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Glossar der LMS — Buchstabe P

P2B-Verordnung

Die Ver­ord­nung (EU) 2019/1150 zur För­de­rung von Fair­ness und Trans­pa­renz für gewerb­li­che Nut­zer von Online-Vermittlungsdiensten  – auch ‚Platform-to-Business VO‘ oder kurz ‚P2B-VO‘ genannt – gilt ab dem 12.07.2020 unmit­tel­bar in den EU-Mitgliedstaaten. Damit sol­len EU-weit der teil­wei­se intrans­pa­ren­ten Geschäfts­po­li­tik von Platt­form­be­trei­bern Gren­zen gesetzt wer­den. Die Ver­ord­nung gilt für Online-Vermittlungsdienste und Online-Suchmaschinen, über die gewerb­li­che Platt­form­nut­zer ihren Verbraucher-Kund:innen Pro­duk­te anbie­ten. Sie gilt daher nicht nur für die klas­si­schen Markt­plät­ze und App-Stores, son­dern auch für sozia­le Netz­wer­ke sowie Buchungs- und Preis­ver­gleichs­por­ta­le. Nicht von der P2B-Verordnung erfasst sind nur rei­ne Business-to-Business Platt­for­men, Peer-to-Peer Ver­mitt­lun­gen, an denen kei­ne gewerb­li­chen Anbie­ter betei­ligt sind, sowie Online-Zahlungs- und Werbedienste.

Durch die P2B-VO wer­den Platt­form­be­trei­ber zu mehr Trans­pa­renz und Fair­ness ver­pflich­tet. Hier­von betrof­fen sind unter ande­rem die Gestal­tung von All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen und Infor­ma­ti­ons­pflich­ten, die klar und ver­ständ­lich abge­fasst und leicht ver­füg­bar sein müs­sen und u.a. ein­deu­tig regeln müs­sen, aus wel­chen Grün­den der Platt­form­zu­gang aus­ge­setzt, beschränkt oder been­det wer­den kann und ob und inwie­fern ggf. eige­ne Pro­duk­te bzw. Pro­duk­te von mit der Platt­form ver­bun­de­nen Unter­neh­men bevor­zugt wer­den. Platt­form­be­trei­ber sind ver­pflich­tet, in ihren AGB die Ranking-Parameter offen­zu­le­gen. Dem­nach muss zukünf­tig aus den AGB fol­gen, nach wel­chen Kri­te­ri­en Pro­duk­te gelis­tet und wie die­se Kri­te­ri­en gewich­tet wer­den. Kön­nen Platt­form­nut­zer gegen Ent­gelt­leis­tun­gen Ein­fluss auf das Ran­king neh­men, ist auch hier­über zu infor­mie­ren. Vor­schrif­ten zu Infor­ma­ti­ons­pflich­ten, zum Beschwer­de­ma­nage­ment und zur Media­ti­on sol­len außer­ge­richt­li­che Streit­bei­le­gun­gen för­dern. Platt­form­be­trei­ber müs­sen ins­be­son­de­re ein inter­nes kos­ten­frei­es Sys­tem für die Beschwer­den gewerb­li­cher Platt­form­nut­zer ein­rich­ten. Inso­weit bestehen aller­dings Aus­nah­men für klei­ne Unter­neh­men mit weni­ger als 50 Beschäf­tig­ten, deren Jah­res­um­satz und Jah­res­bi­lanz 10 Mio. EUR nicht überschreitet.

Packet Switching

Packet Swit­ching wird benutzt, um Daten effek­tiv durch ein ->Netz­werk zu schi­cken. Bei die­ser Metho­de wer­den die Daten geteilt, in ein­zel­ne Pake­te gepackt und durch das Netz zum Emp­fangs­rech­ner geschickt. Jedes die­ser einzelnen
->Daten­pa­ke­te ent­hält die Adres­se des Emp­fän­gers, weil jedes der Pake­te even­tu­ell eine ande­re ->Rou­te durch das ->Netz­werk nimmt. Infol­ge­des­sen kann es vor­kom­men, dass die ->Daten­pa­ke­te in einer ande­ren Rei­hen­fol­ge den Emp­fän­ger errei­chen, als sie gesen­det wur­den. Die Kor­rek­tur wird auf dem Emp­fangs­com­pu­ter durch die ->TCP/IP-Software vorgenommen.

 

PAD (Program Associated Data)

Ober­be­griff für programmbezogene/programmbegleitende Daten, die inner­halb eines digi­ta­len (meist daten­re­du­zier­ten) Radio­si­gnals mit über­tra­gen wer­den (z. B. bei ->ADR und ->DAB). PAD kann somit als die “digi­ta­le Wei­ter­ent­wick­lung” des ana­lo­gen ->RDS bezeich­net werden.

 

Page / Content Page

Ein­zel­nes HTML-Dokument, das Text, Bil­der und ande­re Ele­men­te ent­hal­ten kann, auch ->Home­page genannt. Sei­ten kön­nen sta­tisch sein, oder auch wech­seln­de Ele­men­te ent­hal­ten, wie etwa das Datum oder die Hits, aber auch eine indi­vi­du­el­le Sei­ten­be­stü­ckung für bestimm­te Besu­cher­grup­pen ist prin­zi­pi­ell möglich.

 

Page Impressions

Anzahl der Zugrif­fe auf eine ->HTML-Seite, unab­hän­gig von der Men­ge der dar­in ein­ge­bun­de­nen Ele­men­te. Ein Zugriff wird als qua­li­fi­ziert bewer­tet, wenn der Abruf voll­stän­dig und tech­nisch ein­wand­frei erfolgt ist. Ande­re Arten, die Zugrif­fe zu mes­sen, sind ->Ad Clicks, ->Hits und ->Visits.

 

Page-Labeling

Eine Metho­de, die dem Jugend­schutz über eine Selbst­kenn­zeich­nung von Web­sei­ten die­nen soll. Der Betrei­ber einer Web­site beschreibt anhand eines Fra­gen­ka­ta­lo­ges und nach The­men geord­net, was auf sei­ner Web­site jugend­schutzrelevant ist. Die­se Sei­ten­be­schrei­bung wird in den Quell­code der Internet­seite geschrie­ben und durch ein Pro­gramm, wel­ches Kenn­zeich­nun­gen nach dem PICS-Standard ver­ar­bei­ten kann, aus­ge­le­sen. Auf die­ser Metho­de basiert z. B. das ->ICRA-Filtersystem.

 

Page View

Bezeich­nung für den Abruf einer HTML-Seite vom ->Ser­ver. Bei ->Frames wer­den auto­ma­tisch meh­re­re Page Views erzeugt. Er ist trotz­dem ein guter Indi­ka­tor dafür, wel­che Sei­ten für den Besu­cher am inter­es­san­tes­ten sind, ver­gleich­bar einer hypo­the­tisch ver­brei­te­ten Sei­ten­zahl im Print­be­reich. Auch die deut­schen Ver­bän­de haben sich auf den Sei­ten­kon­takt als ein Kern­ele­ment der Internet-Werbewährung geeinigt.

