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Glossar der LMS — Buchstabe Q

QAM (quadrature amplitude modulation)

Qua­dra­tur­am­pli­tu­den­mo­du­la­ti­on (QAM) ist ein Modu­la­ti­ons­ver­fah­ren für hohe Übertragungs-dichte (u.a.) in der Rund­funk­tech­nik, bei dem Ampli­tu­den­mo­du­la­ti­on und Pha­sen­mo­du­la­ti­on mit­ein­an­der kom­bi­niert werden.

 

QPSK – Quadratur Phase Shift Keying

Digi­ta­les Modu­la­ti­ons­ver­fah­ren bei der Satellitenübertragung.

 

QR-Code

Der Begriff (vom engl. “Quick Respon­se” = “schnel­le Ant­wort”) bezeich­net eine bild­li­che Dar­stel­lung von Daten, die z.B. über ein Smart­phone ein­ge­scannt wer­den kön­nen. Über den QR-Code kön­nen Infor­ma­tio­nen wie die URL einer Web­sei­te, Ver­an­stal­tungs­ter­mi­ne, Kon­takt­da­ten etc. in das scan­nen­de Mobil­ge­rät über­tra­gen werden.

Quality of Experience

Qua­li­ty of Expe­ri­ence (QoE) beschreibt ->Metri­ken, die die Leis­tung eines Diens­tes aus der Per­spek­ti­ve von Nutzer:innen oder Beobachter:innen mes­sen. Übli­che Streaming-Video-bezogene QoE-Metriken umfas­sen Rebuf­fe­ring, Wie­der­ga­be­feh­ler und Video-Startzeit.

 

Quality of Service

Die mess­ba­ren Ende-zu-Ende-Leistungseigenschaften eines Diens­tes, die erreicht wer­den müs­sen, um einen Kom­mu­ni­ka­ti­ons­dienst mit einer gewünsch­ten Qua­li­tät nut­zen zu kön­nen. Übli­che Streaming-Video-bezogene QoS-Metriken umfas­sen Bit­ra­te, Jit­ter und Paketverlust.

 

Quellencodierung

Technisch-mathematische Ver­fah­ren zur Redu­zie­rung des Daten­stroms eines Sen­ders, ohne dabei (all­zu­vie­le) infor­ma­ti­ons­re­le­van­te Daten zu ver­lie­ren; beim ISDN-Bildtelefon wird bei­spiels­wei­se per Quel­len­co­die­rung der Daten­strom von 140 Mil­lio­nen bit pro Sekun­de auf 64000 bit pro Sekun­de komprimiert.

 

Quelltext oder Quellcode

1. In einer Pro­gram­mier­spra­che geschrie­be­ner ->ASCII-Text, der durch ein Über­set­zungs­pro­gramm in eine aus­führ­ba­re Form umge­setzt wird.

2. Quell­text (eng­lisch “source”) einer ->HTML-Seite, der von einem ->Brow­ser dar­ge­stellt wer­den kann.

 

Quote

Ein Zitat, meis­tens ein Bezug auf einen bestimm­ten Text­teil einer Original-eMail oder einen Bei­trag in einem Forum, auf den man antwortet.

 

Quotenregelung

Zur Dar­stel­lung der Viel­falt im deutsch­spra­chi­gen und euro­päi­schen Raum und zur För­de­rung von euro­päi­schen Film- und Fern­seh­pro­duk­tio­nen sol­len die Fern­seh­ver­an­stal­ter nach § 15 Abs. 2 ->MStV den Haupt­teil ihrer ins­ge­samt für Spiel­fil­me, Fern­seh­spie­le, Seri­en, Doku­men­tar­sen­dun­gen und ver­gleich­ba­re Pro­duk­tio­nen vor­ge­se­he­nen Sen­de­zeit euro­päi­schen Wer­ken ent­spre­chend dem euro­päi­schen Recht vor­be­hal­ten. Fern­seh­voll­pro­gram­me sol­len nach § 16 Abs. 3 MStV zudem einen wesent­li­chen Anteil an Eigen­pro­duk­tio­nen sowie Auftrags- und Gemein­schafts­pro­duk­tio­nen aus dem deutsch­spra­chi­gen und euro­päi­schen Raum ent­hal­ten. Das glei­che gilt für Fern­seh­spar­ten­pro­gram­me, soweit dies nach ihren inhalt­li­chen Schwer­punk­ten mög­lich ist.

Nach § 77 ->MStV stel­len Anbie­ter ->fern­se­h­ähn­li­cher Tele­me­di­en zur Dar­stel­lung der Viel­falt im deutsch­spra­chi­gen und euro­päi­schen Raum und zur För­de­rung von euro­päi­schen Film- und Fern­seh­pro­duk­tio­nen sicher, dass der Anteil euro­päi­scher Wer­ke in ihren Kata­lo­gen min­des­tens 30 vom Hun­dert ent­spricht. Die­se Pflicht gilt nicht für Anbie­ter fern­se­h­ähn­li­cher Tele­me­di­en mit gerin­gen Umsät­zen oder gerin­gen Zuschau­er­zah­len oder wenn dies wegen der Art oder des The­mas des fern­se­h­ähn­li­chen Tele­me­di­ums undurch­führ­bar oder unge­recht­fer­tigt ist. Euro­päi­sche Wer­ke sind in den Kata­lo­gen her­aus­zu­stel­len. Die Lan­des­me­di­en­an­stal­ten regeln die Ein­zel­hei­ten zur Durch­füh­rung die­ser Quo­ten­re­ge­lung durch eine gemein­sa­me Satzung.

Sämt­li­che die­ser Rege­lun­gen des MStV die­nen der Umset­zung von Vor­ga­ben der ->AVMD-Richtlinie.