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Glossar der LMS — Buchstabe N

Nachrichtenkanal

Hörfunk- oder Fern­seh­spar­ten­pro­gramm, das aus­schließ­lich Nach­rich­ten und ande­re Infor­ma­ti­ons­sen­dun­gen bringt.

 

Name-Server

Pro­gram­me bzw. Rech­ner, die die Infor­ma­tio­nen über die Struk­tur des ->DNS ver­wal­ten und aktua­li­sie­ren. Die­se Infor­ma­tio­nen stel­len sie bei Anfra­ge sog.
->Resol­vern zur Verfügung.

 

navigieren

Durch etwas hindurchsteuern/lotsen; sich auf Web­sei­ten ziel­ge­rich­tet bewe­gen. Eine logisch auf­ge­bau­te Wei­ter­lei­tung ermög­licht ein­fa­ches Navi­gie­ren von einer Web­sei­te zu ande­ren und zurück.

 

NDS

Ver­schlüs­se­lungs­sys­tem zum Schutz kos­ten­pflich­ti­ger Pro­gram­me, das z.B. von dem ->Pay-TV-Ver­an­stal­ter Sky ein­ge­setzt wird.

 

Near-Video-on-Demand (NVoD)

NVoD als Vor­stu­fe von Video-on-Demand ist zeit­ver­setz­tes (z.B. alle 30 Minu­ten) Sen­den des­sel­ben Ange­bots, z.B. Films auf ver­schie­de­nen Kanä­len über Kabel oder via Satel­lit. Dadurch kann das Pro­gramm indi­vi­du­ell abge­ru­fen wer­den. Der Zuschau­er sieht den Film nahe­zu unab­hän­gig von einer fes­ten Sen­de­zeit. Die Abrech­nung erfolgt i.d.R. als ->Pay-per-View pro gese­he­ne Sen­dung. Inter­ak­ti­ve Aus­wahl ist nur zwi­schen par­al­lel aus­ge­strahl­ten Pro­gramm­strö­men mög­lich (z.B. ver­schie­de­ne Kame­ra­per­spek­ti­ven eines Ereig­nis­ses). Recht­lich gilt NVoD – im Unter­schied zu ->Video-on-Demand — in Deutsch­land als Ver­an­stal­tung von Rundfunk.

 

Nerd

Bezeich­nung für einen Computer- und Internet-Freak.

 

Netbook

Auf Mobi­li­tät aus­ge­leg­te und daher beson­ders klei­ne ->Note­books mit Bildschirm-Diagonalen zwi­schen zehn und 11,6 Zoll.

 

Netiquette

Der Begriff setzt sich aus den Begrif­fen ->Net­work und ->Eti­quet­te zusam­men und bezeich­net Regeln über das Ver­hal­ten im ->Netz­werk, wie z. B. das Ver­bot von Belei­di­gun­gen, Ket­ten­brie­fen etc.

 

Netizen

Abge­lei­tet von Net und citi­zen. Ein “Bür­ger” im ->Inter­net.

 

Netto-Reichweite

Die­ser Wert bezeich­net (in Pro­zent oder Mil­lio­nen) die kumu­lier­te Anzahl der Zuschau­er, die im Durch­schnitt an einem Tag des Betrach­tungs­zeit­rau­mes inner­halb eines bestimm­ten Zeit­in­ter­valls min­des­tens eine Minu­te am Stück fern­ge­se­hen haben.

Die ->AGF hat den Begriff “Net­to­r­eich­wei­te” 1999 durch den Begriff ->“Seher” ersetzt.

 

Network-Address (Netzwerk-Adresse)

Der Netz­werk­teil der ->IP-Adresse.

 

Network Interface

Eng­li­sche Bezeich­nung für eine Netz­werk­kar­te, die den Anschluss eines Gerä­tes an ein Daten­netz ermöglicht.