 

Paid Content

Bezeich­nung für den ent­gelt­pflich­ti­gen elek­tro­ni­schen Ver­trieb und Han­del mit
->Con­tent in digi­ta­len Medien.

 

PAL

PAL ist die Abkür­zung für “Pha­se Alter­na­te Line”, eine Norm zur ana­lo­gen Über­tra­gung von Farb­fern­se­hen, die in Euro­pa am stärks­ten ver­brei­tet ist. Dabei wer­den 25 Bil­der (50 Halb­bil­der) pro Sekun­de über­tra­gen. PAL defi­niert 625 Zei­len, wovon 576 Bild­in­for­ma­ti­on tra­gen. Welt­weit sind der­zeit drei ver­schie­de­ne Nor­men im Ein­satz: PAL (Euro­pa ohne Frank­reich), SECAM (Frank­reich) und ->NTSC.

 

PAL-plus

Gegen­über PAL ver­bes­ser­te, ter­res­tri­sche Fernseh-Übertragungsnorm. Kenn­zeich­nen­des Merk­mal: Bild­sei­ten­ver­hält­nis 16:9 bei etwas ver­rin­ger­ter Bild­zei­len­an­zahl (daher kein ->HDTV). Kom­pa­ti­bel zu den noch weit­ver­brei­te­ten 4:3 Standard-PAL-TV-Geräten (Letterbox-Darstellung).

 

Panel

In der Fach­spra­che der Markt- und Medi­en­for­scher ver­wen­de­ter eng­li­scher Begriff für eine zu einem beson­de­ren Zweck aus­ge­wähl­te, gleich­blei­ben­de Grup­pe, die in regel­mä­ßi­gen Abstän­den zum glei­chen The­ma befragt bzw. unter­sucht wird. Mit­tels Panel-Untersuchungen kön­nen Ent­wick­lun­gen über län­ge­re Zeit­räu­me abge­bil­det wer­den. Erge­ben sich dabei Unter­schie­de in den Unter­su­chungs­er­geb­nis­sen, kann aus­ge­schlos­sen wer­den, dass die­se durch unter­schied­li­che Per­so­nen­grup­pen her­vor­ge­ru­fen wurden.

 

Panelhaushalt

Ein Haus­halt, des­sen Fern­seh­kon­sum stän­dig erfasst wird.

 

Parabolantenne

Zumeist schüs­sel­för­mi­ge Spiegelantenne.

 

Partagierung

Bezeich­net bei der Ver­brei­tung von Rund­funk­pro­gram­men die zeit­li­che Auf­tei­lung der Nut­zung einer Über­tra­gungs­ka­pa­zi­tät zum Trans­port meh­re­rer Angebote

 

Password/Passwort

Gehei­mes Schlüs­sel­wort in Form einer alpha­be­ti­schen, alpha­nu­me­ri­schen oder einer nume­ri­schen Zei­chen­fol­ge für einen ->Logon/Login.

 

Passwort-Manager

Ein Passwort-Manager ist ein Pro­gramm, das beim Erstel­len und Ver­wal­ten von siche­ren Pass­wör­tern hilft. Alle Pass­wör­ter, die eine Per­son ver­wen­det, kön­nen in die­sem Pro­gramm sicher gespei­chert und abge­ru­fen wer­den. Passwort-Manager gibt es für Com­pu­ter, aber auch für Smartphones.

 

Patch

Kor­rek­tur­ver­si­on einer Anwen­dung, die dazu da ist, Feh­ler bei einer Soft­ware aus­zu­bes­sern und Sicher­heits­lü­cken zu schließen.

 

Path

Engl.: Pfad. Der direk­te Weg, um die Stel­le auf dem Com­pu­ter oder im
->Netz­werk anzu­ge­ben, an der eine Datei (ein ->Doku­ment oder ein Pro­gramm) abge­legt ist.

 

Patronat

För­de­rung bestimm­ter Vor­ha­ben oder Per­so­nen. Wer­be­form in den Medi­en, bei der eine Fir­ma oder eine Insti­tu­ti­on durch ideel­le oder mate­ri­el­le Zuwen­dun­gen einen Bei­trag fördert.

 

Pay-per-channel (PPC)

Form des Abon­ne­ments­fern­se­hens, bei dem ein monat­li­ches Ent­gelt für den
Emp­fang von ein­zel­nen Kanä­len oder Pro­gramm­grup­pen gezahlt wird.

 

Pay-per-Click (PPC))

Der eng­li­sche Begriff Pay-per-Click bedeu­tet “Bezah­lung pro Klick”. Die Zah­lungs­me­tho­de Pay-per-Click fin­det vor allem im Online­mar­ke­ting Anwen­dung. Hier wird pro Klick auf ein Wer­be­mit­tel wie zum Bei­spiel ein Ban­ner oder eine Text­an­zei­ge abge­rech­net. Das wer­ben­de Unter­neh­men bezahlt somit nicht für die Ein­blen­dung (Ad Impres­si­on) der geschal­te­ten Wer­bung an sich, son­dern erst dann, wenn tat­säch­lich ein Klick erfolgt ist. Es gibt ver­schie­de­ne Arten von Pay-per-Click Wer­be­mit­teln: Zum einen kön­nen die­se in Form von Anzei­gen auf Such­ergeb­nis­sei­ten in Such­ma­schi­nen wie Goog­le und Yahoo plat­ziert sein (Such­ma­schi­nen­mar­ke­ting). Zum ande­ren kann ein Text-Link oder ein Display-Banner auf einem Blog oder einem Por­tal posi­tio­niert sein (Affi­lia­te Marketing).

 

Pay-per-Lead

Pay per Lead (oder Pay-per-Lead — PPL) ist ein Ver­gü­tungs­sys­tem inner­halb eines Affi­lia­te Pro­gramms, bei dem es ent­schei­dend ist, ob ein sogen­n­an­ter qua­li­fi­zier­ter Kun­den­kon­takt zustan­de kommt. Hier muss der/die Besucher:in einer Web­site bestimm­te Aktio­nen unter­neh­men, die bewei­sen, dass er/sie ein/e potenzielle/r Kund:in ist. Hier­zu zäh­len z.B. die Bestel­lung eines News­let­ter oder das Ein­tra­gen in ein Vergleichsportal.

 

Pay per Sale

Pay per Sale („Bezah­lung pro Ver­kauf“) bezeich­net ein Ver­gü­tungs­sys­tem, das dar­auf auf­baut, ob es zu einem Kauf von Waren oder Dienst­leis­tun­gen kommt. Das heißt, Besucher:innen auf der Web­sei­te des Publishers müs­sen nicht nur auf das Wer­be­mit­tel (Ban­ner, Link, Anzei­ge, etc.) des Mer­chants kli­cken, son­dern zugleich dort auch noch einen Kauf vor­neh­men. Im Unter­schied zu den Ver­gü­tungs­sys­te­men ->Pay per Click oder ->Pay per Lead gibt es häu­fig kei­ne Fix­pro­vi­si­on. Statt­des­sen erhält der/die Betreiber:in der Web­sei­te, wel­che die Käufer:innen über das Wer­be­mit­tel dem/der Verkäufer:in zuge­führt hat, einen pro­zen­tua­len Anteil des Kauf­prei­ses. Vor allem Online­shops arbei­ten mit Vor­lie­be mit Pay per Sale Programmen.

