# A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X,Y Z
Die Verordnung (EU) 2019/1150 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten – auch ‚Platform-to-Business VO‘ oder kurz ‚P2B-VO‘ genannt – gilt ab dem 12.07.2020 unmittelbar in den EU-Mitgliedstaaten. Damit sollen EU-weit der teilweise intransparenten Geschäftspolitik von Plattformbetreibern Grenzen gesetzt werden. Die Verordnung gilt für Online-Vermittlungsdienste und Online-Suchmaschinen, über die gewerbliche Plattformnutzer ihren Verbraucher-Kund:innen Produkte anbieten. Sie gilt daher nicht nur für die klassischen Marktplätze und App-Stores, sondern auch für soziale Netzwerke sowie Buchungs- und Preisvergleichsportale. Nicht von der P2B-Verordnung erfasst sind nur reine Business-to-Business Plattformen, Peer-to-Peer Vermittlungen, an denen keine gewerblichen Anbieter beteiligt sind, sowie Online-Zahlungs- und Werbedienste.
Durch die P2B-VO werden Plattformbetreiber zu mehr Transparenz und Fairness verpflichtet. Hiervon betroffen sind unter anderem die Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Informationspflichten, die klar und verständlich abgefasst und leicht verfügbar sein müssen und u.a. eindeutig regeln müssen, aus welchen Gründen der Plattformzugang ausgesetzt, beschränkt oder beendet werden kann und ob und inwiefern ggf. eigene Produkte bzw. Produkte von mit der Plattform verbundenen Unternehmen bevorzugt werden. Plattformbetreiber sind verpflichtet, in ihren AGB die Ranking-Parameter offenzulegen. Demnach muss zukünftig aus den AGB folgen, nach welchen Kriterien Produkte gelistet und wie diese Kriterien gewichtet werden. Können Plattformnutzer gegen Entgeltleistungen Einfluss auf das Ranking nehmen, ist auch hierüber zu informieren. Vorschriften zu Informationspflichten, zum Beschwerdemanagement und zur Mediation sollen außergerichtliche Streitbeilegungen fördern. Plattformbetreiber müssen insbesondere ein internes kostenfreies System für die Beschwerden gewerblicher Plattformnutzer einrichten. Insoweit bestehen allerdings Ausnahmen für kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten, deren Jahresumsatz und Jahresbilanz 10 Mio. EUR nicht überschreitet.
Packet Switching wird benutzt, um Daten effektiv durch ein ->Netzwerk zu schicken. Bei dieser Methode werden die Daten geteilt, in einzelne Pakete gepackt und durch das Netz zum Empfangsrechner geschickt. Jedes dieser einzelnen
->Datenpakete enthält die Adresse des Empfängers, weil jedes der Pakete eventuell eine andere ->Route durch das ->Netzwerk nimmt. Infolgedessen kann es vorkommen, dass die ->Datenpakete in einer anderen Reihenfolge den Empfänger erreichen, als sie gesendet wurden. Die Korrektur wird auf dem Empfangscomputer durch die ->TCP/IP-Software vorgenommen.
Oberbegriff für programmbezogene/programmbegleitende Daten, die innerhalb eines digitalen (meist datenreduzierten) Radiosignals mit übertragen werden (z. B. bei ->ADR und ->DAB). PAD kann somit als die “digitale Weiterentwicklung” des analogen ->RDS bezeichnet werden.
Einzelnes HTML-Dokument, das Text, Bilder und andere Elemente enthalten kann, auch ->Homepage genannt. Seiten können statisch sein, oder auch wechselnde Elemente enthalten, wie etwa das Datum oder die Hits, aber auch eine individuelle Seitenbestückung für bestimmte Besuchergruppen ist prinzipiell möglich.
Anzahl der Zugriffe auf eine ->HTML-Seite, unabhängig von der Menge der darin eingebundenen Elemente. Ein Zugriff wird als qualifiziert bewertet, wenn der Abruf vollständig und technisch einwandfrei erfolgt ist. Andere Arten, die Zugriffe zu messen, sind ->Ad Clicks, ->Hits und ->Visits.
Eine Methode, die dem Jugendschutz über eine Selbstkennzeichnung von Webseiten dienen soll. Der Betreiber einer Website beschreibt anhand eines Fragenkataloges und nach Themen geordnet, was auf seiner Website jugendschutzrelevant ist. Diese Seitenbeschreibung wird in den Quellcode der Internetseite geschrieben und durch ein Programm, welches Kennzeichnungen nach dem PICS-Standard verarbeiten kann, ausgelesen. Auf dieser Methode basiert z. B. das ->ICRA-Filtersystem.
Bezeichnung für den Abruf einer HTML-Seite vom ->Server. Bei ->Frames werden automatisch mehrere Page Views erzeugt. Er ist trotzdem ein guter Indikator dafür, welche Seiten für den Besucher am interessantesten sind, vergleichbar einer hypothetisch verbreiteten Seitenzahl im Printbereich. Auch die deutschen Verbände haben sich auf den Seitenkontakt als ein Kernelement der Internet-Werbewährung geeinigt.