 

Network Service Provider ->NSP

 

Netz

Im kom­mu­ni­ka­ti­ons­tech­ni­schen Sin­ne die Ver­knüp­fung aller Nachrichten­kanäle mit einer spe­zi­fi­schen Auf­ga­ben­stel­lung. Es gibt Ver­teil­net­ze und Vermittlungsnetze:

  1. Das ver­mit­tel­te (eigent­lich: ver­mit­teln­de) Netz. Jede/r an das Netz Ange­schlos­se­ne kann mit jedem/r Ange­schlos­se­nen kom­mu­ni­zie­ren. Der­ar­ti­ge Net­ze haben Ring- oder Sternform.
  2. Das Ver­teil­netz. „Eine/r spricht zu vie­len”. Es hat die Form eines Bau­mes, von des­sen Spit­ze aus die Pro­gram­me, die ver­teilt wer­den sol­len, in die ein­zel­nen „Zwei­ge” zu den Teilnehmer:innen fließen.
  3. Das Sam­mel­netz. „Vie­le sen­den an einen Emp­fän­ger”. Es ermög­licht die Über­mitt­lung von Infor­ma­tio­nen in einer Rich­tung zurück zum Sender.

 

Netzbandbreite

Zum einen der ->Traf­fic, den das ->Netz aus­hält, zum ande­ren die
->Daten­trans­fer­ra­te des Netzes.

 

NetzDG

Das Gesetz zur Ver­bes­se­rung der Rechts­durch­set­zung in sozia­len Netz­wer­ken (Netz­werk­durch­set­zungs­ge­setz – NetzDG), ein Bun­des­ge­setz, zielt dar­auf, Hass­kri­mi­na­li­tät, straf­ba­re Fal­sch­nach­rich­ten und ande­re straf­ba­re Inhal­te auf den Platt­for­men sozia­ler Netz­wer­ke wirk­sa­mer zu bekämp­fen. Dazu zäh­len z.B. Belei­di­gung, üble Nach­re­de, Ver­leum­dung, öffent­li­che Auf­for­de­rung zu Straf­ta­ten, Volks­ver­het­zung, Gewalt­dar­stel­lung und Bedro­hung. Um die sozia­len Netz­wer­ke zu einer zügi­ge­ren und umfas­sen­de­ren Bear­bei­tung von Beschwer­den ins­be­son­de­re von Nutzer:innen über Hass­kri­mi­na­li­tät und ande­re straf­ba­re Inhal­te anzu­hal­ten, wur­den mit dem NetzDG gesetz­li­che Compliance-Regeln für sozia­le Netz­wer­ke ein­ge­führt. Dies umfasst eine gesetz­li­che Berichts­pflicht für Anbie­ter sozia­ler Netz­wer­ke über den Umgang mit Hass­kri­mi­na­li­tät und ande­ren straf­ba­ren Inhal­ten, Vor­ga­ben zum Vor­hal­ten eines wirk­sa­men Beschwer­de­ma­nage­ments sowie zur Benen­nung eines/r inlän­di­schen Zustel­lungs­be­voll­mäch­tig­ten. Ver­stö­ße gegen die­se Pflich­ten kön­nen mit Buß­gel­dern gegen das Unter­neh­men und die Auf­sichts­pflich­ti­gen geahn­det wer­den. Außer­dem wird Opfern von Per­sön­lich­keits­rechts­ver­let­zun­gen im Netz ermög­licht, auf­grund gericht­li­cher Anord­nung die Bestands­da­ten der Ver­let­zen­den von Diens­te­an­bie­tern zu erhal­ten. Die Ver­ein­bar­keit des NetzDG mit der Kom­pe­tenz­ord­nung des GG und des­sen Grund­rechts­schutz ist Gegen­stand fort­dau­ern­der, auch gericht­li­cher, Auseinandersetzungen.

Link: https://www.gesetze-im-internet.de/netzdg/BJNR335210017.html

 

Netzebenen

Das gesam­te Kabel­netz für das TV- und Radio­an­ge­bot ist in ver­schie­de­ne Ebe­nen mit unter­schied­li­chen Ver­sor­gungs­funk­tio­nen aufgeteilt:

-    Netz­ebe­ne 1: Pro­gramm­pro­duk­ti­on. Dazu zäh­len Pro­gramm­an­bie­ter wie die öffentlich-rechtlichen und pri­va­ten Sen­der aus dem In- und Aus­land sowie das Bezahl­fern­se­hen und klei­ne­re, loka­le Kanäle.