 

Pay-per-view (PPV)

Der Zuschau­er bezahlt nur für vom ihm aus­ge­wähl­te und bestell­te Sendungen.
Der Zeit­punkt der Aus­strah­lung ist jedoch vorgegeben.

 

Pay-TV

Bei Pay-TV han­delt es sich – im Unter­schied zu ->Free-TV — um Fern­seh­pro­gram­me, die ganz oder zum Teil ver­schlüs­selt (“gescram­belt”) aus­ge­strahlt wer­den. Um die Pro­gram­me zu ent­schlüs­seln, ist ein Deco­der not­wen­dig, den man im Rah­men eines Abon­ne­ments vom jewei­li­gen Pay-TV-Anbieter gegen Ent­gelt zur Ver­fü­gung gestellt bekommt. Die TV-Nutzung wird men­gen­ori­en­tiert (Pay Per View, Pay Per Chan­nel) abgerechnet.

 

PC (Personal Computer)

Rech­ner, der aus­schließ­lich einem/r Benutzer:in vor­be­hal­ten ist.

 

PD (Public Domain — der Öffentlichkeit zugänglich)

PD-Software ist der Ober­be­griff für ->Free­ware und ->Share­ware. Frei ver­füg­ba­re, kos­ten­lo­se Soft­ware, deren Copy­right ( und Quell­code) beim Autor verbleibt.

 

PDF (Portable Document Format)

Datei­for­mat zum Aus­tausch von fer­tig for­ma­tier­ten ->Doku­men­ten. PDF wur­de von Ado­be aus der PostScript-Sprache ent­wi­ckelt und um ->Hyper­links,
->Daten­kom­pres­si­on und ->Ver­schlüs­se­lung erwei­tert. Über ->Plug-in auch in vie­len ->Brow­sern darstellbar.

 

PDR ->Personal Digital Recorder

 

Peer

engl.: Part­ner. Gemeint ist die jeweils ande­re Sta­ti­on bei einer Datenverbindung.

 

Peer-to-peer (P2P)

Peer-to-peer ->Netz­wer­ke sind Netz­werk­sys­te­me ohne zen­tra­le Zugriffs­kon­trol­le, in denen alle Rech­ner gleich­be­rech­tigt agie­ren. Eine Daten­ver­bin­dung besteht dabei immer direkt von einem Teil­neh­mer zum ande­ren, ohne Zwi­schen­schal­tung eines Netzwerk-Servers. Im Inter­net ist mit P2P der direk­te Daten­aus­tausch zwi­schen zwei pri­vat genutz­ten Com­pu­ter­sys­te­men gemeint, nach­dem sich bei­de über eine Infor­ma­ti­ons­bör­se über ihr gegen­sei­ti­ges Daten­an­ge­bot infor­miert haben. Die­ses Ver­fah­ren hat sich ins­be­son­de­re bei Musik- und Video-Tauschbörsen durch­ge­setzt. Die beson­de­re Art der Kon­takt­auf­nah­me ent­hebt, nach der­zei­ti­ger Rechts­la­ge, den Infor­ma­ti­ons­bro­ker von urhe­ber­recht­li­chen Ansprü­chen, da er nur als Ver­mitt­ler zwi­schen zwei tausch­wil­li­gen Pri­vat­per­so­nen auftritt.

 

Personal Certificates

Digi­ta­le Unter­schrift für Transaktionen.

 

Personal Digital Recorder (PDR)

Bei einem Per­so­nal Digi­tal Recor­der han­delt es sich um eine Fest­plat­te, die als Spei­cher­me­di­um in ein ->DVB-Empfangsgerät inte­griert ist. Damit kön­nen einer­seits die Programme/Dienste ein­fach abge­spei­chert wer­den, ande­rer­seits besteht aber auch die Mög­lich­keit, auf die­se schnell und unkom­pli­ziert zugrei­fen zu kön­nen. Gegen­über einem Videokassetten-Recorder ist eine bes­se­re Leis­tungs­fä­hig­keit und erhöh­ter Bedien­kom­fort gewährleistet.

 

Pferdewetten

Pfer­de­wet­ten sind nach § 3 Abs. 1 Satz 5 ->GlüStV Wet­ten aus Anlass öffent­li­cher Pfer­de­ren­nen und ande­rer öffent­li­cher Leis­tungs­prü­fun­gen für Pferde.

 

PGP (Pretty Good Privacy)

Ver­schlüs­se­lungs­tech­nik, die zum De-facto-Standard im Inter­net gewor­den ist. Basiert auf der Public-Key-Technik. Daten, die mit einer all­ge­mein zugäng­li­chen Byte­fol­ge, dem öffent­li­chen Schlüs­sel, ver­knüpft wur­den, kön­nen nur mit einem (gehei­men) pri­va­ten Schlüs­sel des Emp­fän­gers ein­ge­se­hen werden.

 

Pharming

Phar­ming ist eine Bezeich­nung für einen Angriff auf die Sicher­heit des Inter­nets, bei dem DNS-Anfragen von Web­brow­sern (z.B. durch ->DNS-Spoofing) mani­pu­liert wer­den, um die Internet-Nutzer:innen auf gefälsch­te Web­sei­ten umzu­lei­ten. Ziel ist dabei i.d.R. wie beim ‑>Phis­hing, Benut­zer­da­ten aus­zu­spä­hen. Der Begriff “Phar­ming” knüpft dar­an an, dass die Manipulator:innen eige­ne gro­ße Server-Farmen unter­hal­ten, auf denen gefälsch­te Web­sei­ten abge­legt sind.

 

Phishing

Begriff für einen Angriff auf die Internbet-Sicherheit, bei dem über gefälsch­te WWW-Adressen Zugriff auf (sen­si­ble) Daten eines Internet-Nutzers (wie z. B. Benut­zer­na­men und Pass­wör­ter für Online-Banking oder Kre­dit­kar­ten­in­for­ma­tio­nen) gesucht wird.

 

Phrasen

Phra­sen sind Such­be­grif­fe, die sich aus meh­re­ren Wor­ten zusam­men­set­zen, wie “Ein Herz und eine See­le”. Die­se müs­sen bei der Ein­ga­be in eine
->Such­ma­schi­ne durch bestimm­te Zei­chen ver­bun­den werden.

 

PICS

Plat­form of Inter­net Con­tent Sel­ec­tion. Ein Bewer­tungs­stan­dard für “expli­zi­tes” Bild­ma­te­ri­al, also Sex- und Gewalt­sze­nen im ->Inter­net. Wenn ->Internet-Seiten auf­grund die­ses Stan­dards gesperrt wer­den sol­len, müs­sen sie aller­dings vom Anbie­ter mit einem bestimm­ten Erken­nungs­merk­mal aus­ge­stat­tet werden.

