der Imple­men­tie­rung eines Com­mon Inter­faces (Cl), wird aller­dings vor­aus­ge­setzt, dass die Set-Top-Boxen über ent­spre­chen­de Erwei­te­rungs­mög­lich­kei­ten ver­fü­gen, was bis­lang häu­fig nicht der Fall ist, oder aber der/die Empfänger:in muss tat­säch­lich eine wei­te­re Set-Top-Box erwer­ben. Sie­he auch ->Simul­crypt.

 

Multifeed

Anord­nung meh­re­rer Emp­fangs­sys­te­me (Feed) an einer Anten­ne (z. B. Satel­li­ten­schüs­sel). Wird in der Umgangs­spra­che meist auch als “schie­len­de Anten­ne” oder “schie­len­de Sat-Schüssel” bezeichnet.

 

Multifunktionsgerät

So nennt man Gerä­te, die mehr als eine Funk­ti­on anbie­ten. Z. B. ->Fax­ge­rä­te, die über eine PC-Schnittstelle ver­fü­gen. Sie las­sen sich als Ein­zel­ge­rät nut­zen und kön­nen vom PC aus als Fax­ge­rät, ->Scan­ner und Dru­cker ange­spro­chen werden.

 

Multihosting

Die Fähig­keit eines ->Web-Servers, mehr als eine Internet-Adresse und mehr als eine ->Domä­ne auf dem­sel­ben ->Ser­ver zu unter­stüt­zen. Auch Mul­ti­ho­ming genannt.

 

Multimedia

Der Begriff “Mul­ti­me­dia” ist ein häu­fig gebrauch­tes Schlag­wort, zu dem eine Viel­zahl an Defi­ni­tio­nen exis­tiert. “Mul­ti­me­dia” wird regel­mä­ßig mit den drei Kri­te­ri­en Inte­gra­ti­on, Inter­ak­ti­vi­tät und Ver­net­zung ver­bun­den. Je nach Sicht­wei­se müs­sen alle zugleich oder zumin­dest teil­wei­se zutref­fen, um den Anfor­de­run­gen an ein mul­ti­me­dia­les Ange­bot oder einen mul­ti­me­dia­len Dienst zu genü­gen. Inte­gra­ti­on bezeich­net in die­sem Zusam­men­hang das zeit­glei­che Zusam­men­füh­ren der ver­schie­de­nen Medi­en Text, Gra­fik, Bewegt­bild und Ton. Inter­ak­ti­vi­tät meint die Mög­lich­keit, dass jeder Teil­neh­mer an der mul­ti­me­dia­len Kom­mu­ni­ka­ti­on sowohl Emp­fän­ger als auch Sen­der ist. Dies bedeu­tet unter ande­rem, dass der Nut­zer auf die Form und Dar­stel­lung der Aus­ga­be direkt Ein­fluss neh­men kann. Ver­net­zung bezeich­net die Mög­lich­keit des Zugangs zu (welt­weit) elek­tro­nisch gespei­cher­ten Infor­ma­tio­nen. Vie­le der heu­ti­gen soge­nann­ten Multimedia-Anwendungen, bei­spiels­wei­se die CD-ROM, erfül­len das Kri­te­ri­um der Ver­net­zung nicht, wer­den aber den­noch der Kate­go­rie “Mul­ti­me­dia” zugeordnet.

Mul­ti­me­dia­an­wen­dun­gen erfor­dern leis­tungs­fä­hi­ge Hard­ware und geeig­ne­te Ein- und Aus­ga­be­ge­rä­te. Tech­no­lo­gi­sche Grund­la­ge aller mul­ti­me­dia­len Ange­bo­te und Diens­te ist die Digi­ta­li­sie­rung und Kom­pri­mie­rung der zu ver­brei­ten­den Infor­ma­ti­on. Platt­form für die meis­ten mul­ti­me­dia­len Ange­bo­te ist der Com­pu­ter, dane­ben gibt es aber auch Multimedia-Fernseher, die bei­spiels­wei­se Zugang zum ->World­Wi­de­Web ermöglichen.

 

Multimedia Home Platform ->MHP

 

Multiplayer-Modus

Bezeich­nung für die Opti­on bei einem Com­pu­ter­spiel, nicht nur allein gegen den Com­pu­ter, son­dern zeit­gleich mit ande­ren gegen die­sen oder auch ande­re zu spielen.

 

Multiplex

Ver­fah­ren zum Zusam­men­füh­ren der ver­schie­de­nen Video‑, Audio- und Daten­si­gna­le zu einem gemein­sa­men Trans­port­strom, der zum End­ge­rät per Satel­lit, Kabel oder ter­res­tri­scher Anten­ne über­tra­gen wird. Das Zusam­men­füh­ren wird auch als “Mul­ti­plex­ing” bezeichnet.

In Deutsch­land fin­den sich sol­che Mul­ti­ple­xe nament­lich im bun­des­wei­ten digi­ta­len Hör­funk sowie bei der digi­ta­len ter­res­tri­schen Fern­seh­ver­sor­gung mit­tels DVB-T2.

 

Must-be-found

Im ->Medi­en­staats­ver­trag fin­det sich in der Regu­lie­rung von ->Benut­zer­ober­flä­chen in (§ 84 Abs. 3 und 4 MStV eine Art „Must-Show-Pflicht“ zuguns­ten der Ange­bo­te des öffent­li­chen Rund­funks, der größ­ten pri­va­ten Pro­gram­me sowie für beson­de­re ‚Qua­li­täts­pro­gram­me‘, die von den Lan­des­me­di­en­an­stal­ten aus­ge­wählt wer­den. Die­se Ange­bo­te wer­den beson­ders pri­vi­le­giert: Sie müs­sen auf der Benut­zer­ober­flä­che „leicht auf­find­bar“ sein.

 

Must-Carry

Must-Carry-Regelungen sind gesetz­li­che Ver­brei­tungs­ver­pflich­tun­gen für Medi­en­platt­form­an­bie­ter. Für die digi­ta­le Ver­brei­tung von Rund­funk fin­den sich sol­che Rege­lun­gen in § 81 ->MStV. Danach haben Platt­form­an­bie­ter inner­halb einer tech­ni­schen Kapa­zi­tät im Umfang von höchs­tens einem Drit­tel der für die digi­ta­le Ver­brei­tung von Rund­funk zur Ver­fü­gung ste­hen­den Gesamt­ka­pa­zi­tät sicher­zu­stel­len, dass a) die erfor­der­li­chen Kapa­zi­tä­ten für die für die bun­des­wei­te Ver­brei­tung gesetz­lich bestimm­ten bei­trags­fi­nan­zier­ten Pro­gram­me sowie für die Drit­ten Pro­gram­me des öffentlich-rechtlichen Rund­funks ein­schließ­lich Pro­gramm beglei­ten­der Diens­te, zur Ver­fü­gung ste­hen. Ob mit einem „must-Carry-Status“ auch ein Anspruch auf unent­gelt­li­che Wei­ter­ver­brei­tung in den betref­fen­den Kabel­net­zen für die Anbie­ter der must-carry-Programme ver­bun­den ist, ist fort­dau­ernd streitig.

 

must-fetch-Regelung

Rege­lung zur für den betref­fen­den Ver­an­stal­ter kos­ten­frei­en Her­an­füh­rung von (loka­len, nicht-kommerziellen und/oder OK-) Rund­funk­pro­gram­men an Kabelnetze

 

MW ->Mittelwelle