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Glossar der LMS — Buchstabe W

W3C (World Wide Web Consortium)

Zusam­men­schluss von über 400 Indus­trie­fir­men zur gemein­sa­men Ver­ein­ba­rung von Stan­dards für den Internet-Dienst WWW. Koor­di­niert die Ent­wick­lung des
->WWW und die Stan­dar­di­sie­rung von ->HTML, ->CSS etc.

Link: www.w3.org

 

Wahlspots

Sen­de­zei­ten für poli­ti­sche Par­tei­en mit Kurz­bei­trä­gen im Vor­feld einer Wahl, aus­schließ­lich ver­ant­wor­tet von Par­tei­en oder Ver­ei­ni­gun­gen, für die auf Landes‑, Bundes- oder euro­päi­scher Ebe­ne ein Wahl­vor­schlag zuge­las­sen ist. Sie stel­len eine Durch­bre­chung des grund­sätz­li­chen Ver­bots poli­ti­scher Wer­bung im Rund­funk dar. Die Aus­strah­lung von Wahl­spots ist für bun­des­weit ver­brei­te­te pri­va­te Rund­funk­pro­gram­me in § 68 Abs. 2 MStV ver­pflich­tend auf­er­legt. Auch in der Mehr­zahl aller Lan­des­rund­funk­ge­set­ze und im ZDF-Staatsvertrag sowie im Staats­ver­trag über das Deutsch­land­Ra­dio ist die Aus­strah­lung mit unter­schied­li­chen For­mu­lie­run­gen und Ein­schrän­kun­gen im Ein­zel­nen aus­drück­lich als Sen­de­ver­pflich­tung vor­ge­se­hen, zumeist mit dem Ver­merk, dass der­je­ni­ge, dem die Sen­de­zeit zuge­bil­ligt wor­den ist, für den Inhalt und die Gestal­tung die­ser Sen­dun­gen die Ver­ant­wor­tung trägt, die Vor­schrif­ten der all­ge­mei­nen Geset­ze und die gesetz­li­chen Bestim­mun­gen zum Schutz der Jugend und des Rechts der per­sön­li­chen Ehre ein­zu­hal­ten hat.

 

WAIS (Wide Area Information System)

Ermög­licht die Voll­text­su­che in welt­weit ver­teil­ten Datenbanken.

 

WAN (Wide Area Network)

Meist über seri­el­le Ver­bin­dun­gen arbei­ten­des ->Netz­werk, bei dem die Netz­ge­rä­te über gro­ße Ent­fer­nun­gen ver­teilt sind.

 

WAP (Wireless Application Protocol)

Pro­to­koll, das die Über­tra­gung und Dar­stel­lung von spe­zi­el­len Internet-Inhalten auf Gerä­ten mit ein­ge­schränk­ter Dar­stel­lung, wie Han­dys oder ->PDAs, defi­niert.

 

WAP-Dienste

Von Netz­be­trei­bern ange­bo­te­ne WAP-Dienstleistungen wie News, Wet­ter, oder Bör­sen­kur­se, die über ein ->Por­tal anwähl­bar sind. Ver­gleich­bar mit den Start­sei­ten von ->T‑Online oder ->AOL.

 

WARC (World Administration Radio Conference)

Inter­na­tio­na­le Kon­fe­renz zur Zuwei­sung von Fre­quenz­be­rei­chen und Fre­quenz­po­si­tio­nen. Abge­löst durch die ->WRC.

 

Wav/Wave

Audio­for­mat mit guter Qua­li­tät. Erzeugt aller­dings ein hohes Datenaufkommen.

 

Wearables

Weara­bles sind Com­pu­ter­sys­te­me, die man am Kör­per trägt. Sie die­nen zur Unter­stüt­zung einer Tätig­keit in der rea­len Welt. Bekann­te Bei­spie­le sind Smart­wat­ches und Fitnessbänder.

 

Web

Kurz­form für das ->World Wide Web.

 

Web 2.0

Bezeich­nung für ein wei­ter­ent­wi­ckel­tes Inter­net, das ins­be­son­de­re durch sei­ne Platt­form­funk­ti­on, sei­ne Inter­ak­ti­vi­tät sowie eine ein­fa­che Benut­zungs­mög­lich­keit gekenn­zeich­net ist.

