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Um Videos oder Musik platzsparend digital zu speichern, erfolgt eine Daten-
->Kompression. Dazu wird z. B. bei Videos das erste Bild komplett gespeichert; von den folgenden Bildern werden nur noch die Änderungen gespeichert. Ändern sich die Bildinformationen nur wenig, braucht man entsprechend wenig Speicherplatz. Bei der variablen Bitrate wird dieser Umstand genutzt.
Der VAUNET – Verband Privater Medien e.V. (früher Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation — VPRT) ist eine im Oktober 1990 gegründete Interessenvereinigung von privatrechtlich organisierten audiovisuellen Medienunternehmen aus den Bereichen Hörfunk, Fernsehen, Multimedia, Telekommunikation und Online. VAUNET leitet sich aus den Anfangsbuchstaben von „Video“ und „Audio“, die zukünftig die Eckpfeiler des Verbandes bilden, sowie dem Begriff „Network“ ab. Der VAUNET repräsentiert heute die Interessen von rund 150 Unternehmen aus den Bereichen Hörfunk, Fernsehen und der elektronischen Medienwirtschaft, die in den Fachbereichen Radio und Audiodienste und Fernsehen und Multimedia sowie in der Technik- und Innovationsplattform organisiert sind.
Der VPRT ist ein Wirtschaftsverband ohne eigenwirtschaftliche Zwecke. Er finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen. Der Verband ist u.a. Mitbegründer der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (->FSF) und Gründungsmitglied der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia (‑>FSM) sowie der Association of European Radios (->AER). Er ist Mitglied des Zentralverbandes der Deutschen Werbewirtschaft (->ZAW) sowie der Deutschen TV-Plattform. Zudem ist der VPRT assoziiertes Mitglied in der Digital Radio Mondiale (->DRM). Daneben vertritt der Verband die Interessen seiner Mitglieder in zahlreichen externen Gremien.
Link: www.vau.net
Der V‑Chip (Violence = Gewalt) bewirkt, dass sich der Fernsehbildschirm bei gewalttätigen oder sexuellen Inhalten verdunkelt und dadurch diese Inhalte einer bestimmten Zielgruppe (Kinder) nicht zugängig gemacht werden. Die Vorrausetzung für die Verwendung des Chips ist die Kategorisierung des kompletten Fernsehprogramms durch die Sender sowie die Installation des Chips im Fernsehgerät. Ermöglicht wird die Filterfunktion durch das Senden eines elektronischen Signals (vergleichbar mit dem ->VPS-Signal) zu Beginn jeder Sendung, wobei die Verdunklung des Bildschirmes nur bei entsprechender Aktivierung des Chips (z. B. durch die Eltern) erfolgen kann. In Deutschland ist dieser Chip schon seit 1993 in einigen Fernsehgeräten vorhanden. Die prinzipielle Verwendung in Europa ist aber nur bedingt möglich, da neben den kulturspezifischen Jugendschutzkriterien auch die technischen Möglichkeiten für ein einheitliches Signal nicht gegeben sind.
Abkürzung für Video Cassette Recorder (dt.: Videorecorder), d.h. Geräte zur Aufnahme und Wiedergabe von Audio- und Videosignalen wie z.B. Fernsehsendungen.
Im ->Web verbreitetes Videoformat. Benötigt ein ->Plug-In.
Anschlusstechnik von Breitbandanschlüssen; die wesentlich höhere Datenübertragungsraten über Kabelnetze als mit ->DSL oder ->ADSL erlaubt. Erreicht werden können Übertragungsgeschwindigkeiten von bis zu 100 Mbit/s in Empfangsrichtung (englisch Downstream) und 11 Mbit/s in Senderichtung (engl. Upstream).
Töne bzw. Tonfolgen, mit denen sich zwei ->Modems nach Zustandekommen der Verbindung über die Übertragungsmethode einigen.
Die Gesamtheit aller Maßnahmen, die Menschen in ihrer Rolle als Verbraucher/Konsument von Waren oder Dienstleistungen schützen sollen.
Das Verbreitungsrecht ist das Recht, das Original oder Vervielfältigungsstücke eines Werkes in Form einer Diskette, Kassette, CD (-ROM) oder DVD (-ROM) der Öffentlichkeit anzubieten oder in Verkehr zu bringen. Das Verbreitungsrecht ist eine Unterform des Verwertungsrechts eines Urhebers. Ebenso kann der Urheber einem Dritten durch einen Vertrag ein Nutzungsrecht zur Verbreitung einräumen.
Rundfunkprogramme können ->terrestrisch, via ->Kabel oder ->Satellit empfangen werden.
