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Hörfunk- oder Fernsehspartenprogramm, das ausschließlich Nachrichten und andere Informationssendungen bringt.
Programme bzw. Rechner, die die Informationen über die Struktur des ->DNS verwalten und aktualisieren. Diese Informationen stellen sie bei Anfrage sog.
->Resolvern zur Verfügung.
Durch etwas hindurchsteuern/lotsen; sich auf Webseiten zielgerichtet bewegen. Eine logisch aufgebaute Weiterleitung ermöglicht einfaches Navigieren von einer Webseite zu anderen und zurück.
Verschlüsselungssystem zum Schutz kostenpflichtiger Programme, das z.B. von dem ->Pay-TV-Veranstalter Sky eingesetzt wird.
NVoD als Vorstufe von Video-on-Demand ist zeitversetztes (z.B. alle 30 Minuten) Senden desselben Angebots, z.B. Films auf verschiedenen Kanälen über Kabel oder via Satellit. Dadurch kann das Programm individuell abgerufen werden. Der Zuschauer sieht den Film nahezu unabhängig von einer festen Sendezeit. Die Abrechnung erfolgt i.d.R. als ->Pay-per-View pro gesehene Sendung. Interaktive Auswahl ist nur zwischen parallel ausgestrahlten Programmströmen möglich (z.B. verschiedene Kameraperspektiven eines Ereignisses). Rechtlich gilt NVoD – im Unterschied zu ->Video-on-Demand — in Deutschland als Veranstaltung von Rundfunk.
Bezeichnung für einen Computer- und Internet-Freak.
Auf Mobilität ausgelegte und daher besonders kleine ->Notebooks mit Bildschirm-Diagonalen zwischen zehn und 11,6 Zoll.
Der Begriff setzt sich aus den Begriffen ->Network und ->Etiquette zusammen und bezeichnet Regeln über das Verhalten im ->Netzwerk, wie z. B. das Verbot von Beleidigungen, Kettenbriefen etc.
Abgeleitet von Net und citizen. Ein “Bürger” im ->Internet.
Dieser Wert bezeichnet (in Prozent oder Millionen) die kumulierte Anzahl der Zuschauer, die im Durchschnitt an einem Tag des Betrachtungszeitraumes innerhalb eines bestimmten Zeitintervalls mindestens eine Minute am Stück ferngesehen haben.
Die ->AGF hat den Begriff “Nettoreichweite” 1999 durch den Begriff ->“Seher” ersetzt.
Der Netzwerkteil der ->IP-Adresse.
Englische Bezeichnung für eine Netzwerkkarte, die den Anschluss eines Gerätes an ein Datennetz ermöglicht.
Im kommunikationstechnischen Sinne die Verknüpfung aller Nachrichtenkanäle mit einer spezifischen Aufgabenstellung. Es gibt Verteilnetze und Vermittlungsnetze:
Zum einen der ->Traffic, den das ->Netz aushält, zum anderen die
->Datentransferrate des Netzes.
Das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz – NetzDG), ein Bundesgesetz, zielt darauf, Hasskriminalität, strafbare Falschnachrichten und andere strafbare Inhalte auf den Plattformen sozialer Netzwerke wirksamer zu bekämpfen. Dazu zählen z.B. Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung, öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Volksverhetzung, Gewaltdarstellung und Bedrohung. Um die sozialen Netzwerke zu einer zügigeren und umfassenderen Bearbeitung von Beschwerden insbesondere von Nutzer:innen über Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte anzuhalten, wurden mit dem NetzDG gesetzliche Compliance-Regeln für soziale Netzwerke eingeführt. Dies umfasst eine gesetzliche Berichtspflicht für Anbieter sozialer Netzwerke über den Umgang mit Hasskriminalität und anderen strafbaren Inhalten, Vorgaben zum Vorhalten eines wirksamen Beschwerdemanagements sowie zur Benennung eines/r inländischen Zustellungsbevollmächtigten. Verstöße gegen diese Pflichten können mit Bußgeldern gegen das Unternehmen und die Aufsichtspflichtigen geahndet werden. Außerdem wird Opfern von Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Netz ermöglicht, aufgrund gerichtlicher Anordnung die Bestandsdaten der Verletzenden von Diensteanbietern zu erhalten. Die Vereinbarkeit des NetzDG mit der Kompetenzordnung des GG und dessen Grundrechtsschutz ist Gegenstand fortdauernder, auch gerichtlicher, Auseinandersetzungen.