Bezeichnung für den entgeltpflichtigen elektronischen Vertrieb und Handel mit
->Content in digitalen Medien.
PAL ist die Abkürzung für “Phase Alternate Line”, eine Norm zur analogen Übertragung von Farbfernsehen, die in Europa am stärksten verbreitet ist. Dabei werden 25 Bilder (50 Halbbilder) pro Sekunde übertragen. PAL definiert 625 Zeilen, wovon 576 Bildinformation tragen. Weltweit sind derzeit drei verschiedene Normen im Einsatz: PAL (Europa ohne Frankreich), SECAM (Frankreich) und ->NTSC.
Gegenüber PAL verbesserte, terrestrische Fernseh-Übertragungsnorm. Kennzeichnendes Merkmal: Bildseitenverhältnis 16:9 bei etwas verringerter Bildzeilenanzahl (daher kein ->HDTV). Kompatibel zu den noch weitverbreiteten 4:3 Standard-PAL-TV-Geräten (Letterbox-Darstellung).
In der Fachsprache der Markt- und Medienforscher verwendeter englischer Begriff für eine zu einem besonderen Zweck ausgewählte, gleichbleibende Gruppe, die in regelmäßigen Abständen zum gleichen Thema befragt bzw. untersucht wird. Mittels Panel-Untersuchungen können Entwicklungen über längere Zeiträume abgebildet werden. Ergeben sich dabei Unterschiede in den Untersuchungsergebnissen, kann ausgeschlossen werden, dass diese durch unterschiedliche Personengruppen hervorgerufen wurden.
Ein Haushalt, dessen Fernsehkonsum ständig erfasst wird.
Zumeist schüsselförmige Spiegelantenne.
Bezeichnet bei der Verbreitung von Rundfunkprogrammen die zeitliche Aufteilung der Nutzung einer Übertragungskapazität zum Transport mehrerer Angebote
Geheimes Schlüsselwort in Form einer alphabetischen, alphanumerischen oder einer numerischen Zeichenfolge für einen ->Logon/Login.
Ein Passwort-Manager ist ein Programm, das beim Erstellen und Verwalten von sicheren Passwörtern hilft. Alle Passwörter, die eine Person verwendet, können in diesem Programm sicher gespeichert und abgerufen werden. Passwort-Manager gibt es für Computer, aber auch für Smartphones.
Korrekturversion einer Anwendung, die dazu da ist, Fehler bei einer Software auszubessern und Sicherheitslücken zu schließen.
Engl.: Pfad. Der direkte Weg, um die Stelle auf dem Computer oder im
->Netzwerk anzugeben, an der eine Datei (ein ->Dokument oder ein Programm) abgelegt ist.
Förderung bestimmter Vorhaben oder Personen. Werbeform in den Medien, bei der eine Firma oder eine Institution durch ideelle oder materielle Zuwendungen einen Beitrag fördert.
Form des Abonnementsfernsehens, bei dem ein monatliches Entgelt für den
Empfang von einzelnen Kanälen oder Programmgruppen gezahlt wird.
Der englische Begriff Pay-per-Click bedeutet “Bezahlung pro Klick”. Die Zahlungsmethode Pay-per-Click findet vor allem im Onlinemarketing Anwendung. Hier wird pro Klick auf ein Werbemittel wie zum Beispiel ein Banner oder eine Textanzeige abgerechnet. Das werbende Unternehmen bezahlt somit nicht für die Einblendung (Ad Impression) der geschalteten Werbung an sich, sondern erst dann, wenn tatsächlich ein Klick erfolgt ist. Es gibt verschiedene Arten von Pay-per-Click Werbemitteln: Zum einen können diese in Form von Anzeigen auf Suchergebnisseiten in Suchmaschinen wie Google und Yahoo platziert sein (Suchmaschinenmarketing). Zum anderen kann ein Text-Link oder ein Display-Banner auf einem Blog oder einem Portal positioniert sein (Affiliate Marketing).
Pay per Lead (oder Pay-per-Lead — PPL) ist ein Vergütungssystem innerhalb eines Affiliate Programms, bei dem es entscheidend ist, ob ein sogennanter qualifizierter Kundenkontakt zustande kommt. Hier muss der/die Besucher:in einer Website bestimmte Aktionen unternehmen, die beweisen, dass er/sie ein/e potenzielle/r Kund:in ist. Hierzu zählen z.B. die Bestellung eines Newsletter oder das Eintragen in ein Vergleichsportal.
