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Glossar der LMS — Buchstabe O

Oberste Landesjugendbehörde

Die Obers­te Lan­des­ju­gend­be­hör­de ist regel­mä­ßig das für die Berei­che Jugend­hil­fe und Jugend­schutz zustän­di­ge Minis­te­ri­um. Die obers­ten Lan­des­ju­gend­be­hör­den sind u.a. in die Arbeit der ->KJM ein­ge­bun­den.

Link: www.bmfsfj.de (mit Über­sicht über alle Obers­ten Landesjugendbehörden)

OCR (Optical Character Recognition)

Opti­sche Zei­chen­er­ken­nung. Tex­te, die nur in gedruck­ter Form, etwa in einer Zeit­schrift, vor­lie­gen, wer­den ein­ge­scannt und dann von einem OCR-Programm gele­sen. Gute Pro­gram­me erken­nen Tex­te zu 99 Pro­zent feh­ler­frei und wan­deln sie in com­pu­ter­les­ba­re Zei­chen um. Der Text kann anschlie­ßend in ein Text­ver­ar­bei­tungs­pro­gramm ein­ge­le­sen werden.

 

ODBC (Open Database Connectivity)

Von Micro­soft defi­nier­te Stan­dard­schnitt­stel­le für Daten­bank­sys­te­me. Über einen ODBC-Treiber greift man aus einer ->Daten­bank her­aus auf belie­bi­ge Daten­bank­for­ma­te wie dBa­se, Para­dox oder Access zu.

 

Öffentlichkeit

Der Öffent­lich­keit kommt im ->Urhe­ber­recht gro­ße Bedeu­tung zu, da mit ihr das Recht auf frei­en Zugang zu Infor­ma­tio­nen ver­bun­den ist. Es muss stets abge­wo­gen wer­den, ob des Recht des Urhe­bers oder das der Öffent­lich­keit auf Infor­ma­ti­on mehr Gewicht hat. § 15 ‑>UrhG bestimmt: “Die Wie­der­ga­be ist öffent­lich, wenn sie für eine Mehr­zahl von Mit­gliedern der Öffent­lich­keit be­stimmt ist. Zur Öffent­lich­keit gehört jeder, der nicht mit dem­je­ni­gen, der das Werk ver­wer­tet, oder mit den ande­ren Per­so­nen, denen das Werk in unkör­per­li­cher Form wahr­nehmbar oder zugäng­lich gemacht wird, durch per­sön­li­che Beziehun­gen ver­bun­den ist.”

 

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk

Der öffentlich-rechtliche Rund­funk ist nach dem Auf­kom­men pri­va­ter bzw. kom­mer­zi­el­ler Rund­funk­ver­an­stal­ter in den 1980er Jah­ren eine der bei­den Säu­len des ->dua­len Rund­funk­sys­tems.  Die Cha­rak­te­ris­ti­ka des öffentlich-rechtlichen Rund­funks sind Staats­fer­ne, inter­ne gesell­schaft­li­che Kon­trol­le durch weit­ge­hend stän­disch besetz­te ->Auf­sichts­gre­mi­en                       (->Bin­nen­plu­ra­li­tät), inhalt­li­che Viel­falt im Sin­ne eines die ->Grund­ver­sor­gung umfas­sen­den Pro­gramm­an­ge­bots, Ver­brei­tung die­ses Ange­bots an alle über ent­spre­chend aus­ge­bau­te ter­res­tri­sche Sen­der­net­ze sowie über Satel­li­ten und Kabel­net­ze,  Misch­fi­nan­zie­rung aus                ->Rund­funk­ge­büh­ren und Rund­funk­wer­bung sowie nicht zuletzt eine weit­ge­hend föde­ra­le Struk­tur, die aus der Gesetz­ge­bungs­kom­pe­tenz der Bun­des­län­der in Fra­gen der Rund­funk­or­ga­ni­sa­ti­on erwächst.  Zum öffentlich-rechtlichen Rund­funk gehö­ren die Lan­des­rund­funk­an­stal­ten der ARD, das ZDF sowie das gemein­sam von die­sen bei­den getra­ge­ne Deutsch­land­Ra­dio. Eine Son­der­stel­lung nimmt die für die Aus­lands­ver­sor­gung zustän­di­ge Bun­des­rund­funk­an­stalt Deut­sche Wel­le ein.