Link: https://www.gesetze-im-internet.de/netzdg/BJNR335210017.html
Das gesamte Kabelnetz für das TV- und Radioangebot ist in verschiedene Ebenen mit unterschiedlichen Versorgungsfunktionen aufgeteilt:
- Netzebene 1: Programmproduktion. Dazu zählen Programmanbieter wie die öffentlich-rechtlichen und privaten Sender aus dem In- und Ausland sowie das Bezahlfernsehen und kleinere, lokale Kanäle.
- Netzebene 2: Headend (Kopfstationen). Über diese Stationen — auch Headends genannt — werden TV- und Radiosignale empfangen und weitergeleitet. Früher gehörten diese Kopfstationen im Wesentlichen der Deutschen Telekom. Mit dem Verkauf der Netze sind sie an die Kabelnetzbetreiber übergegangen. Große Betreiber wie Bosch, Tele Columbus oder PrimaCom und andere verfügen über eigene Kopfstellen. Ein Kabelnetz braucht diese Kopfstationen. Hier werden unter anderem die Signale vom Satelliten für den Kabelempfang konvertiert und aufbereitet.
- Netzebene 3: Straßenverteiler. Die Netzebene 3 beginnt am Ausgang der Kopfstellen und endet an den Hausübergabepunkten. Sie gehört verschiedenen Kabelservicegesellschaften, insbesondere der Kabel Deutschland GmbH (in Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen) und der UnityMedia (in Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen) Der Hausübergabepunkt im oder am Wohngebäude oder am Rande einer Wohnanlage bildet den Abschluss der Netzebene 3.
- Netzebene 4: Hausverteiler. Erst die Netzebene 4 erreicht die Kabelkunden. Diese privaten Hausverteilanlagen weisen sehr unterschiedliche Größen auf: Die Spanne reicht vom Einfamilienhaus bis zu ganzen Wohnblocks. Den Abschluss der Netzebene 4 bildet die Anschlussdose in der Wohnung der einzelnen Teilnehmer:innen. Die Netzebene 4 befindet sich ganz überwiegend im Besitz einer Vielzahl von privaten Eigentümern und/oder Betreibern, insbesondere in den Händen der Wohnungsunternehmen oder von ihnen beauftragten Serviceunternehmen. Dieser so genannten “Letzten Meile” kommt eine Schlüsselrolle für das Angebot und den direkten Zugang zu den Kund:innen zu.
- Netzebene 5: Wohnungsverteiler. Unabhängig davon, welche Übertragungstechnik gewählt wird, ist innerhalb des Gebäudes eine Verkabelung vom Übergabepunkt zum Endgerät nötig. Von den Endnutzer:innen wird zunehmend gewünscht, dass sie die Endgeräte (TV, Radio, PC und Telefon) praktisch an jedem Ort ihrer Wohnung nutzen können.
Als Bestandteil der Netzkultur Bezeichnung für die Chance, durch Abkürzungen im Internet seine Gefühle auszudrücken und Missverständnisse aufgrund der fehlenden visuellen Komponente zu minimieren (->Emoticon). Z. B.: rofl für rolling on (the) floor laughing („sich vor Lachen am Boden krümmen“).
Eine zentrale Stelle in einem Telekommunikationsnetz, in dem die Datenströme auf bestimmte Leitungen geschaltet werden (Vermittlungsfunktion); auch Umsetzerfunktionen (Protokollanpassungen) können integriert sein.