 

PIM (Personal Information Manager)

Pro­gramm, das eine Kom­bi­na­ti­on aus Ter­min­pla­ner, Adress­buch, ->eMail- und Fax­funk­tio­nen ist.

 

PIN (Personal Identification Number)

Sie schützt beim Home­ban­king den Zugang zum Kon­to und wird elek­tro­nisch durch die Bank fest­ge­legt, so dass nur der Kon­to­be­sit­zer die Num­mer kennt.

 

PING (Packet Internet Groper — Paketorientierter Internet-Taster)

Internet-Dienst, der es erlaubt, per Echo­an­fra­ge fest­zu­stel­len, ob ein ->Host ver­bin­dungs­be­reit ist.

 

PIP

  1. Peri­odic Infor­ma­tio­nal Pos­ting. Regel­mä­ßig in den ->News­groups erschei­nen­de ->Arti­kel, die schon lang in den ver­schie­de­nen Grup­pen dis­ku­tier­te Fra­gen beant­wor­ten. Die­se ‑>Arti­kel wer­den auch FAQs (Fre­quent­ly Asked Ques­ti­ons) genannt.
  2. Pic­tu­re In Pic­tu­re ->Bild-in-Bild-Funktion

 

Pitch

Begriff aus der (Werbe-) Agen­tur­bran­che. Agen­tu­ren tre­ten im Rah­men eines Pitchs vor einem/r poten­ti­el­len Kund:in gegen­ein­an­der an, um den/die Kund:in zu über­zeu­gen und Auf­trä­ge zu gewinnen.

 

Pixel

Die kleins­te Ein­heit eines digi­ta­len Bildes.

 

Plasma-Bildschirm

Tech­nik für fla­che Fern­seh­bild­schir­me. Plas­ma­bild­schir­me spie­len gegen­über ->LCD-Bildschirmen am Markt eine zuneh­mend gerin­ge­re Rolle.

 

Playlist

Wie­der­ga­be­lis­te, d.h. Lis­te mit Audio- oder Video­da­tei­en, die in einer zuvor fest­ge­leg­ten Rei­hen­fol­ge abge­spielt werden.

 

PLC (PowerLine Communication)

Eng­li­sche Bezeich­nung für Über­tra­gungs­sys­te­me, die auf der phy­si­ka­li­schen Basis von Niederspannungs-Stromkabeln (z.B. 230V Strom­netz) arbei­ten. Auf­grund tech­ni­scher Pro­ble­me haben sich vie­le Fir­men nach teu­ren Ent­wick­lun­gen und auf­wen­di­gen Marketing-Aktionen wie­der aus dem Powerline-Geschäft zurück­ge­zo­gen. Somit ist Power­line nie­mals weit­flä­chig zum Ein­satz gekommen.

 

Plug-in

Vom eng­li­schen Begriff „to plug“ — ein­ste­cken, stöp­seln – abge­lei­tet. Pro­gramm, das den ->Brow­ser ergänzt, indem es neue Daten­for­ma­te ver­ar­bei­ten kann. Das momen­tan meist­be­ach­te­te Plug-ln ist ->Shock­wa­ve. Auch ande­re Appli­ka­tio­nen, die es bis­her nur als Hilfs­pro­gramm (Hel­per Appli­ca­ti­ons) gab, kön­nen in die Brow­ser inte­griert wer­den, z. B. ->Real Audio oder der ->Acro­bat Rea­der.

 

Plug&Play

Engl.: ein­ste­cken und spie­len. Ein Ver­fah­ren, um mög­lichst vie­le Gerä­te und Kar­ten in einem PC betrei­ben zu kön­nen, ohne etwas ein­stel­len zu müs­sen und ohne, dass es zu Kon­flik­ten kommt.

 

PNG-Dateiformat

Inter­net­fä­hi­ges 24 Bit (PNG24) oder 8Bit (PNG8) – Datei­for­mat, wel­ches die Vor­tei­le von jpeg und gif ver­eint: Fei­ne Farb­ab­stu­fun­gen, Hell-Dunkel-Abstufungen blei­ben erhal­ten und gleich­zei­tig kön­nen Hin­ter­grund­trans­pa­ren­zen erstellt wer­den. Nach­tei­le: Meist ist die Daten­men­ge nach der Kom­pres­si­on grö­ßer als bei den Kon­kur­renz­for­ma­ten und nicht alle Brow­ser kön­nen PNG-Dateien darstellen.

 

Podcast/Podcasting

Pod­cas­ting ist ein aus den Ele­men­ten iPod und Broad­cas­ting zusam­men­ge­setz­ter Begriff, der das Her­stel­len und Anbie­ten von Medi­en­da­tei­en (Audio- oder als Video-Podcast) über das Inter­net bezeich­net. Pod­cast bezeich­net die Rei­he von Audio- oder Video­for­ma­ten eines Anbie­ters, die über das Inter­net bezo­gen wer­den kann.

 

PoI (Point of Interconnection)

Übergabe-/Zusammenschaltungspunkt zwi­schen den Net­zen ver­schie­de­ner Anbieter.

 

Polarisation

Bezeich­nung für die Aus­rich­tung der von einer Sen­de­an­ten­ne aus­ge­strahl­ten Wel­len. Satel­li­ten­pro­gram­me wer­den u. a. in den Pola­ri­sa­ti­ons­ebe­nen V = ver­ti­kal und H = hori­zon­tal ausgestrahlt.

 

POP

1. Point of Pre­sence. Ein­wähl­kno­ten eines Internet-Anbieters.

2. Post Office Pro­to­col. Das ->Pro­to­koll mit dem der ->Mail-Server des
->Pro­vi­ders im ->Inter­net arbeitet.

 

POP3-Server

Pro­gramm, das beim ->Pro­vi­der die Post­fä­cher für den eMail-Empfang organisiert.

 

Pop-Up

Ein Pop-Up ist ein Fens­ter, das kurz­fris­tig über allen ande­ren Fens­tern ange­zeigt wird. In einem Pop-Up wer­den oft zusätz­li­che Infor­ma­tio­nen, z. B. Wort­er­läu­te­run­gen angezeigt.