Pay per Sale („Bezahlung pro Verkauf“) bezeichnet ein Vergütungssystem, das darauf aufbaut, ob es zu einem Kauf von Waren oder Dienstleistungen kommt. Das heißt, Besucher:innen auf der Webseite des Publishers müssen nicht nur auf das Werbemittel (Banner, Link, Anzeige, etc.) des Merchants klicken, sondern zugleich dort auch noch einen Kauf vornehmen. Im Unterschied zu den Vergütungssystemen ->Pay per Click oder ->Pay per Lead gibt es häufig keine Fixprovision. Stattdessen erhält der/die Betreiber:in der Webseite, welche die Käufer:innen über das Werbemittel dem/der Verkäufer:in zugeführt hat, einen prozentualen Anteil des Kaufpreises. Vor allem Onlineshops arbeiten mit Vorliebe mit Pay per Sale Programmen.
Der Zuschauer bezahlt nur für vom ihm ausgewählte und bestellte Sendungen.
Der Zeitpunkt der Ausstrahlung ist jedoch vorgegeben.
Bei Pay-TV handelt es sich – im Unterschied zu ->Free-TV — um Fernsehprogramme, die ganz oder zum Teil verschlüsselt (“gescrambelt”) ausgestrahlt werden. Um die Programme zu entschlüsseln, ist ein Decoder notwendig, den man im Rahmen eines Abonnements vom jeweiligen Pay-TV-Anbieter gegen Entgelt zur Verfügung gestellt bekommt. Die TV-Nutzung wird mengenorientiert (Pay Per View, Pay Per Channel) abgerechnet.
Rechner, der ausschließlich einem/r Benutzer:in vorbehalten ist.
PD-Software ist der Oberbegriff für ->Freeware und ->Shareware. Frei verfügbare, kostenlose Software, deren Copyright ( und Quellcode) beim Autor verbleibt.
Dateiformat zum Austausch von fertig formatierten ->Dokumenten. PDF wurde von Adobe aus der PostScript-Sprache entwickelt und um ->Hyperlinks,
->Datenkompression und ->Verschlüsselung erweitert. Über ->Plug-in auch in vielen ->Browsern darstellbar.
engl.: Partner. Gemeint ist die jeweils andere Station bei einer Datenverbindung.
Peer-to-peer ->Netzwerke sind Netzwerksysteme ohne zentrale Zugriffskontrolle, in denen alle Rechner gleichberechtigt agieren. Eine Datenverbindung besteht dabei immer direkt von einem Teilnehmer zum anderen, ohne Zwischenschaltung eines Netzwerk-Servers. Im Internet ist mit P2P der direkte Datenaustausch zwischen zwei privat genutzten Computersystemen gemeint, nachdem sich beide über eine Informationsbörse über ihr gegenseitiges Datenangebot informiert haben. Dieses Verfahren hat sich insbesondere bei Musik- und Video-Tauschbörsen durchgesetzt. Die besondere Art der Kontaktaufnahme enthebt, nach derzeitiger Rechtslage, den Informationsbroker von urheberrechtlichen Ansprüchen, da er nur als Vermittler zwischen zwei tauschwilligen Privatpersonen auftritt.
Digitale Unterschrift für Transaktionen.
Bei einem Personal Digital Recorder handelt es sich um eine Festplatte, die als Speichermedium in ein ->DVB-Empfangsgerät integriert ist. Damit können einerseits die Programme/Dienste einfach abgespeichert werden, andererseits besteht aber auch die Möglichkeit, auf diese schnell und unkompliziert zugreifen zu können. Gegenüber einem Videokassetten-Recorder ist eine bessere Leistungsfähigkeit und erhöhter Bedienkomfort gewährleistet.
Pferdewetten sind nach § 3 Abs. 1 Satz 5 ->GlüStV Wetten aus Anlass öffentlicher Pferderennen und anderer öffentlicher Leistungsprüfungen für Pferde.
Verschlüsselungstechnik, die zum De-facto-Standard im Internet geworden ist. Basiert auf der Public-Key-Technik. Daten, die mit einer allgemein zugänglichen Bytefolge, dem öffentlichen Schlüssel, verknüpft wurden, können nur mit einem (geheimen) privaten Schlüssel des Empfängers eingesehen werden.
Pharming ist eine Bezeichnung für einen Angriff auf die Sicherheit des Internets, bei dem DNS-Anfragen von Webbrowsern (z.B. durch ->DNS-Spoofing) manipuliert werden, um die Internet-Nutzer:innen auf gefälschte Webseiten umzuleiten. Ziel ist dabei i.d.R. wie beim ‑>Phishing, Benutzerdaten auszuspähen. Der Begriff “Pharming” knüpft daran an, dass die Manipulator:innen eigene große Server-Farmen unterhalten, auf denen gefälschte Webseiten abgelegt sind.
Begriff für einen Angriff auf die Internbet-Sicherheit, bei dem über gefälschte WWW-Adressen Zugriff auf (sensible) Daten eines Internet-Nutzers (wie z. B. Benutzernamen und Passwörter für Online-Banking oder Kreditkarteninformationen) gesucht wird.