 

Web-Browser ->Browser

 

Web-Bug

Meist nur 1 × 1 Pixel klei­ne Gra­fi­ken in ->E‑Mails oder auf Web­sei­ten, die eine Logfile-Aufzeichnung und eine Logfile-Analyse ermög­li­chen. Wird ein Doku­ment geöff­net, dann wird die­se Gra­fik gela­den, wobei die­ser Down­load regis­triert wird. So kann der Betrei­ber des Ser­vers sehen, wann und wie vie­le Nutzer:innen die­sen Web-Bug brauch­ten, bzw. ob und wann eine E‑Mail geöff­net oder eine Web­sei­te besucht wurde.

 

Web-Cam ->Live-Cam

 

Webcrawler ->Crawler

 

Web-Index

->WWW-Inter­net­ver­zeich­nis, das die Inhal­te des ->WWW kata­lo­gi­siert. Ein bekann­ter Index ist ->Yahoo.

 

Webkataloge

Web­ka­ta­lo­ge ord­nen und orga­ni­sie­ren die ->Web­sei­ten nach the­ma­ti­schen Berei­chen. Die The­men sind alpha­be­tisch und hier­ar­chisch geord­net. Die meis­ten Kata­lo­ge haben eine inte­grier­te ->Such­ma­schi­ne.

 

Weblog ->Blog

 

WebMail

Durch Web­Mail kön­nen Sie sich den Text bestimm­ter ->Web­sei­ten per ->eMail zusen­den las­sen. So kön­nen auch die­je­ni­gen das ->WWW nut­zen, die nur einen eMail-Zugang zum Inter­net besitzen.

 

Webmaster

Der Ver­wal­ter einer Webseite.

 

Web-Publishing

Damit bezeich­net man das Bereit­stel­len von Infor­ma­tio­nen im ->World Wide Web. Dazu benö­tigt man die ent­spre­chen­de Soft­ware (FTP-Programm) und einen ->Pro­vi­der, der den ent­spre­chen­den Platz auf dem Web-Server zur Ver­fü­gung stellt.

 

Webradio ->Internetradio

 

Web-Seite/Website

Eine in ->HTML kodier­te Datei, die vom ->Brow­ser via ->HTTP gela­den und ange­zeigt wer­den kann. Web­sites kön­nen nahe­zu alle Arten von Medi­en bzw. Dar­stel­lungs­for­men ent­hal­ten, bei­spiels­wei­se Tex­te, Bil­der, Bewegt­bil­der und Klangdaten.

 

Web-Server

Ein ->Ser­ver, der auf Anfor­de­rung mit­tels ->HTTP ->Web-Seiten zu einem
->HTML-Browser überträgt.

 

Webspace

Bezeich­nung für den Spei­cher­platz, den ein Internet-Provider für die Home­pages sei­ner Kund:innen bereitstellt.

 

Weiße Liste ->Whitelist

 

Weiterverbreitung

meint die Ver­brei­tung von in- und aus­län­di­schen Hörfunk- und Fern­seh­pro­gram­men in Kabel­an­la­gen. Der Begriff der Wei­ter­ver­brei­tung bezieht sich auf außer­halb des jewei­li­gen Auf­sichts­ge­biets einer ->Lan­des­me­di­en­an­stalt ver­an­stal­te­te Pro­gram­me. Vor­aus­set­zung für die Ein­spei­sung sol­cher Pro­gram­me ist die medi­en­recht­li­che Unbe­denk­lich­keit der Wei­ter­ver­brei­tung und das Vor­han­den­sein von Über­tra­gungs­ka­pa­zi­tä­ten. Über die medi­en­recht­li­che Unbe­denk­lich­keit ent­schei­det die zustän­di­ge Landesmedienanstalt.

 

Weitester Hörer-/Seherkreis

Fach­be­griff der Medi­en­for­schung, bezeich­net den Pro­zent­satz der Befrag­ten – in der ->Media Ana­ly­se Erwach­se­ne ab 14 Jah­re – die ange­ben, inner­halb der letz­ten zwei Wochen vor der Befra­gung min­des­tens ein­mal Radio/Fernsehen bzw. ein bestimm­tes Pro­gramm gehört/gesehen  zu haben, bezo­gen auf die Anzahl der poten­ti­el­len Radiohörer/Fernsehzuschauer.