 

Pop-Up-Blocker

Funk­ti­on oder Pro­gramm, die oder das das uner­wünsch­te Öff­nen von ->Pop-Ups verhindert

 

Pornografie

Eine gesetz­li­che Defi­ni­ti­on des Begriffs exis­tiert nicht. Grund­sätz­lich ist zwi­schen sog. har­ter und ein­fa­cher Por­no­gra­fie zu unter­schei­den. Von der Recht­spre­chung wird die sog. ein­fa­che Por­no­gra­fie defi­niert als gro­be Dar­stel­lung des Sexu­el­len in dras­ti­scher Direkt­heit, die in einer den Sexu­al­trieb auf­sta­cheln­den oder die Geschlecht­lich­keit in den Schmutz zie­hen­den oder lächer­lich machen­den Wei­se den Men­schen zum blo­ßen (aus­wech­sel­ba­ren) Objekt geschlecht­li­cher Begier­de oder Betä­ti­gung jed­we­der Art degra­diert. Zu berück­sich­ti­gen sind dabei auch die vom Bun­des­ge­richts­hof (BGH) ent­wi­ckel­ten Kri­te­ri­en der auf­dring­lich ver­grö­bern­den, anrei­ße­ri­schen, ver­zer­ren­den, unrea­lis­ti­schen Dar­stel­lung, die ohne Sinn­zu­sam­men­hang mit ande­ren Lebens­äu­ße­run­gen bleibt oder gedank­li­che Inhal­te zum blo­ßen Vor­wand für pro­vo­zie­ren­de Sexua­li­tät nimmt. Der Begriff der sog. har­ten Por­no­gra­fie ist in §§ 184 a und b Straf­ge­setz­buch (StGB) bestimmt: zur har­ten Por­no­gra­fie wer­den por­no­gra­fi­sche Schrif­ten gezählt, die Gewalt­tä­tig­kei­ten, sexu­el­le Hand­lun­gen von Men­schen mit Tie­ren oder den sexu­el­len Miss­brauch von Kin­dern zum Gegen­stand haben. Wäh­rend Ange­bo­te, die har­te Por­no­gra­fie sind, nach § 4 Abs. 1 Nr. 10 ->JMStV im ->Rund­funk und in ->Tele­me­di­en gene­rell unzu­läs­sig sind, sind ein­fach por­no­gra­fi­sche Ange­bo­te nach § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 JMStV zwar im Rund­funk gene­rell unzu­läs­sig, in Tele­me­di­en aber zuläs­sig, wenn von Sei­ten des Anbie­ters mit­tels eines
->Alters­ve­ri­fi­ka­ti­ons­sys­te­mes sicher­ge­stellt ist, dass sie nur Erwach­se­nen zugäng­lich sind.

 

Port

Anschluss für den Infor­ma­ti­ons­aus­tausch zwi­schen Kom­po­nen­ten eines Com­puters, zwi­schen meh­re­ren Com­pu­tern unter­ein­an­der oder exter­nen Gerä­ten mit dem Computer.

 

Portal

Der Aus­druck Por­tal (vom latei­ni­schen por­ta, “Pfor­te”) bezeich­net: in der Infor­ma­tik einen zen­tra­len Zugang, über den man auf indi­vi­du­ell zuge­schnit­te­ne, unter­neh­mens­in­ter­ne und exter­ne Infor­ma­tio­nen und Diens­te zugrei­fen kann. Als ver­ein­fach­ten Spe­zi­al­fall hier­von gibt es im ->Inter­net eine spe­zi­el­le Form einer Home­page, die meist als Start­sei­te zu einem bestimm­ten The­ma gestal­tet ist.

 

Posten

Das Ver­sen­den eines ->Arti­kels an den ->News-Server im ->Use­net.

 

Post-Ident-Verfahren

Im Ver­sand­han­del ist es die per­sön­li­che Abnah­me einer Lie­fe­rung bei der Post. Mit Blick auf    ->Alters­ve­ri­fi­ka­ti­ons­sys­te­me bie­tet es die Mög­lich­keit, das Alter des/der Nutzer:in durch persön­lichen Kon­takt fest­zu­stel­len. Ver­pflich­tend ist eine ech­te Face-to-Face-Kontrolle mit dem Ver­gleich amt­li­cher Aus­weis­da­ten (z.B. Per­so­nal­aus­weis oder Rei­se­pass). Die für die Iden­ti­fi­zie­rung benö­tig­ten Daten kön­nen grund­sätz­lich an ver­schie­de­nen Stel­len erfasst wer­den (z.B. Post­schal­ter, ver­schie­de­ne Ver­kaufs­stel­len wie Läden von Mobil­funk­an­bie­tern, Lotto-Annahmestellen, eben­so Ban­ken und Spar­kas­sen etc.). Mög­lich ist es auch, unter bestimm­ten Bedin­gun­gen auf eine bereits erfolg­te Face-to-Face-Kontrolle zurück­zu­grei­fen. Blo­ße Prü­fun­gen der Per­so­nal­aus­weis­kenn­zif­fern (sog. „Perso-Check-Verfahren“) oder die allei­ni­ge Vor­la­ge einer beglau­big­ten Aus­weis­ko­pie sind dage­gen nicht aus­rei­chend, da hier­bei nur die Über­ein­stim­mung eines Doku­men­tes bestä­tigt wird, aber kei­ne Iden­ti­fi­zie­rung einer Per­son vor­ge­nom­men wird.

 

Postmaster

Die Per­son, die in einem Netz für die eMail-Organisation ver­ant­wort­lich ist.

 

Postproduction

Tech­ni­sche Nach­be­ar­bei­tung einer Fernseh- oder Video­pro­duk­ti­on ein­schließ­lich Schnitt, Mischung, Syn­chro­ni­sa­ti­on oder Ver­to­nung, Ein­fü­gen von Tricks und ande­ren Effek­ten, von Schrif­ten usw.

 

Post-Rolls

Wer­be­spots im Online­be­reich, die nach dem Video Con­tent geschal­tet wer­den. Sie gehö­ren zu den ->Line­ar Video Ads.

 

PostScript

Gerä­te­un­ab­hän­gi­ge Sei­ten­be­schrei­bungs­spra­che für die Aus­ga­be von Druckdaten.

 

Powerline

Power­line ist eine Zugangs­tech­nik für Tele­fo­nie und Daten­über­tra­gung über die Strom­lei­tung. Es han­delt sich dabei um die Über­tra­gung digi­ta­ler Signa­le über Niederspannungs-Verteilnetze, wobei die Strom­ka­bel als Über­tra­gungs­me­di­um für Daten­kom­mu­ni­ka­ti­on und VoIP dienen.

 

PowerLine Communication ->PLC

 

PPC ->Pay-per-channel

 

PPP (Point-to-Point Protocol)

->Pro­to­koll für seri­el­le Ein­wahl­ver­bin­dun­gen. Siche­rer als ->SLIP und bes­ser für Über­tra­gun­gen geeignet.

 

PPTP (Point-to-Point Tunnelung Protocol)

->Pro­to­koll, das den Auf­bau eines ->Extra­nets erlaubt. Dabei wird der Daten­ver­kehr zwi­schen zwei Sta­tio­nen ver­schlüs­selt über das ->Inter­net übertragen.

 

PPV ->Pay-per-view

 

Prepaid-Karte

Auf der prepaid-Karte ist ein im Vor­aus bezahl­tes Gut­ha­ben für das Han­dy gespei­chert. Sie erleich­tert es, die Kon­trol­le über die Kos­ten zu behal­ten, da nur der auf­ge­la­de­ne Betrag für Telefon‑, Internet- und sons­ti­ge Funk­tio­nen des Han­dys ver­braucht wer­den kann.