Phrasen sind Suchbegriffe, die sich aus mehreren Worten zusammensetzen, wie “Ein Herz und eine Seele”. Diese müssen bei der Eingabe in eine
->Suchmaschine durch bestimmte Zeichen verbunden werden.
Platform of Internet Content Selection. Ein Bewertungsstandard für “explizites” Bildmaterial, also Sex- und Gewaltszenen im ->Internet. Wenn ->Internet-Seiten aufgrund dieses Standards gesperrt werden sollen, müssen sie allerdings vom Anbieter mit einem bestimmten Erkennungsmerkmal ausgestattet werden.
Programm, das eine Kombination aus Terminplaner, Adressbuch, ->eMail- und Faxfunktionen ist.
Sie schützt beim Homebanking den Zugang zum Konto und wird elektronisch durch die Bank festgelegt, so dass nur der Kontobesitzer die Nummer kennt.
Internet-Dienst, der es erlaubt, per Echoanfrage festzustellen, ob ein ->Host verbindungsbereit ist.
Begriff aus der (Werbe-) Agenturbranche. Agenturen treten im Rahmen eines Pitchs vor einem/r potentiellen Kund:in gegeneinander an, um den/die Kund:in zu überzeugen und Aufträge zu gewinnen.
Die kleinste Einheit eines digitalen Bildes.
Technik für flache Fernsehbildschirme. Plasmabildschirme spielen gegenüber ->LCD-Bildschirmen am Markt eine zunehmend geringere Rolle.
Wiedergabeliste, d.h. Liste mit Audio- oder Videodateien, die in einer zuvor festgelegten Reihenfolge abgespielt werden.
Englische Bezeichnung für Übertragungssysteme, die auf der physikalischen Basis von Niederspannungs-Stromkabeln (z.B. 230V Stromnetz) arbeiten. Aufgrund technischer Probleme haben sich viele Firmen nach teuren Entwicklungen und aufwendigen Marketing-Aktionen wieder aus dem Powerline-Geschäft zurückgezogen. Somit ist Powerline niemals weitflächig zum Einsatz gekommen.
Vom englischen Begriff „to plug“ — einstecken, stöpseln – abgeleitet. Programm, das den ->Browser ergänzt, indem es neue Datenformate verarbeiten kann. Das momentan meistbeachtete Plug-ln ist ->Shockwave. Auch andere Applikationen, die es bisher nur als Hilfsprogramm (Helper Applications) gab, können in die Browser integriert werden, z. B. ->Real Audio oder der ->Acrobat Reader.
Engl.: einstecken und spielen. Ein Verfahren, um möglichst viele Geräte und Karten in einem PC betreiben zu können, ohne etwas einstellen zu müssen und ohne, dass es zu Konflikten kommt.
Internetfähiges 24 Bit (PNG24) oder 8Bit (PNG8) – Dateiformat, welches die Vorteile von jpeg und gif vereint: Feine Farbabstufungen, Hell-Dunkel-Abstufungen bleiben erhalten und gleichzeitig können Hintergrundtransparenzen erstellt werden. Nachteile: Meist ist die Datenmenge nach der Kompression größer als bei den Konkurrenzformaten und nicht alle Browser können PNG-Dateien darstellen.
Podcasting ist ein aus den Elementen iPod und Broadcasting zusammengesetzter Begriff, der das Herstellen und Anbieten von Mediendateien (Audio- oder als Video-Podcast) über das Internet bezeichnet. Podcast bezeichnet die Reihe von Audio- oder Videoformaten eines Anbieters, die über das Internet bezogen werden kann.
Übergabe-/Zusammenschaltungspunkt zwischen den Netzen verschiedener Anbieter.
Bezeichnung für die Ausrichtung der von einer Sendeantenne ausgestrahlten Wellen. Satellitenprogramme werden u. a. in den Polarisationsebenen V = vertikal und H = horizontal ausgestrahlt.
1. Point of Presence. Einwählknoten eines Internet-Anbieters.
2. Post Office Protocol. Das ->Protokoll mit dem der ->Mail-Server des
->Providers im ->Internet arbeitet.
Programm, das beim ->Provider die Postfächer für den eMail-Empfang organisiert.
Ein Pop-Up ist ein Fenster, das kurzfristig über allen anderen Fenstern angezeigt wird. In einem Pop-Up werden oft zusätzliche Informationen, z. B. Worterläuterungen angezeigt.
