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Zusammenschluss von über 400 Industriefirmen zur gemeinsamen Vereinbarung von Standards für den Internet-Dienst WWW. Koordiniert die Entwicklung des
->WWW und die Standardisierung von ->HTML, ->CSS etc.
Link: www.w3.org
Sendezeiten für politische Parteien mit Kurzbeiträgen im Vorfeld einer Wahl, ausschließlich verantwortet von Parteien oder Vereinigungen, für die auf Landes‑, Bundes- oder europäischer Ebene ein Wahlvorschlag zugelassen ist. Sie stellen eine Durchbrechung des grundsätzlichen Verbots politischer Werbung im Rundfunk dar. Die Ausstrahlung von Wahlspots ist für bundesweit verbreitete private Rundfunkprogramme in § 68 Abs. 2 MStV verpflichtend auferlegt. Auch in der Mehrzahl aller Landesrundfunkgesetze und im ZDF-Staatsvertrag sowie im Staatsvertrag über das DeutschlandRadio ist die Ausstrahlung mit unterschiedlichen Formulierungen und Einschränkungen im Einzelnen ausdrücklich als Sendeverpflichtung vorgesehen, zumeist mit dem Vermerk, dass derjenige, dem die Sendezeit zugebilligt worden ist, für den Inhalt und die Gestaltung dieser Sendungen die Verantwortung trägt, die Vorschriften der allgemeinen Gesetze und die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend und des Rechts der persönlichen Ehre einzuhalten hat.
Ermöglicht die Volltextsuche in weltweit verteilten Datenbanken.
Meist über serielle Verbindungen arbeitendes ->Netzwerk, bei dem die Netzgeräte über große Entfernungen verteilt sind.
Protokoll, das die Übertragung und Darstellung von speziellen Internet-Inhalten auf Geräten mit eingeschränkter Darstellung, wie Handys oder ->PDAs, definiert.
Von Netzbetreibern angebotene WAP-Dienstleistungen wie News, Wetter, oder Börsenkurse, die über ein ->Portal anwählbar sind. Vergleichbar mit den Startseiten von ->T‑Online oder ->AOL.
Internationale Konferenz zur Zuweisung von Frequenzbereichen und Frequenzpositionen. Abgelöst durch die ->WRC.
Audioformat mit guter Qualität. Erzeugt allerdings ein hohes Datenaufkommen.
Wearables sind Computersysteme, die man am Körper trägt. Sie dienen zur Unterstützung einer Tätigkeit in der realen Welt. Bekannte Beispiele sind Smartwatches und Fitnessbänder.
Kurzform für das ->World Wide Web.
Bezeichnung für ein weiterentwickeltes Internet, das insbesondere durch seine Plattformfunktion, seine Interaktivität sowie eine einfache Benutzungsmöglichkeit gekennzeichnet ist.
Meist nur 1 × 1 Pixel kleine Grafiken in ->E‑Mails oder auf Webseiten, die eine Logfile-Aufzeichnung und eine Logfile-Analyse ermöglichen. Wird ein Dokument geöffnet, dann wird diese Grafik geladen, wobei dieser Download registriert wird. So kann der Betreiber des Servers sehen, wann und wie viele Nutzer:innen diesen Web-Bug brauchten, bzw. ob und wann eine E‑Mail geöffnet oder eine Webseite besucht wurde.
->WWW-Internetverzeichnis, das die Inhalte des ->WWW katalogisiert. Ein bekannter Index ist ->Yahoo.
Webkataloge ordnen und organisieren die ->Webseiten nach thematischen Bereichen. Die Themen sind alphabetisch und hierarchisch geordnet. Die meisten Kataloge haben eine integrierte ->Suchmaschine.
Durch WebMail können Sie sich den Text bestimmter ->Webseiten per ->eMail zusenden lassen. So können auch diejenigen das ->WWW nutzen, die nur einen eMail-Zugang zum Internet besitzen.
Der Verwalter einer Webseite.
Damit bezeichnet man das Bereitstellen von Informationen im ->World Wide Web. Dazu benötigt man die entsprechende Software (FTP-Programm) und einen ->Provider, der den entsprechenden Platz auf dem Web-Server zur Verfügung stellt.