 

Werbebeschränkungen

Die Wer­be­be­stim­mun­gen für den ->Rund­funk ver­fol­gen nament­lich die Zie­le, die Ein­fluss­nah­me Drit­ter auf ein Pro­gramm zu ver­hin­dern (redak­tio­nel­le Unab­hän­gig­keit), das audio­vi­su­el­le Werk (Kul­tur­gut Film), regio­na­le Kom­mu­ni­ka­ti­ons­räu­me und die Öffent­lich­keit (Verbraucher:innen oder Zuschauer:innen) zu schüt­zen und Min­der­jäh­ri­ge vor unzu­läs­si­ger Wer­bung zu bewah­ren. Um die­se Zie­le zu errei­chen, gibt es u.a. fol­gen­de Grundvorschriften:

-    Wer­bung und redak­tio­nel­les Pro­gramm müs­sen immer klar getrennt und Wer­bung immer gekenn­zeich­net sein. (§ 8 Abs. 3 ->MStV )

-    Wer­bung poli­ti­scher, welt­an­schau­li­cher oder reli­giö­ser Art ist unzu­läs­sig (§ 8 Abs. 9 MStV).

-    Wer­bung für alko­ho­li­sche Geträn­ke darf den über­mä­ßi­gen Genuss sol­cher Geträn­ke nicht för­dern (§ 8 Abs. 10 MStV).

-    Die nicht­bun­des­wei­te Ver­brei­tung von Rund­funk­wer­bung in einem bun­des­wei­ten Pro­gramm ist nur zuläs­sig, wenn und soweit das Recht des Lan­des, in dem die nicht­bun­des­wei­te Ver­brei­tung erfolgt, dies gestat­tet (§ 8 Abs. 11 MStV).

-    Über­tra­gun­gen von Got­tes­diens­ten sowie Sen­dun­gen für Kin­der dür­fen nicht durch Rund­funk­wer­bung unter­bro­chen wer­den. Ein­zeln gesen­de­te Werbe- und Teleshopping-Spots im Fern­se­hen müs­sen die Aus­nah­me blei­ben; dies gilt nicht bei der Über­tra­gung von Sport­ver­an­stal­tun­gen. Die Ein­fü­gung von Werbe-Spots im Fern­se­hen darf den Zusam­men­hang von Sen­dun­gen unter Berück­sich­ti­gung der natür­li­chen Sen­de­un­ter­bre­chun­gen sowie der Dau­er und der Art der Sen­dung nicht beein­träch­ti­gen noch die Rech­te von Rech­te­inha­bern ver­let­zen. Fil­me mit Aus­nah­me von Seri­en, Rei­hen und Doku­men­tar­fil­men sowie Kino­fil­me und Nach­rich­ten­sen­dun­gen dür­fen für jeden pro­gram­mier­ten Zeit­raum von min­des­tens 30 Minu­ten nur ein­mal für Fern­seh­wer­bung oder Tele­shop­ping unter­bro­chen wer­den (§ 9 MStV).

-    Die Sen­de­zeit für Wer­bung pro Tag darf 20% der Sen­de­zeit nicht über­schrei­ten. (§ 70 MStV)

-    Der Schutz der Men­schen­wür­de und der Schutz Min­der­jäh­ri­ger muss gewähr­leis­tet sein.

Die Wer­be­be­schrän­kun­gen für den ->öffentlich-rechtlichen Rund­funk rei­chen dar­über hin­aus, z.B. durch das Ver­bot der Wer­bung nach 20.00 Uhr oder an Sonn- und Feiertagen.

 

Werbeblock

Ein Wer­be­block besteht in der Regel aus min­des­tens zwei Wer­be­spots, in Aus­nah­me­fäl­len sind jedoch auch Ein­zel­spots zuläs­sig. Man unter­schei­det zwi­schen Flan­kie­rern oder Scharnier-Inseln, die vor oder nach einer Sen­dung plat­ziert sind, und Unterbrecher-Werbeblöcken, die inner­halb einer Sen­dung liegen.