-    Netz­ebe­ne 2: Hea­dend (Kopf­sta­tio­nen). Über die­se Sta­tio­nen — auch Hea­dends genannt — wer­den TV- und Radio­si­gna­le emp­fan­gen und wei­ter­ge­lei­tet. Frü­her gehör­ten die­se Kopf­sta­tio­nen im Wesent­li­chen der Deut­schen Tele­kom. Mit dem Ver­kauf der Net­ze sind sie an die Kabel­netz­be­trei­ber über­ge­gan­gen. Gro­ße Betrei­ber wie Bosch, Tele Colum­bus oder Pri­ma­Com und ande­re ver­fü­gen über eige­ne Kopf­stel­len. Ein Kabel­netz braucht die­se Kopf­sta­tio­nen. Hier wer­den unter ande­rem die Signa­le vom Satel­li­ten für den Kabel­emp­fang kon­ver­tiert und aufbereitet.

-    Netz­ebe­ne 3: Stra­ßen­ver­tei­ler. Die Netz­ebe­ne 3 beginnt am Aus­gang der Kopf­stel­len und endet an den Haus­über­ga­be­punk­ten. Sie gehört ver­schie­de­nen Kabel­ser­vice­ge­sell­schaf­ten, ins­be­son­de­re der Kabel Deutsch­land GmbH (in Bay­ern, Ber­lin, Bran­den­burg, Bre­men, Ham­burg, Mecklenburg-Vorpommern, Nie­der­sach­sen, Rheinland-Pfalz, Saar­land, Sach­sen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thü­rin­gen) und der Unity­Me­dia (in Baden-Württemberg, Hes­sen und Nordrhein-Westfalen) Der Haus­über­ga­be­punkt im oder am Wohn­ge­bäu­de oder am Ran­de einer Wohn­an­la­ge bil­det den Abschluss der Netz­ebe­ne 3.

-    Netz­ebe­ne 4: Haus­ver­tei­ler. Erst die Netz­ebe­ne 4 erreicht die Kabel­kun­den. Die­se pri­va­ten Haus­ver­teil­an­la­gen wei­sen sehr unter­schied­li­che Grö­ßen auf: Die Span­ne reicht vom Ein­fa­mi­li­en­haus bis zu gan­zen Wohn­blocks. Den Abschluss der Netz­ebe­ne 4 bil­det die Anschluss­do­se in der Woh­nung der ein­zel­nen Teilnehmer:innen. Die Netz­ebe­ne 4 befin­det sich ganz über­wie­gend im Besitz einer Viel­zahl von pri­va­ten Eigen­tü­mern und/oder Betrei­bern, ins­be­son­de­re in den Hän­den der Woh­nungs­un­ter­neh­men oder von ihnen beauf­trag­ten Ser­vice­un­ter­neh­men. Die­ser so genann­ten “Letz­ten Mei­le” kommt eine Schlüs­sel­rol­le für das Ange­bot und den direk­ten Zugang zu den Kund:innen zu.

-    Netz­ebe­ne 5: Woh­nungs­ver­tei­ler. Unab­hän­gig davon, wel­che Über­tra­gungs­tech­nik gewählt wird, ist inner­halb des Gebäu­des eine Ver­ka­be­lung vom Über­ga­be­punkt zum End­ge­rät nötig. Von den Endnutzer:innen wird zuneh­mend gewünscht, dass sie die End­ge­rä­te (TV, Radio, PC und Tele­fon) prak­tisch an jedem Ort ihrer Woh­nung nut­zen können.

 

Netzjargon

Als Bestand­teil der Netz­kul­tur Bezeich­nung für die Chan­ce, durch Abkür­zun­gen im Inter­net sei­ne Gefüh­le aus­zu­drü­cken und Miss­ver­ständ­nis­se auf­grund der feh­len­den visu­el­len Kom­po­nen­te zu mini­mie­ren (->Emo­ti­con). Z. B.: rofl für rol­ling on (the) flo­or laug­hing („sich vor Lachen am Boden krümmen“).

 

Netzknoten

Eine zen­tra­le Stel­le in einem Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­netz, in dem die Daten­strö­me auf bestimm­te Lei­tun­gen geschal­tet wer­den (Ver­mitt­lungs­funk­ti­on); auch Umset­zer­funk­tio­nen (Pro­to­kol­l­an­pas­sun­gen) kön­nen inte­griert sein.