Funktion oder Programm, die oder das das unerwünschte Öffnen von ->Pop-Ups verhindert
Eine gesetzliche Definition des Begriffs existiert nicht. Grundsätzlich ist zwischen sog. harter und einfacher Pornografie zu unterscheiden. Von der Rechtsprechung wird die sog. einfache Pornografie definiert als grobe Darstellung des Sexuellen in drastischer Direktheit, die in einer den Sexualtrieb aufstachelnden oder die Geschlechtlichkeit in den Schmutz ziehenden oder lächerlich machenden Weise den Menschen zum bloßen (auswechselbaren) Objekt geschlechtlicher Begierde oder Betätigung jedweder Art degradiert. Zu berücksichtigen sind dabei auch die vom Bundesgerichtshof (BGH) entwickelten Kriterien der aufdringlich vergröbernden, anreißerischen, verzerrenden, unrealistischen Darstellung, die ohne Sinnzusammenhang mit anderen Lebensäußerungen bleibt oder gedankliche Inhalte zum bloßen Vorwand für provozierende Sexualität nimmt. Der Begriff der sog. harten Pornografie ist in §§ 184 a und b Strafgesetzbuch (StGB) bestimmt: zur harten Pornografie werden pornografische Schriften gezählt, die Gewalttätigkeiten, sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren oder den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben. Während Angebote, die harte Pornografie sind, nach § 4 Abs. 1 Nr. 10 ->JMStV im ->Rundfunk und in ->Telemedien generell unzulässig sind, sind einfach pornografische Angebote nach § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 JMStV zwar im Rundfunk generell unzulässig, in Telemedien aber zulässig, wenn von Seiten des Anbieters mittels eines
->Altersverifikationssystemes sichergestellt ist, dass sie nur Erwachsenen zugänglich sind.
Anschluss für den Informationsaustausch zwischen Komponenten eines Computers, zwischen mehreren Computern untereinander oder externen Geräten mit dem Computer.
Der Ausdruck Portal (vom lateinischen porta, “Pforte”) bezeichnet: in der Informatik einen zentralen Zugang, über den man auf individuell zugeschnittene, unternehmensinterne und externe Informationen und Dienste zugreifen kann. Als vereinfachten Spezialfall hiervon gibt es im ->Internet eine spezielle Form einer Homepage, die meist als Startseite zu einem bestimmten Thema gestaltet ist.
Das Versenden eines ->Artikels an den ->News-Server im ->Usenet.
Im Versandhandel ist es die persönliche Abnahme einer Lieferung bei der Post. Mit Blick auf ->Altersverifikationssysteme bietet es die Möglichkeit, das Alter des/der Nutzer:in durch persönlichen Kontakt festzustellen. Verpflichtend ist eine echte Face-to-Face-Kontrolle mit dem Vergleich amtlicher Ausweisdaten (z.B. Personalausweis oder Reisepass). Die für die Identifizierung benötigten Daten können grundsätzlich an verschiedenen Stellen erfasst werden (z.B. Postschalter, verschiedene Verkaufsstellen wie Läden von Mobilfunkanbietern, Lotto-Annahmestellen, ebenso Banken und Sparkassen etc.). Möglich ist es auch, unter bestimmten Bedingungen auf eine bereits erfolgte Face-to-Face-Kontrolle zurückzugreifen. Bloße Prüfungen der Personalausweiskennziffern (sog. „Perso-Check-Verfahren“) oder die alleinige Vorlage einer beglaubigten Ausweiskopie sind dagegen nicht ausreichend, da hierbei nur die Übereinstimmung eines Dokumentes bestätigt wird, aber keine Identifizierung einer Person vorgenommen wird.
Die Person, die in einem Netz für die eMail-Organisation verantwortlich ist.
Technische Nachbearbeitung einer Fernseh- oder Videoproduktion einschließlich Schnitt, Mischung, Synchronisation oder Vertonung, Einfügen von Tricks und anderen Effekten, von Schriften usw.
Werbespots im Onlinebereich, die nach dem Video Content geschaltet werden. Sie gehören zu den ->Linear Video Ads.
Geräteunabhängige Seitenbeschreibungssprache für die Ausgabe von Druckdaten.
Powerline ist eine Zugangstechnik für Telefonie und Datenübertragung über die Stromleitung. Es handelt sich dabei um die Übertragung digitaler Signale über Niederspannungs-Verteilnetze, wobei die Stromkabel als Übertragungsmedium für Datenkommunikation und VoIP dienen.
->Protokoll für serielle Einwahlverbindungen. Sicherer als ->SLIP und besser für Übertragungen geeignet.
->Protokoll, das den Aufbau eines ->Extranets erlaubt. Dabei wird der Datenverkehr zwischen zwei Stationen verschlüsselt über das ->Internet übertragen.
Auf der prepaid-Karte ist ein im Voraus bezahltes Guthaben für das Handy gespeichert. Sie erleichtert es, die Kontrolle über die Kosten zu behalten, da nur der aufgeladene Betrag für Telefon‑, Internet- und sonstige Funktionen des Handys verbraucht werden kann.
Werbespots im Onlinebereich, die vor dem eigentlichen Video Content geschaltet werden. Sie gehören zu den ->Linear Video Ads.
Wechsel von der Telekom zu einer der neuen Telefongesellschaften. Die Einwahl zum Telefon-Provider erfolgt im Regelfall über eine zusätzliche Vorwahl.
