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Quadraturamplitudenmodulation (QAM) ist ein Modulationsverfahren für hohe Übertragungs-dichte (u.a.) in der Rundfunktechnik, bei dem Amplitudenmodulation und Phasenmodulation miteinander kombiniert werden.
Digitales Modulationsverfahren bei der Satellitenübertragung.
Der Begriff (vom engl. “Quick Response” = “schnelle Antwort”) bezeichnet eine bildliche Darstellung von Daten, die z.B. über ein Smartphone eingescannt werden können. Über den QR-Code können Informationen wie die URL einer Webseite, Veranstaltungstermine, Kontaktdaten etc. in das scannende Mobilgerät übertragen werden.
Quality of Experience (QoE) beschreibt ->Metriken, die die Leistung eines Dienstes aus der Perspektive von Nutzer:innen oder Beobachter:innen messen. Übliche Streaming-Video-bezogene QoE-Metriken umfassen Rebuffering, Wiedergabefehler und Video-Startzeit.
Die messbaren Ende-zu-Ende-Leistungseigenschaften eines Dienstes, die erreicht werden müssen, um einen Kommunikationsdienst mit einer gewünschten Qualität nutzen zu können. Übliche Streaming-Video-bezogene QoS-Metriken umfassen Bitrate, Jitter und Paketverlust.
Technisch-mathematische Verfahren zur Reduzierung des Datenstroms eines Senders, ohne dabei (allzuviele) informationsrelevante Daten zu verlieren; beim ISDN-Bildtelefon wird beispielsweise per Quellencodierung der Datenstrom von 140 Millionen bit pro Sekunde auf 64000 bit pro Sekunde komprimiert.
1. In einer Programmiersprache geschriebener ->ASCII-Text, der durch ein Übersetzungsprogramm in eine ausführbare Form umgesetzt wird.
2. Quelltext (englisch “source”) einer ->HTML-Seite, der von einem ->Browser dargestellt werden kann.
Ein Zitat, meistens ein Bezug auf einen bestimmten Textteil einer Original-eMail oder einen Beitrag in einem Forum, auf den man antwortet.
Zur Darstellung der Vielfalt im deutschsprachigen und europäischen Raum und zur Förderung von europäischen Film- und Fernsehproduktionen sollen die Fernsehveranstalter nach § 15 Abs. 2 ->MStV den Hauptteil ihrer insgesamt für Spielfilme, Fernsehspiele, Serien, Dokumentarsendungen und vergleichbare Produktionen vorgesehenen Sendezeit europäischen Werken entsprechend dem europäischen Recht vorbehalten. Fernsehvollprogramme sollen nach § 16 Abs. 3 MStV zudem einen wesentlichen Anteil an Eigenproduktionen sowie Auftrags- und Gemeinschaftsproduktionen aus dem deutschsprachigen und europäischen Raum enthalten. Das gleiche gilt für Fernsehspartenprogramme, soweit dies nach ihren inhaltlichen Schwerpunkten möglich ist.
Nach § 77 ->MStV stellen Anbieter ->fernsehähnlicher Telemedien zur Darstellung der Vielfalt im deutschsprachigen und europäischen Raum und zur Förderung von europäischen Film- und Fernsehproduktionen sicher, dass der Anteil europäischer Werke in ihren Katalogen mindestens 30 vom Hundert entspricht. Diese Pflicht gilt nicht für Anbieter fernsehähnlicher Telemedien mit geringen Umsätzen oder geringen Zuschauerzahlen oder wenn dies wegen der Art oder des Themas des fernsehähnlichen Telemediums undurchführbar oder ungerechtfertigt ist. Europäische Werke sind in den Katalogen herauszustellen. Die Landesmedienanstalten regeln die Einzelheiten zur Durchführung dieser Quotenregelung durch eine gemeinsame Satzung.
Sämtliche dieser Regelungen des MStV dienen der Umsetzung von Vorgaben der ->AVMD-Richtlinie.