Eine in ->HTML kodierte Datei, die vom ->Browser via ->HTTP geladen und angezeigt werden kann. Websites können nahezu alle Arten von Medien bzw. Darstellungsformen enthalten, beispielsweise Texte, Bilder, Bewegtbilder und Klangdaten.
Ein ->Server, der auf Anforderung mittels ->HTTP ->Web-Seiten zu einem
->HTML-Browser überträgt.
Bezeichnung für den Speicherplatz, den ein Internet-Provider für die Homepages seiner Kund:innen bereitstellt.
meint die Verbreitung von in- und ausländischen Hörfunk- und Fernsehprogrammen in Kabelanlagen. Der Begriff der Weiterverbreitung bezieht sich auf außerhalb des jeweiligen Aufsichtsgebiets einer ->Landesmedienanstalt veranstaltete Programme. Voraussetzung für die Einspeisung solcher Programme ist die medienrechtliche Unbedenklichkeit der Weiterverbreitung und das Vorhandensein von Übertragungskapazitäten. Über die medienrechtliche Unbedenklichkeit entscheidet die zuständige Landesmedienanstalt.
Fachbegriff der Medienforschung, bezeichnet den Prozentsatz der Befragten – in der ->Media Analyse Erwachsene ab 14 Jahre – die angeben, innerhalb der letzten zwei Wochen vor der Befragung mindestens einmal Radio/Fernsehen bzw. ein bestimmtes Programm gehört/gesehen zu haben, bezogen auf die Anzahl der potentiellen Radiohörer/Fernsehzuschauer.
Die Werbebestimmungen für den ->Rundfunk verfolgen namentlich die Ziele, die Einflussnahme Dritter auf ein Programm zu verhindern (redaktionelle Unabhängigkeit), das audiovisuelle Werk (Kulturgut Film), regionale Kommunikationsräume und die Öffentlichkeit (Verbraucher:innen oder Zuschauer:innen) zu schützen und Minderjährige vor unzulässiger Werbung zu bewahren. Um diese Ziele zu erreichen, gibt es u.a. folgende Grundvorschriften:
- Werbung und redaktionelles Programm müssen immer klar getrennt und Werbung immer gekennzeichnet sein. (§ 8 Abs. 3 ->MStV )
- Werbung politischer, weltanschaulicher oder religiöser Art ist unzulässig (§ 8 Abs. 9 MStV).
- Werbung für alkoholische Getränke darf den übermäßigen Genuss solcher Getränke nicht fördern (§ 8 Abs. 10 MStV).
- Die nichtbundesweite Verbreitung von Rundfunkwerbung in einem bundesweiten Programm ist nur zulässig, wenn und soweit das Recht des Landes, in dem die nichtbundesweite Verbreitung erfolgt, dies gestattet (§ 8 Abs. 11 MStV).
- Übertragungen von Gottesdiensten sowie Sendungen für Kinder dürfen nicht durch Rundfunkwerbung unterbrochen werden. Einzeln gesendete Werbe- und Teleshopping-Spots im Fernsehen müssen die Ausnahme bleiben; dies gilt nicht bei der Übertragung von Sportveranstaltungen. Die Einfügung von Werbe-Spots im Fernsehen darf den Zusammenhang von Sendungen unter Berücksichtigung der natürlichen Sendeunterbrechungen sowie der Dauer und der Art der Sendung nicht beeinträchtigen noch die Rechte von Rechteinhabern verletzen. Filme mit Ausnahme von Serien, Reihen und Dokumentarfilmen sowie Kinofilme und Nachrichtensendungen dürfen für jeden programmierten Zeitraum von mindestens 30 Minuten nur einmal für Fernsehwerbung oder Teleshopping unterbrochen werden (§ 9 MStV).
- Die Sendezeit für Werbung pro Tag darf 20% der Sendezeit nicht überschreiten. (§ 70 MStV)
- Der Schutz der Menschenwürde und der Schutz Minderjähriger muss gewährleistet sein.
Die Werbebeschränkungen für den ->öffentlich-rechtlichen Rundfunk reichen darüber hinaus, z.B. durch das Verbot der Werbung nach 20.00 Uhr oder an Sonn- und Feiertagen.