 

Netzneutralität

Netz­neu­tra­li­tät bedeu­tet die Gleich­be­hand­lung aller Daten im Inter­net unab­hän­gig von Inhalt, Dienst, Anwen­dung, Anbie­ter, Her­kunft oder Ziel um eine gleich­be­rech­tig­te und unein-geschränkte Teil­ha­be der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger am offe­nen Inter­net als einem zen­tra­len Medi­um unse­rer Infor­ma­ti­ons­ge­sell­schaft zu gewähr­leis­ten und um die Frei­heit der Meinungs-äußerung, die Infor­ma­ti­ons­frei­heit, die unter­neh­me­ri­sche Frei­heit und ein hohes Verbraucher-schutzniveau zu sichern. Der Grund­satz der Netz­neu­tra­li­tät ist in Deutsch­land bis­lang regu­la­to­risch nur als Pro­gramm­satz ohne kon­kre­te Aus­for­mung in § 41a TKG ver­an­kert: Danach wird die Bun­des­re­gie­rung ermäch­tigt, in einer Rechts­ver­ord­nung mit Zustim­mung des Bun­des­ta­ges und des Bun­des­ra­tes gegen­über Unter­neh­men, die Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­net­ze betrei­ben, die grund­sätz­li­chen Anfor­de­run­gen an eine dis­kri­mi­nie­rungs­freie Daten­über­mitt­lung und den dis­kri­mi­nie­rungs­frei­en Zugang zu Inhal­ten und Anwen­dun­gen fest­zu­le­gen, um eine will­kür­li­che Ver­schlech­te­rung von Diens­ten und eine unge­recht­fer­tig­te Behin­de­rung oder Ver­lang­sa­mung des Daten­ver­kehrs in den Net­zen zu ver­hin­dern ist, Der Grund­satz der Netz-neutralität ist in sei­nen Facet­ten wei­ter­hin poli­tisch umstrit­ten. Jeg­li­che Abwei­chun­gen von die­sem Grund­satz soll­ten nach Auf­fas­sung der Län­der nur auf Grund eines abschlie­ßen­den Kata­logs von eng defi­nier­ten Aus­nah­men mit objek­tiv über­prüf­ba­ren Kri­te­ri­en zuläs­sig sein. Dies betrifft z.B. einen pri­vi­le­gier­ten Trans­port von Telemedizin-Daten.

 

Netzpolitik

Befasst sich mit Ent­wick­lun­gen, Ein­rich­tun­gen und Ver­fah­ren im Zusam­men­hang mit digi­ta­len Medi­en­tech­no­lo­gien und ihren Anwen­dun­gen in gesell­schaft­li­cher, kul­tu­rel­ler, wirt­schaft­li­cher und poli­ti­scher Hin­sicht. Erfasst sind hier­von Debat­ten sowohl um (a) die digi­ta­len Netz­wer­ke selbst, ihre Archi­tek­tur, Stan­dar­di­sie­rung und Steue­rung (z.B. über den Grund­satz der ->Netz­neu­tra­li­tät, als auch um (b) die Aus­wir­kun­gen der ->Digi­ta­li­sie­rung auf z.B. Daten‑, Jugendschutz‑, Persönlichkeits- und Urhe­ber­recht, © Fol­gen der neu­en Medi­en­tech­no­lo­gien und –kul­tu­ren für das Bildungs‑, Wirtschafts- und Sozi­al­sys­tem sowie (d) Poli­tik mit dem Netz wie z.B. eGovernment.

 

Netzwerk (Network)

Zusam­men­schluss (Ver­net­zung) meh­re­rer Com­pu­ter; auch inner­halb einer Fir­ma (->Intra­net) ohne jede Ver­bin­dung zur Außen­welt möglich.

 

Netzwerkkarte

Hardware-Schnittstelle zwi­schen ->Intra­net und ->PC.

 

Netzwerkprotokoll

Sorgt für den rei­bungs­lo­sen Daten­aus­tausch in einem Netz­werk. In der Pra­xis exis­tie­ren ver­schie­de­ne Netz­werk­pro­to­kol­le (z. B. ->TCP/IP) für ver­schie­de­ne Anwendungsgebiete.

 

Netzzugang

Phy­si­sche und logi­sche Ver­bin­dung eines Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­net­zes mit einem ande­ren Telekommunikationsnetz.