 

Ofcom

Das Office of Com­mu­ni­ca­ti­ons (Ofcom) ist die bri­ti­sche Medi­en­auf­sichts­be­hör­de. Auf­ga­be der Behör­de ist es, den Inter­es­sen der Bür­ger und Ver­brau­cher zu die­nen, indem sie den Wett­be­werb för­dert und den Ver­brau­cher vor Scha­den durch belei­di­gen­des oder anstö­ßi­ges Mate­ri­al schützt. Die Ofcom regu­liert den TV- und Radio-Sektor, die Festnetz-Tele-kommunikation, Han­dys, Post­diens­te, sowie die Radio­wel­len, über die Wireless-Geräte betrie­ben wer­den. Zu den Haupt­auf­ga­ben von Ofcom gehört die Zulas­sung von Rund­funk­ver­an­stal­tern, das Erstel­len von Regeln (z.B. für kom­mer­zi­el­le Kom­mu­ni­ka­ti­on und Jugend­schutz), das Bear­bei­ten von Beschwer­den und die Beob­ach­tung des Wettbewerbs.

Link: www.ofcom.org.uk

 

Offene Kanäle

Offe­ne Kanä­le sind loka­le oder regio­na­le Sen­der, deren Hörfunk- und Fern­seh­sen­dun­gen von Bürger:innen auf eige­ne Initia­ti­ve und in eige­ner Ver­ant­wor­tung pro­du­ziert und zusam­men­ge­stellt wer­den. Dabei kann jede Per­son die Produktions- und Sen­de­ka­pa­zi­tä­ten eines Offe­nen Kanals (OK) kos­ten­los nut­zen. Tech­ni­sche Vor­kennt­nis­se sind nicht erfor­der­lich. Recht­li­che Grund­la­ge für die Offe­nen Kanä­le bil­den ein­zel­ne -> Lan­des­me­di­en­ge­set­ze sowie die auf deren Grund­la­ge von -> Lan­des­me­di­en­an­stal­ten erlas­se­ne Sat­zun­gen. Dar­über hin­aus bestehen für die Offe­nen Kanä­le in eini­gen Bun­des­län­dern Nut­zungs­ord­nun­gen, die wie­der­um die Bestim­mun­gen der Sat­zun­gen umset­zen. Die Zukunft der Offe­nen Kanä­le ist — wie das Bei­spiel der Abschaf­fung des Offe­nen Kanals im Saar­land durch das SMG zeigt — offen. In Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt wer­den über Offe­ne Kanä­le nur noch Fern­seh­an­ge­bo­te ver­brei­tet, in Baden-Württemberg, Bay­ern und Sach­sen fin­den sich ande­re For­men der Ver­an­stal­tun­gen von Bür­ger­me­di­en bzw. von Ausbildungskanälen.

 

Offener Zugang

Im Zusam­men­hang mit Recei­vern spricht man auch von soge­nann­ten “Free to Air”-Geräten, die alle Pro­gram­me ohne Ver­schlüs­se­lung emp­fan­gen kön­nen. Emp­fän­ger mit einem Com­mon Inter­face kön­nen auch ver­schlüs­sel­te Pro­gram­me emp­fan­gen, wenn das dazu benö­tig­te CA-Modul vor­han­den ist, unab­hän­gig vom Gerä­te­her­stel­ler. Pro­gramm­an­bie­ter, die kei­ne Aus­wahl bei den End­ge­rä­ten ermög­li­chen und eine pro­prie­tä­re Soft­ware benut­zen, wer­den als “geschlos­sen” bezeichnet.

 

Offline (s. unter ->Online)

 

Offline-Browser

->Soft­ware, die belie­bi­ge Sei­ten und Infor­ma­tio­nen aus dem ->Inter­net auf die loka­le Fest­plat­te kopiert. Auf die­se Art spart man Online-Kosten und Wartezeit.

 

Offline-Reader

Ein Pro­gramm womit sich ->eMails und ->News gesam­melt bear­bei­ten oder ver­fas­sen las­sen, ohne dass zugleich eine Ver­bin­dung zum ->Online­dienst oder Inter­net besteht.

 

Off-Sprecher

Spre­cher, der nicht im Bild zu sehen ist.

 

Off-Topic-Posting

Ein ->Arti­kel in einer ->News­group, der nicht mit dem The­ma der ->Grup­pe in Ver­bin­dung steht. Dies kommt immer wie­der vor, wenn eini­ge Per­so­nen sich über die Regeln der ->Neti­quet­te hin­weg­set­zen wol­len. Dadurch wer­den die­se Per­so­nen nicht belieb­ter. Off-Topic-Postings sind oft Wer­bung oder ->Fla­mes.