Ein Werbeblock besteht in der Regel aus mindestens zwei Werbespots, in Ausnahmefällen sind jedoch auch Einzelspots zulässig. Man unterscheidet zwischen Flankierern oder Scharnier-Inseln, die vor oder nach einer Sendung platziert sind, und Unterbrecher-Werbeblöcken, die innerhalb einer Sendung liegen.
Werbekompetenz als Teilbereich der ->Medienkompetenz umfasst (u.a.) die Fähigkeit, zwischen Werbung und Inhalten in Medien unterscheiden zu können, zu wissen, wer Werbung in Auftrag gibt, welche Absicht hinter Werbung steckt. Aber auch das Erkennen des angesprochenen Zielpublikums sowie das Verstehen der verwendeten Symbole gehören zur Werbekompetenz.
Bezeichnung für Medien, die Werbebotschaften übermitteln, wie z. B. Zeitungen, Zeitschriften, Fernsehen oder Hörfunk.
Nach § 2 Abs. 2 Nr. 8 ->MStV, der die Begriffsbestimmung von ->audiovisueller kommerzieller Kommunikation in der ->AVMD-Richtlinie umsetzt, ist Werbung „jede Äußerung, die der unmittelbaren oder mittelbaren Förderung des Absatzes von Waren und Dienstleistungen, einschließlich unbeweglicher Sachen, Rechte und Verpflichtungen, oder des Erscheinungsbilds natürlicher oder juristischer Personen, die einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen, dient und gegen Entgelt oder eine ähnliche Gegenleistung oder als Eigenwerbung im Rundfunk oder in einem Telemedium aufgenommen ist. Werbung ist insbesondere ->Rundfunkwerbung, ->Sponsoring, ->Teleshopping und ->Produktplatzierung“.
Das ->Urheberrechtsgesetz schützt eigenständige Werke, u. a. also künstlerische und wissenschaftliche Hervorbringungen Einzelner oder von Gruppen. Zu den unter das Urheberrechtsgesetz fallenden Werken gehören Werke der Literatur, Wissenschaft, Musik oder Bildender Kunst (§ 1 UrhG). Computerprogramme gelten als Schriftwerke. Für sie gelten jedoch besondere Regeln, man darf sie nicht einmal für private Zwecke kopieren, während “traditionelle” Werke wie Musik oder Texte auch in digitaler Form nur wie ein normales Werk geschützt sind. Der Schutz eines Werkes beginnt bereits mit der Schöpfung des Werkes. Er gilt auch ohne eine Registrierung bei einer Verwertungsgesellschaft.
Ein beliebter ->Messenger-Dienst, der unter anderem das Versenden von Nachrichten, Bildern und Videos ermöglicht. WhatsApp wurde 2014 von ->Facebook aufgekauft. Wegen des Vorwurfs von Wettbewerbsverstößen haben im Dezember 2020 die US-amerikanische Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörde FTC (Federal Trade Commission) und 46 US-Bundesstaaten Facebook verklagt. In den Klagen wird Facebook vorgeworfen, mit seiner marktbeherrschenden Stellung einen freien Wettbewerb zu verhindern. Verlangt wird unter anderem, dass Facebook sich von den Online-Diensten ->Instagram und Whatsapp trennt.
Eine auch als weiße Liste oder als Positivliste bezeichnete u.a. in einem Computerprogramm namentlich aus Jugendschutzgründen gepflegte Liste, die – im Unterschied zur ->Blacklist — nur die in der Liste enthaltenen Titel zur Ausführung zulässt.
Technischer Standard, der die Gerätekommunikation in ->WLANs vereinheitlichen und vereinfachen soll.
Projekt zum Aufbau einer Online-Enzyklopädie in mehreren Sprachversionen (aus dem engl. encyclopedia). Für die Website kann jeder Benutzer ohne Anmeldung Beiträge schreiben und bestehende Texte ändern.
Ein Platzhalter, der für verschiedene, beliebige Zeichen (meistens *) stehen kann. Wird sowohl bei der Suche in Programmen als auch bei den
->Suchmaschinen im ->Web verwendet.
Die World Intellectual Property Organisation (WIPO) ist eine internationale Organisation mit Sitz in Genf. Sie untersteht der UN und setzt sich für den weltweiten Schutz der ->Urheberrechte von Autoren, Musikern, Filmemachern und Software-Herstellern ein.