Netzneutralität bedeutet die Gleichbehandlung aller Daten im Internet unabhängig von Inhalt, Dienst, Anwendung, Anbieter, Herkunft oder Ziel um eine gleichberechtigte und unein-geschränkte Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger am offenen Internet als einem zentralen Medium unserer Informationsgesellschaft zu gewährleisten und um die Freiheit der Meinungs-äußerung, die Informationsfreiheit, die unternehmerische Freiheit und ein hohes Verbraucher-schutzniveau zu sichern. Der Grundsatz der Netzneutralität ist in Deutschland bislang regulatorisch nur als Programmsatz ohne konkrete Ausformung in § 41a TKG verankert: Danach wird die Bundesregierung ermächtigt, in einer Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates gegenüber Unternehmen, die Telekommunikationsnetze betreiben, die grundsätzlichen Anforderungen an eine diskriminierungsfreie Datenübermittlung und den diskriminierungsfreien Zugang zu Inhalten und Anwendungen festzulegen, um eine willkürliche Verschlechterung von Diensten und eine ungerechtfertigte Behinderung oder Verlangsamung des Datenverkehrs in den Netzen zu verhindern ist, Der Grundsatz der Netz-neutralität ist in seinen Facetten weiterhin politisch umstritten. Jegliche Abweichungen von diesem Grundsatz sollten nach Auffassung der Länder nur auf Grund eines abschließenden Katalogs von eng definierten Ausnahmen mit objektiv überprüfbaren Kriterien zulässig sein. Dies betrifft z.B. einen privilegierten Transport von Telemedizin-Daten.
Befasst sich mit Entwicklungen, Einrichtungen und Verfahren im Zusammenhang mit digitalen Medientechnologien und ihren Anwendungen in gesellschaftlicher, kultureller, wirtschaftlicher und politischer Hinsicht. Erfasst sind hiervon Debatten sowohl um (a) die digitalen Netzwerke selbst, ihre Architektur, Standardisierung und Steuerung (z.B. über den Grundsatz der ->Netzneutralität, als auch um (b) die Auswirkungen der ->Digitalisierung auf z.B. Daten‑, Jugendschutz‑, Persönlichkeits- und Urheberrecht, © Folgen der neuen Medientechnologien und –kulturen für das Bildungs‑, Wirtschafts- und Sozialsystem sowie (d) Politik mit dem Netz wie z.B. eGovernment.
Zusammenschluss (Vernetzung) mehrerer Computer; auch innerhalb einer Firma (->Intranet) ohne jede Verbindung zur Außenwelt möglich.
Hardware-Schnittstelle zwischen ->Intranet und ->PC.
Sorgt für den reibungslosen Datenaustausch in einem Netzwerk. In der Praxis existieren verschiedene Netzwerkprotokolle (z. B. ->TCP/IP) für verschiedene Anwendungsgebiete.
Physische und logische Verbindung eines Telekommunikationsnetzes mit einem anderen Telekommunikationsnetz.
Oberbegriff für alle die Verfahren und Mittel („Medien”), die mit Hilfe neuer oder erneuerter Technologien neuartige, oder in dieser Art bisher nicht gebräuchliche Formen von Informationserfassung, Informationsbearbeitung, Informationsspeicherung, Informationsübermittlung und Informationsabruf ermöglichen.
Eine Person, die das Internet erst seit kurzem nutzt.
Bezeichnung für Neuigkeiten und Nachrichten aller Art.
Newsgroups sind schwarze Bretter in einem speziellen Bereich des Internets, dem Usenet (Users Network). Es handelt sich um fachliche, wissenschaftliche oder rein unterhaltsame Diskussionsforen, nach Themen geordnet. Im Gegensatz zur ->Mailing-Liste werden die Beiträge nicht automatisch verschickt, sondern müssen mit einem ->News-Reader gelesen werden. Die ->Netizens schicken Beiträge per ->E‑Mail an das Brett, die dort für eine bestimmte Zeit hängen bleiben. Die wichtigsten Bereiche sind: comp(uting), misc(ellaneous), news, rec(reation), sci (für science), soc(iologie) und alt(ernative).