 

Werbekompetenz

Wer­be­kom­pe­tenz als Teil­be­reich der ->Medi­en­kom­pe­tenz umfasst (u.a.) die Fähig­keit, zwi­schen Wer­bung und Inhal­ten in Medi­en unter­schei­den zu kön­nen, zu wis­sen, wer Wer­bung in Auf­trag gibt, wel­che Absicht hin­ter Wer­bung steckt. Aber auch das Erken­nen des ange­spro­che­nen Ziel­pu­bli­kums sowie das Ver­ste­hen der ver­wen­de­ten Sym­bo­le gehö­ren zur Werbekompetenz.

 

Werberichtlinien

  1. a) Zur Aus­le­gung und Kon­kre­ti­sie­rung des im ->Rund­funk­staats­ver­trag gere­gel­ten Wer­be­rechts erlas­sen die ->Lan­des­me­di­en­an­stal­ten gemein­sa­me Werberichtlinien.
  2. b) Auf der Grund­la­ge des ->Glücks­spiel­staats­ver­tra­ges hat das Glücks­spiel­kol­le­gi­um der Län­der die gemein­sa­men Richt­li­ni­en zur Kon­kre­ti­sie­rung von Art und Umfang der nach § 5 Abs. 1 bis 3 GlüStV erlaub­ten Wer­bung (Wer­be­richt­li­nie) beschlossen.

 

Werbeträger

Bezeich­nung für Medi­en, die Wer­be­bot­schaf­ten über­mit­teln, wie z. B. Zei­tun­gen, Zeit­schrif­ten, Fern­se­hen oder Hörfunk.

 

Werbung

Nach § 2 Abs. 2 Nr. 8 ->MStV, der die Begriffs­be­stim­mung von ->audio­vi­su­el­ler kom­mer­zi­el­ler Kom­mu­ni­ka­ti­on in der ->AVMD-Richtlinie umsetzt, ist Wer­bung „jede Äuße­rung, die der unmit­tel­ba­ren oder mit­tel­ba­ren För­de­rung des Absat­zes von Waren und Dienst­leis­tun­gen, ein­schließ­lich unbe­weg­li­cher Sachen, Rech­te und Ver­pflich­tun­gen, oder des Erschei­nungs­bilds natür­li­cher oder juris­ti­scher Per­so­nen, die einer wirt­schaft­li­chen Tätig­keit nach­ge­hen, dient und gegen Ent­gelt oder eine ähn­li­che Gegen­leis­tung oder als Eigen­wer­bung im Rund­funk oder in einem Tele­me­di­um auf­ge­nom­men ist. Wer­bung ist ins­be­son­de­re ->Rund­funk­wer­bung, ->Spon­so­ring, ->Tele­shop­ping und ->Pro­dukt­plat­zie­rung“.

 

Werk

Das ->Urhe­ber­rechts­ge­setz schützt eigen­stän­di­ge Wer­ke, u. a. also künst­le­ri­sche und wis­sen­schaft­li­che Her­vor­brin­gun­gen Ein­zel­ner oder von Grup­pen. Zu den unter das Urhe­ber­rechts­ge­setz fal­len­den Wer­ken gehö­ren Wer­ke der Lite­ra­tur, Wis­sen­schaft, Musik oder Bil­den­der Kunst (§ 1 UrhG). Com­pu­ter­pro­gram­me gel­ten als Schrift­wer­ke. Für sie gel­ten jedoch beson­de­re Regeln, man darf sie nicht ein­mal für pri­va­te Zwe­cke kopie­ren, wäh­rend “tra­di­tio­nel­le” Wer­ke wie Musik oder Tex­te auch in digi­ta­ler Form nur wie ein nor­ma­les Werk geschützt sind. Der Schutz eines Wer­kes beginnt bereits mit der Schöp­fung des Wer­kes. Er gilt auch ohne eine Regis­trie­rung bei einer Verwertungsgesellschaft.

 

WhatsApp

Ein belieb­ter ->Messenger-Dienst, der unter ande­rem das Ver­sen­den von Nach­rich­ten, Bil­dern und Vide­os ermög­licht. Whats­App wur­de 2014 von ->Face­book auf­ge­kauft. Wegen des Vor­wurfs von Wett­be­werbs­ver­stö­ßen haben im Dezem­ber 2020 die US-amerikanische Wettbewerbs- und Ver­brau­cher­schutz­be­hör­de FTC (Fede­ral Trade Com­mis­si­on) und 46 US-Bundesstaaten Face­book ver­klagt. In den Kla­gen wird Face­book vor­ge­wor­fen, mit sei­ner markt­be­herr­schen­den Stel­lung einen frei­en Wett­be­werb zu ver­hin­dern. Ver­langt wird unter ande­rem, dass Face­book sich von den Online-Diensten ->Insta­gram und Whats­app trennt.