 

OK ->Offene Kanäle

 

OMG

Die Orga­ni­sa­ti­on der Media­agen­tu­ren im Gesamt­ver­band der Wer­be­agen­tu­ren ist die Inter­es­sen­ver­tre­tung der Werbe- und Media­agen­tu­ren gegen­über den Medien.

 

Online

Nach dem ->Logon/Login ist ein Com­pu­ter in Echt­zeit mit einem Netz ver­bun­den, der Com­pu­ter ist also online. Wird die Ver­bin­dung getrennt, ist der Rech­ner ->off­line.

 

Online-Banking

Die Bezeich­nung steht für sämt­li­che Diens­te, bei denen Bank­ge­schäf­te per Tele­fon abge­wi­ckelt wer­den. Neben ->Home­ban­king und Inter­net­ban­king gehört auch das Tele­fon­ban­king dazu, bei dem ein Tele­fon mit Ton­wahl für die Erle­di­gung bestimm­ter Bank­ge­schäf­te genügt.

 

Online-Shop

Bezeich­nung für vir­tu­el­les Kauf­haus im Internet.

 

Online-Shopping

Bezeich­nung für Ein­kau­fen im Internet

 

Online-Spiele

Com­pu­ter­spie­le, die online über das Inter­net gespielt werden.

 

Onlinerland Saar

Eine Kam­pa­gne der ->LMS und des ->Medi­en­Netz­werks Saar­Lor­Lux zur För­de­rung der Inter­net­kom­pe­tenz der saar­län­di­schen Bevöl­ke­rung, ins­be­son­de­re der Gene­ra­ti­on 50+, von Frau­en, Land­be­völ­ke­rung und nied­rig Qua­li­fi­zier­ten. Mit drei­stün­di­gen Semi­na­ren zum The­ma “Inter­net” und einem Ter­min­ka­len­der, der das Schu­lungs­an­ge­bot von Wei­ter­bil­dungs­in­sti­tu­tio­nen aus der Regi­on abbil­det, soll das Nut­zungs­in­ter­es­se spe­zi­ell die­ser Bevöl­ke­rungs­grup­pen am Inter­net gestei­gert werden.

Link: www.onlinerland-saar.de

 

Open Source

Bezeich­nung für Soft­ware, an deren tech­ni­scher Wei­ter­ent­wick­lung bzw. Ver­än­de­rung jeder­mann mit­ar­bei­ten kann. Dafür ist der Quell­text der Soft­ware offen zugäng­lich. Open Source Soft­ware darf kopiert und ver­brei­tet werden.

Opt-in

Ver­fah­ren, bei dem sich ein Nut­zer expli­zit damit ein­ver­stan­den erklärt, Werbe-Mails zu empfangen.

 

Orbit

Ober­be­griff für die Umlauf­bahn von Satelliten.

 

O‑Ton

Am Dreh­ort ori­gi­nal auf­ge­nom­me­ner Ton.

 

OTT

Over the Top (OTT) bezeich­net Online-Dienste, Online-Services oder Appli­ka­tio­nen, die zwar auf dem Fern­se­her lau­fen, jedoch weder über Kabel noch Satel­lit über­tra­gen wer­den, son­dern unab­hän­gig von einem bestimm­ten Netz­werk­an­bie­ter via Inter­net bzw. Down­load auf den Bild­schirm kom­men. Der Fern­se­her wird zur Gaming-Plattform, zum Film‑, Musik- und Bild­ar­chiv. Noch wei­ter­ge­dacht kön­nen Haus­tech­nik, Haus­ge­rä­te, Elek­trik, Tele­kom­mu­ni­ka­ti­on, Mul­ti­me­dia, TV, Video und Audio intel­li­gent mit dem TV-Gerät ver­netzt und via Fern­se­her gesteu­ert werden.

 

Overspill

(engl.) Über­streu­en. Fernseh- und Hör­funk­pro­gram­me wer­den über poli­ti­sche Gren­zen hin­weg in die Nach­bar­län­der eingestrahlt.

 

OWM

Die im Jahr 1995 gegrün­de­te “Orga­ni­sa­ti­on Wer­bung­trei­ben­de im Mar­ken­ver­band” ver­tritt die Inter­es­sen der wer­bung­trei­ben­den Wirt­schaft gegen­über den Markt­part­nern [Sen­der, Ver­la­ge, Agen­tu­ren], poli­ti­schen Ent­schei­dungs­trä­gern und der Medi­en­for­schung. Die OWM bemüht sich um mehr Wett­be­werb und mehr Wer­be­mög­lich­kei­ten in den Medi­en sowie um eine effi­zi­en­te Werbewirkungs- und Werbeerfolgskontrolle.

Link: www.owm.de