Bezeichnung für ein (elektronisches) Rundschreiben
Mit einem Newsreader werden Nachrichten gelesen, die während einer Onlinesitzung bestehen. Auch das Beantworten der Nachrichten ist möglich.
Ein Computer, der die Nachrichten des ->Usernet zum Abrufen bereit hält. Jeder Internet-Anbieter richtet in der Regel einen ->News-Server ein.
Die Near Field Communication, engl. für Nahfeldkommunikation, ist ein Übertragungsstandard, der Geräten in geringer Entfernung einen Datenaustausch ermöglicht. Die Übertragungsrate ist auf 424 kbit/s beschränkt. Diese Technik wird zum Beispiel beim kontaktlosen Zahlen mit dem Smartphone verwendet.
Einrichtung, die mit der Verwaltung des Internets (z. B. Vergabe von
->Domains) beauftragt ist. Ursprünglich gab es nur ein zentrales NIC bei der SRI International. Heute gibt es weltweit mehrere, so z.B. das ->DENIC in Karlsruhe.
Angebot eines privaten Radioveranstalters, der nicht kommerziell arbeitet. Ziel ist es, ähnlich wie bei ->Offenen Kanälen, allen Interessierten den Zugang zu einer Hörfunkverbreitung zu ermöglichen. NKLs sind i.d.R. werbefrei und gemeinnützig, ehrenamtlich getragen und haben nur eine lokale oder regionale Verbreitung.
Begriff für die die von der (linearen) Ausstrahlung von Fernsehinhalten und ihrem Programmfluss losgelöste Nutzung von Fernsehinhalten. Dies kann über den Einsatz von Aufzeichnungsgeräten erfolgen, mit deren Hilfe Inhalte zu einem späteren Zeitpunkt nach der Ausstrahlung genutzt werden können (zeitversetzte Nutzung) oder durch die vom Ausstrahlungszeitpunkt unabhängige individuelle Auswahl von im Internet bereit gestellten Inhalten (VoD).
Engl.: Spitzname. U. a. genutzt beim ->Chatten.
Nielsen-Gebiet
Zusammenfassung von Bundesländern in Gruppen regionaler Zusammengehörigkeit nach soziodemografischen Merkmalen und Handelsstrukturen der jeweiligen Gebiete durch A.C. Nielsen.
Die einzelnen Nielsen-Gebiete umfassen in Deutschland:
Niedersächsische Landesmedienanstalt.
Link: www.nlm.de
Bezeichnung für ein ->Protokoll zur Übertragung von Net-News-Artikeln. Wird hauptsächlich im Zusammenhang mit der Verbreitung der ->Usenet-Newsgroups eingesetzt.
In vielen Netzen übliche Bezeichnung für ->Site, insbesondere im ->FidoNet.
Die maschinenlesbare Liste aller ->Nodes weltweit (im ->FidoNet).
Zusätzliche Version eines Internetauftritts ohne Frames
Störungen atmosphärischer oder technischer Art für den Rundfunkempfang.
Ein non-lineares ->Ad nimmt im Gegensatz zu einem linearen Ad nicht die volle Aufmerksamkeit der Nutzer:innen ein. Es liegt bspw. überlappend in einem Teil des Video Contents und läuft non-linear, d. h. parallel zum Video Content. Bei den non-linearen Video Ads wird zwischen Overlay Ad und Branded Player unterschieden. Weitere non-lineare Ads sind On Air Promotion, Informercial und Presenting.
Transportabler akkubetriebener PC mit Bildschirm. Zusammen mit einem Funktelefon oder per ->Modem lässt sich ein Notebook mit dem ->Internet verbinden.