 

Pre-Rolls

Wer­be­spots im Online­be­reich, die vor dem eigent­li­chen Video Con­tent geschal­tet wer­den. Sie gehö­ren zu den ->Line­ar Video Ads.

 

Preselection

Wech­sel von der Tele­kom zu einer der neu­en Tele­fon­ge­sell­schaf­ten. Die Ein­wahl zum Telefon-Provider erfolgt im Regel­fall über eine zusätz­li­che Vorwahl.

 

Presence Provider

->Pro­vi­der, der für sei­ne Kun­den Internet-Präsenz einrichtet.

 

Presseähnliches Angebot

Nach der Defi­ni­ti­on in § 2 Abs. 2 Nr. 20 ->RStV sind nicht nur elek­tro­ni­sche Aus­ga­ben von Print­me­di­en, son­dern alle journalistisch-redaktionell gestal­te­ten Ange­bo­te, die nach Gestal­tung und Inhalt Zei­tun­gen oder Zeit­schrif­ten ent­spre­chen, sol­che Ange­bo­te. Nichts­en­dungs­be­zo­ge­ne pres­se­ähn­li­che Ange­bo­te sind nach § 11d Abs. 2 Nr. 3 3. Halb­satz RStV in Tele­me­di­en­an­ge­bo­ten der ARD, des ZDF und des Deu­tr­sch­land­ra­dio nicht zulässig.

 

Pressefreiheit

Bezeich­net i.e.S. das Recht der Pres­se, i.w.S. das Recht sämt­li­cher ->Mas­sen­me­di­en auf freie Aus­übung ihrer Tätig­keit, vor allem das unzen­sier­te Ver­öf­fent­li­chen von Infor­ma­tio­nen und Mei­nun­gen. Die Pres­se­frei­heit dient dazu, die Meinungs(bildungs)freiheit abzu­si­chern. Sie ist in Art. 5 Abs. 1 ->GG gewährleistet.

 

Preview

1. Eine Funk­ti­on zur Vor­aus­schau, um sich z. B. das Ergeb­nis vor der Fer­tig­stel­lung anzusehen.

2. (tech­ni­sche) Vor­be­sich­ti­gung (z. B. von in Pro­duk­ti­on befind­li­chen Filmen).

 

Prime Time

Abend­li­che Haupt­sen­de­zeit mit der im Tages­ver­lauf höchs­ten Gesamt­nut­zung des Fern­se­hens; die “Prime Time” wird in Deutsch­land von den ein­zel­nen Sen­dern inner­halb eines Zeit­rah­mens von i.d.R. 18.00–23.00 Uhr unter­schied­lich eingegrenzt.

 

Privater Rundfunk

Sam­mel­be­griff für die seit der ers­ten Hälf­te der 80er Jah­re auf­ge­bau­te zwei­te Säu­le des ->dua­len Rund­funk­sys­tems in der Bun­des­re­pu­blik neben dem
->öffentlich-rechtlichen Rund­funk. Die­se Säu­le besteht wei­test­ge­hend aus kom­mer­zi­el­len, aus Rund­funk­wer­bung finan­zier­ten Hörfunk- und Fern­seh­ver­an­stal­tern. Die pri­va­ten Ver­an­stal­ter wer­den von exter­nen gesell­schaft­li­chen Kon­troll­in­stan­zen, den ->Lan­des­me­di­en­an­stal­ten, über­wacht. An die Pro­gram­me die­ser Ver­an­stal­ter wer­den ver­fas­sungs­recht­lich wie lan­des­ge­setz­lich gerin­ge­re Anfor­de­run­gen gestellt als an Pro­gram­me öffentlich-rechtlicher Provenienz.

 

Privatkopie

Laut § 53 ->UrhG sind Kopien von Medi­en jeder Art für den pri­va­ten Gebrauch zuläs­sig, sofern sie ent­ste­hen, ohne dass ein vom Urhe­ber vor­ge­se­he­ner Kopier­schutz umgan­gen wird. Des­halb stellt die Über­spie­lung auf ein ana­lo­ges Medi­um (z. B. eine Audio­kas­set­te) kein Pro­blem dar, da kein Kopier­schutz umgan­gen wird. Pro­gram­me, die den Kopier­schutz auf­he­ben, dür­fen nicht ver­trie­ben oder ange­wen­det wer­den. Für Com­pu­ter­pro­gram­me gilt eine eige­ne Regelung
(->Sicher­heits­ko­pie).

 

Privatmodus

Auch als Inko­gni­to­mo­dus bezeich­ne­te Brow­ser­ein­stel­lung, die es ermög­licht pri­vat im Inter­net zu sur­fen. Das bedeu­tet, die auf­ge­ru­fe­nen Sei­ten wer­den nicht im Brow­ser­ver­lauf gespei­chert und Coo­kies wer­den gelöscht. Jedoch wer­den wei­ter­hin Daten über den/die Nutzer:in gesam­melt, man bewegt sich also nicht anonym in Internet.

 

Privatsphäre

Der Schutz der Pri­vat­sphä­re, d. h. des Bereichs, zu dem ande­re Men­schen nach der sozia­len Anschau­ung nur inso­weit Zugang haben, als ihnen der Betrof­fe­ne Ein­blick gewährt, wirkt in drei Rich­tun­gen: Der Schutz erfasst den häus­li­chen Bereich, die beson­ders geschütz­te Sphä­re ört­li­cher Abge­schie­den­heit außer­halb des häus­li­chen Bereichs sowie – unab­hän­gig vom räum­li­chen Bereich, inner­halb des­sen sie sich ereig­nen oder wir­ken — Ange­le­gen­hei­ten, die wegen ihres Infor­ma­ti­ons­in­halts typi­scher­wei­se als „pri­va­te“ Ange­le­gen­hei­ten bewer­tet wer­den. Der beson­de­re Schutz von Ehe und Fami­lie in Art. 6 GG, der Woh­nung in Art. 13 GG sowie der Reli­gi­on in Art. 4 GG bil­den einen ver­fas­sungs­recht­li­chen Anknüp­fungs­punkt dafür, die­se Lebens­be­rei­che der im Ver­gleich zur Sozi­al­sphä­re und Öffent­lich­keits­sphä­re stär­ker geschütz­ten Pri­vat­sphä­re zuzuordnen.

In die Pri­vat­sphä­re darf nicht ohne zwin­gen­den Grund ein­ge­grif­fen wer­den. Dem Betrof­fe­nen bleibt hier grund­sätz­lich vor­be­hal­ten, wel­cher Öffent­lich­keit er sich in sei­ner Per­sön­lich­keit dar­stellt. Der Schutz der Pri­vat­sphä­re ist aber — anders als der­je­ni­ge der ->Intim­sphä­re — kein abso­lu­ter. Der Ein­griff in die Pri­vat­sphä­re kann gerecht­fer­tigt sein, wenn die wahr­heits­ge­mä­ße Auf­klä­rung über Vor­gän­ge aus dem pri­va­ten Lebens­be­reich einer Per­son aus beson­de­ren Grün­den für die All­ge­mein­heit von Bedeu­tung ist. Eine aus dem Span­nungs­ver­hält­nis zwi­schen Per­sön­lich­keits­rech­ten und Äuße­rungs­rech­ten erfor­der­lich wer­den­de Interessen­abwägung kann ein Über­ge­wicht des Infor­ma­ti­ons­in­ter­es­ses der Öffent­lich­keit gegen­über den per­sön­li­chen und pri­va­ten Belan­gen des Betrof­fe­nen ergeben.