->Provider, der für seine Kunden Internet-Präsenz einrichtet.
Nach der Definition in § 2 Abs. 2 Nr. 20 ->RStV sind nicht nur elektronische Ausgaben von Printmedien, sondern alle journalistisch-redaktionell gestalteten Angebote, die nach Gestaltung und Inhalt Zeitungen oder Zeitschriften entsprechen, solche Angebote. Nichtsendungsbezogene presseähnliche Angebote sind nach § 11d Abs. 2 Nr. 3 3. Halbsatz RStV in Telemedienangeboten der ARD, des ZDF und des Deutrschlandradio nicht zulässig.
Bezeichnet i.e.S. das Recht der Presse, i.w.S. das Recht sämtlicher ->Massenmedien auf freie Ausübung ihrer Tätigkeit, vor allem das unzensierte Veröffentlichen von Informationen und Meinungen. Die Pressefreiheit dient dazu, die Meinungs(bildungs)freiheit abzusichern. Sie ist in Art. 5 Abs. 1 ->GG gewährleistet.
1. Eine Funktion zur Vorausschau, um sich z. B. das Ergebnis vor der Fertigstellung anzusehen.
2. (technische) Vorbesichtigung (z. B. von in Produktion befindlichen Filmen).
Abendliche Hauptsendezeit mit der im Tagesverlauf höchsten Gesamtnutzung des Fernsehens; die “Prime Time” wird in Deutschland von den einzelnen Sendern innerhalb eines Zeitrahmens von i.d.R. 18.00–23.00 Uhr unterschiedlich eingegrenzt.
Sammelbegriff für die seit der ersten Hälfte der 80er Jahre aufgebaute zweite Säule des ->dualen Rundfunksystems in der Bundesrepublik neben dem
->öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Diese Säule besteht weitestgehend aus kommerziellen, aus Rundfunkwerbung finanzierten Hörfunk- und Fernsehveranstaltern. Die privaten Veranstalter werden von externen gesellschaftlichen Kontrollinstanzen, den ->Landesmedienanstalten, überwacht. An die Programme dieser Veranstalter werden verfassungsrechtlich wie landesgesetzlich geringere Anforderungen gestellt als an Programme öffentlich-rechtlicher Provenienz.
Laut § 53 ->UrhG sind Kopien von Medien jeder Art für den privaten Gebrauch zulässig, sofern sie entstehen, ohne dass ein vom Urheber vorgesehener Kopierschutz umgangen wird. Deshalb stellt die Überspielung auf ein analoges Medium (z. B. eine Audiokassette) kein Problem dar, da kein Kopierschutz umgangen wird. Programme, die den Kopierschutz aufheben, dürfen nicht vertrieben oder angewendet werden. Für Computerprogramme gilt eine eigene Regelung
(->Sicherheitskopie).
Auch als Inkognitomodus bezeichnete Browsereinstellung, die es ermöglicht privat im Internet zu surfen. Das bedeutet, die aufgerufenen Seiten werden nicht im Browserverlauf gespeichert und Cookies werden gelöscht. Jedoch werden weiterhin Daten über den/die Nutzer:in gesammelt, man bewegt sich also nicht anonym in Internet.
Der Schutz der Privatsphäre, d. h. des Bereichs, zu dem andere Menschen nach der sozialen Anschauung nur insoweit Zugang haben, als ihnen der Betroffene Einblick gewährt, wirkt in drei Richtungen: Der Schutz erfasst den häuslichen Bereich, die besonders geschützte Sphäre örtlicher Abgeschiedenheit außerhalb des häuslichen Bereichs sowie – unabhängig vom räumlichen Bereich, innerhalb dessen sie sich ereignen oder wirken — Angelegenheiten, die wegen ihres Informationsinhalts typischerweise als „private“ Angelegenheiten bewertet werden. Der besondere Schutz von Ehe und Familie in Art. 6 GG, der Wohnung in Art. 13 GG sowie der Religion in Art. 4 GG bilden einen verfassungsrechtlichen Anknüpfungspunkt dafür, diese Lebensbereiche der im Vergleich zur Sozialsphäre und Öffentlichkeitssphäre stärker geschützten Privatsphäre zuzuordnen.
In die Privatsphäre darf nicht ohne zwingenden Grund eingegriffen werden. Dem Betroffenen bleibt hier grundsätzlich vorbehalten, welcher Öffentlichkeit er sich in seiner Persönlichkeit darstellt. Der Schutz der Privatsphäre ist aber — anders als derjenige der ->Intimsphäre — kein absoluter. Der Eingriff in die Privatsphäre kann gerechtfertigt sein, wenn die wahrheitsgemäße Aufklärung über Vorgänge aus dem privaten Lebensbereich einer Person aus besonderen Gründen für die Allgemeinheit von Bedeutung ist. Eine aus dem Spannungsverhältnis zwischen Persönlichkeitsrechten und Äußerungsrechten erforderlich werdende Interessenabwägung kann ein Übergewicht des Informationsinteresses der Öffentlichkeit gegenüber den persönlichen und privaten Belangen des Betroffenen ergeben.