Link: www.wipo.org
Engl.: Zauberer. Besonders erfahrene/r Anwender:in. Oft verwendet als Bezeichnung für eine Programmfunktion, die dem ->User Arbeit abnimmt.
Wireless LAN (Wireless Local Area Network, kurz WLAN) steht für “drahtloses lokales Netzwerk., das im 2,4‑GHz-Frequenzbereich nach dem Standard IEEE 802.11 mit einer ->Datenrate von 11 Mbit/s arbeitet und kabellos verschiedene Geräte miteinander verbindet, beispielsweise auch mehreren tragbaren Computern innerhalb der Funkreichweite von max. 100 m den Zugang zum Internet ermöglicht. Netze mit Wireless LAN arbeiten meistens im Infrastruktur-Modus, bei dem eine oder mehrere Basisstationen (Access Points) die Kommunikation zwischen den Clients organisieren. Der Datentransport läuft immer über die Basisstation(en). Seltener werden heute Netze im Ad-Hoc-Modus betrieben, bei dem die Clients direkt miteinander kommunizieren. PWLAN als Public Wireless LAN ist ein öffentlich zugängliches WLAN.
Anbindung stationärer Teilnehmer:innen an die Vermittlungsstellen mit Hilfe drahtloser Technologien.
Wohneinheit ist die statistische Bezeichnung für Haushalte und damit Basis-Einheit bei der Ermittlung von Teilnehmerzahlen bzw. Anschlusszahlen im Breitband-Kabelnetz.
Ist — als Anknüpfungspunkt für den ->Rundfunkbeitrag im privaten Bereich – nach § 3 Abs. 1 Satz 1 ->Rundfunkbeitragsstaatsvertrag grundsätzlich „unabhängig von der Zahl der darin enthaltenen Räume jede ortsfeste, baulich abgeschlossene Raumeinheit, die
Bezeichnung für einen erst seit einigen Jahren betriebenen Internet-Dienst auf der Basis weltweit verteilter ->Hypertext-Dokumente, die Verweise auf weitere Dokumente, Multimediaelemente oder Software jeder Art — die auf beliebigen ->Servern weltweit verteilt sein können — enthält. Basis des WWW sind die Dokumentensprache HTML, das Übertragungsprotokoll HTTP sowie JAVA-Applets. Der Zugang zum WWW-Dienst erfolgt über sogenannte WWW-Browser. Das World Wide Web wird häufig mit dem Internet selbst verwechselt, dabei stellt das World Wide Web nur einen der vielen Internet-Dienste dar.
Ein ->PC innerhalb eines ->Netzwerkes ohne besondere Aufgaben, in der Regel ein Arbeitsplatzrechner mit Anwendungs-Software.
Weltweite Funkfrequenz-Koordinationskonferenz, früher ->WARC. in regelmäßigen Abständen veranstaltet von der Internationalen Fernmeldeunion (ITU), einer Unterorganisation der Vereinten Nationen. Vertreter von Fernmeldeverwaltungen, Industrie und Rundfunkveranstalter aus zahlreichen Ländern der Welt treffen sich, um internationale Vereinbarungen über die weltweiten Funkverbindungen auszuhandeln, Entscheidungen über die Zuweisung von Frequenzen zu treffen und um Konzepte für die Zukunft von Hörfunk und Fernsehen zu entwickeln.
Computerprogramm, das sich über Computernetzwerke verbreitet und dabei so genannte “höhere Ressourcen” wie eine Wirtsapplikation, Netzwerkdienste oder eine Benutzerinteraktion nutzt. Die Verbreitung erfolgt z. B. durch das Versenden infizierter E‑Mails, durch IRC, Peer-to-Peer- und Instant-Messaging-Programme oder über Dateifreigaben. Ein Wurmprogramm muss nicht unbedingt eine besondere Schadensroutine enthalten; da es aber sowohl auf den infizierten Systemen, als auch auf den Systemen, die es zu infizieren versucht, Ressourcen zur Weiterverarbeitung bindet, kann es schon hierdurch nicht unerhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen.
Spezielle Kennung innerhalb des Fernsehsignals zur Bildformatumschaltung, beispielsweise vom Standardformat mit dem Seitenverhältnis 4:3 auf das Breitbildformat 16:9 (außerdem zur Kennung von Sendungen im PALplus Format).