 

Privatsphäre-Einstellungen

In sozia­len Netz­wer­ken gibt es Ein­stel­lun­gen, über die der Nut­zer u.a. bestim­men kann, wer von den ande­ren Nut­zern des Netz­werks Zugriff auf sei­ne per­sön­li­chen Daten hat, sowie Freundes-Listen ver­wal­ten kann.

 

Pro-Gamer:in

Kurz­form für pro­fes­sio­nel­le Spieler:in.

 

Product placement / Produktplatzierung

In Film und Fern­se­hen ein­ge­setz­te Wer­be­maß­nah­me, bei der das jewei­li­ge Pro­dukt schein­bar zufäl­lig aber erkenn­bar ins Bild gebracht wird. Als ->Schleich­wer­bung im Rund­funk in Deutsch­land lan­ge Zeit unzulässig.

Nach der Umset­zung der ->AVMD-Richtlinie gilt für den Rund­funk­be­reich in Deutsch­land Fol­gen­des: Pro­dukt­plat­zie­rung ist nach § 2 Abs. 2 Nr. 12 ->MStV „jede Form der ->Wer­bung, die dar­in besteht, gegen Ent­gelt oder eine ähn­li­che Gegen­leis­tung ein Pro­dukt, eine Dienst­leis­tung oder die ent­spre­chen­de Mar­ke ein­zu­be­zie­hen oder dar­auf Bezug zu neh­men, sodass die­se inner­halb einer ->Sen­dung oder eines ->nut­zer­ge­ne­rier­ten Vide­os erschei­nen. Die kos­ten­lo­se Bereit­stel­lung von Waren oder Dienst­leis­tun­gen ist Pro­dukt­plat­zie­rung, sofern die betref­fen­de Ware oder Dienst­leis­tung von bedeu­ten­dem Wert ist.“

Pro­dukt­plat­zie­rung ist gemäß § 8 Abs. 7 Satz 2 MStV gestat­tet, außer in Nach­rich­ten­sen­dun­gen und Sen­dun­gen zur poli­ti­schen Infor­ma­ti­on, Ver­brau­cher­sen­dun­gen, Regio­nal­fens­ter­pro­gram­men nach § 59 Abs. 4 MStV, Fens­ter­pro­gram­men nach § 65 MStV, Sen­dun­gen reli­giö­sen Inhalts und Kindersendungen.

Über die­se Anfor­de­run­gen hin­aus ist Pro­dukt­plat­zie­rung im öffentlich-rechtliche Rund­funk nach § 38 MStV in Kino­fil­men, Fil­men und Seri­en, Sport­sen­dun­gen und Sen­dun­gen der leich­ten Unter­hal­tung nur dann zuläs­sig, 1. wenn die­se nicht vom Ver­an­stal­ter selbst oder von einem mit dem Ver­an­stal­ter ver­bun­de­nen Unter­neh­men pro­du­ziert oder in Auf­trag gege­ben wur­den oder 2. wenn kein Ent­gelt geleis­tet wird, son­dern ledig­lich bestimm­te Waren oder Dienst­leis­tun­gen, wie Pro­duk­ti­ons­hil­fen und Prei­se, im Hin­blick auf ihre Ein­be­zie­hung in eine Sen­dung kos­ten­los bereit­ge­stellt wer­den. Kei­ne Sen­dun­gen der leich­ten Unter­hal­tung sind ins­be­son­de­re Sen­dun­gen, die neben unter­hal­ten­den Ele­men­ten im Wesent­li­chen infor­mie­ren­den Cha­rak­ter haben, und Rat­ge­ber­sen­dun­gen mit Unterhaltungselementen.

Sen­dun­gen, die Pro­dukt­plat­zie­rung ent­hal­ten, müs­sen nach § 8 Abs. 7 Satz 3 MStV fol­gen­de Vor­aus­set­zun­gen erfül­len: 1. die redak­tio­nel­le Ver­ant­wor­tung und Unab­hän­gig­keit hin­sicht­lich Inhalt und Plat­zie­rung im Sen­de­plan müs­sen unbe­ein­träch­tigt blei­ben, 2. die Pro­dukt­plat­zie­rung darf nicht unmit­tel­bar zu Kauf, Mie­te oder Pacht von Waren oder Dienst­leis­tun­gen anre­gen, ins­be­son­de­re nicht durch spe­zi­el­le ver­kaufs­för­dern­de Hin­wei­se auf die­se Waren oder Dienst­leis­tun­gen, und 3. das Pro­dukt darf nicht zu stark her­aus­ge­stellt wer­den; dies gilt auch für kos­ten­los zur Ver­fü­gung gestell­te gering­wer­ti­ge Güter.

Auf eine Pro­dukt­plat­zie­rung ist nach § 8 Abs. 7 Satz 4 bis 6 MStV ein­deu­tig hin­zu­wei­sen. Sie ist zu Beginn und zum Ende einer Sen­dung sowie bei deren Fort­set­zung nach einer Wer­be­un­ter­bre­chung oder im Hör­funk durch einen gleich­wer­ti­gen Hin­weis ange­mes­sen zu kenn­zeich­nen. Die Kenn­zeich­nungs­pflicht ent­fällt für Sen­dun­gen, die nicht vom Ver­an­stal­ter selbst oder von einem mit dem Ver­an­stal­ter ver­bun­de­nen Unter­neh­men pro­du­ziert oder in Auf­trag gege­ben wor­den sind, wenn nicht mit zumut­ba­rem Auf­wand ermit­tel­bar ist, ob Pro­dukt­plat­zie­rung ent­hal­ten ist; hier­auf ist hinzuweisen.

 

Profil

Für jeden Nut­zer eines sozia­len Netz­werks wird auto­ma­tisch ein Pro­fil erstellt, auf dem er i.S. einer digi­ta­len Iden­ti­tät Infor­ma­tio­nen über sich preis­ge­ben kann. Pro­fi­le die­nen der Selbst­dar­stel­lung im Netzwerk.

 

Profilanalyse

Beschreibt die Nut­zer oder Nicht-Nutzer einer Sen­dung bezüg­lich der Merk­ma­le einer Struk­tur­er­he­bung (z.B. sozio­de­mo­gra­fi­sche Merk­ma­le, Kon­sum­ge­wohn­hei­ten oder Kauf­ab­sich­ten) und gibt damit einen Über­blick über Nutzerprofile.