In sozialen Netzwerken gibt es Einstellungen, über die der Nutzer u.a. bestimmen kann, wer von den anderen Nutzern des Netzwerks Zugriff auf seine persönlichen Daten hat, sowie Freundes-Listen verwalten kann.
Kurzform für professionelle Spieler:in.
In Film und Fernsehen eingesetzte Werbemaßnahme, bei der das jeweilige Produkt scheinbar zufällig aber erkennbar ins Bild gebracht wird. Als ->Schleichwerbung im Rundfunk in Deutschland lange Zeit unzulässig.
Nach der Umsetzung der ->AVMD-Richtlinie gilt für den Rundfunkbereich in Deutschland Folgendes: Produktplatzierung ist nach § 2 Abs. 2 Nr. 12 ->MStV „jede Form der ->Werbung, die darin besteht, gegen Entgelt oder eine ähnliche Gegenleistung ein Produkt, eine Dienstleistung oder die entsprechende Marke einzubeziehen oder darauf Bezug zu nehmen, sodass diese innerhalb einer ->Sendung oder eines ->nutzergenerierten Videos erscheinen. Die kostenlose Bereitstellung von Waren oder Dienstleistungen ist Produktplatzierung, sofern die betreffende Ware oder Dienstleistung von bedeutendem Wert ist.“
Produktplatzierung ist gemäß § 8 Abs. 7 Satz 2 MStV gestattet, außer in Nachrichtensendungen und Sendungen zur politischen Information, Verbrauchersendungen, Regionalfensterprogrammen nach § 59 Abs. 4 MStV, Fensterprogrammen nach § 65 MStV, Sendungen religiösen Inhalts und Kindersendungen.
Über diese Anforderungen hinaus ist Produktplatzierung im öffentlich-rechtliche Rundfunk nach § 38 MStV in Kinofilmen, Filmen und Serien, Sportsendungen und Sendungen der leichten Unterhaltung nur dann zulässig, 1. wenn diese nicht vom Veranstalter selbst oder von einem mit dem Veranstalter verbundenen Unternehmen produziert oder in Auftrag gegeben wurden oder 2. wenn kein Entgelt geleistet wird, sondern lediglich bestimmte Waren oder Dienstleistungen, wie Produktionshilfen und Preise, im Hinblick auf ihre Einbeziehung in eine Sendung kostenlos bereitgestellt werden. Keine Sendungen der leichten Unterhaltung sind insbesondere Sendungen, die neben unterhaltenden Elementen im Wesentlichen informierenden Charakter haben, und Ratgebersendungen mit Unterhaltungselementen.
Sendungen, die Produktplatzierung enthalten, müssen nach § 8 Abs. 7 Satz 3 MStV folgende Voraussetzungen erfüllen: 1. die redaktionelle Verantwortung und Unabhängigkeit hinsichtlich Inhalt und Platzierung im Sendeplan müssen unbeeinträchtigt bleiben, 2. die Produktplatzierung darf nicht unmittelbar zu Kauf, Miete oder Pacht von Waren oder Dienstleistungen anregen, insbesondere nicht durch spezielle verkaufsfördernde Hinweise auf diese Waren oder Dienstleistungen, und 3. das Produkt darf nicht zu stark herausgestellt werden; dies gilt auch für kostenlos zur Verfügung gestellte geringwertige Güter.
Auf eine Produktplatzierung ist nach § 8 Abs. 7 Satz 4 bis 6 MStV eindeutig hinzuweisen. Sie ist zu Beginn und zum Ende einer Sendung sowie bei deren Fortsetzung nach einer Werbeunterbrechung oder im Hörfunk durch einen gleichwertigen Hinweis angemessen zu kennzeichnen. Die Kennzeichnungspflicht entfällt für Sendungen, die nicht vom Veranstalter selbst oder von einem mit dem Veranstalter verbundenen Unternehmen produziert oder in Auftrag gegeben worden sind, wenn nicht mit zumutbarem Aufwand ermittelbar ist, ob Produktplatzierung enthalten ist; hierauf ist hinzuweisen.
Für jeden Nutzer eines sozialen Netzwerks wird automatisch ein Profil erstellt, auf dem er i.S. einer digitalen Identität Informationen über sich preisgeben kann. Profile dienen der Selbstdarstellung im Netzwerk.
Beschreibt die Nutzer oder Nicht-Nutzer einer Sendung bezüglich der Merkmale einer Strukturerhebung (z.B. soziodemografische Merkmale, Konsumgewohnheiten oder Kaufabsichten) und gibt damit einen Überblick über Nutzerprofile.