 

Whitelist

Eine auch als wei­ße Lis­te oder als Posi­tiv­lis­te bezeich­ne­te u.a. in einem Com­pu­ter­pro­gramm nament­lich aus Jugend­schutz­grün­den gepfleg­te Lis­te, die – im Unter­schied zur ->Black­list — nur die in der Lis­te ent­hal­te­nen Titel zur Aus­füh­rung zulässt.

 

Wide Screen ->Breitbild

 

Wi-Fi (Wireless Fidelity)

Tech­ni­scher Stan­dard, der die Gerä­te­kom­mu­ni­ka­ti­on in ->WLANs ver­ein­heit­li­chen und ver­ein­fa­chen soll.

 

Wikipedia

Pro­jekt zum Auf­bau einer Online-Enzyklopädie in meh­re­ren Sprach­ver­sio­nen (aus dem engl. ency­clo­pe­dia). Für die Web­site kann jeder Benut­zer ohne Anmel­dung Bei­trä­ge schrei­ben und bestehen­de Tex­te ändern.

 

Wildcard

Ein Platz­hal­ter, der für ver­schie­de­ne, belie­bi­ge Zei­chen (meis­tens *) ste­hen kann. Wird sowohl bei der Suche in Pro­gram­men als auch bei den
->Such­ma­schi­nen im ->Web verwendet.

 

WIPO

Die World Intellec­tu­al Pro­per­ty Orga­ni­sa­ti­on (WIPO) ist eine inter­na­tio­na­le Orga­ni­sa­ti­on mit Sitz in Genf. Sie unter­steht der UN und setzt sich für den welt­wei­ten Schutz der ->Urhe­ber­rech­te von Autoren, Musi­kern, Fil­me­ma­chern und Software-Herstellern ein.

Link: www.wipo.org

 

Wireless LAN ->WLAN

 

Wizard

Engl.: Zau­be­rer. Beson­ders erfahrene/r Anwender:in. Oft ver­wen­det als Bezeich­nung für eine Pro­gramm­funk­ti­on, die dem ->User Arbeit abnimmt.

 

WLAN

Wire­less LAN (Wire­less Local Area Net­work, kurz WLAN) steht für “draht­lo­ses loka­les Netz­werk., das im 2,4‑GHz-Frequenzbereich nach dem Stan­dard IEEE 802.11 mit einer ->Daten­ra­te von 11 Mbit/s arbei­tet und kabel­los ver­schie­de­ne Gerä­te mit­ein­an­der ver­bin­det, bei­spiels­wei­se auch meh­re­ren trag­ba­ren Com­pu­tern inner­halb der Funk­reich­wei­te von max. 100 m den Zugang zum Inter­net ermög­licht. Net­ze mit Wire­less LAN arbei­ten meis­tens im Infrastruktur-Modus, bei dem eine oder meh­re­re Basis­sta­tio­nen (Access Points) die Kom­mu­ni­ka­ti­on zwi­schen den Cli­ents orga­ni­sie­ren. Der Daten­trans­port läuft immer über die Basisstation(en). Sel­te­ner wer­den heu­te Net­ze im Ad-Hoc-Modus betrie­ben, bei dem die Cli­ents direkt mit­ein­an­der kom­mu­ni­zie­ren. PWLAN als Public Wire­less LAN ist ein öffent­lich zugäng­li­ches WLAN.

 

WLL (Wireless Local Loop)

Anbin­dung sta­tio­nä­rer Teilnehmer:innen an die Ver­mitt­lungs­stel­len mit Hil­fe draht­lo­ser Technologien.

 

Wohneinheit

Wohn­ein­heit ist die sta­tis­ti­sche Bezeich­nung für Haus­hal­te und damit Basis-Einheit bei der Ermitt­lung von Teil­neh­mer­zah­len bzw. Anschluss­zah­len im Breitband-Kabelnetz.