 

Programmbeirat

Nach § 30 ->RStV eine viel­falts­si­chern­de Maß­nah­me im Fern­seh­be­reich. Der Pro­gramm­bei­rat hat nach § 32 ->RStV die Pro­gramm­ver­ant­wort­li­chen, die Geschäfts­füh­rung des Pro­gramm­ver­an­stal­ters und die Gesell­schaf­ter bei der Gestal­tung des Pro­gramms zu bera­ten. Der Pro­gramm­bei­rat soll durch Vor­schlä­ge und Anre­gun­gen zur Siche­rung der Mei­nungs­viel­falt und Plu­ra­li­tät des Pro­gramms bei­tra­gen. Mit der Ein­rich­tung eines Pro­gramm­bei­rats durch den Ver­an­stal­ter ist des­sen wirk­sa­mer Ein­fluss auf das Fern­seh­pro­gramm durch Ver­trag oder Sat­zung zu gewährleisten.

 

Programmbeschwerde

Beschwer­de von Bürger:innen oder Insti­tu­tio­nen über Rund­funk­pro­gram­me pri­va­ter oder öffentlich-rechtlicher Ver­an­stal­ter. Als Bür­ger­ser­vice zur geziel­ten Wei­ter­lei­tung von Pro­gramm­be­schwer­den wur­de durch die LMS am 23.4.2004 das Inter­net–>Por­tal „www.programmbeschwerde.de“ ein­ge­rich­tet und in der Fol­ge als Ser­vice der ->ALM übernommen.

Link: www.programmbeschwerde.de

 

Programmgrundsätze

In den jewei­li­gen Rund­funk­ge­set­zen und teil­wei­se zusätz­lich in Rechts­ak­ten der Rund­funk­ver­an­stal­ter for­mu­lier­te Richt­li­ni­en für die Pro­gramm­ge­stal­tung, an wel­che die Rund­funk­ver­an­stal­ter gebun­den sind und deren Ein­hal­tung im
->öffentlich-rechtlichen Rund­funk vom jewei­li­gen ->Rund­funk­rat und für den
->pri­va­ten Rund­funk durch die ->Lan­des­me­di­en­an­stal­ten kon­trol­liert wird.  Mit unter­schied­li­chen For­mu­lie­run­gen im ein­zel­nen sind heu­te zumeist fol­gen­de Punk­te gere­gelt: 1) die Ver­pflich­tung auf die ver­fas­sungs­mä­ßi­ge Ord­nung der Bun­des­re­pu­blik, 2) die Ach­tung der Men­schen­wür­de, 3) die Auf­for­de­rung, für Frie­den, Frei­heit und Völ­ker­ver­stän­di­gung ein­zu­tre­ten, 4) die Pflicht, das gesell­schaft­li­che Mei­nungs­spek­trum mög­lichst umfas­send und fair wider­zu­spie­geln, 5) die Ver­pflich­tung zu wahr­heits­ge­treu­er und sach­li­cher Bericht­erstat­tung sowie zur sau­be­ren Tren­nung von Nach­rich­ten und Kom­men­ta­ren und schließ­lich 6) das Recht zur Kri­tik wie das Recht kri­ti­sier­ter Per­so­nen oder Insti­tu­tio­nen, ihre Gegen­po­si­ti­on darzulegen.

 

Proprietär (ausschließlich)

Nicht platt­form­über­grei­fend, was der ->Internet-Philosophie widerspricht.
->Online-Dienste, wie ->Com­pu­Ser­ve und ->AOL sind proprietär.

 

Protokoll

Regeln, um die Kom­mu­ni­ka­ti­on von Rech­nern bzw. Anwen­dern in einem offe­nen, ->hete­ro­ge­nen Ver­bund zu rea­li­sie­ren, und den Nach­rich­ten­aus­tausch zwi­schen Part­nern zu koordinieren.

 

Provider

Eng­li­scher Ober­be­griff für elek­tro­ni­sche Dienstleistungs-Anbieter. Es kann dabei u. a. zwi­schen fol­gen­den Pro­vi­dern unter­schie­den werden:

Net-Provider = Anbie­ter eines tech­ni­schen Netzzuganges

Service-Provider = Anbie­ter eines netz­ba­sier­ten Dienstleistungsbündels

Content-Provider = Anbie­ter platt­form­un­ab­hän­gi­ger Informationen/Programme.

 

Proxy-Server

Pro­xy ->Ser­ver wer­den dazu ein­ge­setzt, um die über das Inter­net zu trans­por­tie­ren­de Daten­men­ge zu redu­zie­ren. Ange­bo­te, die beson­ders vie­le User ankli­cken, wer­den von die­sen Rech­nern zwi­schen­ge­spei­chert, damit sie nicht immer über die vol­le Stre­cke zwi­schen dem Ser­ver des Anbie­ters und dem Rech­ner des Nut­zers trans­por­tiert wer­den müs­sen. Pro­xies ver­wal­ten einen gro­ßen ->Cache, um den ->Cli­ents häu­fig ange­for­der­te Daten beson­ders schnell lie­fern zu können.

 

Prozessor (s. auch CPU)

Ver­ei­nigt das Rechen- und Steu­er­werk sowie die Steu­er­ein­heit auf einem Chip.

 

Pseudonym

Ein frei gewähl­ter Fan­ta­sie­na­me, der in vie­len ->Mail­bo­xen und ->Online-Diensten als Benut­zer­ken­nung anstel­le des rich­ti­gen Namens (->Real­na­me) ver­wen­det wird.

 

Public Domain ->PD

 

Public Key

Engl.: Öffent­li­cher Schlüs­sel. Dabei kön­nen Nach­rich­ten mit einem öffent­lich, all­ge­mein zugäng­li­chen Schlüs­sel chif­friert, aber nur mit einem zwei­ten, gehei­men Schlüs­sel wie­der dechif­friert wer­den. Qua­si der Stan­dard mit dem Ver­schlüs­se­lungs­pro­gram­me wie ->PGP arbeiten.

 

Public Value Verfahren

Mit dem Public-Value-Verfahren wird ermit­telt, wel­che pri­va­ten Rund­funk­an­ge­bo­te bzw. rund­funk­ähn­li­chen Ange­bo­te auf Benut­zer­ober­flä­chen leich­ter auf­find­bar sein sol­len. Die recht­li­chen Grund­la­gen bil­den § 84 Abs. 8 Medi­en­staats­ver­trag und die Public-Value-Satzung der Lan­des­me­di­en­an­stal­ten. Die Public-Value Sat­zung trat am 1. Sep­tem­ber 2021 in Kraft. Als Public-Value-Ange­bo­te gel­ten sol­che, die gesell­schaft­lich rele­van­te Inhal­te bereit­stel­len, wie nach­richt­li­che Bericht­erstat­tung, loka­le oder regio­na­le Infor­ma­tio­nen und eigen­pro­du­zier­te, in Euro­pa her­ge­stell­te, bar­rie­re­freie oder spe­zi­ell auf eine jun­ge Ziel­grup­pe aus­ge­rich­te­te Inhalte.

 

Publisher

Im Marketing-Bereich Begriff für Betreiber:innen einer Webseite.

 

PVR (Personal Video Recorder) ->DVR

 

PWLAN ->WLAN