Nach § 30 ->RStV eine vielfaltssichernde Maßnahme im Fernsehbereich. Der Programmbeirat hat nach § 32 ->RStV die Programmverantwortlichen, die Geschäftsführung des Programmveranstalters und die Gesellschafter bei der Gestaltung des Programms zu beraten. Der Programmbeirat soll durch Vorschläge und Anregungen zur Sicherung der Meinungsvielfalt und Pluralität des Programms beitragen. Mit der Einrichtung eines Programmbeirats durch den Veranstalter ist dessen wirksamer Einfluss auf das Fernsehprogramm durch Vertrag oder Satzung zu gewährleisten.
Beschwerde von Bürger:innen oder Institutionen über Rundfunkprogramme privater oder öffentlich-rechtlicher Veranstalter. Als Bürgerservice zur gezielten Weiterleitung von Programmbeschwerden wurde durch die LMS am 23.4.2004 das Internet–>Portal „www.programmbeschwerde.de“ eingerichtet und in der Folge als Service der ->ALM übernommen.
Link: www.programmbeschwerde.de
In den jeweiligen Rundfunkgesetzen und teilweise zusätzlich in Rechtsakten der Rundfunkveranstalter formulierte Richtlinien für die Programmgestaltung, an welche die Rundfunkveranstalter gebunden sind und deren Einhaltung im
->öffentlich-rechtlichen Rundfunk vom jeweiligen ->Rundfunkrat und für den
->privaten Rundfunk durch die ->Landesmedienanstalten kontrolliert wird. Mit unterschiedlichen Formulierungen im einzelnen sind heute zumeist folgende Punkte geregelt: 1) die Verpflichtung auf die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik, 2) die Achtung der Menschenwürde, 3) die Aufforderung, für Frieden, Freiheit und Völkerverständigung einzutreten, 4) die Pflicht, das gesellschaftliche Meinungsspektrum möglichst umfassend und fair widerzuspiegeln, 5) die Verpflichtung zu wahrheitsgetreuer und sachlicher Berichterstattung sowie zur sauberen Trennung von Nachrichten und Kommentaren und schließlich 6) das Recht zur Kritik wie das Recht kritisierter Personen oder Institutionen, ihre Gegenposition darzulegen.
Nicht plattformübergreifend, was der ->Internet-Philosophie widerspricht.
->Online-Dienste, wie ->CompuServe und ->AOL sind proprietär.
Regeln, um die Kommunikation von Rechnern bzw. Anwendern in einem offenen, ->heterogenen Verbund zu realisieren, und den Nachrichtenaustausch zwischen Partnern zu koordinieren.
Englischer Oberbegriff für elektronische Dienstleistungs-Anbieter. Es kann dabei u. a. zwischen folgenden Providern unterschieden werden:
Net-Provider = Anbieter eines technischen Netzzuganges
Service-Provider = Anbieter eines netzbasierten Dienstleistungsbündels
Content-Provider = Anbieter plattformunabhängiger Informationen/Programme.
Proxy ->Server werden dazu eingesetzt, um die über das Internet zu transportierende Datenmenge zu reduzieren. Angebote, die besonders viele User anklicken, werden von diesen Rechnern zwischengespeichert, damit sie nicht immer über die volle Strecke zwischen dem Server des Anbieters und dem Rechner des Nutzers transportiert werden müssen. Proxies verwalten einen großen ->Cache, um den ->Clients häufig angeforderte Daten besonders schnell liefern zu können.
Vereinigt das Rechen- und Steuerwerk sowie die Steuereinheit auf einem Chip.
Ein frei gewählter Fantasiename, der in vielen ->Mailboxen und ->Online-Diensten als Benutzerkennung anstelle des richtigen Namens (->Realname) verwendet wird.
Engl.: Öffentlicher Schlüssel. Dabei können Nachrichten mit einem öffentlich, allgemein zugänglichen Schlüssel chiffriert, aber nur mit einem zweiten, geheimen Schlüssel wieder dechiffriert werden. Quasi der Standard mit dem Verschlüsselungsprogramme wie ->PGP arbeiten.
Mit dem Public-Value-Verfahren wird ermittelt, welche privaten Rundfunkangebote bzw. rundfunkähnlichen Angebote auf Benutzeroberflächen leichter auffindbar sein sollen. Die rechtlichen Grundlagen bilden § 84 Abs. 8 Medienstaatsvertrag und die Public-Value-Satzung der Landesmedienanstalten. Die Public-Value Satzung trat am 1. September 2021 in Kraft. Als Public-Value-Angebote gelten solche, die gesellschaftlich relevante Inhalte bereitstellen, wie nachrichtliche Berichterstattung, lokale oder regionale Informationen und eigenproduzierte, in Europa hergestellte, barrierefreie oder speziell auf eine junge Zielgruppe ausgerichtete Inhalte.
Im Marketing-Bereich Begriff für Betreiber:innen einer Webseite.