Das 2002 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern legt einen gesetzlichen Anspruch auf eine angemessene Vergütung der Urheber von Werken für die Gewährung von Nutzungsrechten oder die Werknutzung fest. Ist ein Werk einmal in materieller Form in Verkehr gebracht, erlischt das Verbreitungsrecht. Der/die neue Besitzer:in kann es unabhängig vom Urheber weiter veräußern.
In den Rundfunkgesetzen mit unterschiedlichen Formulierungen im einzelnen geregelter Anspruch staatlicher Instanzen wie Bundesregierung, Landesregierung und oberste Landesbehörden, sich des Rundfunks zu bedienen, um unentgeltlich – in eigener Verantwortung – »amtliche Verlautbarungen« durchzugeben. Die Berechtigung ist zum Teil eingeengt auf Katastrophenfälle und Situationen, in denen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bestehen.
Bindende Rechtsvorschrift der Europäischen Union (EU), die ohne Umsetzungserfordernis unmittelbar in deren Mitgliedstaaten gilt, wie z.B. die Fusionskontroll-Verordnung der EU.
Verschlüsselung ist die Grundlage vieler zugangskontrollierter Dienste (z. B.
->Pay-TV) und bedeutet, dass mittels eines kryptographischen Schlüssels die zu übertragenden Daten so verändert werden, dass sie für alle, die nicht über den Schlüssel verfügen, unbrauchbar sind. Ein weiteres Einsatzgebiet der Verschlüsselung kann auch die Begrenzung des Sendegebietes sein. Für die Verschlüsselung existieren verschiedene Verfahren, so dass auch hier ein Hindernis für den freien Marktzugang bestehen kann, denn ein unabhängig vom Veranstalter/Plattformbetreiber vertriebenes Empfangsgerät ist in seinen technischen Möglichkeiten (und damit seiner wirtschaftlichen Attraktivität) stark begrenzt, wenn es den Empfang der verschiedenen verschlüsselten Programme oder Dienste nicht ermöglichen kann. Proprietäre Systeme können einen horizontalen Markt hinsichtlich der Endgeräte verhindern. Ebenso kann bei vertikal integrierten Marktstrukturen ein Marktzugang von Wettbewerbern zu anderen Teilen der Produktkette erschwert werden, soweit eine Abhängigkeit von einer Verschlüsselungsmethode gegeben ist. Vor allem aber ist das Etablieren eines proprietären Conditional Access-Systems besonders geeignet einen vertikal integrierten Markt zu schaffen, da die Verschlüsselung es ermöglicht, den Zuschauer auf einen bestimmten Typ von Set-Top-Box festzulegen. Dadurch wiederum können Konkurrenten wegen mangelnder Interoperabilität behindert werden.
Netz, in dem die Information in einer Richtung, nämlich vom Sender zu den Empfängern verteilt wird (z.B. die Sendernetze von Hörfunk und Fernsehen).
Bei allen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik das zweite Aufsichtsgremium nach dem ->Rundfunkrat. Die Verwaltungsräte haben zumeist sieben oder neun Mitglieder, die ausschließlich oder überwiegend vom Rundfunkrat gewählt werden. In einigen Fällen gibt es unter den Mitgliedern solche, die von staatlicher Seite entsandt sind oder dem Gremium qua Amt angehören, in anderen Fällen Vertreter der Beschäftigten aus der jeweiligen Anstalt. Die Aufgaben des Verwaltungsrats bestehen im Normalfall darin, den Haushaltsvorschlag und den Jahresabschluss zu prüfen, den Dienstvertrag mit dem/r Intendant:in abzuschließen und dessen/deren Geschäftsführung zu überwachen, wobei die Programmkontrolle in einigen Rundfunkgesetzen explizit ausgeschlossen ist. Hie und da hat das Gremium auch das Recht, dem Rundfunkrat den/die Intendant:in vorzuschlagen, beim SWR wählt es ihn sogar mit.
Die Regelungen zur Staatsferne für den ->Rundfunkrat gelten für den Verwaltungsrat nach dem ZDF-Urteil vom 25. März 2014 entsprechend.
Gibt an, wieviel Zeit diejenigen Personen, die tatsächlich ferngesehen oder Radio gehört haben, im Betrachtungszeitraum im Durchschnitt vor dem Empfangsgerät verbracht haben. Somit steht die Verweildauer im Gegensatz zur ->Hördauer und ->Sehdauer, die in ihren Durchschnittswert auch jene Hörer:innen/Zuschauer:innen mit einbezieht, die ihr Radio bzw. ihren Fernseher zum befragten Zeitpunkt gar nicht eingeschaltet hatten.
Verwertungsgesellschaften nehmen die die Interessen der Urheber wahr. Sie achten darauf, dass deren Werke nur gegen Vergütung genutzt werden, und verteilen das eingegangene Geld nach einem festgelegten Schlüssel wieder an den oder die Urheber. Verwertungsgesellschaften dürfen keine Gewinne machen.