 

Neue Medien

Ober­be­griff für alle die Ver­fah­ren und Mit­tel („Medi­en”), die mit Hil­fe neu­er oder erneu­er­ter Tech­no­lo­gien neu­ar­ti­ge, oder in die­ser Art bis­her nicht gebräuch­li­che For­men von Infor­ma­ti­ons­er­fas­sung, Infor­ma­ti­ons­be­ar­bei­tung, Infor­ma­ti­ons­spei­che­rung, Infor­ma­ti­ons­über­mitt­lung und Infor­ma­ti­ons­abruf ermöglichen.

 

Newbie

Eine Per­son, die das Inter­net erst seit kur­zem nutzt.

 

News

Bezeich­nung für Neu­ig­kei­ten und Nach­rich­ten aller Art.

 

Newsgroups

News­groups sind schwar­ze Bret­ter in einem spe­zi­el­len Bereich des Inter­nets, dem Use­net (Users Net­work). Es han­delt sich um fach­li­che, wis­sen­schaft­li­che oder rein unter­halt­sa­me Dis­kus­si­ons­fo­ren, nach The­men geord­net. Im Gegen­satz zur ->Mailing-Liste wer­den die Bei­trä­ge nicht auto­ma­tisch ver­schickt, son­dern müs­sen mit einem ->News-Reader gele­sen wer­den. Die ->Neti­zens schi­cken Bei­trä­ge per ->E‑Mail an das Brett, die dort für eine bestimm­te Zeit hän­gen blei­ben. Die wich­tigs­ten Berei­che sind: comp(uting), misc(ellaneous), news, rec(reation), sci (für sci­ence), soc(iologie) und alt(ernative).

 

Newsletter

Bezeich­nung für ein (elek­tro­ni­sches) Rundschreiben

 

Newsreader

Mit einem News­rea­der wer­den Nach­rich­ten gele­sen, die wäh­rend einer Online­sit­zung bestehen. Auch das Beant­wor­ten der Nach­rich­ten ist möglich.

 

News-Server

Ein Com­pu­ter, der die Nach­rich­ten des ->User­net zum Abru­fen bereit hält. Jeder Internet-Anbieter rich­tet in der Regel einen ->News-Server ein.

 

NFC

Die Near Field Com­mu­ni­ca­ti­on, engl. für Nah­feld­kom­mu­ni­ka­ti­on, ist ein Über­tra­gungs­stan­dard, der Gerä­ten in gerin­ger Ent­fer­nung einen Daten­aus­tausch ermög­licht. Die Über­tra­gungs­ra­te ist auf 424 kbit/s beschränkt. Die­se Tech­nik wird zum Bei­spiel beim kon­takt­lo­sen Zah­len mit dem Smart­phone verwendet.

 

NIC (Network Information Center)

Ein­rich­tung, die mit der Ver­wal­tung des Inter­nets (z. B. Ver­ga­be von
->Domains) beauf­tragt ist. Ursprüng­lich gab es nur ein zen­tra­les NIC bei der SRI Inter­na­tio­nal. Heu­te gibt es welt­weit meh­re­re, so z.B. das ->DENIC in Karlsruhe.

 

Nichtkommerzielles Lokalradio (NKL)

Ange­bot eines pri­va­ten Radio­ver­an­stal­ters, der nicht kom­mer­zi­ell arbei­tet. Ziel ist es, ähn­lich wie bei ->Offe­nen Kanä­len, allen Inter­es­sier­ten den Zugang zu einer Hör­funk­ver­brei­tung zu ermög­li­chen. NKLs sind i.d.R. wer­be­frei und gemein­nüt­zig, ehren­amt­lich getra­gen und haben nur eine loka­le oder regio­na­le Verbreitung.

 

Nicht-lineares Fernsehen

Begriff für die die von der (linea­ren) Aus­strah­lung von Fern­sehin­hal­ten und ihrem Pro­gramm­fluss los­ge­lös­te Nut­zung von Fern­sehin­hal­ten. Dies kann über den Ein­satz von Auf­zeich­nungs­ge­rä­ten erfol­gen, mit deren Hil­fe Inhal­te zu einem spä­te­ren Zeit­punkt nach der Aus­strah­lung genutzt wer­den kön­nen (zeit­ver­setz­te Nut­zung) oder durch die vom Aus­strah­lungs­zeit­punkt unab­hän­gi­ge indi­vi­du­el­le Aus­wahl von im Inter­net bereit gestell­ten Inhal­ten (VoD).

 

Nickname

Engl.: Spitz­na­me. U. a. genutzt beim ->Chat­ten.