 

Wohnung

Ist — als Anknüp­fungs­punkt für den ->Rund­funk­bei­trag im pri­va­ten Bereich – nach § 3 Abs. 1 Satz 1 ->Rund­funk­bei­trags­staats­ver­trag grund­sätz­lich „unab­hän­gig von der Zahl der dar­in ent­hal­te­nen Räu­me jede orts­fes­te, bau­lich abge­schlos­se­ne Raum­ein­heit, die

  1. zum Woh­nen oder Schla­fen geeig­net ist oder genutzt wird und
  2. durch einen eige­nen Ein­gang unmit­tel­bar von einem Trep­pen­haus, einem Vor­raum oder von außen, nicht aus­schließ­lich über eine ande­re Woh­nung, betre­ten wer­den kann.

 

World Administration Radio Conference ->WARC

 

World Radiocommunication Conference ->WRC

 

World Wide Web (WWW)

Bezeich­nung für einen erst seit eini­gen Jah­ren betrie­be­nen Internet-Dienst auf der Basis welt­weit ver­teil­ter ->Hyper­text-Doku­men­te, die Ver­wei­se auf wei­te­re Doku­men­te, Mul­ti­me­dia­ele­men­te oder Soft­ware jeder Art — die auf belie­bi­gen ->Ser­vern welt­weit ver­teilt sein kön­nen — ent­hält. Basis des WWW sind die Doku­men­ten­spra­che HTML, das Über­tra­gungs­pro­to­koll HTTP sowie JAVA-Applets. Der Zugang zum WWW-Dienst erfolgt über soge­nann­te WWW-Browser. Das World Wide Web wird häu­fig mit dem Inter­net selbst ver­wech­selt, dabei stellt das World Wide Web nur einen der vie­len Internet-Dienste dar.

 

Workstation

Ein ->PC inner­halb eines ->Netz­wer­kes ohne beson­de­re Auf­ga­ben, in der Regel ein Arbeits­platz­rech­ner mit Anwendungs-Software.

 

WRC (World Radiocommunication Conference)

Welt­wei­te Funkfrequenz-Koordinationskonferenz, frü­her ->WARC. in regel­mä­ßi­gen Abstän­den ver­an­stal­tet von der Inter­na­tio­na­len Fern­mel­de­uni­on (ITU), einer Unter­or­ga­ni­sa­ti­on der Ver­ein­ten Natio­nen. Ver­tre­ter von Fern­mel­de­ver­wal­tun­gen, Indus­trie und Rund­funk­ver­an­stal­ter aus zahl­rei­chen Län­dern der Welt tref­fen sich, um inter­na­tio­na­le Ver­ein­ba­run­gen über die welt­wei­ten Funk­ver­bin­dun­gen aus­zu­han­deln, Ent­schei­dun­gen über die Zuwei­sung von Fre­quen­zen zu tref­fen und um Kon­zep­te für die Zukunft von Hör­funk und Fern­se­hen zu entwickeln.

 

Wurm

Com­pu­ter­pro­gramm, das sich über Com­pu­ter­netz­wer­ke ver­brei­tet und dabei so genann­te “höhe­re Res­sour­cen” wie eine Wirts­ap­pli­ka­ti­on, Netz­werk­diens­te oder eine Benut­zer­inter­ak­ti­on nutzt. Die Ver­brei­tung erfolgt z. B. durch das Ver­sen­den infi­zier­ter E‑Mails, durch IRC, Peer-to-Peer- und Instant-Messaging-Programme oder über Datei­frei­ga­ben. Ein Wurm­pro­gramm muss nicht unbe­dingt eine beson­de­re Scha­dens­rou­ti­ne ent­hal­ten; da es aber sowohl auf den infi­zier­ten Sys­te­men, als auch auf den Sys­te­men, die es zu infi­zie­ren ver­sucht, Res­sour­cen zur Wei­ter­ver­ar­bei­tung bin­det, kann es schon hier­durch nicht uner­heb­li­che wirt­schaft­li­che Schä­den verursachen.

 

WSS (Wide Screen Signaling)

Spe­zi­el­le Ken­nung inner­halb des Fern­seh­si­gnals zur Bild­for­ma­t­um­schal­tung, bei­spiels­wei­se vom Stan­dard­for­mat mit dem Sei­ten­ver­hält­nis 4:3 auf das Breit­bild­for­mat 16:9 (außer­dem zur Ken­nung von Sen­dun­gen im PAL­plus Format).

 

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