Ist im Urheberrecht das ausschließliche Recht des Urhebers eines Werkes, dieses zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich auszustellen.
Frequenzbereich elektromagnetischer Wellen, in Deutschland zwischen 47 und 68 MHz und 174 und 230 MHz für die terrestrische Ausstrahlung von Fernsehprogrammen genutzt (Bereich I von Kanal 2 bis 4 und Bereich III von Kanal 5 bis 12), vor allem seit Anbeginn für die Grundnetzsender des Ersten Fernsehprogramms der ->ARD. Der Bereich von 223 bis 230 MHz (Kanal12) ist inzwischen für den digitalen terrestrischen Hörfunk (T- ->DAB) reserviert.
Frequenzbereich, innerhalb dessen eine gleichmäßige Verstärkung des Eingangssignals erfolgt. Von der Videobandbreite hängen die Bildqualität und die maximale ->Bildwiederholfrequenz sowie Auflösung entscheidend mit ab. Die Videobandbreite wird in ->MHz angegeben.
Über Kamera(s) und Bildschirm(e) werden die Konferenzteilnehmer:innen für alle jederzeit sicht- und hörbar zusammengeschaltet. In Corona-Zeiten ein sowohl privat als auch beruflich vielfach genutztes Kommunikationsinstrument.
“Video auf Abruf”. Aus einer Programmpalette wird von dem/der Zuschauer:in ein Programm ausgewählt und auch nur dieses bezahlt. Der Ausstrahlungszeitpunkt kann individuell bestimmt werden. Unterschieden werden kann insbesondere zwischen Advertising-VOD (A‑VOD) (werbefinanziert), Subscription-VOD (S‑VOD) (Abonnementmodell), Transactional-VOD (T‑VOD) (Einzelkauf) und Broadcaster-VOD (B‑VOD) (Mediatheken der TV-Sender).
Ein Video-Sharing-Dienst nach der Begriffsbestimmung in § 2 Abs. 2 Nr. 22 ->MStV „ein ->Telemedium, bei dem der Hauptzweck des Dienstes oder eines trennbaren Teils des Dienstes oder eine wesentliche Funktion des Dienstes darin besteht, ->Sendungen mit bewegten Bildern oder ->nutzergenerierte Videos, für die der Diensteanbieter keine redaktionelle Verantwortung trägt, der Allgemeinheit bereitzustellen, wobei der Diensteanbieter die Organisation der Sendungen oder der nutzergenerierten Videos, auch mit automatischen Mitteln oder Algorithmen, bestimmt“.
Ausweislich der Erwägungsgründe zur ->AVMD-Richtlinie sollen auch soziale Netzwerke von der Vorschrift erfasst werden, soweit sie die Voraussetzungen dieser Definition erfüllen. Nach den Erwägungsgründen der AVMD-Richtlinie sollen die Regelungen zu Video-Sharing-Diensten bei nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten, wie der Bereitstellung audiovisueller Inhalte auf privaten Webseiten und nichtwirtschaftlichen Interessengemeinschaften, keine Anwendung finden.
Anbieter von Video-Sharing-Dienste, die in den Anwendungsbereich des MStV fallen, haben werberechtlichen Bestimmungen gemäß § 98 MStV und jugendschutzrechtlichen Vorgaben nach dem JMStV zu genügen, die in Umsetzung der AVMD-Richtlinie ergangen sind.
Viele Notebooks und immer mehr PC-Bildschirme haben eine Webcam, mittels derer per Videochat telefoniert werden kann.
In der Schwarzlücke der Teilbildwechselfolge (->Austastlücke) können zusätzliche Zeichen für Textinformationen in digitaler Verschlüsselung eingegeben werden. Durch eine Zusatzeinrichtung kann diese Information wieder decodiert werden.Viele Fernsehsender nutzen die Austastlücke des Fernsehsignals zur Übertragung von Video- oder Teletextangeboten. Diese beinhalten Nachrichten, Programminformationen und Servicemeldungen aber auch Werbung. Die Nutzung des Videotextes hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Nach
Schätzungen können mittlerweile über 80% der Zuschauer auf ihren Geräten Videotext empfangen.
Programm, das es ermöglicht Daten- Text- oder Grafik-Formate darzustellen. Solche Viewer erweitern oft als ->Plug-Ins die Fähigkeiten des ->Browsers.
“Nicht wirklich”. Z. B. virtuelle Welten oder Räume. Sie existieren nicht wirklich (greifbar), sondern nur im Internet bzw. sonstigen Medien.
Die auch als virtual reality bezeichnete VR beschreibt die Wahrnehmung einer computergenerierten 3D Umgebung, die nicht echt ist, aber in ihrer Funktionalität und Wirkung vorhanden ist. Um die virtuelle Realität zu erleben, werden Head-Mounted-Displays, sogenannte VR-Brillen, verwendet. Der Inhalt kann je nach Interaktion der Nutzer:innen variieren.