 

Nielsen-Gebiet

Nielsen-Gebiet

Zusam­men­fas­sung von Bun­des­län­dern in Grup­pen regio­na­ler Zusam­men­ge­hö­rig­keit nach sozio­de­mo­gra­fi­schen Merk­ma­len und Han­dels­struk­tu­ren der jewei­li­gen Gebie­te durch A.C. Nielsen.

Die ein­zel­nen Nielsen-Gebiete umfas­sen in Deutschland:

  • Niel­sen I: Bre­men, Ham­burg, Nie­der­sach­sen, Schleswig-Holstein
  • Niel­sen II: Nordrhein-Westfalen
  • Niel­sen IIIa: Hes­sen, Rheinland-Pfalz, Saarland
  • Niel­sen IIIb: Baden-Württemberg
  • Niel­sen IV: Bayern
  • Niel­sen V: Berlin
  • Niel­sen VI: Bran­den­burg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt
  • Niel­sen VII: Sach­sen, Thüringen

 

NKL -> Nichtkommerzielles Lokalradio (NKL)

 

NLM

Nie­der­säch­si­sche Landesmedienanstalt.

Link: www.nlm.de

 

NNTP (Net News Transfer Protocol)

Bezeich­nung für ein ->Pro­to­koll zur Über­tra­gung von Net-News-Artikeln. Wird haupt­säch­lich im Zusam­men­hang mit der Ver­brei­tung der ->Usenet-Newsgroups eingesetzt.

 

Node (Netzknoten)

In vie­len Net­zen übli­che Bezeich­nung für ->Site, ins­be­son­de­re im ->Fido­Net.

 

Nodelist

Die maschi­nen­les­ba­re Lis­te aller ->Nodes welt­weit (im ->Fido­Net).

 

Noframe-Version

Zusätz­li­che Ver­si­on eines Inter­net­auf­tritts ohne Frames

 

Noise

Stö­run­gen atmo­sphä­ri­scher oder tech­ni­scher Art für den Rundfunkempfang.

 

Non-Linear Video Ads

Ein non-lineares ->Ad nimmt im Gegen­satz zu einem linea­ren Ad nicht die vol­le Auf­merk­sam­keit der Nutzer:innen ein. Es liegt bspw. über­lap­pend in einem Teil des Video Con­tents und läuft non-linear, d. h. par­al­lel zum Video Con­tent. Bei den non-linearen Video Ads wird zwi­schen Over­lay Ad und Bran­ded Play­er unter­schie­den. Wei­te­re non-lineare Ads sind On Air Pro­mo­ti­on, Infor­mer­cial und Presenting.

 

Notebook

Trans­por­ta­bler akku­be­trie­be­ner PC mit Bild­schirm. Zusam­men mit einem Funk­te­le­fon oder per ->Modem lässt sich ein Note­book mit dem ->Inter­net verbinden.

 

NPAD (Non-Program Associated Data)

Ober­be­griff für nicht-programmbezogene Zusatz­da­ten, die par­al­lel zu einem digi­ta­len Rund­funk­si­gnal mit­über­tra­gen wer­den (z. B. Daten­diens­te wie Hotel­füh­rer, Wet­ter­vor­her­sa­ge, etc.). Dazu muss im Daten­strom eine geson­der­te NPAD-Kapazität dekla­riert wer­den. NPAD kann somit als “rund­funk­ge­bun­de­ner, digi­ta­ler Daten­funk” bezeich­net werden.

 

NSA

Natio­nal Secu­ri­ty Agen­cy, der größ­te Aus­lands­ge­heim­dienst der USA. Nach Infor­ma­tio­nen des ->Whist­le­b­lo­wers Edward Snow­den soll er, zusam­men mit dem bri­ti­schen ->GCHQ, umfas­send u.a. auch den Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ver­kehr von Journalist:innen aus­ge­späht und damit die Frei­heit der Medi­en beein­träch­tigt haben.

 

NSP (Network Service Provider)

Meist die Bezeich­nung für Gesell­schaf­ten, die eige­ne ->Back­bones betreiben.

 

NTSC

1. Bezeich­nung für die ame­ri­ka­ni­sche Farb­fern­seh­norm. Sie ver­wen­det 30 Bil­der pro Sekun­de und hat eine Zei­len­an­zahl von 525. Der NTSC-Standard ist heu­te noch immer in den meis­ten nord- und süd­ame­ri­ka­ni­schen Län­dern sowie in Japan gebräuchlich.