Oberbegriff für nicht-programmbezogene Zusatzdaten, die parallel zu einem digitalen Rundfunksignal mitübertragen werden (z. B. Datendienste wie Hotelführer, Wettervorhersage, etc.). Dazu muss im Datenstrom eine gesonderte NPAD-Kapazität deklariert werden. NPAD kann somit als “rundfunkgebundener, digitaler Datenfunk” bezeichnet werden.
National Security Agency, der größte Auslandsgeheimdienst der USA. Nach Informationen des ->Whistleblowers Edward Snowden soll er, zusammen mit dem britischen ->GCHQ, umfassend u.a. auch den Kommunikationsverkehr von Journalist:innen ausgespäht und damit die Freiheit der Medien beeinträchtigt haben.
Meist die Bezeichnung für Gesellschaften, die eigene ->Backbones betreiben.
1. Bezeichnung für die amerikanische Farbfernsehnorm. Sie verwendet 30 Bilder pro Sekunde und hat eine Zeilenanzahl von 525. Der NTSC-Standard ist heute noch immer in den meisten nord- und südamerikanischen Ländern sowie in Japan gebräuchlich.
2. National Television System Committee. Organisation, die in den Vereinigten Staaten von Amerika für die Festlegung der Fernsehnormen zuständig ist.
Bezeichnung für eine verhaltensökonomische Methode, mit der versucht wird, das Verhalten von Menschen auf mehr oder weniger subtile Weise zu beeinflussen und in eine bestimmte Richtung zu lenken, ohne dabei auf Verbote, Gebote oder ökonomische Anreize zurückzugreifen. Anwendung findet dies zum Beispiel beim Design von Benutzeroberflächen, bei dem etwa bestimmte Schaltflächen farblich oder in der Größe so hervorgehoben werden, dass Menschen eher darauf klicken als auf die Alternative.
Zusätzliche Version eines Internetauftritts, die ausschließlich aus Text besteht.
Im Sinne von § 2 Nr. 3 ->TMG ist Nutzer „jede natürliche oder juristische Person, die ->Telemedien nutzt, insbesondere um Informationen zu erlangen oder zugänglich zu machen”.
Ein nutzergeneriertes Video (auch als ->user-generated content bekannt) ist nach der Begriffsbestimmung in § 2 Abs. 2 Nr. 24 ->MStV „eine von einem Nutzer erstellte Abfolge von bewegten Bildern mit oder ohne Ton, die unabhängig von ihrer Länge einen Einzelbestandteil darstellt und die von diesem oder einem anderen Nutzer auf einen ‑>Video-Sharing-Dienst hochgeladen wird“.
Nutzungsdaten sind gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 ->TMG personenbezogene Daten über die Inanspruchnahme von ->Telemedien, die der Diensteanbieter erheben darf, um dem Nutzer die Inanspruchnahme von Telemedien zu ermöglichen und/oder um diese abzurechnen. Nutzungsdaten sind gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 TMG insbesondere (1.) Merkmale zur Identifikation des Nutzers, (2.) Angaben über Beginn und Ende sowie des Umfangs der jeweiligen Nutzung und (3.) Angaben über die vom Nutzer in Anspruch genommenen Telemedien.
Nach § 31 ->Urheberrechtsgesetz kann der/die ->Urheber:in einem anderen das Nutzungsrecht als Recht einräumen, das Werk auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen. Das Nutzungsrecht kann als einfaches oder ausschließliches Recht sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt eingeräumt werden. Das einfache Nutzungsrecht berechtigt den/die Inhaber:in, das Werk auf die erlaubte Art zu nutzen, ohne dass eine Nutzung durch andere ausgeschlossen ist. Das ausschließliche Nutzungsrecht berechtigt den/die Inhaber:in, das Werk unter Ausschluss aller anderen Personen auf die ihm/ihr erlaubte Art zu nutzen und Nutzungsrechte einzuräumen. Es kann bestimmt werden, dass die Nutzung durch den/die Urheber:in vorbehalten bleibt.