Virtuelle Werbung nennt man Werbung, die mittels digitaler Technik nur für den Zuschauer auf dem Bildschirm sichtbar ist. Meist werden Unternehmenslogos eingefügt. Bei Fußballübertragungen kann z. B. mit dieser Technik die im Stadion vorhandene Bandenwerbung durch eine andere Werbung ersetzt werden oder ein Logo auf dem Rasen eingeblendet werden.
Ein virtueller Marktplatz ist ein Begriff aus dem Bereich des E‑Business. Er bezeichnet ein Portal (einen virtuellen Ort, zumeist im ->WWW), an dem sich Käufer:in und Verkäufer:in treffen und Geschäfte abwickeln können. Virtuelle Markplätze sind besonders im ->B2B- und ->C2C-Bereich üblich. Ein prominentes Beispiel aus dem C2C-Bereich ist eBay. Durch virtuelle Marktplätze wird die Koordination von Transaktionen zwischen Verkäufer:in und Käufer:in durch eine dritte Instanz ermöglicht. Der Marktplatzbetreiber erfüllt eine Übersichtsfunktion und führt das Angebot und die Nachfrage in qualitativer und quantitativer Weise zusammen. Verbundeffekte ergeben sich nicht nur zwischen den beteiligten Transaktionspartner:innen sondern zwischen allen angeschlossenen Akteur:innen. Der Betreiber des virtuellen Marktplatzes übernimmt dabei die technische Abwicklung. Durch die angebotenen Leistungen werden die Beschaffungsprozesse durch Internettechnologien durchgängig unterstützt. Indem die manuellen Beschaffungsprozesse automatisiert und der Zulieferprozess rationalisiert werden, verringern sich die Kosten der Beschaffungsprozesse. Die Leistungen eines virtuellen Marktplatzes können von der Bedarfsdeckung und dem Zuliefermanagement bis hin zur Produktentwicklung reichen.
Programm, das durch verschiedene Techniken unbemerkt von Computer zu Computer wandert, sich dort festsetzt und meist Schaden anrichtet (z. B. Löschen der Festplatte). Beim reinen ->Netsurfen kann nichts passieren, erst beim
->Download von ausführbaren Dateien und zunehmend auch bei Word- u. Exceldokumenten (Makroviren).
engl.: Besuche. Aufeinanderfolgende Seitenaufrufe eines Internet-Hosts in einem definierten Zeitraum. Andere Arten, die Zugriffe zu messen, sind ->Ad Clicks und ->Page Impressions.
->Podcast, der Videosendungen auf Abruf zur Verfügung stellt
Engl.: sprechende Post. Voice-Mails können als komprimierte Audio-Datei an eine normale ->eMail angehängt werden.
Verfahren, fremdsprachige Rundfunksendungen oder ‑beiträge einem deutschsprachigen Publikum verständlich zu machen, indem der leiser gestellte Ton in der Originalsprache laut mit einem deutschen Text übersprochen wird, vor allem bei Fernsehprogrammen wie dem Europäischen Kulturkanal ARTE benutzt, aber auch im Radio, etwa bei Interviews mit Stars des internationalen Musikgeschäfts.
Übertragung von Sprache über IP-basierte Datennetze wie das Internet oder unternehmensinterne Netze (Intranets).
In § 2 Abs. 2 Nr. 4 ->MStV definiert als »ein Rundfunkprogramm mit vielfältigen Inhalten, in welchem Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung einen wesentlichen Teil des Gesamtprogramms bilden«. Mithin ein Rundfunkprogramm, das im Gegensatz zum ->Spartenprogramm mit einer großen inhaltlichen Variationsbreite ausgestattet ist.
Verfahren, über die ->Austastlücke des Fernsehbilds ein Zusatzsignal zu verbreiten, das dafür sorgt, dass Videorekorder einprogrammierte Sendungen, die eigentlich schaltuhrgesteuert aufgenommen werden sollten, auch dann korrekt aufzeichnen, wenn sich der Ablauf des Programms unvorhergesehen verschiebt.
Abkürzung für Videotext programmiert Timer. Vereinfachendes Verfahren der Programmierung eines Videorecorders. Ein cursor wird auf einer Videotextseite auf eine zur Aufzeichnung gewünschte Fernsehsendung geführt und diese dann durch Knopfdruck automatisch programmmiert.
Abkürzung für „Virtuel Reality Markup Language“, die Auszeichnungssprache für virtuelle Realität. Ermöglicht im Gegensatz zum zweidimensionalen HTML die Darstellung dreidimensionaler Szenarien im World Wide Web.