2. Natio­nal Tele­vi­si­on Sys­tem Com­mit­tee. Orga­ni­sa­ti­on, die in den Ver­ei­nig­ten Staa­ten von Ame­ri­ka für die Fest­le­gung der Fern­seh­nor­men zustän­dig ist.

 

Nudging

Bezeich­nung für eine ver­hal­tens­öko­no­mi­sche Metho­de, mit der ver­sucht wird, das Ver­hal­ten von Men­schen auf mehr oder weni­ger sub­ti­le Wei­se zu beein­flus­sen und in eine bestimm­te Rich­tung zu len­ken, ohne dabei auf Ver­bo­te, Gebo­te oder öko­no­mi­sche Anrei­ze zurück­zu­grei­fen. Anwen­dung fin­det dies zum Bei­spiel beim Design von Benut­zer­ober­flä­chen, bei dem etwa bestimm­te Schalt­flä­chen farb­lich oder in der Grö­ße so her­vor­ge­ho­ben wer­den, dass Men­schen eher dar­auf kli­cken als auf die Alternative.

 

Nur-Text-Version

Zusätz­li­che Ver­si­on eines Inter­net­auf­tritts, die aus­schließ­lich aus Text besteht.

 

Nutzer

Im Sin­ne von § 2 Nr. 3 ->TMG ist Nut­zer „jede natür­li­che oder juris­ti­sche Per­son, die ->Tele­me­di­en nutzt, ins­be­son­de­re um Infor­ma­tio­nen zu erlan­gen oder zugäng­lich zu machen”.

 

nutzergeneriertes Video

Ein nut­zer­ge­ne­rier­tes Video (auch als ->user-generated con­tent bekannt) ist nach der Begriffs­be­stim­mung in § 2 Abs. 2 Nr. 24 ->MStV „eine von einem Nut­zer erstell­te Abfol­ge von beweg­ten Bil­dern mit oder ohne Ton, die unab­hän­gig von ihrer Län­ge einen Ein­zel­be­stand­teil dar­stellt und die von die­sem oder einem ande­ren Nut­zer auf einen ‑>Video-Sharing-Dienst hoch­ge­la­den wird“.

 

Nutzungsdaten

Nut­zungs­da­ten sind gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 ->TMG per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten über die Inan­spruch­nah­me von ->Tele­me­di­en, die der Diens­te­an­bie­ter erhe­ben darf, um dem Nut­zer die Inan­spruch­nah­me von Tele­me­di­en zu ermög­li­chen und/oder um die­se abzu­rech­nen. Nut­zungs­da­ten sind gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 TMG ins­be­son­de­re (1.) Merk­ma­le zur Iden­ti­fi­ka­ti­on des Nut­zers, (2.) Anga­ben über Beginn und Ende sowie des Umfangs der jewei­li­gen Nut­zung und (3.) Anga­ben über die vom Nut­zer in Anspruch genom­me­nen Telemedien.

 

Nutzungsrecht

Nach § 31 ->Urhe­ber­rechts­ge­setz kann der/die ->Urheber:in einem ande­ren das Nut­zungs­recht als Recht ein­räu­men, das Werk auf ein­zel­ne oder alle Nut­zungs­ar­ten zu nut­zen. Das Nut­zungs­recht kann als ein­fa­ches oder aus­schließ­li­ches Recht sowie räum­lich, zeit­lich oder inhalt­lich beschränkt ein­ge­räumt wer­den. Das ein­fa­che Nut­zungs­recht berech­tigt den/die Inhaber:in, das Werk auf die erlaub­te Art zu nut­zen, ohne dass eine Nut­zung durch ande­re aus­ge­schlos­sen ist. Das aus­schließ­li­che Nut­zungs­recht berech­tigt den/die Inhaber:in, das Werk unter Aus­schluss aller ande­ren Per­so­nen auf die ihm/ihr erlaub­te Art zu nut­zen und Nut­zungs­rech­te ein­zu­räu­men. Es kann bestimmt wer­den, dass die Nut­zung durch den/die Urheber:in vor­be­hal­ten bleibt.

 

NVoD ->Near-Video-on-Demand